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Dirk Bergner

FDP 18.03.2022 Sitzungen 7/76

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Antrag zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten, der heute hier besprochen werden soll, berührt natürlich ein durchaus emotional wahrgenommenes Thema. Besonders für die betroffenen Bürger, Landund Forstwirte kann eine Ausweisung von neuen Schutzgebieten einen erheblichen Eingriff in ihre Lebensgrundlagen darstellen, wenn beispielsweise landwirtschaftlich genutzte oder Forstflächen nicht mehr bewirtschaftet werden dürfen. Ein schönes Beispiel für die daraus folgenden Diskussionen haben wir beim Vorhaben der Grünen-Ministerin zur Flächenerweiterung im Schutzgebiet Hohe Schrecke gesehen. Doch kommen wir zu dem Antrag. Wieder einmal ist ein Antrag von tieferer Sachkenntnis ungetrübt. Er beginnt mit einer Liste von Feststellungen, die nicht nur Allgemeinplätze sind, sondern eigentlich auch bereits gelebtes Verwaltungshandeln. Dass Thüringen aufgrund seiner ländlichen, forstlichen und kulturellen Struktur gute Bedingungen für die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten bietet, das ist natürlich bekannt. Es heißt ja nicht umsonst das „grüne Herz“. Dass Schutzgebiete den Tourismus beleben, ist auch bekannt und richtig. Und dass Bürger bei der Ausweisung beteiligt werden müssen, ist bekannt und wird praktiziert, wenn auch nicht immer so, wie es sein müsste; da verweise ich auch wieder auf die Hohe Schrecke. Das alles noch mal vom Landtag feststellen zu lassen, ist eigentlich wieder nur populistische Prosa und der Versuch, den Antrag länger aussehen zu lassen als nötig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und bevor ich auf Ihre Forderungen in II. eingehe, möchte ich Ihnen noch mal kurz die Grundlagen für die Ausweisung eines Schutzgebietes erklären. Hierzu zitiere ich aus der Vorlage 7/1324: Die „Voraussetzungen für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten [sind] in § 26 Abs. 1 [Bundesnaturschutzgesetz] geregelt. Danach sind Landschaftsschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist“, erstens „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten“; zweitens „wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder“ – drittens – „wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.“ Schutzgebiete werden in Thüringen nicht auf formalen Antrag hin, sondern von Amts wegen ausgewiesen. Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erfolgt in Thüringen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Naturschutzgesetz durch Rechtsverordnung des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz. Anträge können jedoch, soweit sie eine Begründung enthalten, durchaus einen Anstoß für eine Prüfung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit eines Gebiets oder sogar für eine Unterschutzstellung geben. Das heißt, es gibt ein Konzept, es gibt die Möglichkeit, Anträge formlos zu stellen, mal ohne Formblatt, mal ohne viel Bürokratie. Und dieses Konzept, das nennt sich „Fachplanungsliste Landschaftsschutzgebiete Thüringens“. Näheres finden Sie in der Vorlage 7/3065 und das ist eine ziemlich lange Tabelle, wo tatsächlich etliche Schutzgebiete in Planung sind. Man sollte also nicht so tun, als gäbe es das nicht, ohne dass ich jetzt selber die Aufgabe hätte, das Ministerium zu verteidigen. Aber wir sollen natürlich auch mal die Kirche im Dorf lassen. Und es gibt mit den rechtlichen Voraussetzungen auch die geltenden Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind, bevor man ein Schutzgebiet ausweisen kann. Die Verwaltung, die Naturschutzbehörde, nicht unbedingt die Regierung, muss an dieser Stelle halt doch in Schutz genommen werden. Die tun, was ihnen gegeben ist, und brauchen nicht noch ein Konzept, nicht noch eine Rechtsverordnung und nicht noch mehr Bürokratie. Meine Damen und Herren, schlicht und einfach sind das die Gründe, warum wir diesem Antrag als Gruppe der FDP nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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