Schenk
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Aufgrund der Vielzahl von zuvor angemeldeten erwarteten Versammlungen bzw. Ansammlungen und Aufzügen – insgesamt zwölf – führte die Landespolizeiinspektion Gera am 7. März 2022 einen geschlossenen Einsatz im Rahmen einer Besonderen Aufbauorganisation – kurz: BAO – durch. Eine abschnittsbezogene Einsatzbewältigung des Versammlungsgeschehens in der Stadt Gera erfolgte mit Kräften des Inspektionsdiensts Gera, der Einsatzunterstützung Gera sowie der Bereitschaftspolizei Thüringen. Diesen Kräften oblag insbesondere der Schutz aller Versammlungen. Neben Verkehrsmaßnahmen wurden in diesem Zusammenhang offensive Präsenzmaßnahmen wie Raumschutz, Absperrungen und polizeiliche Begleitung der Versammlung durchgeführt. Zu Frage 2: Für die Einsatzbewältigung aller im Schutzbereich der LPI Gera vorgeplanten bzw. bekannten Versammlungslagen mit Schwerpunkten in Altenburg, Gera und Greiz sah die Kräftevorplanung und die daran ausgerichtete Kräfteanforderung der LPI Gera vom 2. März 2022 insgesamt drei Bereitschaftspolizeihundertschaften, zwei Einsatzzüge, den Einsatz eines Lichtmastkraftwagens sowie die technische Einsatzeinheit zur Errichtung von Sperrgittern vor. Weitere Lageschwerpunkte in Thüringen mit entsprechenden Kräfteanforderungen ergaben sich am 7. März für die Versammlungsgeschehen in Jena, Eisenach, Erfurt, Ilmenau und Hildburghausen. Am 7. März 2022 nahm die LPD eine aktuelle Beurteilung der Lage für das gesamte Land vor. Im Ergebnis konnte der Kräfteanforderung der LPI Gera nicht vollumfänglich entsprochen werden. So konnten der LPI Gera für den Gesamteinsatz lediglich eine Einsatzhundertschaft sowie der Lichtmastkraftwagen zusätzlich zugewiesen werden. Aus dem Einsatzbericht der LPI Gera geht hervor, dass aufgrund des offensichtlich zutage tretenden Kräftedefizits am Einsatzort Gera ein Aufeinandertreffen von zwei Versammlungen nicht verhindert werden konnte. Hier war es nicht möglich, den unangemeldeten Aufzug von der angemeldeten Standkundgebung fernzuhalten und damit verbundene Verbalattacken zu unterbinden. Zu Frage 3: Der Schutz der Teilnehmenden bildet regelmäßig den Auftragsschwerpunkt bei Versammlungslagen. Die taktischen Konzepte der einsatzführenden Behörden und Dienststellen sind maßgeblich von verfügbaren Ressourcen, also Einsatzkräften und Einsatzmitteln, abhängig. Aufgrund der Vielzahl der angemeldeten und zu erwartenden Versammlungslagen im Kontext der Coronaproteste werden an Schwerpunkttagen grundsätzlich alle verfügbaren Kräfte eingesetzt und, soweit dies möglich ist, Kräfte aus anderen Bundesländern angefordert. Die einsatzführenden Behörden bzw. Dienststellen sind vor diesem Hintergrund bestrebt, diese vorhandenen Kräfte und technischen Mittel so einzusetzen, dass der Schutz aller Versammlungsteilnehmenden sowie Unbeteiligter gewährleistet wird. Zu Frage 4: Informationen zu legal verwendeter Pyrotechnik, die bei oben genannten Versammlungen genutzt wurde, liegen generell nicht vor. Bei welchen sogenannten Spaziergängen seit dem Jahr 2020 Pyrotechnik abgebrannt wurde und wie oft, ist nicht recherchierbar. Deshalb kann ich Ihnen darüber keine Auskünfte geben. Im Zusammenhang mit illegal genutzter Pyrotechnik im Sinne der Fragestellung wurden zwei Ermittlungsverfahren nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet. Das erste Verfahren: Am 14. Februar 2022 wurden gegen vier männliche Personen im Alter von 27 bis 48 Jahren Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sie im dringenden Tatverdacht stehen, für die Zündung eines Feuerwerks als Auftaktsignal einer unangemeldeten Versammlung verantwortlich zu sein. Das zweite Verfahren: Anlässlich des Versammlungsgeschehens am 7. März 2022, auf welches Sie sich in Ihrer Mündlichen Anfrage beziehen, erfolgte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannt, nachdem eine Feuerwerksbatterie als Auftaktsignal ebenfalls zur Versammlungseröffnung abgebrannt wurde. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
