Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Vorausschickend möchte ich anmerken, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vorliegen, wie die Zuweisungen des Jahres 2021 verwendet wurden. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher auf die Willensbekundungen der kreisangehörigen Gemeinden zur Verwendung. Hierüber liegen der Landesregierung Rückmeldungen aufgrund der bis zur Änderung des Gesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze sowie zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für die kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 17. Februar 2022 geltenden Anzeigepflicht der Gemeinden, die sich auf den Inhalt der Beschlussfassung zur Verwendung der Mittel durch Gemeinde- und Stadtrat bezog, vor. 251 Gemeinden hatten geplant, die Zuweisung ganz oder teilweise im Vermögenshaushalt einzusetzen. Eventuelle Verwendungen zur Tilgung sind hier eingeschlossen. In 29 Fällen sollte die Zuweisung des Jahres 2021 ganz oder teilweise im Jahr 2022 verwendet werden. In allen übrigen Fällen sollte die Zuweisung ganz oder teilweise für Ausgaben im Verwaltungshaushalt eingesetzt werden. Ich komme zu Frage 2: Diesbezüglich liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Ich verweise hier auf die Antwort zu Frage 1. Zu Frage 3: Im Allgemeinen verbessern Zuweisungen – genau wie alle anderen Einnahmen – die Einnahmesituation der Kommunen. Damit wirkt sich jede Einnahme auch positiv auf die Haushaltssituation aus. Im Hinblick auf die Zuweisungen nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden kann davon ausgegangen werden, dass diese vor allem kleineren Gemeinden unabhängig von ihren Ausgaben und Aufgabenstrukturen nützen, da eine Gemeinde mit 250 Einwohnerinnen und Einwohnern den gleichen Zuweisungsbetrag erhält wie eine Gemeinde mit 10.000 Einwohnern. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
