Robert Sesselmann
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir wollen hierzu nur kurz vortragen. Herr Bilay hat schon auf die Wichtigkeit hingewiesen, dass das Bundesmeldegesetz, was 2015 eingeführt worden ist, wo die Gesetzgebungskompetenz von der konkurrierenden Gesetzgebung auf die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes übergegangen ist, letzten Endes hier umgesetzt werden muss im sogenannten Thüringer Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz. Im Wesentlichen gibt es aus unserer Sicht Einwände, da beispielsweise der Verweis in § 5 Abs. 2 hier mit einer neu eingeführten Nummer 3, nämlich die automatisierte Prüfung nach § 39a Abs. 1 BMG usw. usf., an sich nicht greift, weil dieser § 39a in dieser Fassung des Bundesinnenministeriums nicht enthalten ist. Also hier könnte ein Fehler bei der entsprechenden Zitierung liegen. Ich bitte dies vielleicht noch mal nachzuprüfen. Ich habe diesbezüglich auch noch mal mit der Frau Staatssekretärin gesprochen. Wir haben auch ein weiteres Problem gesehen. Das ist bei § 6, und zwar hier in Absatz 1. Da ist ein Verweis auf § 13 Abs. 1 und 2 Satz 4 Nr. 3 BMG. Diese Nummer 3 des Bundesmeldegesetzes, die gibt es nicht. Also hier könnte auch ein Fehler bestehen. Insgesamt ist es aus unserer Sicht relativ schnell gestrickt worden und hier müssen wir darauf drängen, dass entsprechende Korrekturen vorgenommen werden, es sei denn, ich habe eine alte Gesetzeslage, was ich nicht glaube, weil ich den Ausdruck gestern aus dem Internet direkt von der Seite des Bundesministeriums des Innern geholt habe. Wir haben auch ein Problem mit der Verweisung in Absatz 4. Der Gemeinde- und Städtebund hat hier um Korrektur gebeten. Die aktuelle Verweisung enthält nicht mehr den Verweis auf Artikel 12 der Datenschutz-Grundverordnung, sondern nur noch den allgemeinen Hinweis auf Kapitel 3. Wir meinen, dass hier möglicherweise auch das Zitiergebot verletzt worden ist. Aus diesem Grunde können wir, wie das auch unsere Bundestagsfraktion zur Frage des Bundesmeldegesetzes gemacht hat, uns dem hier nur enthalten, der Ausführung des Bundesmeldegesetzes, weil hier aus unserer Sicht noch eklatante Fehler bestehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
