Torben Braga
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Nein.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Doch!) Das würde den Tatsachen entsprechen, wenn die Fraktion die Schriftführer zurückgezogen hätte. Dies ist nicht so. Die gewählten Schriftführer haben ihren Verzicht auf das Amt erklärt, das ist ein ganz entscheidender Unterschied.
(Beifall AfD)
(Heiterkeit DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Drücke-
berger!) Sie mögen lachen. Nein, es ist nicht die Entscheidung der Fraktion und damit hat die Fraktion das auch nicht zurückgezogen, sondern die Schriftführer haben sich vom Amt zurückgezogen, sie sind nicht mehr bereit, sich dem zu stellen. Das ist so.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ja, Sie ziehen das jetzt ins Lächerliche.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist typisch AfD-Sprech!) Sie machen sich damit selbst lächerlich. Entschuldigung. Der nächste Punkt – § 126. Da verweisen Sie in der Begründung auf positive Erfahrungen, die vorliegen würden. Ich will gar nicht zurückweisen, dass es diese positiven Erfahrungen gibt. Selbstverständlich ist es so. Der Ältestenrat – ich habe es vorhin noch mal kontrolliert – hat in der Tat in dieser Legislaturperiode – was, das werden Sie besser wissen als ich, Herr Kollege Blechschmidt, ein Novum sein dürfte, davon würde ich ausgehen – fast so oft getagt wie der Landtag selbst – 74 Mal bisher. Ein Großteil dieser Sitzungen fand in Videokonferenzen statt. Wir haben seit einigen Monaten auch des Öfteren Sitzungen der Ausschüsse per Videokonferenz, es werden Mitarbeiter der Verwaltung zugeschaltet, es werden Abgeordnete zugeschaltet und es gibt – wie gesagt – auch durchaus positive Erfahrungen, das will ich gar nicht zurückweisen. Unser Problem mit dieser Begründung und auch mit der Behauptung, es gäbe positive Erfahrungen, ist, dass eben die negativen Erfahrungen nicht in ausreichendem Maße beleuchtet werden. Wir wissen alle, welche technischen Schwierigkeiten diese elektronische Durchführung der Sitzung mit sich bringt. Es wird durchaus nicht zu Unrecht darauf hingewiesen – das wurde am anderen Ort auch getan –, dass man die Frage der Technik getrennt beraten oder diskutieren müsste, die Frage der Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Sitzungen per Videokonferenz. An diesem Argument ist sicherlich etwas dran. Nur verkennt dieses Argument aus meiner/unserer Sicht die Tatsache, dass die Reihenfolge dann entsprechend auch anders sein müsste. Es muss zuerst die Voraussetzung eines funktionierenden Systems geschaffen werden. Es muss ein funktionierendes System da sein, um uns dann zu erlauben, hier die Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Sitzungen durchzuführen. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Landtags ist es sicherlich wichtig, dass wir diese Möglichkeit haben. Aber was Sie hier mit der Änderung des § 126 der Geschäftsordnung tun, ist, Sie entfernen die bisherigen Tatbestandsvoraussetzungen oder die Notwendigkeit der Kontrolle dieser Tatbestandsvoraussetzungen für die Durchführung der Sitzungen in elektronischer Form, und das scheint das aus unserer Sicht aufgrund der vorliegenden negativen Erfahrungen, die es durchaus gibt, mit dem System der Videokonferenzen in ungebührlichem Maße auszublenden. Ich habe bei anderen Diskussionen zur Geschäftsordnung schon darauf hingewiesen, es kommt bedauerlicherweise immer noch sehr oft vor, insbesondere bei Ältestenratssitzungen, vielleicht aufgrund der Anzahl der zugeschalteten Personen, dass es zu Störungen kommt. Es war auch schon während der Abstimmung der Fall, dass die Verbindung gestört war, dass Stimmen der Fraktionen entsprechend nicht zur Kenntnis gegeben werden konnten. Es ist auch bei Ausschusssitzungen schon eingetreten, dass wir bereits zwei tagende Ausschüsse hier im Landtag hatten. Ein dritter Ausschuss hat auch getagt, wollte die Öffentlichkeit herstellen. Das war leider nicht möglich, weil nur zwei Livestreams gleichzeitig ermöglicht wurden. Die Öffentlichkeit musste hier über einen Saal im Landtag hergestellt werden. Es waren dann in der gleichen Sitzung Mitarbeiter der Verwaltung zugeschaltet, die für die Ausschussmitglieder – ich beziehe mich hier auf den Haushaltsausschuss in der vergangenen Haushaltssitzung – leider in ihren Ausführungen nicht zu verstehen waren. Insofern ist viel Sinnvolles in dieser Änderung, das will ich gar nicht abstreiten, aber es werden aus unserer Sicht die negativen Aspekte der Sitzung per Videokonferenz außer Acht gelassen und die Reihenfolge müsste eine andere sein. Es muss zuerst ein zuverlässiges System, und zwar ein immer zuverlässiges System, vorhanden sein, ehe wir uns hier die Möglichkeit schaffen, immer darauf zurückzugreifen, ohne dass es wirklich sehr konkrete Tatbestandsvoraussetzungen gibt und einfach nur eine Mehrheitsentscheidung im Ältestenrat dafür notwendig wäre. Insofern nehmen Sie bitte unsere Bedenken diesbezüglich zur Kenntnis. Das ist auch der Gegenstand meiner Rede. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
