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Maik Kowalleck

CDU 23.07.2021 Sitzungen 7/55

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Saalfelder habe ich schon einen besonderen Bezug und Kontakt zu unserer Saalfelder Brauerei. (Beifall DIE LINKE) Die Saalfelder Brauer sind innovativ und doch besser durch die Krise gekommen als manch andere Brauerei und manch anderer Betrieb. Das lag letztendlich auch mit daran, dass eben auch ein Großteil an Flaschenbieren in meiner Heimatstadt produziert wird. Ich glaube, keiner von Ihnen kann mir verdenken, dass ich auch nach diesem Tag und den vergangenen Monaten heute Abend ein Saalfelder Bier zu mir nehmen werde. Aber es ist eben auch ein wichtiges Thema. Der vorliegende Antrag thematisiert gerade die teilweise existenzbedrohenden und wirtschaftlichen Schwierigkeiten der privaten mittelständischen Familienbrauereien in Thüringen, die durch die Schließung der Gastronomie während der Corona-Pandemie schwer gebeutelt sind. Die Brauereien und Bierlager setzten bundesweit im Jahr 2020 mit 8,7 Milliarden Litern 5,5 Prozent weniger ab als im Jahr 2019. Das ist ein historisch niedriges Maß. Vor allem kleinere Brauereien mussten aufgrund der Feierverbote und der geschlossenen Gastronomie um ihr Überleben kämpfen. Da war jedes ausgefallene Volksfest deutlich zu spüren. Diese Diskussion beschäftigt uns seit vielen Monaten und wird uns weiterhin beschäftigen. Die Kneipen und Restaurants nahmen kein Fassbier mehr ab. Genau das ist aber das besonders lukrative Geschäft mit einer hohen Marge im Vergleich zum Flaschenbier. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der FDP stammt aus dem Dezember des vergangenen Jahres, seitdem ist einiges passiert. Das Thema von mittelständischen Brauereien, die durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedroht sind, hat die CDU-Fraktion schon seit längerer Zeit im Blick. So war es meine Fraktion, die sich dafür eingesetzt hat, dass im Corona-Sondervermögen 2 Millionen Euro für mittelständische Brauereien eingestellt wurden. Die Landesregierung war an dieser Stelle jedoch nicht bereit, ein eigenes Programm für existenzbedrohte mittelständische Brauereien in Thüringen aufzulegen. Das geschah ganz nach der nun schon bekannten Devise: Wir erklären euch, was nicht geht – nicht, was geht. Wie so oft hat die Landesregierung hier lieber den Bund verlassen, anstatt ihren eigenen Gestaltungsspielraum zu nutzen, um einen Akzent für regional verwurzelte Unternehmen zu setzen. Im aktualisierten Wirtschaftsplan wurden diese 2 Millionen Euro in den Landesanteil des Härtefallfonds im Rahmen der Überbrückungshilfe III umgeschichtet. Nach aktueller Information des Finanzministeriums können existenzbedrohte Brauereien Hilfen aus diesem Härtefallfonds beantragen, wenn keine der anderen Hilfen in Anspruch genommen werden können. Hier wäre nach unserer Ansicht mal wieder mehr möglich gewesen – so weit also zur aktuellen Situation. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zurück zu dem hier vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion. Dieser benennt und fordert drei konkrete Maßnahmen der Landesregierung: Erstens, zinslose Stundung der Biersteuer; zweitens, die Prüfung durch die Landesregierung, ob Zahlungspflichten aufgrund der Biersteuer erlassen oder gemindert werden können; drittens, einen Einsatz der Landesregierung im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung, dass die bestehenden Unterstützungshilfen für den Gastronomiebereich auch für Brauereien ausgedehnt werden können. Um diese Möglichkeiten und die Forderung des Antrags zum Thema „Biersteuer“ zu untersuchen, werden wir es begrüßen, den Antrag zur weiteren Diskussion an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion wird sich auch weiterhin für unsere Thüringer Brauereien einsetzen und diese unterstützen – ganz gemäß dem Leitspruch: „Hopfen und Malz, Gott erhalt’s.“ (Beifall CDU, FDP)

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