Christian Tischner
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die letzten beiden Reden haben mich dann doch noch einmal nach vorn getrieben, um auch für die Vertreter der freien Schulen, die uns zuhören, noch einmal so ein paar Legenden beiseite zu wischen. Ich glaube, das Wichtigste, was dieses demokratische Haus leisten muss, ist, dass wir demokratische Gepflogenheiten auch als solche anerkennen. Und die demokratischen Gepflogenheiten sind nun mal, dass man miteinander hier im Haus redet, dass man keine Hinterzimmergespräche mit ausgewählten Trägern oder mit einigen Trägern führt, sondern dass man gemeinsam in den zuständigen Ausschüssen
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ach nee!)
demokratisch diskutiert. Wir haben hier ein Gesetzgebungsverfahren, ich habe vorhin ausgeführt, Frau Rothe-Beinlich, Herr Wolf, dass wir gemeinsam eigentlich vor einem Jahr beschlossen haben, dass genau das geregelt ist, was heute noch mal nachträglich geregelt werden soll. Ich habe dazu auch noch mal den Entschließungsantrag ausgeführt, wo eben der Einzelfall bei uns durch den Landtagsbeschluss definiert worden ist. Wenn die Regierung damals Probleme gesehen hätte – das war doch meine Argumentation vor einer Viertelstunde –, dann hätte sie es ja auch anzeigen können. Das jetzt hier als parteipolitische Diskrepanzen aufzuspielen, ist aus unserer Sicht unwürdig. Es gibt die große Einigkeit, dass wir das natürlich vollziehen wollen, dass auch rückwirkend das Geld kommt für die Lehrer, aber wie in jeder Schule, es wird miteinander geredet und nicht übereinander geredet. Und eins als Letztes noch, Herr Wolf, weil Sie sagen, wir hätten das alles viel schneller machen können: Einen Antrag Ihrer Fraktion, der Fraktion der SPD oder der Grünen auf ein verkürztes Verfahren hat dieser Landtag nie in diesem Fall erlebt. Danke schön.
(Beifall CDU)
