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Schenk

23.07.2021 Sitzungen 7/55

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir vor der eigentlichen Beantwortung der Mündlichen Anfrage einige Vorbemerkungen. Zur Beantwortung der vorliegenden Mündlichen Anfrage waren umfangreiche Recherchen und Datenerhebungen erforderlich. Aufgrund des kurzen Zeitrahmens, der hierfür zur Verfügung stand, sind kleinere Abweichungen zu den tatsächlichen Daten nicht gänzlich auszuschließen. Zudem war es nicht durchgängig möglich, die erfragten Daten zu den relevanten Stichtagen zu erheben. Dies kann zu Unschärfe hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Angaben führen und ist bei der Formulierung von Schlussfolgerungen entsprechend zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen und Stellen des haushalts- und besoldungsrechtlichen Rahmens die Obergrenze für die Personalausstattung der Thüringer Polizei bilden. Die Organisations- und Dienstpostenpläne wiesen in den Jahren 2010 bis 2021 im Polizeivollzugsdienst insgesamt folgende Dienstpostenzahl aus – Stichtag jeweils der 31. Dezember sowie für das Jahr 2021 der 1. Mai –: Im Jahr 2010 6.984, im Jahr 2011 6.985, im Jahr 2012 6.425, im Jahr 2013 6.472, im Jahr 2014 6.482, im Jahr 2015 6.482, im Jahr 2016 6.485, im Jahr 2017 6.505, im Jahr 2018 6.489, im Jahr 2019 6.516, im Jahr 2020 6.527 und im Jahr 2021 6.542. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Organisations- und Dienstpostenplan des Innenministeriums seit dem Jahr 2013 geführt wird und daher entsprechende Daten für die Jahre 2010 bis 2012 nicht vorliegen. Zudem wurden im Rahmen der Datenerhebung für das Innenministerium auch Wechseldienstposten erfasst, die sowohl mit Polizeivollzugsbeamten als auch mit Verwaltungsbeamten besetzt werden können. Zu Frage 2: Jeweils zum 31. Dezember sowie für das Jahr 2021 zum 1. Mai waren im Jahr 2010 6.114, im Jahr 2011 6.099, im Jahr 2012 6.055, im Jahr 2013 6.058, im Jahr 2014 5.988, im Jahr 2015 5.981, im Jahr 2016 6.908, im Jahr 2017 5.884, im Jahr 2018 5.819, im Jahr 2019 5.774, im Jahr 2020 5.784 und im Jahr 2021 5.726 Dienstposten im Polizeivollzugsdienst besetzt. Zu Frage 3: Zu den jeweiligen Stichtagen waren im Einzelplan 03 Thüringer Innenministerium bzw. Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in den Haushaltsjahren 2010 bis 2021 folgende Planstellen für Polizeivollzugsbeamte veranschlagt: Im Jahr 2010 6.469; im Jahr 2011 6.469; im Jahr 2012 6.470; im Jahr 2013 6.422; im Jahr 2014 6.338; im Jahr 2015 ebenso 6.338; im Jahr 2016 6.338; im Jahr 2017 6.282; im Jahr 2018 6.178; im Jahr 2019 6.137; im Jahr 2020 6.092 und abschließend im Jahr 2021 6.119. (Beifall CDU) Im Kapitel 03 01 – Ministerium sind darüber hinaus jeweils zwei Planstellen der Besoldungsgruppe B ausgewiesen, die nicht konkret dem Polizeivollzugsdienst zugeordnet sind, aber mit Polizeivollzugsbeamten besetzt werden können. Zu Frage 4: Für die Thüringer Polizei wird die Stellenbesetzung jährlich zum Stichtag 1. Januar erhoben, eine rückwirkende Erhebung zum Stichtag 31.12. ist daher nicht möglich. Für das Jahr 2021 wurde darüber hinaus die Stellenbesetzung zum 1. Mai erfasst. Insoweit waren von den im Einzelplan 03 der Haushaltsjahre 2010 bis 2021 für Polizeivollzugsbeamtinnen und beamte ausgewiese‑ nen Planstellen jeweils zum 1. Januar im Jahr 2010 6.212; im Jahr 2011 6.185; im Jahr 2012 6.156; im Jahr 2013 6.065; im Jahr 2014 6.037; im Jahr 2015 6.000; im Jahr 2016 5.966; im Jahr 2017 5.930; im Jahr 2018 5.904; im Jahr 2019 5.837 und zum 1. Januar im Jahr 2021 5.801 und zum 1. Mai 5.754 besetzt. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie zu beachten, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Stichtage Abweichungen zwischen den in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Dienstpostenbesetzungen und den vorgenannten Stellenbesetzungen ergeben können. Darüber hinaus liegen diese Differenzen insbesondere in formal noch nicht erfolgten Dienstposteneinweisungen, beispielsweise im Zusammenhang mit der jährlichen Übernahme der Absolventinnen und Absolventen der Polizeibildungseinrichtung oder aufgrund von anhängigen Rechtsstreitigkeiten, aber auch in personellen Überhängen oder Fremdbesetzungen begründet. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass durch die seit dem Jahr 2015 im Bereich des Polizeivollzugsdienstes erhebliche Erhöhung der Einstellungszahlen von Anwärterinnen und Anwärtern in den nächsten Jahren ein spürbarer Personalzuwachs und damit ein Anstieg der Dienstpostenbesetzungsquote zu erwarten ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗