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Plenarprotokoll 7/55

23.07.2021 · 225 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (28)Die Linke (20)CDU (17)FDP (17)GRÜNE (6)SPD (3)

Keller

Am Dienstag, dem 27.07., verabschieden wir Günter Oberländer in den Ruhestand. Wenn Sie sich alle mal umdrehen. Das ist derjenige, der immer dort in der Luke sitzt und dafür sorgt, (Beifall im Hause) dass die Abläufe hier im Parlament immer – mit nur wenigen kleinen Schwächen, die wir alle hier manchmal selbst haben – gut über die Bühne gehen. Und das eben nicht erst seit gestern. Lieber Herr Oberländer, Sie sind jemand aus der ersten Stunde dieses Landtags. Wir wünschen Ihnen, dass Sie den Ruhestand jetzt natürlich ausgiebig genießen, dass Sie vor allen Dingen gesund bleiben und dass Sie mit Ihrer Familie und für sich selbst Muße finden, denn ich weiß, die Fotografie, das ist Ihr Hobby. Ich denke, Sie werden dafür jetzt die nötige Zeit finden. Alles Gute Ihnen und für uns heute natürlich noch einen guten Verlauf. Danke! (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Schütze, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Maurer. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Minister Adams zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Siegesmund und Frau Ministerin Taubert entschuldigt. Ein paar allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Andreas Franz, Redakteur, Herrn Chris Böhme, Kameramann, und Frau Nina Konz, Tonassistentin, die im Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks tätig sind, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Nun die Hinweise zur Tagesordnung: Ein Blick in die Tagesordnung verrät, dass viele Punkte noch nicht abgearbeitet werden konnten. Darunter sind etliche Punkte, die aufgrund unserer Festlegung bei der Feststellung der Tagesordnung in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Ich möchte Ihnen hiermit einen kurzen Überblick verschaffen: Der Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020 zu Tagesordnungspunkt 29 wird heute als erster Punkt aufgerufen werden. Der Antrag der Fraktion der AfD gemäß Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen, der als Unterrichtung durch die Präsidentin in der Drucksache 7/3806 bereitgestellt und verteilt wurde, soll heute nach der Mittagspause aufgerufen werden. Die verbliebenen 14 Anträge zu den Tagesordnungspunkten 9 bis 14 und 16 bis 23 sollen aufgrund der Regelung in § 55 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf jeden Fall aufgerufen werden. Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Tagesordnungspunkt 28 soll aufgrund der Regelung in § 83 Abs. 3 der Geschäftsordnung aufgerufen werden. Gleichzeitig gibt es die Übereinkunft, in den Plenarsitzungen am Freitag nach 18.00 Uhr keinen weiteren Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen. Sie sehen schon den Konflikt. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass niemand widerspricht, wenn zu denjenigen Anträgen, die aufgrund der genannten einschlägigen Regelungen in der Geschäftsordnung aufgerufen werden müssten, heute aber mit Blick auf das vereinbarte Ende der Plenarsitzung nicht mehr zum Aufruf kommen können, die Zustimmung der antragstellenden Fraktionen zur Überschreitung der Beratungsfrist als gegeben betrachtet wird. Wird der Tagesordnung mit den von mir gegebenen Hinweisen widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Nein. Mit aller Ernsthaftigkeit einen recht schönen guten Morgen. Ich bin mir meiner folgenden Sätze wohl bewusst. Ich entschuldige mich gleich bei Ihnen in den Fraktionen, die nach den letzten Sätzen der Präsidentin ihre Tagesordnungspunkte, die zwingend heute dran wären, nicht abarbeiten können. Aber es ist die Aufgabe eines Parlamentarischen Geschäftsführers, manche Sachen zu tun, die auch sein müssen. Ich beantrage hiermit die Abarbeitung des Tagesordnungspunkts 45 – das ist die Problematik der Erstattungsbeiträge –, „Zweites Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten“. Die Erwartungshaltung, besonders der Eltern, nach den politischen Diskussionen, die bisher im Landtag stattgefunden haben, ist sehr groß. Ich glaube nicht, dass es angebracht wäre, die Sommerzeit noch vergehen zu lassen, um die Entscheidungen dann im September zu treffen. Daher, wie gesagt, bitte ich um Verständnis, aber gleichzeitig um Aufnahme zur Abarbeitung dieses Tagesordnungspunkts. Danke.

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Keller

Danke, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen, Widerspruchsmeldungen, Aufnahmebemerkungen? Dann lasse ich den Antrag der Fraktion Die Linke bzw. der Koalition hier abstimmen. Wer dafür ist, den Tagesordnungspunkt 45 heute in die Aufnahme zur Abarbeitung aufzunehmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Antrag mit großem Verständnis hier aufgenommen. Vielen Dank dafür. Dann lasse ich in Gänze noch mal über die Tagesordnung, wie von mir jetzt vorgeschlagen, mit der Ergänzung abstimmen. Wer damit einverstanden ist, diese Tagesordnung so abzuarbeiten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann verfahren wir entsprechend. Vielen Dank. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3635 Ich erteile das Wort der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Abgeordneter Anja Müller für den Bericht des Petitionsausschusses. Frau Abgeordnete Müller, Sie haben das Wort. (Beifall DIE LINKE)

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Anja Müller Die Linke

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Guten Morgen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich begrüße Sie heute recht herzlich zur Vorstellung des Arbeitsberichts des Petitionsausschusses für das Jahr 2020. Der Arbeitsbericht des Petitionsausschusses soll dem Landtag und der Öffentlichkeit wie jedes Jahr einen Eindruck von den vielfältigen Anliegen verschaffen, mit denen wir uns im Ausschuss befasst haben. Bevor ich in bewährter Weise zu einigen statistischen Angaben und Beispielfällen komme, möchte ich meinen Ausführungen gern ein paar allgemeine Gedanken zum abgelaufenen Jahr voranstellen. Hinter uns allen, auch hinter dem Petitionsausschuss, liegt ein Jahr, das ungeahnte Herausforderungen mit sich gebracht hat. Die Wahl des Abgeordneten Kemmerich zum Kurzzeitministerpräsidenten und die anschließende Bildung einer rot-rotgrünen Minderheitsregierung prägten den Start in die aktuelle Wahlperiode. Trotz der Begleitumstände nahm der Petitionsausschuss bereits im Januar 2020 die Sacharbeit auf. Auch in der schwierigen Übergangszeit nach der Wahl des Abgeordneten Kemmerich im Februar 2020 kam der Petitionsausschuss zu einer Sitzung zusammen, um sich mit den Anliegen der Menschen zu befassen. Im Frühjahr 2020 folgte dann die plötzliche Vollbremsung angesichts der ungeahnten Herausforderungen der Corona-Pandemie. Die Schließung von Schulen und Kindergärten, Kontaktbeschränkungen und das Herunterfahren des Einzelhandels waren dann schnell Themen, die von den Bürgerinnen und Bürgern auch an den Petitionsausschuss adressiert waren. Deshalb war es auch der Petitionsausschuss, der die selbstverordnete parlamentarische Ruhepause als Erster beendete und Ende April 2020 wieder im Rahmen einer Präsenzsitzung im Landtag zusammenkam. Seitdem gehören Maske und Abstand zu unserem Sitzungsalltag und der Plenarsaal ist vorübergehend das neue Zuhause für die Sitzungen des Ausschusses geworden. Gleichwohl ist es uns seitdem gelungen, in diesem neuen Rahmen alle planmäßigen Sitzungen des Ausschusses im gesamten Jahr 2020 – und es waren insgesamt elf, wir haben sogar Sondersitzungen im Mai durchgeführt – zu realisieren. Darüber hinaus hat der Petitionsausschuss zu vier Thematiken öffentliche Anhörungen durchgeführt. Anders als in der Vergangenheit mussten wir bei diesen Anhörungen leider auf Zuschauerinnen und Zuschauer im Landtag verzichten. Allerdings wurden die Anhörungen als Video live über die Landtags-Homepage in das Internet übertragen, sodass alle interessierten Menschen weltweit die Möglichkeit hatten, unsere Anhörungen zu verfolgen. Bevor ich insbesondere zu den Anhörungen ein paar inhaltliche Informationen gebe, möchte ich Ihnen zunächst tatsächlich ein paar Zahlen präsentieren. Den Petitionsausschuss erreichten im Jahr 2020 insgesamt 801 neue Petitionen. Nach einem Rückgang der eingegangenen Petitionen in den Jahren 2018 und 2019 bedeutet dies ein Plus bei den Eingängen von rund 5 Prozent im Verhältnis zum Jahr 2019. Mit 165 Petitionen kamen die meisten Eingaben aus dem Bereich Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Darüber hinaus waren die Bereiche Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit 121 Petitionen sowie Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit 104 Petitionen bei den neu eingegangenen Petitionen am häufigsten vertreten. In den einzelnen Themenfeldern standen dabei – ich habe das eingangs schon angemerkt – die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders im Fokus. Über alle Sachgebiete verteilt befassten sich insgesamt 93 Anliegen und damit mehr als jede zehnte Eingabe mit der Corona-Pandemie und den Maßnahmen zu deren Bewältigung. Diese CoronaPetitionen betrafen thematisch insbesondere die Einzelbereiche Gesundheit mit 36 Petitionen und Bildung mit 22 Petitionen. Eine kurze Information möchte ich auch noch zu den abschließenden Entscheidungen des Ausschusses im Jahr 2020 geben. Gemeinsam mit noch anhängigen Petitionen aus den Vorjahren wurden insgesamt 825 Eingaben abschließend behandelt. Bei immerhin jeder zehnten Petition konnten wir erreichen, dass dem vorgetragenen Anliegen ganz oder teilweise abgeholfen werden konnte. Bei 66 Prozent der Petitionen, also zwei Dritteln aller Bitten und Beschwerden der Menschen, konnten wir zumindest dadurch unterstützen, dass der Ausschuss ergänzende Informationen zur Sach- und Rechtslage gegeben hat. Bei diesem Großteil der Petitionen lag die Aufgabe des Ausschusses also darin, Verwaltungsentscheidungen transparenter zu machen, besser zu erklären und im Ergebnis oft komplizierte rechtliche Sachverhalte verständlicher zu machen. Auch im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist der Petitionsausschuss auf viele offene Fragen der Bürgerinnen und Bürger getroffen. Ein Petent – so wird eine Person genannt, welche sich mit einem Anliegen an den Petitionsausschuss, ich nenne es auch gern Bürgerinnenausschuss, wendet – hat beispielsweise sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Kunden von Supermärkten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssten, dies jedoch nach seiner Wahrnehmung für die Angestellten nicht gelte. Der Petent sah hierin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Veranlasst sah sich der Petent zu seinem Anliegen durch eine Situation in einem Supermarkt, in der er selbst durch das Personal auf die Einhaltung der Maskenpflicht aufmerksam gemacht wurde, das Personal jedoch gerade keine Maske getragen habe. Im Rahmen des Petitionsverfahrens – so nennen wir die Bearbeitung im Ausschuss – konnte der Petitionsausschuss ermitteln, dass für das Personal in Geschäften zunächst einmal die Arbeitsschutzvorschriften für das Personal bindend sind. Dies sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und die darauf gestützten Verordnungen. Im Arbeitsschutz gilt dabei das sogenannte TOP-Prinzip mit folgender Rangfolge: Als Erstes müssen technische Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Schutzwände oder Plexiglasscheiben realisiert werden. Zweiter Baustein sind organisatorische Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Umorganisieren von Arbeitsabläufen. Erst auf der dritten Ebene müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber persönliche Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel eine persönliche Schutzausrüstung durch Masken, zur Verfügung stellen. Dementsprechend findet sich in der SARSCoV-2-Arbeitsschutzregel folgende Festlegung: Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, müssen die Beschäftigten mindestens Mund-Nasen-Schutzbedeckungen zum gegenseitigen Schutz tragen. Entsprechend der Höhe des Infektionsrisikos, das sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt, sind filtrierende Halbmasken, also FFP2-Masken, als persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Gleiches gilt, wenn in einer unmittelbaren Interaktion einer der Beteiligten keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Die MNS-Bedeckung und die filtrierenden Halbmasken sind vom Arbeitgeber bereitzustellen. Im Ergebnis konnte der Petitionsausschuss also den Petenten darüber informieren, dass das Personal in Geschäften nicht durchgehend Mund-NasenBedeckung tragen muss. Nur da, wo keine technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen möglich sind und der Mindestabstand zum Kunden oder zu den Kolleginnen und Kollegen nicht eingehalten werden kann, müssen diese dann tatsächlich verwendet werden. Der vom Petenten ausgemachte Verstoß gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Personal im Einzelhandel konnte somit im Ergebnis grundsätzlich nicht bestätigt werden. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen die Pandemielage mit sich gebracht hat, verdeutlichte dagegen ein gemeinsames Anliegen des Schaustellerfachverbands Arnstadt, des Thüringer Schaustellervereins Rudolstadt und des Verbands reisender Schausteller Erfurt während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020. Sie wiesen gemeinsam darauf hin, dass die Absage sämtlicher Großveranstaltungen auf unbestimmte Zeit für die Betriebe des Schaustellergewerbes einen wirtschaftlichen Totalausfall bedeutete und dies gerade für die in der Branche hohe Zahl an Familienunternehmen eine akute Existenzgefährdung bedeutete. Die Soforthilfen der Thüringer Aufbaubank seien insoweit zwar eine erste sinnvolle Maßnahme, jedoch würden diese den Betrieben nur über einen gewissen Zeitraum hinweghelfen. Bei den politischen Diskussionen über die Unterstützung der von der Pandemie besonders betroffenen Bereiche sahen sich die Schausteller nicht angemessen berücksichtigt. Die Mitglieder im Petitionsausschuss berieten das Anliegen in mehreren Sitzungen und wurden dabei von der Landesregierung jeweils über die aktuelle Entwicklung der einschlägigen Hilfsprogramme informiert. Während anfangs nur die Soforthilfe gewährt wurde, waren im weiteren Verlauf vor allem die Überbrückungshilfen in den Phasen 1, 2 und 3 bedeutsam. Im Rahmen des Petitionsverfahrens wies das Wirtschaftsministerium insbesondere darauf hin, dass im Zuge der Verhandlungen für die Überbrückungshilfen zur Unterstützung der besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen Bund und Länder übereingekommen sind, einen branchenoffenen Ansatz zu verfolgen. Damit stehen auch für die Thüringer Schaustellunternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfen Mittel zur Verfügung, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Krise abzumildern. In den verschiedenen Phasen der Pandemie hat der Freistaat Thüringen das Bundesprogramm durch zusätzliche Förderleistungen ergänzt. Dabei wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die auch der Schaustellerbranche und dem Veranstaltungsgewerbe zugutekommen. In der dritten Phase der Überbrückungshilfen ermöglichten Sonderregelungen beispielsweise die Erstattung von Ausfallund Vorbereitungskosten für ausgefallene geschäftliche Aktivitäten für den Zeitraum von März bis Dezember 2020. Dabei existieren spezielle Hilfen für Regelungen für den Bereich der Schausteller und des Veranstaltungsgewerbes, um der schwierigen Situation dieser Branchen Rechnung zu tragen. Anlässlich des neuerlichen Lockdowns ab November 2020 wies die Landesregierung auf die zusätzliche November- und Dezemberhilfe des Bundes hin. In deren Rahmen erhielten besonders betroffene Unternehmen ergänzend zur Überbrückungshilfe weitere am Umsatzausfall während des Lockdowns orientierte Hilfen in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019. Der Petitionsausschuss schloss daher die Petition mit der Feststellung ab, dass seitens des Bundes und des Landes erhebliche Hilfsangebote für die Wirtschaft im Allgemeinen und das Schaustellergewerbe im Besonderen etabliert wurden. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass es neben den Herausforderungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie natürlich auch in diversen anderen Bereichen Probleme gegeben hat, die die Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss herangetragen haben. Meines Erachtens ist es wichtig, dass auch diese Probleme in Pandemiezeiten nicht aus den Augen verloren werden. Hierfür bietet das Petitionsverfahren einen verlässlichen und geschützten Rahmen, um auch diese Angelegenheiten unmittelbar in die Politik zu transportieren. Bereits bei der Berichterstattung zum Arbeitsbericht des Ausschusses für das Jahr 2019 habe ich darauf hingewiesen, dass vermehrt Petitionen zum Thema „Windenergie im Wald“ an den Ausschuss herangetragen wurden. Teilweise wurden in den Petitionen Windräder im Wald generell abgelehnt, teilweise wurde auf konkrete Planungen der Regionalen Planungsgemeinschaften für Windvorranggebiete in Wäldern, insbesondere in der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen, Bezug genommen. Die auf Antrag der Petenten auf der Petitionsplattform veröffentlichten Petitionen zum Thema „Windenergie“ haben teils erhebliche Unterstützung erfahren. Aus diesem Grund haben die Mitglieder des Ausschusses schließlich im Oktober 2020 zu vier der zu der Thematik vorliegenden Petitionen eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Mit der mehrstündigen Anhörung hat der Ausschuss ein Forum geboten, in dem es den Initiativen möglich war, das vor Ort hochemotional diskutierte Thema noch einmal an die Landespolitik heranzutragen. Ich verrate Ihnen sicherlich kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass die Vorstellung zur Frage der Notwendigkeit von Windenergieanlagen im Wald zu diesem Zeitpunkt zwischen den Landtagsfraktionen kontrovers beurteilt wurde und die Standpunkte weit auseinandergingen. Unabhängig von der Frage, welchen Standpunkt man in der Debatte tatsächlich teilt, möchte ich doch noch einmal den Wert des Petitionsverfahrens an dieser Stelle unterstreichen. Mit der erwähnten Anhörung wurde ein Rahmen geschaffen, in dem ein offener Austausch möglich war. Statt übereinander oder nebeneinanderher zu reden, wurde das Gespräch miteinander gesucht und die Thematik noch einmal in das Zentrum des politischen Geschehens gerückt. Am Ende muss man sagen, dass der Bürgerprotest in diesem Fall auch politisch verfangen hat. Im Dezember 2020 verabschiedete der Landtag ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes, mit dem eine Nutzung des Waldes zum Zwecke der Aufstellung von Windenergieanlagen untersagt wurde. Damit sind die Regionalen Planungsgemeinschaften gehalten, bei der Überarbeitung der Regionalpläne keine Windflächen mehr als Vorranggebiete auszuweisen. Schlagwortartig möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal kurz die drei weiteren Themen umreißen, zu denen wir öffentliche Anhörungen durchgeführt haben. Bereits im Sommer 2020 haben wir uns mit Plänen in Oberhof auseinandergesetzt, dort auf der Schuderbachswiese in Anknüpfung an die Lage vor rund 100 Jahren einen Golfplatz mit angeschlossenem Golfhotel zu errichten. Die Initiatoren einer entsprechenden Petition kritisieren das Vorhaben aus naturschutzfachlichen Erwägungen und haben hier im Landtag ihre Einwendungen vorgetragen. Das Petitionsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und der Ausschuss bleibt in der Angelegenheit am Ball. Ebenfalls im Sommer 2020 haben wir eine Anhörung zum Thema des erheblichen Schwerlastverkehrs in Gefell und den damit verbundenen Auswirkungen durchgeführt. Die Menschen haben beklagt, dass die Ortsdurchfahrt vom Schwerlastverkehr als Mautausweichstrecke zur parallel verlaufenden A 9 genutzt werde. Nach einer aufschlussreichen Anhörung konnte im Dialog mit den zuständigen Behörden schließlich erreicht werden, dass eine Tonnagebeschränkung auf 7,5 Tonnen auf der durch Gefell verlaufenden Bundesstraße 2 umgesetzt wird. Der Ausschuss geht davon aus, dass mit dieser Maßnahme das Problem eine wirksame Lösung erfahren hat. Im November 2020 haben wir uns im Rahmen einer Anhörung schließlich mit der Beamtenbesoldung in Thüringen befasst. Die Initiatoren dieser Petition hatten darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit mehrere Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung gegeben habe, die der Freistaat Thüringen bislang noch nicht umgesetzt habe. Die Landesregierung hatte ihrerseits in der Anhörung zugesagt, zeitnah ein Änderungsgesetz vorzulegen, welches die von den Petenten dargelegten Punkte aufgreift. Auch hier kann ich fast tagesaktuell darauf hinweisen, dass sich in der Angelegenheit nunmehr tatsächlich eine Erledigung abzeichnet. Denn mittlerweile ist das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung des Thüringer Besoldungsgesetzes vor und widmet sich darüber hinaus noch einem weiteren Thema, mit dem sich der Petitionsausschuss sehr intensiv befasst hat. Denn bereits im Jahr 2019 wurde der Petitionsausschuss im Rahmen eines Verfahrens auf die Situation der sogenannten Lückeprofessoren oder Aufbauprofessoren aufmerksam gemacht. Ein Teil der Professoren, die sich nach dem 3. Oktober 1990 für den Aufbau der Hochschullandschaft in Thüringen eingesetzt haben, konnte seinerzeit aus Altersgründen nicht mehr in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Dies führte in den betreffenden Fällen zu einer erheblichen Diskrepanz bei den Altersbezügen im Verhältnis zu den verbeamteten Kollegen. Die Petition und die dahinterstehende Problematik wurden von allen Fraktionen sehr ernst genommen, weshalb bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2021 Mittel für Ausgleichszahlungen in den Haushalt eingestellt wurden. Mit dem eben bereits angesprochenen Gesetzentwurf der Landesregierung wird nun der rechtliche Rahmen geschaffen, um den Lücke- bzw. Aufbauprofessoren für deren Aufbau- und Lebensleistungen eine Anerkennungsleistung zukommen lassen zu können. Bevor ich zum Ende komme, möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch ein paar Worte über die Arbeit der Strafvollzugskommission als ständigem Unterausschuss des Petitionsausschusses zu verlieren. Ich hatte ja eingangs bereits dargelegt, wie die Pandemie auch unsere parlamentarische Arbeit unmittelbar beeinflusst hat. Dies trifft auf die Strafvollzugskommission sicherlich noch einmal in besonderem Maße zu. Die Strafvollzugskommission führt regelmäßig Sitzungen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzugs durch und steht dort unmittelbar als Ansprechpartner für die Gefangenen bzw. Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Aufgrund der Pandemie war es im Jahr 2020 für die Kommission leider nicht möglich, auswärtige Sitzungen in den genannten Einrichtungen durchzuführen. Gleichwohl ist die Strafvollzugskommission zu mehreren Sitzungen zusammengekommen und hat sich jeweils über die Situation in den Anstalten unterrichten lassen. Auch die Gefangenen und Patienten hatten jederzeit die Möglichkeit, sich mit ihren Problemen und Anliegen an die Kommission bzw. den Ausschuss zu wenden. Mir ist bewusst, dass viele Gefangene dabei Wert auf einen persönlichen Austausch legen und sich unter Umständen auch schwer damit tun, ihre Probleme beispielsweise auf schriftlichem Weg zu äußern. Vor diesem Hintergrund haben alle Gefangenen die Möglichkeit, unmittelbar telefonischen Kontakt mit unserer Petitionsgeschäftsstelle im Landtag aufzunehmen und auf diesem Wege Probleme schnell und unbürokratisch an uns heranzutragen. Schließlich gibt es auch in dieser Angelegenheit ein Happy End zu verzeichnen. Ende Juni hatte die Strafvollzugskommission die Gelegenheit, die Justizvollzugsanstalt in Tonna zu besuchen. In diesem Rahmen sind rund 30 Gefangene unmittelbar mit den Abgeordneten ins Gespräch gekommen. Abschließend möchte ich mich noch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für den guten Austausch und die intensive Arbeit bedanken. Bedanken möchte ich mich auch beim Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Herzberg, der unsere Sitzungen begleitet und uns stets als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Schließlich möchte ich mich auch bei den Fachausschüssen des Landtags bedanken, die uns im Zuge von Mitberatungen zu vielen Petitionen wertvolle Tipps und auch Lösungsvorschläge an die Hand gegeben haben. Persönlich – und ich glaube, auch im Namen der Abgeordneten des Ausschusses, das stand jetzt nicht auf dem Zettel – möchte ich ein dickes Dankeschön an das gesamte Team des Petitionsreferats übermitteln. (Beifall im Hause) Ich weiß nicht, ob Sie zuhören, ob Sie irgendwo sitzen, aber das gesamte Team leistet Großartiges und dafür – Sie haben es gehört – einen wunderbaren Applaus. Ein abschließender Satz an die Menschen, die uns vielleicht auch gerade zuhören: Das Petitionsgrundrecht ist Ihr gutes Recht. Ich möchte darum werben, dass Sie sich auch weiterhin nicht scheuen, sich an uns zu wenden und sich weiterhin stark darin zu äußern. In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit und mache noch einen Werbeblock für das Heft, darin sind viele gute Beispiele. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Keller

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Gröning.

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Birger Gröning AfD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete! Seit 2019 gehöre ich als direkt gewählter Abgeordneter der AfD-Fraktion dem Thüringer Landtag an. Mein Wunsch, im Petitionsausschuss mitzuwirken, wurde mir durch meine Fraktion erfüllt. Jetzt bin ich sogar stellvertretender Vorsitzender dieses Ausschusses. (Beifall AfD) Als Ossi habe ich beide Systeme kennenlernen müssen. Aus diesem Grund bin ich mit den unterschiedlichsten Demokratieverständnissen – dem der freiheitlich-demokratischen Version und dem der Deutschen Demokratischen Republik – nur allzu vertraut. Und hier in diesem Parlament herrscht der Geist der kommunistischen Fassung der Demokratie, so leider auch im Petitionsausschuss. (Beifall AfD) Was ich hier meine: Das Versagen von Bürgernähe im Verwaltungshandeln der Behörden trifft jetzt auf den Missbrauch des Petitionsausschusses zu demagogischen Zwecken durch die rot-rot-grüne Landesregierung. (Beifall AfD) Mein erschütterter Glaube an das Verwaltungshandeln auf kommunaler bzw. Landesebene wurde nicht nur bestätigt, sondern sogar bestärkt. Ich nenne dieses Handeln auch die organisierte Verantwortungslosigkeit. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wissen schon, dass die Bürgerinnen und Bürger die Petitionen schreiben, nicht Rot-Rot-Grün!) Meines Erachtens hätte die Wende 1989 als Chance zur Einbindung unserer Bürger in die Verwaltungsabläufe genutzt werden müssen, dies ist jedoch nicht geschehen. Andere Staaten, wie zum Beispiel die Schweiz, machen es uns doch vor. Bürgerbeteiligung funktioniert, wenn sie politisch gewollt ist. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Den Bürgern die Petitionen vorgeben, die sie einreichen sollen!) Was haben meine bisherigen Ausführungen mit dem Petitionsbericht zu tun? (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nichts!) Rot-Rot-Grün verspricht oftmals Hilfe aus dem Härtefonds, obwohl keine Hilfe dort gewährleistet werden kann. Das jüngste Beispiel: Versicherungsfälle wegen Hochwasser. Hier ist der Härtefallfonds nicht der richtige Ansprechpartner. Die Forderung von Rot-Rot-Grün nach generell öffentlichen Sitzungen wird durch die Möglichkeit, eine Petition öffentlich zu behandeln, fragwürdig. Hier ist auch das Demokratieverständnis einer linken Ideologie sichtbar – Gleichheit vor Freiheit. Wenn der Petent frei ist und die Möglichkeit besteht, muss er nicht bevormundet werden. Eine generell öffentliche Sitzung per Gesetz, welche auch als Hindernis angesehen werden kann, wenn ein Petent sich davor scheut, mit seinen Problemen an die Öffentlichkeit zu treten, ist damit hinfällig. Der Fokus des Handelns des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags muss die Sorge für die Belange unserer Bürger hier in Thüringen sein. (Beifall AfD) Dazu wurden wir von unseren Bürgern ja auch gewählt. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat in den Haushaltsverhandlungen Anträge eingebracht, um die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses, so wie es seit Jahren sogar auf Bundesebene gefordert wird, zu verbessern. Ebenso haben wir Anträge in die Haushaltsverhandlungen eingebracht, die es dem Petitionsausschuss ermöglicht hätten, unabhängige Sachverständige im Rahmen des Petitionsverfahrens zu bestimmten Sachverhalten anzuhören. Diese Anträge hätten den Ablauf des Petitionsausschusses im Sinne unserer Bürger gestalten lassen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das kann man bei jeder Petition! Was erzählen Sie für einen Müll hier?) Leider haben diese Anträge keine Mehrheiten gefunden und wurden somit abgelehnt. Wir machen Politik für unsere Thüringer Bürger: AfD – wir für Sie. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke. (Beifall AfD)

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Keller

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Das Wort erhält für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Klisch.

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Cornelia Klisch SPD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin! Sie haben es gerade bzw. bei der Vorvorrednerin gehört: Unser Petitionsausschuss ist ein Spiegel für all die Fragen, Sorgen und Nöte der Menschen im Land und es geht im Prinzip immer um das Miteinander im Alltag. Wir sprechen heute über den Petitionsbericht des Jahres 2020. Und 2020 war natürlich ein ganz besonderes Jahr, nicht nur wegen des politischen Erdbebens im Februar, sondern auch, weil es eben den Anfang der Corona-Pandemie markiert hat. Zu den einzelnen Zahlen und Hintergründen hat Frau Müller jetzt gerade schon ganz viele Ausführungen gemacht, deswegen möchte ich Ihnen einfach noch mal ein paar Beispiele darstellen, um die Arbeit des Petitionsausschusses plastischer zu machen. Wir haben uns zum Beispiel mit ganz einfachen Fragen des Alltags beschäftigt wie zum Beispiel, wie man erkrankten Verwaltungsmitarbeitern die Abrechnung ihrer Krankenkassenleistungen erleichtern kann, wie man mehr Service erleichtern kann, wie man mehr Geschwindigkeit – sage ich mal – im Verwaltungshandeln erreichen kann, damit die Betroffenen neben dem Kampf gegen ihre bestehenden Erkrankungen nicht auch noch gegen große finanzielle Belastungen aufgrund der hohen Behandlungskosten kämpfen müssen. Wir haben zusammen mit dem Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg – und ich möchte auch noch mal ein großes Dankeschön an ihn sagen – zum Beispiel den Fall einer Mutter lösen können, die ganz einfach ihr Kind am gleichen Ort der Kinderkrippe auch im Anschluss im Kindergarten unterbringen wollte. Das war erst nicht möglich, es gab viele Gespräche und Dr. Herzberg hat erreichen können, dass wir dafür einen erfreulichen Ausgang erzielen konnten. Es gibt aber auch ein ganz wichtiges Instrument – Frau Müller sprach es schon an –: Wir als Abgeordnete, aber insbesondere die Petenten, haben die Möglichkeit einer öffentlichen Anhörung. Mir persönlich ist auch dabei die Schuderbachswiese in Oberhof in wirklich guter Erinnerung bzw. sehr präsent, denn das waren Anhörungen, die über mehrere Runden gingen und die auch immer von extremer Sachkompetenz gekennzeichnet waren. Die Schuderbachswiese in Oberhof ist ein Naturdenkmal und es besteht aktuell die Frage, ob man in Anlehnung daran, wie sie historisch entstanden ist, also an die Vergangenheit vor 100 Jahren als Golfanlage, sich daran wieder erinnert, gerade auch den Esprit der damaligen Boheme, die sich dort in Oberhof versammelt hat, als historischen Werbeblock nutzt und dort wieder einen Golfplatz mit Golfhotel errichtet. Sie können sich natürlich vorstellen, dass es berechtigterweise dazu ganz unterschiedliche Sichtweisen gibt. Ich glaube, da ist auch das Petitionsverfahren noch nicht abgeschlossen. Wir werden also hier auf jeden Fall – ich sage jetzt mal nicht, am Golfball bleiben – dranbleiben und weiter diese Entscheidungsfindung auch so transparent und abgewogen wie möglich gestalten. Ein weiteres Thema im Jahr 2020, das wir aber eigentlich erst 2021 zum Abschluss gebracht haben, welches die FDP zusammen mit den rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen angestoßen hatte, war die Modernisierung des Thüringer Petitionsgesetzes. Sie können sich vielleicht erinnern, das Ergebnis kennen Sie. Wir haben es im Juni, also noch vor gar nicht allzu langer Zeit, im Plenum abschließend beraten und haben diese Neuerungen auf den Weg bringen können. An dieser Stelle möchte ich mich wirklich noch einmal bei all den Menschen – und ich möchte auch die Referenten in den Fraktionen nennen – bedanken, denn ohne die Zuarbeit der Verwaltung, ohne die Zuarbeit unserer Referenten könnten wir dieses immense Pensum an Petitionen und an Arbeit als Abgeordnete nicht schaffen. Deswegen an dieser Stelle auch noch mal von meiner Seite einen großen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Zum Schluss möchte ich noch mal auf das Thema „Corona“ kommen. Ich sagte es eingangs, Corona – wir wissen es alle, vor welche Belastungen uns diese Pandemie gestellt hat, vor welche Herausforderungen. Natürlich hat sich das auch in den Petitionen widergespiegelt. Ich möchte Ihnen noch mal eine Petition nennen, die wir im Härtefallfonds besprochen haben und positiv bescheiden konnten. Hier ging es darum, dass wir in unserer letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel einem landesweiten Verein zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen quasi eine Ad-hoc-Hilfe zukommen lassen konnten mit finanziellen Mitteln für eine IT-Aufrüstung, sodass sie damit gerade in der Corona-Zeit die Kommunikation, die Beratung, den Informationsaustausch auch auf digitaler Ebene besser ermöglichen konnten und somit auch die fehlenden realen Begegnungen ausgleichen konnten. Ich glaube, damit war ihnen sehr geholfen. Sie sehen, der Petitionsausschuss ist und war während der Pandemie in seiner Arbeit und in seinen Inhalten ein starkes Bindeglied zwischen der manchmal etwas abstrakten Politik und den Menschen im Land. Deswegen möchte ich mich zum Abschluss bei all den Bürgern bedanken, die uns mit ihren Anliegen und ihren vielen Fragen täglich eben auch auf die Grenzen und auf die Schwächen unseres Verwaltungshandelns, auf die Schwächen unserer Gesetze hinweisen, denn am Ende – und das ist eigentlich immer der Grundkern unserer Arbeit und auch dieser ganzen Petitionen – geht es um das gute Miteinanderleben. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir noch ganz viele Petitionen bearbeiten können und freue mich auf die weitere Arbeit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Danke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch. – Den Titel habe ich nicht absichtlich weggelassen, ich entschuldige mich. – Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Heym.

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Michael Heym CDU

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an den Anfang meiner Ausführungen gleich den Dank stellen. Der wirkt zwar immer obligatorisch, aber er ist notwendig. Deshalb der erste Dank an die Kolleginnen und Kollegen unseres Petitionsreferats, die auch in dem Berichtszeitraum wieder dafür gesorgt haben, dass wir uns mit guten Informationen effektiv um die Petitionen kümmern konnten. Und da werde ich nicht müde, zu sagen, das ist beispielgebend für die Bearbeitung von Petitionen für ganz Deutschland. Deshalb mein erster Dank an die Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsreferat. (Beifall im Hause) Der zweite Dank geht – selbst, wenn es sich wiederholt, darf das gesagt werden – an den Bürgerbeauftragten Dr. Herzberg, aber genauso auch an Herrn Hasenbeck, der – sicherlich manchmal vertreten durch Leute aus der Staatskanzlei – uns immer zur Verfügung steht und dort auch sehr erkennbar bemüht ist, immer den Belangen der Petenten nachzukommen. Nicht zuletzt will ich den Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen danken, die in diesem Ausschuss arbeiten. Der Petitionsausschuss ist ja ein besonderer Ausschuss, von Verfassungsrang, deshalb dürfen auch nur die belastbarsten Abgeordneten dieses Hauses Mitglied in diesem Ausschuss sein. – Da darf auch geklatscht werden. – (Beifall AfD, CDU, FDP) Ich möchte noch mal daran erinnern, im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Da war es in all den Jahren, in denen ich auch Mitglied sein darf, immer gute Sitte, dass wir uns sehr bemüht haben, politische Ambitionen aus der Arbeit des Ausschusses rauszuhalten. (Beifall AfD) Ich möchte – und das gilt auch für den Berichtszeitraum des Jahres 2020 – sagen, dass uns das fast immer gelungen ist. Ich möchte von dieser Stelle aus darum bitten, dass wir uns auch für die Zukunft bemühen, das so beizubehalten. Denn wenn wir der Versuchung unterliegen, politische Ambitionen oder Ideologien in die Arbeit des Ausschusses reinzutragen, dann werden wir eigentlich der Aufgabe dieses Ausschusses nicht mehr gerecht. Hier geht es um die Sorgen und Nöte der Leute, die sich an uns wenden und nicht darum, wie ich politisches Kapital aus bestimmten Angelegenheiten schlagen kann. (Beifall AfD, CDU, FDP) Und – das ist von den Vorrednern schon mehrfach gesagt worden – wir haben im Ausschuss auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie gemerkt. Das sind zum einen die Arbeit selbst, aber auch die Sorgen und Nöte, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an uns gewendet haben. Nun habe ich hier in der Vorlage eine ganze Reihe von Beispielen, die man aufführen könnte, welchen Dingen wir uns da gewidmet haben. Ich möchte das mit Blick auf die Uhr gar nicht alles vortragen. Vielleicht nur ein paar ganz kleine Anmerkungen, die aus unserer Sicht wichtig sind – das wurde auch schon von den Vorrednern angesprochen –, die ganze Angelegenheit Härtefonds. Vom Kollegen Gröning ist auch die Debatte, die wir im letzten Ausschuss hatten, angesprochen worden, aber wir haben jetzt über den Berichtszeitraum des Jahres 2020 zu sprechen. Ich will es nur noch einmal abstrakt ausführen. Bei der Prüfung der Voraussetzungen, die für Unterstützungen aus dem Härtefonds vorliegen müssen, legt der Petitionsausschuss nicht zuletzt mit Blick auf den begrenzten Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel einen strengen Maßstab an. Es werden die gesamten Lebensumstände der Hilfesuchenden berücksichtigt, einerseits muss er sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden, andererseits muss eine Unterstützung aus dem Härtefonds zweckmäßig und geeignet sein, um die Folgen für den betreffenden Petenten zumindest zu mildern. Zuerst wird aber geprüft, inwieweit bereits alle staatlichen und andere Hilfsangebote ausgeschöpft wurden. Ich denke, das ist an der Stelle noch einmal wichtig, weil wir erkennbar in eine Situation laufen, dass es manchmal zum Teil auch anstrengende Debatten darüber gibt, was denn nun ein Härtefall ist. Wenn uns dann in Größenordnungen Anträge zulaufen, die auch in einer gewissen Art und Weise beflügelt worden sind, wird das Ende sein, dass wir Anträge ablehnen müssen, weil wir die Erwartungshaltung aufgrund der begrenzten Mittel gar nicht befriedigen können. Deshalb sind wir da alle aufgerufen, maßvoll mit den Dingen, die uns zur Verfügung stehen, umzugehen. Ich würde vielleicht noch einen Satz zu den herausgehobenen Petitionen im Berichtszeitraum verlieren, die da schon eine Rolle gespielt haben. Das ist zum Beispiel die ganze Situation „Borkenkäfer“ gewesen, wo Waldbauern sich an uns gewendet haben und wir – und das hat ja auch was mit Klimawandel, mit den trockenen Jahren der Vergangenheit zu tun – den Waldbesitzern in entsprechender Art und Weise helfen und dort auch Aufklärung gemacht haben. Ein weiteres Thema, das auch schon angesprochen worden ist, ist die ganze Situation „Wind im Wald“ gewesen. Warum spreche ich es an? Weil sich Tausende Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten durch Unterschriften unter Sammelpetitionen an uns gewendet haben. Letztendlich kennen wir das Ergebnis der Situation „Wind im Wald“. Aber ich sage das nur exemplarisch für die Situation, dass uns wir als Petitionsausschuss auch immer wieder als Seismograph verstehen sollen, nicht nur politisch, sondern es geht ganz pragmatisch um die Sorgen und Nöte der Leute. Denen ist es am Ende egal. Sie haben bestimmte Befürchtungen, wenn solche Dinge diskutiert werden. Wir sind eigentlich dazu da, dem auch nachzukommen und entweder Dinge auszuräumen, wenn es uns möglich ist, aber dann eben auch bestmöglich aufzuklären und um Verständnis zu werben. Ich will ein weiteres Beispiel sagen, weil es gerade mit der Debatte vom gestrigen Abend noch zu tun hat, Sammelpetition „Massives Ablassen von Wasser aus der Talsperre Schmalwasser/Tambach-Dietharz“. Da gab es auch eine Petition, wo die Anwohner der Meinung sind, dass es ein massives Fischsterben gab, wenn dort Wasser zurückgehalten wird und dann zu bestimmten Situationen auch abgelassen wird, wo dann auch noch Wildwasserfahrten veranstaltet werden. Die Leute nehmen hohen Anteil an den Dingen, die in ihrem Bereich geschehen. Deshalb sollten wir da immer wieder bemüht sein, das in der gebotenen Art und Weise ernst zu nehmen. Ich möchte auf andere Beispiele jetzt gar nicht weiter eingehen. Vielleicht noch das eine: Wir haben in den vergangenen Monaten erlebt, dass die Ausschusssitzungen – es gibt eigentlich keine Ausschusssitzung mehr, wo nicht auch Anhörungen durchgeführt werden, durchgeführt werden müssen. Denn zum einen ist es erfreulich, dass die Leute Petitionen veröffentlichen, die dann auch eine gewisse Unterstützung erfahren, was am Ende dazu führt, dass wir öffentliche Anhörungen durchführen, so sagt es das Gesetz, aber es zeigt eben auch den Arbeitsaufwand, der inzwischen seit Monaten da vor dem Ausschuss liegt; letzter Ausschuss: elf Stunden. Das sind schon auch Belastungen für die Arbeit, die da gemacht werden muss. Deshalb will ich noch mal dafür werben, dass wir da effektiv bleiben, vielleicht noch effektiver werden und dort auch mit der gebotenen Straffheit die Dinge abarbeiten. Im Übrigen möchte ich das dann auch bei den Ausführungen für unsere Seite belassen. Ich freue mich auf die weitere Arbeit im Petitionsausschuss. Es wird nicht weniger werden. Aber, wie gesagt, noch mal ganz abschließend die Bitte, dass wir den Ausschuss von politischen Ambitionen freihalten, dass wir uns dort immer wieder darauf besinnen, um wen es geht

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Keller

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Michael Heym CDU

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

bei der Arbeit dieses Ausschusses. Für Ihre Aufmerksamkeit möchte ich mich bedanken. (Beifall AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

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Keller

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Herr Abgeordneter Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Müller, vielen Dank für die Vorstellung des Arbeitsberichts des Petitionsausschusses für das Jahr 2020. Das vergangene Jahr im Petitionsausschuss – das muss man sagen – ist schon ein besonderes Jahr gewesen. Die elf Sitzungen des Ausschusses fanden coronabedingt ausschließlich im Landtag statt, und die Möglichkeit der direkten Begegnung vor Ort – muss ich ganz ehrlich sagen – habe ich tatsächlich vermisst, denn gerade Ortstermine sind wichtig, weil dort Fakten und die möglichen Lösungsansätze oder Vorschläge für eine Abhilfe häufig doch am besten zu finden und zu diskutieren sind. Auch wenn dann nicht immer die gewünschte Lösung möglich sein wird, können oft Alternativen im Sinne der Petenten gefunden werden. Überhaupt kann ein Petitionsverfahren generell den Petentinnen und Petenten einen Weg aufzeigen, um ans Ziel zu kommen oder wenigstens ein Stück näher daran zu kommen. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und auch an die Landtagsverwaltung und an das Petitionsreferat oder an die Referate in den Ministerien für die oft wirklich sehr kleinteilige, aber sehr engagierte Befassung mit den eingereichten Eingaben. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Frau und jeder Mann haben das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden. Da ist der Petitionsausschuss so etwas wie ein Notknopf für Angelegenheiten ganz unterschiedlicher Art. Menschen, die an einer Stelle nicht weiterkommen, wo vielleicht klare Zuständigkeiten für Anliegen nicht bekannt sind oder nicht gut erreichbar, bei all diesen Dingen kann der Petitionsausschuss im Sinne des Anliegens Auskunft und Akteneinsicht bei der Landesregierung und den Landesbehörden verlangen, aber auch Stellungnahmen einfordern. Eine ganz wichtige Rolle für den Petitionsausschuss als Mittler und Bindeglied zu vielen Behörden des Freistaats spielt der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Herr Dr. Kurt Herzberg. In den vergangenen Wochen konnte Herr Dr. Herzberg das zwanzigjährige Bestehen seiner Behörde als unabhängige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger feiern. Und Herr Dr. Herzberg, noch einmal ganz herzlichen Glückwunsch nachträglich zu diesem Jubiläum! (Beifall im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, andererseits erfahren wir im Ausschuss als Abgeordnete ganz direkt, welche Themen die Thüringerinnen und Thüringer besonders aktuell bewegen. Das zeigen auch die blanken Zahlen des Jahres 2020. Von 801 eingereichten Petitionen befassten sich allein 93 mit dem 2020 alles beherrschenden Thema „Corona“, verteilt über alle Sachgebiete, und besonders viele richteten sich an den Gesundheitsbereich, nämlich 36. Auch der Bildungsbereich war mit 22 Petitionen stark nachgefragt. Petitionen und Eingaben sind gelebte Demokratie, weil sie die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Regierung bzw. den Abgeordneten auf kurzen Wegen ermöglichen. Damit das künftig auch noch einfacher klappt, haben wir im vergangenen Jahr Novellierungen des Petitionsgesetzes in Angriff genommen. Das nun novellierte und kürzlich im Plenum verabschiedete Gesetz bietet einfachere, bessere, zugänglichere und transparentere Partizipationsmöglichkeiten. Und da sind wir in Thüringen ein ganzes Stück vorwärtsgekommen und stehen wirklich gut vorneweg dran. (Beifall DIE LINKE) Generell ist es ja in allen Bundesländern und auch im Bundestag möglich, Petitionen einzureichen. Das funktioniert überall schriftlich oder elektronisch, aber in Thüringen gibt es schon lange die Option, Eingaben sowohl schriftlich einzureichen oder mündlich vorzutragen, sie können aber auch in Gebärdensprache, in lautsprachbegleiteten Gebärden oder in Brailleschrift eingereicht werden. Und nun wird es noch ein wenig leichter gemacht. Die Änderungen, die für mich besonders wichtig sind – und da unterscheiden wir uns tatsächlich in dem, was die AfD vorhin von sich gegeben hat: Die Anzahl der beizubringenden Unterschriften, nach denen eine Petition auf jeden Fall öffentlich angehört wird, kann nun sowohl durch die digitale Mitzeichnung nach § 14a als auch durch die Einreichung handschriftlich unterzeichneter Sammellisten erfüllt werden. Die Möglichkeit der anonymisierten Mitzeichnung von öffentlichen Petitionen ist geschaffen und damit die Hürden behoben, Namen und Wohnort angeben zu müssen. Und es wird eine digitale Diskussionsmöglichkeit von veröffentlichten Petitionen geschaffen. Und als Drittes: Die Fristen für die Stellungnahmen der Landesregierung werden nun kürzer. Das lässt hoffentlich auch die Bearbeitungszeit für Petitionen an sich deutlich schrumpfen. (Beifall DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Regierenden zu wenden, ist alt. Bereits in den antiken Königreichen in Persien und im alten Ägypten gab es die Möglichkeit, auch später im Römischen Reich. Heute aber liegt dieses einstige Königsrecht in den Händen des Parlaments, und ich freue mich sehr, dass wir den Weg dorthin für alle Menschen, die ein Anliegen haben, welches Thüringen betrifft, ein Stück barrierefreier gemacht haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, wünsche uns für heute noch einen guten Verlauf der Plenarsitzung und für die Zukunft eine gute sachliche Zusammenarbeit. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Für die Fraktion der FDP erhält Frau Abgeordnete Dr. Bergner das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Als Mitglied des Petitionsausschusses gilt auch mein großer Dank den Mitarbeitern des Petitionsreferats, (Beifall FDP) die immer freundlich und korrekt mit den Petenten kommunizieren. Das ist mir auch von vielen Petenten bestätigt worden. Das ist der erste Eindruck, den der Bürger von unserem Ausschuss hat, wenn er sich telefonisch an das Referat wendet. Auch ich bin froh, in einem Petitionsausschuss mitzuarbeiten, dem mehrheitlich die Anliegen der Bürger wichtiger sind als Formalien. Ich erinnere mich oft an Situationen, in denen wir reflektieren: Wie würde ich mich fühlen, wenn ich als Bürger eine solche Antwort bekäme? Vor einem Jahr haben wir als FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Petitionsgesetzes angeregt. Unsere Anregung wurde von RotRot-Grün aufgegriffen und erweitert und nach dem Erhalt der geschützten Diskussionsräume auch einstimmig von dem Hohen Haus hier verabschiedet. (Beifall FDP) Das nenne ich Konsensfindung im Interesse der Menschen in Thüringen. Eine große Errungenschaft im neuen Petitionsgesetz ist, dass jetzt ein Rechtsanspruch auf die öffentliche Anhörung beim Erreichen des Quorums existiert und es auch festgeschrieben ist, dass digitale und manuelle Unterschriften parallel angerechnet werden. Jetzt habe ich von Bürgern, die eine Petition vor Inkrafttreten des neuen Petitionsgesetzes eingereicht haben, die Befürchtung herangetragen bekommen, dass ihre Petition noch nach altem Recht behandelt wird. Ich würde gern den Bürgern von hier aus versprechen, dass diese Sorge unbegründet ist. Es wäre schön, wenn es dazu in Kürze eine verbindliche Stellungnahme des Petitionsausschusses gibt. Ich glaube, das wäre in unser aller Sinne. Zwei Punkte liegen mir noch am Herzen: Auch eine gute Arbeit hat immer Verbesserungspotenzial. Die Dauer zwischen Erreichen des Quorums und der öffentlichen Anhörung ist zu lang. Wenn mehr als ein Jahr dazwischenliegt, ist das frustrierend für die Petenten. Das hat nicht nur etwas mit Corona zu tun. Da möchte ich ein Beispiel nennen, das ist die Petition zur Errichtung eines Landschaftsschutzgebietes „Kleiner Thüringer Wald“. Sie wurde schon in der letzten Legislaturperiode eingereicht und es kam dann erst jetzt zur Anhörung. Hier sollten wir an den Prozessen arbeiten, damit wir zeitnahe Anhörungen realisieren können, denn oftmals haben wir auch zeitkritische Themen, wie uns das in der Corona-Krise gezeigt wurde. Das Zweite ist: Das Petitionsportal stürzt viel zu oft wegen Überlastung beim Zeichnen ab. Es ist erfreulich, dass doch wesentlich mehr Menschen elektronisch zeichnen, als es bei der Einrichtung des Portals geplant wurde. Deshalb meine Bitte an die für Technik verantwortlichen Betreiber, hier einen höheren Traffic vorzuhalten. Auch das trägt zur Bürgerzufriedenheit bei, wenn man sich nicht mehrmals einloggen muss, um eine Petition zu zeichnen. Auch ich freue mich darauf, wenn der Petitionsausschuss politische und ideologische Stellungen freilässt und wir gemeinsam im Interesse der Bürger arbeiten. Auf eine weitere gute Zusammenarbeit! (Beifall AfD, CDU)

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Keller

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Katharina König-Preuss für die Fraktion Die Linke.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, vorab: Ich verstehe ja, was gemeint ist mit „bitte keine politische Instrumentalisierung“ – das ist vermutlich das Wort, was Sie in Wirklichkeit gesucht haben, denn als Abgeordnete zu verlangen, dass ein Ausschuss nicht politisch ist – glaube ich –, kann nicht das Ziel von Abgeordneten und nicht das Ziel des Petitionsausschusses sein und ist, ehrlich gesagt, auch im Petitionsausschuss an unterschiedlichen Stellen so nicht der Fall gewesen. Übrigens, Herr Heym, nur zur Erinnerung für Sie: Vielleicht erinnern Sie sich daran, dass es eine Petition gab, wo es darum ging, das Azubi-Ticket auch in Greiz zu ermöglichen. Die hatten entsprechend genügend Unterschriften gesammelt, um eine öffentliche Anhörung durchzuführen, und aus mutmaßlich parteipolitischen Gründen wurde sich dann zumindest von Fraktionen abseits von Rot-Rot-Grün gegen eine öffentliche Anhörung entschieden. (Beifall DIE LINKE) Ich will mal darauf hinweisen, dass das an unterschiedlichen Stellen in der Logik nicht funktioniert, auch wenn ich nachvollziehen kann, was Sie vermutlich damit meinen. Ich würde aber dann schon darauf bestehen, dass man das nicht nur anwendet, wenn es um den politischen Gegner geht, sondern so auch konsequent durchzieht, und das haben Sie im Petitionsausschuss definitiv auch nicht konsequent gemacht. Ich will einfach noch ein paar Sachen sagen, die aus meiner Sicht hier von einigen Vorrednern teils nicht richtig dargestellt wurden. So hat der Redner der AfD betont, dass der Petitionsausschuss für unsere Bürger zuständig wäre. (Beifall AfD) Dem ist nicht so! Der Petitionsausschuss ist für alle Anliegen zuständig in dem Moment, wo Menschen, die – dafür müssen die übrigens nicht mal in Thüringen leben. Wir hatten auch Petitionen von Menschen, die irgendwo innerhalb des Bundesgebiets leben. Ich glaube, wir hatten sogar auch eine, die außerhalb Deutschlands war – immer dann zuständig, wenn es um Bitten oder Beschwerden geht, die im Zusammenhang mit dem Handeln von Behörden oder staatlichen Einrichtungen Thüringens stehen, und dieses Jedermannsrecht, dieses Grundrecht kann und darf nicht durch wen auch immer in Frage gestellt werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite: Es wurde von der Vertreterin der NochFDP-Fraktion gesagt, dass es zu lange gedauert hätte, bis eine Anhörung stattgefunden hätte, und als Beispiel wurde der Kleine Thüringer Wald genannt. Das hat auch was damit zu tun, dass die Petentinnen gefragt wurden, ob sie während der Corona-Pandemie Interesse haben, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, also öffentliche Anhörung in Präsenz oder per Videoübertragung. Diese Petentinnen haben gesagt: „Nein, wir wollen in Präsenz!“ Und aus dem Grund wurde das Ganze verzögert. Ich finde das unredlich, dann zu erklären, dass das ja so lange dauern würde, wenn es am Ende auf Wunsch der Petentinnen so geschehen ist. Es sind an unterschiedlichen Stellen die Härtefälle, die wir über den Härtefallfonds, den wir über den Petitionsausschuss zur Verfügung haben, zumindest kritisch dargestellt worden. Das kann man machen. Natürlich müssen wir uns darüber verständigen, wie wir mit den jetzt eingereichten Härtefallanträgen in Bezug auf die Unwetterkatastrophen umgehen, aber auch dort gibt es die Möglichkeit, dass der Härtefallfonds greift. Ich will aber mal für diejenigen, die vielleicht auch gerade am Livestream zuhören, erklären, für was dieser Härtefallfonds unter anderem in den vergangenen Jahren zuständig war und wo wir in großer Gemeinsamkeit im Jahr 2020 auch betroffenen Menschen in Thüringen unter die Arme greifen konnten. Da ging es um Alleinerziehende mit mehreren Kindern, eine Mutter, die beispielsweise nach einer Gewalterfahrung die Beziehung beenden musste und dann keine Mittel hatte, um die Wohnung entsprechend auszustatten, sodass auch eine Waschmaschine vorhanden ist, mit der die Wäsche der Kinder gewaschen werden kann. Da hat der Härtefallfonds gegriffen. Oder ein alleinerziehender Vater, wo die Ehefrau und Mutter an Krebs gestorben ist und fünf Kinder da sind. Auch da hat der Härtefallfonds gegriffen. Oder drei Geschwister aus Serbien, deren Eltern abgeschoben wurden und die Mietschulden für die Kinder hinterlassen haben, und die Kinder den Mietvertrag für die Wohnung aber behalten wollten und denen mitgeteilt wurde, das geht nur, wenn die Mietschulden, die die Eltern hinterlassen haben, aufgegriffen werden, aufgefangen werden. Und auch da hat der Härtefallfonds gegriffen, um zu verhindern, dass drei Menschen mit weiteren Angehörigen kurz vor Weihnachten mit einer Räumungsklage gegebenenfalls auf die Straße gesetzt werden. Dass wir da noch mit der Stadt Erfurt ins Gespräch gehen wollen – nur zur Erinnerung an alle Mitglieder des Petitionsausschusses –, nimmt nichts davon, dass es uns gelungen ist, über den Härtefallfonds auf unterschiedlichen Ebenen für unterschiedliche Leute definitiv Hilfe zu erreichen. Und da nur ein Stichwort, das – glaube ich – auch der CDU-Fraktion nicht ganz unwichtig ist, nämlich die Gärtnerei Hoffmann. Wenn es um 2020 geht, geht es eben auch um den sogenannten Dammbruch am 5. Februar. Da haben sich im Nachgang mehrere Menschen mit Petitionen an den Petitionsausschuss gewandt, die versucht haben, auch über das Mittel der Petition klarzumachen, dass sie diese Wahl eines Ministerpräsidenten mit Stimmen von Rechten und Rechtspopulisten nicht hinnehmen wollen. Ich will mal aus einigen dieser Petitionen, die uns da erreicht haben, zitieren: „nie wieder dürfen Rechtsextreme und Rechtspopulisten Angst und Schrecken in Deutschland verbreiten“ oder „nie wieder dürfen Rechtspopulisten in Deutschland politische Verantwortung übernehmen“, „nie wieder dürfen Demokraten mit Rechtsextremen und Rechtspopulisten zusammenarbeiten oder paktieren“ und auch „Die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten mit Stimmen der AfD-Fraktion war ein Tabubruch, den wir entschieden ablehnen.“. (Beifall DIE LINKE) Es sind insgesamt – glaube ich – um die 15 oder mehr Petitionen in diesem Zusammenhang an den Petitionsausschuss eingegangen. Wir haben die an die Fraktionen zur Bearbeitung weitergereicht, weil das logischerweise ja nichts ist, was der Petitionsausschuss bearbeiten und entscheiden kann. Ich hoffe aber, dass auch das, was die Petentinnen damals geschrieben haben, heute einigen im Kopf bleibt, wenn wir nach der Mittagspause hier einen Antrag der AfD verhandeln. (Beifall DIE LINKE) Zuletzt noch ein Widerspruch, Frau Bergner, zu dem von Ihnen hier dargestellten Petitionsgesetz, wo Sie erklärt haben, dass das ja von der FDP gewesen wäre und dann auch einheitlich hier im Landtag so durchgegangen sei. Ich weiß ja, wie man in der Politik ist, und man versucht auch gern, Erfolge, mit denen man nicht unbedingt was zu tun hat, auch mal auf seine Kappe zu schreiben und für sich zu verwerten. Der Gesetzentwurf, der hier im Thüringer Landtag einstimmig durchgegangen ist, war der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün. In diesen Gesetzentwurf wurde nichts von den Vorlagen der FDP aufgenommen. Ich finde es gut, dass Sie zugestimmt haben und damit auch erkannt haben, dass Rot-Rot-Grün ein gutes Petitionsgesetz erarbeitet hat. Das kann man – glaube ich – dann aber auch mal so zugeben und so sagen. (Unruhe CDU) Wenn eine gute Politik gemacht wird, dann kann man das auch mal sogar dem politischen Gegner neidlos anerkennen. Und insofern wünsche ich uns allen auch ab Herbst wieder eine gute Sitzung des Petitionsausschusses und freue mich auf Petitionen, die uns jetzt schon bevorstehen, nämlich unter anderem die Petition der Omas gegen rechts, die über 45.000 Unterschriften gesammelt haben, um die Deals mit Nazis zu verhindern. Und ich glaube, spätestens an der Stelle ist klar: Der Petitionsausschuss ist politisch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Stimmen vor. Doch, Herr Abgeordneter Gröning. Bitte, Sie haben das Wort.

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Birger Gröning AfD

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete! Herr Hey, Sie brauchen mich nicht darauf hinweisen, wann ich anzufangen habe zu sprechen. Vielen Dank noch mal für den Tipp vorhin. Ich finde das völlig unnötig und völlig unnötig von Ihnen. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Immer gern!) Alles gut; das sehen auch die Zuschauer. Sie haben gerade hier erlebt, was auch bei uns im Petitionsausschuss los ist. Wir versuchen, diesen Ausschuss ideologiefrei zu halten. Und genau diese Reaktion beweist, was letztendlich hier passiert. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil Ihr Ideologiefrei-Geschwafel völliger Schwachsinn ist!) Es gibt da etliche Sprichwörter, die diese Reaktion letztendlich hier beschreiben. Dabei möchte ich es belassen. Ich hoffe, dass die nächste Periode des Petitionsausschusses (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wer im Glashaus sitzt!) ideologiefrei betrieben wird, und freue mich natürlich auf die weitere Zusammenarbeit und möchte mich natürlich auch hier bei den Mitarbeitern des Petitionsausschusses bedanken, die da wirklich frei von jeglicher Ideologie arbeiten. Danke schön. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann beenden wir die Aussprache und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2168 dazu: Lebensqualität von Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen auch in der Corona-Pandemie sichern Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3728 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Das ist auch nicht der Fall. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Frau Abgeordnete Eger für die Fraktion Die Linke.

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Cordula Eger Die Linke

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mit den uns vorliegenden Anträgen der CDU und der Koalitionsfraktionen befassen wir uns mit einem Thema, das, denke ich, alle hier im Raum persönlich betrifft, entweder durch Familienangehörige selbst oder Familien von Freunden und Bekannten. Es geht um Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen und wie deren Lebensqualität besonders in der Corona-Pandemie gesichert werden kann. Einsamkeit war für ältere Menschen auch schon vor Corona ein Problem, was sich zugespitzt hat und durch den lang andauernden Rückzug in die eigenen vier Wände oft auch nach Abklingen der Pandemie weiterbestehen wird. Erst letzte Woche wurde mir das in einem Gespräch mit Helferinnen der Tafel in Schlotheim bestätigt, denn leider findet gerade ein Teil der älteren Menschen nicht mehr den Weg zu den Hilfsangeboten. Sie bleiben zu Hause und sie ziehen sich zurück. Für Menschen in Pflegeheimen und in Werkstätten gingen die notwendigen Einschränkungen ebenfalls einher mit dem Wegfall der sozialen Nahbeziehungen. Das Agieren der Landesregierung beim PandemieManagement hat diese Einschränkungen stets besonnen abgewogen mit der Notwendigkeit eines wirksamen Infektionsschutzes. Die Aufrechterhaltung der Lebensqualität hat dabei stets einen hohen Stellenwert. Lassen Sie mich kurz auf den Antrag der CDUFraktion eingehen. Die CDU benennt in ihrem Antrag Punkte, welche von falschen Tatsachen ausgehen, zum Beispiel fordert sie, dass die Landesregierung mit Trägern und Verbänden Konzepte erarbeitet, die in den Wintermonaten Besuche in genannten Einrichtungen ermöglichen sollen. Hier ist zu sagen, dass zum einen die Verantwortung für Tests und Schutzkonzepte bei den Einrichtungen selbst liegt und die Landesregierung lediglich die Verpflichtung für die Erstellung solcher Konzepte vorgibt. Sie gibt den gesetzlichen Rahmen vor. Wir sehen an den Einrichtungen im Land, dass diese durchaus in der Lage sind, Konzepte hinsichtlich ihrer Gegebenheiten selbstständig zu erarbeiten. Außerdem waren Besuche und Kontakte in den Einrichtungen möglich. Auch bei einer Inzidenz über 100 in Pflegeeinrichtungen bestand die Möglichkeit, bis zu zwei Besucher/-innen pro Tag empfangen zu können. Dies ist auch bei einer Inzidenz über 200 gewährleistet. Hier wird lediglich in den Rhythmus des Wechsels von Besucherinnen und Besuchern eingegriffen. Ein weiterer Punkt ist, dass die CDU in ihrem Antrag über das Testen nicht hinausdenkt. Dabei geht es in Thüringen gar nicht mehr nur um das Testen, denn der Blick auf die Impfquote zeigt, in den Senioren- und Pflegeheimen, in den Werkstätten geht es darum, eine Sensibilisierungsstrategie für die dritte Impfung zu starten. Wir haben hier nämlich eine so gute Impfquote, dass Testen nicht mehr, aber bereits jetzt eine Auffrischung von Impfungen im Vordergrund steht. All diese qualitativen Schwächen heilt der Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Er stellt ausführlich dar, welche Maßnahmen die rot-rot-grüne Koalition mit ihrer Politik für soziale Fürsorge ergreift, um die Situation von Vereinsamung in Thüringen abzumildern und die Lebensqualität zu verbessern. Dafür steht das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“, dafür steht die überregionale Familienförderung, die beispielsweise aus dem Sonderprogramm „Familienerholung“ Seniorinnen und Senioren erreicht, dafür steht die „Initiative gegen Einsamkeit – AGATHE“, dafür steht der zweite Thüringer Seniorenbericht und dafür steht das Engagement der Landesregierung zur Verbesserung des Systems der Altenpflege für eine qualitativ gerechte und finanzierbare Pflegeversorgung auf Bundesebene. Wir wollen darüber hinaus in unserem Alternativantrag die notwendige Sensibilisierung für eine Auffrischungsimpfung für vulnerable Gruppen in den Blick nehmen, ebenso wie die Bedarfe von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Also lassen Sie uns beide Anträge an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überweisen und dort gemeinsam darüber weiter beraten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Das Wort hat Abgeordneter Aust für die AfD-Fraktion.

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René Aust AfD

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Einsamkeit ist das Thema unseres Tagesordnungspunkts, die Einsamkeit als unfreiwilliges Alleinsein. Auf den ersten Blick könnte man der Meinung sein, es wäre eigentlich gar nicht so ein großes Thema in unserer Gesellschaft. Fragt man die Menschen, ob sie eigentlich zufrieden sind mit ihrem Leben, sagen etwa 80 Prozent, sie seien sehr zufrieden oder ziemlich zufrieden, oberflächlich also glücklich. Aber beim näheren Hinsehen ist Einsamkeit doch ein flächendeckendes Problem. Circa 10 bis 20 Prozent in unserer Gesellschaft geben an, von chronischer Einsamkeit betroffen zu sein. Dies liegt an den Veränderungen in unserer Gesellschaft in den vergangenen Jahrzehnten. Häufig leben Leute und Arbeitnehmer unter der Woche nicht bei ihren Familien, weil sie beispielsweise pendeln oder weil sie ihre Familien verlassen, um Arbeitsplätzen hinterherzuziehen. Auch ein Grund ist der Rückgang der Vereinskultur oder das Auflösen tradierter Strukturen, die den Menschen früher Halt schenkten. Im Übrigen zeigen Studien, dass insbesondere Menschen in den östlichen Bundesländern von Einsamkeit betroffen sind, hier insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern. Wer einsam ist, der ernährt sich häufig schlechter, weshalb Übergewicht beispielsweise dort ein deutlich häufigeres Problem ist. Menschen, die einsam sind, haben einen erhöhten Stresspegel, weshalb sie deutlich schlechter schlafen, was sich eben auch auf die psychische Gesundheit auswirkt. Menschen, die einsam sind, haben eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, an Depressionen zu erkranken, an Demenz oder sogar auch an Krebs. Einsamkeit ist in Deutschland eine Volkskrankheit. Ihre CoronaMaßnahmen im vergangenen Jahr haben diesen Trend sogar noch verstärkt. Frauen sagen zu 70 Prozent, dass sie ihren Alltag vermissen und hinzu kommt häufig noch die Doppelbelastung, weil sie sich gleichzeitig um Kinder kümmern und auch noch im Homeoffice arbeiten. 40 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen seit Beginn der Pandemie die Decke auf den Kopf falle, was verständlich ist, wenn selbst Freizeitaktivitäten wie Fitnessstudios nicht mehr möglich sind, weil sie geschlossen worden sind. Fast die Hälfte der Befragten gab an, dass ihre Stimmung im letzten Jahr meist besonders schlecht war – als in den Jahren zuvor –, insbesondere übrigens bei der jungen Generation und bei der besonders älteren Generation. Die Angaben von Einsamkeitsempfinden im Vergleich zu 2014 haben sich zum Teil bei den Über-60-Jährigen verdoppelt. Welche Schäden durch Ihre Corona-Maßnahmen angerichtet worden sind, werden erst die kommenden Jahre wirklich zeigen. Besonders dramatisch war die Situation für die Bewohner von Senioreneinrichtungen, denn diese litten bereits vor der Corona-Krise und vor Ihren Corona-Maßnahmen in besonderem Maße unter Einsamkeit. Schon im vergangenen Jahr gab es häufig Überschriften zu lesen wie beispielsweise in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 19.10.2020: Die Einsamkeit tötet. In diesem Bericht wurde beispielsweise beschrieben, wie ein älterer Herr nur einmal die Woche von einer Person für eine Stunde besucht werden darf und die Söhne sich dabei abwechseln mussten. Oder beispielsweise im Südwestdeutschen Rundfunk: Die neue Einsamkeit – CoronaAlltag im Seniorenheim. Wo bei manchen Bewohnern sogar Erinnerungen an den Krieg wieder zurückkamen. Und erst kürzlich: Pflegebewohner und Corona-Maßnahmen. Zitat von einem Pfleger: Ich weiß von Fällen, dass die Menschen an Einsamkeit gestorben sind. Sie haben mit Ihren Maßnahmen ältere Menschen, die ohnehin schon an Einsamkeit litten, in die soziale Isolation getrieben. (Beifall AfD) Deswegen haben wir auch bereits im vergangenen Oktober einen Antrag eingebracht, um sicherzustellen, dass die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen unter Einhaltung der Hygienevorschriften uneingeschränkten Besuch empfangen können. Wir haben uns von Beginn dieser Krise an dafür eingesetzt, dass unsere besonders vulnerablen Gruppen, also besonders die Älteren, geschützt werden. Aber dieser Schutz war umfassend gemeint. Es ging nicht nur darum, sie davor zu beschützen, dass sie sich anstecken, vor einem Virus, sondern es ging auch darum, sie vor Einsamkeit zu beschützen, an der sie letzten Endes häufig sogar gestorben sind. (Beifall AfD) Und nun im Sommer 2021 kommen also Ihre Anträge von CDU und von Rot Rot-Grün. Vieles von ‑ dem, was dort in Ihren Anträgen drinsteht, ist bereits überholt oder käme heute ohnehin zu spät. Ein Beispiel: Im Antrag der CDU steht: Beteiligung des Landesseniorenrats an der Erarbeitung der Verordnungen über die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2. Das wird mittlerweile längst getan, ist also längst überholt und käme ohnehin viel zu spät. Grotesk sind aber geradezu die Vorschläge von Rot-Rot-Grün. Wenn wir uns vorstellen, dass dort in Punkt 3 steht, Interessenvertretungen von Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und der pflegenden Angehörigen sowie der professionellen Pflege in Gremien der Pflegepolitik auf Landesebene einzubeziehen. Das hätten Sie auch ohne diese Anträge machen können, weil Sie schließlich die Landesregierung stellen. Ihre Anträge kommen längst zu spät. Sie sind zu wenig und Ausdruck Ihrer verantwortungslosen Corona-Politik. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Für die Fraktion der CDU erhält Frau Abgeordnete Meißner das Wort.

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Beate Meißner CDU

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Angesichts der beiden Vorredner will ich noch etwas zur Genese des heutigen Tagesordnungspunkts sagen, weil ich das für ein bisschen unfair halte, wenn man uns als CDU-Fraktion vorwirft, dass sich unser Antrag überholt hätte. Hintergrund dieses heutigen Tagesordnungspunkts war ein Antrag der AfD-Fraktion vom Ende des letzten Jahres – ich glaube, der war auf November datiert. Und aufgrund dieses Antrags hat die CDUFraktion mit Datum vom 25. November 2020 einen eigenen Antrag vorgelegt mit dem Titel „Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der Corona-Pandemie“. Mittlerweile hat die AfD ihren eigenen Antrag zurückgezogen, was ich sehr begrüße, denn dieser Antrag war definitiv wieder einmal Ausdruck dessen, was die AfD beim Thema „Corona“ gern macht: Sie geben nämlich vor, die Interessen der Senioren zu vertreten, aber tatsächlich opferten Sie mit Ihrem Antrag jedoch eine ganze Generation Ihrem ideologischen Ziel, das Corona-Management und damit auch die Kanzlerschaft von Angela Merkel wieder einmal zu bekämpfen und zu kritisieren. (Beifall CDU) Vor diesem Hintergrund haben Sie sich selbst demaskiert, denn Sie haben damit verdeutlicht, dass Ihnen das Leben unserer Senioren in Thüringen wirklich völlig egal ist. Hauptsache, man kann deren Leiden für ein Ätzen gegen diejenigen missbrauchen, die deren Leben schützen. Aber es ist erfreulich, dass Sie das erkannt haben und Ihren Antrag zurückgezogen haben, sodass am Ende der Antrag der CDU-Fraktion vom November letzten Jahres stehen geblieben ist. Und, liebe Frau Eger, zur Ehrlichkeit gehört eben auch, dass Sie zu diesem Antrag aus dem November letzten Jahres als rot-rot-grüne Fraktion einen eigenen Antrag mit dem Datum vom 14. Juli dieses Jahres gestellt haben. Da ist es doch nun völlig normal, dass man in so einen aktuellen Antrag natürlich die Entwicklung des vergangenen halben Jahres einbeziehen kann und uns dann nicht zum Vorwurf machen sollte, dass wir in unseren Antrag damals beispielsweise die Auffrischung des Impfens nicht mit einbezogen haben. Aber diese Kritik am Rande – ich glaube, der Hintergrund dieser Thematik ist ein ernster und ein wichtiger. Da, muss ich ganz ehrlich sagen, ist es mir auch egal, wenn sich einiges wiederholt hat, denn die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei und wir wissen alle nicht, was uns im Herbst und im Winter ereilen wird. Gerade Seniorinnen und Senioren haben genau wie viele Kinder und Jugendliche unter den Folgen der Corona-Pandemie am meisten gelitten. Deswegen ist es wichtig, dass wir Verantwortung übernehmen und uns frühzeitig Gedanken machen, wie es nicht wieder zu solchen Situationen wie im vergangenen Jahr kommen kann. Wir erinnern uns, wie viele Verstorbene wir in Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen haben und wie diese Erkrankung gerade bei den vulnerablen Gruppen starke Auswirkungen hat. Und wir erinnern uns auch, dass es eben ein Betretungsverbot für Pflegeeinrichtungen gab und es da zu herzzerreißenden Szenen kam, beispielsweise wenn Ehepartner ihre Liebsten im Heim nicht besuchen konnten und letztendlich sogar Menschen verstorben sind, ohne dass sich die Liebsten verabschieden konnten. Das alles sind Dinge, die uns als CDU-Fraktion sehr bewegt haben und, ich weiß, viele von Ihnen natürlich auch. Deswegen haben wir im Ausschuss mit einem Selbstbefassungsantrag mehrfach darüber gesprochen. Da ist eben auch deutlich geworden – und Herr Aust, da kann ich Ihnen nicht recht geben –, dass bei der Erarbeitung der Verordnung der Landesseniorenrat nur unzulänglich eingebunden wurde. Ich muss es ganz ehrlich sagen, das ist ein großer Fehler, denn das ist gesetzlich vorgesehen gewesen. Das darf nicht wieder vorkommen. Ich kann an dieser Stelle nur den Landesseniorenrat loben, der kürzlich die tolle Broschüre „Pflege und Pflegepolitik in Thüringen“ herausgegeben hat. Ich finde, diese Dinge, die dort aufgeschrieben sind, können auch Grundlage unserer Ausschussberatung sein. Darüber hinaus haben wir als CDU aber auch im Haushalt zwei Titel erstritten, die Förderungen für verschiedene investive Maßnahmen in diesem Bereich vorsehen. So haben wir den Titel „pandemiebedingte Investitionen in Pflegeeinrichtungen“ in Höhe von 5 Millionen Euro im Haushalt verankern können, womit Investitionen gedeckt werden können, aber auch den Titel „Investitionen für Infektionsschutz und die Digitalisierung stationärer Pflegeeinrichtungen“ in Höhe von 10 Millionen Euro. Diese 15 Millionen Euro sollen dazu dienen, dass Pflegeeinrichtungen sich mit Hilfsmitteln ausstatten können, die eben im weiteren Verlauf der CoronaPandemie dazu führen sollen, dass es nicht wieder solche Szenen wie im letzten Jahr gibt. All das vor dem Hintergrund, dass wir natürlich die Risikogruppen schützen wollen, aber auch in diesen Einrichtungen selbstbestimmt Kontakt ermöglichen wollen. Und dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Frau Eger, natürlich haben Sie recht, das müssen die Träger selbst machen. Aber es ist doch unser Interesse als Land, da Anleitung zu geben und da, wo möglicherweise noch Ratlosigkeit herrscht, zu helfen. Ich habe die Hoffnung, dass wir im Ausschuss gute Möglichkeiten finden auch bezüglich der Frage der Tests und auch der Auffrischung. Aber wir als CDU sind der Auffassung: Wenn Einrichtungen der Pflege und auch in der Behindertenhilfe kreative Lösungen haben, wie wir die soziale Distanz sicher überwinden können, dann muss nicht nur das Geld dafür zur Verfügung stehen, sondern es muss auch darauf zurückgegriffen werden und dafür muss auch Werbung gemacht werden. Wir würden uns wünschen, dass die Pflegebedürftigen und deren Verwandte und Freunde auch darüber informiert werden, welche Möglichkeiten existieren, um in Kontakt zu kommen. Denn die besten Ideen scheitern manchmal daran, dass man sie für sich behält. Die Digitalisierung kommt mittlerweile auch in Pflegeeinrichtungen an, warum sollte man da nicht mit diesen modernen Mitteln arbeiten? Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zum Antrag von Rot-Rot-Grün verwenden. Sie haben damit ja einen umfassenden Rahmen mit vielen Punkten aufgemacht, die man in dem Zusammenhang natürlich mit beraten kann. Insbesondere gefällt mir natürlich die Erweiterung für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, denn auch die haben nicht nur unter der Corona-Pandemie gelitten, sondern waren teilweise oft vor die Situation gestellt, dass sie Freitag eine Verordnung hatten, die sie Montag umsetzen mussten, wo gerade die Menschen mit Behinderungen vor Veränderungen und Umbrüche gestellt wurden, die für sie noch schwerer zu überwinden sind als für andere Menschen. Deswegen, glaube ich, macht es Sinn, sich schnellstmöglich im Ausschuss über beide Anträge zu unterhalten und uns für den Herbst fit zu machen, damit Menschen mit Behinderungen, aber auch unsere Seniorinnen und Senioren nicht wieder in diese Situation kommen, wie wir sie im letzten Jahr hatten, sondern sie von ihren Liebsten nicht nur Besuch bekommen, sondern wir gemeinsam mit ihnen die Corona-Pandemie überstehen und zur Normalität zurückkehren können. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Das Wort hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank auch den Fraktionen für die Vorlage der Anträge. Wer jetzt hier am stärksten die Frage der Einsamkeit während Corona formuliert oder sie zu verhindern sucht, ist, glaube ich, im Grunde müßig. Auch wir könnten jetzt mindestens zwei Anträge von uns rekapitulieren, mit denen wir schon im September auf bestimmte Änderungen in der Corona-Politik auch in Pflegeheimen usw. usf. bei den vulnerablen Gruppen aus dem Sommer letzten Jahres in den Herbst hätten hinweisen können. Ich lasse das mal, weil – und das ärgert mich tatsächlich ein bisschen an der Debatte – die Einsamkeit in dieser Gesellschaft kein coronabedingtes Problem ist, sondern das gab es vor Corona – es gab auch zahlreiche Berichte, wer sich damit beschäftigt hat – und wird es auch nach Corona geben. Deswegen freue ich mich, dass wir grundsätzlich darüber diskutieren können, natürlich auch im Ausschuss, aber wir sollten schon den Blick ein Stück weit dahin weiten, wie wir grundsätzlich mit Isolation und Einsamkeit in unserer Gesellschaft umgehen. (Beifall FDP) Tatsächlich – und das hat auch Kollege Aust hier gesagt – hat das einen pandemieunabhängigen direkten Einfluss nicht nur auf Wohlbefinden, sondern auch auf Gesundheit. Es betrifft auch alle Altersgruppen und Gesellschaftsschichten, von Kindheit bis ins hohe Erwachsenenalter. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2020 hat sich rund die Hälfte der 18bis 24-jährigen Menschen sehr häufig bzw. sehr oft schon einsam gefühlt. Unter den Befragten ab 55 Jahren waren es sogar 20 Prozent. Wir wissen, dass sich dadurch auch Gesundheitsrisiken erhöhen. Einsamkeit steht somit auf einer Stufe mit Rauchen oder Fettleibigkeit und das sind direkte Einflüsse auf Risikofaktoren wie chronischer Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depression, Demenz, sie erhöhen eben die Gefahr des frühen Todes oder ganz und gar des Suizids. Auch bei Pflegebedürftigkeit tritt bei einsamen Menschen auch pandemieunabhängig Einsamkeit auf, oft ebenfalls mit entsprechenden individuellen, aber auch gesellschaftlichen Folgekosten. Einsamkeit ist damit – diese Feststellung ist mir wichtig – kein Corona-Problem. Es ist auch kein Thüringer Problem. Es ist auch kein Verordnungsproblem oder ein grundsätzliches Problem in der politischen Debatte der „Wer-hat-zuerst-was-zu-Corona-und-Einsamkeit-gesagt“-Frage, sondern es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das wir ein bisschen breiter in den Blick nehmen müssen. Wir machen dazu gern Vorschläge. Ich will das gern hier auch vom Pult aus zunächst einmal tun. Dazu gehört unter anderem innovative Städte- und Gemeindeplanung – nämlich Infrastruktur so zu organisieren, dass mehr soziale Begegnungsräume möglich sind und geschaffen werden –, Bildungsprojekte auf breiter Basis, auch Gesundheitskompetenz zu vermitteln und digitale Kompetenz – und auch das in allen Altersgruppen. Das ist übrigens hier vor Kurzem abgelehnt worden. Es geht um Gesundheitskompetenzvermittlung, auch zum Erkennen und einem Umgang mit dem eigenen Gefühl der Einsamkeit und Aufklärung sowie Entstigmatisierung daraus folgender psychischer Erkrankungen. Eine Rolle spielen Präventionsprogramme – auch mithilfe digitaler Möglichkeiten –, Hilfe kann zukünftig häufig genug nur einen Klick entfernt sein. Ein weiterer Vorschlag ist aber auch die Schaffung von Vernetzungsplattformen, damit sich Akteure aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft rund um das Themenfeld „Einsamkeit und Wohlbefinden“ aktiv miteinander vernetzen können. All diese Punkte fehlen in den beiden Anträgen. Wir freuen uns darauf, Ihre beiden Anträge besser zu machen, das Problem nämlich gesamtgesellschaftlich in den Blick zu nehmen. Dann wird aus beiden Anträgen auch ein Anstoß, dieses Problem echt und langfristig mit Lösungsperspektive anzugehen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung erhält das Wort. Frau Ministerin Werner, bitte schön.

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Heike Werner

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Entschuldigung, ich war noch beim Impfen. Das hat etwas länger gedauert, aber bin froh, dass ich es noch rechtzeitig zu diesem Tagesordnungspunkt geschafft habe, um zumindest noch einige Beiträge aus den Fraktionen dazu hören zu können. Frau Meißner, Sie haben es aber auch schon gesagt: Wir reden nicht das erste Mal hier im Landtag darüber, sondern wir haben auch im Ausschuss schon gemeinsam zum Thema der Seniorinnen und Senioren gesprochen. Insofern weiß ich natürlich, dass uns gemeinsam diese Gedanken in den letzten Wochen und Monaten sehr bewegt haben – nämlich genau die Menschen besonders zu schützen, die zu den vulnerablen Gruppen gehören. Wenn man zurückschaut, dann weiß man: Während der Pandemie gab es eigentlich zwei Gruppen, die besonders betroffen waren – das waren Familien mit den Kindern, die durch Homeschooling usw. sehr viele Einschränkungen und Belastungen auf sich nehmen mussten, aber es waren auch gerade die Seniorinnen und Senioren, das waren die Familien mit pflegenden Angehörigen, das waren die Menschen, die in stationären Einrichtungen der Altenpflege beispielsweise wohnen, die besonders betroffen waren, weil sie zu denen gehörten, die die größte Gefahr hatten, nicht nur schwer an COVID-19 zu erkranken, sondern auch daran zu ver ­ sterben. Frau Meißner, Sie haben es auch schon gesagt – wir haben sehr viele Geschichten gehört, was es wirklich für herzzerreißende Probleme in den Einrichtungen gegeben hat. Wichtig ist für uns, diese Menschen nicht nur zu unterstützen, sondern auch in die Zukunft zu schauen: Wie können wir das Leben derer auch verbessern? Am Anfang hatten wir das Problem, dass wir noch keine Impfung hatten. Es gab keine Möglichkeit der Heilung. Es war noch nicht klar, wie sich die Krankheit wirklich entwickeln wird. Deswegen waren am Anfang die Beschränkungen besonders hoch, aber wir konnten mit dem Sinken der Infektionszahlen, dem Impffortschritt in den Einrichtungen, mit mehr Erkenntnissen aus der Wissenschaft und auch mit dem Umgehen, wie man in den Einrichtungen durch entsprechende Hygienekonzepte die Gefahren minimieren kann, dann relativ zeitig tatsächlich auch diese grundsätzlichen Betretungs- und Besuchsverbote in der Verordnung ausschließen. Es war klar, dass in den Einrichtungen geschaut werden muss, dass Einschränkungen nur entsprechend dem Infektionsgeschehen vorgenommen werden dürfen, dass aber diese zum Teil freiheitsentziehenden Maßnahmen – das muss man so sagen –, die zum Teil Einrichtungen getroffen haben, auch zurückgenommen wurden. Ich habe auch persönlich Pflegeeinrichtungen angeschrieben, da, wo ich feststellen musste, dass beispielsweise Menschen die Einrichtung nicht verlassen durften. Auch hier waren wir in einem engen Kontakt und konnten mit den Anregungen, den Fragen und Problemen, die uns geschildert wurden, auch umgehen. Ich will aber auch sagen, dass es nicht so war, dass jetzt in Thüringen gar nichts stattfinden konnte, sondern wir konnten dadurch, dass wir in den letzten Jahren – denke ich – die Familienförderung wirklich auf feste Beine gestellt haben, trotzdem in dem Bereich doch viele Dinge leisten, die früher vielleicht nicht möglich gewesen wären. Das ist eine Reihe von Familien- und Seniorenprojekten, die trotz der Pandemie Maßnahmen umgesetzt haben, die kreativ gewesen sind, die eigene Ideen entwickelt haben. Insbesondere aus den Mitteln des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ sind wirklich viele kreative Ideen entstanden. Es gab Einkaufshilfen, es wurde Kultur vor den Pflegeeinrichtungen organisiert, die Familienzentren haben versucht, mobil Dinge anzubieten, es wurde im Außenbereich sehr viel umgesetzt. Ich denke, es ist wichtig, dass wir hier an der Stelle auch gut vorgearbeitet haben. So konnten also trotzdem Bildungs-, Freizeit- und Unterstützungsangebote für Familien, aber auch für ältere Menschen realisiert werden. Um ein Beispiel zu nennen: das neue Seniorenzentrum in Gera, das dann Beratung für ältere Menschen vorgenommen hat, das sie auch bei Impfterminen unterstützt hat – das war am Anfang doch recht schwierig –, das neu entstanden ist, aber gleich mit einer neuen Aufgabe konfrontiert wurde, aber das wirklich meisterhaft geleistet hat. Die Kommunen haben Impfbusse, Nachbarschaftshilfen unter anderem auch aus den Mitteln der LSZ finanzieren können. Eine weitere wichtige Grundlage, die dazu geführt hat, dass Seniorinnen und Senioren trotz alldem auch gestärkt in der Pandemie arbeiten konnten, war die Stärkung der Mit- und Beteiligungsrechte für Seniorinnen und Senioren in der letzten Legislatur. Dadurch sind viele Anlaufstellen zusätzlich für ältere Menschen im ganzen Land geschaffen worden. Wir haben inzwischen 21 Seniorenbeauftragte und 43 Seniorenbeiräte auf kommunaler Ebene, die sich für die Interessen von Seniorinnen und Senioren einsetzen. Auch hier gibt es wirklich tolle Beispiele, wie diese Seniorenbeiräte mit den Seniorenbeauftragten die Seniorinnen und Senioren in den schwierigen Zeiten unterstützt haben, telefonisch Kontakt gehalten haben, aber eben beispielsweise auch Einkaufsservice und Ähnliches organisiert haben. Man kann an dieser Stelle wirklich nur ganz großen Dank sagen an die Seniorinnen und Senioren, die das ehrenamtlich geleistet haben und die für diese Interessenvertretung – denke ich – größten Respekt und Dank verdienen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: In Eise- nach!) Zum Beispiel in Eisenach. Das Thema „Digitale Medien“ ist jetzt auch schon angesprochen worden. Ich denke, wir haben natürlich feststellen können, dass Digitalisierung uns in bestimmten Bereichen helfen konnte, dort, wo schon Grundlagen geschaffen wurden. Auch hier muss man sagen, dass das ein wichtiges Thema ist, das sich die Landesregierung auf die Fahnen geschrieben hat. Beispielsweise ist digitale Bildung Bestandteil der Thüringer Familienförderung. Es gibt eine eigene Arbeitsgruppe „Digitale Bildung“, die sich im Rahmen des Familienförderplans genau dafür gegründet hat. Es gibt seit 2017 ein Projekt „Aktiv mit Medien umgehen“ für ältere Menschen, und es sind weitere Projekte geplant. Es haben auch schon Tablet-Schulungen, Computer-Kurse und Ähnliches für ältere Menschen stattgefunden, die beispielsweise auch aus dieser regionalen Familienförderung finanziert wurden. Ein ganz wichtiges Thema, das Herr Montag angesprochen hat und das uns natürlich auch nicht neu ist – da haben Sie vollkommen recht –, ist die Vereinsamung von älteren Menschen. Da haben wir jetzt ein Projekt – AGATHE – endlich starten können. Das ist konzeptionell schon seit einem guten Jahr vorbereitet. Es geht genau darum, ältere Menschen, die einsam sind, durch professionell ausgebildete Menschen zu erreichen, die diese nicht nur aufsuchend erreichen sollen, sondern versuchen, sie in ein Netzwerk von Nachbarschaftsunterstützung einzubinden, zu schauen, was sie brauchen, um in ihrem Alltag unterstützt zu werden, was notwendig ist, damit Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert werden kann. Diese AGATHEMitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnen jetzt in ‑ diesen Monaten ihre Arbeit. Ich glaube, dass das ein wichtiges Mittel sein wird, um tatsächlich Menschen, die einsam sind, zu erreichen und zu erreichen, dass sie nicht nur teilhaben können, sondern zum Beispiel auch lange in ihren eigenen vier Wänden wohnen können, dass man Pflege abwenden kann. Ich bin gespannt darauf, wie das Projekt ankommt. Wir wissen, da gibt es einige Hürden, aber es gibt wirklich ganz interessierte Kommunen, die sich inzwischen bereit erklärt haben, das Projekt AGATHE zu nutzen. Darauf bin ich sehr gespannt. Ich bin natürlich auch gespannt auf die Beratung im Ausschuss. Es gibt bestimmt ganz viele, auch gute weitere Ideen, die man nutzen kann. Ich möchte aber hier an der Stelle trotz alledem noch mal darstellen, dass wir gut aufgestellt sind, dass wir viele Sachen, viele Dinge in den letzten Jahren aufgebaut haben, mit denen wir auch weitere Maßnahmen entwickeln können. Ich bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist für beide Alternativanträge Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Zunächst stimmen wir über die Überweisung des Alternativantrags der CDU Fraktion ab. Wer dem ‑ seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung des CDU-Antrags in der Drucksache 7/2168 abgestimmt. Damit stimmen wir über den Antrag der Ausschussüberweisung des Alternativantrags der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3728 ab. Wer hier der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Kann ich nicht sehen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung vorgenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir treten in die Lüftungspause bis 11.15 Uhr ein und machen dann weiter mit Tagesordnungspunkt 10.

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Henry Worm

Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie

Wir fahren fort und ich möchte im Vorfeld noch mal einen Satz loswerden: Nachdem wir in den vergangenen Monaten ja sehr oft ohne Besuchergruppen getagt haben, ist es umso schöner, wenn wir jetzt wieder welche begrüßen können. (Beifall im Hause) Herzlich willkommen an die Besuchergruppe aus dem Landkreis Sonneberg. Wir fahren fort in der Tagesordnung mit dem TaAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2193 - Neufassung Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Hoffmann, bitte.

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Hoffmann AfD

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier und am Livestream! Liebe Grüße an den Thüringer Waldbesitzerverband! (Beifall AfD) Infolge einer gegenwärtig außergewöhnlich hohen nationalen Nachfrage und eines entsprechenden Preisanstiegs erleben heimische Handwerker, die Baubranche und die Verpackungsindustrie eine deutliche Verteuerung des von ihnen benötigten Rohstoffs. Die Entwicklung steht auch im Kontext eines Baubooms in verschiedenen Ländern außerhalb Europas. In Deutschland ist die Zahl der Baugenehmigungen 2020 und zu Beginn 2021 gegenüber dem Vorjahreszeitraum gewachsen, darunter auch der Hochbau, der Bau von Kindergärten und die öffentlichen Büros mit Auswirkungen auf die Preise. In diesem Zusammenhang erfährt auch Nadelschadholz eine gesteigerte Nachfrage, für das bis vor wenigen Monaten nur außerordentlich niedrige Preise erzielt werden konnten. Sowohl die Rundholzpreise als auch die Schnittholzpreise stiegen und steigen massiv an, und das auch für alle Nadelholzsorten. Die deutsche Sägeindustrie und der deutsche Holzhandel verzeichnen angesichts der Nachfrage einen erheblichen Umsatzanstieg, doch profitieren die Waldbesitzer bzw. Holzproduzenten nur unzureichend von der Preisentwicklung. Die Preisexplosionen haben in der Lieferkette hinter der Säge stattgefunden. (Beifall AfD) Ein großer Teil des Holzes wird dabei exportiert und ist hier nicht mehr vorrätig, was neben der Verteuerung zum Problem für Handwerker, Hausbauer und Verarbeitungsbranchen wird. In dieser Situation soll unser Antrag Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern, die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen, Sorge tragen. Der Landtag soll feststellen, dass: 1. der Holzhandel auch in Thüringen gegenwärtig durch eine weltweit gestiegene Nachfrage nach Säge- und Rundholz hohe Einnahmen verzeichnet, von denen die Thüringer Waldbesitzer und Rundholzproduzenten bisher kaum angemessen profitieren; 2. für den inländischen/thüringischen Markt durch die weltweit gestiegene Nachfrage nach Holz eine Verknappung eingetreten ist und dadurch in Thüringen ein Baustoffmangel und eine Verarbeitungsverzögerung herrschen, die sich auf verschiedene Wirtschaftsbereiche preissteigernd und negativ auswirken; 3. die gestiegene Nachfrage nach Rund- und Schnittholz und zunehmend auch nach Schadholz eine Chance bietet, die Waldpflege, die in den zurückliegenden Monaten aus Kostengründen oft nicht angemessen zu leisten war, zu stimulieren; 4. eine Strategie zum prophylaktischen Schutz und zum Umbau der Thüringer Wälder entwickelt werden muss, mit der diese Wälder künftig besser gegen Schädlingskalamitäten und Wetterextreme gesichert werden und der Rohstoff Holz auch für die Zukunft verfügbar ist; 5. der anzustrebende Waldumbau nur über eine personell wie finanziell und materiell gut organisierte Beräumung von Schadholz erreicht werden kann; (Beifall AfD) 6. die Thüringer Landesforstverwaltung mit der Festlegung ihrer Holzpreise eine marktgestaltende Funktion innehat; 7. eine Ansiedlung auch kleinerer holzverarbeitender Unternehmen im Freistaat die regionale Wertschöpfungskette stärkt; 8. das Land alles in seiner Macht Stehende unternehmen sollte, um die Wertschöpfungskette im Freistaat Thüringen zu stärken und zu sichern; 9. die Verstromung von Schadholz eine bisher nicht ausreichend geförderte Verwertungsmöglichkeit, insbesondere in Zeiten einer geringen Nachfrage bzw. eines Überangebots, darstellt. Das Problem Rohstoffknappheit, Holzknappheit und Rohstoffverteuerung ist also von verschiedenen Seiten anzugehen, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen und mittel- bis langfristig solche Zustände in Zukunft zu vermeiden. Eine optimale Waldbewirtschaftung auch durch Waldumbau und Unterstützung der privaten Waldbesitzer hilft dabei nicht nur, dass die Thüringer Wälder in ökologischer wie auch ökonomischer und touristischer Hinsicht weiterbestehen. Die Stärkung der heimischen Wertschöpfungskette sichert Arbeitsplätze im Freistaat und stützt den Mittelstand. Weiteres in der Debatte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner erhält Herr Abgeordneter Schubert, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Andreas Schubert Die Linke

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auch am Livestream, liebe Interessierte hier in Thüringen am Thema „Wald und Holz“. Materialknappheit ist ein drängendes Problem und betrifft unterschiedliche Rohstoffe – nicht nur, aber vor allem Holz. Mit Blick auf die letzten Monate bleibt festzustellen, dass Lieferketten reißen und Materialien einfach nicht vorhanden sind. Und wenn Sie vorhanden sind, dann sind sie nur noch zu horrenden Preisen verfügbar. Insofern besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf. Der Antrag der Fraktion der AfD greift eine Diskussion auf, die geführt werden muss und auch schon längst läuft. Die in ihm vorgeschlagenen Lösungen greifen allerdings am Problem vorbei oder sind bereits Teil einer bestehenden Konzeption wie zum Beispiel zum Waldumbau. Die Forderung nach einer Beobachtung des internationalen Markts – eine Fensterplatzforderung. Die hier geforderte Holzverfügbarkeit ist über den Markt überhaupt nicht zu erreichen, weil dieser die Nachfrage nach dem höchsten Preis bedient. Eine Situation, in der es gerade die regional-, gemeinwohl-, ökologisch- und klimapolitisch vernünftigen Markteilnehmerinnen und Marktteilnehmer schwierig haben, mitzuhalten. In diesem Spannungsfeld ist auch die Diskussion der Positionierung der Thüringer Forstanstalt in den kommenden Monaten noch mal aufzunehmen. Hinsichtlich des Holzmarkts gibt es eine große Nachfrage aus dem Ausland. In China, auch in den USA – nicht zuletzt, weil aufgrund eines von Präsident Biden initiierten Investitionsprogramms ein deutlicher Aufschwung zu beobachten ist – wird für Holz einfach deutlich mehr bezahlt. Deshalb wird viel von dem, was hierzulande in Sägewerken produziert wird, direkt zum Hafen gebracht und nach Übersee verschifft. Dort wird eben ein höherer Preis gezahlt. Deshalb ist dieser Materialabfluss ein Dominoeffekt im Resultat von kapitalistischen Marktmechanismen, wenn diese unreguliert wirken können. Es ist eine paradoxe Situation, dass Betriebe, auch hier in Thüringen, ihre Beschäftigten bei vollen Auftragsbüchern in Kurzarbeit schicken müssen, weil nicht genügend Material zur Verfügung steht. Dies bedroht die Existenz des Handwerks, auch ganz konkret in Thüringen. Das ist immer wieder, auch zuletzt in Gesprächen mit den Vertretern der Handwerkskammern hier in Thüringen, angezeigt worden. Dabei hat das Statistische Bundesamt für 2020 festgestellt, dass mit 80,4 Millionen Kubikmetern so viel Holz wie noch nie seit der Wiedervereinigung in Deutschland eingeschlagen worden ist. Das heißt, die derzeitige Krise auf dem Holzmarkt liegt also mitnichten daran, dass zu wenig Holz vorhanden ist. Wir stehen hier im Landtag des Freistaats Thüringen, dem grünen Herzen Deutschlands. Doch besonders traurig ist, dass die derzeit hohen Preise nicht bei den Waldbesitzenden ankommen. Weder die privaten noch die kommunalen Waldbesitzenden haben von den hohen Preisen einen adäquaten Vorteil. Als Lösung braucht es nach unserer Überzeugung eine verstärkte Zusammenarbeit von Forstwirtschaft und Sägewerken. Zur Förderung kleiner und mittelständischer Verarbeitungskapazitäten müssen die Forstbetriebsgemeinschaften und die waldbesitzenden Kommunen in die Lage versetzt werden, über ihre bisherigen Möglichkeiten der Holzerzeugung hinaus in der Wertschöpfungskette Holz zu agieren. Die Prüfung, welche Förderprogramme auch noch in diesem Jahr durch diese genutzt werden können, um die Verarbeitungskapazitäten zu erhöhen oder neu zu schaffen, sollte kurzfristig durch das Wirtschaftsministerium möglich sein und offensiv kommuniziert werden. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier noch nicht alle Potenziale ausgeschöpft haben. Ziel ist es am Ende, die Diversifizierung der Produktionsstruktur zu erhöhen. Je kleiner die Sägewerke, umso größer der Anteil der Produkte, der nicht nach Übersee verschifft wird, denn das ist nur für Sägewerke interessant, die große Outputs generieren können. Nur so können wir die Abhängigkeit von den Preissprüngen für Holz am Weltmarkt auch für die Thüringer Bauwirtschaft und die Konsumenten verringern. Einfach abzuwarten, weil sich der Holzpreis auf den internationalen Märkten inzwischen wieder nach unten bewegt hat und der Markt ja alles regulieren würde, einfach abzuwarten (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Regeln, nicht regulieren!) – Herr Montag, das sehen übrigens auch viele Akteurinnen und Akteure im Handwerk und in der Holzwirtschaft so –, ist keine Option. Dazu kommt, Forstwirtschaft und forstliche Dienstleister sowie die Branchen der weiteren Be- und Verarbeitungsstufen generieren durch ihre Nachfrage nach weiteren Gütern und Dienstleistungen anderer Branchen gerade in ländlichen, strukturschwachen Regionen eine erhebliche Wirtschaftskraft. Insgesamt ist die Zukunftsfähigkeit des Sektors Forst und Holz stark von der Entwicklung der inländischen Absatzmärkte für Holz abhängig. Eine Schlüsselrolle kommt hier dem Bauen mit Holz zu. Für die überwiegend kleinund mittelständisch strukturierte Holzbaubranche ist die beschleunigte Einführung moderner Technologien notwendig, um angesichts des rasanten technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten und damit ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Auch hier gibt es mit Sicherheit weitere Möglichkeiten, aus Sicht des Freistaats Impulse zu setzen. Der Forstwirtschaft und dem holzbearbeitenden Gewerbe als erster Stufe der Wertschöpfungskette muss die Möglichkeit gegeben werden, an der holzbasierten Wertschöpfung einen höheren Anteil zu generieren, nicht an ihnen vorbei das Holz – der fachlich unqualifizierten Forderung der AfD nach – in Kohlekraftwerken zu verfeuern. Es ist gleichzeitig die Frage zu prüfen, wie bei Förderung einer Kapazitätsausweitung in den Thüringer Sägewerken diese zusätzlichen Produktionsvolumen explizit dem heimischen Markt zugutekommen können. Dies würde private und kommunale Waldbesitzende vor starken Preisschwankungen schützen und regionale Kreislaufwirtschaft in Thüringen stärken sowie die Verfügbarkeit von Holz für die Bauwirtschaft hier im Land verbessern. Doch nach oder neben der Förderung muss es auch darum gehen, wie wir langfristig und strategisch den Zukunftswald mit all seinen wichtigen Funktionen für Mensch und Natur auf solide Füße stellen und dabei den Waldbesitzenden, aber auch den Akteurinnen und Akteuren in der Wertschöpfungskette diese Diskussion mit angedeihen lassen und sie einbeziehen und sie so in die Verantwortung stellen. Ein weiteres Weiter-so, wie wir das die letzten 10, 20, 30 Jahre gemacht haben, wird auch mit Blick auf die Zustände in unserem Wald nicht möglich sein. Deshalb gibt es hier die Zusage aus unserer Sicht: Wir werden an diesem Thema dranbleiben, mit den Akteuren in der Branche in der Diskussion bleiben, so wie wir das in den letzten Wochen und Monaten auch praktiziert haben, und uns dafür einsetzen, dass die Thüringer Unternehmen der Holzbranche diese Lasten, auch der Transformation, an dieser Stelle schultern können. Der AfD-Antrag ist dafür kein Wegweiser in Richtung Zukunft und deshalb lehnen ihn die Koalitionsfraktionen ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Bergner, Fraktion der FDP, auf.

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Dirk Bergner FDP

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, das Thema, das die AfDFraktion in ihrem Antrag anreißt, ist in seinem Grundanliegen natürlich wichtig. Aber wieder einmal ist beim zweiten Blick in das Dokument klar, dass aus einer guten Sache mit Potenzial schlicht und einfach wenig gemacht wird. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, ein kurzer Abriss zur Situation in unseren Wäldern: Bei den Regenmengen der letzten Wochen und den Bildern aus einigen Regionen unserer Republik gerät schnell in Vergessenheit, dass die letzten Jahre Hitze- und Dürrerekorde mit sich brachten. Den Wäldern geht es immer noch schlecht. Sterbende oder schon gar nicht mehr vorhandene Wälder können auch keinen Regen zurückhalten oder speichern. Der Waldzustandsbericht beschreibt nach wie vor, dass der überwiegende Teil des Baumbestands in Thüringen beschädigt ist und auch ein Regenjahr in dieser Situation nur wenig ändern wird. Viele Bäume sind längst über den Punkt hinaus, an dem sie noch regenerationsfähig sind. Geht es den Wäldern schlecht, geht es natürlich auch den Waldbesitzern und den Waldbewirtschaftern schlecht. In seiner 29. Sitzung im November des vergangenen Jahres hat der Thüringer Landtag im Gesetz über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst erhebliche finanzielle Hilfen für die Waldbesitzer beschlossen. Das war auch richtig und notwendig und wir hoffen, dass es auch bald bei den Betroffenen ankommt. Die nachgelagerte holzverarbeitende Industrie hat ihre eigenen Probleme, mit denen sie zu kämpfen hat. Auf der einen Seite liegen in den Wäldern immer noch gewaltige Mengen an Kalamitätsholz, das sich für viele höherwertige Verwendungen eben nicht eignet. Auf der anderen Seite stehen keine Kapazitäten zur Verfügung, unbeschädigtes Holz zu beziehen und zu verarbeiten. Die Sägewerke sind derzeit der Flaschenhals im System. Die zusätzlichen Bedarfe über Export wurden bereits angesprochen. Zudem waren in den letzten Monaten die Holz- und Baustoffpreise auf einem stetigen Weg nach oben, und dies zulasten von Handwerkern und Bauherren, die überhaupt nicht mehr ordentlich kalkulieren konnten. Aber – ich will trotzdem ganz klar ein Klischee bedienen – es regelt am Ende doch der Markt. Denn wenn wir mal genau hinschauen, haben sich in den letzten drei Monaten die Preise an den Holzbörsen mehr als halbiert. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Deswegen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, lehnen wir direkte preisregulatorische Maßnahmen, wie von Ihnen in II.1 gefordert, ab. Und das sage ich auch in diese Richtung des Hauses: Was einheitliche Verbraucherpreise, was zentrale staatliche Preisvorgaben bewirken, nämlich, dass Märkte nicht funktionieren, dass Angebote nicht angekurbelt werden können, haben alle erlebt, die ein paar Jahre mehr Lebenserfahrung haben; da wollen wir auf keinen Fall wieder hin. (Beifall FDP) Steigende Preise an den Rohstoffbörsen regen zu Investitionen an, um Produktionskapazitäten zu erhöhen, um der entsprechenden Nachfrage wieder gerecht zu werden, um Märkte wieder zu versorgen, meine Damen und Herren. Die Forderung nach Stärkung der holzverarbeitenden Industrie in Punkt 4 ist durchaus richtig, aber wie Sie das umsetzen wollen, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, diese Aussage bleiben Sie, wie so oft, leider schuldig. Wie man die Holzindustrie effektiv unterstützen kann, haben wir beispielsweise in unserer Aktuellen Stunde zur Reaktivierung der Höllentalbahn thematisiert, nämlich konkrete Ansätze, wie man Transportwege unterstützen kann usw. usf., die Infrastruktur schaffen, das, was staatliche Aufgabe wirklich ist, meine Damen und Herren. Im Fazit ist Ihr Antrag aus unserer Sicht ein recht unausgegorener Antrag, den wir nicht für zustimmungsfähig halten. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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Henry Worm

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Vielen Dank. Als nächste Rednerin rufe ich Abgeordnete Hoffmann, Fraktion der AfD, auf.

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Hoffmann AfD

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Herr Präsident, liebe Zuschauer und Kollegen – Bauboom in Corona-Zeiten. Hauseigentümer kämpfen im monatlichen Rhythmus mit drastisch steigenden Preisen bzw. jetzt fallenden Preisen. Selbst wenn diese sinken, Herr Bergner, sollte man doch Vorsorge betreiben. (Beifall AfD) Thüringer Handwerker und Verarbeiter finden kein Material, die Holzknappheit gefährdet private und landestragende Branchen, die heimische Wertschöpfungskette leidet. Die Auftragsbücher sind voll, die Lager leer, Kurzarbeit droht, und wieder trifft es vor allem den Mittelstand. Der internationale Rundholzhandel hat im III. Quartal 2020 nach verhaltenem Start in den zwei Vorquartalen Fahrt aufgenommen. Der Export von Rohholz erreicht 2020 Rekordstände. So wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 12,7 Millionen Kubikmeter Rohholz im Wert von über 800 Millionen Euro ausgeführt, was eine Steigerung von über 40 Prozent gegenüber 2019 bedeutet. Hauptabnehmer war zu etwa 50 Prozent China. Deutschland verdoppelte dabei seine Liefermenge nach China im III. Quartal 2020 gegenüber dem Vorquartal. Die Erzeugerpreise für Rohholz blieben hingegen weit unter dem Niveau der Vorjahre, während Säge-, Hobel- und Imprägnierwerke 2020 und 2021 Umsatzsteigerungen erzielten. Der Bedarf an Schnittholzprodukten hat ebenfalls angezogen. Während die Schnittholzproduktion in Deutschland bereits 2020 im Vergleich zum Vorjahr stieg, vermeldet die deutsche Sägeindustrie für das I. Quartal dieses Jahres einen Umsatz von knapp 1,5 Milliarden Euro. Das sind um 30 Prozent mehr als im I. Quartal des Vorjahres, wie der Hauptverband der deutschen Holzindustrie mitteilt. Die Zahl ist schon gefallen, über 80 Millionen Kubikmeter wurden letztes Jahr eingeschlagen. Es war ein Rekordjahr, was das betrifft, vor allem bei Nadelhölzern, die mit über 80 Prozent die Hauptmenge stellten. Das Schadholz machte mehr als die Hälfte aus, blieb jedoch vielerorts zunächst wegen fehlender Sägewerks- und Lagerkapazitäten sowie wegen der nicht kostendeckenden Bergung in den Wäldern liegen. Ein Versäumnis mit Folgen. (Beifall AfD) Die deutsche Sägeindustrie und der deutsche Holzhandel generieren nun durch den Bauboom gestiegene Einnahmen, die sie nicht an die Waldbesitzer weitergeben – deswegen stehen wir hier –, was diese zusätzlich zu einer zurückhaltenden Herausgabe und weniger Einschlag veranlasst, wodurch das Problem vergrößert wird. Sie hätten ja selbst einen Antrag machen können, Herr Montag, wenn Ihnen das Thema so wichtig ist. (Beifall AfD) Eine Marktbeobachtung hat zu spät eingesetzt, Hortungseffekte in anderen Ländern wurden zu spät erkannt, um der Materialknappheit entgegenwirken zu können. Die alleinige Forderung nach einem Exportstopp greift aber dabei zu kurz. Jetzt muss gegengesteuert werden durch Umsetzung folgender Forderungen: 1. dafür zu sorgen, dass die Thüringer Landesforstverwaltung den internationalen Holzmarkt beobachtet und als direkter Preisgeber für Rundholz Bedingungen schafft, durch die auch die privaten Waldbesitzer an den gegenwärtig hohen Holzpreisen partizipieren und so bessere Einnahmen für die Waldpflege und Wiederaufforstungsprojekte gewinnen können; 2. sich dafür einzusetzen, dass im Wald verbliebenes Schadholz durch ThüringenForst bzw. mit Unterstützung der privaten Waldbesitzer rasch geborgen wird; 3. bei den privaten Waldbesitzern aktiv für die Inanspruchnahme der Möglichkeit der „Beförsterungsverträge“ zu sorgen und dabei die Holzvermarktung von der Waldbewirtschaftung abzukoppeln; 4. durch Stärkung der Thüringer holzverarbeitenden Industrie dafür zu sorgen, dass der in Thüringen verfügbare Rohstoff Holz in der heimischen Wertschöpfungskette verarbeitet werden kann und beispielsweise bauwilligen Thüringern, den Handwerkern und der heimischen Verpackungs- oder Möbelindustrie zur Verfügung steht; 5. im Verbund mit der Thüringer Forstbranche, den Waldbesitzern, den Thüringer Hochschulen und der Landesforstanstalt die forstliche Forschung zum Waldumbau und zur Vermeidung zukünftiger Schädlingskalamitäten weiter auszubauen und zu intensivieren; 6. sich für eine Steigerung der Attraktivität forstfachlicher Lehr- und Studienberufe einzusetzen und dabei auch die Fachkräfterückgewinnung in Erwägung zu ziehen; 7. bei Überangebot, Herr Schubert, sich auf EUund Bundesebene für die Förderung der Möglichkeit zur Mitverbrennung von Holz-Biomasse in Kohlekraftwerken, Verbrennungsanlagen sowie bei kommunalen Wärmeversorgern einzusetzen, um die Verwertung bisher nicht genutzter, im Wald verbliebener Holzreste in geeigneten Anlagen zu fördern. Mittel- und langfristig müssen genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen, um auch unter widrigen Umständen eine ganzheitliche Waldbewirtschaftung sicherstellen zu können. Eine Verbesserung der Ausbildungs- und Nachwuchssituation kann künftigen Fehlentwicklungen vorbeugen, nachdem in den vergangenen Ausbildungsjahrgängen verschiedene Facharbeiter nicht in eine Beschäftigung übernommen wurden. Die Landesregierung muss nicht nur den Rahmen für einen standortgerechten, widerstandsfähigen und auch arten- und ertragsreichen Waldumbau setzen, sondern sollte im Verbund mit Thüringer Hochschulen und der Forstanstalt auch Vorreiter bei der forstlichen Forschung und bei der Ausbildung in den forstlichen Fachberufen sein. Hierbei können die Fachstellen der Landesverwaltung, die Landesforstanstalt, die Thüringer Forstbranche und hiesige Hochschulen durch Forschung einen wichtigen Beitrag leisten. (Beifall AfD) Auf ein Wort zum Wald: Erfuhr der Wald Anfang des Jahres eine erste Erholung, da die ersten Schwarmflüge erst im Mai einsetzten, ist mittlerweile für den Monat Juni ein Rekordschaden durch den Borkenkäfer festzustellen. Fast doppelt so viel Festmeter Schadholz im Vergleich zum Vorjahr sind zu beklagen, das Ergebnis eines zu lange verzögerten Waldumbaus zu widerstandsfähigeren Laubmischwäldern, unter anderem aus finanziellen Gründen. (Beifall AfD) Waldstilllegung hingegen ist kein Konzept gegen Borkenkäferbefall. Auch wenn die Preise für befallenes Holz auskömmlich seien, wie die Landesforstanstalt jüngst besagte, so profitieren davon immer noch in erster Linie nicht die privaten Waldbesitzer, die Waldumbau aber zu 40 Prozent im Freistaat sichern müssen. Sie sollten stetig entlohnt werden für CO -Bindungen, ökologische Vielfalt, Tourismus 2 und eben auch als Rohstofflieferant. (Beifall AfD) Eine umfassende Strategie, die unserem Wald nutzt und Wirtschaft und Bildung betrachtet, ist nötig im Sinne Thüringens. Zum Schluss noch: Es bleibt, wie es immer ist, wir können Anträge stellen, die so gut sind, wie sie sind, trotzdem werden sie abgelehnt, nur, weil sie von der AfD kommen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Vielen Dank. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Malsch, Fraktion der CDU, auf.

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Marcus Malsch CDU

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Der letzte Satz war natürlich typisch AfD. Liebe Kollegen von der AfD-Fraktion, Sie haben mit Ihrem Antrag recht, aber die Zeit dreht sich weiter. Seit der Antragstellung und auch der Begründung und den Inhalten, die Sie jetzt eben gerade gebracht haben, hat sich viel getan. Wenn man mal zu Ihren Feststellungen und Forderungen kommt, muss man feststellen, dass Sie offenbar sehr gut aufgepasst haben in den unzähligen Ausschusssitzungen, in denen wir über den Holzmarkt, über ThüringenForst und über die notwendige Unterstützung der Waldbesitzer und vieles mehr, was unseren Wald angeht, gesprochen haben. Ihr Antrag liest sich durchaus wie ein Protokoll dieser Sitzungen, in denen wir tatsächlich vieles abgearbeitet und erreicht haben. Die Finanzzuführung an die Forstanstalt haben wir verstetigt und sie damit fit gemacht, auch für die aktuell immensen und die zukünftigen Aufgaben. Zusätzliche 11 Millionen Euro sind für den Waldumbau im Staatswald geflossen, 15 Millionen Euro Flächenprämie für die privaten und kommunalen Waldbesitzer, Holzbau wurde vorangebracht durch eine erste Änderung der Bauordnung. Aber genau weil es sich wie ein Protokoll liest, wie eine Auflistung der Aufgaben, die zum Teil bereits gelöst sind, mindestens aber auf der Agenda aller waldwirtschaftenden Akteure stehen, genau deshalb brauchen wir den Antrag nicht und werden den auch ablehnen, so richtig der Inhalt auch sein mag. Ich will, um Zeit zu sparen, nicht alle Beratungsgegenstände und die Zahl der Sitzungen aufzählen, in denen wir über den Wald gesprochen haben, vielleicht nur die letzten: In der 16. Sitzung haben wir auf Ihren Antrag hin über Konsequenzen aus dem Waldzustandsbericht 2020 gesprochen. In der gleichen Sitzung haben wir zum wiederholten Mal über den Antrag meiner Fraktion gesprochen, der sich mit der Situation auf dem Holzmarkt in Thüringen beschäftigt. Diese Selbstbefassung haben wir beschlossen. Warum? Weil wir die nötigen Erkenntnisse gewonnen hatten und weil wir die Akteure für den Wald, insbesondere die Forstanstalt, auf dem richtigen Weg wähnen. Warum also sollten wir nun Ihren Antrag, bei dem es sich zwar – und ich wiederhole das – um die richtigen Themen dreht, die wir aber gleichwohl gerade eben im Ausschuss abgeschlossen haben, erneut an den Ausschuss überweisen oder ihm gar zustimmen? Ich möchte das auch mal ein bisschen praktischer machen: Wir haben hier in diesem Hohen Hause einen einstimmigen Beschluss zum Thema „Holzbau“ gefasst. Wir haben die Landesregierung, ich glaube, mit allen Aufgaben ausgestattet, die wir hier feststellen können, was das Thema „Holz“ angeht. Ziel muss es doch jetzt sein, auch das Handeln der Regierung, den zuständigen – ich sehe meinen Kollegen Staatssekretär Weil an, der dafür, ich sage mal, auch Verantwortung trägt. Wir müssen doch jetzt sehen, wie wir aus der Situation das Beste machen, wie wir Innovation und endlich das Kompetenzzentrum fördern, wie wir die Ansiedlung von Holzbauunternehmen hier in Thüringen schaffen, wie wir weitere Erleichterungen in der Bauordnung hinbekommen, dass der Holzbau letztendlich auch wirklich möglich ist, wie wir die kleinen Sägewerke und die holzverarbeitenden Industrien so stärken, dass sie auch tatsächlich mit den Kapazitäten zurechtkommen. Wir sollten aus der Reaktion rauskommen, das ist Ihr Antrag, und sollten in die Aktion kommen. Und wir müssen auch feststellen, dass die letzten Jahre, in denen wir unseren wertvollsten Rohstoff genau bis zur Waldkante der Thüringer Wälder gebracht und dann von anderen haben abholen lassen, damit die Wertschöpfung in großen Teilen woanders passiert, ein Fehler waren. Da müssen wir nachlegen, das ist jetzt eine besondere Situation bei dem Holzmarkt und den Holzpreisen. Aber wir müssen auch erkennen, dass sich viele von den eigenen holzverarbeitenden Industrien in Thüringen abgewandt haben, weil es doch einfach ist, im Großmarkt bei einem Zulieferer die Dachlatten zu bestellen, sie sich auf den Hof bringen zu lassen. Das geht alles nur so lange, wie angeblich der Preis gut ist und wie die Kapazitäten zur Verfügung stehen. Jetzt ist es auf einmal nicht mehr so, und jetzt fällt uns auf einmal ein, dass es vielleicht gar nicht schlecht wäre, auch mal eine Dachlatte von vor Ort zu bekommen, und wir stellen jetzt fest, dass die Sägekapazitäten nicht mehr da sind. Aber das ist der Markt gewesen. Wenn wir uns jetzt dazu bekennen, den Rohstoff Holz, unser grünes Herz Thüringens, der wichtigste Rohstoff, den wir auch nachhaltig pflegen wollen, den wir wiederaufforsten wollen, den wir lange erhalten wollen, dass wir den in die Wertschöpfungskette reinbringen wollen, dann müssen wir doch gemeinschaftlich nach vorne gucken und müssen endlich handeln. (Beifall CDU) Und das geht mit Förderprogrammen, das geht mit Geld und das geht mit einer Idee für Thüringen. Dafür werbe ich und dazu braucht es Ihren Antrag leider nicht. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

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Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Hier!) gibt es eine weitere Redemeldung. Herr Abgeordneter Henke, bitte. Sie haben noch 1 Minute und 30 Sekunden.

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Jörg Henke AfD

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Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, das Thema „Holz“ hat uns im Ausschuss wirklich lange und intensiv beschäftigt. Und hier geht mein Dank auch mal an das Ministerium, das auf unseren Selbstverfassungsantrag reagiert und zum Zustand des Thüringer Walds berichtet hat, was für Konsequenzen daraus entstehen. Man hat ausführlich berichtet und da muss man sagen, das war wirklich sehr interessant. Aber, und hier bin ich bei Herrn Bergner, der Markt regelt sich selbst. Wir haben es erlebt, wir sind im Frühjahr bei den Holzpreisen auf dem niedrigsten Stand gestartet, den wir je hatten, sind dann angestiegen auf die höchsten Preise, die es je gab, und jetzt fallen wir wieder runter. Wir werden uns auf einem hohen Niveau irgendwo normalisieren. Da muss ich sagen, in diesem Fall hat es der Markt geregelt. Und dann komme ich gleich zum Punkt: Das Thema „Preise und Preisgestaltung“ ist hier im Landtag in der Zeit überholt worden. Wir haben erlebt, wie es funktioniert – ganz tief, hoch, runter und jetzt stabilisieren wir uns. Es ist gut für die Häuslebauer im Land oder diejenigen, die mit Holz bauen, sie werden einen besseren Preis bekommen. Weniger gut ist natürlich, dass die Waldbesitzer oder die Holzhersteller nicht so viel davon profitieren. (Beifall AfD) Das ist schlecht, und da müssen wir natürlich nachbessern. Wie das aussehen soll, ist uns im Ausschuss erklärt worden. Verschiedene Maßnahmen sollen dort greifen. Ich habe hier das Managermagazin, die schreiben, warum der Holzpreis wieder krachend einbricht.

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Henry Worm

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Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Jörg Henke AfD

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Das hat natürlich verschiedene Ursachen, die durchaus im Ausland zu suchen sind. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Vielen Dank. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt nicht vor. Ich frage die Landesregierung – Herr Staatssekretär Weil, bitte.

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Weil

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gern bei dem anschließen, was die Herren Schubert, Bergner und Malsch gerade schon gesagt haben, weil es mir beim Lesen des AfD-Antrags so ähnlich ging. Ich habe mich gefragt: Haben Sie die Beschlüsse, die wir im Landtag zum Thema „Wald und Forst“ gefasst haben, überhaupt zur Kenntnis genommen? Mir scheint, das ist nicht der Fall, (Beifall DIE LINKE) denn sonst würde sich eine Reihe von Punkten aus diesem Antrag, den Sie gestellt haben, gar nicht mehr stellen. Die Vorredner haben eine Reihe dazu gesagt, das will ich jetzt nicht alles noch mal wiederholen. Ich würde gern noch mal etwas zum Thema „Holzvermarktung“ sagen, denn auch da – scheint mir – ist Ihnen etwas entgangen, nämlich, dass wir im Moment ein Kartellverfahren vor der Backe haben. Schon vor diesem Hintergrund gebietet sich eine große Vorsicht bei alldem, was wir da tun. Und ThüringenForst tut eine ganze Menge. Aber ich will noch mal sagen, wie im Moment Holzvermarktung in Thüringen stattfindet: Wir haben zahlreiche private und kommunale Forstbetriebe, die ihr Rundholz direkt an Selbstwerber, Säger oder den Rundholzhandel vermarkten. Wir haben Forstbetriebsgemeinschaften, die ihr Holz für ihre Mitglieder vermarkten, teilweise auch für mehrere Forstbetriebsgemeinschaften gemeinsam. Und wir haben rechtliche Vermarktungsorganisationen gebildet, die regional abgekoppelt vom Waldeigentum das Rundholzaufkommen gebündelt vermarkten, zum Beispiel die Waldbesitzer Service GmbH in Ostthüringen. Die Landesforstanstalt unterstützt gebührenpflichtigen Verkauf von Teilmengen, aber auch durch die Herstellung von Kontakten der Waldbesitzer zu Sägern und Selbstwerbern. Das ist das, was wir im Moment in diesem Bereich direkt tun können. Herr Malsch hat schon darauf hingewiesen, dass es dann auch eine Frage ist, welche Kapazitäten wir wirklich in den Sägewerken haben und was die Ursache dafür ist, dass Kapazitäten möglicherweise in den letzten Jahren und Jahrzehnten abgebaut worden sind. Wir können deswegen die Einschnittkapazität als Freistaat allein nicht unterstützen und aufbauen. Die Großbetriebe, über die wir hier reden, die sind auf den internationalen Märkten präsent. Eine Bemerkung möchte ich mir da noch erlauben: Sie können auch davon ausgehen, dass natürlich ThüringenForst übrigens im eigenen Interesse die internationalen Märkte und auch die Preisentwicklung beobachtet, weil sie auch selbst ihr Holz vermarkten und verkaufen wollen. Von daher ist das, ehrlich gesagt, ein Nichtsatz. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen: Wir hatten 1990 60 Betriebe, und wir haben heute noch 20 Betriebe der Sägeindustrie – also auch da einen deutlichen Abbau, und das werden wir auch nicht in kurzer Zeit wieder aufbauen können, bei allen Bemühungen, die wir unternehmen. Wir sind ein Ministerium, übrigens gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, im Dialog mit der Sägeindustrie, mit der holzverarbeitenden Industrie. Es ist schon darauf hingewiesen worden, wir haben eine Reihe von Projekten auf die Bahn gebracht, die Holzbauallianz, das Kompetenzzentrum Holzbau. All das sind Maßnahmen gemeinsam mit den Themen, die wir im Bereich „Aktionsplan Wald 2030“ machen, mit dem, was wir mit dem Haushalt beschlossen haben. Aber wir wissen auch, das alles braucht im Wald Zeit. Das sind Dinge, die nicht in einem Jahr abzuarbeiten sind, sondern von denen wir wissen, sie werden möglicherweise erst in Jahrzehnten eine Wirkung zeigen. Unsere Verantwortung ist, dass wir jetzt mit dem Waldumbau anfangen und das tatkräftig tun, und da braucht es, ehrlich gesagt, nicht noch einen Antrag, der Debatten zusammenfasst, sondern wir brauchen jetzt – das hat Herr Malsch gerade schon gesagt – ein aktives Handeln im Wald, und natürlich auch hier im Landtag, in der Politik. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Waldbesitzer unterstützen, Holzbranche und Bauwirtschaft im Freistaat sichern: Die aktuellen Chancen für die Thüringer Holzwirtschaft nutzen

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? (Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Ja! Land- wirtschaft, Umwelt und Wirtschaft!) Infrastruktur und Landwirtschaft, Umwelt mitberatend. Sind das jetzt die beiden Ausschüsse? (Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Drei!) Wirtschaft? (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Landwirt- schaft, Umwelt und Wirtschaft!) Gut, dann stimmen wir als Erstes über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen übrigen Fraktionen. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht feststellen. Damit ist die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten abgelehnt. Wir stimmen jetzt über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Wer ist dagegen? Das sind alle übrigen Fraktionen. Wer enthält sich? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt. Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Wer ist dagegen? Das sind ebenfalls alle übrigen Fraktionen. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt. Somit stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2193 in der Neufassung ab. Wer ist für diesen Antrag? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind alle übrigen Fraktionen. Stimmenthaltungen? Kann ich nicht feststellen. Damit ist der Antrag abgelehnt, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2198 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

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Dirk Bergner FDP

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, auch noch liebe Zuschauer! Vielen Dank, dass wir heute mehr als sieben Monate nach Einbringen unseres Antrages endlich über die pandemiebedingt in ihrer Existenz bedrohten Thüringer Brauereien sprechen können. Der Verband mittelständischer Brauereien hat sich vor Monaten Hilfe suchend an uns Politiker gewandt. Zu Jahresbeginn wurde festgestellt, dass der Bierkonsum deutschlandweit um 28,3 Prozent aufgrund des fehlenden Fassbierabsatzes gesunken ist. Das macht auch den kleinen und mittelständischen Thüringer Brauereien zu schaffen. Auf den Einbruch komme ich dann auch gleich gern noch. Sie verkaufen einen Großteil ihres Bieres traditionell im Fass bei Großveranstaltungen, Festivals, in Gaststätten und Bars. Anders als bei den großen Braukonzernen, die diese Umsatzeinbußen mit Flaschenbierverkauf wettmachen können, sind die kleinen und mittelständischen Brauereien deshalb in besonderer Weise von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Der Fassbiermarkt ist für viele Monate komplett weggebrochen, sodass das gelagerte Fassbier nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums vernichtet werden musste. Am Beispiel einer mittleren privaten Thüringer Brauerei möchte ich Ihnen die prekäre Lage der Thüringer Bierbrauer verdeutlichen. Diese mittlere private Brauerei hat seit Beginn des Lockdowns im März vergangenen Jahres 600.000 Euro Verluste eingefahren. Das macht 25 bis 30 Prozent des Unternehmensumsatzes aus. Bereits im Januar 2021 hatte der dortige Geschäftsführer deshalb einen Antrag auf Unterstützung im damals noch zuständigen Landwirtschaftsministerium eingereicht. Doch dort wusste man offensichtlich nicht, wie man mit einer solchen Situation umgehen muss, obwohl der Brauerverband einen konkreten Vorschlag erarbeitet hatte, wie die Hilfsgelder des Landes verteilt werden können. Stattdessen blieb der Antrag dieser Brauerei einfach monatelang unbearbeitet liegen wie die Anträge anderer Brauereien auch. Ich halte das, gelinde gesagt, schon für einen Skandal, (Beifall FDP) weil hier ganz offensichtlich Staatsbedienstete, die trotz der Pandemie jeden Monat pünktlich ihr Gehalt auf dem Konto hatten, zu unsolidarisch oder eben nicht in der Lage waren, um denen zu helfen, die mit ihren Steuergeldern normalerweise den Staatsapparat am Laufen halten. Im Mai wechselte dann die Zuständigkeit. Das Wirtschaftsministerium nahm sich der Thüringer Bierbrauer an und war auch in der Lage, eine Richtlinie zu erarbeiten, anhand derer die Hilfen aus dem Härtefallfonds ausgezahlt werden können. Doch die finanzielle Situation hat sich inzwischen weiter zugespitzt. Der Chef der Brauerei, mit dem ich gesprochen habe, sagte ganz klar, bekommt sein Unternehmen nicht endlich zügig Hilfe, muss er den Betrieb aufgeben, weil er weder seine Verbindlichkeiten noch seine Mitarbeiter bezahlen kann. 2 Millionen Euro hat das Land Thüringen an Hilfen für Not leidende Brauereien zur Verfügung gestellt. Diese Hilfen müssen nun auch endlich an die fließen, die sie brauchen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) – Danke. – Bund und Länder haben vergangenes Jahr beschlossen, die Biersteuer zu stunden, um den Bierbrauern in der Krise zu helfen. Das reicht allerdings angesichts der existenzbedrohenden Situation nicht aus. Die aktuelle Überbrückungshilfe III – das macht der Verband der mittelständischen Brauereien in einem Schreiben deutlich – bringe kleinen und mittelständischen Brauereien herzlich wenig, da diese lediglich auf die Fixkostenerstattung abstellt. Meine Damen und Herren, noch eine kurze Bemerkung zu der Aussage „das regelt der Markt“: Ja, das ist in aller Regel unsere Auffassung. Aber wir sollten nicht vergessen, dass in dem Zusammenhang der funktionierende Markt durch das Eingreifen der Politik – aus gutem Grunde, aber durch das Eingreifen der Politik – von einem Tag auf den anderen weg war. Deswegen halten wir diese Hilfe hier für geboten. Ich freue mich auf eine fachgerechte und sachgerechte Diskussion. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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Henry Worm

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und rufe als ersten Redner Herrn Abgeordneten Kowalleck, CDU-Fraktion, auf.

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Maik Kowalleck CDU

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Saalfelder habe ich schon einen besonderen Bezug und Kontakt zu unserer Saalfelder Brauerei. (Beifall DIE LINKE) Die Saalfelder Brauer sind innovativ und doch besser durch die Krise gekommen als manch andere Brauerei und manch anderer Betrieb. Das lag letztendlich auch mit daran, dass eben auch ein Großteil an Flaschenbieren in meiner Heimatstadt produziert wird. Ich glaube, keiner von Ihnen kann mir verdenken, dass ich auch nach diesem Tag und den vergangenen Monaten heute Abend ein Saalfelder Bier zu mir nehmen werde. Aber es ist eben auch ein wichtiges Thema. Der vorliegende Antrag thematisiert gerade die teilweise existenzbedrohenden und wirtschaftlichen Schwierigkeiten der privaten mittelständischen Familienbrauereien in Thüringen, die durch die Schließung der Gastronomie während der Corona-Pandemie schwer gebeutelt sind. Die Brauereien und Bierlager setzten bundesweit im Jahr 2020 mit 8,7 Milliarden Litern 5,5 Prozent weniger ab als im Jahr 2019. Das ist ein historisch niedriges Maß. Vor allem kleinere Brauereien mussten aufgrund der Feierverbote und der geschlossenen Gastronomie um ihr Überleben kämpfen. Da war jedes ausgefallene Volksfest deutlich zu spüren. Diese Diskussion beschäftigt uns seit vielen Monaten und wird uns weiterhin beschäftigen. Die Kneipen und Restaurants nahmen kein Fassbier mehr ab. Genau das ist aber das besonders lukrative Geschäft mit einer hohen Marge im Vergleich zum Flaschenbier. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der FDP stammt aus dem Dezember des vergangenen Jahres, seitdem ist einiges passiert. Das Thema von mittelständischen Brauereien, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind, hat die CDU-Fraktion schon seit längerer Zeit im Blick. So war es meine Fraktion, die sich dafür eingesetzt hat, dass im Corona-Sondervermögen 2 Millionen Euro für mittelständische Brauereien eingestellt wurden. Die Landesregierung war an dieser Stelle jedoch nicht bereit, ein eigenes Programm für existenzbedrohte mittelständische Brauereien in Thüringen aufzulegen. Das geschah ganz nach der nun schon bekannten Devise: Wir erklären euch, was nicht geht – nicht, was geht. Wie so oft hat die Landesregierung hier lieber den Bund verlassen, anstatt ihren eigenen Gestaltungsspielraum zu nutzen, um einen Akzent für regional verwurzelte Unternehmen zu setzen. Im aktualisierten Wirtschaftsplan wurden diese 2 Millionen Euro in den Landesanteil des Härtefallfonds im Rahmen der Überbrückungshilfe III umgeschichtet. Nach aktueller Information des Finanzministeriums können existenzbedrohte Brauereien Hilfen aus diesem Härtefallfonds beantragen, wenn keine der anderen Hilfen in Anspruch genommen werden können. Hier wäre nach unserer Ansicht mal wieder mehr möglich gewesen – so weit also zur aktuellen Situation. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zurück zu dem hier vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion. Dieser benennt und fordert drei konkrete Maßnahmen der Landesregierung: Erstens, zinslose Stundung der Biersteuer; zweitens, die Prüfung durch die Landesregierung, ob Zahlungspflichten aufgrund der Biersteuer erlassen oder gemindert werden können; drittens, einen Einsatz der Landesregierung im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung, dass die bestehenden Unterstützungshilfen für den Gastronomiebereich auch für Brauereien ausgedehnt werden können. Um diese Möglichkeiten und die Forderung des Antrags zum Thema „Biersteuer“ zu untersuchen, werden wir es begrüßen, den Antrag zur weiteren Diskussion an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion wird sich auch weiterhin für unsere Thüringer Brauereien einsetzen und diese unterstützen – ganz gemäß dem Leitspruch: „Hopfen und Malz, Gott erhalt’s.“ (Beifall CDU, FDP)

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Henry Worm

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Kniese, Fraktion der AfD, das Wort.

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Tosca Kniese AfD

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer hier im Hohen Haus und am Livestream! Die Fraktion der FDP möchte sich mit ihrem Antrag in der Drucksache 7/2198 vom 2. Dezember 2020 zum angeblichen Retter der Bierbrauertradition und der Kleinbrauerei in Thüringen aufschwingen. Warum angeblich? (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Weil wir heute im Plenum sind, mehr nicht!) Das Bekenntnis zur Thüringer Braukunst ist zunächst einmal löblich. Auch wir von der AfD erkennen den kulturellen Wert der Brautradition in Thüringen an und wissen um die besonders schützenswerte Kleinteiligkeit mit regionalen Traditions- und Familienbrauereien in unserem Freistaat. Tatsächlich ist es so, dass die Umsätze der Brauereien bundesweit stark absacken, Herr Montag. Herr Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Brauerbund, berichtete, dass die Situation dramatisch und in der Nachkriegszeit ohne Beispiel sei. Auf Thüringen kann man diese Einschätzung jedoch nicht ohne Weiteres übertragen – entgegen Ihrer Begründung. Offenbar konnten ausgerechnet die Kleinbrauereien in Thüringen ihr Minus im Verkauf von Fässern durch einen deutlichen Anstieg beim Verkauf von Flaschenbier ausgleichen. Herr Montag, hierauf wurden Sie auch bereits durch die zuständige Staatssekretärin während der 39. Sitzung des Thüringer Landtags am 12. März 2021 hingewiesen, als sie Ihnen Ihre diesbezügliche Mündliche Anfrage beantwortete. Vielleicht waren Sie damals nicht ganz bei der Sache – genau wie jetzt auch –, von daher zitiere ich an dieser Stelle ebenfalls die Pressemitteilung des Thüringer Landesamts für Statistik vom 17. Februar 2021: „Im Jahr 2020 wurden von den Thüringer Brauereien und Bierlagern 3,1 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 6,1 Prozent bzw. 179 Tausend Hektoliter mehr als im Vorjahr. Damit war Thüringen das einzige Bundesland, das seinen Bierabsatz steigern konnte.“ Woran liegt das? Daran, dass die Thüringer Bürger mithin ein starkes Bewusstsein für Regionalität und Tradition haben. In der Krise kauft der Thüringer im Zweifel heimische Produkte, um die heimischen Betriebe zu unterstützen. Ein Rückgang des Umsatzes im April 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat kann vor allem darauf zurückgeführt werden, dass es einer der kältesten Aprilmonate seit 40 Jahren war, sowie darauf, dass das Osterfest in diesem Jahr auf Anfang April fiel und damit die meisten Ostereinkäufe bereits im März stattfanden. Der FDP empfehle ich, nicht immer nur auf den Trend im Bund zu schauen. Doch dass Sie, liebe FDP, das nicht immer auseinanderhalten können, wissen wir spätestens, seitdem Herr Kemmerich – der heute auch nicht anwesend ist, jetzt gerade nicht – vor der Bundeskanzlerin eingeknickt ist und die Wahl zum Ministerpräsidenten wie verlangt rückgängig gemacht hat. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Reden Sie doch einfach mal zum Thema!) Ich rede zum Thema! Am 9. Juni 2021 titelte „MDR Thüringen“ – Herr Montag, regen Sie sich doch nicht immer so auf –: (Unruhe FDP) „Biernot in Thüringen? – Nach dem Lockdown fehlen in den Bars die Fässer“. Da Fassbier in der Regel nur vier Monate haltbar ist, Flaschenbier jedoch um die sieben Monate und sich die Gastronomie in Deutschland im Dauerlockdown befand, Großveranstaltungen und Volksfeste ausfielen, fehlten natürlich die Abnehmer für Fassbiere, weshalb die Brauereien auf die Abfüllung und den Verkauf von Flaschenbieren umstiegen und die Thüringer Bürger dieses Angebot auch annahmen. Es dauert seine Zeit, um wieder umzustellen, einige Fassbiersorten waren anfangs knapp oder fehlten gar. Einen knappen Monat später – genauer gesagt am 14. Juli 2021, vor wenigen Tagen – heißt es an anderer Stelle, dass Thüringen nunmehr der Bierstau drohe, denn nun fehlen zumindest einer Brauerei die leeren Flaschen, weil die Bürger Kästen und Flaschen zu Hause horten würden. Obwohl Ihr Antrag nicht auf der Höhe der Zeit ist – wie so vieles –, wird die Fraktion der AfD einer Ausschussüberweisung zustimmen, da wir grundsätzlich über mögliche Steuerstundungen und Steuersenkungen diskutieren möchten. Die Corona-Maßnahmen führten zu massiven Einschnitten und zahlreichen schmerzhaften Existenzvernichtungen, und die Unsicherheit ist weiterhin groß. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Vielen Dank. Der nächste Redner ist jetzt Herr Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Olaf Müller GRÜNE

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich möchte gern sofort mit den Fakten beginnen und habe mir dazu die aktuellen Zahlen des Landesamts für Statistik zu Hilfe genommen. Dort kann man in der Pressemitteilung vom 22.04. dieses Jahres zum Tag des Bieres nachlesen, dass die Zahl der Braustätten in Thüringen im Jahr 2020 um vier weitere Braustätten auf nunmehr 47 angestiegen ist – also offensichtlich ein expandierender Markt. Der Absatz stieg gegenüber dem Jahr 2019 von gut 2,9 Millionen Hektolitern auf 3,1 Millionen Hektoliter – das haben wir eben schon mal gehört – und somit stiegen auch die Einnahmen aus der Biersteuer von 19,8 Millionen Euro auf nunmehr 20,3 Millionen Euro. In Ihrem Antrag lese ich nun etwas von Aussetzung der Steuer, bis das durchschnittliche Niveau des Bierabsatzes der letzten drei Jahre wieder erreicht wurde. Allerdings geben die Zahlen, die ich gerade für 2019 und 2020 vom Landesamt zitiert habe, das überhaupt nicht her. Sie müssen sich, Herr Bergner, schon ein bisschen die Mühe machen und sich die aktuellen Zahlen auch ansehen, bevor Sie glauben, ein Problem erkannt zu haben, oder Sie müssten sich die Mühe machen, diese Zahlen direkt bei den Brauereien zu erfragen. Ich verstehe daher nicht, warum Sie in Ihrem Antrag in der Begründung Halbjahreszahlen aus dem ersten Halbjahr 2019 hernehmen und was diese Daten dann wiederum mit der Corona-Krise zu tun haben sollen. Außerdem wird durch die Zahlen deutlich, dass es im Jahr 2020 einen höheren Absatz beim Bier gegenüber dem des Vorjahres gab. Auch die Anzahl der Braustätten hat im Vergleich mit den Vorjahren zugenommen, denn 2016 waren es noch gut zwölf Braustätten weniger als 2020. Ihre Argumentation ist daher hinfällig. Es kann natürlich sein, dass die Biersteuer bereits berechnet wurde, bevor klar war, dass dieses gebraute Bier nie getrunken werden kann, weil Gasthöfe geschlossen werden. Dagegen hat die Bundesregierung allerdings mit der Hinzuziehung der Brauereigasthöfe zu den Corona-Hilfen teilweise Abhilfe geschaffen, denn dadurch konnte verderbliche Ware abgeschrieben werden. Außerdem möchte ich auch gern noch einmal auf das Sondervermögen des Landes Thüringen hinweisen, in dem ursprünglich für die Brauereibranche 2 Millionen Euro zur Kompensation von Umsatzeinbußen im Jahr 2020 eingestellt wurden. Geld ist allerdings für diesen Zweck aus dem dafür vorgesehenen Titel bisher nicht abgeflossen. Von daher sehe ich hier im FDP-Antrag einen gewissen Aktionismus, (Beifall DIE LINKE) aber weniger den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern. Den sollten wir tatsächlich an dieser Stelle in den Vordergrund stellen. Wir haben Haushaltsgespräche vor uns und, ich glaube, jeder Euro, den wir nicht unnötigerweise ausgeben, kann eine Hilfe für die kommenden Jahre darstellen. Wir haben somit auch keine fehlende Marktvielfalt, denn mit den 47 regionalen Brauereien ist keine Marktvielfalt feststellbar. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Noch nicht!) Welche Auswirkungen diese Krise auf die Brauereien haben wird, sehen wir erst nach diesem Sommer und im Falle einer erneuten Schließung aufgrund des Infektionsgeschehens im Herbst oder Winter, was wir uns aber allesamt nicht herbeisehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich rufe als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Bergner, Fraktion der FDP, auf.

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Dirk Bergner FDP

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kniese, schwingen wir uns nicht auf, sondern wir stehen mit beiden Beinen auf dem Boden und sind vor allem in Kontakt mit den Betroffenen, denn sonst wäre dieser Antrag auch nicht zustande gekommen, (Beifall FDP) ganz konkret in Kontakt mit denen, die diese Probleme haben. Herr Müller, auch wenn verderbliche Ware abgeschrieben werden kann, ist das Geld trotzdem erst mal futsch und ein Verlust für das Unternehmen. Ich möchte an dieser Stelle auch darauf aufmerksam machen, dass die Zuwächse vor allem bei den großen Fernsehbrauereien sind, und eben nicht bei den vielen kleinen Mittelständlern und Familienbetrieben, die das eigentliche Problem haben. Und wenn es einen Zuwachs in der Anzahl von Brauereien gibt, was ja erfreulich ist, wollen wir bitte nicht vergessen, dass da viele Mikrobrauereien dabei sind. Uns geht es natürlich auch darum, die traditionellen Familienbetriebe zu erhalten. (Beifall FDP) Aktuell wird in den Gremien des Deutschen Bundestags ein Antrag der FDP-Fraktion beraten, wonach der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, den Ländern im Rahmen der EUweiten Vorgaben die Möglichkeit einzuräumen, die Höhe der Biersteuer in eigener Verantwortung festzulegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts ist der Absatz der Bierbrauer 2020 massiv eingebrochen. Um den Bierbrauern aus der Krise zu helfen, meine Damen und Herren, haben Bund und Länder die Stundung der Biersteuer beschlossen, um den Betrieben einen größeren Spielraum zu gewähren. Fällig aber wird die Steuer dennoch und vom Bund durch den Zoll eingenommen und an die Länder weitergeleitet. 2019 – vor den massiven Umsatzeinbrüchen – betrug die Biersteuer laut Bundesfinanzministerium rund 617 Millionen Euro. Die Situation in Thüringen ist die: Es gibt einige Brauereien, die schon 2019 aufgrund des pandemiebedingten Umsatzrückgangs in Finanzierungsprobleme geraten sind und sie sind mit Biersteuerschulden aus den letzten Monaten des Jahres 2019 in das Lockdown-Halbjahr 2020 gegangen, in dem der Umsatz noch weiter zurückging und die finanziellen Probleme größere Ausmaße annahmen, meine Damen und Herren. Lediglich eine geringere Biersteuer kann vielen Betrieben eine weitere finanzielle Hilfe bieten und das Fortbestehen der wirtschaftlichen Existenz gewährleisten. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat diesbezüglich im März dieses Jahres ein Gutachten erstellt. Darin heißt es unter anderem, der Bund hat im Rahmen der unionsrechtlichen Vorgaben noch Spielräume zur Senkung sowohl des Regelsteuersatzes als auch der ermäßigten Steuersätze für kleinere Brauereien sowie für Bier mit einem reduzierten Alkoholgehalt. Eine Kompetenz der Länder zur Bestimmung und damit zur Senkung der Biersteuersätze kann sich ergeben, wenn der Bund die Regelungen im Biersteuergesetz über die Steuersätze aufhebt und den Ländern zur Ausgestaltung überlässt. Deshalb, meine Damen und Herren, bittet die FDPFraktion alle Fraktionen im Thüringer Landtag, die Thüringer Landesregierung aufzufordern, sich auf Bundesebene dafür starkzumachen, als Sofortmaßnahme die Biersteuer mindestens so lange zinslos zu stunden, bis die Gastronomiebranche sechs Monate ohne weitere Unterbrechungen das durchschnittliche Niveau der letzten drei Jahre vor Corona erreicht hat, unverzüglich zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Zahlungspflichten der Biersteuer zu erlassen oder zu mindern, zu prüfen, wie die Marktvielfalt in Thüringen durch Unterstützung kleiner und mittelständischer Brauereien erhalten werden kann, und sich im Bundesrat und bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Hilfen für Lieferanten im Gastronomiebereich auf Brauereiunternehmen ausgedehnt werden, deren Lieferungen nämlich sehr oft über Großhändler erfolgen. Bier, meine Damen und Herren, gehört zu Thüringen, gehört zu unserer Tradition, gehört zu unserer Kultur. Für den Erhalt unserer vielfältigen Bierkultur ist unverzügliches Handeln bezüglich der Aussetzung bzw. Senkung der Biersteuer deshalb unabdingbar. Natürlich hat die Gastronomie wieder geöffnet, auch erste größere Veranstaltungen finden wieder statt. Doch ist es ein Irrglaube, zu denken, dass die Brauereien mit dem jetzt vielleicht folgenden Fassbierverkauf die in den vergangenen Monaten erlittenen Umsatzeinbußen auch nur annähernd wettmachen könnten. Der Fassbierverkauf wird – optimistisch gedacht – vielleicht wieder auf das VorCorona-Niveau steigen, aber er wird keinesfalls xfach so hoch werden wie vor Corona, denn solche Umsätze bräuchten unsere mittelständischen Brauereien, um wirtschaftlich wieder auf gesunde Füße zu kommen, meine Damen und Herren. Deswegen bitte ich dringend um die gebotene Ernsthaftigkeit und nehme auch den Vorschlag der CDUFraktion, das im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren zu wollen, als einen konstruktiven Vorschlag wahr und hoffe, dass diesem Vorschlag hier Folge geleistet wird und freue mich auf eine inhaltlich gute zielführende Diskussion, die hoffentlich bald den Brauereien im Lande weiterhilft, denn wir wollen die Vielfalt erhalten, wir wollen, dass es nicht nur noch einige große Konzerne gibt, die auf diesem Markt bestehen. Danke schön. (Beifall CDU, FDP)

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Henry Worm

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Kalich, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Ralf Kalich Die Linke

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werter Herr Bergner, diese Rede hätten Sie in jedem Landtag in der Bundesrepublik Deutschland halten können, aber nicht in Thüringen, weil genau das, was Sie beschreiben, in Thüringen nun bei Gott nicht zutrifft. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Reden Sie doch mal mit den Brauereien!) Insgesamt haben wir – und die Zahl ist schon mal genannt worden – 6,1 Prozent Steigerung in der Bierproduktion oder Brauereiproduktion – dazu gehört noch ein bisschen mehr als nur das Bier –, und zwar auf 3,1 Millionen Hektoliter. Davon sind 2,5 Hektoliter, die in Thüringen gebraut worden sind, auch in Deutschland getrunken worden. Der Rest ist in den Export gegangen. Das heißt zu Deutsch 250 Millionen Seidel Bier – und ich weiß, wovon ich rede, denn ich schenke das Saalfelder Bier bei mir in der Gaststätte oder im Wirtshaus, wie man bei uns sagt, aus –, umgerechnet 238 halbe Liter Bier pro Einwohner vom Säugling bis zur Oma. (Beifall DIE LINKE) Nun kann jeder mit sich mal ins Gericht gehen, ob er damit in einem Jahr weit kommt oder ob das für den einen oder anderen, der vielleicht Wein trinkt, ein bisschen zu viel ist. Allein die Saalfelder Brauerei hatte in dem so krisengeschüttelten Jahr einen Umsatz, sprich gebraute Getränke, mit einem Plus von 2,5 Prozent. Im Bierkeller meines Lieferanten stand kein einziges Fass. Man hat Flaschenbier verkauft, und das sehr kreativ und sehr schnell. Man hat unterdessen neue Etiketten und neue Verschlüsse. Man hat alles getan, um auf dem Markt wirklich präsent zu sein, und das ist auch gelungen. (Beifall DIE LINKE) Spätestens nach der Veröffentlichung dieser Zahlen hätte die FDP ihren Antrag zurückziehen müssen, denn das wäre ehrlich gewesen. Denn ich darf noch mal betonen: Der Antrag ist vom 02.12.2020. Die Sache hat sich wirklich in Thüringen nicht erledigt, sondern man kann das auch noch mal untermauern. Wenn wir bei der Biersteuer sind, dann heißt das ganz konkret, dass die ersten 200 Liter für jeden Hobbybrauer überhaupt nicht besteuert werden. Der Haustrunk wird auch nicht besteuert. Und alle Brauereien, die unter 200.000 Liter produzieren, zahlen einen ermäßigten Steuersatz von 5,3 Cent pro Liter. Übrigens wird die Biersteuer auf die Stammwürze pro Gramm, die im Bier ist, berechnet, und erst dann setzt der Steuersatz von 9,4 Cent ein. Und da Sie, Herr Bergner, auch von diesem Rednerpult aus gesagt haben, dass genau die großen Brauereien ja nun das Umsatzplus haben, sind die durchaus in der Lage, diese 9,4 Cent auch zu bezahlen, die letztendlich zu Buche stehen. Denn die haben auch wirklich ein Umsatzplus, das ist keine fiktive Steuer, die irgendwie erhoben wird, sondern nur auf den Liter Bier, der wirklich gebraut wird. Ich denke, dieser Ansatz und dieser Antrag sind überfällig. Nun möchte ich noch mal auf eines verweisen: Den Brauereien geht es wirklich nicht allzu schlecht, denn letztendlich hat die Gewerkschaft Nahrung, Genussmittel und Gaststätten einen neuen Tarifvertrag für die rund 1.000 Beschäftigten ausgehandelt, wo echt mehr Geld drinsteckt. (Beifall DIE LINKE, SPD) Nach dem neuen Tarifvertrag erhalten die Beschäftigten im August eine Corona Prämie von 500 Euro ‑ und im März kommenden Jahres eine weitere von 200 Euro. Ab dem 1. Januar steigen die Monatslöhne in drei Stufen um insgesamt 100 Euro. Wenn es in den Brauereien so schlecht gegangen wäre, hätte man mit Sicherheit diesen Tarifabschluss nicht geschlossen. Deswegen, denke ich, sollten wir diesen Antrag ablehnen, sollten uns lieber die Zeit nehmen, ein Bier zu trinken, dann helfen wir den Brauereien mehr, als hier nur zu reden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Redemeldungen aus den Fraktionen liegen mir jetzt nicht vor. Ich frage die Landesregierung. Herr Staatssekretär Schubert, bitte.

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Andreas Schubert

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, vielleicht ist der eine oder andere verwundert, warum ich jetzt hier vorn stehe, aber wenn man sich den Antrag anguckt, dann geht es ja hauptsächlich um die Bierteuer, und die hat nun doch was mit dem Finanz s ­ ministerium zu tun. Ansonsten allgemein zu Braue ­ reien fand ich jetzt die Diskussion interessant, dass die einen sagen, denen geht es schlecht, die anderen sagen, denen geht es gut. Ich kann jetzt nur davon reden, dass ich mal mit der Altenburger Brauerei gesprochen habe, denen geht es gar nicht so schlecht. Ob man das jetzt für Thüringen verallgemeinern kann, weiß ich auch nicht. Aber konkret zu dem Antrag, deswegen würde ich jetzt auch hauptsächlich auf die Punkte eingehen, die von der FDP aufgeworfen worden sind: Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter, wurde schon im Mittelalter erhoben, obwohl das Aufkommen der Biersteuer den Ländern zusteht. Das ergibt sich nämlich aus Artikel 106 Abs. 2 Nr. 4 unseres Grundgesetzes. Die Verwaltung ist aber den Bundesfinanzbehörden übertragen worden; konkret sind es die Hauptzollämter, die dafür zuständig sind. Soweit unter Punkt 1 des Antrags als Sofortmaßnahme die zinslose Stundung der Biersteuer für einen gewissen Zeitraum gefordert wird, kann die Landesregierung dem nicht nachkommen, weil solche Entscheidungen von den Hauptzollämtern als Bundesfinanzbehörden zu treffen sind. Die Festsetzungen der Erhebung der Biersteuer sind zwar bundesgesetzlich geregelt, weswegen die Länder bei der Gesetzgebung über den Bundesrat mitwirken, doch werden die für den Verwaltungsvollzug erforderlichen Verwaltungsanweisungen allein durch das BMF erlassen. Dies gilt auch für die unter Punkt 2 des Antrags aufgestellte Forderung, soweit es dabei um den Erlass oder die Minderung von Zahlungspflichten geht. Im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft würde ich jetzt noch mal zu den Punkten 2 und 3, den Fragen zur Wirtschaftspolitik, ausführen: Seit dem Ausbruch der Corona Pandemie wurde ei‑ ne Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen für die gewerbliche Wirtschaft realisiert. Die Ansätze sind in der Regel branchenübergreifend und stehen damit auch den Brauereien zur Verfügung. Über die November- und Dezemberhilfe können Unternehmen, die direkt oder indirekt oder über Dritte von Schließungsverordnungen der Länder vom 28. Oktober 2020 betroffen sind, einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019 erhalten. Maßgeblich hierfür ist, ob ein Unternehmen seinen Geschäftsbetrieb aufgrund der Schließungsverordnung einstellen musste, direkt betroffen oder nachweislich und regelmäßig 80 Prozent seiner Umsätze direkt aus von der Schließung betroffenen Unternehmen erzielt. Eine Betroffenheit über Dritte ist gegeben, wenn regelmäßig 80 Prozent der Umsätze mit Lieferungen und Leistungen im Auftrag direkt betroffener Unternehmen über Dritte erzielt werden. Dann muss im Unternehmen ein Umsatzeinbruch von mehr als 80 Prozent im November 2020 nachgewiesen werden. Sowohl Thüringen als auch die anderen Bundesländer haben sich im Rahmen der Gespräche mit dem Bund zur Konzeption der November- und Dezemberhilfe dafür eingesetzt, nicht auf eine Betroffenheit aufgrund einer Landesverordnung abzustellen, sondern diese anhand des Umsatzrückgangs im November im Vergleich zum Vorjahresmonat zu ermitteln. Dem hat der Bund jedoch nicht entsprochen. Für all diejenigen, die aufgrund der fehlenden Betroffenheit – also wenn keine Schließung oder kein Rückgang in dem Maße gewesen ist – keine November- und Dezemberhilfe erhalten können, aber trotzdem entsprechende Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben, besteht gleichwohl die Möglichkeit, eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten über die Überbrückungshilfe zu erhalten, die auch im Jahre 2021 fortgeführt und nochmals deutlich erweitert wird. Unter anderem können Unternehmen, die im Dezember von den zuständigen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, und Unternehmen, die im neuen Jahr weiterhin von den Schließungen betroffen sind, dann sogar bis zu 500.000 Euro pro Monat erhalten. Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr erhebliche Umsatzeinbußen haben, können wie bisher bis zu 200.000 Euro pro Monat erhalten. Abschließend ist auf das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugssteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragssteuer vom 2. Juni 2021 hinzuweisen. Da insbesondere die kleinen und mittelständischen Brauereien von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie stark betroffen waren, wurden rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und befristet bis zum 31. Dezember 2022 die Biersteuermengenstaffel in der alten Fassung von 2003 wiedereingeführt und die bereits vor 2003 geltenden Steuersätze entsprechend wiederhergestellt. Bei einer Jahreserzeugung von zum Beispiel 5.000 Hektolitern ermäßigt sich der Steuersatz in diesem Zeitraum nunmehr auf 50 Prozent statt 56 Prozent. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen nun zur Abstimmung. Mir liegt der Wunsch auf Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss vor. Gibt es weitere Ausschüsse, an die der Antrag überwiesen werden soll? Das kann ich nicht feststellen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung des Antrags an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit müssten wir an dieser Stelle kurz auszählen. Ich würde noch mal um die Jastimmen bitten. 24. So, jetzt bitte noch mal die Neinstimmen. 30. Okay, das ist eine Mehrheit der Gegenstimmen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2199 - Neufassung Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Abgeordneter Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, “Wer das Land ernährt, verdient Respekt“ – unter diesem Titel hat die Fraktion der Freien Demokraten eine Antragsreihe hier ins Hohe Haus eingebracht, um die Landwirte in der Ausübung ihrer für uns alle wertvollen Berufe von unnötiger und überbordender Bürokratie zu entlasten. Neben der Insektenschutzverordnung und der Düngeverordnung, die weiter hinten in der Tagesordnung folgen, wollen wir uns des Themas „Grünlandumbruch und Dauergrünland“ annehmen. Als Dauergrünland werden Gras- und Grünfutterflächen definiert, welche innerhalb der letzten fünf Jahre weder Bestandteil der Fruchtfolge waren noch umgepflügt worden sind. Ob es sich um eine eigentlich als Ackerfläche ausgewiesene Fläche handelt, spielt dabei keine Rolle. Nun sind Grünlandflächen finanziell wesentlich weniger wert als die zum Anbau von Feldfrüchten nutzbaren Flächen. Dies zwingt die Landwirte dazu, spätestens alle fünf Jahre solche Grünflächen umzupflügen, um eine erzwungene Umwandlung in Dauergrünland zu vermeiden. Teilweise wird im selben Arbeitsgang hinter dem Pflug gleich die Sämaschine zur neuen Aussaat von Futtergrün mitgeschleppt. Zudem sind die Landwirte verpflichtet, das Umpflügen einer Grasoder Grünfutterfläche unter Angabe der Lage und Größe der Fläche und des Datums des Umpflügens spätestens einen Monat nach dem Umpflügen bei der zuständigen Landesstelle schriftlich anzuzeigen. Wer das Umpflügen nicht oder verspätet meldet, riskiert, dass die Behörde die Flächen als Dauergrünland einstuft. Dieses Vorgehen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur betriebswirtschaftlich absurd, es gilt hier, im Sinne unserer Landwirte aktiv zu werden und entsprechende bundes- und europarechtliche Vorgaben anzupassen. Gern würden wir in den zuständigen Ausschüssen die Debatte in der Tiefe führen, deswegen möchte ich namens meiner Fraktion an dieser Stelle für unseren Antrag die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragen und werbe hierfür um Ihre Unterstützung. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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Henry Worm

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Herr Abgeordneter Henke aus der AfD-Fraktion das Wort. Gut, Herr Abgeordneter Henke hat mich gerade informiert, dass er seinen Redebeitrag zurückzieht. Dann habe ich auf der Rednerliste lediglich noch den Abgeordneten Bergner. Möchten Sie reden? Auch nicht. Damit hat sich die Rednerliste erschöpft. Die Landesregierung möchte reden? Bitte, Herr Staatssekretär.

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Weil

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bedeutung von Dauergrünland und begrünten Gewässerrändern als Kohlenstoffsenke, zum Schutz von Bodeneintrag in Oberflächengewässer und für die biologische Vielfalt ist, so denke ich, uns allen bewusst. Die Definition von Dauergrünland ist jedoch europarechtlich in der Basisverordnung geregelt. Änderungen sind auch nur dort möglich. Danach gilt für die Entstehung von Dauergrünland die 5-Jahres-Regel des ununterbrochenen Anbaus von Gras und anderen Grünfutterpflanzen, außer die Mitgliedstaaten setzen die eingeräumte Pflügeoption in nationales Recht um. Die Pflügeoption besagt, dass ein Pflügen den Fünfjahreszeitraum des ununterbrochenen Anbaus von Gras und anderen Grünfutterpflanzen neu startet. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland mit § 2 der Direktzahlungsdurchführungsverordnung. Eine Abkehr von dieser Bestimmung bis zum Ende dieses Förderzeitraums bedürfte einer Rechtsänderung auf europäischer Ebene. Das ist unrealistisch. Für die Basisverordnung in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 konnte in schwierigen Trilogverhandlungen eine politische Einigung erzielt werden. Das nationale Gesetzgebungsverfahren ist nach mehreren zähen Verhandlungsrunden im Format der Agrarminister/-innen-Konferenz mit dem GAP-Konditionalitäten-Gesetz und dem GAP-Direktzahlungsgesetz nunmehr ebenfalls abgeschlossen. Die genannten Gesetze sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Thüringen hat mit seiner Verhandlungsposition zum Gelingen einer gemeinsamen Position von Bund und Ländern beigetragen. Sehr geehrte Damen und Herren, die mit dem Antrag der FDP-Fraktion angesprochene Problemlage ist der Landesregierung bekannt. Ein ökologisch fragwürdiger Umbruch einer Grasnarbe nur aus formellen Gründen ist auch nicht im Sinne der Zielstellung der Landesregierung. Deswegen unterstützen wir ein Abändern der Regeln in der neuen GAP. (Beifall FDP) Zum jetzigen Zeitpunkt noch die alte Regel ändern zu wollen, gelingt allerdings nicht. Unser Ziel war deshalb, künftig das Dauergrünland unter besonderen Schutz zu stellen, der bis zu einem Stichtag bestanden hat. Diesen Stichtag auf den 01.01.2015 festlegen zu wollen, wie die FDP dies vorschlägt, wäre eine Maximalforderung, die so nicht durchsetzbar gewesen ist. Im GAP-Konditionalitäten-Gesetz ist daher der 01.01.2021 als Stichtag verankert, ab dem die Landwirtinnen und Landwirte neu entstehendes Dauergrünland genehmigungsfrei nur mit einer Anzeige umbrechen können. Nach dem 01.01.2015 entstandenes Dauergrünland, das kein Ersatzland oder wieder angelegtes Dauergrünland ist, unterfällt dann weiterhin dem Genehmigungsvorbehalt ohne Bereitstellung von Ersatzland. Das sollte einige der benannten Schwierigkeiten beseitigen. Weiterhin sollten auch weniger Komplikationen mit Fachrecht wie zum Beispiel dem Naturschutz- oder dem Wasserrecht entstehen, da weniger Wechselwirkungen der Rechtsbereiche in der Praxis entstehen. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich kurz noch zu den Gewässerrandstreifen kommen: Gewässerrandstreifen als Teil einer landwirtschaftlichen Ackerlandparzelle können als ökologische Vorrangfläche auch länger als fünf Jahre ohne Pflügen ununterbrochen hintereinander angemeldet werden. Das Land verliert auch unter heutigen Bedingungen nicht den Ackerlandstatus. Für die neue GAP ab nach 2022 wird eine Regelung angestrebt, dass solche Randstreifen generell wie benachbarte Hauptkultur behandelt werden sollen. Die Pflügeoption im Thüringer Wassergesetz und im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes dient als zusätzlicher Schutz, falls andere Unwägbarkeiten im Recht greifen sollten. Wir kommen daher als Landesregierung zu der Einschätzung, dass die große Mehrzahl an Gewässerrandstreifen als ökologische Vorrangfläche angemeldet werden kann. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Akteurinnen und Akteure der Landwirtschaft mit verschiedenen Informationsmaterialien wie dem Greening-Merkblatt darauf hingewiesen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Wer das Land ernährt, verdient Respekt – Verbot von Grünlandumbruch streichen

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Mir liegt der Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien vor. Wir stimmen zuerst über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU und der AfD. Wer ist dagegen? Keine Fraktion ist dagegen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Dann ist die Ausschussüberweisung angenommen. Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt und damit brauchen wir auch nicht über die Federführung abzustimmen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2251 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Abgeordneter Kaufmann.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream und auf der Tribüne! Im Plenum und im Umweltausschuss des Thüringer Landtags wurde über 18 Monate der Antrag der AfD für ein Windkraftmoratorium behandelt. Kern dieses Anliegens war es, den Bau weiterer Windkraftanlagen so lange einzustellen, bis die Folgen für Thüringen durch eine wissenschaftliche Untersuchung klar analysiert würden. Dabei ging es neben den Auswirkungen für die Umwelt vor allem um die bis heute ungeklärte Frage der Speicherung von volatilem Strom. Nach 18 Monaten Vertagung, Vertagung und nochmals Vertagung wurde der Antrag schließlich abgelehnt. Die ablehnenden Fraktionen haben damit dokumentiert, dass sie an einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung der Folgen der Energiepolitik nicht interessiert sind. (Beifall AfD) Wir, die AfD-Fraktion, legen jedoch den Finger weiter in die Wunde. Wir nehmen es nicht hin, dass die Energieversorgung des Industriestandorts Deutschland, des Industriestandorts Thüringen durch eine kopflose und wirtschaftlich ruinöse sogenannte Energiewende zugrunde gerichtet wird. Wir nehmen es nicht hin, dass deutsche Bürger und Unternehmen durch diese Energiepolitik mit den höchsten Strompreisen in Europa geschlagen sind, und wir nehmen es nicht hin, dass unsere Umwelt, unsere Flora und Fauna unwiderruflich zerstört werden. Die einseitige Ausrichtung der Energieerzeugung auf Windkraft und Photovoltaik ist mit gewaltigen Folgeschäden verbunden. Ich rede dabei jetzt gar nicht von der Zerstörung unserer Kulturlandschaften, der Beeinträchtigung von Flora und Fauna und der Belästigung der Anwohner. Wirtschaftlich schlimmer sind die Auswirkungen auf die Stromversorgung. Es gibt heute schon zu viele Windräder und zu viele Solaranlagen in Deutschland. Die Zahl der notwendigen Stabilisierungseingriffe in das Netz spricht eine deutliche Sprache. Man muss sich vor Augen führen, dass jeder Stabilisierungseingriff mit hohen Kosten und womöglich mit Versorgungseinschränkungen für Verbraucher verbunden ist. Für ein Industrieland ist das schlicht eine Schande. (Beifall AfD) Wirtschaftliche Speichertechnologien, um diese Unwucht auszugleichen, sind nicht im Ansatz vorhanden. Der Bau der beiden Stromtrassen SuedLink und SuedOstLink ist der Versuch, die Grundfehler der irregeleiteten Energiewende zu übertünchen. (Beifall AfD) Für die betroffenen Regionen im Westen und im Osten Thüringens bedeuten die Trassen bis zu 100 Meter breite Brachlandschneisen. Diese Schneisen zerschneiden Wiesen, Felder und Wälder. Die betroffenen Flächen sind forstlich und landwirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Wieder müssen Thüringer Bürger in den betroffenen Regionen unter der fehlgeleiteten Energiepolitik leiden. Es ist verständlich, dass sich Bürgerinitiativen bilden und Proteste artikuliert werden. Mit unserem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, auf eine ausgewogene Neuausrichtung der Energiepolitik auf Bundes- und EU-Ebene hinzuwirken. Ziel muss eine bezahlbare, wirtschaftlich sinnvolle und vor allem zuverlässige Stromversorgung für unsere Bürger und Unternehmen sein. (Beifall AfD) Die Belange der Umwelt, der Landschaft, Flora und Fauna und natürlich der betroffenen Menschen dürfen dabei nicht aus dem Blick geraten. Wir schlagen eine Reihe von Maßnahmen im Sinne dieser Ziele vor und möchten darüber im Umweltausschuss diskutieren, denn unsere Heimat ist nicht erneuerbar. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache, und als ersten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Gleichmann, Fraktion Die Linke, auf.

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Markus Gleichmann Die Linke

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Als Erstes möchte ich die Aktuelle Stunde von vorgestern noch mal aufgreifen, wo es ja auch schon mal um die Idee der AfD ging, Atomkraft auszubauen und als Hauptelement der Energieversorgung von Deutschland zu nutzen. Da kam ja auch die Idee der schnellen Brüter auf. Dazu muss ich noch mal was sagen. Ich gehe davon aus, dass die AfD sich sofort mit ihren Wahlkreisen darum bemüht, Standorte für die Atomkraftwerke dieser besonderen Art nutzen zu wollen. Wir hatten in Deutschland dazu ja schon mal ein Test-AKW – nämlich in Kalkar. Da wurde 1985 angefangen zu bauen, 1991 wurde das abgebrochen, weil die Sicherheit nicht gewährleistet war. Wenn es nämlich bei den schnellen Brütern zu einem Supergau kommt, ist es nicht so, dass da irgendwie eine Wolke entstehen würde, die atomare Belastung irgendwie in die Luft pustet. Nein, es würde so explodieren wie eine Atombombe. Die Vorstellung der AfD von Energiewende ist quasi, Atombomben nach Deutschland zu stellen. Das halten wir doch für etwas gewagt, vor allem, wenn man sich mal die Auswirkungen anschaut. (Beifall DIE LINKE) Man hat damals auch berechnet, was bei so einem Supergau herauskommen würde. Das wären 2,4 Millionen Tote, das wären 260 mal 260 Kilometer zerstörte Landschaft, die im Übrigen auch für die Landwirtschaft nicht mehr nutzbar wäre, und das wären 90 mal 90 Kilometer, die komplett abgetragen werden müssten, also komplett zerstört wären. Das Spannende ist auch – vielleicht ist das aber auch der Hintergrund Ihrer Idee –, dass das mit diesen schnellen Brütern erbrütete Plutonium, waffenfähig wäre. Insofern wäre das natürlich auch eine spannende Vermarktungsidee. Aber das halten wir natürlich für sinnlos. Viele Argumente ließen sich jetzt auch gegen die Ausbaustrategie der Bundesnetzagentur finden. Was die AfD jedoch hier veranstaltet, ist auch ein Missbrauch der Proteste vor Ort, um ihre kruden Thesen der Energiepolitik nach dem Motto „alles kann so bleiben, wie es ist“ zu verteidigen. Damit spielen Sie mal wieder mit den durchaus berechtigten Ängsten der Menschen vor Ort, um eine politische Bedeutung vorzuspielen, die Ihnen so gar nicht zukommt. Diese Form der Stimmungsmache atmet auch das Papier, welches dem heutigen Tagesordnungspunkt zugrunde liegt. Im üblichen Duktus, dass erneuerbare Energie etwas Schlechtes sei, versuchen Sie deutlich zu machen, dass Deutschland nur mit Erdgas, Kohle und Atomstrom eine Zukunft hat. Das ist wie üblich fern jeglicher Realität, negiert den menschengemachten Klimawandel und übersieht die zahlreichen Vorteile einer erneuerbaren regionalen Energieversorgung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die AfD stellt damit mal wieder ihre Rückwärtsgewandtheit und ihre nicht wissenschaftsbasierte und erkenntnisleugnende Einstellung eindrucksvoll zur Schau. Es stellt sich deshalb die Frage, welchen Lobbyisten oder anonymen Parteispendern der Weg hier eigentlich bereitet werden soll. Die Forderungen der AfD hätten zur Folge, dass der Strompreis deutlich teurer würde, da die Abhängigkeit von Stromimporten aus anderen Ländern den Strompreis nicht senkt, sondern steigert. Oder wollen Sie tatsächlich weiterhin an Atomkraft glauben und auch eines in den Freistaat Thüringen stellen? Sie sprechen in Ihrem Antrag auch von Partnerschaften mit Partnernationen sowie dem Bau und Betrieb von Nord Stream 2 als wichtige Kernforderungen. Da kann man – glaube ich – auch die von mir erwähnte Frage, woher die Lobbyisten hinter den AfD-Forderungen kommen, ziemlich schnell und ziemlich gut beantworten. Wir hingegen stehen für eine Politik der zielgerichteten und umfassenden Ausrichtung auf erneuerbare Energie in allen Bereichen, also Strom, Wärme, Mobilität, der sogenannten Sektorenkopplung. Unser Prinzip heißt: regional, dezentral und regenerativ. Mit diesem Grundsatz müssen jedoch auch wir den durch die Parteien der Regierungskoalition in Berlin beschlossenen Netzentwicklungsplan kritisieren, der nun zu SuedLink und zu SuedOstLink führt. Mit der Wahl war übrigens auch noch die FDP damals regierungstragende Koalitionspartei – Sie erinnern sich. Unsere Ablehnung der beiden Stromtrassen durch Thüringen begründet sich im Gegensatz zu den Argumenten der AfD jedoch darin, dass wir in dieser Form des Netzausbaus keinen Beitrag zur Energiewende sehen. Die Gleichstromtrassen führen lediglich erneut zur Zentralisierung in der Stromerzeugung und damit weiterhin zur Abhängigkeit von großen Energieunternehmen und damit zu oligopolen Marktstrukturen. Dass derartig unterregulierte Marktstrukturen in allen Bereichen versagen, in denen es um die soziale Sicherung von Grundbedürfnissen der Gesellschaft geht, müsste mittlerweile eigentlich allen klar sein. Die Ausbaustrategie der Bundesregierung führt lediglich dazu, dass wenige mehr verdienen, nämlich große Unternehmen, die auch noch Vergünstigungen erhalten, und am Ende die normalen Menschen die Kosten zahlen müssen. Gewinne werden privatisiert, Kosten und Risiken vergesellschaftet. Das ist nicht unsere Politik. Sie ist weder nachhaltig, ökologisch noch sozial. Um das Ganze mit ein paar Zahlen zu verdeutlichen: Bei der gegenwärtigen Netzplanung stehen dreistellige Milliardensummen an Investitionskosten allein bei den Übertragungsnetzen im Raum. Die Vergütung dieser Kosten wird die Strompreise um weitere 4,5 Cent pro Kilowattstunde für Netzentgelte steigen lassen. Dabei gibt es aber bereits eklatante Unterschiede bei den regionalen Netzentgelten. Die Spanne reicht von 2 Cent in manchen Städten bis fast 17 Cent pro Kilowattstunde auf dem Land. Es kann also nicht sein, dass ausgerechnet Regionen mit hohem Ausbaugrad an erneuerbaren Energien die höchsten Netzentgelte zahlen müssen. Diese Regionen tragen den Landschaftsverbrauch und werden dafür auch noch bestraft. So wird Akzeptanz nicht erreicht, so wird sie zunichtegemacht. Für uns als Fraktion Die Linke gibt es deshalb nur eine Möglichkeit: Die Netzentgelte müssen bundesweit vereinheitlicht werden. Außerdem kann es in dem Sinne auch nicht damit weitergehen, dass Übertragungsnetzbetreiber die Kosten immer höher schrauben, nur um den europäischen Strommarkt weiter zu öffnen, ohne dass der Stromhändler selbst für die Kosten aufkommt. Die Stromnetze gehören in öffentliche Hand. Es gibt keinen Grund, weshalb mit dieser elementaren Form der gesellschaftlichen Vorsorge private Profite gemacht werden sollen. Der Netzentwicklungsplan der Bundesregierung, der sich unter anderem in den in Thüringen geplanten HGÜ-Trassen manifestiert, ist aus unserer Sicht falsch. Die Motivation dieses Plans der Bundesregierung ist dabei nicht, eine technisch und volkswirtschaftlich optimierte Lösung für die europäische Energiewende zu finden, vielmehr geht es bislang darum, betriebswirtschaftlich optimierte Lösungen für Energiekonzerne und Großverbraucher einzurichten und die Handelsschranken für Strom quer durch den Kontinent zu öffnen. Die Folge davon ist ein erheblicher Netzausbaubedarf, der im Rahmen der europäischen Netzplanung vor allen Dingen Deutschland als Transitland im europäischen Netzverband trifft. Wie die vergangenen Netzentwicklungspläne gezeigt haben, liegt der anvisierte Zubau an HGÜ-Leitungen in Deutschland in derselben Größenordnung wie die Zunahme europäischen Stromtransits aus Richtung Nordosteuropa in Richtung Südwesteuropa – welch ein Zufall! Der Netzausbau behindert die Energiewende und steigert die Kosten für den Normalverbraucher. Im Übrigen hat der Freistaat Thüringen bereits in Form seiner Hoheit bei der Bauplanung mit der Zustimmung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes 2013 seine Zustimmung gegeben, also vor dieser Landesregierung. Diesem war und ist die jetzige Landesregierung unterworfen und kann auch nur im Rahmen der gesetzlichen Einspruchsmöglichkeiten in der Planungsphase agieren. In diesem Rahmen wird die Landesregierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gerichtlich gegen den Trassenverlauf vorgehen, dies ist jedoch erst nach Vorliegen der Planfeststellungsbeschlüsse möglich. Eine wirkliche Änderung der Netzplanung kann jedoch nur im Bundestag beschlossen werden. Ich wundere mich an dieser Stelle schon, warum Bundestagsabgeordnete unter anderem der CDU den Netzentwicklungsplänen erst im Bundestag zustimmen, sich dann aber bei den Bürgerinitiativen im Wahlkreis als Gegner der Trassen generieren. (Beifall DIE LINKE) Das ist unglaubwürdig, auch wenn betreffende Abgeordnete dann versuchen, die Schuld zusätzlich noch auf die Landesregierung abzuwälzen. An dieser Stelle möchte ich zum Abschluss noch einmal Argumente zusammenfassen, die wirklich geeignet sind, um den Bau von weiteren Stromtransittrassen, wie im Szenariorahmen des Netzentwicklungsplans vorgesehen, zu kritisieren. Es fehlt an einer volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung. Bei dem europäischen Rahmen dominieren Resultate des Netzentwicklungsplans – das ist eine irreführende Begründung für die Gleichstromtrassen. Die hohen Investitionsvolumen führen zu einer massiven Mehrbelastung für private Haushalte. Es wurden keine Alternativen grundsätzlich geprüft, wie zum Beispiel Trennung der Preiszone und Beteiligung der Stromhändler an den Netzausbaukosten. Wir werden mit dem Netzausbauplan trotzdem die Pariser Klimaziele verfehlen. In dem ganzen Bereich des Netzausbaus fehlt es an Transparenz. Es zeigt sich im Generellen, der vorliegende Antrag der AfD ist populistisch, inhaltsleer und ideologisch verbrämt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wem wirklich etwas daran gelegen ist, den weiteren unsinnigen Ausbau von Stromtrassen zu verhindern, der ist bei der Linken richtig. Da der Bun ­ destag am effektivsten gegen den Sued- und Sued ­ OstLink vorgehen kann, kann ich jeder Kritikerin und jedem Kritiker des Vorhabens nur empfehlen, dieser Kritik am 26. September mit dem Kreuz bei der Linken ihren Ausdruck zu verleihen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Fraktion der FDP, auf.

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Dirk Bergner FDP

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Es ist unbestritten, dass sich unsere Stromversorgung aktuell ändert und auch ändern muss. Den Veränderungskonzepten liegen leider zu oft falsche Denkmuster zugrunde, Zentralismus und zentrale Steuerung, und hier bedarf es eines Umdenkens: weg vom Zentralismus, hin zu Netzwerken. Das heißt konkret für die Energieversorgung: Technologieoffene, dezentrale und an geophysikalisch-regionale Bedingungen angepasste Konzepte. In die Kennzahlen, die den Entscheidungen zugrunde gelegt werden, fließen nur betriebswirtschaftliche Kalkulationen ein, die nach den gesetzlich vorgegebenen Gewinnerzielungsverpflichtungen folgen. Was in der Betrachtung fehlt, ist die Ressource Natur. Sie ist in die Komplettkalkulation mit einzubeziehen. Natur in Kennzahlen abzubilden, ist eine Herausforderung. Technologievielfalt, das zur Verfügung stehende und in der Entwicklung befindliche Portfolio an Lösungen, ist groß. Es ist aber regional unterschiedlich einsetzbar. Dem muss mehr Beachtung geschenkt werden. Ganzheitliche Betrachtungsweise impliziert: Was ist nachhaltiger – wenn der Strom über tausende Kilometer zur Industrie kommt oder wenn die energieintensive Industrie in die Nähe der Stromquellen bzw. Energieressourcen geht? Unsere Vorfahren haben das klüger gemacht. Diese falschen Ansätze führen oft dazu, dass wir mit den neuen Wegen mehr Natur zerstören, als wir mit der Abschaffung alter Konzepte gutmachen. So auch mit der geplanten SuedLink-Trasse. Wir haben massive Eingriffe in die Natur und in die Umwelt. Für die Arbeiten an der Trasse sind 40 Meter breite Schneisen notwendig. Auswirkungen von Erdkabeln auf die Böden sind noch nicht vollständig geklärt. Zum Beispiel ändern sich durch die Wärmeverluste die thermischen Bedingungen in der Bodenfauna und -flora um weit mehr als anderthalb bis zwei Grad. Verluste bei langen Übertragungsstrecken sind auch mit neuen Technologien noch nicht so optimiert, dass eine akzeptable Gesamtbilanz entsteht. SuedLink schadet Thüringen und bringt uns in der Gesamtbilanz nur einen geringen Nutzen. Ich erinnere an Gleichgewichte in der Gesamtbilanz. Ein Perpetuum mobile gibt es nicht. Wenn es Gruppen gibt, für die es so lukrativ ist, diesen SuedLink zu bauen, dann müssen wir fragen: Wo sind die Verlierer? Wir in Thüringen gehören zu den Verlierern dieses Projekts. Deshalb muss sich die Landesregierung strikt gegen die SuedLink-Trasse in Thüringen wehren. Obwohl der Antrag von der AfDFraktion einige gute Ansätze enthält, aber auch Feststellungen und Forderungen enthalten sind, die wir nicht teilen können, wird sich die FDP-Fraktion bei den Abstimmungen enthalten. Danke. (Beifall FDP)

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Dorothea Marx

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Möller von der SPD-Fraktion das Wort. Nein? Gut. Dann machen wir weiter mit Herrn Abgeordneten Kaufmann von der AfD.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Gäste am Livestream! Zuerst zu Herrn Gleichmann: Bitte verbreiten Sie hier keine Fake News! Ich habe weder gefordert, dass Kernkraftwerke gebaut werden, noch, dass ein Endlager in Thüringen entsteht. Aber schauen Sie doch einfach die Realität an: Rund um Deutschland werden Kernkraftwerke gebaut, schnelle Brüter werden in Indien, China und Japan gebaut, und wir machen uns abhängig von diesem Atomstrom aus dem Ausland. Die Importe steigen immer weiter an, Deutschland ist zwar aus der Produktion von Kernstrom ausgestiegen, aber nicht aus der Nutzung. (Beifall AfD) Wenn Sie an einem windigen Tag an einem Windpark vorbeifahren, dann sehen Sie häufig Windräder, die sich nur sehr langsam oder gar nicht drehen. Die Rotorblätter sind aus dem Wind gedreht, obwohl eine frische Brise weht. Der Strom wird in diesen Zeiten einfach nicht gebraucht, weil schon zu viel Strom aus sogenannten erneuerbaren Quellen das Versorgungsnetz flutet. In diesen Momenten kann man den Windstrom nicht einmal zu Dumpingpreisen ins Ausland verschleudern. Dieses Bild der stehenden Windräder trotz Wind steht stellvertretend für die ganze Misere der Energiewende. (Beifall AfD) Ich habe das Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht mit beschlossen und trotzdem schäme ich mich als Politiker, wenn ich Bürgern erklären muss, warum sich die Windräder bei Wind nicht drehen. Ich schäme mich als Politiker, wenn ich Bürgern erklären muss, dass von ihrer EEG-Umlage auch stehende Windräder bezahlt werden, obwohl diese überhaupt keinen Strom produzieren. (Beifall AfD) Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat ein institutionalisiertes System der Abzocke der Bürger durch Windkraftprofiteure geschaffen. (Beifall AfD) Je mehr Windräder aufgestellt werden, desto öfter erleben wir den Zustand, dass sich Rotoren trotz Wind nicht drehen und dass trotzdem die Betreiber für stehende Windräder bezahlt werden. Bei Windstille fehlt hingegen Strom, fehlende Leistung wird dann teuer aus Kernkraftwerken und Kohlekraftwerken aus dem Ausland bezogen. Inzwischen erwägt die Bundesregierung Möglichkeiten, den Strom zu rationieren, zum Beispiel beim Laden von Elektrofahrzeugen. Man traut sich derzeit nur nicht, diese Pläne vor der Bundestagswahl in die Tat umzusetzen. Speicher, die dieses Problem mildern könnten, werden uns seit vielen Jahren versprochen, sind aber nicht ansatzweise verfügbar. (Beifall AfD) Große Stromtrassen sollen nun diese selbstverschuldete Instabilität im Verteilungssystem dämpfen, die beiden Großtrassen SuedLink und Sued ­ OstLink sollen über Thüringer Gebiet führen, aber die Trassen lösen das grundlegende Problem nicht. Auch wenn die tollsten Trassen vorhanden sind, dann fehlt immer noch bei Windstille Strom, bei Stromüberschuss müssen trotzdem Windräder abgeschaltet werden. Für diesen Unfug sollen wertvolle Thüringer Kulturlandschaften mit Schneisen, mit Brachlandstreifen durchzogen werden; Streifen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar sind. Nicht mit uns! (Beifall AfD) Wir haben in unserem Antrag eine klare Handlungsperspektive für eine vernünftige, wirtschaftliche, bezahlbare und zuverlässige Stromversorgung aufgezeigt. Die Vorzugsbehandlung von erneuerbaren Energiequellen spricht marktwirtschaftlichen Prinzipien Hohn. Diese Vorzugsbehandlung, diese institutionalisierte Abzocke ist so schnell wie möglich zu beenden. (Beifall AfD) Darüber hinaus müssen Stromerzeuger, zum Beispiel Photovoltaikanlagen, die trotz Stromüberschuss ins Netz einspeisen, ein Netzstabilisierungsentgelt bezahlen. Damit werden endlich die Verhältnisse auf dem Strommarkt vom Kopf auf die Füße gestellt. Das Verursacherprinzip wird derzeit völlig missachtet. Die Verursacher von Netzinstabilitäten, nicht die Kunden, müssen für Stabilisierungsmaßnahmen zahlen. (Beifall AfD) Es ist ein Skandal, dass Stromkunden über die Netzentgelte für Trassen zahlen müssen, die wegen einer verfehlten Energiepolitik gebaut werden. Deshalb müssen sämtliche Energieerzeuger angemessen an den Netzbetriebskosten beteiligt werden. Die Kosten für unsinnige Stromtrassen gehen dann zulasten der Erzeuger und werden nicht mehr dem Stromkunden aufgebürdet. (Beifall AfD) Und – liebe Kollegen von der FDP, hören Sie genau zu! – die digitale Verknüpfung von Erzeugungsanlagen zur Steuerung und Abrechnung der Einspeisung ist voranzutreiben, denn die veränderte Kostenzuordnung erfordert entsprechende Kontrollund Eingriffsmöglichkeiten. Die für ein Industrieland wie Thüringen unerlässliche Sicherstellung einer stabilen Energieerzeugung ist durch kostengünstige, hocheffiziente und umweltfreundliche konventionelle mittel- und spitzenlastfähige Kraftwerkseinheiten zu gewährleisten. Vor allem Gaskraftwerke erfüllen diese Anforderung, die Versorgung mit Erdgas ist durch langfristige Lieferpartnerschaften zu gewährleisten, insbesondere der Bau und Betrieb vom Nord Stream 2 ist voranzutreiben. (Beifall AfD) Inzwischen ist die Bundesregierung weitestgehend wenigstens bei diesem Teilaspekt ihrer Verantwortung gerecht geworden. Wenn es der Landesregierung gelingt, diese und weitere Maßnahmen im Bund voranzutreiben, dann werden wir unsere Energieversorgung mittelfristig wieder auf eine stabile Grundlage stellen können. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gottweiss von der CDU-Fraktion.

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Thomas Gottweiss CDU

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen! Herr Prof. Kaufmann, es ist ja schon mal ein guter Anfang, dass Sie sich schämen, denn für diesen Antrag können Sie sich wirklich schämen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wissen Sie, dieser Antrag passt eigentlich ganz gut zur AfD-Fraktion, denn er ist durch und durch lächerlich. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Versuchen Sie doch mal, Argumente zu bringen!) Dieser Antrag ist ein Witz, und er ist nicht nur ein Witz, sondern er hat mich auch an einen erinnert. Vielleicht kennen Sie den ja. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Fakten, Ar- gumente!) (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind Fakten!) Es geht um eine mündliche Prüfung im Fach Biologie. Der Schüler war zu faul, sich vorzubereiten, hat sich nur auf das Thema „Regenwürmer“ vorbereitet. Die Prüfung ist aber zum Thema „Elefanten“. Der Schüler fängt also an: (Zwischenruf Abg. Prof. Dr.-Ing. Kaufmann, AfD: Zur Sache!) Der Elefant hat einen Rüssel, der Rüssel sieht aus wie ein Wurm. Zu den Würmern gehört der Regenwurm – der Regenwurm. Und genauso sind Sie an diesen Antrag herangegangen. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Lächer- lich!) Sie haben ja groß drübergeschrieben, dass es gegen SuedLink und SuedOstLink geht, also erwartet man natürlich etwas Fachliches zum Thema „Stromtrassen“. Man erwartet, dass man sich auseinandersetzt mit den Übertragungsnetzen in Deutschland, mit dem Verfahren durch die Bundesnetzagentur, mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, mit den technischen Rahmenbedingungen, mit Wechselstromleitungen und Gleichstromleitungen, mit dem Netzentwicklungsplan und dem Bundesbedarfsplan, der Bundesfachplanung und den Auswirkungen auf Thüringen, mit der Trassenführung und möglichen Alternativen. Aber all das haben Sie nicht gemacht. Und das überrascht ja auch nicht, denn Sie sind grundsätzlich nicht in der Lage, fachlich zu arbeiten. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch im zuständigen Ausschuss sitzen Sie – wenn es um energiepolitische Themen geht – nur da wie Muhkuh und gucken in die Gegend, ohne ein Wort beizutragen. (Beifall CDU) Ich habe noch nicht einmal erlebt, dass die AfDFraktion sich im Ausschuss irgendwie fachlich in ein energiepolitisches Thema eingebracht hat. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber draußen bei den Leuten haben Sie die große Klappe. Da bringen Sie Ihren populistischen Unsinn vor. Da wollen Sie die Leute mit Ihren Lügen ködern. Sie sind nicht daran interessiert, hier im Parlament fachliche Arbeit zu leisten. Sie wollen dieses Parlament missbrauchen für Ihr perfides Spiel. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie nutzen dieses Parlament nur als Showbühne für die sozialen Netzwerke, in denen Sie Ihr schleichendes Gift versprühen. Meine Damen und Herren, und genau das ist die Art und Weise, wie die AfD mit diesem Antrag vorgegangen ist – wie es in dem Witz auch ist –, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Dann hät- ten Sie mal zuhören müssen!) dass Sie nämlich groß drüberschreiben: Wir sind gegen SuedLink und SuedOstLink, aber Sie haben sich überhaupt nicht mit dem Thema befasst. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Sie sind ein Witz!) Sie sagen einfach: SuedLink – schuld daran ist die Energiewende. Die Energiewende – und dann fangen Sie hier an mit einer ganzen Litanei von unsinnigen Dingen. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Bleiben Sie bei den Fakten!) Mal ganz davon abgesehen, dass sich die Dinge total widersprechen. Da fangen Sie zum Beispiel hier an und sagen, Sie wollen den Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien abschaffen. In einem Punkt weiter hinten sagen Sie: Wir brauchen Digitalisierung, um den Einspeisevorrang von erneuerbaren Energien zu steuern. Ja, was denn nun? Sie wollen die Förderung für erneuerbare Energien streichen, Sie wollen die erneuerbaren Energien schwächen und belasten, indem Sie zusätzliche Entgelte einführen wollen. Das Ganze hat nur das Thema, dass Sie an den fossilen Energien festhalten wollen. Die Krönung ist natürlich, dass Sie die Atomkraft in Thüringen etablieren wollen. Herr Prof. Kaufmann, es stimmt eben nicht, was Sie hier vorgetragen haben, dass Sie das nicht fordern. Ich möchte den Punkt hier einmal vorlesen: „[…] die Erforschung preisgünstiger und umweltfreundlicher Zukunftstechnologien für die Erzeugung von elektrischem Strom, insbesondere die Erforschung inhärent sicherer Kernkraftwerkskonzepte zu fördern und hiermit den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Thüringen zu stärken.“ (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da frage ich mich, wie wollen Sie hier am Wissenschaftsstandort Thüringen die Atomkraft erforschen, wenn Sie noch nicht einmal eine Forschungsanlage hier bauen wollen? Man muss am Ende des Tages auch sagen, Sie sehen nicht, was den Leuten am Herzen liegt. Derzeit haben wir das Thema „Endlager“, und uns geht es zumindest so, dass die Leute da sehr besorgt sind, dass sie eben kein Endlager in Thüringen wollen. Sie wollen auch keine Atomkraftwerke in Thüringen haben. Insofern, wenn Sie diese Forderung aufmachen, müssen Sie schon sagen, an welchem Standort Sie die Atomenergie hier in Thüringen etablieren wollen. An welchem Standort wollen Sie das Endlager errichten? Kurz zusammengefasst: Ihr Antrag taugt nichts, deswegen werden wir ihm natürlich auch nicht zustimmen. Ich will hier aber auch noch einmal die Position der CDU Thüringen zum Thema „SuedLink“, was also gar nichts mit Ihrem Antrag zu tun hat, darstellen. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, an der Stelle wollen wir natürlich auch fair bleiben. Ich glaube, dass die Position der CDU Thüringen und die Position der Landesregierung gar nicht so weit auseinanderliegen. Wir sind der Auffassung, es braucht Stromleitungen, um sichere Netze zu machen, weil wir Versorgungssicherheit brauchen. Wir glauben aber, dass Thüringen durch die Thüringer Strombrücke schon einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet hat. Damit tragen wir schon Last für diese Energiewende. Gleichzeitig ist es so, dass es natürlich transparente, an wissenschaftlichen Fakten orientierte Verfahren braucht. Wenn man die ordentlich durchgeführt hätte, wäre man zu dem Ergebnis gekommen, dass weder der SuedLink noch der SuedOstLink durch Thüringen geführt hätten. Sie haben sich an der Stelle eingesetzt, wir haben das auch gefordert und unterstützt. Es ist auch ein Teil erreicht worden, dass der SuedLink nicht schon im Eichsfeld nach Thüringen einbiegt, sondern von Gerstungen bis zum Henneberger Land. Dennoch müssen wir ganz klar sagen, dass Sie das Ziel nicht erreicht haben. An der Stelle konnte sich Thüringen nicht durchsetzen, und das müssen Sie sich schon zuschreiben lassen. Wir finden das schade, denn wir finden, (Unruhe im Hause) dass Thüringen nicht

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Dorothea Marx

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Keine Zwischenrufe von der Regierungsbank.

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Thomas Gottweiss CDU

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

zum Lastesel der Energiewende werden darf. (Heiterkeit DIE LINKE) Wir hätten uns gefreut, wenn die Landesregierung an der Stelle besser argumentiert hätte, die Klage fundierter vorgebracht hätte und das von Thüringen hätte abweisen können. (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Aber wir klagen doch dagegen!) Insofern finden wir es schade, dass SuedLink und SuedOstLink jetzt so realisiert werden. (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Schade, dass die CDU sich nicht in Berlin durchgesetzt hat!) Aber wir stellen eben nicht infrage, dass diese Leitungen gebraucht werden, denn am Ende des Tages muss der Strom auch irgendwoher kommen, und das ist aus den Netzen. Die müssen stabil sein. Dafür steht die CDU Thüringen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

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Vielen Dank. Von den Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Staatssekretär Möller. Mit Ihrem Einverständnis würde ich die eigentlich fällige Lüftungspause jetzt verschieben und mit der Mittagspause zusammenlegen, sobald der Staatssekretär das Wort hatte und wir abgestimmt haben. Bitte, Herr Staatssekretär Möller.

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Möller

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gottweiss hat ja schon einiges in Richtung der AfD gesagt. Dieser Antrag ist sehr widersprüchlich. Sie müssen sich irgendwie mal entscheiden: Wollen Sie die Stromrechnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen im Blick haben oder wollen Sie das, was Sie hier alles aufgeschrieben haben, von uns? Das würde nämlich die Strompreise durchaus in die Höhe treiben. Wenn das Ihre Kernpunkte einer alternativen Energiepolitik sind, so wie Sie es im Antrag geschrieben haben, dann kann ich nur sagen, Gott schütze Deutschland, Gott schütze die Welt. Das ist keine alternative Energiepolitik, das ist rückwärtsgewandt und untauglich. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Herr Kaufmann, Sie haben in Ihrer ganzen Rede einen wahren Satz gesagt, und der hieß: „Unsere Heimat ist nicht erneuerbar.“ Da haben Sie ohne Zweifel recht. Aber gerade weil unsere Heimat nicht erneuerbar ist, brauchen wir eine Energiewende, brauchen wir den ganzen Einsatz gegen die Klimakrise, denn die Klimakrise bedroht unsere Heimat. Und das, was Sie hier vorgelegt haben, ist das Gegenteil von dem, was notwendig ist. (Beifall DIE LINKE) Sie müssen auch mal klarmachen, wie Ihre Antworten sind, wenn Sie das alles nicht wollen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr.-Ing. Kaufmann, AfD: Das steht im Antrag!) Wenn Sie die von Ihnen als sogenannte Energiewende betitelte Transformation unseres Energiesystems nicht wollen, dann müssen Sie sagen, was Sie wollen. Sie haben in Punkt 9 Ihres Antrags etwas gesagt. Da heißt es, Sie wollen, dass die Landesregierung sich dafür einsetzt – und das ist ja, wie Sie geschrieben haben, der Kern Ihrer alternativen Energiepolitik –, „die Erforschung preisgünstiger und umweltfreundlicher Zukunftstechnologien für die Erzeugung von elektrischem Strom, insbesondere die Erforschung inhärent sicherer Kernkraftwerkskonzepte zu fördern“ usw., Sie wollen Kernkraftwerke. Das müssen Sie den Leuten dann auch sagen. Sie müssen dann auch sagen, wo diese Kernkraftwerke stehen sollen, hier in Thüringen, in Deutschland oder sonst wo. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie können nicht so tun: Wir brauchen keine Windkraft, wir brauchen dies nicht, wir brauchen das nicht, wir brauchen kein Solar. Aber was brauchen wir denn? Wir brauchen Strom. Und wenn Sie wollen, dass dieser Strom in Kernkraftwerken erzeugt wird, dann müssen Sie das den Menschen auch klar sagen. Ich will mal zu einigen von diesen neun Punkten, die Sie da als Kern Ihrer alternativen Energiepolitik aufgeschrieben haben, noch ein bisschen etwas sagen, um deutlich zu machen, wie widersprüchlich diese Dinge sind, die Sie da aufgeschrieben haben. Sie sagen im ersten Punkt, dass Sie den gesetzlichen Einspeisevorrang von Anlagen zur Erzeugung sogenannter erneuerbarer Energien so schnell wie möglich auf null reduzieren wollen – Herr Gottweiss hat es schon gesagt –, gleichzeitig fordern Sie dann die Digitalisierung, um diesen Einspeisevorrang besser steuern zu können. Bleiben wir mal bei dem Einspeisevorrang von erneuerbaren Energieanlagen: In den letzten Jahren sind gerade durch die erneuerbaren Energieanlagen und deren Einspeisevorrang die Energiepreise an der Strombörse stark gesunken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus meiner Sicht stellt sich nicht die Frage nach Pro und Kontra des Einspeisevorrangs von erneuerbaren Energieanlagen, um eine sichere und bezahlbare Energiewende umzusetzen. Die Frage sollte eher lauten, wie das bestehende Abgabeund Umlagesystem im Energiebereich reformiert werden kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu hat die Landesregierung die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, genau diese Reform anzugehen. Nur so würden die Lasten fair auf alle Endverbraucher und auf alle Sektoren verteilt und die Sektorenkopplung tatsächlich befördert werden. Aktuell arbeitet die Landesregierung im Rahmen einer Arbeitsgruppe auf der Ebene der Energieminister an einer Konzepterstellung. Diese soll in der zweiten Jahreshälfte beim Energieministertreffen zur Diskussion gestellt werden. Ein angemessener CO -Preis für die Bereiche Ver2 kehr und Wärme ist an dieser Stelle ein entscheidendes Element, um tatsächlich eine gerechte Verteilung der Lasten zu erreichen. Also hier haben Sie sich ganz aktiv gegen den sinkenden Strompreis ausgesprochen, wenn Sie den Einspeisevorrang abschaffen wollen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: So ein Quatsch!) Na klar, das müssen Sie doch mal sehen. Der Einspeisevorrang hat zum Sinken der Energiepreise geführt. Das ist Fakt, das können Sie mit Ihren Zwischenrufen auch nicht wegreden. Kommen wir mal zum SuedLink: Wie Sie wissen, ist Thüringen aktuell immer noch Stromimportland. Wir wollen ja gern, dass das nicht auf Dauer so bleibt. Selbst wenn wir zu einer stark regionalisierten Energieversorgung in Thüringen kommen, brauchen wir einen ausreichenden Backbone, also ein starkes Rückgrat, im Bereich der Energienetze. Gerade wenn wir eine regionalisierte Energieversorgung wollen, brauchen wir die Netze. Das ist Folge unseres gesellschaftlichen und politischen Grundkonsenses zum Ausstieg aus der Atomenergie und zum Ausstieg aus der Kohle. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zudem müssen wir auf eine gesamtwirtschaftliche Effizienz unseres Energiesystems achten. Dieser Ausstieg bedingt ein klares Ja zum erforderlichen und unumgänglichen Netzausbau. Immer mit Blick darauf, wie das Energiesystem in einigen Jahren und Jahrzehnten aussehen wird. Die Verfahren zu den beiden angesprochenen Stromtrassen basieren auf gesetzlichen Vorgaben. Auf der Grundlage eines von den Übertragungsnetzbetreibern entworfenen und von der Bundesnetzagentur genehmigten Szenariorahmens entwickeln die Übertragungsnetzbetreiber den Netzentwicklungsplan. Dieser Plan muss nach Abschluss der dazu durchzuführenden Konsultationen wiederum von der Bundesnetzagentur bestätigt werden. Nur die wirklich wichtigen erforderlichen Netzmaßnahmen fließen in das Bundesbedarfsplangesetz ein. Damit liegt die grundsätzliche Planrechtfertigung für alle dort beschriebenen Maßnahmen vor. Das gilt auch für den SuedOstLink und den SuedLink. Aber warum ist es beim SuedLink anders? Wir haben uns – Herr Gottweiss hat es ausgeführt – als Land da ziemlich engagiert. Beim SuedLink ist es anders, weil die Bundesnetzagentur aus Sicht der Landesregierung beim Verfahren zum SuedLink versäumt hat, sich mit dem Thüringer Alternativvorschlag – wir haben das zum SuedLink in der rechtlich erforderlichen Tiefe sehr, sehr ausführlich ausgearbeitet – auseinanderzusetzen. Eine gelingende Energiewende braucht auch bei den Stromtrassen nachvollziehbare Entscheidungen durch transparente und vernünftige Kriterien. Wir brauchen eine faire Lastenverteilung, auch unter den Bundesländern, eine Bündelung und eine Geradlinigkeit der Trassen. Das ist so in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen vorgesehen. Die vorgenannten Kriterien, also Bündelung und Geradlinigkeit der Trassen, sind bei der derzeitigen Vorentscheidung der Bundesnetzagentur zur Festlegung des Trassenkorridors für den SuedLink nicht ausreichend berücksichtigt. Genau deshalb lehnt die Landesregierung den Planungsstand zum SuedLink ab. Wir werden als Landesregierung alle unsere Möglichkeiten nutzen, um auch zukünftig die Landesinteressen durchzusetzen. Kommen wir zu Punkt 3 Ihres Katalogs, Ihrer Skizze einer alternativen Energiepolitik: Die Förderungstatbestände im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für neu zu errichtende EEG-Anlagen, die unabhängig vom Energieerzeugungsbedarf Strom wetterabhängig einspeisen, über keine Kapazitäten zur Speicherung der erzeugten Energien verfügen, sind zu streichen. Auch hier muss man Ihnen klar sagen: Sie müssen sich doch mal überlegen, was Sie wollen. Aktuell wird die EEG-Vergütung für große erneuerbare Energieanlagen marktwirtschaftlich über Ausschreibungsmodelle bestimmt. Die durchschnittlichen Vergütungssätze haben sich in den letzten Jahren, insbesondere bei Photovoltaik, deutlich reduziert. Photovoltaik ist heute mit Vergütungssätzen zwischen 4 und 5 Cent pro Kilowattstunde die günstigste Erneuerbare-Energie-Quelle in Deutschland. Die Stromgestehungskosten für große Photovoltaikanlagen in Deutschland sind heute günstiger als die der meisten Kohle- und Gaskraftwerke. Viele Unternehmen verlangen heute bei der Ansiedlung in Industriegebieten nach regionalem Grünstrombezug. Dies ist ein Standortvorteil und wird in Zukunft im Hinblick auf die aktuellen klimapolitischen Entwicklungen eine Voraussetzung für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben sein. Einer solchen Entwicklung kann und darf sich Thüringen nicht verschließen. Aus meiner Sicht fördert das EEG den Ausbau erneuerbarer Energien nicht mehr ausreichend, sondern verhindert diesen in Teilen sogar. Die Novelle der festgeschriebenen Ausbaupfade für erneuerbare Energien bis 2030 ist viel zu niedrig, um erstens das Bundesziel, bis 2030 mindestens 65 Prozent erneuerbaren Strom im Netz zu haben, zu erfüllen und zweitens die beschlossenen Bundesklimaziele zu erreichen. Daran wird auch die Ende Juni beschlossene Änderung des EEG 2021 nichts ändern. Wenn wir die aktuellen klimapolitischen Zielsetzungen auf Bundes- und EU-Ebene betrachten, dann sind die EEG-Ausbauziele aus meiner Sicht deutlich zu niedrig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bis 2050 soll die Klimaneutralität auf EU-Ebene und auf Bundesebene sogar bis 2045 erreicht werden. Um dies zu gewährleisten, ist jetzt der Zeitpunkt, ist jetzt das Jahrzehnt, um die entsprechenden Weichen zu stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was die Bundesregierung zum Glück in der EEGNovelle 2021 nicht gemacht hat, ist ein Förderstopp für Erneuerbare-Energie-Anlagen ohne Speicher, wie Sie ihn jetzt hier fordern. Denn was würde das bedeuten? Die Projektierer würden nur noch Großprojekte mit Speicher in den Markt integrieren, die Integration der Speicher würde die Stromgestehungskosten des Gesamtprojekts deutlich erhöhen und die Projektierer würden mit deutlich höheren Vergütungssätzen in die Ausschreibungsrunden für Erneuerbare-Energie-Anlagen gehen und einen entsprechenden Zuschlag erreichen. Letztendlich würde die EEG-Umlage mittelfristig steigen. Das kann nicht unser Ziel sein und wird es auch nicht werden. Volkswirtschaftlich ist es auch nicht sinnvoll, viele mittelgroße Speicher, wie Sie sich das vielleicht vorstellen, im Zehner- oder Hunderter-Kilowattstunden-Bereich zu integrieren. Die Investitionskosten für Speicher fallen mit ihrer Kapazität, also mit der Speichergröße. Insofern ist ein großer Speicher volkswirtschaftlich viel sinnvoller als mehrere mittelgroße. Und dann lasse ich mal die anderen Punkte 4, 5, 6, 7 aus und komme zu Punkt 8. Da sagen Sie: Die Versorgung mit Erdgas durch langfristige Partnerschaften mit Partnerregionen soll gewährleistet werden und den Bau und Betrieb von Nord Stream 2 vorantreiben. Die Entscheidung ist inzwischen gefallen, wie Sie wahrscheinlich wahrgenommen haben. Insofern müssen wir in der Form gar nicht mehr darüber reden. Es ist auch nicht Sache der Landesregierung, den Bau und Betrieb von Nord Stream 2 voranzutreiben. Aber schauen wir mal auf die Frage Erdgas: Aktuell wird ein Großteil des Primärenergieverbrauchs in Thüringen durch den Energieträger Gas bereitgestellt. Perspektivisch wollen wir bis 2040 den Energiebedarf bilanziell aus einem Mix aus erneuerbaren Energien decken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir die erneuerbaren Energien deutlich ausbauen und den Energieverbrauch insgesamt senken. Hier gilt es, insbesondere die großen Potenziale bei der Wind- und Sonnenenergie zu nutzen. Wie eine solche Transformation des Energiesystems in Thüringen bis 2040 oder 2045 konkret aussehen kann, wurde im Rahmen eines Werkstattprozesses unter Leitung der Fachhochschule Nordhausen unter Einbindung verschiedener Thüringer Akteure modelliert. Das Ergebnis der Studie ist – und jetzt hören Sie genau zu! –, dass die Umstellung des Thüringer Energiesystems auf 100 Prozent erneuerbare Energien technisch nicht nur möglich ist, sondern dass diese Umstellung die gleichen oder sogar geringere Kosten als beim Weiterbetrieb des bestehenden Energiesystems entstehen lässt. Also: Wir können umstellen und es wird damit sogar günstiger. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das hat sich nicht irgendein grüner Kreisverband ausgedacht, sondern es ist in einem Werkstattprozess unter der Leitung der Fachhochschule Nordhausen entstanden. Die Wissenschaftlichkeit, die Sie ja immer einfordern, sollte hier auf jeden Fall gegeben sein. Wir sind bestrebt, einen Großteil der Wertschöpfung regional in Thüringen zu verankern. Und auch das müssen Sie sich doch mal vorhalten lassen: Wenn Sie den Gasbezug über diese NordStream-2-Leitung forcieren wollen, dann fördern Sie, dass Kaufkraft aus Thüringen nach Russland oder in andere gasproduzierende Länder abfließt. Das kann doch nicht das Ziel Thüringer Landespolitik sein. Wir wollen, dass ein Großteil der Wertschöpfung hier in Thüringen bleibt, und das gilt insbesondere auch für die Energiewirtschaft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es kann nicht Ziel sein, Gelder in Richtung ausländischer Großkonzerne wie Gazprom durch den Import von Erdgas abfließen zu lassen, wenn wir die Möglichkeit haben, durch den Bau und den Betrieb von Erneuerbare-Energie-Anlagen regionale Wertschöpfung hier in Thüringen zu generieren und die Kaufkraft hier im Land zu lassen. Und jetzt komme ich noch mal zu Ihren Kernkraftplänen. Ich habe das ja vorhin schon mal vorgelesen, dass Sie gesagt haben: preisgünstige, umweltfreundliche Zukunftstechnologien usw. Allein diese Zusammenstellung der Wörter „preisgünstig“, „umweltverträglich“, „Zukunftstechnologie“, „inhärent sicher“ in Verbindung mit Kernkraftwerken ist aus meiner Sicht absolut unhaltbar. Betrachtet man die Subventionen für Atomkraftwerke in Deutschland von 1950 bis heute, so reden wir von über 200 Milliarden Euro Subventionen. Das entspricht einem Förderwert von 4 bis 5 Cent pro Kilowattstunde. Wenn Sie das mal mit der EEGUmlage vergleichen, die es erst seit einigen Jahren gibt – (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Liegt bei 8 Cent!) die liegt im Moment bei 6,5 Cent, wenn Sie schon die Dinge ansprechen –, dann müssen wir mal sehen, von 1950 bis heute ist jede Kilowattstunde bei der Kernkraft mit über 4 Cent gefördert worden. Darin ist nicht enthalten, was wir jetzt an Rückstellungen brauchen, an Versicherungen eigentlich bräuchten im Hinblick auf Super-GAUs und sonstige Dinge. Also wir würden von einem irren Betrag ausgehen, der bis jetzt schon an Subventionen geflossen ist, auch durch nicht internalisierte Kosten – viel höher als bei den Erneuerbaren. Die Vorstellung, dass Atomstrom billig ist, ist einfach absolut unhaltbar und falsch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie sich weiter ansehen, was mit dem Atomabfall ist – wir hatten ja gerade am Mittwoch die Diskussion über das Thema „Endlagersuche in Deutschland“. In Deutschland gibt es im Moment 550.000 Kubikmeter nuklearen Abfall aus der Nutzung der Atomkraft, die seit 1950 angefallen sind. Dieser riesige Haufen radioaktiven Mülls muss in sicheren Endlagern deponiert werden. Allein die in den letzten Monaten wieder entflammte Debatte um die Suche nach einem sicheren Atommüllendlager in Deutschland zeigt, dass man hier noch ganz am Anfang der Suche nach einer sicheren Lösung steht. Auch wenn wir solch ein sicheres Endlager in Deutschland finden werden, verlagern wir die Verantwortung nicht nur auf nächste und übernächste Generationen, sondern auf die nächsten 40.000 Generationen, denn ein Endlager muss den sicheren Einschluss dieser Radionuklide für mindestens 1 Million Jahre sicher gewährleisten. Sie wissen vielleicht, dass Plutonium eine Halbwertszeit von 24.000 Jahren hat – da sind die 1 Million Jahre noch relativ günstig gerechnet. Was das allein an Kosten verursacht – so viel zum Thema „Atomkraft ist billig“ und „Atomkraft ist umweltverträglich“. Dann kommen wir mal zum Thema „Sicherheit“. Allein 2019 wurden 50 meldepflichtige Störungen in den wenigen noch verbliebenen deutschen Atomkraftwerken registriert. Erschreckend ist, dass mit zunehmendem Alter solcher Anlagen die Anzahl der meldepflichtigen Störungen zunimmt. Insofern bin ich heilfroh, dass wir in Deutschland bis Ende 2022 – und das ist jetzt wirklich absehbar – aus der Atomkraft aussteigen werden und dieses Risikopotenzial in Deutschland sukzessive dann auch beseitigt werden wird. Denn es ist ganz klar: Atomkraft ist nicht sicher. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Das ist ein schönes Schlusswort!) Ein bisschen müssen Sie noch aushalten, denn ich will auch noch was zum Thema „Zukunft“ sagen. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: In 20 Minuten ist aber auch die normale Lüftungspause vorgesehen!)

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Dorothea Marx

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Kolleginnen und Kollegen – einen kleinen Moment, Herr Staatssekretär, ich konnte nicht absehen, wie epochal Ihre Ausführungen sein werden. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte das nicht bösartig verstanden wissen, es ist ja auch ein wichtiges Thema. Ich möchte Folgendes vorschlagen, dass Sie jetzt …

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Möller

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

1 Minute!

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Dorothea Marx

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Wirklich? Da liegen doch immer noch mehr Zettel. (Heiterkeit DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danach werden wir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt, diesen Tagesordnungspunkt unterbrechen, werden in die Lüftungs- und Mittagspause eintreten, danach dann das Misstrauensvotum abarbeiten und danach erst die Diskussion zu diesem Thema fortsetzen. Denn es hat sich auch noch weiterer Redebedarf ergeben und Sie haben dann auch alle mindestens noch 10 Minuten zusätzlich, also dann können wir noch mal von vorn anfangen oder von hinten. Entschuldigen Sie, Herr Staatssekretär Möller, Sie haben jetzt noch einmal das Wort für Ihre letzten Manuskriptseiten.

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Möller

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Ich komme zum Schluss. Ich wollte noch was zu der Frage zukunftsträchtig sagen, weil das auch in Ihrem Antrag so bezeichnet worden ist. Die Technologie der Kernspaltungen, das wissen Sie, basiert auf Technologien aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts. Zwar sind einige Technologien verbessert worden, aber zukunftsträchtig ist die Kernspaltung in keiner Weise. Und mal abgesehen davon sind auch die Brennstoffe, die in Atomkraftwerken zum Einsatz kommen, endliche Ressourcen, und deren Nutzung ist mit erheblichen Risiken für die internationale Sicherheit verbunden. Die Landesregierung fördert dagegen echte Zukunftstechnologien, die im Rahmen einer Energiewende zum Einsatz kommen werden. Wir setzen auf eine nachhaltige Energieversorgung, indem wir erneuerbare Energien in Thüringen weiter ausbauen, die Errichtung einer Ladeinfrastruktur in Thüringen vorantreiben, den Kauf und Betrieb von Elektrobussen im ÖPNV fördern, Energieeffizienzmaßnahmen bei Thüringer Unternehmen unterstützen und auch die Thüringer Kommunen im Bereich Klimawandel und Klimafolgenanpassungen finanziell unterstützen. Es liegen große Aufgaben und Herausforderungen vor uns, lassen Sie uns diese angehen und nicht mit rückwärtsgewandten Theorien befrachten. Atomkraftwerke und Kohlekraftwerke haben in unserer Gesellschaft keine Zukunft, und das ist auch gut so. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Wie angekündigt, unterbreche ich jetzt diesen Tagesordnungspunkt und wir treten in die kombinierte Lüftungs- und Mittagspause ein. Wir sehen uns um 14.15 Uhr wieder. Danach geht es weiter mit dem Misstrauensvotum, dem TOP 33a, und erst wenn der Tagesordnungspunkt abgehandelt ist, kommen wir zurück zum Tagesordnungspunkt 13 – wie gesagt, 10 Minuten plus für alle, die da noch reden können und die AfD hatte ja bereits Redebedarf angemeldet. 14.15 Uhr sehen wir uns wieder hier. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen und die Kameras, den Innenraum zu verlassen. Herzlichen Dank. Wir setzen unsere Sitzung fort und kommen zum Aufruf des neues TaUnterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3806 Noch einmal zur Erörterung: Gemäß Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen kann der Landtag dem Ministerpräsidenten das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger wählt. Erforderlich sind damit mindestens 46 Stimmen, die geheim abzugeben sind. Der Antrag wurde am 19. Juli 2021 von der Fraktion der AfD eingebracht. Sie hat für das Amt des Ministerpräsidenten Herrn Abgeordneten Björn Höcke vorgeschlagen. (Beifall AfD) Ich gehe davon aus, dass die Aussprache gewünscht wird und frage zunächst, ob der Wahlvorschlag eingebracht werden soll oder ob wir gleich in die Aussprache eintreten? Keine Aussprache. Gut. Dann bitte ich um Wortmeldungen. Bisher liegt mir nur eine einzige Wortmeldung vor, die bereits abgegeben worden ist. Dann erhält die Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin! Die Präsidentin hat es gerade schon erwähnt, am Montag, dem 19.07., hat die Fraktion der AfD im Thüringer Landtag einen Antrag auf ein Misstrauensvotum gemäß Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen eingereicht. Zur Abstimmung steht der Fraktionsvorsitzende Björn Höcke, der den amtierenden Ministerpräsidenten Bodo Ramelow ablösen soll. Das ist bereits der zweite Versuch Höckes, sich zum Ministerpräsidenten wählen zu lassen. Wir erinnern uns, dass bereits am 04.03.2020 Björn Höcke gegen Bodo Ramelow angetreten ist und im dritten Wahlgang dann allerdings – zum Glück Thüringens – Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten gewählt wurde. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Björn Höcke ist Initiator und zentrale Figur des Flügels, einer Sammlung völkisch nationaler und rechtsextremer Kräfte innerhalb der AfD. Der Flügel sieht Partei und Fraktion als Mittel zum Zweck, um nationalistische Fundamentalopposition gegen die sogenannten Altparteien zu propagieren mit dem Traum, eine nationale Revolution zu vollziehen. Auch hier im Thüringer Landtag erleben wir immer wieder, wie die AfD in parlamentarischen Debatten Sprachen entgrenzt, demokratische Institutionen angreift und Geschichte umzudeuten versucht. Der Flügel wurde im März 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingestuft. Seitdem werden seine Vertreterinnen und Vertreter nachrichtendienstlich beobachtet. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie auch!) Zwar fordert der AfD-Bundesvorstand die Auflösung des Flügels, Belege für eine tatsächliche Auflösung gibt es aber nicht. Kundgebungen zur Verbreitung der neofaschistischen Ideologie des Flügels finden weiterhin statt, so wie beispielsweise im Juli 2020 in Altenburg. Bei der AfD-Demo kamen ausschließlich ehemalige Flügel-Funktionäre und Anhänger zu ‑ Wort. Höcke darf als Faschist bezeichnet werden, urteilte auch das Verwaltungsgericht Meiningen im September 2019. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem Antrag über ein konstruktives Misstrauensvotum der AfD zeigt sie mal wieder, dass sie als antidemokratische Kraft versucht, den Thüringer Landtag und unsere Demokratie vorzuführen und zu verhöhnen, denn Björn Höcke als Antidemokrat und Faschist, der die demokratische Grundordnung ablehnt, ist unwählbar und damit kein ernst zu nehmender Wahlvorschlag. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD benutzt heute wieder einmal den Thüringer Landtag für Spielchen und Taktierereien, um größtmögliche Verunsicherung zu schüren und um Parlamentarismus und Demokratie zu schaden. (Beifall CDU) Herr Möller hat es heute in seinem Pressestatement deutlich gemacht, es geht um eine erneute Leimrute für insbesondere die Fraktionen der CDU und der FDP. Ich bin froh, dass die FDP-Fraktion in dieser Woche mehrfach erklärt hat, dass sie dieser Leimrute nicht folgen wird. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin auch froh, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag deutlich gemacht hat, dass sie aus dem Dammbruch des letzten Jahres tatsächlich gelernt haben. Der nächste Schritt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre aus meiner Sicht aber, hier ein deutliches Nein zu zeigen, zu zeigen, dass der Thüringer Landtag jenseits der faschistischen AfD zusammensteht als Demokratinnen und Demokraten und das hier heute mit einem deutlichen Nein bekräftigt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Voigt für die CDU-Fraktion gemeldet.

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Mario Voigt CDU

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns im Thüringer Landtag seit zwei Jahren im absoluten Ausnahmezustand. Das Land wird immer wieder in den Schmutz gezogen – von einer Seite. Der Spruch „Je schlechter es Deutschland geht, desto besser ist es für die AfD“, das ist genau das Programm, was Sie leben – im Bund und in Thüringen. Und heute erleben wir die nächste Attacke auf den Parlamentarismus. Wir erleben ein Schauspiel, eine Schmierenkomödie, eine Inszenierung, die nichts anderes im Sinn hat, als das Parlament und unser Land verächtlich zu machen. Diese Farce, um die es hier heute geht, diese Attacke, diese PR-Aktion, diese billige Inszenierung, die machen wir nicht mit. Wir boykottieren Sie, Herr Höcke, und Ihre AfD, weil Sie eine Schande für unseren Freistaat sind und wir das nämlich nicht mehr mitspielen hier im Hohen Haus. (Beifall CDU) Der Antrag liegt vor, und deswegen lassen Sie mich auch erklären, warum die CDU die AfD und Sie, Herr Höcke, für absolut unwählbar hält, warum Sie schlecht für unsere Heimat, für Thüringen sind, und das sind mindestens vier Gründe. Der erste ist: Thüringen ist der Gründungsort der deutschen Demokratie. Was Sie aber immer hier vorführen, ist nichts anderes als Feindschaft zur Demokratie. Das herausragendste Ereignis deutscher Demokratiegeschichte hat hier 30 Kilometer weiter stattgefunden, die Weimarer Nationalversammlung. Dort ist die einzige und erste in Deutschland jemals verfassungsgebende Nationalversammlung gewesen. Das ist Thüringen. Für die Demokratie sind Menschen 1989 auf die Straße gegangen, für diese Ordnung, die wir alle schätzen, wo es um Gespräch, um Aushandlungsprozesse, um Kompromisse geht, um ein verdauliches und verträgliches Miteinander und nicht ein Gegeneinander. (Beifall FDP) Und wenn ich mir anschaue, Herr Höcke, was Sie in Ihren Schriften publizieren, was Sie über andere Abgeordnete sagen – Zitat: Hysteriker, Schizophrene, Psychopaten. Das System, in dem wir leben, die gewählte Regierung der Bundesrepublik, bezeichnen Sie als Regime. Wenn das Ihre Einstellung zur Demokratie und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist, dann kann ich Ihnen nur eines sagen: Sie sind entlarvt in der Frage, Institutionen kaputt machen zu wollen. Herr Möller hat es heute wieder zitiert – ja, es ging nur um pure Symbolik. Wenn es Ihnen nur um pure Symbolik geht, dann ist das der beste Beweis dafür, dass Sie nichts anderes wollen, als unsere Demokratie in Thüringen kaputt zu machen, und dieses Spiel geht hier keiner mehr mit, das kann ich Ihnen sagen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und genau diese Form von antidemokratischem Denken, das lassen wir uns nicht mehr gefallen. Wir lassen uns Thüringen nicht mehr kaputt machen. Und der zweite Grund, warum Sie nicht wählbar sind, ist, dass Thüringen ein freiheitliches Land mit einer starken Bürgergesellschaft ist. Die AfD predigt unter Ihrer Führung den totalitären Staat und das Völkische. Wir haben eine der höchsten Ehrenamtsquoten in ganz Deutschland: Sport, Feuerwehren, viele engagierte Vereine. Menschen engagieren sich für unsere Heimat, sie sind stolz auf das, was in unserem Gemeinwesen passiert. Und was schreiben Sie? Sie arbeiten mit Angst, Sie arbeiten mit Zorn, Sie arbeiten mit Enttäuschung und Hass, Sie gehen gezielt gegen Kirchen, gegen Gewerkschaften, gegen Vereine vor aus einem einzigen Grund: weil Sie genau dieses positive Gemeinschaftsgefühl nicht brauchen, damit Sie weiterhin Ihren Hass und Ihre Hetze säen können. Und Sie schreiben in Ihren eigenen Schriften, Herr Höcke, dass die AfD die letzte evolutionäre Chance sei (Beifall AfD) und dass es eben nicht reicht, das Gemeinwesen gut zu organisieren. Jetzt kann ich Ihnen eines sagen: Sie faseln in Ihren Schriften von Volkswillen, dem Sie zum Ausdruck verhelfen und für den Sie alles aus dem Weg räumen wollen, was da stört. Das ist genau dieser totalitäre Anspruch, den wir hier alle ablehnen. Den haben wir 1989 in diesem Landstrich hier hinter uns gelassen. Es geht nicht um Totalitarismus. Wir brauchen keinen Sucher mit der Wünschelrute nach dem ewigen Volk, wir brauchen niemanden, der vor dem Spiegel Goebbels rezitiert, das brauchen wir alles nicht. Wir brauchen keine Partei, die Nationalismus versucht durchzusetzen und aus der Geschichte nichts gelernt hat. Deswegen zeigen wir heute hier eben auch gemeinschaftlich ganz klar: Sie sind nicht für einen offenen Patriotismus einer Bürgergesellschaft. Das, was Sie wollen, ist die Renaissance des Völkischen, und dieses Völkische brauchen wir nicht in Thüringen und in Deutschland. Deswegen werden wir Ihnen da auch keinen Fußbreit mehr erlauben. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Dritte ist, dass Thüringen ein aufgeklärtes Land ist und dass wir für Offenheit stehen. Thüringen hat immer für Vielfalt gestanden in seiner ganzen Geschichte. Das liegt daran, dass wir logischerweise sehr kleinteilig organisiert waren. Das liegt daran, dass wir seit der Aufklärung, seit den Weltkriegen, dass wir nach 1990 immer davon gelebt haben, dass Menschen auch zu uns gekommen sind und uns bereichert haben. Ansonsten wären wir nicht der Gründungsort für Sturm und Drang oder die deutsche Klassik gewesen. Deswegen profitieren auch unsere Bürger genau von dieser Vielfalt. Diese Vielfalt, die kennen Sie nicht. Sie kennen nur Einfalt. Herr Höcke, Sie schreiben in Ihren Schriften vom Rausschmiss der Kulturfremden. Sie fordern ein großangelegtes Remigrationsprojekt, damit die alle rausfliegen. Sie unterscheiden zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse. Ist das das Deutschland, ist das das Land, was wir wollen? Das wollen wir natürlich nicht, weil wir nämlich ganz genau wissen, was es eigentlich bedeutet. Wissen Sie, wenn Ihre verquasten Vorstellungen Wirklichkeit werden würden, dann wäre nicht jeder zweite Thüringer geimpft, denn dann wären nämlich die BioNTech-Gründer nicht mehr in Deutschland, und das zeigt, wie perfide, wie dumm und vor allem wie rückwärtsgewandt Ihre Denke ist. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Religionsfreiheit, die zählt zu den fundamentalen Normen unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats. Für mich als bekennender Christ, als jemand, der einer Kirche angehört, die im Nationalsozialismus genauso wie auch im sozialistischen Staat immer wieder auch mit Repressalien zu kämpfen hatte, ist die Situation des Christentums etwas, was uns mahnt, und zwar, dass die Beheimatung im eigenen Glauben auch heißt, dass man Andersdenkende, religiös anders Orientierte genauso respektiert und sich für sie einsetzt. Das, was Sie betreiben, Ihre Diffamierungen gegen Deutsche, die jüdischen Glaubens sind, oder gegen Deutsche, die muslimischen Glaubens sind, das zeigt doch am Ende nur eines, dass Sie diese Form von Religionsfreiheit nicht akzeptieren, (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Gröning, AfD: Das ist doch eine Lüge!) und dafür stehen wir heute eben auch auf. (Beifall CDU, SPD) Dann lassen Sie mich den letzten Punkt auch noch nennen: Thüringen ist sich seiner Geschichte sehr bewusst. Aber Sie reden von einer Hundertachtziggradwende. Wir sind ein historischer Landstrich. Wir sind weit über die Grenzen unseres eigenen Freistaats dadurch bekannt, dass wir mit Wartburg und Weimar, mit Luther, der die deutsche Sprache hier in Thüringen mit der Bibelübersetzung begründet hat, mit der deutschen Klassik, dass wir einfach etwas sind, was für Deutschland und für unsere Identität steht. Aber in derselben Verantwortung wissen wir auch, was Weimar eben auch bedeutet. Und wenn Sie von einer Hundertachtziggradwende schwafeln, dann heißt das nichts anderes, als dass man sich doch die Frage stellen kann: Was soll eigentlich ein Thüringer Ministerpräsident Angehörigen und Nachkommen derjenigen sagen, die in Buchenwald umgekommen sind? Was soll so jemand sagen, der die Schoah als Störfaktor bezeichnet, so wie Sie? Das kann man doch nicht ehrlicherweise akzeptieren. Genau aus diesem Grund sage ich Ihnen eines: Ihre Farbe ist nicht blau, Ihre Farbe ist braun, und dieses braune Gift brauchen wir hier nicht. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) (Unruhe AfD) Wenn Sie den Thüringer Landtag, wenn Sie der parlamentarischen Demokratie einen Gefallen tun wollen würden, dann würden Sie Ihren Antrag zurückziehen. Denn jeder in diesem Hohen Haus hat die Strategie der AfD ganz, ganz klar erkannt. Sie wollen provozieren, um im öffentlichen Gespräch zu bleiben und alle ad absurdum zu führen.

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Herr Voigt, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Mario Voigt CDU

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Aber zur Provokation zählt nicht nur derjenige, der provoziert, sondern auch diejenigen, die sich provozieren lassen. Wir als CDU-Fraktion sagen: Wir boykottieren dieses durchschaubare Spiel, wir machen nicht mit.

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Mario Voigt CDU

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Wir machen übrigens auch nicht mit bei dem Alarmismus und bei der Bekennungsmoral, sondern für uns geht es darum … (Unruhe im Hause) Für uns geht es darum, eines deutlich zu machen: Wir sind die Partei des Grundgesetzes, wir sind die Partei der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und wir stehen gegen Extremisten auf – heute, morgen und auch in der Zukunft. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion.

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Diana Lehmann SPD

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das von der AfD angestrebte Votum zum Misstrauen ist alles andere als konstruktiv. Ich werfe Ihnen nicht vor, dass Sie antreten – dafür bin ich viel zu sehr überzeugte Demokratin –, ich werfe Ihnen vor, dass Sie mit dieser Kandidatur spielen. Genauso wie Sie mit der Scheinkandidatur am 5. Februar 2020 gespielt haben, genauso spielen Sie auch heute dieses Spiel. (Unruhe AfD) Sie stehen für gezielte Grenzüberschreitung und Regelbrüche. Sie nutzen jede Gelegenheit, um dieses Parlament lächerlich zu machen, (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Das schaffen Sie schon selbst!) und sind sich trotzdem nicht zu schade, sich am Mittwoch hier in das Plenum zu stellen und darüber zu beschweren, dass Sie als Demokratieverächter behandelt werden. Allein der Umgang, den Sie mit der Wahl zum Amt des Ministerpräsidenten zeigen, bezeugt, wie Sie die Regeln und Werte der Demokratie verachten. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Sie wissen genau – das haben Sie in der Presse inzwischen schon verlautbaren lassen –, dass Sie hier heute nicht antreten, um gewählt zu werden, sondern nur, um die Öffentlichkeit zu haben. Traurigerweise haben Sie das auch erreicht. Ich will aber noch etwas dazu sagen, wie im Haus mit dieser Kandidatur umgegangen wird. Die CDU und die FDP haben seit der letzten Landtagswahl mantraartig wiederholt, Rot-Rot-Grün sei abgewählt. Sie sagen, Sie arbeiten weder mit links noch mit rechts zusammen. Das machen Sie auch heute noch. Ich will jetzt gar nicht darüber sprechen, dass hier am 5. Februar 2020 etwas ganz anderes passiert ist, dass Sie gemeinsam mit der AfD einen Ministerpräsidenten gewählt haben. Das wissen Sie selbst. Ich will darüber sprechen, was heute und was jetzt hier passiert. Ein Mann, der rechtsradikal ist, den man als Faschisten bezeichnen darf, sagt, er will Ministerpräsident dieses Landes werden. Und was macht die CDU? Sie spielt mit. Sie taktieren und – noch schlimmer – Sie lassen sich auf die Spiele, die die AfD hier treibt, ein. Das hier ist aber kein Spiel. Bei dieser Wahl geht es um die Zukunft unseres Landes. Hier geht es nicht um Taktieren, nicht darum, wie die eigene Fraktion oder man selbst noch einigermaßen gut aus dieser Situation rauskommt. Wenn wir ganz ehrlich sind, wissen wir, es gibt genau einen Grund, warum Sie sich so verhalten, wie Sie es tun. Sie haben Angst, aus Ihrer Fraktion stimmt jemand für Björn Höcke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das ist das eine. Da kann man sagen, ist in Ordnung, Sie alle nehmen an der Wahl nicht teil. Was wäre aber, wenn wir das alle tun würden, wenn alle anderen demokratischen Fraktionen im Parlament das tun würden? Dann wäre das Ergebnis der heutigen Wahl 21 anwesende AfD-Abgeordnete stimmen für Björn Höcke und er hat ein Ergebnis von 100 Prozent erreicht. Das reicht zwar nicht, um gewählt zu werden. Aber welchen Blick nach außen, welchen Blick in diese Republik gibt das bitte auf Thüringen? Das müssen Sie mir noch erklären. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verstehen Sie mich nicht falsch, lieber Herr Voigt, ich bin Ihnen sehr dankbar für die klaren Worte, die Sie eben zu Herrn Höcke gefunden haben. Ich sage Ihnen aber auch eins: Es gibt aus dieser schwierigen Situation, in der wir heute sind, für uns als Demokratinnen und Demokraten nur einen Weg. Wir müssen heute zeigen, dass wir jemanden, der die Demokratie mit Füßen tritt, jemanden, der dieses Parlament permanent verächtlich macht, jemanden, der den Holocaust leugnet, nicht wählen, (Unruhe AfD) (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Das stimmt doch gar nicht!) dass wir als Demokratinnen und Demokraten in die Wahlkabine gehen und mit Nein stimmen. Um nichts anderes als diese Haltung geht es heute. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zeigen Sie uns, dass Sie diese Haltung haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, Sie sagen, dass Sie Teil der Mehrheit dieses Parlaments sind, die Höcke ablehnt. Dann zeigen Sie das und stimmen Sie mit uns gegen Björn Höcke. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Höcke.

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Björn Höcke AfD

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream, man kann es nicht oft genug wiederholen: Am 27.10.2019 haben die Thüringer Wähler Rot-Rot-Grün abgewählt und sie wollen Rot-Rot-Grün auch nicht zurückhaben. (Beifall AfD) Wenige Monate später wurde durch demokratisch gewählte Abgeordnete hier ein neuer Ministerpräsident gemäß diesem Wählerwillen gewählt, ein bürgerlicher Ministerpräsident, aber er wurde mithilfe der CDU vom Hof gejagt. Angela Merkel beschloss, diese Wahl, sehr geehrte Superdemokraten, rückgängig zu machen. Dafür steht sie im Moment vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe – zu Recht. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen von der CDU, Sie haben heute die Möglichkeit, diesen historischen Tabubruch, nämlich einen vom Volk abgewählten Ministerpräsidenten, der der Kandidat der nur umbenannten SED ist, 30 Jahre nach dem Mauerfall gewählt zu haben, diesen Tabubruch zu heilen, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Meines Wissens ist er direkt gewählt!) indem Sie heute aufstehen und sich deutlich bekennen gegen diese rote Vergangenheit dieses Staates. Die wollen wir nicht zurückhaben und schon gar nicht in der Person von Herrn Ramelow. (Beifall AfD) Sie werden es wahrscheinlich nicht tun. Das weiß ich. Es ist leider so, dass die CDU in den letzten Jahren und Jahrzehnten von einer bürgerlich konservativen Partei zu einer mutlosen, sich dem Zeitgeist unterwerfenden Partei degeneriert ist. Ich muss es in einen Kraftausdruck einkleiden, sehr geehrter Kollege Voigt, Sie haben sich das politische Gemächt hochgeschnürt. Es gibt keinen politischen Gestaltungswillen mehr, sondern Sie wollen einfach nur noch (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ich habe wenigstens einen! Ihnen fehlt das!) Politikverwaltung betreiben, um Ihre Pfründe zu sichern und in die Zukunft zu retten. (Beifall AfD) Ihr fehlender politischer Handlungswille ist eine der Ursachen für die schlimme Lage im Freistaat Thüringen. Und die zweite Ursache ist – und ich habe in meiner Rede am Mittwoch darauf hingewiesen –, dass es im Thüringer Landtag gegen den Geist der Verfassung, gegen den Geist der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags offensichtlich Abgeordnete erster und zweiter Klasse gibt. Es gibt in diesem Hohen Hause Abgeordnete, die darf man wählen und andere Abgeordnete, die darf man nicht wählen, wenn das die Superdemokraten nicht wollen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das eine sind Faschisten, die anderen sind das nicht! Das ist der Unterschied!) Es gibt in diesem Hohen Hause Abgeordnete, die haben eine Stimme und andere Abgeordnete, die haben keine Stimme, wenn die Superdemokraten im Hohen Hause das nicht wollen. Und es gibt Abgeordnete, mit denen diskutiert man Themen, vor allen Dingen auch dort, wo in medias res gegangen wird, in den Ausschüssen des Parlaments, und es gibt andere Abgeordnete, die haben keine Stimme, um ihre Themen zu transportieren, mit denen diskutiert man nicht. (Unruhe im Hause) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wir haben in den letzten sieben Jahren hunderte parlamentarische Initiativen ins Hohe Haus eingebracht – hunderte. Wir haben uns für die Stärkung der Feuerwehren starkgemacht. Wir haben uns für die Entbürokratisierung starkgemacht. Wir haben für die Verschlankung des Vergabegesetzes gestritten. Wir haben hier viele Anträge für die Familienförderung unterbreitet. Wir haben vor Kurzem erst einen Antrag eingebracht, mit dem wir die Sicherheit der Thüringer Bürger erhöhen wollten, wir wollten nämlich gewaltbereite und straffällig gewordene Ausländer fernab von gemeindlicher Infrastruktur unterbringen. (Beifall AfD) Kein einziger dieser Anträge ist von Ihnen an den Ausschuss überwiesen worden. In der 6. Legislaturperiode sind genau null Anträge an die Ausschüsse überwiesen worden, sehr geehrte Superdemokraten, und in der jetzigen Legislatur waren es zu Beginn zwei, weil die CDU mal eine kurze Phase hatte, wo sie tatsächlich die parlamentarische Kultur in diesem Hause gelebt hat, um aber relativ schnell wieder in den Schoß der SED zurückzukehren. (Beifall AfD) 23,4 Prozent der Thüringer Wähler werden in diesem Hohen Haus von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Superdemokraten und Musterdemokraten, regelmäßig im parlamentarischen Betrieb in den Skat gedrückt. Und das ist ein Skandal. (Beifall AfD) Es ist so, wie ich das vor Kurzem mal in einem richtigen Kommentar gelesen habe: Um die AfD zu bekämpfen, machen Sie das, was Sie uns vorwerfen: Sie ramponieren, ja, Sie zerstören den Parlamentarismus, Sie ramponieren, ja, Sie zerstören die parlamentarische Demokratie. (Beifall AfD) Und wenn ich im Vorfeld dieses Antrags auf konstruktives Misstrauensvotum wahrnehmen musste, dass das Recht, das wir uns als Fraktion genommen haben, das in § 48 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags niedergeschrieben ist, dass wir dadurch, dass wir uns dieses Recht genommen haben und dieses Recht heute hier ausüben, angeblich nur eine Provokation landen wollten und wir (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben Sie selbst doch gesagt!) in unserer parlamentarischen Handlungsmöglichkeit und Handlungsfreiheit schon dadurch eingeschränkt sind, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat Herr Möller doch gesagt!) dass wir gegebene Rechte gar nicht mehr ausführen dürfen, ja, sehr geehrte Kollegen Superdemokraten, dann erinnert mich das ganz, ganz schlimm an die Gott sei Dank untergegangene DDR. Da gab es nämlich auch Wahlkabinen. Aber wenn man die benutzt hat, dann war man danach ein Staatsfeind. (Unruhe CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Sie sich vom Sofa aus im Westfernsehen angeschaut haben, oder was?) An der Stelle muss ich einmal noch etwas grundsätzlicher werden. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, nicht nur unser Freistaat Thüringen, sondern unser Land, die Bundesrepublik Deutschland, geht kaputt. Sie geht kaputt, und das hat etwas mit einem Geist zu tun, den ich mal etwas pauschal den 68er-Geist nennen will, einen Geist, gegen den auch Helmut Kohl schon eine geistig-moralische Wende gefordert hat, weil er das Zerstörungspotenzial schon damals vor 40 Jahren deutlich erkannt hat: Adorno, Horkheimer, Derrida, Butler, Foucault und andere – ich könnte jetzt Stunden lang darüber ausführen, nur leider habe ich die Zeit nicht dafür, nämlich leider nur noch 3 Minuten. Aus der berechtigten Kritik dieser Denker an einer nicht legitimierten und nicht legalen Autorität, aus einer berechtigten Kritik, die darauf abzielte, die Verfehlung der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in den Blick zu nehmen, das Werden der Ideologen, die Entstehung der beiden Weltkriege, ist ein Überschuss geworden, am Ende stand ein Kampf gegen jede Art von Form. Diese Herren und ihre Epigonen, die heute hier in den Bänken von Rot-Rot-Grün sitzen, sie predigten die Emanzipation, sie predigten die Befreiung. Keiner hat etwas gegen Emanzipation und keiner hat etwas gegen Befreiung. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, niemand hat etwas gegen Emanzipation?) Aber sie schütteten das Kind mit dem Bade aus und der Kampf, der sich extremisierte, richtete sich gegen alles Gewordene, alles Bewährte, alles Tragende, gegen alles das, was unsere Gesellschaft am Laufen hält und uns zusammenhält, und das darf nicht die Zukunft dieses Landes sein. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hat jemand Taschentücher für Herrn Höcke?) Die Erben dieses Denkens sitzen in den Bänken von Rot-Rot-Grün. Das sind die, die uns eine neue Sprache aufoktroyieren wollen. Wir sollen nicht mehr von Mutter und Vater reden, sondern von dem gebärenden Elternteil und dem nicht gebärenden Elternteil. Man will uns einreden, dass es nicht zwei Geschlechter gibt, sondern 30, 40, 50, 60 Geschlechter. Man versucht, die Kinder gegen die Familien aufzubringen, indem man sogenannte Kinderrechte kreiert. (Unruhe DIE LINKE) Die Früh- und Hypersexualisierung unserer Kinder in den Kindergärten und Grundschulen vernebelt schon den Jüngsten die Sinne und der Multikulturalismus ist das Stemmeisen, mit dem man das Gewachsene – und das ist ein Zielbegriff, das Volk als etwas Gewachsenes, etwas Gewordenes – zerstören will. Man zerstört zwanghaft alles, was uns lieb und wert ist und was wichtig ist und was auch trägt. (Unruhe DIE LINKE) Ja, Rot-Rot-Grün, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, löst unseren Freistaat Thüringen auf wie ein Stück Seife unter einem lauwarmen Wasserstrahl, und Sie, sehr geehrte Kollegen von der CDU und FDP, machen dabei leider mit. (Beifall AfD) Deutschland verkommt, die Armee ist nicht mehr einsatzbereit, die Bildung ist im Sinkflug, wir haben die höchsten Steuern und Strompreise der Welt, die Rente steht vor dem Kollaps, die Deutschen sind bald Minderheit im eigenen Land. Wir müssen zu uns selbst zurückfinden, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wenn wir die Zukunft nicht verspielen wollen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sollen nicht immer bei der NPD abschreiben!) In Richtung CDU abschließend noch meine Bemerkung: Bleiben Sie bitte heute nicht sitzen. Werden Sie nicht zum parlamentarischen Sitzenbleiber, das verträgt das Parlament, das verträgt die Lage in Thüringen nicht. Haben Sie Mut, sich zu bekennen, und geben Sie Thüringen die Chance auf einen Neustart. Wir brauchen einen Neustart und dazu muss Bodo Ramelow, der vom Volk abgewählt worden ist, jetzt endlich in den unverdienten politischen Ruhestand geschickt werden. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, trotz aller heftigen und hitzigen Diskussionen, heute ist auch der letzte Plenumstag vor den Ferien. Ich wünsche Ihnen allen – und das gilt wirklich für alle – trotzdem schöne und erholsame Ferien! Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern und den Eltern schöne und erholsame Ferien! Und, ja, Herr Ministerpräsident Ramelow, ich wünsche auch Ihnen persönlich schöne und erholsame Ferien!

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Kommen Sie bitte zum Schluss, ich habe Ihnen schon 20 Sekunden aufgeschlagen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auf Nimmerwiedersehen, Herr Höcke!)

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Björn Höcke AfD

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Ich betone abschließend: Sie sind mein politischer Gegner, den ich mit allen legalen politischen und parlamentarischen Mitteln bekämpfe. Aber Sie sind nicht mein politischer Feind. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Ihre Redezeit ist zu Ende. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Montag von der FDP-Fraktion das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) werter (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) – wie auch immer – Herr Höcke, nach Ihrer Rede darf man festhalten, der größte Feind der Freiheit sind Sie. (Beifall SPD, FDP) Deswegen kann es auf dieses erneute destruktive Politiktheater der AfD, das nicht nur die Spielregeln unserer Demokratie und auch dieses Parlaments selbst lächerlich macht, für freie Demokraten hier im Landtag heute und immer nur eine einzige Antwort geben, und diese Antwort heißt fünfmal Nein. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Blechschmidt von der Fraktion Die Linke das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir beraten heute einen Antrag der AfD über ein konstruktives Misstrauensvotum, der, wenn man sich die Begründung zu Gemüte führen will und muss, nun wirklich nicht ernst gemeint sein kann – ganz zu schweigen davon, dass er konstruktiv ist. In ihrer zum Antrag gehörigen Pressemitteilung konstatiert die AfD eine beispiellose Vertrauenskrise und bezeichnet die Minderheitsregierung als gescheitert. Nun wissen nicht nur wir hier im Parlament – und das ist jetzt schon öfters angesprochen worden –, sondern auch die Menschen in Thüringen sehr genau, was sich hier am 5. Februar 2020 ereignet hat und wer mit übelsten parlamentarischen Tricks eine Vertrauenskrise in Politik und Parlament verursacht hat – die AfD. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist nicht nur ein durchsichtiges Spiel, sich jetzt als Retter oder als Alternative zu inszenieren, sondern es ist auch alle Male sichtbar, welch höhnischer Versuch es ist, das Land, das Parlament und die parlamentarische Demokratie weiter zu beschädigen und letztendlich – und das ist Ihr Ziel – zu destabilisieren. Denn die AfD weiß ganz genau, es gibt keinerlei Unterstützung in diesem Parlament, und das ist auch gut so. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Viel heiße Luft, politischer Klamauk nach dem Motto „Haltet den Dieb!“, erst verunglimpfen, dann destabilisieren und zum Schluss politischen Akteuren – den sogenannten Altparteien, wie Sie sie immer gern bezeichnen – Versagen unterstellen. Der Höhepunkt ist, dass der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer in einer dpa-Meldung die Katze aus dem Sack lässt: Bodo Ramelow ist nicht das Ziel des Misstrauensvotums, sondern es zielt in Richtung CDU und FDP. Genau das tun Sie hier und haben das durch Ihre Ansprache auch weiterhin unterstrichen. Meine Damen und Herren, die Regierung und der Ministerpräsident Bodo Ramelow sind schon seit der letzten Wahl im Oktober 2019 in einer Minderheitsregierung und müssen sich für ihre politischen Projekte neue Mehrheiten suchen. Daran hat sich auch seit Montag nichts verändert. Das hat der Ministerpräsident auch am Mittwoch noch einmal deutlich gemacht. Trotz der außergewöhnlichen Bedingungen hat die Koalition unter Bodo Ramelow in den letzten Jahren viel erreicht – hier nur beispielhaft: zwei Jahre gebührenfreie Kitabetreuung, Einstellungen neuer Lehrerinnen und Lehrer, eine Milliarde Schuldentilgung, Dorferneuerungsprogramm, Förderprogramme für in Not geratene Menschen, kommunale Hilfspakete in Millionenhöhe, Waldumbau, um das grüne Herz vor dem Klimawandel zu schützen, und eine Milliarde, um die Folgen der Pandemie für Menschen, Vereine, Unternehmen und ganz Thüringen aufzuwiegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist ein Programm und nicht die desaströsen Aussagen, die hier von Herrn Höcke vom Pult aus getan wurden. Ja, es gibt auch noch viel zu tun, auch das hat der Ministerpräsident Bodo Ramelow bereits am Mittwoch deutlich gemacht und die Hand in die Richtung der demokratischen Fraktionen ausgestreckt, sie zur Mitarbeit eingeladen. Meine Damen und Herren, besonders die, die mir direkt gegenübersitzen, die Linke nimmt zur Kenntnis, dass die CDU für die Gesellschaft ein fester Bestandteil des demokratischen Spektrums einschließlich der damit verbundenen Angebote und Perspektiven für die gesellschaftliche Entwicklung und das gesellschaftliche Leben in Thüringen ist. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass die CDU nicht der Mehrheitsbeschaffer der rot-rot-grünen Landesregierung hier im Parlament ist und sein will. All das kann ich einordnen. Was ich aber nicht verstehe und nicht akzeptieren kann, meine Damen und Herren der CDU, ist die völlige Fehlentscheidung, den Antrag der AfD zur Wahl von Herrn Höcke zum Ministerpräsidenten zu ignorieren und nicht mit abzustimmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies begründen Sie mit der Gefahr der Unterstellung möglicher Mehrstimmen für den Kandidaten, die dann der CDU zugeordnet werden könnten. (Unruhe AfD) Ich glaube – nein –, ich weiß, dieses selbst gewählte Erklärungskonstrukt wird Ihnen viel mehr politisch schaden. Dies haben Sie in den zurückliegenden Stunden und Tagen, gerade auch in den sozialen Medien, erleben können. Nur ein Beispiel: Warum enthalten? Es gibt genügend Argumente, Bernd, den Chef der Nazis in Thüringen, abzulehnen. (Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Mein Gott, ist das langweilig!) Das war ein Zitat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beiträge haben gezeigt: Das Vorhaben der AfD ist entlarvt, als politische Trickserei und Verhöhnung der parlamentarischen Demokratie gebrandmarkt. Die AfD hat keine – wie auch immer geartete – Alternative, der Kandidat schon gar nicht. Das haben wir auch erlebt. Wir sind uns darüber im Klaren, das wird nicht der letzte perfide Versuch der AfD gewesen sein, das Parlament, die Geschäftsordnung zu missbrauchen oder uns Parlamentarier/-innen gegeneinander auszuspielen. Danke für die eindeutigen Worte aus den Reihen der demokratischen Fraktionen. Um mit Goethes „Faust“ zu sprechen: „Der Worte sind genug gewechselt. Laßt mich auch endlich Taten sehn.“ Meine Damen und Herren der CDU, ich ermutige Sie: Nehmen Sie Ihr Mandat gemäß Geschäftsordnung § 13 Abs. 1 wahr, geben Sie gemeinsam mit uns dem Hohen Haus, dem Thüringer Landtag und Ihnen selbst mit unserer Abstimmung gegen Björn Höcke die Würde des Hauses zurück. Die kurzfristigen Ziele, liebe Thüringerinnen und Thüringer, aber auch die langfristige Strategie der AfD sind klar und sichtbar. Daher gibt es zum Antrag nur folgende Antworten: Nein zum destruktiven AfD-Handeln! Nein zum Kandidaten! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann beginnen wir nun mit der Wahl. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf dem Stimmzettel mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelfer sind eingesetzt: Herr Abgeordneter Schubert, Herr Abgeordneter Tiesler und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Jonas Urbach CDU

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit zur Stimmabgabe? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten Ihre Stimmen hätten abgeben können und abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Ich kann das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben: abgegebene Stimmzettel 68, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 68. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/3808, Herrn Abgeordneten Björn Höcke, entfielen 22 Jastimmen, 46 Neinstimmen und keine Enthaltung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Somit bleibt Herr Abgeordneter Bodo Ramelow Ministerpräsident des Freistaats Thüringen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Abgeordneter Aust von der AfD-Fraktion hat um die Möglichkeit zur Abgabe einer persönlichen Erklärung zu seinem Abstimmverhalten gebeten. Eine solche Erklärung ist zulässig nach § 45 der Geschäftsordnung. Sie erhalten das Wort.

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René Aust AfD

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mein Abstimmergebnis und verhalten heute erklären, und zwar insbesondere ‑ damit, dass ich den 5. Februar im vergangenen Jahr im Gegensatz zu vielen hier nicht vergessen habe. Es war heute viel von diesem 5. Februar die Rede, der nicht vergessen werden dürfte, aber zwei Fraktionen hier und heute haben diesen Tag und die Stunden danach sehr wohl vergessen. Ich habe nicht vergessen, dass danach Anschläge auf CDUWahlkreisbüros verübt worden sind genauso wie auf die FDP, dass Brandsätze gezündet worden sind, dass es Bedrohungen gegen Abgeordnete gab, dass Familienangehörige ins Krankenhaus gemobbt worden sind. Wir alle wissen auch, aus welchem politischen Umfeld diese Angriffe stammten. (Beifall AfD) Diese Skrupellosigkeit, die damals auf den Straßen herrschte, Stunden und Tage danach, wurde auch heute in diesem Hause bei den Wortbeiträgen wieder einmal bekannt. Mit infamen Lügen wurde hier über Björn Höcke hergezogen. Beispielsweise wurde natürlich auch wieder einmal ganz tief in die Kloake der Argumente gegriffen und anderen, was sie nie getan haben, sogar Holocaustleugnung vorgeworfen. Sie sollten sich für Ihr Verhalten hier und heute in Grund und Boden schämen. (Beifall AfD) Und, liebe CDU, Sie haben das gemacht, was Sie immer machen, Sie haben taktiert. Das können Sie am allerbesten. Aber das, was Sie vielleicht als taktische Raffinesse empfinden möchten, ist in Wahrheit nichts anderes als das, was Sie damit auch immer machen.

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Herr Aust, Sie können die Aussprache nicht fortführen, sondern eine persönliche Erklärung abgeben. Dafür haben Sie jetzt noch 1 Minute.

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René Aust AfD

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sie haben wieder mal Versprechen gebrochen. Wir haben mit unserem Abstimmverhalten und auch mit meinem (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht „wir“, „ich“!) versucht, das Versprechen zu halten, das Sie auch im vergangenen Wahlkampf gegeben haben. Sie wollen Rot-Rot-Grün beenden, dann hätten Sie heute hier einen eigenen Kandidaten aufstellen können. Das haben Sie nicht gemacht. (Beifall AfD) Sie haben versprochen, diesen Landtag aufzulösen, und auch das haben Sie nicht gemacht.

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Was möchten Sie uns über Ihr Abstimmverhalten sagen?

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René Aust AfD

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Ich habe hier und heute für Björn Höcke gestimmt, weil wir im Gegensatz zu dem sind, was Sie versprechen, aber niemals einhalten. Wir sind die Macher im Gegensatz zu Ihnen. Sie sind politische Feiglinge. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Herr Möller. Ich weise noch mal darauf hin, es geht um eine persönliche Erklärung zum persönlichen Abstimmungsverhalten, nicht um eine Fortsetzung der Sachdebatte.

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Stefan Möller AfD

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Ich habe heute für die Ablösung von Bodo Ramelow gestimmt. (Beifall AfD) Das habe ich gemacht, weil Bodo Ramelow eine Regierung des Rechtsbruchs anführt, weil er in das Amt gekommen ist nicht durch einen parlamentarischen Vorgang, sondern durch Druck von der Straße, durch Gewalt, durch Druck von Institutionen, die allesamt nicht demokratisch legitimiert waren. (Beifall AfD) Ich habe für die Ablösung von Bodo Ramelow gestimmt, weil er als Ministerpräsident dafür verantwortlich ist, dass im Freistaat Thüringen Richter, die eine Entscheidung fällen, die aus Sicht der Regierung, der Landesregierung unbotmäßig ist, mit Strafverfahren überzogen werden und sogar mit Hausdurchsuchungen eingeschüchtert werden, und weil die Regierung von Bodo Ramelow in den letzten Monaten ein Mittel angewendet hat, was man eigentlich nur aus Diktaturen kennt: nämlich mit Ausgangssperren gearbeitet hat. (Beifall AfD) Und ich habe für die Ablösung von Bodo Ramelow gestimmt, weil ich es als meine Pflicht als Abgeordneter empfinde, mich eben in die Tradition der Weimarer Republik zu stellen, der Demokratie, der ersten Demokratie und nicht einfach feige sitzen zu bleiben, Herr Voigt (Beifall AfD) und hier die große Klappe zu haben und dann aber nichts zu tun, weil ich nicht mal meiner eigenen Fraktion traue. Das ist der Grund, warum ich gegen Bodo Ramelow gestimmt habe und für Björn Höcke. Und: Alle Achtung, Björn, dass du das gemacht hast in diesem Umfeld, dazu gehört nämlich eine Menge Mut. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Konstruktives Misstrauensvotum – Antrag der Fraktion der AfD nach Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen

Ich schließe dann diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zurück zum Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2251 Vor dem Eintritt in die Pause hatte die AfD hier Redebedarf angemeldet. Wer möchte denn nun? Herr Abgeordneter Möller. Aufgrund der überschrittenen Redezeit der Landesregierung hat jede Fraktion ihre verbliebene Redezeit plus 12 Minuten obendrauf.

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Stefan Möller AfD

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Das ist ja klasse.

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Dorothea Marx

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

14 Minuten dürfen Sie jetzt reden über SuedLink und SuedOstLink.

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Stefan Möller AfD

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Das mache ich auch, versprochen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Frau Präsidentin, ich möchte natürlich unter anderem auf die Behauptung und die Mitteilung von Staatssekretär Möller reagieren. Ich fange vielleicht mal damit an: Staatssekretär Möller versucht ja immer wieder, die Position der AfD dadurch ins schlechte Licht zu rücken, dass er behauptet, wir wollen gern in Thüringen und anderswo Kernkraftwerke errichten. Aber, Herr Staatssekretär, ich kann Ihnen das wahrscheinlich zehnmal erzählen, mein Kollege Prof. Michael Kaufmann kann Ihnen das auch zehnmal erzählen und sagen: Mittelfristig sind wir der Überzeugung, dass Gaskraftwerke die richtige Lösung sind, um die sichere, preisgünstige und umweltschonende Energieversorgung sicherzustellen. Aber das wird nicht helfen, das wird einfach nicht helfen, weil es natürlich Ihr inneres Anliegen ist, von der politischen Hysterie zu profitieren, die gegen Kernkraftwerke initiiert worden ist, maßgeblich natürlich vonseiten der Grünen, und das so erfolgreich, dass selbst eine in Moskau ausgebildete Physikerin dieser Hysterie zum Opfer gefallen ist. Das ist im Übrigen auch der Grund, warum wir sagen, dass die Kernkraft aus politischen Gründen in Deutschland leider tot ist. Ja, lassen Sie mich zurückkommen zu weiteren Märchengeschichten, die von Staatssekretär Möller erzählt worden sind. Zum einen fängt er mit einer Halbwahrheit an, nämlich dass der Strompreis an der Börse sinkt. Herr Staatssekretär Möller, das mag ja sein, nur das ist dem Stromverbraucher völlig egal, denn der kriegt jedes Jahr neue Höchststände von seinem Energieversorger mitgeteilt, die er bezahlen muss. Daran merkt man schon, irgendwas machen Sie falsch, wenn Sie die Energiewende so organisieren, dass einerseits an der Börse der Strompreis sinkt, andererseits der Verbraucher aber immer mehr bezahlen muss. Woran liegt das? Das liegt an der Staatsquote. Und für diese Staatsquote, meine Damen und Herren, sind in allererster Linie die Grünen verantwortlich. (Beifall AfD) Wir erinnern uns noch alle an den Spruch von Jürgen Trittin, dass die Energiewende den Verbraucher nicht mehr kosten wird als eine Kugel Eis. Ich wäre ja sogar bereit, zehn Kugeln Eis im Monat mehr zu bezahlen, wenn es funktionieren würde. Das Problem ist, da sind wir schon lange nicht mehr, und das liegt eben an den ganzen Staatsumlagen, mit denen Sie den Strompreis belasten. Das ist neben dem Netzentgelt natürlich beispielsweise die Umlage für abschaltbare Lasten, die OffshoreUmlage, die also beispielsweise auch Windkraftanlagen finanziert, die gerade stillstehen, weil sie noch gar nicht angeschlossen sind, dann die KWKG-Umlage, dann natürlich noch die EEG-Umlage, die zu nennen ist, und die ganzen Steuern, die noch oben draufkommen. All das sind staatlich induzierte Kosten, die dafür sorgen, dass die Energiewende ein unsoziales Projekt ist, was in allererster Linie die Ärmsten dieser Gesellschaft schädigt und schwächt. (Beifall AfD) Nicht erwähnt bei diesen ganzen Kosten der Energiewende – das verschweigen Sie regelmäßig und das passt eigentlich gar nicht zu Ihnen als Grüner – ist: Was ist eigentlich mit den Rückstellungen für den Rückbau dieser Anlagen? Wer baut die zurück zu welchen Kosten? Reicht Ihnen da irgendein Papier, was eine GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 Euro unterzeichnet hat? Das reicht wahrscheinlich nicht mal für einen Sockel von so einer Windkraftanlage. (Zwischenruf aus dem Hause) Nicht dabei – Herr Adams, wir reden nicht von Kernkraft, das habe ich am Anfang gemacht, jetzt reden wir mal von Windkraft –, nicht dabei ist zum Beispiel auch, was für Kosten Sie der bolivianischen Umwelt aufbürden. Wissen Sie, wie Lithium für die Speicher, die Sie angeblich bauen wollen, in Bolivien abgebaut wird, was das für Umweltschäden verursacht? Wissen Sie, wie hoch die Kosten sind, die Sie den Kindern in den Minen für seltene Erden im Kongo aufbürden? Interessiert Sie das eigentlich? Oder ist das weit genug weg, dass es Sie nicht interessiert? Den Eindruck habe ich nämlich manchmal. (Beifall AfD) Denn komischerweise tauchen diese Kostenaspekte in Ihrer Rechnung zur sauberen Energiewende nie auf. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das interessiert Sie doch in Wirklichkeit auch nicht!) Klar, auf dem Niveau von Annalena Baerbock könnte man sagen, man speichert den Strom im Netz. Aber jeder Physiker, jeder, der in der Schule aufgepasst hat, weiß, dass das eben nicht geht. Dann gehe ich vielleicht in dem Zusammenhang noch mal auf einen weiteren Aspekt ein: Herr Staatssekretär Möller meinte tatsächlich, dass Unternehmen darum bitten, dass sie gern mit grünem Strom versorgt werden. Ja, bilanziell mag das ja sein, aber ich weiß auch von den Beschwerden vieler Unternehmen gerade hier in Thüringen, von vielen Mittelständlern mit ihren fein eingestellten Maschinen, die sich darüber beklagen, dass die Spannungsqualität hier im Freistaat ziemlich beschissen ist und dass ihnen regelmäßig ihre Kalibrierung bei ihren teuren Maschinen zerschossen wird, weil es im Netz eben entsprechende Schwankungen gibt, die Sie mit Ihrem Auge zwar nicht wahrnehmen, die aber trotzdem da sind und die natürlich durch Ihren ganz speziellen Strommix aus Windenergieanlagen verursacht werden. All das sind Aspekte, die der Staatssekretär wohlweislich natürlich außer Acht gelassen hat (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, weil die nicht zutreffend sind!) und die bei Ihnen in der politischen Diskussion schon gar nicht auftauchen, weil Sie sie gar nicht kennen. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, weil wir auf Fakten basierend argumentieren!) Und deswegen ist das, was Sie machen, Frau Wahl, nichts anderes als kenntnisfreie Propaganda für eine Ideologie, an der – das ist insofern noch ein rationaler Kern – vor allem Ihre Spender, die Spender Ihrer Partei einen Haufen Geld verdienen. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: An dieser Stelle müssten Sie ganz leise sein!) Deswegen ist es wahrscheinlich auch ein Grund, warum Sie hier so vehement weiter für die Energiewende fechten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Kein Suedlink und kein Sue d ostlink – Für eine Neuausrichtung der Energiepolitik ohne schädlichen Netzausbau durch Thüringen

Gibt es weitere Redewünsche zu diesem Tagesordnungspunkt? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ist es so, dass Sie Überweisung an den Umweltausschuss beantragt hatten? (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ja, Umwelt- ausschuss!) Also, wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die restlichen Abgeordneten des Hauses. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir stimmen unmittelbar über den Antrag der AfD in der Drucksache 7/2251 ab. Wer möchte diesen Antrag annehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Damit ist auch der Antrag in der Sache abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt – Überraschung – zur Fragestunde! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34 Ich bitte die Abgeordneten, jeweils ihre Fragen vorzutragen. Die erste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich mit der Drucksache . Bitte schön.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Fragestunde

„Eiskalte“ politische Wahlwerbung in der Staatlichen Regelschule „Franzberg“ in Sondershausen? Nach uns vorliegenden Informationen hat ein Abgeordneter der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag am Donnerstag, dem 15. Juli 2021, in Sondershausen auf dem Gelände der Staatlichen Regelschule „Franzberg“ anlässlich des dortigen Tags der offenen Tür offensiv politische Wahlwerbung betrieben, indem er Eis an Schülerinnen und Schüler verteilt hat. Nach § 56 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Schulgesetz ist die Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen in der Schule grundsätzlich nicht zulässig. Nach § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz haben Beamtinnen und Beamte ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen. Ich frage die Landesregierung: 1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wahlwerbung von Abgeordneten bzw. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern aller politischen Ebenen in der Schule bzw. auf dem Schulgelände überhaupt zulässig? 2. Wer hat die für die oben genannte Wahlwerbung auf dem Schulgelände notwendigen Genehmigungen aus welchen Gründen erteilt und damit für zulässig erklärt? 3. Werden Anhaltspunkte für einen Verstoß seitens beteiligter Schulbeamter und Schulbeamtinnen gegen § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz gesehen? 4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen werden aus dem Vorfall gezogen?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte, Frau Staatssekretärin.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Schulgesetz ist hier sehr klar. Nach § 56 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Schulgesetz ist Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen in der Schule nicht zulässig. Die Fragen 2, 3 und 4 beantworte ich zusammen. Nach den mir vorliegenden Informationen war der Sachverhalt am 15. Juli 2021 wie folgt: Es gab keinen Tag der offenen Tür, sondern einen Vorlesetag zum „Welttag des Buches“. Die staatliche Regelschule Franzberg Sondershausen hatte dazu Kinder aus der Grundschule unter dem Tagesmotto: „Der Biber – das Vorlesen von Geschichten“ eingeladen. Dieser Vorlesetag wird häufig von Politikerinnen und Politikern genutzt, um in Kindereinrichtungen vorzulesen. Es ist insofern ein Vorgang, der an solchen Tagen nicht ungewöhnlich ist. Für diesen Tag wurde ein Eiswagen von einer ortsansässigen Eisdiele durch einen Abgeordneten der Fraktion der CDU angemietet. Der Eiswagen hat sich nicht auf dem Schulgelände befunden. Mit Ausnahme der Anwesenheit des Abgeordneten wurden seitens der Regelschule keine Handlungen wahrgenommen, die geeignet gewesen wären, eine politische Tätigkeit des Abgeordneten in den Fokus der Veranstaltung zu rücken. Er hat ungefähr 15 Portionen Eis verteilt. Es wurden aber keine Flyer, keine T-Shirts usw. getragen oder verteilt. Das heißt, dieser Eiswagen befand sich außerhalb des Schulgeländes, sodass die Schulleitung keinen Zugriff auf dieses Geschehen hatte. Hier wäre die Ordnungsbehörde zuständig gewesen. Soweit wir dies einschätzen können, sind hier keine unzulässigen Handlungen vorgenommen worden.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Fragestunde

Genau genommen habe ich eine Anmerkung und zwei Nachfragen. Die Anmerkung ist: Der 19. November ist der bundesweite Vorlesetag. Vielleicht können Sie mir sagen, was das für ein Vorlesetag gewesen sein soll. Meine Fragen lauten: Ist Ihnen bekannt, dass inzwischen vor weiteren Schulen durch den Abgeordneten Eis verteilt wurde, und wissen Sie, zu welchen Anlässen dies geschehen ist? Kann ich das so verstehen, dass sich jetzt jeder Abgeordnete jeder Fraktion mit einem Eiswagen völlig problemlos vor Schulen stellen und Eis verteilen kann? (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Wir nehmen nur Erdbeereis!)

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Dr. Heesen

Fragestunde

Der 15. Juli – ich kenne nicht alle Tage – ist der Welttag des Buches. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Der ist am 23. April!) Dass der Vorlesetag Anfang November ist, ist klar. Die Veranstaltung wurde aber aus den naheliegenden Gründen mehrfach und schließlich auf den 15. Juli verschoben, weil offenbar jemand glaubte, das sei der Welttag des Buches. Insofern ist schon klar, dass das nicht der Vorlesetag, sondern der nachgeholte Vorlesetag war. Unter welchen Voraussetzungen sich Abgeordnete vor Schulgebäuden im öffentlichen Raum mit Eiswagen hinstellen dürfen, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Ich kann nur sagen, als Bildungsministerium können wir nur das steuern, was auf dem Schulgelände stattfindet – wenn überhaupt –, und das gehört nicht dazu. Ich kann aber natürlich noch mal nachfragen und dann nachreichen, unter welchen Voraussetzungen Eiswagen vor Schulen aufgestellt werden dürfen.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Der Abgeordnete Wolf hat eine weitere Nachfrage.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatssekretärin, kann ich davon ausgehen, dass der Vorlesetag eine schulische Veranstaltung war?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Ja.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Meine zweite Frage ist: Wer hat veranlasst, dass Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen dürfen, um sich Eis zu holen außerhalb des Schulgeländes?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Ich weiß nicht die Details, ich nehme an, dass es Pausen gab, dass es ein Hingehen gab, ein Weggehen.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Sie können das gern auch schriftlich beantworten, später.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Ja.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Danke.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Die nächste Frage stellt Abgeordnete Meißner mit Drucksache 7/3760.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Neubesetzung in der Zentralabteilung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Die Zentralabteilung des TMASGFF hat während der Corona-Pandemie neben den alltäglichen Aufgaben einer obersten Landesgesundheitsbehörde vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Aus dem Organigramm vom 11. Juni 2021 ergibt sich, dass eine Neubesetzung in der Abteilungsleitung stattgefunden hat. Nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gilt das Prinzip der Bestenauslese für jede zu besetzende Stelle. Die neue Leiterin der Abteilung stammt nach mir vorliegenden Informationen aus der Arbeitsverwaltung und bringt keine Erfahrung aus der Tätigkeit in einem Ministerium mit. Für die Leitung der wichtigsten Abteilung eines Ministeriums ist jedoch meiner Auffassung nach eine Person prädestiniert, die im besten Fall die Themen und Probleme des TMASGFF bereits aus der eigenen Erfahrung kennt. 1. Wurde die Besetzung der Stelle der Leitung der Zentralabteilung öffentlich ausgeschrieben? 2. Wenn ja, welche Kriterien wurden an das Stellenprofil gestellt? 3. Wie viele der Kollegen und Kolleginnen aus dem TMASGFF haben sich auf diese Stelle beworben? 4. Wenn nein, warum wurde keine Ausschreibung durchgeführt?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage der Abgeordneten Frau Meißner möchte ich gern wie folgt beantworten. Zu Frage 1: Nein. Dies wird nach Abschluss von krisenbedingten organisatorischen Umstrukturierungen erfolgen. Zu Frage 2 und 3: Da es bisher keine Ausschreibung gab, entfallen die Antworten zu Fragen 2 und 3. Zu Frage 4: Im Frühjahr 2021 befand sich das Land auf dem Höhepunkt einer bereits mehrere Monate andauernden verschärften Pandemielage und damit einer übermäßigen Inanspruchnahme des Gesundheitsministeriums. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Abteilungen 1 und 4 in Personalunion durch einen Beamten geführt. Aufgrund der Pandemie musste letztendlich eine Priorisierung zugunsten der Aufgaben rund um das Krisenmanagement und die Pandemiebekämpfung und bewältigung er‑ folgen. Hinzu kam eine äußerst prekäre Personalsituation in der Zentralabteilung, die gekennzeichnet war durch vorübergehende Umsetzungen von Referatsleiterinnen und Referatsleitern, Referentinnen und Referenten, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in den Krisenstab, aber auch von Langzeiterkrankung und Abwesenheiten von Referent/innen wegen Mutterschutz und Elternzeit. Um sowohl die Aufgaben der beiden wichtigen Abteilungen bewältigen zu können als auch aus Fürsorge gegenüber dem Abteilungsleiter in Personalunion musste zwingend eine kurzfristig umsetzbare Lösung zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmung gefunden werden. Die zeitlich befristete Abordnung/ Zuweisung einer erfahrenen Führungskraft von der Bundesagentur für Arbeit waren eine solche kurzfristig realisierbare Personalverstärkung. Diese Führungskraft verfügt über langjährige Erfahrungen als Geschäftsführerin in der Bundesagentur für Arbeit, darunter auch mehrjährige Erfahrungen als Geschäftsführerin Personal und Finanzen in der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg mit rund 12.500 Beschäftigten sowie als Chefin großer Arbeitsagenturen mit mehreren Hundert Mitarbeitenden. Eine Ausschreibung hätte bis zur Besetzung mehrere Monate in Anspruch genommen und Personalressourcen benötigt, die nicht vorhanden waren. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Es gibt eine Nachfrage.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Ich hätte zwei Fragen, zum einen: Warum erfolgte nicht die Auswahl einer Person, die bereits im Ministerium arbeitet und warum hat man sich bemüht, extern jemanden zu holen? Und gleich die zweite Frage: Ich gehe also aufgrund Ihrer Beantwortung davon aus, dass es sich jetzt um eine befristete Besetzung handelt. Deswegen: Bis wann ist diese befristet und wann startet die Ausschreibung?

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Heike Werner

Fragestunde

Zu Frage 1: Es wäre leider nicht möglich gewesen, aus dem Bereich des Hauses hier diese Abteilungsleitung zu besetzen. Ich habe das schon angesprochen: Alle erfahrenen Referatsleiterinnen und Referatsleiter und Kolleginnen und Kollegen, die dafür infrage gekommen wären, waren in anderen Abteilungen oder im Krisenreferat usw. zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt. Außerdem hätte es, wenn man jetzt aus einem anderen Bereich jemanden abgezogen hätte, zu einem Nachbesetzungsdruck insgesamt geführt, deswegen erst die Entscheidung, extern zunächst über eine Abordnung und zeitlich befristet diese Abteilungsleiterstelle zu besetzen. Wir haben übrigens auch in einem anderen Ressort nachgefragt, ob hier Personal infrage käme, um diese AL-Stelle zu besetzen. Aber eine Person, die wir explizit angesprochen haben, hat leider abgelehnt. Wir haben auch festgestellt, dass alle anderen Ressorts auch mit ihren Aufgaben voll ausgelastet sind, sodass wir dort kein Personal hätten abziehen können und weitere Versuche also im Sande verlaufen wären. Was die Ausschreibung angeht, wird diese derzeit geprüft. Wie gesagt, die Zuweisung/Abordnung ist vorübergehend und zeitlich befristet, die Ausschreibung des Dienstpostens wird jetzt derzeit geprüft und dann das Auswahlverfahren eingeleitet. Den genauen Zeitplan kann ich Ihnen jetzt leider nicht mitteilen, das müsste ich Ihnen schriftlich nachreichen.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Ministerin Werner. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Reinhardt mit Drucksache 7/3761.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Fragestunde

Auszeichnungen in Gera mit der Retter-Medaille Am 14. Juli 2021 zeichnete der SPD-Minister für Inneres und Kommunales in Gera zwei verdiente Personen mit der Retter-Medaille aus. Begleitet wurde der Minister von einer SPD-Bundestagsabgeordneten. Die Retter-Medaille ist eine Landesauszeichnung. Von der Auszeichnung erfuhr man über die sozialen Medien. Auf Nachfrage im Büro des Oberbürgermeisters der Stadt Gera war zu erfahren, dass der Minister Veranstalter und Einlader zu dieser Ehrung ist. – Jetzt ist er leider gerade aus dem Raum raus. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurden die Landtagsabgeordneten aus Gera nicht von der Ehrung in Kenntnis gesetzt oder eingeladen? 2. Warum wurde eine Bundestagsabgeordnete zum Termin eingeladen und welchen Bezug hat sie zu der Landesauszeichnung?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ich möchte an dieser Stelle zunächst festhalten, dass die für derartige Auszeichnungen zugrunde liegende Thüringer Verordnung über die staatliche Anerkennung einer Rettungstat vom 21. Dezember 2010 keine Vorgaben zum Rahmen einer dahin gehenden Ehrungsveranstaltung macht. Die Gestaltung ist frei und in der Organisation an kein festgelegtes Prozedere gebunden. Es gibt neben den zu Ehrenden und der auszeichnenden Person keinen festgeschriebenen Teilnehmerinnenkreis. Lediglich die Auszeichnung selbst wird üblicherweise durch die Ministerin oder den Minister für Inneres und Kommunales vorgenommen. Entgegen der formulierten Fragestellung informierte das Presse- und Öffentlichkeitsreferat des TMIK am 6. Juli 2021 um 8.47 Uhr per E-Mail mittels Presseinformation Nr. 51 aus dem Jahr 2021 neben dem üblichen Adressatenkreis der Medienvertreterinnen und Medienvertreter unter anderem auch die Fraktionen des Thüringer Landtags über die „Respekt den Rettern“-Tour 2021 des Ministers für Inneres und Kommunales. Auch die in Rede stehende Auszeichnungsveranstaltung wurde in der Presseinformation mit Uhrzeit und Örtlichkeit aufgeführt, sodass diese einer breiten Öffentlichkeit gemäß dem Adressatenkreis zur Kenntnis gegeben wurde. Grundsätzlich handelte es sich bei den Ehrungen um offene Veranstaltungen, die keinem entsprechenden Akkreditierungsverfahren unterliegen. Zu Frage 2: Seitens des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales erfolgte keine persönliche Einladung an die betroffene Bundestagesabgeordnete. Wie Sie der medialen Berichterstattung entnehmen konnten, erbrachten die zu Ehrenden die Rettungstaten teils unter erheblicher Gefährdung des eigenen Lebens. Mit ihrem selbstlosen Einsatz und ihrer beispielhaften Zivilcourage verhinderten die zwei Retter für die Opfer Schlimmeres und retteten vermutlich deren Leben. (Beifall SPD) Damit bewiesen sie ein außergewöhnliches Maß an persönlicher Einsatz- und Opferbereitschaft und stellten ohne zu zögern die eigene Sicherheit zur Rettung der Personen zurück. Die Teilnahme von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Parlamente an einer derartigen Veranstaltung zur angemessenen Würdigung von gesellschaftlichem Engagement weit über das übliche Maß hinaus ist meines Erachtens sehr zu begrüßen. Daher erscheint es auch nachvollziehbar und zeugt von Wertschätzung den zu Ehrenden gegenüber, dass eine Bundestagsabgeordnete aufrichtiges Interesse für derartige Ereignisse wie die Ehrung mit einer Landesauszeichnung in ihrem Thüringer Wahlkreis zeigt. Abschließend möchte ich betonen, dass es auf Basis der erwähnten Presseinformation selbstverständlich auch den Mitgliedern des Thüringer Landtags grundsätzlich freigestanden hätte, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Schenk. Gibt es Nachfragen? Offenbar nicht. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Doch, hier!) Ja, bitte, Herr Abgeordneter Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich entnehme Ihren Ausführungen, dass es offensichtlich seitens des Ministeriums gewollt ist, dass die Mitglieder des Thüringer Landtags zu Presseeinladungen, die das Ministerium ausspricht, kommen und dort teilnehmen und anwesend sind. Habe ich das richtig verstanden?

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Schenk

Fragestunde

Für Ihre Interpretation meiner Ausführungen sind Sie verantwortlich.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Ich wollte wissen, ob ich das richtig verstanden habe? Ja oder Nein?

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Schenk

Fragestunde

Ich habe keine Ausführungen zu allgemeinen Presseinformationen gemacht, sondern lediglich ausgeführt, dass im Rahmen der Tatsache, dass diese Veranstaltung presseöffentlich bekannt gemacht wurde, eine Teilnahme möglich gewesen wäre. Dies bezieht sich auch darauf, dass es kein spezielles Akkreditierungsverfahren gibt, wie ich in meinen Ausführungen zu Frage 1 dargestellt habe.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Eine weitere Frage?

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Ja.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Bitte.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Ich habe eine weitere Frage, und zwar: Ist es so, dass das Ministerium nicht möchte, dass Landtagsabgeordnete bei Einladungen von Pressevertretern, wenn das TMIK diese Einladungen ausgesprochen hat, dass Landtagsabgeordnete dort hinkommen. Möchte das das Ministerium?

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Schenk

Fragestunde

Wenn ich Ihre Frage so verstehen kann, ob wir Einladungen so meinen, dass Personen, die eingeladen werden, dieser Einladung folgen, dann kann ich bestätigen, dass wir mit Einladungen wollen, dass diese angenommen werden. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Also eine weitere Frage könnte jetzt höchstens noch der Fragesteller selbst stellen. Bitte. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie sind doch gar nicht dran!) Entschuldigung, die Fragen sind aufgebraucht. Es darf nur noch der Fragesteller selbst jetzt fragen. (Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Maske!) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Maske, wie immer!) (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Erinnern Sie ihn noch mal daran, dass wenn er sich im Plenarsaal bewegt, er eine Maske tragen muss!) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Am bes- ten über das ganze Gesicht!) So, ich bitte um Ruhe, damit der Fragesteller seine Frage stellen kann.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank für meine erneute Möglichkeit der Fragestellung. Ich gehe wahrscheinlich recht in der Annahme, dass am 14.07. auch noch die Corona-Verordnungen gegolten haben und nach diesen Verordnungen die Einladung persönlich erfolgen muss, weil der Personeneinladekreis begrenzt war. Ich gehe auch davon aus, dass sich unser Innenminister natürlich an die aktuellen Corona-Verordnungen gehalten hat. Von daher frage ich noch einmal nach, ob es keine personifizierten Einladungen gab und ob das jedem offenstand. Aufgrund der CoronaVerordnungen hätte das aus meiner nicht juristischen und nach meiner wenigen Kenntnis in dem Bereich eigentlich nicht stattfinden dürfen bei solchen öffentlichen Veranstaltungen.

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Schenk

Fragestunde

Ich gehe gegenwärtig davon aus, dass es so ist, wie ich dargestellt habe und es keine spezifizierten personengebundenen Einladungen gab. Gleichwohl ist es natürlich richtig, dass die Personen, die vor Ort teilgenommen haben, im Rahmen der Kontakterfassung in der gebotenen Form notiert werden müssen. Aber gern reichen wir nach, wie sich das mit dieser konkreten Verordnung an diesem konkreten Tag verhalten hat.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Schenk. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Walk mit Drucksache 7/3763.

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Stefan Schard CDU

Fragestunde

Ich stelle die Frage stellvertretend für den Kollegen Walk. Dienstpostenbesetzung und Haushaltsstellen im Polizeivollzugsdienst in den letzten zehn Jahren Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Dienstposten im Polizeivollzugsdienst gab es laut Organisations- und Dienstpostenplan in den Jahren 2010 bis 2021 – bitte 2010 bis 2020 mit Stichtag 31. Dezember, 2021 letztmöglicher Stichtag –? 2. Wie viele Dienstposten davon waren zu den Stichtagen jeweils besetzt – bitte gliedern wie unter Frage 1 –? 3. Wie viele Haushaltsstellen waren im Polizeivollzugsdienst jeweils zu den Stichtagen bei der Thüringer Polizei vorgesehen? 4. Wie viele Haushaltsstellen davon waren jeweils zu den Stichtagen besetzt?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales. Bitte, Frau Staatssekretärin Schenk.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir vor der eigentlichen Beantwortung der Mündlichen Anfrage einige Vorbemerkungen. Zur Beantwortung der vorliegenden Mündlichen Anfrage waren umfangreiche Recherchen und Datenerhebungen erforderlich. Aufgrund des kurzen Zeitrahmens, der hierfür zur Verfügung stand, sind kleinere Abweichungen zu den tatsächlichen Daten nicht gänzlich auszuschließen. Zudem war es nicht durchgängig möglich, die erfragten Daten zu den relevanten Stichtagen zu erheben. Dies kann zu Unschärfe hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Angaben führen und ist bei der Formulierung von Schlussfolgerungen entsprechend zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen und Stellen des haushalts- und besoldungsrechtlichen Rahmens die Obergrenze für die Personalausstattung der Thüringer Polizei bilden. Die Organisations- und Dienstpostenpläne wiesen in den Jahren 2010 bis 2021 im Polizeivollzugsdienst insgesamt folgende Dienstpostenzahl aus – Stichtag jeweils der 31. Dezember sowie für das Jahr 2021 der 1. Mai –: Im Jahr 2010 6.984, im Jahr 2011 6.985, im Jahr 2012 6.425, im Jahr 2013 6.472, im Jahr 2014 6.482, im Jahr 2015 6.482, im Jahr 2016 6.485, im Jahr 2017 6.505, im Jahr 2018 6.489, im Jahr 2019 6.516, im Jahr 2020 6.527 und im Jahr 2021 6.542. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Organisations- und Dienstpostenplan des Innenministeriums seit dem Jahr 2013 geführt wird und daher entsprechende Daten für die Jahre 2010 bis 2012 nicht vorliegen. Zudem wurden im Rahmen der Datenerhebung für das Innenministerium auch Wechseldienstposten erfasst, die sowohl mit Polizeivollzugsbeamten als auch mit Verwaltungsbeamten besetzt werden können. Zu Frage 2: Jeweils zum 31. Dezember sowie für das Jahr 2021 zum 1. Mai waren im Jahr 2010 6.114, im Jahr 2011 6.099, im Jahr 2012 6.055, im Jahr 2013 6.058, im Jahr 2014 5.988, im Jahr 2015 5.981, im Jahr 2016 6.908, im Jahr 2017 5.884, im Jahr 2018 5.819, im Jahr 2019 5.774, im Jahr 2020 5.784 und im Jahr 2021 5.726 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst besetzt. Zu Frage 3: Zu den jeweiligen Stichtagen waren im Einzelplan 03 Thüringer Innenministerium bzw. Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in den Haushaltsjahren 2010 bis 2021 folgende Planstellen für Polizeivollzugsbeamte veranschlagt: Im Jahr 2010 6.469; im Jahr 2011 6.469; im Jahr 2012 6.470; im Jahr 2013 6.422; im Jahr 2014 6.338; im Jahr 2015 ebenso 6.338; im Jahr 2016 6.338; im Jahr 2017 6.282; im Jahr 2018 6.178; im Jahr 2019 6.137; im Jahr 2020 6.092 und abschließend im Jahr 2021 6.119. (Beifall CDU) Im Kapitel 03 01 – Ministerium sind darüber hinaus jeweils zwei Planstellen der Besoldungsgruppe B ausgewiesen, die nicht konkret dem Polizeivollzugsdienst zugeordnet sind, aber mit Polizeivollzugsbeamten besetzt werden können. Zu Frage 4: Für die Thüringer Polizei wird die Stellenbesetzung jährlich zum Stichtag 1. Januar erhoben, eine rückwirkende Erhebung zum Stichtag 31.12. ist daher nicht möglich. Für das Jahr 2021 wurde darüber hinaus die Stellenbesetzung zum 1. Mai erfasst. Insoweit waren von den im Einzelplan 03 der Haushaltsjahre 2010 bis 2021 für Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte ausgewiese‑ nen Planstellen jeweils zum 1. Januar im Jahr 2010 6.212; im Jahr 2011 6.185; im Jahr 2012 6.156; im Jahr 2013 6.065; im Jahr 2014 6.037; im Jahr 2015 6.000; im Jahr 2016 5.966; im Jahr 2017 5.930; im Jahr 2018 5.904; im Jahr 2019 5.837 und zum 1. Januar im Jahr 2021 5.801 und zum 1. Mai 5.754 besetzt. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie zu beachten, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Stichtage Abweichungen zwischen den in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Dienstpostenbesetzungen und den vorgenannten Stellenbesetzungen ergeben können. Darüber hinaus liegen diese Differenzen insbesondere in formal noch nicht erfolgten Dienstposteneinweisungen, beispielsweise im Zusammenhang mit der jährlichen Übernahme der Absolventinnen und Absolventen der Polizeibildungseinrichtung oder aufgrund von anhängigen Rechtsstreitigkeiten, aber auch in personellen Überhängen oder Fremdbesetzungen begründet. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass durch die seit dem Jahr 2015 im Bereich des Polizeivollzugsdienstes erhebliche Erhöhung der Einstellungszahlen von Anwärterinnen und Anwärtern in den nächsten Jahren ein spürbarer Personalzuwachs und damit ein Anstieg der Dienstpostenbesetzungsquote zu erwarten ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Schenk. Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Dr. Bergner von der Fraktion der FDP in Drucksache 7/3764.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Es geht um die PiA-Ausbildung für Erzieher im Jahr 2021/2022. In Thüringen herrscht ein großer Mangel an Fachkräften für Kindertagesstätten. Deshalb startet im Ausbildungsjahr 2021/2022 ein neuer PiA-Jahrgang. Im Gegensatz zu der Veröffentlichung auf der Webseite des TMBJS, wo sich Interessenten mit einem Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung bewerben können, wurden die Plätze an Träger verlost, die keine Verträge mit Auszubildenden hatten. Andererseits werden zugelassene Kindertagesstätten, die nicht in der Bedarfsplanung auftauchen und auf Fördermittel verzichten, aus dem PiA-Programm ausgeschlossen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit einem Losverfahren an Träger ohne Ausbildungsverträge? 2. Wie rechtfertigt die Landesregierung den Eingriff in die anzubietende Qualität von Kindertageseinrichtungen durch das Losverfahren? 3. Warum stehen nicht die Leistungen der Bewerber im Vordergrund? 4. Mit welcher Begründung werden zugelassene Kindertagesstätten, die nicht in der Bedarfsplanung auftauchen und auf die Landesförderung verzichten, von diesem Programm ausgeschlossen?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner wie folgt: Erlauben Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen, um die Verhältnisse bei PiA einmal grundsätzlich zu erläutern und auch schon klarzustellen, warum einige Ihrer Fragen nicht ganz zu dem passen, was wir da tun. PiA bedeutet praxisintegrierte Ausbildung. Das ist so eine Art duale Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher. Die gehen in die Fachschule und gleichzeitig arbeiten sie im Kindergarten und erhalten einen Lohn für ihre Tätigkeit. Jetzt kann das jeder Kindergarten machen, sich einen PiAnisten, sich eine PiAnistin holen – hätte ich jetzt fast gesagt –, also mit so jemandem einen Ausbildungsvertrag abschließen. Wenn er oder sie dann einen Platz in der Fachschule hat, dann funktioniert das. Was wir fördern, ist eine Erstattung dieser Lohnkosten. Das heißt bei Frage 4: Von diesem Programm sind nicht Kindertagesstätten ausgeschlossen, die auf eine Landesförderung verzichten, sondern es geht gerade um eine Landesförderung. Und wer sich nicht um die bewirbt, bekommt sie auch nicht. Auch außerhalb der Landesförderung kann aber jeder Kindergartenträger auch eine PiA-Form der Ausbildung unterstützen. Um eine PiA-Ausbildung zu beginnen, müssen jetzt also die Auszubildenden, die Fachschule und der Kindergarten zusammenkommen. Und wir müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt dieses Verfahrens die Fördermittelbewilligung durchführen. Das heißt, das ist ein Verfahren, in dem verschiedene Bedingungen ineinandergreifen müssen. Das läuft so ab, dass sich ein Kindergartenträger um diese PiA-Förderung bewirbt. Er muss eine Bewerberin oder einen Bewerber kennen, der im Falle der Zusage dieser PiA-Förderung mit ihm einen Ausbildungsvertrag schließt. Das heißt, es ist ganz typisch. Weil die Träger ihre Ausbildung im Rahmen von PiA eben häufig davon abhängig machen, ob sie eine Bewilligung bekommen oder nicht, ist es typisch, dass eine Interessentin da ist, die zur Erzieherin ausgebildet werden möchte, die aber noch keinen fest abgeschlossenen Ausbildungsvertrag hat. Den Vertrag schließt der Kindergartenträger typischerweise erst dann, wenn er von uns den Bewilligungsbescheid hat. Das heißt, in dem Moment, in dem wir losen, haben ganz typischerweise alle am Losverfahren teilnehmenden Träger noch keine Ausbildungsverträge geschlossen, sondern kennen die Interessentinnen, die im Falle der Zusage dann die PiA-Ausbildung antreten würden. Insofern antworte ich auf Frage 1: Der Ausbildungsvertrag wird typischerweise verbindlich geschlossen, nachdem eine Förderung bewilligt ist, denn viele, nicht alle, Träger machen die Teilnahme an PiA gerade davon abhängig, dass sie die Lohnkosten über die Förderung refinanzieren können. Ein Ausbildungsvertrag liegt bei der Bewilligung und entsprechend auch im Losverfahren in aller Regel noch nicht vor. Die Förderrichtlinie verlangt auch keinen Ausbildungsvertrag, sondern den Kontakt zu einer geeigneten Bewerberin oder einem geeigneten Bewerber. Zu Frage 2 und Frage 3 antwortet die Landesregierung wie folgt: Der Zusammenhang zwischen dem Losverfahren und der anzubietenden Qualität von Kindertageseinrichtungen erschließt sich für uns nicht. Die Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber stehen im Vordergrund, weil sie sich zunächst an einer staatlichen Fachschule bewerben müssen. Die staatliche Fachschule muss bescheinigen, dass keine Einwände bestehen, diese Bewerberin oder diesen Bewerber, wenn die PiA-Bewilligung kommt, im Rahmen der PiA-Ausbildung an der Schule auszubilden. Das heißt, ein Eignungsfeststellungsverfahren wird jeweils an der Fachschule durchlaufen. Nur geeignete Bewerberinnen und Bewerber kommen für diese Ausbildung überhaupt in Betracht. Eine Bestenauslese ist sichergestellt. Eine Reihung und Vermittlung der Bewerber nach den Ergebnissen ihrer Vorausbildung oder ihrer Schulausbildung verbietet sich, denn die Förderung ist kein Stipendium, das an eine bestimmte Person ausgezahlt wird, sondern sie ist eine Refinanzierung an den Kindergarten zur Deckung seiner Kosten für die Ausbildung. Und die Kindergärten haben ja keine Noten geschrieben oder Zwischenzeugnisse anzubieten. Zu Frage 4 – darauf bin ich eben schon eingegangen –: Jeder Kindergarten, auch Betriebskindergärten oder andere, die sich nicht in die Bedarfsplanung aufnehmen lassen, können die PiA-Ausbildung anstreben. Die müssen einen Kooperationsvertrag mit einer entsprechenden Fachschule schließen und die Menschen, die zu ihnen zur Ausbildung kommen, aus den eigenen Mitteln entlohnen. Insofern ist diese Frage letztlich so, wie sie gestellt ist, aus meiner Sicht nicht zu beantworten. Wenn Sie darauf zielen, warum sich nur Kindergärten, die in der Bedarfsplanung auftauchen, überhaupt um die Landesförderung einer PiA-Ausbildung bewerben können, dann ist es so, dass wir hier Fördermittel vergeben und frei darin sind, welche Förderschwerpunkte wir verfolgen. Für uns steht die Fachkräftegewinnung für die öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung im Vordergrund. Und diese öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung umfasst alle in Thüringen benötigten Betreuungsplätze, sodass für jedes Kind, was betreut werden will, oder die Kindergärten, die das sicherstellen, eine Teilnahme an PiA bzw. eine PiA-Förderung möglich ist.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Dr. Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Dann habe ich aber eine Frage: Wieso verweigern alle Thüringer Fachschulen die PiA-Ausbildung, wenn keine Fördermittel gezahlt werden? Können Sie das bitte beantworten?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Das stimmt so nicht.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Doch, das ist so. Ich habe ein konkretes Beispiel. Das kann ich Ihnen dann nennen. Da ist es abgelehnt worden, weil keine PiA-Förderung da ist.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Die PiA-Förderung richtet sich nicht an die Fachschulen, sondern der Kindergarten kann eine Refinanzierung seiner Ausbildungskosten über die Förderung bekommen. Die Finanzströme fließen nicht an die Fachschulen, sondern an die Träger. Die bewerben sich.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Ja, aber die Schulen lehnen das ab, weil sie sagen, wenn das nicht im PiA-Programm ist, wenn die nicht gefördert werden vom Land, verweigern sie die Aufnahme der Schüler an den Fachschulen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Das stimmt nicht mit meinen Kenntnissen überein. Ich habe Kenntnis, dass es durchaus PiA-Ausbildungen gibt, die nicht über unser Förderprogramm refinanziert werden, sondern wo die Träger selbst die Lohnkosten zahlen und auch endgültig tragen. Ich kann noch mal nachfragen, wenn Sie konkret den Fall benennen würden, den Sie da im Kopf haben, wo sich jemand an Sie gewandt hat, dann kann ich natürlich gern diesem konkreten Fall noch mal nachgehen.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Okay. Danke schön.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Kemmerich in Drucksache 7/3766.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Azubis und Studierende Junge Berufstätige und Auszubildende in Deutschland leiden besonders stark unter der Corona-Krise. Dies zeigt sich auch in der Studie „Plan B“, welche die IG Metall gemeinsam mit dem Jugendforscher Simon Schnetzer vorgestellt hat. 61 Prozent der Befragten gaben Anfang 2021 an, dass sich ihre psychische Gesundheit verschlechtert habe. 55 Prozent klagten über negative Auswirkungen auf ihre Freundschaften und 51 Prozent meinten sogar, ihr eigenes Leben nicht mehr kontrollieren zu können. Von einer massiven Verschlechterung der Situation in den Berufsschulen berichteten 71 Prozent der Auszubildenden. Auch dual Studierende beklagten schlechtere Lernbedingungen in den Hochschulen und allgemein sinkende Motivation. Unter den Studierenden fürchtet ein Drittel um die Übernahme und bei den Auszubildenden sind es sogar 40 Prozent. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stark sind die Auswirkungen der CoronaPandemie für Thüringens Auszubildende und Studierende in den Bereichen psychische Gesundheit, soziale Folgen und ihre künftigen beruflichen Entwicklungschancen? 2. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher ergriffen und sind zukünftig geplant, um die Situation von Auszubildenden und Studierenden in Thüringen zu verbessern, damit ihnen durch die Pandemie keine weiteren Nachteile für ihr künftiges Berufsleben entstehen? 3. Mit welchen zukünftigen Investitionen in die Digitalisierung wird bis wann der Übergang zu digitalen Unterrichtsformen insbesondere an Thüringens Berufsschulen abgeschlossen sein? 4. Ab wann wäre unter welchen Voraussetzungen ein regulärer Präsenzbetrieb für Thüringens Auszubildende und Studierende wieder möglich?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Zunehmend leiden auch Studierende in Thüringen unter psychosozialen Belastungen. Viele Studierendenwerke, so auch das Studierendenwerk Thüringen, bieten seit Jahren psychosoziale Beratungen für Studierende an. Die Nachfrage nach psychosozialen Beratungsangeboten ist infolge des pandemiebedingten Studienalltags stark gestiegen, sodass verlängerte Wartezeiten die Folge sind. Entsprechend einer Nachfrage beim Studierendenwerk Thüringen seien von den Mitarbeitern/-innen des Studierendenwerks Thüringen 2020 ca. 200 Erstgespräche geführt worden, aus denen sich bis zu fünf weiterführende Gespräche pro Studierendem ergeben hätten, die gegebenenfalls auch zur Überbrückung einer zu langen Zeitspanne bis zu einer notwendigen Behandlung durch einen niedergelassenen Psychologen erforderlich seien. Die Einschränkungen in der Corona-Pandemie hätten durch den Einsatz von digitalen und telefonischen Mitteln weitestgehend ausgeglichen werden können. Die darüber hinaus sonst angebotenen prophylaktischen Gruppenkurse hätten jedoch pandemiebedingt kaum stattfinden können. Auswirkungen auf die beruflichen Entwicklungschancen für Auszubildende und Studierende können allerdings aktuell nicht seriös beurteilt werden. Dessen ungeachtet ist zu den beruflichen Erfolgsaussichten und zu den Chancen in Thüringen zunächst Folgendes klarzustellen: Entgegen der Wahrnehmung von vielen älteren Jugendlichen, coronabedingt würde es nicht mehr ausreichend Ausbildungsstellen geben bzw. würden diese wegbrechen, sehen wir auch im zweiten Jahr der Pandemie mehr angebotene Stellen als nachfragende Bewerber/-innen. Diese schon weit vor der Pandemie zu beobachtende Entwicklung vollzieht sich im Übrigen in fast allen für Thüringen hochrelevanten Berufsgruppen und Branchen mehr oder weniger gleich stark. Wichtig ist deshalb, dass wir gemeinsam über die sehr guten beruflichen Perspektiven aufklären und gemeinsam weiter aktiv für eine Ausbildung in Thüringen werben, natürlich ohne dabei die hochschulische gegen die berufliche Ausbildung auszuspielen. Vor dem genannten Hintergrund und den zwischenzeitlich erheblich eingeschränkten Angeboten der beruflichen Orientierung bzw. der Berufsberatung wurde unter dem Dach der Thüringer Allianz für Berufsbildung- und Fachkräfteentwicklung bereits im März ein Onlineportal entwickelt, das die unterschiedlichen Angebote unter dem Motto „Deine Ausbildung in Thüringen“ auf einer zentralen Plattform zusammenführt. Dabei wird vor allem ein unkomplizierter Zugang für Schüler/-innen und Eltern, aber auch für Beratungslehrer/-innen ermöglicht. Perspektivisch sollen möglichst viele Angebote, unter anderem auch Ausbildungsmessen und Angebote der beruflichen Orientierung, virtuell realisiert werden können. Die Plattform „www.deine-ausbildung-in-thueringen.de“ ist seit Mitte März 2021 erreichbar, wobei wir diese kontinuierlich weiterentwickeln und durch Inhalte ergänzen werden. Zu Frage 2: Um den Fachkräftenachwuchs für den Wirtschafts- und Lebensstandort Thüringen zu sichern, ist es von elementarer Bedeutung, das System der dualen Ausbildung aufrechtzuerhalten und zu stärken – gerade unter den aktuell schwierigen Bedingungen. Gemeinsam mit den wesentlichen Akteuren der beruflichen Bildung unternimmt das TMASGFF große Anstrengungen, um Fördermöglichkeiten und neue Unterstützungsansätze zur Stärkung der Berufsausbildung in Thüringen abzustimmen und umzusetzen. Hierzu wurde unter anderem bereits im letzten Frühjahr eine regelmäßig tagende Taskforce „Ausbildung“ ins Leben gerufen, an der die Kammern, der VWT, die Generaldirektion der BA und der DGB beteiligt sind. Außerdem werden über die Thüringer ESF-Ausbildungsrichtlinien aktuell zahlreiche zusätzliche Unterstützungsleistungen zur Überwindung der Auswirkungen der Corona-Krise auf den Thüringer Arbeits- und Ausbildungsmarkt realisiert. Aufgrund der anhaltenden Pandemielage ist geplant, diese Maßnahmen auf das kommende Ausbildungsjahr 2021/2022 zu übertragen, um die Auszubildenden für eine erfolgreiche Ausbildung zu unterstützen. Es sei in diesem Zusammenhang noch angemerkt, dass auch der Bund seit dem Sommer 2020 mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ Unternehmen bei der Ausbildung finanziell unterstützt, damit Ausbildungsplätze gesichert sind und gleichzeitig dazu beigetragen wird, neue Ausbildungsverhältnisse in der Pandemie zu begründen. Seitens des BMAS wurde das Programm mit Wirkung vom 26. März 2021 mit verbesserten Konditionen verlängert. Laut Bundesagentur wird das Programm von den Thüringer Unternehmen auch rege in Anspruch genommen. Im Zeitraum August 2020 bis Juni 2021 gingen allein 1.306 Anträge auf Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien (plus) bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Drei Viertel von diesen Anträgen, also 965, konnten positiv beschieden werden. Davon gab es bisher 904 Auszahlungen. Sowohl die Thüringer Hochschulen als auch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft haben seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 eine Fülle von Maßnahmen im Interesse der Studierenden ergriffen. Bereits im Sommersemester 2020 haben das Ministerium und die Thüringer Hochschulen die gemeinsame Thüringer Erklärung zum Sommersemester 2020 verabschiedet, die von dem Gedanken geprägt war, dass Studierenden durch die Pandemie, soweit möglich, keine Nachteile entstehen sollen. Dank der gemeinsamen Anstrengungen der Thüringer Hochschulen und des Wissenschaftsministeriums konnten der Lehrbetrieb mit einem breiten Angebot an digitalen Lehrangeboten weitestgehend aufrechterhalten und somit Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Das TMWWDG hat gemeinsam mit dem Studierendenwerk verschiedene Programme für in eine finanzielle Notlage geratene Studierende aufgesetzt. Durch die Corona-Finanzhilfe Thüringen wurden schon rund 400 Studierende der Thüringer Hochschulen über die Überbrückungshilfen des Bundes hinaus finanziell in Höhe von insgesamt mehr als 300.000 Euro unterstützt. Im Rahmen des Programms „StudiumThüringenPlus“ werden Studienanfänger/-innen aus einkommensschwächeren Familien durch eine Einmalzahlung zum Studienstart in Höhe von 500 Euro bei der studentischen Erstausstattung unterstützt, zum Beispiel zur Anschaffung von Laptops. Die individuelle Regelstudienzeit wurde für das Wintersemester 2021 und das Sommersemester 2021 pauschal verlängert. Das TMWWDG hat die Hochschulen mit einem neuen zweistufigen Programm „Hochschullehre Digital-Extra“ in Millionenhöhe – das sind insgesamt zusätzlich 5 Millionen Euro – bei der Umstellung der Lehrangebote auf digitale Formate unterstützt. Schließlich ist in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Anfang Juli 2021 ein Impfangebot speziell für Studierende gemacht worden. 10.000 Impfdosen wurden zur Verfügung gestellt, 3.000 Studierende und Azubis haben das Angebot angenommen. Ein solches spezielles Impfangebot soll Studierenden und Auszubildenden im September nochmals unterbreitet werden. Wie Sie sehen, wird hier also schon eine ganze Menge für die Auszubildenden und Studierenden getan, wovon nach meiner Meinung auch über die Pandemie hinaus einiges Bestand haben wird. Zu Frage 3: Investitionen in Digitalisierung werden unter anderem auch an Thüringens berufsbildenden Schulen durch Umsetzung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 weiter vorangetrieben. Die Einbeziehung digitaler Unterrichtsinhalte ist integraler Bestandteil des Lernfeldkonzepts, auf dem der überwiegende Anteil der Lehrpläne in den Ausbildungsgängen der Berufsschulen fußt. Eine komplette Umstellung auf freie digitale Beschulung ist aus pädagogischen und fachdidaktischen Gesichtspunkten weder in den Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz noch in den Thüringer Lehrplänen vorgesehen. Insofern ist ein Prozess des vollständigen Übergangs auf digitale Unterrichtsformen weder intendiert, noch kann er abgeschlossen werden. Zu Frage 4: Aktuell findet an allen berufsbildenden Schulen im Freistaat Präsenzunterricht statt und soll auch im kommenden Schuljahr weiter stattfinden. Die Thüringer Hochschulen planen und streben für das Wintersemester 2021/2022 eine möglichst hohe Zahl von Präsenzveranstaltungen an. Gemeinsam mit den Hochschulen wird daran gearbeitet, die notwendigen Voraussetzungen für einen Präsenzbetrieb in größerem Umfang zu schaffen. Letztlich werden die pandemische Lage und die zur weiteren Eindämmung der Pandemie getroffenen rechtlichen Regelungen die Rahmenbedingungen bestimmen, unter denen die Präsenzangebote gemacht werden können. Ein regulärer Präsenzbetrieb im Sinne der in der Zeit vor der Pandemie üblichen Praxis für das Wintersemester 2021/2022 ist allerdings insoweit nicht zu erwarten, als dass größere Vorlesungen vermutlich in digitaler Form gehalten werden müssen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Ministerin Werner. Nachfragen sehe ich nicht. Wir müssen jetzt in die turnusmäßige Lüftungspause gehen. Ich möchte kurz ankündigen, wie es weitergeht. Wir setzen die Sitzung um 16.35 Uhr fort. Dann wird noch eine Viertelstunde die Fragestunde fortgesetzt und danach wird der Tagesordnungspunkt 45 aufgerufen, das ist die zweite Beratung zum Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Also bitte sagen Sie allen Bescheid, die mit diesem Tagesordnungspunkt 45 befasst sind, dass es dann nach der Fragestunde damit weitergeht. Danke. Ich setze die Sitzung fort. Noch mal kurz der Hinweis: Es folgt jetzt noch eine Viertelstunde Fragestunde und danach der Tagesordnungspunkt 45. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Montag mit Drucksache 7/3778.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Steuerung der Beschäftigungssituation im Mittelbau der Thüringer Hochschulen über Ziel- und Leistungsvereinbarungen Die Mehrzahl wissenschaftlicher Mitarbeiter im Mittelbau der deutschen staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist auf der Basis von Zeitverträgen tätig. Die Grundlage für diese vertragliche Ausgestaltung ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das es Hochschulen ermöglicht, befristete Kettenverträge über Jahrzehnte hinweg zu schließen. Dies entspricht dem Bedarf der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen an Atmungspotenzial und Flexibilität. Sie leben von der Fluktuation im Mittelbau, weil dies ein Garant von Innovation in der Forschung und zugleich die Chance für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ist. Es geht aber auch um die Fairness zwischen den Generationen. Durch Regelungen zur Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Mittelbau entstehen Flaschenhälse, die die Karrierewege nachfolgender Generationen blockieren. Gerade im Bereich der auf Experimenten und Versuchen beruhenden Natur- und Technikwissenschaften sind an ausreichende Projektlaufzeiten geknüpfte Vertragslaufzeiten sinnvoll und müssen nicht in Dauerstellen überführt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Besteht zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und den Thüringer Hochschulen eine Ziel- und Leistungsvereinbarung, nach der ein bestimmter Prozentsatz des wissenschaftlichen Personals auf Dauerstellen beschäftigt werden muss? 2. Wann wurden die Thüringer Hochschulen und der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft über diese Maßnahme unterrichtet? 3. Ist die verpflichtende Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals auf Dauerstellen aus Sicht der Landesregierung mit der Wissenschaftsfreiheit der Thüringer Hochschulen vereinbar und wie begründet sie ihre Ansicht?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte, Herr Staatssekretär Feller.

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Feller

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Montag für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Wie Sie wissen, wurde am 6. Juni 2019 die Bund-Länder-Vereinbarung über den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossen und unterzeichnet. Das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern besteht darin, die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen flächendeckend und dauerhaft zu verbessern. Mit der dauerhaften Förderung ab 2021 durch den Bund soll auch unbefristetes, mit Studium und Lehre befasstes Hochschulpersonal ausgebaut werden. Darin sehen Bund und Länder einen wesentlichen Faktor für die Verbesserung der Qualität von Lehre. Entsprechend den Vorgaben im Zukunftsvertrag hat Thüringen im Jahr 2020 die Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen zum „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ erarbeitet. Die Thüringer Verpflichtungserklärung umfasst insgesamt vier Schwerpunkte, wovon einer den Erhalt der Ausbildungskapazitäten und die Erhöhung des Anteils des dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals berücksichtigt. Konkret hat sich Thüringen damit gegenüber dem Bund verpflichtet, den Anteil des dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen, mit Studium und Lehre befassten Hochschulpersonals bis zum Jahr 2027 von im Jahr 2018 58 Prozent auf mindestens 65 Prozent im Jahr 2027 zu steigern. Basierend auf dieser Gesamtverpflichtung des Landes gegenüber dem Bund sowie den Festlegungen in der Rahmenvereinbarung V hat das Wissenschaftsministerium im Verhandlungszeitraum 2020 zur Ausgestaltung der Ziel- und Leistungsvereinbarung für den gleichen Zeitraum mit jeder Thüringer Hochschule spezifische Ausbau- und Halteziele zur Entwicklung des Anteils des dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen Personals vereinbart. Diese haben ihre hochschulspezifischen Festlegungen letztendlich in der Vereinbarung zur Umsetzung des Zukunftsvertrags als Ergänzung der Ziel- und Leistungsvereinbarung einer jeden Hochschule gefunden. Näheres zum Prozentsatz der hochschulindividuellen Ausbauziele kann den jeweiligen Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Thüringer Hochschulen entnommen werden, die auf der Internetseite des TMWWDG einsehbar sind. Bei der näheren Betrachtung werden Sie erkennen, dass wir uns hier von den hochschulspezifischen Entwicklungen und dem bereits erreichten Status quo jeder Hochschule haben leiten lassen, damit im Gesamtkontext gemeinsam erreichbare und realistische Ziele verabredet werden. Zu Frage 2: Die Thüringer Hochschulen waren von Beginn an mit der Erarbeitung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen zum „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ in Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Zukunftsvertrag einbezogen. Nach der Beschlussfassung zur Rahmenvereinbarung, die am 17.07.2020 durch den Thüringer Landtag erfolgte und dem eine abschließende Befassung im Ausschuss vorausging, lag das Mandat zum Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen in meinem Ministerium. Im Ergebnis des Abstimmungsprozesses erfolgte zu allen hochschulspezifischen Zielstellungen eine Verständigung und Konkretisierung, hierbei auch zur Erhöhung des Anteils des dauerhaft beschäftigten wissenschaftlichen Personals im Entwicklungszeitraum bis 2025. Der Verhandlungsprozess fand mit der bilateralen Unterzeichnung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen im Dezember 2020 seinen Abschluss, womit die Hochschulen pünktlich zum Jahresbeginn 2021 in die Umsetzung ihrer Verpflichtungen einsteigen konnten. Zu Frage 3: Die personelle Ausstattung und die Stellenstruktur an den Hochschulen sind nicht Bestandteil der Hochschulselbstverwaltung und werden vom Schutzbereich des Artikels 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz nicht erfasst. Freie Forschung und Lehre wird durch die ohnehin nur über finanzielle Anreize erfolgende mittelbare Festlegung des Verhältnisses von Dauer- und Befristungsstellen daher nicht beeinflusst. Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz enthält neben dem individuellen Freiheitsrecht auch eine objektive Grundsatznorm über das Verhältnis von Wissenschaft, Forschung und Lehre zum Staat. Der daraus herzuleitende Anspruch beschränkt sich jedoch darauf, dass der Staat organisatorisch und auch finanziell für funktionsfähige Institutionen eines freien Wissenschaftsbetriebs sorgen muss. Das Land kommt mit Unterstützung des Bundes diesen Verpflichtungen durch eine auskömmliche und langjährig gesicherte Finanzierung der Hochschulen nach, die eine Personalausstattung für beste Bedingungen in Forschung und Lehre ermöglicht. Anzumerken ist dazu, dass gerade die Erhöhung des Anteils unbefristeter Stellen wissenschaftsfördernde Auswirkungen hat, da dadurch die selbstständige Forschung und Lehre gestärkt wird. Zudem bieten unbefristete Beschäftigungsverhältnisse jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gesicherte Entwicklungsperspektiven. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Staatssekretär Feller. Nachfragen gibt es nicht. Dann stellt Frau Abgeordnete Lukasch die nächste Frage in Drucksache 7/3781.

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Ute Lukasch Die Linke

Fragestunde

Stand der Abarbeitung von beantragten Corona-Hilfen in Thüringen Die für die Unternehmen vorgesehenen Wirtschaftshilfen – Novemberhilfe 2020, Dezemberhilfe 2020 bzw. die Überbrückungshilfe III – sind noch nicht bei allen verbescheideten Vorgängen zur vollständigen Auszahlung gelangt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der in den genannten Programmen beantragten und bereits verbescheideten Hilfen sind noch nicht zur vollständigen Auszahlung gelangt – bitte nach Programm und Höhe der bewilligten Mittel auflisten –? 2. Wie ist der Bearbeitungsstand der Förderfälle, deren Bearbeitung durch die Thüringer Aufbaubank erfolgt – bitte nach Anzahl, Fördersumme und Programm auflisten –? 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Probleme zu beseitigen, welche bisher eine zügige Abarbeitung der Förderfälle, die noch zur Prüfung bei der TAB liegen, sowie der noch nicht vollständig ausgezahlten Anträge verhinderte? 4. Was hat im Falle eines Unternehmens aus dem Bereich der Schulversorgung aus Bocka nach der erfolgten Eignungsprüfung und ersten Abschlagszahlung durch den Bund zur Verzögerung der abschließenden Auszahlung der Hilfen geführt? Danke schön.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte, Frau Staatssekretärin Kerst.

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Kerst

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Frage der Abgeordneten Lukasch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Antwort zu Frage 1 und 2: Für die drei nachgefragten Programme November-Hilfe, Dezember-Hilfe und Überbrückungshilfe III wurden von den Thüringer Unternehmen insgesamt 24.040 Anträge mit einem Volumen in Höhe von rund 506 Millionen Euro gestellt. Mit Stand 20. Juli 2021 wurden davon 23.339 Fälle abschließend bearbeitet. Damit sind deutlich über 95 Prozent der Fälle abgearbeitet. Somit müssen noch 701 Fälle abgeschlossen werden. Bezogen auf die beantragten Hilfen sind 86 Prozent der beantragten Mittel ausgezahlt. Antwort zu Frage 3: Nach meiner Einschätzung werden die Förderfälle in Thüringen zügig bearbeitet. Bei der Prüfung der vorliegenden Fälle arbeitet die Thüringer Aufbaubank eng und konstruktiv mit den beauftragten Steuerberatern zusammen, um offene Sachverhalte schnellstmöglich zu klären. Eine vollständige Abarbeitung der Anträge auf Überbrückungshilfe III kann insoweit noch nicht erfolgt sein, da die Frist für eine Antragstellung erst Ende Oktober 2021 endet und damit nach wie vor Anträge gestellt bzw. geändert werden können. Zudem muss von der Zahl der Antragsteller auch der Anteil abgelehnter Fälle berücksichtigt werden. Schließlich möchte ich hervorheben, dass die längeren Bearbeitungszeiten in den überwiegenden Fällen durch fehlende Unterlagen der Antragsteller bedingt sind. Zu Frage 4: Bei der Bearbeitung des nachgefragten Antrags haben sich Klärungsbedarfe ergeben, die die Nachreichung von Unterlagen erforderlich machten. Diese Unterlagen liegen derzeit noch nicht vor. Das Unternehmen wurde daher im Sinne einer zeitnahen abschließenden Bearbeitung des Unterstützungsanliegens um eine schnellstmögliche Nachreichung dieser Unterlagen gebeten. Vielen Dank.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin. Nachfragen gibt es nicht. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Thrum mit Drucksache 7/3782.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Schwerer Bandendiebstahl und gewerbsmäßige Bandenhehlerei in Schleiz, Gefell, Schmiedehausen und Gera Einem Pressebericht der „Ostthüringer Zeitung“ vom 14. Juni 2021 ist zu entnehmen, dass das Landgericht Gera über einen Sachverhalt urteilte, wobei sich zwei Angeklagte einer Diebesbande aus Weißenfels zu verantworten hatten. In einer Übersicht der bei den Strafkammern des Landgerichts Gera im Juni 2021 neu anberaumten erstinstanzlichen Hauptverhandlungstermine wird nun entgegen dem Bericht der „Ostthüringer Zeitung“ nicht etwa von Weißenfelser Bürgern, sondern von serbischen Staatsangehörigen berichtet, die zur Tatzeit lediglich in Weißenfels lebten. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen aufgrund ihrer Ermittlungen zur Last, dass sie gemäß gemeinschaftlicher Verabredung Wohnungseinbruchsdiebstähle durch das Einschlagen von Fenster- und Türscheiben begangen haben sollen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Summe an Beutegut und welcher Betrag an Sachbeschädigungen ist aufgrund der oben genannten Straftaten der Diebesbande bisher festgestellt worden? 2. Worin liegen die Gründe für die lange Bearbeitungsdauer dieser zusammenhängenden Fälle, deren Tatzeitraum bis in das Jahr 2012 zurückreicht? 3. Beabsichtigt die Staatsanwaltschaft aufgrund des nunmehr geringen Strafmaßes und der diesbezüglichen Wirkung auf die Opfer, Revision einzulegen? 4. Inwieweit erwägt die Landesregierung Absprachen bzw. bestehen Absprachen mit dem Bundesland Sachsen-Anhalt, die eine Abschiebung der serbischen Staatsangehörigen vorsehen?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

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von Ammon

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, dabei gestatten Sie mir bitte einige Ausführungen vorab, die das Verständnis wesentlich erleichtern. Der von der Mündlichen Anfrage in Bezug genommene Presseartikel der „Ostthüringer Zeitung“ vom 14. Juni 2021 betrifft einen Teil aus einem umfangreichen Verfahrenskomplex zu einer Serie von Wohnungseinbruchsdiebstählen aus den Jahren 2012 und 2013. Das Verfahren richtete sich ursprünglich gegen elf Beschuldigte, die zahlreicher Tathandlungen in unterschiedlicher Zusammensetzung und Beteiligung in bandenmäßigen Strukturen verdächtigt waren. Teilweise waren Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte mangels eines für eine Anklageerhebung hinreichenden Tatverdachts einzustellen, teilweise wurde Anklage erhoben. Unter anderem gegen die beiden Angeklagten, über die in dem genannten Presseartikel berichtet wird, erhob die Staatsanwaltschaft Gera am 29. September 2014 Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Gera wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei und schwerem Bandendiebstahl in zahlreichen Fällen. Das Landgericht Gera verurteilte die beiden Angeklagten nach acht Verhandlungstagen am 26. Mai 2015 wie folgt: Gegen einen der Angeklagten wurde wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen und Hehlerei eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt. Gegen den anderen Angeklagten wurde wegen Hehlerei und unter Einbeziehung von Strafen aus zwei Strafbefehlen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesprochen. Im Übrigen, das heißt in der überwiegenden Anzahl der ihnen zur Last gelegten Fälle, wurden beide Angeklagten damals freigesprochen. Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof am 21. Juli 2016 die Verurteilung der Angeklagten auf und verwies die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Gera zur erneuten Verhandlung zurück. Daraufhin wurden die beiden Angeklagten nunmehr am 14. Juni 2021 vom Landgericht Gera jeweils erneut verurteilt, der eine Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen und Hehlerei, der andere Angeklagte unter Einbeziehung von Strafen aus anderen Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen Hehlerei. Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Nun zu den Fragen. Antwort auf Frage 1: Hinsichtlich des ersten Angeklagten beträgt der Beuteschaden ca. 16.000 Euro und der Sachschaden ca. 1.400 Euro. Beim zweiten Angeklagten liegt die Summe des Beuteguts bei ca. 2.600 Euro. Antwort auf Frage 2: Das eingangs genannte Ermittlungsverfahren ging am 5. Februar 2013 bei der Staatsanwaltschaft Gera ein. Im Hinblick auf den Verfahrensumfang und die beachtliche Anzahl an Tatverdächtigen konnten bereits am 29. September 2014 die umfangreich geführten Ermittlungshandlungen mit einer Anklageerhebung zum Landgericht Gera abgeschlossen werden. Das Urteil des Landgerichts Gera vom 26. Mai 2015 erging unter Berücksichtigung des Verfahrensumfangs demnach zeitnah nach Anklageerhebung. Eine Verfahrensverzögerung trat nach der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs und der Rückkehr der Akten am Landgericht Gera im März 2017 ein. Die genauen Gründe hierfür lassen sich auch mit Blick auf die präsidiale Selbstverwaltung im Rückblick nur eingeschränkt aufklären. Festzustellen ist aber, dass besondere erschwerende Umstände vorlagen, die einer beschleunigten Behandlung des Verfahrens hinderlich waren. Hierzu zählt eine sehr hohe Belastung der Strafkammer mit Haftbefehlssachen. Diese sind vorrangig abzuarbeiten. Dies gebietet das Grundrecht auf ein schnelles Verfahren, wenn ich schon in Untersuchungshaft bin, und deswegen müssen diese Verfahren zügig und vorrangig bearbeitet werden. Zudem gab es nach Aktenlage Schwierigkeiten, mit den Verteidigern der zunächst drei Angeklagten einen Termin abzustimmen. Schließlich ergab sich noch ein besonderer Umstand: Eine Verteidigerin war in den Ruhestand getreten. Die Bestellung eines Pflichtverteidigers verzögerte sich, weil der vorgesehene Rechtsanwalt hierzu zunächst sein Einverständnis gegeben, dies jedoch später wieder widerrufen hatte. Antwort auf Frage 3: Nein, die Staatsanwaltschaft hat keine Revision gegen das Urteil eingelegt und beabsichtigt dies auch nicht. Antwort auf Frage 4: Zuständige Ausländerbehörde für die Verurteilten, beide serbischer Staatsangehörigkeit, ist die Ausländerbehörde des Burgenlandkreises in Sachsen-Anhalt. Diese entscheidet eigenständig und ausschließlich über die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Absprachen zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Bundesland Sachsen-Anhalt, die eine Abschiebung der serbischen Staatsangehörigen zum Gegenstand haben, gibt es nicht und sind auch nicht beabsichtigt. Vielen Dank.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Staatssekretär von Ammon. Es gibt eine Nachfrage, bitte.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Ich habe noch zwei Nachfragen, und zwar: Welchen Aufenthaltstitel haben die verurteilten serbischen Staatsangehörigen? Meine zweite Frage: Können Sie mir sagen, an wie vielen Einzelstraftaten an welchen Orten die serbischen Staatsangehörigen hier insgesamt beteiligt waren?

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von Ammon

Fragestunde

Die Antwort auf Frage 1: Der Aufenthaltsstatus der beiden Angeklagten bzw. Verurteilten richtet sich nach § 81 Abs. 5 bzw. nach § 60a Abs. 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Frage 2: Nein, die sind mir nicht bekannt.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gut, danke. Gibt es weitere Fragen? Das sehe ich nicht. Dann ist damit die Fragestunde beendet. Die gegebenenfalls verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wie heute beschlossen und angekündigt, rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 45 auf Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3579 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/3811 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.

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Christian Schaft Die Linke

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream, durch Beschluss des Landtags in der 51. Sitzung vom 1. Juli 2021 wurde der vorliegende Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Die vorgelegte Änderung wurde notwendig, weil in den bisherigen Regelungen des Gesetzes lediglich bundesweite und regionale Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen durch landesrechtliche Vorgaben in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz des Bundes berücksichtigt wurden. Durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 erfolgten Schließungen jedoch aufgrund bundesunmittelbarer Vorgaben und daher bedarf es hier einer Klarstellung, solche Zeiträume der Schließung ebenso zu berücksichtigen. Die jeweiligen Änderungen mit den Artikeln 1 bis 3 stellen klar, dass eine Erstattung von Elternbeiträgen im Kita- und Hortbereich auch dann erfolgt, wenn die pandemiebedingten landesweiten oder regionalen Einrichtungsschließungen aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben, wie etwa der sogenannten Bundesnotbremse, angeordnet wurden. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 2. Juli 2021 beraten und dort ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. An der schriftlichen Anhörung haben sich die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Schulen, die GEW, ver.di sowie der Thüringische Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund beteiligt. Alle haben die vorliegende Änderung des Gesetzes begrüßt. Deswegen hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport in seiner 37. Sitzung am 21. Juli – also vor zwei Tagen – einstimmig beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzes zu empfehlen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Danke, Herr Schaft. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Abgeordneter Thrum von der Fraktion der AfD.

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Uwe Thrum AfD

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuhörer auf der Tribüne und auch zu Hause an den Bildschirmen, man könnte es theoretisch kurz machen, denn im Gesetz sollen nur die Wörtchen „bundes- oder“ eingefügt werden. Aber das Wörtchen „bundes-“ hat es uns eben nun mal angetan, denn nie zuvor hat es eine Bundesregierung gewagt, in so kurzer Zeit so viele Angriffe auf unsere Freiheits- und Grundrechte auszuüben wie mit diesem Gesetz (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das klingt natürlich auch sehr gefährlich und dramatisch, und deshalb hat auch der Bundestag am 4. Juni die epidemische Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate verlängert, und das, obwohl es kaum Kranke gibt. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das hat gewirkt!) Die Frage ist: Was bezweckt die Bundesregierung damit eigentlich? Braucht es diese Gängelei tatsächlich? Wir sagen Nein und wir sagen auch klipp und klar: Nie wieder Lockdown! Wir sagen auch Nein zu einer Bundesnotbremse unter diesen Umständen, die bekannterweise bis 30. Juni galt. (Beifall AfD) Denken wir an die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 und 5.00 Uhr, die uns auferlegt wurde. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Es geht um Kindergartenkinder!) Was diese Ausgangssperre bringen sollte, konnte mir noch keiner erklären. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE) Die Infektionsgefahr im Freien ist gleich Null und schon gar nicht von einer Uhrzeit abhängig, Herr Blechschmidt. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ja, glaub ich es denn! Das ist doch nicht zu fassen!) In der Ministerpräsidenten-Kohl-Runde mit der Kanzlerin hat auch Herr Ramelow diese Maßnahmen mitgetragen. Vielleicht kann die Landesregierung – falls anwesend – hier noch mal Stellung nehmen, um diesen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte noch mal darzustellen, denn der hat einer Virusbekämpfung nicht entgegengewirkt. Nach wie vor sind die willkürlich festgelegten Inzidenzwerte der Maßstab für diese Angriffe gegen unsere Grundrechte – Inzidenzwerte, die statistischen Grundsätzen widersprechen, weil die Gesamtzahl der durchgeführten Tests nicht mit in die Verhältnisrechnung einfließt: Teste ich also viel, habe ich hohe Zahlen, teste ich wenig, habe ich entsprechend niedrige Werte, wobei der Fokus auf die wirklich Kranken gar nicht gelegt wird. Deshalb sagen wir auch nach wie vor, dass diese sogenannte Pandemie herbeigetestet werden kann. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Die so- genannte Pandemie!) Im Übrigen hat das die Greizer Landrätin in einem Presseinterview vor wenigen Tagen auch bestätigt, ich zitiere: Wir hatten doch nur diese hohen Zahlen, weil wir getestet haben. Die Inzidenz ist vollkommen unverhältnismäßig. – Zitatende, Punkt. (Beifall AfD) Vielen Dank, Frau Schweinsburg, für diese Erkenntnis, wir predigen das schon seit über einem Jahr und freuen uns natürlich, dass hier und da jetzt mal ein Lichtlein aufgeht, selbst bei den Regierenden: Mit einem Erlass durch das Gesundheitsministerium sollen ab sofort die Inzidenzen nicht mehr als alleiniger Maßstab gelten, die Intensivbettenkapazität oder die Hospitalisierungsrate sollen mitberücksichtigt werden. Es ist schade, dass Sie, meine Damen und Herren, das Gesundheitswesen über viele Jahre kaputtgespart haben. Die Bettenkapazität wurde dank Ihres Engagements, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Was hat das mit dem Gesetz zu tun?) liebe Rot-Rot-Grünen und CDU, in den letzten 30 Jahren von 30.000 auf 15.000 Betten halbiert. Ja, wir müssen das Gesundheitswesen stärken und fordern deswegen eine Reform der Klinikfinanzierung, (Unruhe FDP) die Corona-Milliarden sind dort zielführender angelegt. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sie haben die falsche Rede!) Die Schulen, Kindergärten, die Jugendarbeit – Herr Montag –, der Einzelhandel und das Gastgewerbe dürfen jedenfalls nie wieder pauschal geschlossen werden. (Beifall AfD) Künftige Fachkräfte, die unsere Wirtschaft so dringend braucht, werden um ihre Bildungschancen gebracht, auch die Kindeswohlgefährdung hat in Thüringen einen neuen Höchststand erreicht. Und weil heute letzter Schultag ist, sprechen wir diesem Thüringer Bildungsministerium auch nur ein ungenügendes Zeugnis aus, und das ist nun mal die Note 6. Setzen, durchgefallen! (Beifall AfD) Zurück zum Antrag: Wir wollen die Eltern nicht für eine Leistung bezahlen lassen, welche sie nicht in Anspruch nehmen konnten. Unser Entschließungsantrag im März hat das bereits entsprechend deutlich gemacht. (Unruhe DIE LINKE) Deshalb muss es auch bei bundesunmittelbaren Vorgaben eine Erstattung geben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Der nächste Redner ist Abgeordneter Tischner von der Fraktion der CDU.

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Christian Tischner CDU

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich hatte ich mir vorgenommen, gar nichts dazu zu sagen, aber für die interessierte Öffentlichkeit ist es, glaube ich, nach dem Beitrag des Kollegen noch mal wichtig zu hören, worum es eigentlich geht. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Denn wir beraten ein Gesetz und eine Thematik, die wir im letzten halben Jahr ja gemeinschaftlich sehr intensiv beraten haben, nämlich die Erstattung der Elternbeiträge für die Familien, die Ihr Kind im Lockdown nicht in den Kindergarten und Hort geben konnten. Wir haben richtigerweise durch die Regierung jetzt noch mal die Hinweise bekommen, was anzupassen ist, hatten ein gutes Anhörungsverfahren. Meine Fraktion stimmt dem sehr zu, wir sind allerdings etwas verwundert – ach, jetzt kommt der Minister, wenigstens einer, wir dachten schon, die Regierungsumbildung findet gerade statt, aber es läuft. (Beifall CDU) Herr Minister Maier, vielleicht können Sie wenigstens die Bitte an die Landesregierung mitnehmen, dass es uns als Parlament bei diesem Tagesordnungspunkt darauf ankommt, jetzt sehr schnell die Gelder auszuzahlen, damit die Familien, die auf die Erstattung der Elternbeiträge warten, diese jetzt in der Sommerpause erhalten. Deswegen auch vielen Dank, André Blechschmidt, dass wir das heute noch mal vorgezogen und draufgesetzt haben – ein wichtiger Punkt. Und ansonsten: Eine gute Sommerpause allen! (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Danke. Die nächste Rednerin ist Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP.

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Franziska Baum FDP

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern an den Bildschirmen, es geht tatsächlich um die Erstattung der Elternbeiträge, was die Kitagebühren angeht, wo keine Kita, kein Hort stattfinden konnte. Das wird jetzt ergänzt durch die Schließungsanweisung, die aus dem Bund gekommen ist. Wir Freie Demokraten stehen natürlich dahinter und werden dem Gesetzentwurf in der Form zustimmen. Ich würde gern die Forderung unterstützen, die Kollege Tischner gerade schon aufgemacht hat, dass wir nicht wieder in sechs Monaten in den Zeitungen lesen müssen, dass es nach wie vor Verzögerungen bei der Auszahlung der Beiträge, dass es Streitereien mit den Kommunen gebe. Das kennt man ja. Das passiert immer mal. Aber denken Sie bitte immer auch daran, wer da dahintersteht. Das sind nämlich die Eltern, die in der Pandemie Extremes für ihre Kinder, für die Familie, für die Bildung und die Betreuung leisten mussten. Herzlich Dank an dieser Stelle an alle Eltern, die das geleistet haben und leisten mussten. (Beifall FDP) Denken Sie bitte an die, wenn Sie mit den Kommunen darüber verhandeln, wie das ausgezahlt wird oder nicht. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Danke. Es gibt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Reinhardt von der Fraktion Die Linke.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Werte Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, wer am 21.04.1782 in Oberweißbach geboren wurde? – Richtig, Fröbel. Ich erspare mir, die Rezitationen von Fröbel und der Bedeutsamkeit des Thüringer Kindergartens – die mir wirklich am Herzen liegen würden – zu diesem Tagesordnungspunkt vorzunehmen, weil es nicht zur Sache wäre, Herr Thrum. Eigentlich geht es hier heute um die Erstattung, um das Thüringer Gesetz zur Erstattung der Beiträge für Kindergärten, Schulen und Horte. Sie haben wie schon beim letzten Mal über die Bundesnotbremse und die Verwirrtheit der Maßnahmen gesprochen. Es klang schon wieder so, als wenn Sie die Notlage durch dieses Virus, durch diese Pandemie nicht ganz ernst nehmen würden, weil Sie es eine „sogenannte Pandemie“ genannt haben. Meine Empfehlung: Fragen Sie mal Ihre beiden Kameraden aus der Fraktion, Herrn Laudenbach oder Herrn Lauerwald, was mit der Fraktion in Gera los war, wie viele dort von Ihren Kameraden an dieser Krankheit erkrankt sind, einer leider Gottes schwer. Fragen Sie mal nach, ob diese drei Kameraden aus Gera diesen Virus so leugnen würden wie Sie. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Wir leugnen doch das Virus nicht! Das ist der falsch Begriff! Corona gab es schon immer!) Ich glaube nicht. Ich kann nur sagen, dass ich allen Menschen hier im Freistaat Gesundheit wünsche. Da komme ich zum nächsten Punkt. Sie haben in der letzten Rede gesagt, dass Sie überhaupt nicht verstehen können, warum man testet oder die Testungen macht. Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, wie Sie das freiwillige Testen nicht in Anspruch nehmen lassen wollen. Ich finde es völlig berechtigt, dass wir Geld in die Hand nehmen, um den Menschen, die sich testen lassen wollen, diese Testmöglichkeit anbieten zu können, weil es die eigene Verantwortung ist, ob man das macht oder nicht. Dieses Geld wollen Sie nicht mal bereitstellen. Damit beschneiden Sie die Freiheit derer, die sich diesen Test beispielsweise nicht leisten können, und Sie beschneiden die Gesundheit derer, die sich davor schützen können. Das kann ich nicht unterstützen. (Beifall DIE LINKE) Kommen wir noch mal zurück zum Thema. Wir haben dieses Gesetz ändern müssen, weil es diese Bundesanordnung gab. Im vorherigen Gesetz, was wir ebenfalls sehr schnell beschlossen hatten – wie auch diese Änderung –, ging es darum, dass wir die Beiträge der Eltern, die ihre Kinder aufgrund dieser Pandemie leider nicht in eine Bildungseinrichtung schicken durften – Kindergarten, freie Schule oder Hortbetreuung – refinanziert bekommen. Das wollten wir und das war der Vorschlag, weil wir solidarisch gemeinsam durch die Krise gehen und Familien entlasten wollen. Wir wollen diese Familien entlasten – das werden wir auch –, nicht nur aufgrund einer Thüringer Anordnung, sondern jetzt auch aufgrund einer Bundesanordnung. Die Anhörung hat es gezeigt – Kollege Schaft hat es schon vorgestellt –, die, die wir angehört haben – das müssen wir bei Gesetzen machen –, haben diesen Vorschlag begrüßt. Auch die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, der SPD, der Grünen, der CDU finden das super. Komischerweise haben auch Sie als AfD-Fraktion im Ausschuss zugestimmt. Das passt überhaupt nicht mit dieser Rede hier heute zusammen. Das finde ich ein bisschen schade. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Wir stimmen auch zu!) Wir als Linksfraktion – jetzt spreche ich in dem Moment sozusagen nicht für alle drei Fraktionen – wünschen uns, dass diese Hilfe bei den Eltern der 95.000 Kinder, die wir im Freistaat haben, die durch Kindergärten, freie Schulen, Kindertagespflege betreut werden, schnell ankommt, dass sie unproblematisch ankommt und dass die Träger, die das Geld schon weitergereicht haben, und die Kommunen mit Trägern ins Gespräch kommen. In diesem Sinne kann ich nur alle hier darum bitten, zuzustimmen. Und ich freue mich, wenn auch Sie von der AfD dem Gesetz zustimmen wollen, denn es ist einfach sinnhaft und es ist notwendig. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Nein. Wünscht die Landesregierung das Wort? (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Herr Prä- sident!) Bitte.

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Christian Tischner CDU

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich mache es kurz, aber ich dachte, die Landesregierung spricht und beantwortet uns die wichtigste Frage, die im Raum steht, nämlich, wann die Thüringer Eltern dann mit der Auszahlung des Geldes rechnen können, wenn wir jetzt hier im Landtag den Weg dafür freimachen. Frau Staatssekretärin, vielleicht haben Sie doch noch kurz die Minute und können uns da eine Auskunft geben? Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Bitte, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Wir erstatten ja an die Träger. Natürlich warten die Träger teilweise auf diese Klarstellung. Einige Träger haben gesagt, das ist doch klar, dass das auch gilt, und haben die Elternbeiträge nicht erhoben, andere haben gesagt, wir warten, bis das Wort „bundesrechtlich“ auch in die gesetzliche Grundlage reingekommen ist. Das heißt, für die Eltern kommt es nur darauf an, dass jetzt die gesetzliche Regelung verändert wird. Sobald das in Kraft tritt, steht da, bei einer landes- oder bundesrechtlichen Schließung werden keine Beiträge erhoben, wenn sie mehr als 15 Tage umfasst. Das heißt, für die Eltern wirkt das Gesetz mit Inkrafttreten unmittelbar, sodass sie entweder wissen, diese nicht erhobenen Beiträge werden auch dauerhaft nicht erhoben, oder man tritt dann in die Verrechnung ein und sagt, okay, ich habe jetzt weitergezahlt, aber es hat sich jetzt gezeigt, ich hätte nicht zahlen müssen usw. Das heißt, es gilt unmittelbar. Die Auszahlung der Erstattung erfolgt an die Gemeinden. Wir haben im letzten Frühjahr damit begonnen, das macht das Schulamt Süd mit einer EDV, die inzwischen eingespielt ist, und einem Verfahren, das inzwischen eingespielt ist, das geht schnell. Eine Klarstellung: Es gab noch mal einen Artikel zu den Gebührenerstattungen aus dem vergangenen Frühjahr. Da kann ich jetzt die Gelegenheit noch mal nutzen zu sagen: Wir haben ungefähr 29,7 Millionen Euro bereits ausgezahlt. Noch im Streit sind einzelne Widerspruchsverfahren im Volumen von unter 800.000 Euro. Da ist teilweise der Eindruck entstanden, wir hätten Mittel aus dem Frühjahr an die Gemeinden noch nicht erstattet. Das stimmt nicht, sondern es sind noch Widerspruchsverfahren anhängig, die wir abarbeiten, und da geht es um Beträge unter 800.000 Euro gegenüber ungefähr 29 Millionen Euro, die bereits ausgezahlt sind. Danke. (Beifall DIE LINKE)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Danke, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen. Gibt es jetzt noch Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3579 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Es gibt keine Enthaltungen. Dann kommen wir jetzt zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dafür ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Bitte erheben. Keine Gegenstimme. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2290 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Ja. Bitte. Doch nicht? Gut, dann ist der erste Redner Abgeordneter Urbach von der Fraktion der CDU.

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Jonas Urbach CDU

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thüringer Feuerwehr hat stets eine große Unterstützung verdient. In den vergangenen Monaten, die ich hier Mitglied sein durfte – so viele Jahre sind es noch nicht –, habe ich feststellen dürfen, dass es immer eine große Einmütigkeit gab, wenn es um dieses Thema ging. Die großartige Leistung, die im Moment wieder in den überfluteten Gebieten in den verschiedensten Ecken unseres Landes vollbracht wird, zeigt, dass wir in diesem eng verzahnten System von Brand- und Katastrophenschutz in Deutschland Menschen haben, die eine höchst wertvolle Arbeit leisten. Ich möchte mich dafür ganz herzlich bedanken, (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch bei den Thüringer Helfern, die im Katastrophengebiet unterwegs sind. Ich möchte mich aber insbesondere auch bei denen bedanken, die bereit sind loszufahren. Ich weiß von einigen Wehren, die eine Bereitschaft signalisiert haben, aber man hat vor Ort gesagt, wir müssen das koordinieren. Aber auch das zeigt allein schon, dass, wenn es denn gewünscht würde, hier sehr viele Thüringerinnen und Thüringer noch zu Hilfe eilen würden. Die Ereignisse zeigen aber eben auch, dass wir eine sich ändernde Welt haben mit anderen Rahmenbedingungen, die auch an die Katastrophenschutzdienste andere Anforderungen stellen. Denen müssen wir begegnen. Wir haben uns im vergangenen Jahr – der Antrag ist tatsächlich schon mindestens sechs Monate alt und ist das Destillat einer Tour, die wir im letzten Jahr gemacht haben, mit vielen Gesprächen mit den Feuerwehren, die wir stets und ständig natürlich auch durchführen – mit den Kameradinnen und Kameraden unterhalten und sind zum Entschluss gekommen, hier mal einige Punkte vorzuschlagen, die wir dann gern mit Ihnen auch im Ausschuss diskutieren möchten. Ich würde sie gern mal vorstellen. Ein wichtiger Punkt ist, dass wir jetzt 30 Jahre nach der Wiedervereinigung in vielen Orten das Problem haben, dass wir hochpreisige Feuerwehrfahrzeuge anschaffen müssen. Das Land hat da immer schon mit unterstützt. Es gibt jetzt einen Festanteil für eine Förderung – der Innenminister ist gar nicht mehr da, aber Herr Götze ist noch hier, schön – und es ist schön, dass da jetzt ein bisschen mehr draufgelegt wurde, aber es hilft nichts, wir müssen zu einer prozentualen Förderung kommen, denn die Preise steigen ins Unermessliche, und dann hilft es auch nicht, wenn wir Festbeträge haben. (Beifall CDU) Auch die Frage nach der Förderung von gebrauchten Feuerwehrfahrzeugen – ein ganz großes Thema – wurde diskutiert, auch sehr kontrovers, aber in vielen kleinen Orten ist es durchaus eine Überlegung, vielleicht sogar ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug zu nehmen, denn ein 15 Jahre altes Fahrzeug ist eben besser als ein 40 Jahre altes. Das ist keine Seltenheit. Auch die Frage nach Multifunktionsfahrzeugen ist bisher nicht geregelt. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass wir gern – und es ist gut, dass das schon begonnen hat – eine zentrale Beschaffungsstelle einrichten möchten. Hier ist jetzt – durchaus mit den Anteilen der CDU – in der Diskussion bei der letzten Haushaltsgestaltung und dem Beschluss ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht worden. Jetzt wird überlegt, wie das gehen könnte, wenn man einen Mannschaftstransportwagen gemeinschaftlich beschafft. Die Idee ist im Prinzip, wenn viele ein Fahrzeug brauchen und das zusammen bestellen, wird es billiger. Auch jetzt wird das schon mit 10 Prozent mehr vom Land gefördert, wenn man sich mit Nachbarn zusammentut. Hier muss das definitiv ausgebaut werden. Deshalb ist es gut, dass wir damit begonnen haben. Auch das Thema „Landesfeuerwehrschule“: Hier haben wir schon immer wieder lange Diskussionen gehabt. Auch hier darf ich sagen, dass sich die CDU intensiv bei der Frage, wie viele neue Stellen wir denn zum Beispiel dort jetzt seit diesem Jahr haben können, eingebracht hat. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE) Bitte? (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Be- schlossen haben Sie die aber nicht!) Die Stellen haben wir im Haushalt nicht beschlossen? Das wäre mir neu. Ich denke, wir haben dort aktiv darauf hingewirkt, dass die kommen. Es ist auch schön, dass jetzt dort die Planungen für den Bau intensiv vorangetrieben werden, denn das Thema „Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule“ ist in jeder Runde mit den Kameradinnen und Kameraden das Thema. Die Örtlichkeiten vor Ort sind im Moment nicht geeignet, das so zu machen, dass alle zufrieden sind. Aber auch das ist begonnen. Wir regen an – auch das ein Ergebnis der Diskussion –, die Stellplätze besser zu fördern. Auch da gibt es eine Festbetragsfinanzierung, aber wir wissen alle, Baupreise sind ins Unermessliche gestiegen. Und das Thema „Löschwasserzisternen“, die bisher gar nicht gefördert werden, stellt kleine Kommunen – ich rede da aus eigener Erfahrung – durchaus vor große Herausforderungen. Dann schlagen wir vor, dass jährlich 50 Euro pro Mitglied der Einsatzbeteiligung bezahlt werden. Das ist, wenn man weiß, dass eine Vollausstattung eines Feuerwehrmanns um die 1.000 Euro kostet, natürlich auf den ersten Blick nicht so wahnsinnig viel, aber dadurch, dass es eben kontinuierlich sein sollte, wäre es doch auch eine Hilfe. (Beifall CDU) Auch beim Führerscheinerwerb, der jetzt mit 1.600 Euro gefördert wird – Klassen C oder CE –, geht es darum, dass wir das gern noch so ausstatten wollen, dass wir seitens des Landes einen größeren Anteil der Finanzierung übernehmen, weil es sehr wichtig ist. Ein Thema, das uns in den letzten Jahren auch immer wieder bewegt hat, sind die Wald- und Vegetationsbrände. Hier müssen wir diese ganzen Feuerlöschteiche, die wir in vielen Orten, aber auch insbesondere in manchen Wäldern haben, sanieren und müssen schauen, dass wir hier nicht wieder Dramen erleben, wie die Frage: Hat der Hubschrauber einen Haken oder nicht? Sie erinnern sich. Das Thema der Digitalisierung der Feuerwehr: Hier kommen wir zu dem Punkt, dass das Programm, das wir hier vorlegen, schon sechs Monate alt ist. In der Zwischenzeit ist tatsächlich das Land auf dem Weg, hier entsprechend unserem Vorschlag eine Feuerwehr-App einzuführen mit einem iPad, das jeder bekommen soll. Das ist gut, aber es ist noch nicht da. Deswegen sind wir auch sehr gespannt, ob das alles funktioniert. Ein wichtiger Punkt als Partei, die den ländlichen Raum hier bei uns durchaus im Fokus hat, ist, dass wir nach den vielen freiwilligen Gemeindeneugliederungen – und freiwillig sind die ja nicht immer – auch die Feuerwehrstandorte in den einzelnen kleinen Orten erhalten können. Auch da ist es wichtig, dass das Land nicht sagt: Okay, ihr seid eine Gemeinde, es gibt einmal eine Förderung, und dann müsst ihr dort sehen, wie ihr zurechtkommt. Dann haben wir einen Schwerpunkt, der allen bekannt ist, ich habe vorgestern davon schon gesprochen: die Warnung der Bevölkerung durch Sirenen. Auch hier gibt es im Prinzip natürlich vom Land eine Unterstützung, aber ich denke, hier muss noch mehr getan werden. Das System MoWaS muss funktionieren, der Warntag hat gezeigt, es ging nicht ordentlich. Und noch mal – ich wiederhole mich in dieser Forderung –: Das System des Cell Broadcast, also das Versenden einer SMS an alle im Katastrophengebiet im Katastrophenfall, muss doch möglich sein. Wenn das fast alle Industrienationen haben, sollten wir das auch tun. Dann haben wir noch einen Punkt, der durchaus auch kontrovers mit dem Landesfeuerwehrverband intensiv diskutiert wurde, der hier eine andere Meinung hat, aber wir haben das trotzdem dringelassen, weil wir das auch gern noch besprechen möchten. Es geht um die Frage, was mit den Kameradinnen und Kameraden zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr ist, die schon die Ausbildung begonnen haben, jetzt aber in Schwierigkeiten sind, weil die Versicherungsfrage nicht geklärt ist, wie man es hier hinbekommen kann, dass wir diesen jungen Menschen den Dienst an der Feuerwehr auch weiterhin schmackhaft halten, denn wir alle wissen, in diesen Lebensphasen wandelt sich so einiges – Beruf usw. Dann möchten wir gern eine Wertschätzung für die Einsatzkräfte von – das ist nur exemplarisch – Feuerwehren, Bergwacht, Wasserwacht, THW, privaten Hilfsorganisationen schaffen. Auch da weiß ich, dass es nicht einfach ist, weil das verschiedene Bereiche von Verantwortlichkeiten sind: Personennahverkehr, Schwimmbäder, Museen. Es geht darum, dass man hier Reduktionen macht. Das gibt es vielerorts bei Kommunen, aber wenn die Kommune kein Schwimmbad hat, kann sie auch keines billiger machen. Dann auch eine Frage des Dankes an die Kameradinnen und Kameraden, die hier lange Dienst geleistet haben: Wir würden gern die Zahlungen der Jubiläumszuwendungen anpassen. Auch da sind finanziell fitte Kommunen in der Lage, das zu tun, die anderen eben nicht. Die Jugendfeuerwehren werden gefördert: Wir möchten gern das Engagement des Freistaats auf 50 Euro pro Kopf verdoppeln. Ich kann sagen, dass das Geld, das hier investiert wird, immer sehr gut ankommt. Und eine Überlegung – ein Diskussionsanreiz – ist die Frage: Sollte man vielleicht jungen Feuerwehrangehörigen den Führerschein für den Pkw irgendwo unterstützen, um auch noch einen Anreiz zu schaffen, hier bei der Feuerwehr sein zu dürfen? (Beifall CDU) Die landesweite Kampagne zur Unterstützung und Mitgliedergewinnung bei der Feuerwehr läuft immer wieder, aber ich denke, hier kann auch das Land noch nachlegen, denn es ist nicht für alle immer wahrnehmbar. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und ich danke Ihnen. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Danke. Es erhält nun Abgeordneter Bergner von der Fraktion der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, in Thüringen gibt es insgesamt 1.592 freiwillige Gemeinde-, Stadtteil- und Ortsteilfeuerwehren, in denen 33.418 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige – Stand 31. Dezember 2019 – ihren aktiven Einsatzdienst leisten. Und – das habe ich auch in der Aktuellen Stunde schon betont – ich habe vor diesen Menschen einen ganz großen Respekt, denn sie leisten diesen Dienst unter Einsatz ihrer Gesundheit und manchmal auch ihres Lebens in einer Zeit, die andere Menschen „Freizeit“ nennen. (Beifall FDP) Deswegen ist es richtig, dass wir uns hier mit einem Antrag befassen, der sich damit beschäftigt, wie man in diesem Bereich bessere und mehr Maßnahmen bringen kann. Wir Freien Demokraten finden es gut und wichtig, dass hier mit dem Antrag der CDU-Fraktion eine Debatte angestoßen wird, die aus unserer Sicht schon lange überfällig ist. Sie ist auch mit dem Antrag beileibe noch nicht abschließend abgehandelt. Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Einschätzung der Ausstattung der Thüringer Feuerwehren von mir im September 2020 der Auffassung, dass insgesamt eine flächendeckend gut aufgestellte, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr besteht. Und da, Herr Minister Maier, will ich Ihnen natürlich widersprechen. Das sehen wir nicht so. Der Antrag zeigt, dass auch die Kollegen der Union da noch einigen Mehrbedarf sehen. Sie waren ja kürzlich bei der Freiwilligen Feuerwehr in Gera-Liebschwitz zu Gast und haben dort Lottomittel für den Umbau von Umkleiden für Jugendliche überreicht. Dieser Umbau wäre ohne Fördermittel, ohne Spenden und Sponsoring niemals möglich gewesen. Und so, wie es der Feuerwehr von Gera-Liebschwitz geht, geht es natürlich sehr vielen Feuerwehren in Thüringen, um nicht zu sagen, den meisten. Der Nachwuchs kommt, Feuerwehr ist wieder in, aber wir brauchen dafür in den Kommunen natürlich auch eine solide Basis. Neben der räumlichen Ausstattung müssen wir aber auch noch über die Einsatzfähigkeit sprechen. Die CDU möchte in ihrem Antrag nach Alternativen suchen, seit Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren aufgrund einer Änderung der Versicherungsrichtlinie nicht mehr zu Einsätzen dürfen. Und hier möchten wir ergänzen: Sie sind auch in vielen Fällen nicht mehr Mitglied der Jugendfeuerwehr, dürfen aber noch nicht aktiv in der Einsatzabteilung mitwirken. Hier würden wir im Ausschuss gern debattieren, ob eine landesrechtliche Regelung zum Einsatz in Nichtgefahrenbereichen eine Option sein könnte. (Beifall FDP) Danke. Und auch die Erhöhung von Zuwendungen von Jubiläumsprämien ist hier eine Debatte wert. Nun möchten wir Freien Demokraten aber auch eins anmerken: Viele Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren müssen schon jetzt ihre Aufwandsentschädigungen versteuern. Mehr Zuwendungen können also eine ebensolche Steuerpflicht bewirken. Deshalb sollten wir hier auch eine praktikable Lösung finden, die natürlich ins Bundesrecht hineingeht, aber angeschoben werden muss und angeschoben werden sollte. (Beifall FDP) Noch einen Hinweis aus der Praxis möchte ich einbringen: Die Ausbildungslehrgänge, beispielsweise zum Gruppenführer, sind mehr als ausgebucht. Entsprechend wird Teilnehmern ständig abgesagt, Ehrenamtliche müssen dafür aber Urlaub nehmen, den sie dann stornieren oder auf den nächsten Lehrgang verschieben. Man kann sich vorstellen, dass das bei einer Häufung von Terminverschiebungen irgendwann bei jedem Arbeitgeber auch zu einem – ich sage mal, höflich ausgedrückt – Stirnrunzeln führen wird, das dem ganzen Thema dann nicht mehr gerecht wird. Deswegen – glaube ich – ist es auch wichtig, dass wir dort für ein gutes Verhältnis zwischen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden und ihren Arbeitgebern sorgen, indem wir dort eine größere Zuverlässigkeit schaffen und vor allem die entsprechenden Kapazitäten schaffen. (Beifall FDP) Dann passiert es, dass Wehrleiter ohne Gruppenführerlehrgang bestellt werden, damit die Feuerwehr in einer kleinen Gemeinde erhalten werden kann. Vielleicht sind solche Herausforderungen auch der Grund für eine entsprechende Rüge des Rechnungshofs in seiner letzten Kommunalprüfung, wo eben ein solcher Fall, allerdings ohne dass die Gründe ersichtlich sind, geschildert wurde. Hier müssen wir neben der Erweiterung der Kapazitäten an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule auch über Übergangslösungen debattieren, damit es nicht zu einem Cut kommt, den wir am Ende dann auch nicht mehr schließen können. Mich hat auch in der Rede vom Kollegen Urbach gefreut, dass das Thema „Führerschein“ wieder aufgegriffen wird. Ich möchte an der Stelle daran erinnern, dass das damals ein Antrag der FDPFraktion in der 5. Legislatur war, (Beifall FDP) wo das Thema erstmals auch angeschoben wurde. Und ich darf aus der eigenen kommunalpolitischen Praxis sagen: Das ist auch wirklich etwas, was angenommen wird und was dazu führt, dass der eine oder andere sich auch mehr für die Feuerwehr interessiert. Insgesamt ist es also eine Debatte, die dringend notwendig ist, die längst überfällig ist, und ich freue mich auf eine sachgerechte Diskussion im Innenausschuss und beantrage auch namens meiner Fraktion die Überweisung dorthin. Vielen Dank.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Danke. Es erhält nun das Wort Abgeordnete Marx von der Fraktion der SPD.

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Dorothea Marx SPD

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist ja doch sehr schön, dass alle wetteifern, wer die besten Ideen am frühesten für die Feuerwehr gehabt hat. Das ist im Sinne der Kameradinnen und Kameraden eigentlich nur positiv, deswegen will ich jetzt auch nicht unbedingt weitermachen mit dem Streit darum, was, wann, wer zuerst irgendwo eingebracht hat. Traditionell ist es allerdings so, dass wir da eigentlich immer eine relativ gute und schnelle Einigkeit erzielen konnten über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg, und das ist auch gut so. Nach der Aktuellen Stunde am Mittwoch ist es jetzt das zweite Mal, dass wir im Plenum über das Thema „Brand- und Katastrophenschutz“ debattieren. Mit Blick auf den Antragstitel möchte ich aber auch hier noch einmal festhalten: Der Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen ist und wird gewährleistet. Dafür haben wir uns auch in unserem Ministerium und hier in der Regierungskoalition in den vergangenen Jahren wirklich besonders stark eingesetzt. Aber wie es schon anklang, auch zu Recht, auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU hatten ihren Anteil daran, denn sie haben ja gemeinsam mit uns einen Landeshaushalt für dieses Jahr beschlossen, in dem viel Gutes für den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen enthalten ist. So schadet es auch nicht, dass Ihr Antrag, der noch vom Dezember 2020 stammt, in vielen Punkten schon umgesetzt wird, weil es die Gelegenheit bietet, noch einmal darauf einzugehen, was hier parteiübergreifend erreicht wurde. Sie haben noch einmal betont und auch noch mal in Ihrem Redebeitrag gesagt, Herr Urbach, dass die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz ausgebaut und personell gestärkt werden soll. Wie schon im Landeshaushalt 2020 haben wir – und das hatten wir auch tatsächlich von Anfang an vorgesehen – im Jahr 2021 acht weitere Stellen bei der TLFKS geschaffen. Bereits im Mai hat der Innenminister den Startschuss für das Projekt TLFKS 2.0 gegeben, durch das die Landesfeuerwehrschule umfassend ausgebaut werden soll. Neue Quartiere für die Lehrgangsteilnehmer werden dann endlich entstehen und die Funktions- und Technikräume werden modernisiert. Die erforderlichen Mittel wollen wir im kommenden Landeshaushalt mit Ihnen gemeinsam bereitstellen. Das wird sicherlich dann auch funktionieren. Die zentrale Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -ausrüstungen halten wir auch in der Regierungskoalition für sinnvoll, um insbesondere kleine Gemeinden und Feuerwehren zu unterstützen. Als ersten Schritt haben wir jetzt im Landeshaushalt 2021 eine Machbarkeitsstudie, auf welcher Ebene das sinnvollerweise anzusiedeln ist. Auch die Ausstattung der Feuerwehren im Hinblick auf Vegetationsbrände haben wir verbessert. Das hatte ich schon in der Aktuellen Stunde vorgetragen, und die Zahlen kann ich deswegen hier weglassen. Zur Unterstützung aller, welche sich ehrenamtlich und hauptamtlich in diesem Bereich engagieren, hat das Thüringer Innenministerium im Mai 2020 auch ein Handbuch zur Vegetationsbrandbekämpfung veröffentlicht. Das ist wichtig, denn es bildet die Grundlage nicht nur für die Aus- und Fortbildung, es ist auch eine Informationsgrundlage für alle Thüringer Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte sowie die im Brandschutz eingesetzten Feuerwehren. Es basiert auf der Auswertung der Thüringer Brandereignisse, die wir in den Jahren 2018 und 2019 hatten, sowie auch auf zahlreichen Ausarbeitungen und Fachempfehlungen. Im Ergebnis der Waldbrände aus den vergangenen zwei Jahren hat das TMIK außerdem ein Förderprogramm für Drohnen aufgesetzt. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt erhält so die Möglichkeit, eine Drohne gefördert zu bekommen. Dadurch wird gewährleistet, dass zukünftig an unübersichtlichen Einsatzstellen – das ist ja meistens im Wald – so eine Lageerkundung aus der Luft nachgefordert werden kann. Mit dem Landeshaushalt 2021 – das möchte ich auch noch mal erwähnen – haben wir als Parlamentarier die Investitionszuweisungen an Gemeinden im Feuerwehrbereich auf immerhin 14,5 Millionen Euro erhöht. (Beifall CDU) Sie fordern in Ihrem Antrag die FeuerwehreinsatzApp, die sich nun ebenfalls schon in der Umsetzung befindet. Das haben wir uns gemeinsam im Ausschuss zeigen lassen. Wir haben uns hier in Thüringen entschieden, gemeinsam mit der TU Freiberg die in Sachsen bereits etablierte Feuerwehr-App auch für die Thüringer Feuerwehren zur Verfügung zu stellen. Die App bietet die Möglichkeit – wir haben es ja jetzt erklärt bekommen –, zum Beispiel Kennzeichenabfragen beim Kraftfahrtbundesamt in Sekundenschnelle durchzuführen, Löschwasserentnahmestellen zu erkunden, Forstrettungskarten zur Waldbrandbekämpfung oder Rettungspläne der Deutschen Bahn abzurufen und bei Gefahrstoffunfällen auf eine Datenbank zuzugreifen, um passende Gefahrenabwehrmaßnahmen einzuleiten. Das soll alles im Jahr 2020 dann flächendeckend ausgerollt werden, wie es neudeutsch heißt. Auch die Forderung, die Warnung der Bevölkerung durch eine Modernisierung des Alarmierungsnetzes zu verbessern, haben Sie, Herr Urbach, schon aufgegriffen mit einer Aufgabe für den kommenden Landeshaushalt; die Sirenen, die wir ertüchtigen wollen, aber natürlich auch die digitalen Kommunikationsformen. Auch eine alte Forderung meiner SPD-Fraktion hat es in Ihren CDU-Antrag geschafft, nämlich die Einführung einer Retterprämie – darüber freuen wir uns –, die bei der CDU Jubiläumszuwendung heißt und die zum 10-, 20-, 25- und 50-jährigen Dienstjubiläum gezahlt werden soll. Insgesamt, kann ich sagen, rennen Sie mit vielen Forderungen bei der Koalition, denke ich, offene Türen ein. Deswegen freuen wir uns über Ihren Antrag und nehmen ihn gern als Diskussionslage, um – wie wir das hier traditionell machen – in diesem Haus gemeinsam weitere Verbesserungen für den Brand- und Katastrophenschutz auf den Weg zu bringen. Deswegen sind wir selbstverständlich auch für eine Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und freuen uns auf eine weitere sachbezogene Zusammenarbeit. Das Leben kann doch so schön sein, warum geht es nicht immer so? Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Das ist eine schöne Anmerkung, Frau Kollegin Marx. Vielen Dank für Ihre Rede. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Henfling.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich glaube, ich muss jetzt hier nicht noch die Ausführungen komplementieren, die meine Kolleginnen und Kollegen hier schon gemacht haben. Herr Urbach hat ja richtigerweise auch schon festgestellt, dass der Antrag leicht veraltet ist und wir uns mit vielen Sachen dazu auch schon im Ausschuss auseinandergesetzt haben. Auch das will ich jetzt hier nicht wiederholen. Nur ein Widerspruch: Ich glaube, der Mangel an Menschen, die sich in der Feuerwehr engagieren, hat nicht so wahnsinnig viel mit der Gebietsreform zu tun, sondern schlicht und ergreifend damit, dass wir einen Mangel an jungen Menschen in diesem Bundesland haben, und es natürlich auch so ist, dass sie sich eben sehr breit engagieren und da auch etwas abfangen müssen, was einfach auch dem demografischen Wandel geschuldet ist. Da sollten wir vielleicht auch einfach so ehrlich bleiben. Von daher lassen Sie mich sagen, wir überweisen diesen Antrag natürlich auch mit an den Ausschuss. Mein Wunsch ist, dass wir auch so wie in der letzten Legislaturperiode wieder dazu zurückkehren, die Feuerwehrthemen gemeinsam zu bearbeiten, da nicht gegeneinander zu arbeiten. Das ist bei dem Thema, glaube ich, sehr wichtig. Die erfüllen eine wichtige Aufgabe. Ich glaube, wir sind es den ehrenamtlichen, insbesondere aber auch den hauptamtlichen Menschen in der Feuerwehr schuldig, das Thema hier sachorientiert zu bearbeiten. Damit fahren wir dann sicherlich nach der Sommerpause auch im dafür zuständigen Innenausschuss fort. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Für die AfDFraktion hat sich Abgeordneter Czuppon zu Wort gemeldet.

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Torsten Czuppon AfD

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Ich freue mich, dass Sie sich auf meine Rede freuen. Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Thüringer, ich muss natürlich etwas Wasser in den Wein gießen, also an die Kollegen der CDU-Fraktion. Eigentlich wissen Sie ja, dass durch ständiges Wiederholen uns allen bekannter Forderungen Thüringen nicht besser wird. Alte Hüte werden nur neu, wenn sie hübschere Gesichter bekommen. (Beifall AfD) Gleich vorweg zu Ihrem Schaufensterantrag: Sie haben es bis heute versäumt, die rot-rot-grüne und von Ihnen bis jetzt tolerierte Landesregierung abzusetzen. Heute haben wir das wieder gesehen – ganz aktuell. Da fängt Ihre Verantwortung an. Sie haben damit die Wähler und auch unsere Feuerwehrangehörigen hinters Licht geführt. (Beifall AfD) Nun zu Ihrem Antrag: Wissen Sie eigentlich noch, verehrte Kollegen von der CDU, dass Sie bis 2014 in Regierungsverantwortung waren? Sie haben mit Ausnahme der Jahre 1994 bis 1999 immer den Thüringer Innenminister gestellt. Zu diesem Zeitraum war das Herr Dewes, der ja jetzt auch Ihr Freund ist. Warum haben Sie dann in dieser Zeit Ihre heute aufgemachten Forderungen nicht umgesetzt? Weil Sie auch hier wie so oft Ihre Versprechen nicht gehalten haben. (Beifall AfD) Ihnen war es doch vierzehn Jahre lang möglich, höhere Fördersätze für Feuerwehrbeschaffungen zu regeln und die Jugendfeuerwehren angemessen auszustatten. Ihre letzte Alleinregierungszuckung 2009 war die Feuerwehrrente, mit einem monatlichen Rentenbeitrag von 3,50 Euro vor Steuern. Einfach nur lächerlich. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Mehr als die Hälfte!) (Beifall AfD) Jetzt kommen Sie mit der zentralen Beschaffungsstelle für Feuerwehren, die Sie schon längst hätten einrichten können, soweit das mit EU-Recht überhaupt kompatibel ist. Aber wissen Sie auch, dass sich die Hersteller darauf einrichten und im Gegenzug dann ihre Preise erhöhen? Wie lebensfremd sind Sie? Und dass zentrale Beschaffungsstellen dann auch von den Gemeinden und Städten finanziert werden müssen, erwähnen Sie nicht. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Was wäre denn nach Ihrer Auffassung die Lösung?) Eine Kosten-Nutzen-Rechnung hierzu haben Sie jedenfalls bis heute nicht vorgelegt. Sie wissen auch ganz genau, warum. Mit zusätzlichen Zuweisungen an Gemeinden und Städte in Höhe von 50 Euro je Mitglied in den Einsatzabteilungen einer Freiwilligen Feuerwehr lösen Sie gleich gar keine Probleme. Solche Zuwendungen werden als allgemeine Deckungsmittel in den kommunalen Haushalten versumpfen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Deswegen haben wir es ja extra ausgeschlossen!) Was will eine Gemeinde bzw. eine Stadt mit solch einem Notgroschen? Zahlen Sie die 50 Euro doch lieber in Ihre misslungene Feuerwehrrente ein, damit aus den 3,50 Euro monatlichen Rentenanspruchs vor Steuern vielleicht 3,60 Euro werden. Die Schaffung einer Einsatz-Card für ehrenamtliche Feuerwehrangehöre in Ihrem Antrag ist die Krönung. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie müssen die Rede vorher einmal lesen!) Diese von uns mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes geforderten Erlassmöglichkeiten für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige haben Sie hingegen bei der ersten Beratung abgelehnt, weil dieser Gesetzentwurf von meiner Fraktion kam. Widersprüchlicher kann man eigentlich nicht sein. Zum Schluss noch Ihre Forderungen zu den Feuerwehrstandorten im ländlichen Raum. Die Kollegen der Fraktion der CDU waren es doch, die das letzte Gesetz von Rot-Rot-Grün zur Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen mit einem Änderungsantrag unterstützt haben. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Freie Rede!) Na, mache ich doch. Willst du den Zettel wegnehmen? Jetzt haben Sie in Ihrem Antrag von einer Benachteiligung von ländlichen Feuerwehrstandorten gesprochen. Auch dafür sind Sie mittelbar verantwortlich. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Immer! Für alles!) Genau. Na ja, wir waren noch nicht in der Verantwortung. Wenn wir in die Verantwortung kommen, dann läuft das anders. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das wird auch nicht so werden!) Als ich das alles hier gelesen habe, da kam mir so in den Sinn: Wankelmut. Denn wankelmütig ist Ihr Handeln. Will ich oder will ich nicht? Während einige genau wissen, was sie wollen – damit meine ich meine Fraktionskollegen von der AfD –, sind andere permanent unentschlossen. Da meine ich Sie von der CDU. (Beifall AfD) Das ist keine bloße Charaktereigenschaft, sondern hängt mit Gehirnfunktionen zusammen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Sie kennen sich da wohl aus?) Neuroökonomen um Christian Ruff von der Universität Zürich fanden heraus, dass es von der Kommunikation innerhalb der Hirnareale abhängt, wie entscheidungsfreudig man ist. Also jetzt soll dieser Ausflug in die Verhaltungsforschung enden, aber wie gesagt, gerade Sie sollten sich darum vielleicht mal Gedanken machen.

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Ich bitte doch um ein bisschen Ruhe. Herr Abgeordneter, einen Moment bitte. Ich bitte doch um ein bisschen Ruhe im Saal. Das gibt uns dann auch die Gelegenheit, über Feuerwehr und nicht über medizinische Themen zu sprechen.

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Torsten Czuppon AfD

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Danke, Herr Präsident. Natürlich wird meine Fraktion einer Überweisung Ihres Antrags an den Innenund Kommunalausschuss zustimmen, weil es um die Feuerwehrangehörigen geht. Jetzt noch eine kurze Bemerkung zu dem Herrn Präsidenten: Gestern hatten Sie mich falsch zitiert. Ich hatte Sie darauf hingewiesen, hatte gehofft, dass Sie das richtigstellen, aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Redner dürfen den Präsidenten gar nicht kritisieren!) (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht nicht!)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Herr Abgeordneter Czuppon, ich hatte Sie gestern nicht in der Eigenschaft als sitzungsleitender Präsident kritisiert, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das dürfen Sie nicht! Das geht nicht!) sondern als Abgeordneter einer Fraktion dieses Hauses, und ich werde mich in diesem Zusammenhang Ihnen gegenüber auch äußern, aber natürlich nicht als sitzungsleitender Präsident. Die Kritik steht Ihnen nicht zu. Normalerweise müsste ich deshalb einen Ordnungsruf erteilen. Nehmen Sie bitte Platz. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So, meine Damen und Herren, jetzt kommen wir trotzdem wieder zur Ruhe. Der nächste Redner ist Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke.

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Steffen Dittes Die Linke

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Thema „Feuerwehr“, Herr Urbach, ist wirklich eines, was allen Innenpolitikern in diesem Haus besonders am Herzen liegt. Das versichern wir immer bei den Feuerwehrtagungen, auch hier bei den Diskussionen. Ich will es mal so sagen: In einigen Punkten Ihres Antrags greifen Sie Initiativen von Rot-RotGrün der letzten Jahre auf und verdoppeln oder multiplizieren hier einfach nur Finanzbeträge. Deswegen will ich mal zwei Dinge sagen, die möglicherweise schwer auszusprechen, möglicherweise auch schwer auszuhalten sind, wenn wir sie auf Landesebene diskutieren, aber zur Wahrheit dazugehören, und so ein bisschen im Bereich der Feuerwehr auch einordnen und die Herausforderungen darstellen. Erstens: Brandschutz ist kommunale Pflichtaufgabe. Das heißt natürlich auch, dass die Kommunen als Erstes in der Pflicht sind, dafür die notwendigen Strukturen zu schaffen, die Aufgaben so zu organisieren, dass sie ihrer Pflichtaufgabe entsprechen. Es ist nicht Aufgabe des Landes, die Pflichtaufgaben von Kommunen zu übernehmen oder zu 100 Prozent zu finanzieren. Unsere Aufgabe des Landes ist es, die Kommunen insgesamt zur Bewältigung ihrer Aufgaben in allen Bereichen auskömmlich mit Finanzen auszustatten, neben den kommunalen Einnahmen, und natürlich auch für die Leistungsfähigkeit in den Kommunen zu sorgen. Dafür ist es natürlich notwendig, auf kommunaler Ebene über Strukturen zu reden, weil die Kommunen eine eigene Verantwortung haben, Leistungsfähigkeit herzustellen; und das heißt in erster Linie nicht, falls jetzt jemand aufschreien würde, sofort Gemeindegebietsreform. Das gehört möglicherweise dazu, und viele machen sich auch freiwillig genau in dieser Erkenntnis auf den Weg. Das heißt dann beispielsweise, wo man auf kommunaler Ebene Probleme sieht, über die Zusammenschlüsse, auch von Feuerwehren, zur Aufgabenbewältigung nachzudenken. Ich glaube, da gibt es noch Nachholbedarfe. Das muss uns tatsächlich aber immer bewusst sein, Brandschutz ist kommunale Pflichtaufgabe, und wir haben die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kommunen diese erfüllen können, aber wir haben nicht die Pflichtaufgabe als Land zu übernehmen. Die zweite Gewissheit, die wir hier auch diskutieren müssen, ist: Wir haben ein System der freiwilligen Feuerwehr und wir sind den über 34.000 Feuerwehrangehörigen in Thüringen sehr dankbar, dass sie nicht nur die Aufgabe des Brandschutzes, sondern auch des Katastrophenschutzes oder der Allgemeinen Hilfe übernehmen. Aber es ist und bleibt Ehrenamt, und das muss allen Beteiligten bewusst sein. Deswegen: Im Wissen dessen, Herr Urbach, weil Sie nicken, sage ich ganz ehrlich, habe ich überhaupt kein Verständnis, dass Ihre Fraktion die jahrelange Diskussion zur Aufnahme des Schutzes und der Förderung des Ehrenamts in die Thüringer Verfassung (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einfach beendet hat und diese wirklich elementare Forderung des Thüringer Feuerwehrverbands nicht mit uns gemeinsam umgesetzt hat. Der Hintergrund ist – Sie haben hier eine ganze Menge an Vorschlägen zur Ehrenamtsförderung unterbreitet –, dass wir doch diese Regelungen, die Sie hier vorschlagen, sehr viel intensiver, sehr viel rechtsverbindlicher hätten diskutieren können, wenn wir einerseits in der Verfassung das Staatsziel „Schutz und Förderung des Ehrenamts“ verankert haben und uns dann hier beispielsweise auch gemeinsam darüber Gedanken machen, wie wir durch ein Ehrenamtsfördergesetz Ehrenamt ausstatten und fördern. Ihr Fraktionsvorsitzender hat vorhin in der Debatte gesagt, Thüringen hat bundesweit die höchste Ehrenamtsquote, und das macht sich dann auch bei der Feuerwehr sichtbar: 97 Prozent der aktiven Feuerwehrangehörigen sind Ehrenamtler. Es hätte uns gut zu Gesicht gestanden, hätten wir für sie ein Ehrenamtspaket auf der Grundlage des Staatsziels geschnürt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann kommen wir nämlich auch gar nicht in die Verlegenheit, den Vorschlag der SPD mit der Retterprämie vielleicht kritisch zu diskutieren, weil wir dann nämlich die Herausforderung haben, wenn wir diesen Vorschlag teilen, den ich grundsätzlich erst mal gut finde, aber als zu kurz gesprungen oder zu kurz gedacht ansehe, nämlich die Retterprämie dort, dann müssten wir nämlich auch noch in dem Bereich für andere Ehrenamtler eine Prämie einführen, dann kommen wir in so eine Konkurrenzsituation. Ich sage: Jeder, der sich fürs Ehrenamt in dieser Gesellschaft engagiert, verdient Unterstützung, und das hätten wir sicherstellen müssen. (Beifall DIE LINKE) Ich finde Ihren Antrag – Sie haben es ausgesprochen – natürlich in vielen Punkten auch für die Diskussion sehr hilfreich. Er ist vielleicht nicht ganz so der große Wurf, wie Sie versucht haben hier darzustellen. Es sind Vorschläge enthalten, die längst umgesetzt sind, es sind Vorschläge enthalten, die wir im Haushalt auch beschlossen haben, da ist das Ministerium an der Umsetzung. Es sind völlig unkonkrete Vorschläge, die wir dann gemeinsam diskutieren müssen, und Sie lassen aber auch bestimmte Fragen, die wir uns, wenn wir uns wirklich der Zukunft stellen wollen, beantworten müssen, unbeantwortet. Ich will kurz zu drei Bereichen ausführen: Frau Marx hat natürlich recht – Frau Marx hat fast immer recht. (Beifall SPD) Fast immer, habe ich gesagt. Fast. (Heiterkeit AfD) Es geht bei der Feuerwehr nicht um die Diskussion, wer irgendwann was gemacht hat oder wer der Bessere war. Wir werden natürlich immer mal ein bisschen verleitet. Aber, Herr Urbach, wenn Frau Marx recht hat und Sie ihr zustimmen, dann, finde ich, sollten Sie mir zuerkennen oder zugestehen, dass ich Ihre Formulierung „Die personelle und generelle Situation an der Landesfeuerwehrschule entspricht nicht den Erfordernissen. Die rotrot-grüne Landesregierung hat diese Entwicklung seit Jahren ausgeblendet oder schöngeredet, statt entschlossen gegenzusteuern.“ wirklich als Frechheit empfinde. (Beifall DIE LINKE) Herr Urbach, ich sage Ihnen auch, warum. Weil Sie sich hier hingestellt und gesagt haben, wir haben das hier mit Ihnen beschlossen. Die rot-rot-grüne Koalition hat seit 2014 die Personalanzahl an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule um 50 Prozent erhöht. Den wesentlichen Schritt im Haushalt – das war, glaube ich, der Haushalt 2018/2019 –, den haben Sie abgelehnt. 2021 haben Sie einen Änderungsantrag zur Aufstockung des Personalbestands an der Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschutzschule eingebracht, von sieben Stellen E9, also Angestelltenstellen. Sie hätten mit Ihrer Initiative die Ausbildungssituation an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule durch fehlende Ausbilder überhaupt nicht verändert. Sie haben dann in der Tat dem Vorschlag von Rot-Rot-Grün, fünf Beamten- und vier Angestelltenstellen zusätzlich zu schaffen, zugestimmt. Das werfe ich Ihnen ja gar nicht vor, weil wir in dieser Diskussion zu dieser gemeinsamen Position gekommen sind. Dann finde ich es aber eine Frechheit – weil Sie wissen, wie sich das in dieser Zeit entwickelt hat –, in diesem Antrag so etwas zu formulieren, weil es den Tatsachen widerspricht. Ich glaube, wenn wir diese Diskussion führen, sollten wir in dieser Frage ehrlich sein und ehrlich miteinander umgehen. Dann kann man sagen, es reicht vielleicht noch nicht aus. Dass es ignoriert worden ist, das stimmt nun wirklich überhaupt nicht. Das finde ich in dieser Form, wie Sie es formuliert haben, sehr frech. Sie haben natürlich recht, wenn Sie sagen – darüber diskutieren wir, Herr Innenminister, schon seit vielen Jahren –, dass baulich etwas geschehen muss, insbesondere bei den Ausbildungsmöglichkeiten, der technischen Ausstattung und natürlich auch bei der sozialadäquaten Unterbringung für Feuerwehrangehörige. Gestatten Sie mir die kritische Anmerkung: Vielleicht war die Diskussion 2018/2019, was Investitionen hinsichtlich eines zweiten Standorts in Thüringen betraf, nicht förderlich, Investitionsvorhaben insgesamt zu beschleunigen. Wir müssen zur Beschleunigung kommen. Sie haben, glaube ich, im Juni im Innenausschuss darüber berichtet, welche Schritte nun gegangen werden müssen. Das sind immer noch nicht befriedigende Zeitabläufe, aber wir müssen sie erst mal zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, gerade bei der Unterbringung gibt es durchaus noch andere Möglichkeiten der Kooperation mit Crossen, mit Bad Köstritz, um dort vielleicht noch freie Wohnungen zu nutzen. Ich glaube, da kann man – auch kurzfristig – zur Verbesserung beitragen. Aber in jedem Fall müssen diese Investitionen kommen. Da sind wir uns alle einig. Jetzt scheint hier tatsächlich ein Zeitplan verabredet, in den Blick genommen worden zu sein. Das ist gut so. Ich will auf einen zweiten Punkt eingehen, der hier eine Rolle spielt: die Finanzierung der Feuerwehr im Bereich der Gemeinden. Sie haben in Ihrem Antrag die Förderung von Baumaßnahmen zur Löschwasserbevorratung angesprochen. Das ist ein wichtiger Punkt. Wir müssen uns über die Förderhöhen austauschen. Ich bin immer noch dafür, weil ich finde, dass es eine Zumutung für die Gemeinden ist, Herr Innenminister, dass wir über das Abrechnungsmodell von Feuerwehrkosten der Gemeinden reden. Es ist zu kompliziert und es ist eben nicht kostendeckend. (Beifall CDU) Wir sollten hier einen Schritt gehen und uns mutig für eine Pauschalerstattung von Feuerwehrkosten aussprechen. Das macht es einfacher, es erhöht den Kostendeckungsgrad und es befreit die Gemeinden von Arbeit, die im Bereich des Brandschutzes durch Feuerwehrangehörige an anderer Stelle geleistet werden muss. Ich glaube, hier sollten wir noch mal in die Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden gehen. Und dann ist da der dritte Bereich, den ich kurz ansprechen will, der auch schon angesprochen worden ist. Das ist der Bereich „Zukunftsfähigkeit/Digitalisierung“. Auf die Feuerwehr-App ist Frau Marx, glaube ich, schon eingegangen. Herr Bergner hat es auch angesprochen. Das wurde im Innenausschuss, glaube ich, im Juni vorgestellt. Das ist der Schritt in die richtige Richtung. Aber Herr Urbach, in anderen Bereichen haben Sie den Blick in die Zukunft vernachlässigt, gerade bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule das ELearning-System. Wir müssen uns aber auch bei der Brandbekämpfung auf neue technologische Entwicklungen einstellen, wo es durchaus noch Nachholbedarf gibt. Da ist nicht nur die Frage der Digitalisierung auf der einen Seite. Neue Antriebstechnologien, neue Energiegewinnungsarten stellen die Feuerwehr vor neue Herausforderungen. Das muss letztendlich auch integriert werden. Was Sie auch nicht benannt haben – aber das ist eine wichtige Aufgabe, die hat das Innenministerium im Blick –,

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Kollege Dittes, Ihre Redezeit.

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Steffen Dittes Die Linke

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

sind die Leitstellenstruktur und die Ausstattung der neuen Leitstellen mit moderner Technik. Das ist in Vorbereitung, und da haben die Kommunen eine hohe Verantwortung – und die Landkreise in dem Fall –, die gehen das an. Und ich glaube, im Innenausschuss sollten wir uns dazu nicht nur Ihren Antrag gemeinsam anschauen, sondern auch den Forderungskatalog des Thüringer Feuerwehrverbands, und beides gemeinsam diskutiert führt auch zu einem guten Ergebnis. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

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Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen – Entschuldigung, Herr Minister, es gibt doch noch eine Wortmeldung. Sie haben noch 3 Minuten und 10 Sekunden.

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Jörg Henke AfD

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, noch mal ganz kurz: Ja, wir haben viel erreicht in den letzten Jahren – oder im letzten Jahr – für die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule. Ich muss noch ein paar Sachen anmerken, die Sie vielleicht beantworten können, Herr Innenminister, und zwar wie das mit den Ehrenamtlern jetzt geregelt ist – wie ist der Zulauf, wen können wir übernehmen –, denn das ist ja ganz wichtig, damit wir auch als Feuerwehr weiter fortbestehen. Wie wird mit der Tunnelbrand- und rettungs‑ anlage in Crossen umgegangen? Ich würde mir wünschen, dass Sie ein paar Worte darüber verlieren können sowie darüber, wie es jetzt mit den Beamten im höheren Dienst ist – ich weiß, es läuft einiges in der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule –, ob da Einstellungen geplant sind oder gemacht worden sind, um dort die Lehranstalt zu ertüchtigen, damit auch die Feuerwehrleute dann ordentlich ausgebildet werden können. Ich erinnere nur jetzt in dem Zusammenhang an die Wasserwehren, die jetzt ertüchtigt werden müssen. Wir müssen als Gemeinde jetzt auch eine einrichten, dazu brauchen wir auch Leute. Ich meine, wenn wir das Geld haben, die Anlagen und Gerätschaften zu kaufen, brauchen wir auch die Leute, die sie bedienen können, und da muss auch ausgebildet werden. Ich bitte darum, dass Sie noch ein paar Ausführungen dazu machen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. Jetzt hat das Wort Herr Minister Maier.

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Georg Maier

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag der CDU lautet: „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten“. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wirklich eine Materie, die mich tagein tagaus umtreibt – die Zukunft der Feuerwehren in Thüringen gewährleisten. Gerade jetzt sehen wir, warum es immanent wichtig ist, dass wir den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen auch für die Zukunft gewährleisten, gerade vor dem Hintergrund auch der aktuellen Herausforderungen durch klimatische Veränderungen. Ich war gerade letzte und vorletzte Woche auf meiner jährlichen Feuerwehrtour. Und das ist für mich immer der Motor und auch Inspiration, Politik zu gestalten für Feuerwehren, und nicht so ein Durcheinander, wie Sie es erzählen, sondern einfach von den Kameradinnen und Kameraden direkt hören, wo der Schuh drückt. Ich war bei Berufsfeuerwehren, ich war bei Werksfeuerwehren, ich war natürlich bei vielen Freiwilligen Feuerwehren, by the way auch bei der Bergwacht, bei der DLRG und beim THW. (Beifall CDU) Bergwacht, Herr Bühl, da waren wir ja zusammen. Es war ja auch so, diese Tour war schon lange geplant, das hatte auch nichts mit aktuellen Ereignissen zu tun. Jetzt kann man natürlich viele Leute hören, die ein Hohes Lied auf die Feuerwehr singen. Das muss man das ganze Jahr singen, und deswegen treibt es mich auch um. Im Grunde sind es drei Themen, die die Kameradinnen und Kameraden immer wieder beschäftigen: Das ist natürlich die Ausrüstung, die muss immer so gehalten werden und auch so finanziert werden, dass das zeitgemäß ist. Das Zweite ist die Nachwuchsgewinnung und das Dritte ist die Ausbildung, das ist heute schon mehrfach angeklungen. Ich will vermeiden, dass es jetzt hier zu Wiederholungen kommt. Aber eines möchte ich Ihnen sagen, wenn ich zum ersten Punkt komme, Ausrüstung: Die Förderung des Landes – gerade für die Kommunen, wenn es darum geht, auch Ausrüstung zu beschaffen – ist so hoch und die Fördersätze sind so hoch wie noch nie. Und das geht in viele Bereiche hinein. Das betrifft insbesondere natürlich die Anschaffung auch von Fahrzeugen, die Fördersätze wurden hier angehoben. Aber wir haben auch die Förderung für die ganz persönliche Ausrüstung der Kameradinnen und Kameraden, die sie brauchen, um Schaden von sich abhalten zu können, deutlich erhöht. (Beifall CDU) An dieser Stelle möchte ich noch mal eines sagen – Herr Dittes ist jetzt nicht im Raum –: Er hat ja gesagt, die Retterprämie müsste man auf alle ehrenamtlich Tätigen ausweiten. Ich möchte einen Punkt sagen: Das Ehrenamt bei der Feuerwehr ist ein ganz spezielles, weil im Ernstfall – und das haben wir jetzt in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen gesehen – die Kameradinnen und Kameraden ihr Leben, (Beifall CDU) ihre Gesundheit für die Allgemeinheit einsetzen. Deshalb ist dieses Ehrenamt ein ganz besonderes, und deshalb ist es auch wichtig, dass wir uns gemeinsam darüber Gedanken machen, wie es weitergehen kann. (Beifall SPD, FDP) Der Katastrophenschutz ist Landesaufgabe, aber er wird natürlich dann auch von Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr wahrgenommen und ausgeführt; insbesondere wenn die Fahrzeuge, die wir vonseiten des Landes und vonseiten des Bundes in den Stützpunktfeuerwehren zur Verfügung stellen, dastehen, dann ist noch nichts gewonnen, sondern die müssen natürlich auch bewegt werden. Wir sind dabei, die Stellplätze, die gebaut werden müssen – also die Fahrzeuge müssen irgendwo stehen –, in Zukunft höher zu fördern. (Beifall CDU) Das Stichwort „zentrale Beschaffung“ ist auch immer wieder eine Idee, die natürlich von den Kameradinnen und Kameraden vorgetragen wird. Manche Ältere können sich noch an die DDR-Zeiten erinnern, da wurden Fahrzeuge zentral beschafft und auf den Hof gestellt. Das will aber keiner, sondern was alle wollen, ist natürlich, dass wir Kostenvorteile realisieren. Eine Drehleiter kostet mittlerweile eine Dreiviertelmillion. Wenn die einzeln bestellt werden, dann sind sie natürlich teurer, als wenn wir eine größere Stückzahl bestellen. Nur ist eine Drehleiter ein so komplexes Instrument, dass eine Beschaffung in Größenordnungen wirklich eine Herausforderung darstellt. Deshalb fangen wir jetzt mit den MTWs an und sammeln Erfahrungen. Mein Ziel ist es, dass wir dann eine zentrale Vergabestelle für diese Technik, auch für höherwertige Technik, bekommen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Sehr gut!) (Beifall CDU) Es geht aber nicht immer nur um Drehleitern, die eine Dreiviertelmillion kosten, sondern es geht auch mal um Feuerpatschen und Feuerrucksäcke. Das sind ganz hochwertige Gegenstände, die zum Beispiel bei der Waldbrandbekämpfung eine enorme Wirkung entfalten können. Auch diese haben wir gefördert und beschafft. Von den Drohnen ist auch schon die Rede gewesen. Die Feuerwehr-App, die demnächst in der Weise eingeführt wird, dass wir die entsprechenden iPads oder die Tablets kostenlos an alle Feuerwehren in Thüringen verteilen, steht unmittelbar bevor. Zum zweiten Punkt, Nachwuchsgewinnung: Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich wird die Feuerwehr nur eine Zukunft haben, wenn wir Nachwuchs gewinnen können. Mein Vorschlag ist, dass wir die Brandschutzerziehung noch mal ein bisschen in den Mittelpunkt stellen, weil gerade da Kinder und Jugendliche gezielt angesprochen werden. Hier haben wir eine Broschüre zur Verfügung gestellt, und ich werbe dafür, dass in allen Kreisen in Thüringen die Brandschutzerziehung auch stärker begleitet und finanziert wird. (Beifall SPD) Ein Punkt ist mir ganz wichtig. Bei der Gewinnung von Nachwuchskräften – man redet nicht immer nur von der Jugendfeuerwehr, sondern ich stelle mir natürlich auch die Quereinsteiger vor – müssen Mädchen und Frauen viel stärker in der Feuerwehr zur Geltung kommen, sprich schon im Jugendbereich angesprochen werden und sich dort wohlfühlen. (Beifall FDP) Da geht es auch um ganz einfache Dinge. Die Umkleidekabine für die Jugendfeuerwehr muss einfach auch einen Bereich haben, wo Mädchen sich – sage ich mal – geschützt umziehen können. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP) Das sind so Kleinigkeiten, die man natürlich nur dann erfährt, wenn man sich vor Ort die Situation anschaut und die Situation in vielen Feuerwehrhäusern ist leider nicht so. Da ist auch wichtig, wenn wir die Landesfeuerwehrschule jetzt umbauen bzw. modernisieren, dass in den Unterkünften natürlich auch Familienzimmer geschaffen werden. Wir müssen auch Angebote für Alleinerziehende machen, damit sie dort ihre Schulungen machen können. Wir werden in Zukunft mit einem Kindergarten zusammenarbeiten, sodass die Kinder mitkönnen, es sind in der Regel häufig Frauen, die alleinerziehend sind, dass sie ihren Dienst und ihre Weiterbildung dort machen können und ihr Kind mitnehmen können. Das sind also viele kleine Punkte, die hier weiterhin eine Rolle spielen. Die Landesfeuerwehrschule – ich habe heute gerade ein Gespräch mit der LEG geführt, wie wir das noch weiter beschleunigen können, weil auch mir die Zeiträume viel zu lang sind. Dass jetzt schon wieder drei Jahre geplant sind, bis die Unterkunftsgebäude stehen, fühlt sich für mich zu lange an. Wir sind jetzt dabei, gegebenenfalls in einer Kooperation mit der LEG – dort haben wir bei der Polizeischule schon gute Erfahrungen gesammelt – den Prozess noch mal zu beschleunigen. Letztendlich möchte ich mit dem Thema „Warnungen“ schließen. Es ist schon mehrfach angesprochen worden, wir hatten letztes Jahr einen Warntag, der von der Wirkung her nicht gut war. Es wird dieses Jahr einen neuen Warntag geben. Ich bin froh, dass wir in Thüringen die Sirenen noch haben, dass wir sie nicht abgebaut haben. Wir haben über 2.000 Sirenen noch verfügbar. Die müssen wir jetzt durch digitale Ansteuerung ertüchtigen, aber auch durch eine Neubeschaffung. Die neuen Sirenen haben viel mehr Möglichkeiten, auch Sprachnachrichten zu versenden, sodass Leute vor Ort gewarnt werden können. Das ist, wie wir jetzt leidlich in den Krisengebieten erfahren mussten, von großer Bedeutung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Bergner

Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung. Beantragt ist die Überweisung des Antrags an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides nicht der Fall. Damit ist er an den Ausschuss überwiesen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, dass der letzte Aufruf 18.00 Uhr sein sollte. Damit sind wir am Ende des Plenums und treten in die Sommerpause ein. Ich wünsche Ihnen allen gute Erholung, einen guten Heimweg und freue mich darauf, dass wir uns gut erholt und friedlich hier wieder treffen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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