Stephan Tiesler
Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Auslöser des Antrags der AfD – wir haben es gerade gehört – war wohl die Anhörung der Petition „Kleiner Thüringer Wald als Landschaftsschutzgebiet ausweisen“, die wir am 17. Juni im Petitionsausschuss auf der Tagesordnung hatten und wo dann auch relativ zügig 3.500 Unterschriften im Vorfeld vorgelegen haben. Die darauffolgende Beratung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz rückte das Thema auch für meine Fraktion wieder in den engeren und näheren Fokus. Das zuständige Ministerium hat im Ausschuss auf Nachfrage dann eine bereits in den 1990er-Jahren erarbeitete Fachplanungsliste „Landschaftsschutzgebiete Thüringen“ der ehemaligen Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vorgelegt, aus der hervorging, dass eben für acht bestehende Landschaftsschutzgebiete Gebietserweiterungen vorgesehen sind und sich weitere 25 Gebiete in der Planungsphase für eine Ausweisung befinden. Ein Zeitplan für die Einleitung – wir haben es gerade auch schon so ein bisschen gehört – von Änderungen und Unterschutzstellungsverfahren für diese Planung ist leider nicht vorhanden. Ebenso enthält die Liste kein fachliches Ranking, wir haben es eben auch gehört, für die Priorisierung im Rahmen der Beteiligung an der Fortschreibung der Thüringer Regionalpläne. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Landschaftsschutz hebt die wesentlichen Facetten von Landschaft hervor und soll das Hauptziel verfolgen, Landschaft vor Beeinträchtigungen, die den Charakter verändern, umfassend zu schützen. In Thüringen gibt es viele attraktive und vielgestaltige Landschaften, deren Besonderheiten und Vorzüge nicht erst im Zuge der Ausweisung von Windvorranggebieten intensiver betrachtet werden. Diese Landschaften sind das natürliche Kapital unseres schönen Freistaats. Auch für die Bewohner dieser Landschaften bedeuten diese Regionen Heimat, in der man sich persönliche Existenzen aufbaut und sich zu Hause fühlt. Die Menschen benötigen solche Konstanten für ihre Lebensqualität und ihre Identifikation. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit der Wende gab es zwei unterschiedliche Phasen im Umgang mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten. In den 1990er-Jahren ist bei dem Thema „Naturschutz“ gerade unter unserer Ägide, des CDU-geführten Umweltministeriums, viel gelungen. Dieser Trend hat sich in den Folgejahren leider verlangsamt.
(Heiterkeit DIE LINKE)
In Thüringen besteht nun grundsätzlich das Problem, dass man bei den Schutzgebietsausweisungen von Natur- und Landschaft in den letzten Jahren kaum noch vorangekommen ist. Beispielsweise wurde das Landschaftsschutzgebiet Mittleres Ilmtal damals sehr schnell ausgewiesen, während die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Unteres Ilmtal oder des Landschaftsschutzgebietes Kleiner Thüringer Wald trotz guter Vorbereitungen in den jeweiligen Landkreisen bis heute nicht gelungen ist. Das zuständige Ministerium sollte diese Diskussion zum Anlass nehmen, sich mit der raschen Bearbeitung und der noch auszuweisenden Schutzgebiete auseinanderzusetzen.
(Beifall CDU)
Wir regen außerdem an, dass sich auch die jeweiligen Landkreise mit dem Thema erneut beschäftigen, um damit ein wenig Impulse in die Region zu bringen und das zuständige Ministerium zum Handeln zu bewegen. Denn es ist schwer zu vermitteln, dass die Aktivitäten der Landesregierung nach 30 Jahren bei der umfassenden Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten noch immer nicht abgeschlossen sind. Die Landesregierung hat gegenwärtig bei der Ausweisung von Schutzgebieten den Fokus auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten gerichtet, wie derzeit – wir haben es vorhin schon gehört – der Südharzer Gipskarstlandschaft. Landschaftsschutzgebiete werden nicht auf Antrag, sondern von Amts wegen, das heißt direkt durch das TMUEN, ausgewiesen. Die Voraussetzung dafür ist in § 26 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Die beteiligten Behörden sind zur Begutachtung und Verwaltung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung angewiesen, aber da liegt tatsächlich auch das nächste Problem. Wie vor Kurzem die Anhörung der unteren Naturschutzbehörden hier in diesen heiligen Hallen zeigte, werden zwar vom zuständigen Ministerium durch die novellierten Gesetze immer neue Aufgaben an die unteren Naturschutzbehörden übertragen, aber man ist halt nicht bereit, auch darüber zu diskutieren, dass es eben Mehrbelastungen gibt und dafür auch dauerhaft ein Ausgleich gewährt wird. Der Antrag der AfD ist somit nur bedingt geeignet, die Arbeit des zuständigen Ministeriums bei der zügigen Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zu beschleunigen. Allerdings enthält er einige Ansätze, die auch unsere Fraktion verfolgt. Wir werden uns jetzt bei der Abstimmung zu diesem Antrag enthalten, haben im Umweltausschuss aber schon deutlich dem Ministerium empfohlen, dass man organisatorisch und verwaltungstechnisch dafür zu sorgen hat, dass eben zukünftig nicht nur Naturschutzgebiete, sondern eben im angemessenen Maß auch geplante Landschaftsschutzgebiete weiter ausgewiesen werden sollen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
