Dr. Heesen
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bergner wie folgt: Erlauben Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen, um die Verhältnisse bei PiA einmal grundsätzlich zu erläutern und auch schon klarzustellen, warum einige Ihrer Fragen nicht ganz zu dem passen, was wir da tun. PiA bedeutet praxisintegrierte Ausbildung. Das ist so eine Art duale Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher. Die gehen in die Fachschule und gleichzeitig arbeiten sie im Kindergarten und erhalten einen Lohn für ihre Tätigkeit. Jetzt kann das jeder Kindergarten machen, sich einen PiAnisten, sich eine PiAnistin holen – hätte ich jetzt fast gesagt –, also mit so jemandem einen Ausbildungsvertrag abschließen. Wenn er oder sie dann einen Platz in der Fachschule hat, dann funktioniert das. Was wir fördern, ist eine Erstattung dieser Lohnkosten. Das heißt bei Frage 4: Von diesem Programm sind nicht Kindertagesstätten ausgeschlossen, die auf eine Landesförderung verzichten, sondern es geht gerade um eine Landesförderung. Und wer sich nicht um die bewirbt, bekommt sie auch nicht. Auch außerhalb der Landesförderung kann aber jeder Kindergartenträger auch eine PiA-Form der Ausbildung unterstützen. Um eine PiA-Ausbildung zu beginnen, müssen jetzt also die Auszubildenden, die Fachschule und der Kindergarten zusammenkommen. Und wir müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt dieses Verfahrens die Fördermittelbewilligung durchführen. Das heißt, das ist ein Verfahren, in dem verschiedene Bedingungen ineinandergreifen müssen. Das läuft so ab, dass sich ein Kindergartenträger um diese PiA-Förderung bewirbt. Er muss eine Bewerberin oder einen Bewerber kennen, der im Falle der Zusage dieser PiA-Förderung mit ihm einen Ausbildungsvertrag schließt. Das heißt, es ist ganz typisch. Weil die Träger ihre Ausbildung im Rahmen von PiA eben häufig davon abhängig machen, ob sie eine Bewilligung bekommen oder nicht, ist es typisch, dass eine Interessentin da ist, die zur Erzieherin ausgebildet werden möchte, die aber noch keinen fest abgeschlossenen Ausbildungsvertrag hat. Den Vertrag schließt der Kindergartenträger typischerweise erst dann, wenn er von uns den Bewilligungsbescheid hat. Das heißt, in dem Moment, in dem wir losen, haben ganz typischerweise alle am Losverfahren teilnehmenden Träger noch keine Ausbildungsverträge geschlossen, sondern kennen die Interessentinnen, die im Falle der Zusage dann die PiA-Ausbildung antreten würden. Insofern antworte ich auf Frage 1: Der Ausbildungsvertrag wird typischerweise verbindlich geschlossen, nachdem eine Förderung bewilligt ist, denn viele, nicht alle, Träger machen die Teilnahme an PiA gerade davon abhängig, dass sie die Lohnkosten über die Förderung refinanzieren können. Ein Ausbildungsvertrag liegt bei der Bewilligung und entsprechend auch im Losverfahren in aller Regel noch nicht vor. Die Förderrichtlinie verlangt auch keinen Ausbildungsvertrag, sondern den Kontakt zu einer geeigneten Bewerberin oder einem geeigneten Bewerber. Zu Frage 2 und Frage 3 antwortet die Landesregierung wie folgt: Der Zusammenhang zwischen dem Losverfahren und der anzubietenden Qualität von Kindertageseinrichtungen erschließt sich für uns nicht. Die Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber stehen im Vordergrund, weil sie sich zunächst an einer staatlichen Fachschule bewerben müssen. Die staatliche Fachschule muss bescheinigen, dass keine Einwände bestehen, diese Bewerberin oder diesen Bewerber, wenn die PiA-Bewilligung kommt, im Rahmen der PiA-Ausbildung an der Schule auszubilden. Das heißt, ein Eignungsfeststellungsverfahren wird jeweils an der Fachschule durchlaufen. Nur geeignete Bewerberinnen und Bewerber kommen für diese Ausbildung überhaupt in Betracht. Eine Bestenauslese ist sichergestellt. Eine Reihung und Vermittlung der Bewerber nach den Ergebnissen ihrer Vorausbildung oder ihrer Schulausbildung verbietet sich, denn die Förderung ist kein Stipendium, das an eine bestimmte Person ausgezahlt wird, sondern sie ist eine Refinanzierung an den Kindergarten zur Deckung seiner Kosten für die Ausbildung. Und die Kindergärten haben ja keine Noten geschrieben oder Zwischenzeugnisse anzubieten. Zu Frage 4 – darauf bin ich eben schon eingegangen –: Jeder Kindergarten, auch Betriebskindergärten oder andere, die sich nicht in die Bedarfsplanung aufnehmen lassen, können die PiA-Ausbildung anstreben. Die müssen einen Kooperationsvertrag mit einer entsprechenden Fachschule schließen und die Menschen, die zu ihnen zur Ausbildung kommen, aus den eigenen Mitteln entlohnen. Insofern ist diese Frage letztlich so, wie sie gestellt ist, aus meiner Sicht nicht zu beantworten. Wenn Sie darauf zielen, warum sich nur Kindergärten, die in der Bedarfsplanung auftauchen, überhaupt um die Landesförderung einer PiA-Ausbildung bewerben können, dann ist es so, dass wir hier Fördermittel vergeben und frei darin sind, welche Förderschwerpunkte wir verfolgen. Für uns steht die Fachkräftegewinnung für die öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung im Vordergrund. Und diese öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung umfasst alle in Thüringen benötigten Betreuungsplätze, sodass für jedes Kind, was betreut werden will, oder die Kindergärten, die das sicherstellen, eine Teilnahme an PiA bzw. eine PiA-Förderung möglich ist.
