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Schenk

18.03.2022 Sitzungen 7/76

Fragestunde

Ich habe Ihnen dargestellt, dass es immer ein Spagat zwischen der Kräfteanforderung und der Menge der angemeldeten Demonstrationen und weiteren Ereignissen ist. Ich kann jetzt das konkrete Beispiel des Besuchs des Bundespräsidenten als Begründung nicht beurteilen. Wir können das gern noch mal recherchieren, in welchem Umfang Kräfte angefordert wurden und in welchem Umfang die bereitgestellt werden konnten. Aber ich habe in meinen Ausführungen dargestellt, dass wir da keine Schlussfolgerungen in dem Sinne gezogen haben, sondern erst mal den Spagat beschrieben haben, der da besteht. Zu Ihrer ersten Frage: So denke ich nicht, dass es ein übliches Verhältnis zwischen begangenen Ordnungswidrigkeiten und Versammlungsteilnehmerinnen gibt. Sie haben jetzt Ihre persönliche Beobachtung geschildert und ich habe Ihnen die Fakten wiedergegeben, wie das aufgenommen wurde. Natürlich kann ich jetzt, da ich selbst auch nicht vor Ort war, nicht beurteilen, ob das den von Ihnen wahrgenommenen Ordnungswidrigkeiten entspricht. Aber das sind die, die jetzt im Einsatzbericht zur Kenntnis zu nehmen sind.

Protokoll ↗