Laura Wahl
Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim vorliegenden Antrag kann man sich schon die Frage stellen, warum er überhaupt geschrieben wurde.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die AfD fordert eine gleichwertige Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten. Sie geben aber an keiner Stelle an, welche Ziele Sie mit dieser Forderung erreichen wollen. Wenn es Ihnen um konkrete Verbesserungen gehen würde, dann hätten Sie darlegen sollen, welche Schutzzwecke denn mit der priorisierten Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erreicht werden sollen. Diese Feststellung aber bleiben Sie schuldig. Am Beginn einer Schutzgebietsausweisung muss die Frage nach den Schutzzielen und den Schutzzwecken stehen und wie diese durch den Naturund Landschaftsschutz bestmöglich erreicht werden können. Das Thüringer Umweltministerium hat im Umweltausschuss ausführlich dargelegt, dass aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten in der Arbeitsplanung der oberen Naturschutzbehörde eine Priorisierung zugunsten von Naturschutzgebieten vorgenommen wurde. Mit der aktuellen Personalausstattung ist es eben nur machbar, eine bestimmte Zahl von Schutzgebieten jährlich auszuweisen. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es absolut nachvollziehbar und sinnvoll, eine Priorität auf die Ausweisung von Naturschutzgebieten zu legen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Denn entscheidend für die Priorisierung bei Schutzgebietsausweisung ist der Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit. Da Naturschutzgebiete gegenüber Landschaftsschutzgebieten einen höheren Schutzstatus haben, ist die vorrangige Bearbeitung von Naturschutzgebieten unter fachlichen Gesichtspunkten absolut sinnvoll. Darüber hinaus ist anzumerken, dass Thüringen beim Anteil von Landschaftsschutzgebieten an der Landesfläche bereits einen Platz entsprechend des Bundesdurchschnitts einnimmt. In Thüringen sind das ca. 24 Prozent, im Bundesschnitt 26. In unserem Nachbarland Hessen sind es beispielsweise nur 10,2 Prozent. An dieser Stelle möchte ich auch daran erinnern, dass Thüringen in den letzten Jahren beispielsweise mit Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument oder mit dem Aufbau der Natura-2000-Stationen vorbildliche Initiativen ergriffen hat. Das schließt nicht aus, dass auch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zukünftig wieder stärker in den Blick genommen werden kann. Aktuell liegt die Priorität aber auf Naturschutzgebieten. Es ist kaum anzunehmen, dass die Frage nach dem ausgewogenen Verhältnis bei der Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten für die Antragstellung der AfD maßgebend war. Es ist eher zu vermuten, dass die rechtsextreme Fraktion mit einem vermeintlich naturschutzfreundlichen Antrag nur ihre ansonsten eklatanten umweltpolitischen Defizite überdecken will.
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Falsche
Hypothese!) Denn eine Partei, die wie die AfD die Klimakrise leugnet, aber sich gleichzeitig als eine Vertreterin von Naturschutzinteressen aufspielen will, ist unglaubwürdig.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eine Partei, die wie die AfD
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Lang-
weilig!) statt des Ausbaus der erneuerbaren Energien lieber den Irrweg der Nutzung der Atomkraft weitergehen möchte, ist keine glaubwürdige Vertreterin für Umweltschutzanliegen. Und eine Partei, die wie die AfD Umwelt- und Naturschutzthemen immer nur dann aufruft, wenn sie diese gleichzeitig auch für ihre Heimatschutzdebatten missbrauchen kann, ist auch keine glaubwürdige Vertreterin für die Anliegen des Landschaftsschutzes.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Motiv für den Antrag dürfte hingegen ziemlich sicher in Ihrer grundsätzlichen Ablehnung der erneuerbaren Energien zu finden sein. Es darf davon ausgegangen werden, dass die AfD in der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nicht mehr als ein zusätzliches Verhinderungsinstrument gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien sieht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Verwirklichung dieser Absicht dürfte in Zukunft allerdings schwieriger werden. Denn im vergangenen November hat das Verwaltungsgericht Gera den Sachlichen Teilplan Windenergie des Regionalplans Ostthüringen für unwirksam erklärt. Dabei ist das Urteil hinsichtlich der Landschaftsschutzgebiete sehr interessant. Das Gericht stellt fest, dass die Landschaftsschutzgebiete bei der Erstellung des Regionalplans nicht pauschal für die Nutzung der Windenergie hätten ausgeschlossen werden dürfen. Den wiederholten Versuch der AfD, Naturund Klimaschutz gegeneinander auszuspielen, weisen wir deutlich zurück. Denn nur durch den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien kann die Klimakrise eingegrenzt werden. Die Eingrenzung der Klimakrise ist die Voraussetzung schlechthin für den Erhalt der Artenvielfalt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ohne wirksamen Klimaschutz werden sich viele Gebiete in Thüringen bis Ende dieses Jahrhunderts dramatisch ändern. Ein Blick auf die braunen Hänge des Harzes zeigt bereits heute deutlich, was droht. Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher aufgrund fehlender Fachlichkeit und aufgrund fehlender Sinnhaftigkeit eindeutig ab.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
