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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 18.03.2022 Sitzungen 7/76

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem aber auch liebe Vertreterinnen und Vertreter der freien Schulen, von denen ich mir ganz sicher bin, dass sie heute hier auch zuhören! Ich finde es sehr schade, dass hier heute wieder ein – „unwürdig“ hat Herr Tischner gesagt – unwürdiges Schauspiel auf dem Rücken der freien Schulen stattfindet, weil in der Sache scheinen sich ja die meisten einig zu sein. Wir sind uns einig, dass wir die Leistungen der freien Schulen selbstverständlich gleichermaßen anerkennen wollen, und dazu gehört, dass wir die Lehrerinnen und Lehrer, die an freien Schulen tätig sind, auch gleich bezahlen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür braucht es leider aber natürlich auch die gesetzliche Regelung. Und zugegebenermaßen, wir hätten das gern direkt zum Haushalt mit einem Haushaltsbegleitgesetz gemacht; dafür hatten wir allerdings keine Unterstützung. Das gehört zur Wahrheit dazu, deshalb nun auf diesem Wege. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wahr- scheinlich in der eigenen Gruppe!) Und, lieber Herr Tischner, weil Sie ja immer alles besser wissen, aber nichts vorgelegt haben: Wo sind denn Ihre Vorschläge, wo sind denn Ihre konkreten Gesetzesinitiativen, um das zu ändern? Sie sind nicht da. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 2020 stand es ja drin!) Ja, die von 2020 reichen aber nicht. Und warum reichen sie nicht? Schauen Sie bitte mal in das Gesetz, weil da steht in § 18 Abs. 2 Satz 6: „im Einzelfall“. Es geht aber nicht um den Einzelfall, es geht um 164 freie Schulen in Thüringen, 164 Schulen, die immerhin 28.000 Thüringer Schülerinnen und Schüler besuchen. Das ist kein Einzelfall, wir brauchen eine grundsätzliche Regelung. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da gab es noch einen Entschließungsantrag dazu!) Ich habe Ihnen auch zugehört, auch wenn es schwierig war, Herr Tischner! (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir brauchen eine grundsätzliche Regelung für die freien Schulen und die wollen wir liefern. Wir zeigen damit, dass der Landtag zu seinem Wort steht, das wir gemeinsam im Jahr 2020 abgegeben haben. Und Sie müssen sich jetzt vorwerfen lassen, dass Sie nur auf Verzögerungstaktik setzen, Herr Tischner, und das finde ich bedauerlich, weil es wirklich darum geht, jetzt tatsächlich auch rückwirkend zum 01.01. die Rechtssicherheit zu schaffen. Wenn Sie das jetzt noch in den Ausschuss schieben wollen, weil Sie damit wieder irgendwelche anderen Verknüpfungen noch vornehmen – das kennen wir nun wirklich zur Genüge –, dann ist das schäbig. Ich sage das ganz offen so und es ärgert mich, denn Sie hätten einfach einen eigenen Vorschlag mitbringen können. Sie sind doch nur sauer, dass Sie gerade nicht auf dem Gesetzentwurf draufstehen, Ihnen geht es da leider gar nicht um die Sache. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In einem Entschließungsantrag nämlich zum Gesetz damals haben wir im Dezember 2020 beschlossen, dass die Einführung der Besoldungsgruppe A13 – und um die geht es ja für die staatlichen Lehrkräfte – an den Grundschulen zum 01.08.2021 auch für die freien Schulen nachvollzogen werden soll. Wir haben lange für die Angleichung der Lehrerinnengehälter im staatlichen Schulbereich gestritten. Uns hat sich nie erschlossen, wieso Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer im Vergleich zu anderen Lehrkräften schlechter verdienen sollten. Das wollten Sie ja immer, Herr Tischner, das war Ihnen ja lange wichtig. Dann haben Sie das irgendwann aufgegeben. Schließlich ist der professionelle Anspruch mindestens genauso hoch. Genau die Angleichung der Lehrerinnengehälter soll nun endlich auch an den freien Schulen nachvollzogen werden. Dazu ist es erforderlich, dass wir zum 1. Januar 2022, also rückwirkend, tatsächlich auch die Schülerkostenjahresbeiträge für die Grundschulen anpassen. Damit erhalten die freien Schulen zielgenau eine verbesserte Finanzhilfe und können verlässlich planen. Ich sage es auch noch mal genau in Zahlen: Nach unseren Berechnungen, die auf die offiziellen Schülerinnenbesuchszahlen zurückgehen, werden die um 372 Euro angehobenen Finanzhilfesätze für etwa 6.300 Schülerinnen und Schüler, die die Grundschulen besuchen, greifen, was Gesamtkosten für das Land von 2,4 Millionen Euro bedeutet. Und das war im Haushalt mit Ihnen eben leider so einfach auch nicht möglich. Viele freie Schulträger haben übrigens bereits die Bezahlung der Grundschullehrkräfte, die übrigens auch an Gemeinschaftsschulen tätig sind, verbessert und sind quasi in Erwartung der nun erfolgenden Änderung in Vorkasse gegangen, so beispielsweise die Evangelische Schulstiftung. Die geänderten Finanzhilfesätze werden also nun alle Schulträger in die Lage versetzen, die Angleichung der Gehälter auch tatsächlich vorzunehmen und nicht länger aus ihren eigenen Ressourcen stemmen zu müssen. Gemeinsam mit den von uns 2020 vereinbarten Verbesserungen der Finanzhilfe – ich will sie noch mal kurz nennen: es waren plus 33 Millionen Euro, mehr Planungssicherheit durch transparente Dynamisierung, die ist nämlich enthalten, 30 Euro Schulbudget – sehen wir damit für die freien Schulen tatsächlich eine gute – ich sage mal – Ausrüstung, um für die bildungspolitischen Aufgaben – ich nenne die Stichworte „Digitalisierung“, „Fachkräftemangel“, aber auch „Integration von Geflüchteten“, was sie ja auch tatsächlich vorbildlich leisten – tatsächlich gerüstet zu sein. Eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Bildungsausschuss – das muss ich einfach noch mal so deutlich sagen – sehen wir aus zeitlichen und inhaltlichen Gründen als nicht zwingend notwendig an, denn wir haben selbstverständlich mit der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen über diesen Gesetzentwurf sehr genau gesprochen und sie wollen diese Anpassung genauso, sie warten dringend darauf. Jetzt eine Schleife zu drehen bedient nur Eitelkeiten und das können wir uns eigentlich nicht leisten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Änderung ist im Vorfeld mit allen freien Schulträgern intensiv diskutiert und abgestimmt worden und daher sind auch keine Änderungen substanzieller Art zu erwarten. In diesem Sinne hoffen wir auf ein tatsächlich sehr schnelles und zügiges Verfahren und sollten einfach mal die Eitelkeiten zurückstellen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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