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Christian Herrgott

CDU 18.03.2022 Sitzungen 7/76

Aufarbeitung des SED-Unrechts fortsetzen – Zeitgemäße Erinnerungskultur befördern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem im Frühjahr des vergangenen Jahres alle Oppositionsfraktionen im Hohen Haus die 60. Wiederkehr des unsäglichen Ereignisses des Mauerbaus zum Anlass genommen hatten, mit eigenen Plenaranträgen an das damit verbundene Unrecht zu erinnern, legten dann auch im November, wie es die Kollegin Mitteldorf gerade schon gesagt hat, die regierungstragenden Fraktionen mit einem ähnlichen Antrag nach. Um Ihre Verspätung ein wenig zu kaschieren und noch etwas den aktuellen Bezug herzustellen, berücksichtigt der Antrag von Rot-Rot-Grün – durchaus berechtigt – etwas stärker die Schließung der innerdeutschen Grenze vom 26. Mai 1953. Selbstverständlich hat auch der noch im parlamentarischen Verfahren befindliche Antrag der CDUFraktion den von Rot-Rot-Grün eingeforderten breiten historischen Kontext des Mauerbaus vom 31. August 1961 im Blick. Und wir harren ja noch der Beratung der Anträge von CDU und FDP im entsprechenden Ausschuss. So bezieht sich auch unser Antrag zur Erarbeitung eines Erinnerungskonzepts nicht nur auf die Zeit nach 1961, sondern natürlich auch auf das in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR existierende Grenzregime und die damit verbundenen Verbrechen. Meine Damen und Herren, seit der Wiedergründung des Landes Thüringen 1990 im Ergebnis der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 hat sich die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag mit zahlreichen Initiativen für die Aufarbeitung des SED-Unrechtsstaats und vor allem für dessen Opfer starkgemacht. Unter anderem fällt mir dabei der Entschließungsantrag der CDU zur Strafbarkeit der SED-Verbrechen vom 19. Juni 1991 ein. Das Anliegen dieses Antrags aus den ersten Stunden des Parlaments in Thüringen war eine Aufforderung an alle mit der Ermittlung und Verfolgung von SED-Straftaten betrauten Behörden, das vorhandene rechtliche Instrumentarium voll auszuschöpfen und die Vergehen als Verstöße gegen Grundsätze der Menschlichkeit zu werten. Ebenfalls aus dieser Zeit stammt auch ein Entschließungsantrag meiner Fraktion mit dem Ziel, dass die Opfer des Stalinismus aus dem SED-/PDS-Vermögen entschädigt werden sollten. Immer wieder wurde das Thema „Opfer des SED-Unrechtsstaats“ von der CDUFraktion im Thüringer Landtag auf die Tagesordnung des Plenums gehoben, so zum Beispiel auch im Rahmen einer Aktuellen Stunde zum Thema „Stand der Gesetzgebung zum 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz“ im Februar 1994. Auch der Antrag meiner Fraktion zusammen mit der SPD zur Verbesserung der Renten für die Opfer der SED-Willkür vom Mai 1999 verfolgte konsequent dieses Ziel. Oder nehmen wir unseren Plenarantrag aus der 6. Legislaturperiode anlässlich des 30. Jahrestags der friedlichen Revolution und des Falls der Mauer. Ziel dieses Antrags, der damals leider nicht die Unterstützung von Rot-Rot-Grün gefunden hatte, weil man sich an solchen historisch unterbesetzten verwendeten Begriffen wie „sowjetische Besatzungszone“ störte, war es, von der Landesregierung frühzeitig ein Konzept zur angemessenen Erinnerung an die friedliche Revolution 1989/1990 in der DDR und den Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 vorgelegt zu bekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus Sicht der CDU sind beide Jubiläen von großer Bedeutung für die Wiedervereinigung Deutschlands und die Wiedergründung des Landes Thüringen und verdienen damit eine stärkere Berücksichtigung in der Erinnerungskultur neben dem unsäglichen Ereignis des Mauerbaus, das natürlich Bestandteil der Erinnerungskultur ist, aber von uns doch immer auch im Kontext der friedlichen Revolution und im Aufbegehren des Volkes gegen die SED-Diktatur gesehen wird. Eine kleine Anmerkung: Der heute zu beratende Antrag von Rot-Rot-Grün hat zu einer zeitgemäßen Erinnerungskultur an keiner einzigen Stelle eine Erwähnung der friedlichen Revolution von 1989 im Text oder in der Begründung. Wir werden sicherlich im Ausschuss noch einmal darauf zurückkommen. Meine Damen und Herren, mit den erwähnten und den vielen anderen parlamentarischen Initiativen, die von der CDU hier im Hohen Hause in den vergangenen Jahren ausgingen, möchten wir deutlich machen, dass für die CDU die Aufarbeitung und Erinnerung an das in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR begangene Unrecht eine beständige staatspolitische Aufgabe ist, die die Auseinandersetzung mit den Diktaturen des 20. Jahrhunderts aufgreift und auf diese Weise auch bei den Bürgern das Bewusstsein für die Voraussetzung und die Zerbrechlichkeit freiheitlich-demokratischer Verhältnisse schärfen soll. Meine Damen und Herren, neben dieser Erinnerung sind für uns aber vor allem auch die Opfer und ihre Schicksale von besonderer Bedeutung, wie in unserem aktuellen Antrag zum gleichen Thema mit dem Titel „Angemessene Erinnerung an die Opfer des SED-Unrechtsstaats anlässlich des von der SED veranlassten Baus der Berliner Mauer vor 60 Jahren“. Für viele Betroffene ist es nachvollziehbar eben sehr wichtig, dass ihr Leiden und ihr Status als Opfer in der SED-Diktatur anerkannt werden. Aber neben der juristischen Rehabilitierung spielt dabei auch die Entschädigung eine große Rolle, die wir in den letzten Jahren sowie in der derzeitigen Legislaturperiode des Thüringer Landtags ebenfalls mehrfach, zum Beispiel in Verbindung mit der Verteilung der PMO-Mittel und einer Einrichtung eines Härtefallfonds für die betroffenen Opfergruppen, thematisiert haben. Viele der ehemaligen politisch Verfolgten leiden noch heute unter den Folgeschäden und dies gilt es für uns hier als Thema besonders zu berücksichtigen. Eine Entschädigung sollte deshalb für alle gelten, die Unrecht im Namen von SED und Stasi erfahren haben. Die CDU-Fraktion wird nicht müde werden, auch dies weiterhin als Anliegen hier im Parlament zu thematisieren. Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich den vorliegenden Antrag von Rot-Rot-Grün, insbesondere dessen Forderung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts, noch zum Anlass nehmen, auf ein aus unserer Sicht eklatantes Versäumnis der Landesregierung hinzuweisen. Seit nunmehr über zwei Jahren warten wir vergebens auf die fortgesetzte Umsetzung des parlamentarischen Auftrags vom 29. Mai 2015, wonach die Landesregierung jedes Jahr einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen vorzulegen hat. Letztmalig erfolgte dies im März 2019. Nun wird man sicherlich mit dem Verweis auf die Diskontinuität von Landtagsbeschlüssen hier Position beziehen, dass dieser Auftrag nicht mehr für die 7. Legislaturperiode gelten möge. Doch es ist für die CDUFraktion nach wie vor – und davon sind wir auch damals ausgegangen – ein dauerhaftes Anliegen, insbesondere, wenn man die SED-Diktaturaufarbeitung insgesamt ernst nimmt. (Beifall CDU) Aber, meine Damen und Herren, keine Sorge: Da die Landesregierung nicht von uns aus gesehen Wort hält und fortgesetzt liefert, haben wir diese Rechenschaft erneut mit unserem Plenarantrag in der Drucksache 7/5007 in dieser Legislaturperiode eingefordert. Es würde natürlich Sinn machen – wie Kollegin Mitteldorf es bereits erwähnt hat –, wenn wir diesen Antrag in der kommenden Sitzung des Thüringer Landtags etwas vorgezogen mit aufrufen und dann alle Anträge zum Thema auch im Ausschuss komplex beraten könnten, um vielleicht auch an der Stelle einen gemeinsamen Konsens zu finden. Der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien werden wir als CDU-Fraktion selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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