Torsten Wolf
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage. Sie haben ausgeführt, dass auch in Verantwortung liegende bzw. in Besitz stehende Liegenschaften veräußert werden sollen, die aber grundsätzlich zur Unterbringung möglich sind. Jetzt meine Nachfrage: Auf welche Liegenschaften bezieht sich das und wird die Veräußerung unter dem derzeitigen Blick, dass wir sie auch für dringend notwendige Aufgaben der Unterbringung brauchen, trotz alledem jetzt noch weiter betrieben?
