Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Hierzu teile ich Ihnen mit, dass anlässlich der Demonstrationslage in Gera am 7. März 2022 die Landespolizeiinspektion Gera aufgrund der Vielzahl von zuvor angemeldeten, erwarteten Versammlungen, Ansammlungen bzw. Aufzügen – insgesamt nämlich zwölf – einen geschlossenen Einsatz im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation – BAO – durchführte. Eine abschnittsbezogene Einsatzbewältigung des Versammlungsgeschehens in der Stadt Gera erfolgte mit Kräften des Inspektionsdienstes Gera, der Einsatzunterstützung Gera sowie der Bereitschaftspolizei Thüringen. Diesen Kräften oblag insbesondere der Schutz aller Versammlungen. Neben Verkehrsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang offensive Präsenzmaßnahmen wie Raumschutz, Absperrungen und polizeiliche Begleitung der Versammlungen durchgeführt. Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen am 7. März 2022 wurden insgesamt zwei Ordnungswidrigkeiten- und drei Strafanzeigen erfasst. Gegen Teilnehmer des unangemeldeten Aufzugs richteten sich zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen und zwei Strafanzeigen. Bei den Ordnungswidrigkeiten handelt es sich jeweils um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Bei den aufgenommenen Straftaten handelt es sich um ein Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz gegen unbekannt – Abbrennen einer Feuerwerksbatterie als Auftaktsignal der Versammlungseröffnung – und um eine Körperverletzung, deren Anzeigenerstattung im Nachhinein erfolgte. Zu Frage 3: Am 7. März 2022 nahm die LPD eine aktuelle Beurteilung der Lage für das gesamte Land vor. Auf Grundlage weiterer Lageschwerpunkte in Thüringen mit entsprechenden Kräfteanforderungen für das Versammlungsgeschehen in Jena, Eisenach, Erfurt, Ilmenau und Hildburghausen konnte der Kräfteanforderung der LPI Gera nicht vollumfänglich entsprochen werden. So konnten der LPI für den Gesamteinsatz lediglich eine Einsatzhundertschaft sowie der Lichtmastkraftwagen zusätzlich zugewiesen werden. In Auswertung des Einsatzes wurde festgestellt, dass aufgrund des deutlich vorhandenen Kräftedefizits am Versammlungsort Gera ein Aufeinandertreffen von zwei Versammlungen nicht verhindert werden konnte. Es war nicht möglich, den unangemeldeten Aufzug, der eine Teilnehmerzahl von ca. 900 Personen aufwies, von der angemeldeten Standkundgebung, an der ca. 50 Personen teilnahmen, fernzuhalten und Verbalattacken zu unterbinden. So kam es neben den bereits geschilderten Verbalattacken vonseiten der Teilnehmer des unangemeldeten Aufzugs bei dem Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Anhängerpotenziale dazu, dass eine einzelne Teilnehmerin der angemeldeten Standkundgebung in schädigender Absicht mit einer ca. zwei Meter langen Fahnenstange wahllos auf Teilnehmer des nicht angemeldeten Aufzugs einschlug, ohne jedoch jemanden zu treffen. Die Thüringer Polizei wird weiterhin auf zu erwartende Brennpunkte ihren Fokus richten. Die LPD und die einsatzführenden Behörden und Dienststellen sind grundsätzlich bestrebt, die vorhandenen Kräfte und Mittel so einzusetzen, um den Schutz aller Versammlungsteilnehmer sowie Unbeteiligter zu gewährleisten und derartige Vorkommnisse zu verhindern. Die thüringenweite Bereitstellung von Einsatzkräften erfolgt nach Beurteilung der Lage. Die vorhandenen Erkenntnisse zu Versammlungslagen einschließlich Prognosen über zu erwartende Störungen bilden die Grundlage für die Kräftezuweisung der Landespolizeidirektion. An polizeilichen Schwerpunkttagen stellen diese Kräftezuweisungen immer einen Spagat dar, die anfordernden Stellen angemessen unterstützen zu können. Die taktischen Konzepte der einsatzführenden Behörden und Dienststellen richten sich nach eigener Schwerpunktsetzung und orientieren sich an verfügbaren Ressourcen, also Einsatzkräften und Einsatzmitteln. Erkannte Brennpunkte bilden hierbei Aufgabenschwerpunkte in der Einsatzbewältigung. Ich komme zu Frage 4: Aufgrund der fehlenden statistischen Erfassung mit den abgefragten Parametern kann die Fragestellung nicht beantwortet werden. In den polizeilichen Informationssystemen kann das Rechtskonstrukt des faktischen Versammlungsleiters, auf welches sich die Fragestellung bezieht, nicht automatisiert recherchiert werden. Eine thüringenweite Einzelabfrage zum faktischen Versammlungsleiter erfordert eine händische Auswertung, in welche die Organisationsbereiche der gesamten Thüringer Polizeidienststellen einbezogen werden müssen. Dies war aufgrund der kurzfristigen Terminstellung nicht möglich. Ich biete Ihnen, soweit Sie das wünschen, an, diese Zahlen schriftlich nachzureichen. Ergänzend kann ich Ihnen die Informationen geben, dass durch die Landespolizeiinspektion Gera gegen zwei Personen, die regelmäßig als Initiatoren bzw. Organisatoren von nicht angemeldeten Versammlungen in Gera in Aktion traten, im Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 14. März 2022 insgesamt elf Strafanzeigen gefertigt und neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
