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Möller

18.03.2022 Sitzungen 7/76

Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen

Okay – ich versuche es mal wieder ein bisschen zu versachlichen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuhörerinnen oder Zuschauer und Zuschauerinnen am Livestream! Zu dem vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion möchte ich auch aus Sicht der Landesregierung gern Stellung nehmen. Wir als Thüringer Naturschutzministerium begrüßen natürlich, wenn sich neben den Fraktionen der Koalition auch andere Fraktionen im Thüringer Landtag für die rechtliche Sicherung von schutzwürdigen und schutzbedürftigen Teilen unserer vielfältigen Thüringer Landschaften einsetzen. Allerdings sollte dieses Ansinnen stets auf der Grundlage von sachlich und rechtlich fundierten Fakten betrieben werden. Taktisch motivierte oder mit einer bestimmten Absicht verfolgte Bestrebungen, um in dem einen Fall die Ausweisung von Schutzgebieten, vornehmlich jetzt hier Landschaftsschutzgebieten, zu fordern und in anderen Fällen, etwa bei bestimmten Naturschutzgebieten, gerade dies verhindern zu wollen, sind doch ziemlich unglaubwürdig. Man muss auch sagen, dass solche Initiativen letztendlich nicht der Sache dienen und auch nicht das Verständnis in der Bevölkerung für die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes fördern und am Ende auch nicht dem ländlichen Raum dienen. Noch etwas möchte ich an dieser Stelle unmissverständlich betonen – Herr Bergner hatte es schon gesagt –: Landschaftsschutzgebiete sind kein Instrument zur Verhinderung von Anlagen für erneuerbare Energien. Vielmehr wurden und werden Schutzgebiete in Thüringen von der oberen Naturschutzbehörde im Rahmen der Möglichkeiten dort ausgewiesen, wo es naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich geboten ist. Lassen Sie mich zunächst zu den unter Punkt I formulierten Feststellungen im Antrag Folgendes klarstellen: Eine in gleichem Maße erfolgende Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten kann und wird es in Thüringen nicht geben, da es sich hierbei um ganz verschiedene Schutzkategorien handelt. Im Bundesnaturschutzgesetz wurden für diese Gebiete unterschiedliche Schutzzwecke definiert. Die Priorität liegt in Thüringen aktuell – das ist mehrfach hier gesagt worden – bei der Ausweisung von schutzwürdigen und schutzbedürftigen Flächen als Naturschutzgebiete. Dort, wo es bei bestehenden Landschaftsschutzgebieten Schwierigkeiten im Vollzug gibt, werden die betreffenden Rechtsnormen bzw. Verordnungen auf ihre Praktikabilität überprüft. Die Ausweisung gänzlich neuer Landschaftsschutzgebiete wird aber nur in Einzelfällen erfolgen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, das heißt, dass auch hier Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit gleichermaßen gegeben sind. In Thüringen – auch diese Zahl ist schon genannt worden, ich will sie noch mal wiederholen – liegt der Flächenanteil an Landschaftsschutzgebieten bezogen auf die Landesfläche bei knapp 24 Prozent. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 26 Prozent. Daraus kann man sehen, dass es keinen akuten Handlungsbedarf in Thüringen gibt. Nun zu den im Antrag aufgestellten Forderungen an die Landesregierung, die einiger Klarstellungen bedürfen. Da geht es nicht darum, von welcher Fraktion ein solcher Antrag gestellt ist – Sie lieben natürlich das Narrativ, dass Sie immer die Opfer sind, aber das würde ich auch jeder anderen Fraktion ins Stammbuch schreiben. Die zuständige obere Naturschutzbehörde im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz besitzt bereits eine nachvollziehbare und auf fachlichen Kriterien basierende Schutzgebietskonzeption sowie eine Fachplanungsliste „Landschaftsschutzgebiete“. Diese Schutzgebietskonzeption – mit vollem Namen heißt sie „Fachliche Grundlagen für die Weiterentwicklung des Schutzgebietssystems und zur Bestimmung von Kernflächen des Biotop-Verbundes in Thüringen“ – ist bundesweit einmalig. Zur Umsetzung dieser Konzeption bedarf es keiner Rechtsverordnung des Landes. Bei der Schutzgebietskonzeption handelt es sich auch um eine reine Fachplanung, sie ist also weder politisch noch ideologisch irgendwie aufgepimpt, sondern rein neutral und unter rein fachlichen Gesichtspunkten erstellt worden. Eigentümer und nutzungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Verbände und alle Träger öffentlicher Belange wie auch die Land- und Forstwirtschaft werden selbstverständlich umfassend im Rahmen der Normsetzungsverfahren gemäß den für den Erlass von Rechtsverordnungen geltenden Regelungen im Thüringer Naturschutzgesetz beteiligt. Dazu braucht es keinen Antrag hier im Landtag. Die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten wie auch deren Novellierung durch die obere Naturschutzbehörde ist eine kontinuierliche und dauerhafte Aufgabe. Daher ist es völlig unpassend, in diesem Zusammenhang einen zeitnahen Abschluss zu fordern. Hier gilt im Übrigen Qualität vor Quantität und – mit Blick auf die Schutzgebietsverordnung – auch Rechtssicherheit vor juristischen Schnellschüssen. Die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen können geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale ausweisen. Bei den Landkreisen ist dies deren Pflichtaufgabe im übertragenen Wirkungskreis, bei den Gemeinden erfolgt das in Ausübung ihrer Selbstverwaltung. Hier besitzt das Land keine Zuständigkeit. Die Thüringer Landesregierung berichtete 2019 im Ersten Bericht zur Lage der Natur in Thüringen unter anderem über die in der vergangenen Legislatur ausgewiesenen Schutzgebiete in der Zuständigkeit der Landesnaturschutzverwaltung. Dieser Bericht wird fortgeschrieben. Das können Sie auch in § 2 Abs. 2 des Thüringer Naturschutzgesetzes nachlesen. Im Übrigen werden die Schutzgebietsverordnungen auch im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht und der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz kann sich darüber hinaus jederzeit über den Stand der Schutzgebietsausweisung berichten lassen. Der Antrag der AfD-Fraktion geht daher in allen Punkten ins Leere. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗