Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2021 wurden Erstattungsansprüche in Höhe von 66.231 Euro nicht reguliert, da die Antragstellung durch die Kommunen erst zu Beginn des Jahres 2022 erfolgt ist. Mittlerweile sind 43.361 Euro ausgezahlt und die restlichen Ansprüche in Höhe von 22.870 Euro erfasst, die Ende März 2022 zur Auszahlung kommen werden. Die Gründe hierfür sind weitestgehend in der verspäteten oder schleppenden Antragstellung der jeweiligen Kommunen zu suchen. Letztmalig wurden die Kommunen mit Rundschreiben 2721 des Ministeriums am 20. November des Jahres 2021 aufgefordert, die für eine Erstattung notwendigen Anträge beim Staatlichen Schulamt Südthüringen einzureichen oder diesem zumindest mitzuteilen, wann mit einer entsprechenden Antragstellung gerechnet werden kann. Das vorgenannte Rundschreiben wurde nach Versendung auf der Homepage des Ministeriums eingestellt und kann nach wie vor abgerufen werden. Zu Frage 2: Eine Verlängerung der Regelung des § 30b des Thüringer Kindergartengesetzes über den 31. Dezember 2021 hinaus oder der Neuerlass einer vergleichenden Regelung ist seitens der Landesregierung nicht geplant und könnte im Übrigen natürlich auch nur durch die Legislative erfolgen. Der in diesem Zusammenhang allgemein angesprochene Haushaltsansatz im Sondervermögen Corona 2022 in Höhe von 1 Million Euro dient insoweit ausschließlich der Deckung von Finanzierungsansprüchen aus dem Vorjahr. Zu Frage 3: Hierzu ist der Landesregierung nichts bekannt. Zu Frage 4: Ein konkreter Bedarf kann nicht prognostiziert werden, da nicht vorhersehbar ist, welche Kommunen oder Träger der örtlichen Jugendhilfe ihre bestehenden Ansprüche aus dem Jahr 2021 noch geltend machen. Danke schön.
