Andreas Schubert
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Staatsekretärin, für die ausführlichen Ausführungen. Ich habe zwei Nachfragen zu der Beantwortung der Fragen 2 und 3. Können Sie erklären, warum es bei einem unangemeldeten Aufzug mit einer Teilnehmerzahl von – nach Polizeiauskunft – 900 eine so geringe Zahl von Ordnungswidrigkeitsverfahren gibt, wo es doch an diesem Tag nach meinem persönlichen Beobachten vor Ort durch diesen illegalen Aufzug fast vollständig zum Verstoß gegen die in Thüringen geltenden Infektionsschutzregeln gekommen ist? Das wäre meine erste Frage. Die zweite Frage ist – ich habe eine Vorbemerkung dazu: Ich habe selbst am kommenden Montag als Anmelder für eine Fahrraddemo und danach eine Kundgebung und eine Laufdemonstration im Rahmen des Internationalen Tages gegen Rassismus heute früh ein Koop-Gespräch telefonisch mit der Versammlungsbehörde in Gera gehabt. Dort wurde mir als Auskunft gegeben, dass mit Stand heute, Freitag, keinerlei Zusagen über eine polizeiliche Absicherung sowohl dieser Fahrraddemonstration auf öffentlichen Straßen als auch der Laufdemonstration auf öffentlichen Straßen gemacht werden können, weil, so die Auskunft, sämtliche Kräfte durch den Besuch des Bundespräsidenten am kommenden Montag gebunden wären. Glauben Sie, dass das mit Blick auf die Frage 3 eine angemessene Schlussfolgerung der Landesregierung wäre, wenn dies den Tatsachen entspräche, auf die Ereignisse am 7. März in Gera?
