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Keller

23.07.2021 Sitzungen 7/55

Am Dienstag, dem 27.07., verabschieden wir Günter Oberländer in den Ruhestand. Wenn Sie sich alle mal umdrehen. Das ist derjenige, der immer dort in der Luke sitzt und dafür sorgt, (Beifall im Hause) dass die Abläufe hier im Parlament immer – mit nur wenigen kleinen Schwächen, die wir alle hier manchmal selbst haben – gut über die Bühne gehen. Und das eben nicht erst seit gestern. Lieber Herr Oberländer, Sie sind jemand aus der ersten Stunde dieses Landtags. Wir wünschen Ihnen, dass Sie den Ruhestand jetzt natürlich ausgiebig genießen, dass Sie vor allen Dingen gesund bleiben und dass Sie mit Ihrer Familie und für sich selbst Muße finden, denn ich weiß, die Fotografie, das ist Ihr Hobby. Ich denke, Sie werden dafür jetzt die nötige Zeit finden. Alles Gute Ihnen und für uns heute natürlich noch einen guten Verlauf. Danke! (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Gäste auf der Tribüne sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Schütze, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Maurer. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Dr. Wagler, Herr Minister Adams zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff, Frau Ministerin Siegesmund und Frau Ministerin Taubert entschuldigt. Ein paar allgemeine Hinweise: Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Andreas Franz, Redakteur, Herrn Chris Böhme, Kameramann, und Frau Nina Konz, Tonassistentin, die im Auftrag des Mitteldeutschen Rundfunks tätig sind, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Nun die Hinweise zur Tagesordnung: Ein Blick in die Tagesordnung verrät, dass viele Punkte noch nicht abgearbeitet werden konnten. Darunter sind etliche Punkte, die aufgrund unserer Festlegung bei der Feststellung der Tagesordnung in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollen. Ich möchte Ihnen hiermit einen kurzen Überblick verschaffen: Der Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2020 zu Tagesordnungspunkt 29 wird heute als erster Punkt aufgerufen werden. Der Antrag der Fraktion der AfD gemäß Artikel 73 der Verfassung des Freistaats Thüringen, der als Unterrichtung durch die Präsidentin in der Drucksache 7/3806 bereitgestellt und verteilt wurde, soll heute nach der Mittagspause aufgerufen werden. Die verbliebenen 14 Anträge zu den Tagesordnungspunkten 9 bis 14 und 16 bis 23 sollen aufgrund der Regelung in § 55 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf jeden Fall aufgerufen werden. Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Tagesordnungspunkt 28 soll aufgrund der Regelung in § 83 Abs. 3 der Geschäftsordnung aufgerufen werden. Gleichzeitig gibt es die Übereinkunft, in den Plenarsitzungen am Freitag nach 18.00 Uhr keinen weiteren Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen. Sie sehen schon den Konflikt. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass niemand widerspricht, wenn zu denjenigen Anträgen, die aufgrund der genannten einschlägigen Regelungen in der Geschäftsordnung aufgerufen werden müssten, heute aber mit Blick auf das vereinbarte Ende der Plenarsitzung nicht mehr zum Aufruf kommen können, die Zustimmung der antragstellenden Fraktionen zur Überschreitung der Beratungsfrist als gegeben betrachtet wird. Wird der Tagesordnung mit den von mir gegebenen Hinweisen widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Protokoll ↗