Beate Meißner
Fragestunde
Neubesetzung in der Zentralabteilung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Die Zentralabteilung des TMASGFF hat während der Corona-Pandemie neben den alltäglichen Aufgaben einer obersten Landesgesundheitsbehörde vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Aus dem Organigramm vom 11. Juni 2021 ergibt sich, dass eine Neubesetzung in der Abteilungsleitung stattgefunden hat. Nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gilt das Prinzip der Bestenauslese für jede zu besetzende Stelle. Die neue Leiterin der Abteilung stammt nach mir vorliegenden Informationen aus der Arbeitsverwaltung und bringt keine Erfahrung aus der Tätigkeit in einem Ministerium mit. Für die Leitung der wichtigsten Abteilung eines Ministeriums ist jedoch meiner Auffassung nach eine Person prädestiniert, die im besten Fall die Themen und Probleme des TMASGFF bereits aus der eigenen Erfahrung kennt. 1. Wurde die Besetzung der Stelle der Leitung der Zentralabteilung öffentlich ausgeschrieben? 2. Wenn ja, welche Kriterien wurden an das Stellenprofil gestellt? 3. Wie viele der Kollegen und Kolleginnen aus dem TMASGFF haben sich auf diese Stelle beworben? 4. Wenn nein, warum wurde keine Ausschreibung durchgeführt?
