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Dirk Bergner

FDP 18.03.2022 Sitzungen 7/76

Unterrichtung nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Angelegenheiten der Europäischen Union in Verbindung mit § 54 b GO hier: Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung); KOM (2021) 802 endgültig gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Frau Präsidentin, auch für die Hilfe, da vorn noch mal den Sitz einzunehmen. Ich bin sehr dankbar, dass wir heute noch mal die Gelegenheit haben, dieses Thema aufzurufen, und ich will auch sagen, warum. In den drei Ausschüssen, in denen ich Mitglied bin, habe ich begründet, warum in meinen Augen die Richtlinie klar gegen die Grundsätze der Subsidiarität verstößt. Subsidiarität bedeutet ganz einfach: Was unten entschieden werden kann, soll auch unten entschieden werden. Das ist für uns ein fester Grundsatz. Einheitliche, starre Regelungen für die ganze EU sind eben nicht geeignet, vor Ort vernünftig agieren zu können. Es ist ein Unterschied, ob ich in Lappland ein Haus klimaneutral gestalten muss oder in Lampedusa. Das bedeutet, dass wir eben auch in unseren Entscheidungen, in unseren rechtlichen Kompetenzen viel zu sehr eingeschränkt sind. Es ist schon das Wort vom Vierseitenhof gefallen. Wir wollen in Thüringen unsere traditionellen Dörfer erhalten. Wenn man aber ein Fachwerk nicht mehr luftumspült gestalten kann, ist der Bauschaden vorprogrammiert. Wir wollen unsere Gründerzeitfassaden erhalten, die man demzufolge nicht von außen dämmen kann. Dämme ich sie von innen, bedeutet das, dass ich die speicherwirksame Bauwerksmasse verliere, das ist das sogenannte Kachelofenprinzip. Jeder, der noch einen Kachelofen kennt, weiß, wenn ich den heize und das Feuer aus ist, hat er Wärme gespeichert und gibt sie noch lange ab. Das macht unser Mauerwerk genauso, aber eben nicht, wenn ich eine Innendämmung habe. Meine Damen und Herren, ebenfalls in keiner Weise berücksichtigt sind die Kosten, die auf unsere Kommunen zukommen, wo auch in die Haushaltsgesetzgebung des Freistaats natürlich eingegriffen wird und wo auch in den Kommunalen Finanzausgleich eingegriffen wird, weil noch keiner überhaupt sagen kann, wie der kommunale Finanzbedarf dort aussieht. Da rollt richtig etwas auf uns zu. Weniger ist das Problem der Neubau, dort sind es – in Anführungsstrichen – nur die Kosten. Man kann es aber wenigstens technisch lösen. Im Bestand haben wir aber das Problem, dass es eben auch technisch nicht einfach so zu lösen geht, zumindest nicht ohne erhebliche Schäden für die Bausubstanz. Es kann auch nicht ökologisch sein, wenn man für Nullenergiegebäude bestehende Gebäude abreißen muss, denn man muss natürlich auch in die Energiebilanz einbeziehen, was an weiteren Kosten entsteht, was an weiteren ökologischen Aufwendungen entsteht. Meine Damen und Herren, ich habe dann aufgrund der möglichen Mehrheiten auch immer gesagt, dass ich die Verhältnismäßigkeitsbedenken, die die Union in ihrem Antrag formuliert hat, als einen gangbaren Kompromiss ansehe. Ich will noch mal zusammenfassen: Wir bestreiten als Freie Demokraten mit Sicherheit nicht, dass die Energieeffizienz der Gebäude deutlich gesteigert werden muss, wir brauchen aber machbare, technisch gangbare und flexiblere Lösungen bei Entscheidungskompetenzen vor Ort, und deswegen tragen wir als Kompromisslösung diesen Antrag der Union mit. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren, und habe selbst die 5 Minuten Redezeit noch mal deutlich unterschritten. Danke.

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