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Schenk

23.07.2021 Sitzungen 7/55

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ich möchte an dieser Stelle zunächst festhalten, dass die für derartige Auszeichnungen zugrunde liegende Thüringer Verordnung über die staatliche Anerkennung einer Rettungstat vom 21. Dezember 2010 keine Vorgaben zum Rahmen einer dahin gehenden Ehrungsveranstaltung macht. Die Gestaltung ist frei und in der Organisation an kein festgelegtes Prozedere gebunden. Es gibt neben den zu Ehrenden und der auszeichnenden Person keinen festgeschriebenen Teilnehmerinnenkreis. Lediglich die Auszeichnung selbst wird üblicherweise durch die Ministerin oder den Minister für Inneres und Kommunales vorgenommen. Entgegen der formulierten Fragestellung informierte das Presse- und Öffentlichkeitsreferat des TMIK am 6. Juli 2021 um 8.47 Uhr per E-Mail mittels Presseinformation Nr. 51 aus dem Jahr 2021 neben dem üblichen Adressatenkreis der Medienvertreterinnen und Medienvertreter unter anderem auch die Fraktionen des Thüringer Landtags über die „Respekt den Rettern“-Tour 2021 des Ministers für Inneres und Kommunales. Auch die in Rede stehende Auszeichnungsveranstaltung wurde in der Presseinformation mit Uhrzeit und Örtlichkeit aufgeführt, sodass diese einer breiten Öffentlichkeit gemäß dem Adressatenkreis zur Kenntnis gegeben wurde. Grundsätzlich handelte es sich bei den Ehrungen um offene Veranstaltungen, die keinem entsprechenden Akkreditierungsverfahren unterliegen. Zu Frage 2: Seitens des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales erfolgte keine persönliche Einladung an die betroffene Bundestagesabgeordnete. Wie Sie der medialen Berichterstattung entnehmen konnten, erbrachten die zu Ehrenden die Rettungstaten teils unter erheblicher Gefährdung des eigenen Lebens. Mit ihrem selbstlosen Einsatz und ihrer beispielhaften Zivilcourage verhinderten die zwei Retter für die Opfer Schlimmeres und retteten vermutlich deren Leben. (Beifall SPD) Damit bewiesen sie ein außergewöhnliches Maß an persönlicher Einsatz- und Opferbereitschaft und stellten ohne zu zögern die eigene Sicherheit zur Rettung der Personen zurück. Die Teilnahme von gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Parlamente an einer derartigen Veranstaltung zur angemessenen Würdigung von gesellschaftlichem Engagement weit über das übliche Maß hinaus ist meines Erachtens sehr zu begrüßen. Daher erscheint es auch nachvollziehbar und zeugt von Wertschätzung den zu Ehrenden gegenüber, dass eine Bundestagsabgeordnete aufrichtiges Interesse für derartige Ereignisse wie die Ehrung mit einer Landesauszeichnung in ihrem Thüringer Wahlkreis zeigt. Abschließend möchte ich betonen, dass es auf Basis der erwähnten Presseinformation selbstverständlich auch den Mitgliedern des Thüringer Landtags grundsätzlich freigestanden hätte, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗