Donata Vogtschmidt
Fragestunde
Vielen Dank. Vorhaltung von Jodtabletten in Thüringen Seit dem Überfall auf die Ukraine steigt auch die Nachfrage von Jodtabletten. Oft ist ein Missverständnis verbreitet, dass konventionelle Jodtabletten, die auch zur Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen eingesetzt werden – in der Dosierung von 0,1 bis 0,2 Milligramm – davor schützen, dass radioaktives Jod in die Schilddrüse aufgenommen wird, obwohl dazu hochdosiertes Kaliumiodid erforderlich wäre. Ebenso ist vielen Menschen weiterhin nicht bekannt, dass die Einnahme dieses hochdosierten Kaliumiodids Personen über 45 Jahren wegen der mit höherem Alter steigenden Nebenwirkungen nicht empfohlen wird. Das Bundesamt für Strahlenschutz – BfS – rät von einer Selbstmedikation mit hochdosierten Jodtabletten ab, da diese sonst gesundheitliche Risiken mit sich bringen könnten, ohne gegenwärtig einen Nutzen zu haben. Die Tabletten sollten – ich zitiere – „nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden“ eingenommen werden. In den Bundesländern wird bereits seit Längerem für das hypothetische Szenario eines nuklearen Unfalls bzw. zur Einnahme bei Strahlenunfällen mit Freisetzung von radioaktivem Jod Kaliumiodid 65 Milligramm vorgehalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wo werden wie viele Jodtabletten für Strahlenunfälle mit freigesetztem radioaktivem Jod in Thüringen vorgehalten (bitte mit Angabe zum Präparat, Milligrammgröße sowie Blistergröße à Tabletten)? 2. Wie gestalten sich die Verfahrensschritte zur Bereitstellung, Verteilung sowie Kommunikation an die Bevölkerung und Ausgabe der Tabletten bei einer solchen Freisetzung radioaktiven Jods? 3. Wie sind die Zuständigkeiten geregelt? 4. Wo werden diese Jodtabletten dann ausgegeben? Danke.
