Hoffmann
Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, halten wir fest: Die Grünen sind gegen Landschaftsschutzgebiete – interessant.
(Beifall AfD)
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Ausweisung von Schutzgebieten ermöglicht den Erhalt Thüringer Natur und Landschaften. Es wird damit auch die Lebensqualität der Bevölkerung im ländlichen Raum gestärkt. All dies dient der Bewahrung und Entwicklung des in Thüringen so ausgeprägten ländlichen Raums in Form der Schutzkategorie Landschaftsschutzgebiet in Verbindung mit dem Thüringer Naturschutzgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz schreibt – ich zitiere –: „Zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft werden schutzwürdige und schutzbedürftige Teile oder Bestandteile der Landschaft durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt, gepflegt und vor Beeinträchtigungen bewahrt. Die Ausweisung von Schutzgebieten soll den Bestand bedrohter Pflanzen und Tierarten sowie ihrer Gesellschaften nachhaltig sichern und ihre Lebensräume zu Biotopverbundsystemen entwickeln, die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter gewährleisten, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds sichern sowie Gebiete erhalten und entwickeln, die sich für die Erholung besonders eignen.“ Im Rahmen der öffentlichen Anhörung der Petition E-51/20 – Kleinen Thüringer Wald als Landschaftsschutzgebiet ausweisen – am 17. Juni hier im Landtag wurde auf die Bedeutung dieser Unterschutzstellung hingewiesen. Dadurch soll die Einzigartigkeit des Kleinen Thüringer Walds gewürdigt werden. Er bietet ein intaktes Ökosystem mit großen Waldbeständen, einer reichen Biodiversität, vielfältigen Heckenbeständen sowie Baumalleen und sei ein Rückzugsgebiet für bundesweit bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Die Petenten haben anschaulich dargestellt, welch entscheidende positive Rolle die Region für den ländlichen Raum und seine Bevölkerung spielt. – Ich weiß nicht, Herr Bergner, Sie waren, glaube ich, nicht in der Anhörung dabei, oder?
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Wie bitte? Ich habe Sie nicht verstanden!) Sie waren in der Anhörung zum Kleinen Thüringer Wald dabei? Nein? Kann ich mich nicht mehr daran erinnern, gut.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Ja!) Eine Aufwertung durch die Ausweisung würde den Wert des Kleinen Thüringer Walds nicht nur spiegeln, sondern auch für Beständigkeit der Bevölkerung sorgen, die sich um den Erhalt des Gebiets mit seinen Pflanzen- und Tierarten und den historischen Gegebenheiten bemüht. Inzwischen hat der Stadtrat von Suhl einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht von Herrn Knapp, CDU; wieder einmal dagegen waren die Grünen. Sie wollen eben nicht, dass der Kleine Thüringer Wald ein Landschaftsschutzgebiet wird.
(Beifall AfD)
Was in der Anhörung ebenfalls deutlich wurde, war, dass das Land Thüringen seit geraumer Zeit eine einseitige Ausweisung von Naturschutzgebieten verfolgt. Das letzte der in Thüringen befindlichen 54 Schutzgebiete wurde 2009 ausgewiesen und in den nächsten Jahren sind keine Landschaftsschutzgebiete geplant. Als Gründe der einseitigen Ausweisung wurden personelle Ressourcen in der oberen Naturschutzbehörde genannt. Ein ernsthaftes Interesse an der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten wurde darüber hinausgehend nicht deutlich, zumindest nicht in den Antworten des Umweltministeriums. Wir fordern die Landesregierung auf, ein tragfähiges Konzept der gleichwertigen Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten zu erarbeiten, in dieses Konzept die Kriterien der Erholungsqualität, der Luftqualität, der Aufwertung des ländlichen Raums sowie der land- und forstwirtschaftlichen Prägung aufzunehmen, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, welche die Punkte 1 und 2 enthält, die Behörden auf Landesebene so auszustatten, dass dieses Konzept zeitnah umgesetzt werden kann, und die Behörden auf Kommunalebene zu unterstützen, die betroffenen Gemeinden und Bürger bei der Ausweisungsplanung grundsätzlich einzubinden und dabei die Neutralität zu wahren, den zuständigen Ausschuss des Landtags über geplante und durchgeführte Ausweisungen bis zum 31. Dezember 2022 und danach mindestens in jährlichem Abstand zu informieren – so unsere Forderungen.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ei-
gentlich kann man einpacken!) Und zur Motivation – ja, wenn Sie das nicht interessant finden, gut –, zu meiner Motivation, warum ich das mache, dann braucht Frau Wahl nicht mehr mutmaßen: Ich möchte den ländlichen Raum in Thüringen bewahren. Dass die Grünen dagegen sind, das spricht wirklich Bände.
(Beifall AfD)
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
