Olaf Müller
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren und liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Müller, vielen Dank für die Vorstellung des Arbeitsberichts des Petitionsausschusses für das Jahr 2020. Das vergangene Jahr im Petitionsausschuss – das muss man sagen – ist schon ein besonderes Jahr gewesen. Die elf Sitzungen des Ausschusses fanden coronabedingt ausschließlich im Landtag statt, und die Möglichkeit der direkten Begegnung vor Ort – muss ich ganz ehrlich sagen – habe ich tatsächlich vermisst, denn gerade Ortstermine sind wichtig, weil dort Fakten und die möglichen Lösungsansätze oder Vorschläge für eine Abhilfe häufig doch am besten zu finden und zu diskutieren sind. Auch wenn dann nicht immer die gewünschte Lösung möglich sein wird, können oft Alternativen im Sinne der Petenten gefunden werden. Überhaupt kann ein Petitionsverfahren generell den Petentinnen und Petenten einen Weg aufzeigen, um ans Ziel zu kommen oder wenigstens ein Stück näher daran zu kommen. An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und auch an die Landtagsverwaltung und an das Petitionsreferat oder an die Referate in den Ministerien für die oft wirklich sehr kleinteilige, aber sehr engagierte Befassung mit den eingereichten Eingaben.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Frau und jeder Mann haben das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden. Da ist der Petitionsausschuss so etwas wie ein Notknopf für Angelegenheiten ganz unterschiedlicher Art. Menschen, die an einer Stelle nicht weiterkommen, wo vielleicht klare Zuständigkeiten für Anliegen nicht bekannt sind oder nicht gut erreichbar, bei all diesen Dingen kann der Petitionsausschuss im Sinne des Anliegens Auskunft und Akteneinsicht bei der Landesregierung und den Landesbehörden verlangen, aber auch Stellungnahmen einfordern. Eine ganz wichtige Rolle für den Petitionsausschuss als Mittler und Bindeglied zu vielen Behörden des Freistaats spielt der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Herr Dr. Kurt Herzberg. In den vergangenen Wochen konnte Herr Dr. Herzberg das zwanzigjährige Bestehen seiner Behörde als unabhängige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger feiern. Und Herr Dr. Herzberg, noch einmal ganz herzlichen Glückwunsch nachträglich zu diesem Jubiläum!
(Beifall im Hause)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, andererseits erfahren wir im Ausschuss als Abgeordnete ganz direkt, welche Themen die Thüringerinnen und Thüringer besonders aktuell bewegen. Das zeigen auch die blanken Zahlen des Jahres 2020. Von 801 eingereichten Petitionen befassten sich allein 93 mit dem 2020 alles beherrschenden Thema „Corona“, verteilt über alle Sachgebiete, und besonders viele richteten sich an den Gesundheitsbereich, nämlich 36. Auch der Bildungsbereich war mit 22 Petitionen stark nachgefragt. Petitionen und Eingaben sind gelebte Demokratie, weil sie die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit der Regierung bzw. den Abgeordneten auf kurzen Wegen ermöglichen. Damit das künftig auch noch einfacher klappt, haben wir im vergangenen Jahr Novellierungen des Petitionsgesetzes in Angriff genommen. Das nun novellierte und kürzlich im Plenum verabschiedete Gesetz bietet einfachere, bessere, zugänglichere und transparentere Partizipationsmöglichkeiten. Und da sind wir in Thüringen ein ganzes Stück vorwärtsgekommen und stehen wirklich gut vorneweg dran.
(Beifall DIE LINKE)
Generell ist es ja in allen Bundesländern und auch im Bundestag möglich, Petitionen einzureichen. Das funktioniert überall schriftlich oder elektronisch, aber in Thüringen gibt es schon lange die Option, Eingaben sowohl schriftlich einzureichen oder mündlich vorzutragen, sie können aber auch in Gebärdensprache, in lautsprachbegleiteten Gebärden oder in Brailleschrift eingereicht werden. Und nun wird es noch ein wenig leichter gemacht. Die Änderungen, die für mich besonders wichtig sind – und da unterscheiden wir uns tatsächlich in dem, was die AfD vorhin von sich gegeben hat: Die Anzahl der beizubringenden Unterschriften, nach denen eine Petition auf jeden Fall öffentlich angehört wird, kann nun sowohl durch die digitale Mitzeichnung nach § 14a als auch durch die Einreichung handschriftlich unterzeichneter Sammellisten erfüllt werden. Die Möglichkeit der anonymisierten Mitzeichnung von öffentlichen Petitionen ist geschaffen und damit die Hürden behoben, Namen und Wohnort angeben zu müssen. Und es wird eine digitale Diskussionsmöglichkeit von veröffentlichten Petitionen geschaffen. Und als Drittes: Die Fristen für die Stellungnahmen der Landesregierung werden nun kürzer. Das lässt hoffentlich auch die Bearbeitungszeit für Petitionen an sich deutlich schrumpfen.
(Beifall DIE LINKE)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Regierenden zu wenden, ist alt. Bereits in den antiken Königreichen in Persien und im alten Ägypten gab es die Möglichkeit, auch später im Römischen Reich. Heute aber liegt dieses einstige Königsrecht in den Händen des Parlaments, und ich freue mich sehr, dass wir den Weg dorthin für alle Menschen, die ein Anliegen haben, welches Thüringen betrifft, ein Stück barrierefreier gemacht haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit, wünsche uns für heute noch einen guten Verlauf der Plenarsitzung und für die Zukunft eine gute sachliche Zusammenarbeit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
