Astrid Rothe-Beinlich
Fragestunde
„Eiskalte“ politische Wahlwerbung in der Staatlichen Regelschule „Franzberg“ in Sondershausen? Nach uns vorliegenden Informationen hat ein Abgeordneter der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag am Donnerstag, dem 15. Juli 2021, in Sondershausen auf dem Gelände der Staatlichen Regelschule „Franzberg“ anlässlich des dortigen Tags der offenen Tür offensiv politische Wahlwerbung betrieben, indem er Eis an Schülerinnen und Schüler verteilt hat. Nach § 56 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Schulgesetz ist die Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen in der Schule grundsätzlich nicht zulässig. Nach § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz haben Beamtinnen und Beamte ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen. Ich frage die Landesregierung: 1. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Wahlwerbung von Abgeordneten bzw. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern aller politischen Ebenen in der Schule bzw. auf dem Schulgelände überhaupt zulässig? 2. Wer hat die für die oben genannte Wahlwerbung auf dem Schulgelände notwendigen Genehmigungen aus welchen Gründen erteilt und damit für zulässig erklärt? 3. Werden Anhaltspunkte für einen Verstoß seitens beteiligter Schulbeamter und Schulbeamtinnen gegen § 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz gesehen? 4. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen werden aus dem Vorfall gezogen?
