Robert-Martin Montag
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Steuerung der Beschäftigungssituation im Mittelbau der Thüringer Hochschulen über Ziel- und Leistungsvereinbarungen Die Mehrzahl wissenschaftlicher Mitarbeiter im Mittelbau der deutschen staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist auf der Basis von Zeitverträgen tätig. Die Grundlage für diese vertragliche Ausgestaltung ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das es Hochschulen ermöglicht, befristete Kettenverträge über Jahrzehnte hinweg zu schließen. Dies entspricht dem Bedarf der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen an Atmungspotenzial und Flexibilität. Sie leben von der Fluktuation im Mittelbau, weil dies ein Garant von Innovation in der Forschung und zugleich die Chance für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ist. Es geht aber auch um die Fairness zwischen den Generationen. Durch Regelungen zur Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Mittelbau entstehen Flaschenhälse, die die Karrierewege nachfolgender Generationen blockieren. Gerade im Bereich der auf Experimenten und Versuchen beruhenden Natur- und Technikwissenschaften sind an ausreichende Projektlaufzeiten geknüpfte Vertragslaufzeiten sinnvoll und müssen nicht in Dauerstellen überführt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Besteht zwischen dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und den Thüringer Hochschulen eine Ziel- und Leistungsvereinbarung, nach der ein bestimmter Prozentsatz des wissenschaftlichen Personals auf Dauerstellen beschäftigt werden muss? 2. Wann wurden die Thüringer Hochschulen und der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft über diese Maßnahme unterrichtet? 3. Ist die verpflichtende Beschäftigung des wissenschaftlichen Personals auf Dauerstellen aus Sicht der Landesregierung mit der Wissenschaftsfreiheit der Thüringer Hochschulen vereinbar und wie begründet sie ihre Ansicht?
