Schenk
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Vogtschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Ereignisse 2011 in Fukushima haben gezeigt, dass auch in einem hoch industrialisierten Land eine längerfristige Freisetzung von radioaktiven Stoffen nach einem Unfall in einem Kernkraftwerk nicht völlig auszuschließen ist. Im Ergebnis können sowohl die Auswirkungen als auch die Entfernungen, in denen diese festzustellen sind, wesentlich größer sein als bisher angenommen. Daher wurden die Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken in Deutschland umfassend überarbeitet und die Gebiete um ein KKW, in denen verschiedene Maßnahmen wie Evakuierung, Aufenthalt in Gebäuden, Verteilung und Einnahme von Jodtabletten zu planen sind, erheblich erweitert. So ist zum Beispiel nach den aktuellen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission für ganz Deutschland flächendeckend eine Bevorratung von Jodtabletten für Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre und Schwangere bzw. Stillende zu planen. Darüber hinaus ist für einen Radius von 100 Kilometern um noch laufende Kraftwerke neben der Versorgung dieser Personengruppe zusätzlich auch die Versorgung aller anderen Personen unter 45 Jahren vorgesehen. Dies betrifft in Thüringen nur eine relativ kleine Personengruppe in Teilen der Landkreise Eichsfeld und Nordhausen und gilt nur noch bis Ende dieses Jahres, da auch das KKW Grohnde bis 31.12.2021 stillgelegt wurde. Auch das rechtliche Regelwerk für den Strahlenschutz in Deutschland wurde nach Fukushima neu gefasst. Nach § 104 des neuen Strahlenschutzgesetzes hat der Bund den Ländern Schutzwirkstoffe zur Versorgung der Bevölkerung bei Notfällen für den Katastrophenschutz zur Bevorratung, Verteilung und Abgabe an die Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck wurden 189,5 Millionen Tabletten für die Bevölkerung in Deutschland beschafft und an die Länder ausgeliefert. Es handelt sich um das Präparat Kaliumiodid Lannacher mit 65-Milligramm-Tabletten der Firma G.L. Pharma. Die Verteilung erfolgt in Faltschachteln, in denen sich jeweils ein Blister mit vier Tabletten befindet. In Thüringen werden insgesamt 2,22 Millionen Jodtabletten vorgehalten. Diese wurden an alle Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Diese sind beauftragt, in Abstimmung mit den Gemeinden ein Verteilkonzept zu erarbeiten. Dabei ist ihnen freigestellt, ob sie die Tabletten zentral im Landkreis lagern oder ob sie diese bereits im Vorfeld eines eventuellen Ereignisses vorab an die Gemeinden verteilen. In beiden Fällen ist ein detailliertes Feinkonzept bis hin zu Ausgabestellen an die Bevölkerung zu erstellen. Ich komme zu Frage 2: Bei den Entfernungen, in denen sich Thüringer Landesgebiet von Kernkraftwerken befindet, wird in jedem Fall mit mehreren Stunden Vorlaufzeit gerechnet, bis es tatsächlich zu dem Eintrag von Radioaktivität in die Luft in Thüringen kommen kann. Sobald aufgrund des radiologischen Lagebilds des Bundes eine Überschreitung der Dosiswerte für die Einnahme von Jodtabletten erwartet wird, erfolgt die vorsorgliche Verteilung der Tabletten entsprechend den vorliegenden Verteilkonzepten der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bevölkerung wird auf den üblichen Wegen informiert, zum Beispiel durch Radio, Fernsehen, das Modulare Warnsystem MoWaS, Warn-Apps, Lautsprecherdurchsagen und Sirenen. Die Aufforderung zur Einnahme der Tabletten erfolgt gesondert ebenfalls durch die Katastrophenschutzbehörden zu einem späteren Zeitpunkt. Zu Frage 3: Zuständige Behörden für die Planung und Durchführung der Tablettenverteilung sind die unteren Katastrophenschutzbehörden. Sie werden nach § 2 Abs. 4 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes durch die Gemeinden unterstützt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt beaufsichtigt, unterstützt und koordiniert die Planung. So wurden bereits mehrfach unterstützende Unterlagen für die Planung versandt, zum Beispiel Eckpunkte für das schon beschriebene Verteilkonzept, Hinweise für die Organisation der Ausgabestellen usw. Das TMIK wird über das Thüringer Landesverwaltungsamt fortlaufend über den Stand der Verteilung in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterrichtet. Eine Mehrheit der Landkreise bevorzugt die Weiterverteilung der Jodtabletten in den kreisangehörigen Gemeinden, andere Landkreise bevorzugen Konzepte, die erst bei einem möglichen Ereignisfall eine Ad-hoc-Verteilung an die Bevölkerung über die kreisangehörigen Gemeinden vorsehen. Der aktuelle Stand der Verteilungsplanung und -konzepte wird unter anderem Gegenstand einer Dienstberatung mit den unteren Katastrophenschutzbehörden in den nächsten Wochen sein. Nach aktuellem Stand ist nicht davon auszugehen, dass aufgrund der Ereignisse in der Ukraine die Einnahme von Jodtabletten in Thüringen notwendig sein könnte. Angesichts des aktuell großen öffentlichen Interesses an dieser Thematik hat das TMIK entsprechende Informationen auf seiner Website für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bereits bereitgestellt. Zu Frage 4: Die Ausgabe der Tabletten erfolgt in dafür einzurichtenden Ausgabestellen in den Gemeinden. Die Ausgabestellen sind so zu planen, dass in der Regel 30 Minuten Fußweg ausreichen, um sie zu erreichen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
