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von Ammon

18.03.2022 Sitzungen 7/76

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort auf Frage 1: Sichere Aussagen im Sinne der Frage können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Eine grundsätzliche Eignung der ehemaligen HNO-Klinik zur Aufnahme von Geflüchteten ist nach Lage der der Landesregierung bekannten Unterlagen jedoch anzunehmen. Auch das Gebäude der ehemaligen Frauenklinik im Bachstraßenareal eignet sich im Ergebnis eines am 16.03.2022 gemeinsam mit der Stadt Jena durchgeführten Besichtigungstermins grundsätzlich für eine Interimsunterbringung von Flüchtlingen. Jedoch wäre zuvor eine Reihe von baulichen Maßnahmen wie zum Beispiel die Warmwasserversorgung, die Prüfung der elektrischen Anlagen, die Prüfung auf Legionellen im Trinkwasser erforderlich. Nach Auskunft des Universitätsklinikums Jena sind die Wasserleitungen seit dem Freizug der Liegenschaft stillgelegt und bei einer Wiederinbetriebnahme des ohnehin sehr alten Leitungssystems müssten große Teile erneuert werden, um wieder Trinkwasserqualität herzustellen. Die hierfür notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Gebäudes stimmen die Stadt Jena und die Friedrich-Schiller-Universität Jena ab. Bei der ehemaligen Kinderklinik in der Westbahnhofstraße in Jena handelt es sich um keine Landesimmobilie. Diese Liegenschaft ist dem Körperschaftsvermögen der Friedrich-Schiller-Universität Jena zugeordnet. Weitere von der Friedrich-Schiller-Universität Jena leer gezogene und zur Veräußerung vorgesehene Landesliegenschaften wie die Steubenstraße 2 und 4 wurden von dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ebenfalls als grundsätzlich mögliche interimsweise Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete identifiziert. Um die konkrete Eignung der genannten Immobilien insbesondere für die Unterbringung von Frauen und Kindern beurteilen zu können, bedarf es jedoch weiterer Prüfungen. Antwort auf Frage 2: Derzeit kann keine Aussage zu Aufwand und Zeitraum der Vorbereitung einer entsprechenden Verwendung etwa der ehemaligen HNO-Klinik getroffen werden. Aktuell sind die Medien zur Wärme- und Wasserversorgung getrennt. Die Versorgung erfolgte bislang über die Infrastruktur des Universitätsklinikums Jena. Inwieweit, bis wann und mit welchem Aufwand eine Wiederinbetriebnahme möglich ist, muss noch geklärt werden. Für die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Frauenklinik auf dem Bachstraßenareal schätzen die Stadt Jena und die Friedrich-Schiller-Universität Jena einen Zeitraum von mindestens vier bis sechs Wochen, insbesondere wegen des umfangreichen Leitungssystems, das geprüft und gegebenenfalls in größeren Teilen instand zu setzen wäre. Antwort auf Frage 3: Die Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen sind nach § 1 Nr. 3 des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Die kommunalen Gebietskörperschaften erfüllen diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Sie erhalten dafür die nach der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgesehene Erstattung der notwendigen Kosten. Ein spezieller Auftrag der Landesregierung ist deswegen nicht erforderlich. Voraussetzung ist jedoch eine Vereinbarung zwischen Kommune und Land, unter welchen Bedingungen die Immobilien zur Verfügung gestellt werden. Antwort auf Frage 4: Die Landesregierung arbeitet angesichts des aktuellen und weiterhin zu erwartenden Ankunftsgeschehens in Thüringen mit Hochdruck daran, die für die Flüchtlingsaufnahme zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Land zu erweitern und sucht dazu auch nach kurzfristig entsprechend nutzbaren großen Gebäuden. In diese Suche ist auch die LEG einbezogen worden. Über ein speziell für Frauen und Kinder besonders geeignetes Objekt verfügt sie leider nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗