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Markus Gleichmann

Die Linke 18.03.2022 Sitzungen 7/76

Unterrichtung nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Angelegenheiten der Europäischen Union in Verbindung mit § 54 b GO hier: Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung); KOM (2021) 802 endgültig gemäß § 54 b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Ich brauche 9 Minuten und 50 Sekunden – nein, nein. (Heiterkeit SPD) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich mache es ganz kurz. Die inhaltlichen Argumente kann man ja gern abwägen, die hier gekommen sind, und da kann man zu unterschiedlichen Schlüssen kommen, aber die Aufgabe, die uns im Rahmen dieses Verfahrens gegeben ist, ist abzuwägen, ob Subsidiaritätsbedenken oder Verhältnismäßigkeitsbedenken bestehen. Subsidiaritätsbedenken werden größtenteils nicht gesehen. Ich beziehe mich nur auf den Antrag der CDU. Da geht es um die Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Da geht es normalerweise darum, zu sagen, ob die Maßnahme einen legitimen Zweck hat, geeignet ist, erforderlich ist und ob sie angemessen ist. Das sind die vier Grundsätze. Die beziehen sich immer auf das Ziel. Und das Ziel ist eben, die „Fit for 55“-Programmatik, die wir haben, nämlich zur Einsparung von Treibhausgasemissionen. Man geht immer von dem Ziel aus und dieses Ziel hat sich die EU gegeben. Übrigens, man kann auch mal süffisant sagen, wer Kommissionspräsidentin ist und welches Parteibuch die Frau von der Leyen hat. (Beifall DIE LINKE) Aber unsere Aufgabe besteht jetzt hier nicht darin, zu diskutieren, ob das inhaltlich vielleicht kompliziert umzusetzen ist, sondern wir müssen immer von dem Ziel ausgehen. Und das Ziel ist gesetzt. Wir könnten jetzt nur sagen, dass einer der vier Verhältnismäßigkeitsgrundsätze nicht erfüllt ist. Aus unserer Sicht ist das eben nicht der Fall. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, so wie es gesetzt ist, dann ist das, wie es hier steht, wie es vorgeschlagen wird, legitim, geeignet, erforderlich und angemessen. Insofern kann man den Antrag nur ablehnen. (Beifall SPD) Gleichzeitig kann man aber gern im Ausschuss, im AfILF – mit einem Selbstbefassungsantrag oder wie auch immer –, sicherlich dann diskutieren, wie man dieses Ziel erreicht. Da können wir ja unterschiedlicher Meinung sein und auch eine Strategie erarbeiten. Aber das ist nicht die Aufgabe des heutigen Tages und der Abstimmung in diesem Fall. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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