Prof. Dr. Hoff
Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungs- und Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen hier: Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung bittet für Frau Ministerin Karawanskij um die Zustimmung des Landtags für die Tätigkeit in zwei landeseigenen Unternehmen, und zwar als Aufsichtsratsvorsitzende der Thüringer Landgesellschaft und als Mitglied des Aufsichtsrats in der Thüringer Tourismus GmbH. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
