Dr. Heesen
Zweites Thüringer Gesetz zur Erstattung der Mindereinnahmen während der Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Wir erstatten ja an die Träger. Natürlich warten die Träger teilweise auf diese Klarstellung. Einige Träger haben gesagt, das ist doch klar, dass das auch gilt, und haben die Elternbeiträge nicht erhoben, andere haben gesagt, wir warten, bis das Wort „bundesrechtlich“ auch in die gesetzliche Grundlage reingekommen ist. Das heißt, für die Eltern kommt es nur darauf an, dass jetzt die gesetzliche Regelung verändert wird. Sobald das in Kraft tritt, steht da, bei einer landes- oder bundesrechtlichen Schließung werden keine Beiträge erhoben, wenn sie mehr als 15 Tage umfasst. Das heißt, für die Eltern wirkt das Gesetz mit Inkrafttreten unmittelbar, sodass sie entweder wissen, diese nicht erhobenen Beiträge werden auch dauerhaft nicht erhoben, oder man tritt dann in die Verrechnung ein und sagt, okay, ich habe jetzt weitergezahlt, aber es hat sich jetzt gezeigt, ich hätte nicht zahlen müssen usw. Das heißt, es gilt unmittelbar. Die Auszahlung der Erstattung erfolgt an die Gemeinden. Wir haben im letzten Frühjahr damit begonnen, das macht das Schulamt Süd mit einer EDV, die inzwischen eingespielt ist, und einem Verfahren, das inzwischen eingespielt ist, das geht schnell. Eine Klarstellung: Es gab noch mal einen Artikel zu den Gebührenerstattungen aus dem vergangenen Frühjahr. Da kann ich jetzt die Gelegenheit noch mal nutzen zu sagen: Wir haben ungefähr 29,7 Millionen Euro bereits ausgezahlt. Noch im Streit sind einzelne Widerspruchsverfahren im Volumen von unter 800.000 Euro. Da ist teilweise der Eindruck entstanden, wir hätten Mittel aus dem Frühjahr an die Gemeinden noch nicht erstattet. Das stimmt nicht, sondern es sind noch Widerspruchsverfahren anhängig, die wir abarbeiten, und da geht es um Beträge unter 800.000 Euro gegenüber ungefähr 29 Millionen Euro, die bereits ausgezahlt sind. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
