Dr. Thadäus Rudolf König
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte meine Mündliche Anfrage zum Thema „Erstattung von Kindergartenbeiträgen“ stellen. Im Rahmen der medialen Berichterstattung und seitens der Elternvertretungen wurde auf die Notwendigkeit der Erstattung der Elternbeiträge infolge der Schließung von Kindertagesstätten aufgrund von Coronamaßnahmen verwiesen. Im März 2021 wurde hierfür eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen, allerdings lediglich mit einer befristeten Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Innerhalb des Corona-Sondervermögens wurden wie im Vorjahr für das Jahr 2022 im entsprechenden Haushaltstitel 633 02 insgesamt 1 Million Euro dafür bereitgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurden Erstattungsansprüche von Elternbeiträgen gemäß Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 noch nicht reguliert und was sind die Gründe dafür? 2. Plant die Landesregierung eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlage zur Erstattung der Elternbeitragsansprüche über den 31. Dezember 2021 hinaus? 3. Welche konkreten verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, auch hinsichtlich der Datenerfassung, ‑ verarbeitung und ‑ weiterleitung, sind der Landesregierung bei der Regulierung der Erstattungsansprüche von Elternbeiträgen gemäß ThürErstSchKiG bekannt? 4. Wie prognostiziert die Landesregierung den konkreten Bedarf der Erstattungsansprüche von Elternbeiträgen gemäß ThürErstSchKiG für das laufende Jahr 2022?
