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Olaf Müller

GRÜNE 23.07.2021 Sitzungen 7/55

Existenzsichernde Maßnahmen in der Corona-Krise für Thüringer Brauerei-Branche

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich möchte gern sofort mit den Fakten beginnen und habe mir dazu die aktuellen Zahlen des Landesamts für Statistik zu Hilfe genommen. Dort kann man in der Pressemitteilung vom 22.04. dieses Jahres zum Tag des Bieres nachlesen, dass die Zahl der Braustätten in Thüringen im Jahr 2020 um vier weitere Braustätten auf nunmehr 47 angestiegen ist – also offensichtlich ein expandierender Markt. Der Absatz stieg gegenüber dem Jahr 2019 von gut 2,9 Millionen Hektolitern auf 3,1 Millionen Hektoliter – das haben wir eben schon mal gehört – und somit stiegen auch die Einnahmen aus der Biersteuer von 19,8 Millionen Euro auf nunmehr 20,3 Millionen Euro. In Ihrem Antrag lese ich nun etwas von Aussetzung der Steuer, bis das durchschnittliche Niveau des Bierabsatzes der letzten drei Jahre wieder erreicht wurde. Allerdings geben die Zahlen, die ich gerade für 2019 und 2020 vom Landesamt zitiert habe, das überhaupt nicht her. Sie müssen sich, Herr Bergner, schon ein bisschen die Mühe machen und sich die aktuellen Zahlen auch ansehen, bevor Sie glauben, ein Problem erkannt zu haben, oder Sie müssten sich die Mühe machen, diese Zahlen direkt bei den Brauereien zu erfragen. Ich verstehe daher nicht, warum Sie in Ihrem Antrag in der Begründung Halbjahreszahlen aus dem ersten Halbjahr 2019 hernehmen und was diese Daten dann wiederum mit der Corona-Krise zu tun haben sollen. Außerdem wird durch die Zahlen deutlich, dass es im Jahr 2020 einen höheren Absatz beim Bier gegenüber dem des Vorjahres gab. Auch die Anzahl der Braustätten hat im Vergleich mit den Vorjahren zugenommen, denn 2016 waren es noch gut zwölf Braustätten weniger als 2020. Ihre Argumentation ist daher hinfällig. Es kann natürlich sein, dass die Biersteuer bereits berechnet wurde, bevor klar war, dass dieses gebraute Bier nie getrunken werden kann, weil Gasthöfe geschlossen werden. Dagegen hat die Bundesregierung allerdings mit der Hinzuziehung der Brauereigasthöfe zu den Corona-Hilfen teilweise Abhilfe geschaffen, denn dadurch konnte verderbliche Ware abgeschrieben werden. Außerdem möchte ich auch gern noch einmal auf das Sondervermögen des Landes Thüringen hinweisen, in dem ursprünglich für die Brauereibranche 2 Millionen Euro zur Kompensation von Umsatzeinbußen im Jahr 2020 eingestellt wurden. Geld ist allerdings für diesen Zweck aus dem dafür vorgesehenen Titel bisher nicht abgeflossen. Von daher sehe ich hier im FDP-Antrag einen gewissen Aktionismus, (Beifall DIE LINKE) aber weniger den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern. Den sollten wir tatsächlich an dieser Stelle in den Vordergrund stellen. Wir haben Haushaltsgespräche vor uns und, ich glaube, jeder Euro, den wir nicht unnötigerweise ausgeben, kann eine Hilfe für die kommenden Jahre darstellen. Wir haben somit auch keine fehlende Marktvielfalt, denn mit den 47 regionalen Brauereien ist keine Marktvielfalt feststellbar. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Noch nicht!) Welche Auswirkungen diese Krise auf die Brauereien haben wird, sehen wir erst nach diesem Sommer und im Falle einer erneuten Schließung aufgrund des Infektionsgeschehens im Herbst oder Winter, was wir uns aber allesamt nicht herbeisehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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