Beate Meißner
Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der CoronaPandemie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Angesichts der beiden Vorredner will ich noch etwas zur Genese des heutigen Tagesordnungspunkts sagen, weil ich das für ein bisschen unfair halte, wenn man uns als CDU-Fraktion vorwirft, dass sich unser Antrag überholt hätte. Hintergrund dieses heutigen Tagesordnungspunkts war ein Antrag der AfD-Fraktion vom Ende des letzten Jahres – ich glaube, der war auf November datiert. Und aufgrund dieses Antrags hat die CDUFraktion mit Datum vom 25. November 2020 einen eigenen Antrag vorgelegt mit dem Titel „Schutz des Lebens und seelischen Wohlbefindens von Senioren und anderen Risikogruppen während der Corona-Pandemie“. Mittlerweile hat die AfD ihren eigenen Antrag zurückgezogen, was ich sehr begrüße, denn dieser Antrag war definitiv wieder einmal Ausdruck dessen, was die AfD beim Thema „Corona“ gern macht: Sie geben nämlich vor, die Interessen der Senioren zu vertreten, aber tatsächlich opferten Sie mit Ihrem Antrag jedoch eine ganze Generation Ihrem ideologischen Ziel, das Corona-Management und damit auch die Kanzlerschaft von Angela Merkel wieder einmal zu bekämpfen und zu kritisieren.
(Beifall CDU)
Vor diesem Hintergrund haben Sie sich selbst demaskiert, denn Sie haben damit verdeutlicht, dass Ihnen das Leben unserer Senioren in Thüringen wirklich völlig egal ist. Hauptsache, man kann deren Leiden für ein Ätzen gegen diejenigen missbrauchen, die deren Leben schützen. Aber es ist erfreulich, dass Sie das erkannt haben und Ihren Antrag zurückgezogen haben, sodass am Ende der Antrag der CDU-Fraktion vom November letzten Jahres stehen geblieben ist. Und, liebe Frau Eger, zur Ehrlichkeit gehört eben auch, dass Sie zu diesem Antrag aus dem November letzten Jahres als rot-rot-grüne Fraktion einen eigenen Antrag mit dem Datum vom 14. Juli dieses Jahres gestellt haben. Da ist es doch nun völlig normal, dass man in so einen aktuellen Antrag natürlich die Entwicklung des vergangenen halben Jahres einbeziehen kann und uns dann nicht zum Vorwurf machen sollte, dass wir in unseren Antrag damals beispielsweise die Auffrischung des Impfens nicht mit einbezogen haben. Aber diese Kritik am Rande – ich glaube, der Hintergrund dieser Thematik ist ein ernster und ein wichtiger. Da, muss ich ganz ehrlich sagen, ist es mir auch egal, wenn sich einiges wiederholt hat, denn die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei und wir wissen alle nicht, was uns im Herbst und im Winter ereilen wird. Gerade Seniorinnen und Senioren haben genau wie viele Kinder und Jugendliche unter den Folgen der Corona-Pandemie am meisten gelitten. Deswegen ist es wichtig, dass wir Verantwortung übernehmen und uns frühzeitig Gedanken machen, wie es nicht wieder zu solchen Situationen wie im vergangenen Jahr kommen kann. Wir erinnern uns, wie viele Verstorbene wir in Pflegeeinrichtungen zu verzeichnen haben und wie diese Erkrankung gerade bei den vulnerablen Gruppen starke Auswirkungen hat. Und wir erinnern uns auch, dass es eben ein Betretungsverbot für Pflegeeinrichtungen gab und es da zu herzzerreißenden Szenen kam, beispielsweise wenn Ehepartner ihre Liebsten im Heim nicht besuchen konnten und letztendlich sogar Menschen verstorben sind, ohne dass sich die Liebsten verabschieden konnten. Das alles sind Dinge, die uns als CDU-Fraktion sehr bewegt haben und, ich weiß, viele von Ihnen natürlich auch. Deswegen haben wir im Ausschuss mit einem Selbstbefassungsantrag mehrfach darüber gesprochen. Da ist eben auch deutlich geworden – und Herr Aust, da kann ich Ihnen nicht recht geben –, dass bei der Erarbeitung der Verordnung der Landesseniorenrat nur unzulänglich eingebunden wurde. Ich muss es ganz ehrlich sagen, das ist ein großer Fehler, denn das ist gesetzlich vorgesehen gewesen. Das darf nicht wieder vorkommen. Ich kann an dieser Stelle nur den Landesseniorenrat loben, der kürzlich die tolle Broschüre „Pflege und Pflegepolitik in Thüringen“ herausgegeben hat. Ich finde, diese Dinge, die dort aufgeschrieben sind, können auch Grundlage unserer Ausschussberatung sein. Darüber hinaus haben wir als CDU aber auch im Haushalt zwei Titel erstritten, die Förderungen für verschiedene investive Maßnahmen in diesem Bereich vorsehen. So haben wir den Titel „pandemiebedingte Investitionen in Pflegeeinrichtungen“ in Höhe von 5 Millionen Euro im Haushalt verankern können, womit Investitionen gedeckt werden können, aber auch den Titel „Investitionen für Infektionsschutz und die Digitalisierung stationärer Pflegeeinrichtungen“ in Höhe von 10 Millionen Euro. Diese 15 Millionen Euro sollen dazu dienen, dass Pflegeeinrichtungen sich mit Hilfsmitteln ausstatten können, die eben im weiteren Verlauf der CoronaPandemie dazu führen sollen, dass es nicht wieder solche Szenen wie im letzten Jahr gibt. All das vor dem Hintergrund, dass wir natürlich die Risikogruppen schützen wollen, aber auch in diesen Einrichtungen selbstbestimmt Kontakt ermöglichen wollen. Und dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Frau Eger, natürlich haben Sie recht, das müssen die Träger selbst machen. Aber es ist doch unser Interesse als Land, da Anleitung zu geben und da, wo möglicherweise noch Ratlosigkeit herrscht, zu helfen. Ich habe die Hoffnung, dass wir im Ausschuss gute Möglichkeiten finden auch bezüglich der Frage der Tests und auch der Auffrischung. Aber wir als CDU sind der Auffassung: Wenn Einrichtungen der Pflege und auch in der Behindertenhilfe kreative Lösungen haben, wie wir die soziale Distanz sicher überwinden können, dann muss nicht nur das Geld dafür zur Verfügung stehen, sondern es muss auch darauf zurückgegriffen werden und dafür muss auch Werbung gemacht werden. Wir würden uns wünschen, dass die Pflegebedürftigen und deren Verwandte und Freunde auch darüber informiert werden, welche Möglichkeiten existieren, um in Kontakt zu kommen. Denn die besten Ideen scheitern manchmal daran, dass man sie für sich behält. Die Digitalisierung kommt mittlerweile auch in Pflegeeinrichtungen an, warum sollte man da nicht mit diesen modernen Mitteln arbeiten? Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zum Antrag von Rot-Rot-Grün verwenden. Sie haben damit ja einen umfassenden Rahmen mit vielen Punkten aufgemacht, die man in dem Zusammenhang natürlich mit beraten kann. Insbesondere gefällt mir natürlich die Erweiterung für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, denn auch die haben nicht nur unter der Corona-Pandemie gelitten, sondern waren teilweise oft vor die Situation gestellt, dass sie Freitag eine Verordnung hatten, die sie Montag umsetzen mussten, wo gerade die Menschen mit Behinderungen vor Veränderungen und Umbrüche gestellt wurden, die für sie noch schwerer zu überwinden sind als für andere Menschen. Deswegen, glaube ich, macht es Sinn, sich schnellstmöglich im Ausschuss über beide Anträge zu unterhalten und uns für den Herbst fit zu machen, damit Menschen mit Behinderungen, aber auch unsere Seniorinnen und Senioren nicht wieder in diese Situation kommen, wie wir sie im letzten Jahr hatten, sondern sie von ihren Liebsten nicht nur Besuch bekommen, sondern wir gemeinsam mit ihnen die Corona-Pandemie überstehen und zur Normalität zurückkehren können. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
