Prof. Dr. Hoff
Unterrichtung nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Angelegenheiten der Europäischen Union in Verbindung mit § 54 b GO hier: Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung); KOM (2021) 802 endgültig gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Gleichmann hat darauf hingewiesen, dass wir in dieser Debatte tatsächlich zwei Sachverhalte voneinander trennen müssen. Das eine ist die inhaltliche Frage über die Umsetzungsform der Vorschläge, die an diesem konkreten Beispiel im „Fit for 55“-Programm enthalten sind. Ich glaube, die Debatte, die wir hier führen – da wird der Abgeordnete Kellner mir zustimmen –, wird uns quasi zeigen, was für Diskussionen in den nächsten Jahren in der Umsetzung von Klimaschutz auf uns zukommen. Die Anhörung, die am 11. März im Ausschuss auch mit Vertretern der Kommission stattgefunden hat, hat deutlich gemacht, dass auch aktuelle Entwicklungen wie der Ukraine-Krieg uns nicht daran hindern werden, sondern die Notwendigkeit weiterhin besteht, uns auch mit der Klimakrise auseinanderzusetzen. Vor dem Hintergrund müssen wir uns anschauen, was die offenen Fragen sind, die im konkreten Fall bestehen. Die gibt es, die sieht auch die Landesregierung. Gleichzeitig sind diese offenen Fragen, die die Landesregierung ebenfalls genauso wie der Landtag sieht, eben der Tatsache geschuldet, dass es ein Frühstadium der Beratungen ist. Es ist im Ausschuss auch in der Anhörung deutlich gemacht worden, dass das Trilogverfahren zu diesem Maßnahmenpaket im Herbst beginnen wird, dass frühestens Ende des Jahres konkretere Maßnahmen vorliegen werden, die uns dann tatsächlich auch in die Möglichkeit versetzen, eine Abschätzung für die Bundesrepublik vorzunehmen. Wir reden eben an dieser Stelle tatsächlich über ein Frühwarndokument und nicht über ein abgeschlossenes Maßnahmenpaket, das jetzt schon den Reifegrad hat, dass die Bundesregierung es dann – und das ist auch noch der Punkt – in nationales Recht auf dem Verordnungsweg übersetzen muss, sodass wir auch noch das nationale Übersetzungsverfahren dieser Regelungen der Europäischen Union haben. Vor dem Hintergrund sehen wir auch, dass es Kritikpunkte gibt. Es sind eine ganze Reihe von Fragen offen. Die Subsidiarität ist aber aus unserer Sicht nicht negativ berührt, sodass wir empfehlen würden, die Diskussion in der Sache weiterzuführen, aber keine Subsidiaritätsbedenken zu formulieren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
