Christian Tischner
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Staatssekretär, willkommen in unserem Rund! Ich sage es mal so: Bei uns im Bildungsbereich geht es rau, aber herzlich zu. Und in dem Sinne auf eine gute Zusammenarbeit! Da sind wir schon beim Thema, den freien Schulen. Ich möchte zunächst mit einem doppelten Dank beginnen, mit einem Dank an die freien Schulen, die auch in den vergangenen zwei Jahren unheimlich viel geleistet haben, denen im Rahmen der Pandemie viel abverlangt worden ist und die mit vielen pragmatischen Wegen im Interesse der Bildung unserer Kinder diesen Weg mit uns gegangen sind. Ich möchte im Namen meiner Fraktion danken, dass sie, die freien Schulen, auch immer wieder einen unverzichtbaren Beitrag leisten für die Integration und die Inklusion von Kindern mit Förderbedarf oder auch mit Flüchtlingshintergrund. Vielfach weisen die freien Schulen und ihre lokalen Netzwerke für unsere Schulen im staatlichen Bereich einen Vorbildcharakter auf, weil sie eigenständig und weniger von zentralistischen Vorgaben geprägt schülerorientiert agieren können. Der vorliegende Gesetzentwurf von Linken, SPD und Grünen kommt mit einem Selbstverständnis daher, das in der Tat kein Selbstverständnis ist. Ich möchte noch einmal an die letzte Novelle des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft erinnern. Meine Fraktion war es, die mit einem Gesetzentwurf die Dynamisierung der Schülerkostenbeiträge angeregt hatte. Daraufhin war es den Koalitionsfraktionen nicht einmal gelungen, einen eigenen gemeinsamen Entwurf, eine gemeinsame Position hier dem Landtag zu dieser Frage vorzulegen, und es war insbesondere ein unwürdiges Spiel der Fraktion der SPD, wie damals agiert wurde. Umso besser, dass jetzt scheinbar die gemeinsame Position bei den Regierungsfraktionen mehr und mehr reift und sich festigt. Wir als CDU sind da ganz klar. Es ist keine Konkurrenz, sondern ein gutes Miteinander um beste Bildungsangebote und der Wettbewerb spornt an und holt damit für unsere Schüler das Beste aus der Bildungslandschaft in ihrer Gesamtheit heraus. Nur wer sich messen kann, kann sich auch entwickeln. Es gilt für Schüler wie für die Schulen insgesamt, dass dieses Leistungsprinzip wichtig und notwendig ist. Wir wissen, dass die Schulen in freier Trägerschaft unverzichtbar für unsere Schullandschaft sind. Sie sind eine Bereicherung. In diesem Sinne haben wir gemeinsam und fraktionsübergreifend schon mit der Novelle im Dezember 2020 eine Benachteiligung in der Finanzierung der freien Schulen gemeinsam ausschließen wollen. Wir haben damals beschlossen – ich zitiere –: „Durch die Novellierung des Besoldungsgesetzes [soll] eine Verbesserung der Bezahlung von beamteten Grundschullehrerinnen und ‑ lehrern im staatlichen Schuldienst ab dem 1. August 2021 [erfolgen].“ In der Tat haben Grundschullehrer an staatlichen Schulen eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A13 erfahren. Das ist gut und richtig. Das haben wir hier im Landtag auch mit einer breiten Mehrheit getragen und beschlossen. Deshalb ist es aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Fraktion, heute eigentlich auch entbehrlich, neuere gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Gleich mit zwei Beschlüssen – Frau Kollegin RotheBeinlich, ich komme dazu gleich – hat der Landtag im Dezember 2020 seinen Willen dokumentiert und rechtliche Regelungen geschaffen, die es aus unserer Sicht ermöglicht hätten, die notwendigen Anpassungen infolge der Besoldungserhöhung im staatlichen Bereich im Einvernehmen mit dem Landtagsausschuss vorzunehmen. Im Gesetz, das wir gemeinsam beschlossen haben, heißt es nämlich in § 18 Abs. 2 Satz 6 – ich zitiere –: „Das Ministerium kann bei einem besonderen öffentlichen Interesse für eine Schulart, eine Schulform, einen Bildungsgang oder eine Fachrichtung im Einzelfall im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Landtagsausschuss eine höhere Finanzhilfe vorsehen.“ Im Entschließungsantrag, den wir zu dem Gesetz gemacht haben, in Drucksache 7/2337 bekundet der Landtag ebenfalls mit großer Mehrheit – ich zitiere –: „Der Landtag spricht sich dafür aus, dass die mit der anstehenden Novellierung des Besoldungsgesetzes verbundene Einführung der A13 als Besoldungsgruppe der Grundschullehrerinnen und -lehrer zum 1. August 2021 an staatliche Schulen auch für die betroffenen Schularten, durch das für das Schulwesen zuständige Ministerium mit der Anwendung von § 18 Abs. 2 Satz 6 Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft angemessen nachvollzogen werden kann.“ Wenn diese Regelung nun aus Sicht der Landesregierung nicht ausreicht und Sie nun über die rot-rot-grünen Fraktionen eine Nachbesserung bewirken wollen, dann stellt sich uns abermals die Frage: Wo sind eigentlich die Hinweise der Landesregierung in den parlamentarischen Beratungen? Wo zeigt sich der juristische Sachverstand der Exekutive in den Anhörungen dieses Hohen Hauses? Wiederholt und anhaltend erleben wir, dass nach Gesetzesverkündungen Umsetzungsprobleme durch das Ministerium angezeigt werden und neue Gesetzesanpassungen nötig sind. Ich denke da nicht nur an die freien Schulen, ich denke auch an das aktuell unsägliche Spiel einzelner Fachreferate im Bildungsministerium um das Besoldungsgesetz mit Blick auf die Bereitstellung der Funktionsstellen für unsere Fachleiterinnen und Fachleiter an den Studienseminaren. Besoldungsgesetz, Sportfördergesetz, Schulgesetz, Erwachsenenbildungsgesetz, freie Schulen – ständig Nachbesserungen und Korrekturen, die wir als Parlament auf Hinweis der Regierung nachträglich vornehmen sollen. Aus diesen Gründen der zusätzlichen Expertise beantragt meine Fraktion auch die Beratung des Gesetzentwurfs, der nun vorliegt, im Bildungsausschuss. Wir werden uns für ein zügiges Verfahren starkmachen, aber auch für ein gründliches Beteiligungsverfahren aller Träger, die daran teilnehmen wollen. Wir werden es uns nicht nehmen lassen, auch Änderungswünsche zu diesem Gesetzentwurf nochmals vorzulegen und anzuzeigen. Mit Blick auf § 18 Abs. 2 Satz 2 sehen wir schon jetzt – auch die freien Schulen übrigens – Änderungsbedarf. Mit Blick auf die aus der Ukraine kommenden Schüler werden wir die Ressourcen und die Bereitschaft der freien Schulen dringend benötigen. Wir vertreten die Position als Fraktion, dass wir dann am gesetzlichen Stichtag, dem 3. März 2022, für die Finanzhilfe des Jahres 2022 auch nicht festhalten können. So wie die freien Schulen ihre Solidarität mit den Flüchtlingen leisten, müssen auch wir als Politiker unseren Beitrag leisten. Darüber bestand ja bereits zu Beginn dieser Plenarsitzung große Einigkeit. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
