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Plenarprotokoll 7/26

02.10.2020 · 220 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (28)CDU (19)Die Linke (15)FDP (13)SPD (9)GRÜNE (6)

Dorothea Marx

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Schütze, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Beier. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Präsidentin Keller, Frau Abgeordnete HennigWellsow, Frau Ministerin Taubert, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Heym und zeitweise Herr Abgeordneter Walk, Frau Abgeordnete Marx und Herr Minister Maier – die drei zeitweise, sonst würden wir hier gerade nicht sitzen. Zunächst stellen wir die Tagesordnung fest. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen bzw. gibt es noch Wünsche? Bitte, Herr Blechschmidt.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage mit Blick auf notwendige Anhörungsfristen und Diskussionsabläufe im Haushalts- und Finanzausschuss die Abarbeitung der Tagesordnungspunkte 14 und 18. Es geht einmal um das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz und um die Problematik, den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen zu sichern.

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Dorothea Marx

Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass diese beiden Punkte auf jeden Fall abgearbeitet werden, TOP 14 und 18, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist das so zusätzlich für die Tagesordnung aufgenommen worden. Weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung sehe ich nicht. Doch, Herr Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage für meine Fraktion, dass die Tagesordnungspunkte 48 und 49 heute nach der Mittagspause erneut aufgerufen und jeweils bis zu zwei Wahlgänge durchgeführt werden. Danke.

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Dorothea Marx

Also zwei Wahlgänge wollen Sie durchgeführt haben? Können Sie das noch einmal genauer erläutern?

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Torben Braga AfD

Ja, bis zu zwei Wahlgänge jeweils.

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Dorothea Marx

Bis zu zwei Wahlgänge. Wir haben gestern bzw. am Mittwoch bereits über die Tagesordnung abgestimmt und da gab es dann eigentlich die Festlegung, dass es bei zwei Wahlgängen bleiben soll. Es gab allerdings im Vorstand auch noch ein Gespräch darüber, dass die Fraktion der AfD im Falle der Nichtwahl der vorgeschlagenen Wahlbewerberinnen bzw. Wahlbewerber die Möglichkeit erhält, für einen weiteren Wahlgang zur Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission und zur Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission aus den Listen der Drucksachen 7/1770 und 7/1771 neue Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber vorzuschlagen. Daraufhin standen in der gestrigen Sitzung die Herren Abgeordneten Henke und Thrum als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission und Frau Abgeordnete Kniese als Mitglied der G 10-Kommission zur Wahl. Also eines könnten wir jetzt noch erwägen, nämlich soweit Sie nur eine Wiederholung der Wahl mit den eben genannten Wahlbewerbern anstreben, könnte man das in der Absprache noch unterbringen, denn es handelt sich jeweils nicht um einen dritten Wahlgang, sondern – wie gesagt – um eine Wahlwiederholung, die Ihnen zusteht, nämlich dass Sie die gleichen Abgeordneten jeweils zweimal zur Abstimmung stellen sollen. Alles andere, was jetzt darüber hinaus beantragt wird, wäre praktisch ein neuer Beschluss zur Aufnahme von neuen Wahlgängen. Das haben wir am Mittwoch anders entschieden, aber ich kann auch dazu den Landtag dann abstimmen lassen, weil wir autonom genug sind, die Tagesordnung noch mal zu ändern. Ich würde jetzt sagen, ohne weitere Abstimmung neige ich dazu, wenn ich keinen Widerspruch sehe, eine Wiederholung des gestrigen Wahlgangs zuzulassen, des gestrigen zweiten Wahlgangs, wenn Sie das wünschen, und über weitere Wahlgänge würde ich hier aber noch mal erneut abstimmen lassen. Herr Braga.

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Torben Braga AfD

Frau Präsidentin, herzlichen Dank für Ihre Ausführung. Dann ändere ich meinen Antrag entsprechend ab und bitte um die Durchführung einer Wahlwiederholung heute nach der Mittagspause.

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Dorothea Marx

Gut. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wahlwiederholung des letzten Wahlgangs?) Das ist dann eine Wiederholung des letzten Wahlgangs, den wir am gestrigen Donnerstag zu diesen Tagesordnungspunkten durchgeführt haben. Das heißt, die dort zur Wahl gestellten Kandidaten bzw. die Kandidatin, Frau Kniese, werden hier nochmals zur Abstimmung gestellt. Dann würden wir das machen wie gestern, also nach der Mittagspause wird dieser Wahlgang noch mal eingeschoben. Ich sehe keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren. Gibt es jetzt noch weitere Wünsche zur Tagesordnung? Die sehe ich nicht, dann stellen wir die Tagesordnung jetzt so fest und kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf des ersten Tagesordnungspunkts für heute. Das ist der TagesordHierzu erteile ich das Wort dem Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herrn Abgeordneten Raymond Walk, für den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Bitte, Herr Walk.

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Raymond Walk CDU

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen im Thüringer Landtag! Ich freue mich auch ganz besonders, dass die ehemaligen Mitglieder Herr Hausold – ich habe ihn schon gesehen, da oben sitzt er – und Wolfgang Fiedler heute zu uns gekommen sind zur Verlesung des Berichts. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will Ihnen sagen, dass es für mich eine Ehre ist, heute den Tätigkeitsbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission verlesen zu dürfen, das erste Mal in meiner sechsjährigen Zugehörigkeit zu dieser Kommission, will Sie aber auch schon kollegial darauf vorbereiten, dass es einige Zeit braucht, die 32 Seiten hier vorzutragen. (Beifall FDP) Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet den Thüringer Landtag mindestens alle zwei Jahre nach § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten über ihre Tätigkeit. Sie macht mit dem vorliegenden Bericht von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, wonach die Geheimhaltung nicht für die Darstellung und Bewertung bestimmter Vorgänge gilt, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der bei der Kommissionsberatung anwesenden Kommissionsmitglieder ihre vorherige Zustimmung erteilt hat. Die Zustimmung wurde erteilt und die Belange des Geheimschutzes wurden beachtet, soweit für die Bewertung der Parlamentarischen Kommission eine Sachverhaltsdarstellung erforderlich ist. Den letzten Tätigkeitsbericht erstattete die Parlamentarische Kontrollkommission in der 123. Plenarsitzung der 6. Wahlperiode am 22. Juni 2018. Seither sind gut zwei Jahre vergangen. Der relativ späte Zeitpunkt der heutigen Berichterstattung ist den besonderen Umständen geschuldet, dass zum einen die Kommission zwischen Februar und Juni dieses Jahres coronabedingt nicht regelmäßig zusammentreten konnte und zum anderen die Legitimation der neu gewählten Kommission fraglich war und inzwischen gutachterlich geprüft wurde. Den vorliegenden Tätigkeitsbericht hat die Parlamentarische Kontrollkommission in ihrer 7. Sitzung am 16. September 2020 abschließend beraten und einvernehmlich beschlossen. Der Bericht erstreckt sich auf den Zeitraum von Juni 2018 bis heute. Betrachten Sie diesen Bericht daher bitte als solchen der Parlamentarischen Kontrollkommission der 6. Wahlperiode, den ich Ihnen als Mitglied eben dieser Kommission heute hier vortrage. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bereits an dieser Stelle bei den Kommissionsmitgliedern, die ich eben schon begrüßt habe, dem Vorsitzenden Herrn Hausold, seinem Stellvertreter Herrn Fiedler und auch bei Frau Abgeordnetenkollegin Marx, der Präsidentin, für die Unterstützung bei der Berichterstattung bzw. Erstellung sowie der Landesregierung für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Berichtserstellung. Dies sage ich, da wegen rechtlicher Bedenken zur Legitimation der aus drei der fünf Mitglieder bestehenden neuen Parlamentarischen Kontrollkommission auf Bitten von Frau Landtagspräsidentin die bisherige Kommission ihre Tätigkeit dankenswerterweise über einen längeren Zeitraum fortgesetzt hat und damit eine zeitweilige Kontrolllücke verhindert worden ist. Ich wäre, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gleich noch mal darauf gekommen, aber weil ich ihn gerade sehe: Minister Adams war ja auch langjähriges Mitglied und ich will ihn an dieser Stelle auch begrüßen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicher ist dem einen oder anderen Kollegen noch die Berichterstattung aus dem Jahr 2018 in Erinnerung; Kollege Hausold hatte damals vorgetragen. Auch diese nahm seinerzeit einen größeren Zeitrahmen in Anspruch. Wir möchten auch mit dem vorliegenden Bericht Sie, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete des Thüringer Landtags, und die interessierte Öffentlichkeit über unsere Arbeit umfänglich informieren, ist der Bericht doch eine der wenigen Möglichkeiten, dies auch öffentlich zu tun. Meine sehr geehrten Damen und Herren, regelmäßig – zumeist monatlich – unterrichtete die Landesregierung nach § 27 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes über die allgemeine Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Diese Unterrichtung nahm stets einen breiten Raum ein und bezog sich auf das gesamte Spektrum des Beobachtungszeitraums und der Tätigkeit sowie die aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Phänomenbereichen. Diese Schwerpunktberichterstattung trat neben die Unterrichtung zu den sogenannten sonstigen Vorgängen von besonderer Bedeutung nach § 27 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, die aufgrund eines besonderen Verlangens entweder einzelner Kommissionmitglieder oder der gesamten Kommission erfolgte. Auf einige dieser Vorgänge gehe ich später noch exemplarisch ein. Die Kommissionsmitglieder maßen den Unterrichtungen zum Einsatz besonders eingriffsintensiver nachrichtendienstlicher Mittel eine ganz besondere Bedeutung bei. Die Schwerpunkte des Einsatzes besonders eingriffsintensiver Maßnahmen bezogen sich im Berichtszeitraum vor allem auf verdeckt handelnde Personen zur Informationsbeschaffung – die sogenannten VP oder VM –, die Bildaufzeichnungen und die längerfristigen Observationen. Die besondere Bedeutung liegt vor allem darin begründet, als es der Kommission zukommt, ihre Zustimmung zum weiteren bzw. endgültigen Absehen von der Unterrichtung der Betroffenen und erheblich Mitbetroffenen zu erteilen oder diese eben nicht zu erteilen. Die Zustimmung wurde in allen beantragten Fällen erteilt und die vorgesehenen Unterrichtungen an Betroffene und erheblich Mitbetroffene wurden zur Kenntnis genommen. Leider überzeugten die schriftlichen Begründungen in Fällen beabsichtigter Zurückstellungen und endgültigen Absehens von Informationen nicht immer vollumfänglich. Die Ausführungen bestanden nach unserem Eindruck in Teilen lediglich aus Textbausteinen oder es wurden Begründungen vorgelegt, die für sich oder in der Zusammenschau mit früheren Begründungen inhaltlich widersprüchlich waren. Erst durch ergänzende mündliche Ausführungen seitens des Amts für Verfassungsschutz und explizite Nachfragen waren die Zurückstellungsgründe in diesen Fällen nachvollziehbar. Daher ist es unabdingbar, dass die Landesregierung die Erforderlichkeit der Zurückstellungen zukünftig nachvollziehbar und sachlich fundierter in Schriftform darlegt, denn die Benachrichtigungen der Betroffenen und erheblich Mitbetroffenen sollte nach dem Geist des Gesetzes die Regel sein, das Absehen von der Unterrichtung somit eine einzelfallbezogene und damit auch zu begründende Ausnahme. Über die sogenannten besonderen Vorgänge nach § 27 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes unterrichtete die Landesregierung auch im Berichtszeitraum vereinbarungsgemäß halbjährlich. Hierzu zählen unter anderem die Art, die Anzahl und die Dauer des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel in den beobachteten extremistischen Phänomenbereichen und Personenzusammenschlüssen, die Festlegung der zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse, die Regelung über die Vergütung von Vertrauensleuten oder auch die Feststellung von Übermittlungsverboten. In Vorbereitung der mündlichen Unterrichtung übersandte die Landesregierung eine strukturierte Zusammenstellung, anhand derer in der Zusammenschau über die verschiedenen Berichtszeiträume Tendenzen ablesbar waren. Die Summe der langfristigen Observationen lag im unteren zweistelligen Bereich. Eine etwas größere Fallzahl war im Bereich der Ermittlungen und Befragungen zu Personen, Objekten und Sachverhalten feststellbar. Hierunter fielen allerdings auch die sogenannten offenen Ermittlungen, beispielsweise bei Behörden. Die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs, besser als sogenannte G 10-Maßnahmen bekannt, nahm im Berichtszeitraum einen Umfang im oberen einstelligen Bereich ein. Im März dieses Jahres wurde der AfD-Landesverband Thüringen durch das Amt für Verfassungsschutz zum Verdachtsfall und damit zum Beobachtungsobjekt erklärt. Ergänzt wurden diese Informationen um statistisches Zahlenmaterial zu den Fortbildungsmaßnahmen, die von den Bediensteten des Amts für Verfassungsschutz wahrgenommen wurden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will es hier deutlich sagen: Der überschaubare Einsatz der beschriebenen nachrichtendienstlichen Mittel rief in der Kommission mehrfach die Frage auf, inwieweit das Amt für Verfassungsschutz seinen Beobachtungsauftrag noch vollumfänglich wahrnehmen kann. Und hieran bestehen in der Gesamtschau erhebliche Zweifel. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Berichtszeitraum hat das Amt für Verfassungsschutz mehrere verwaltungsinterne Rechtsvorschriften in Kraft gesetzt. Neben den Dienstanweisungen „Auswertung“, „Bereitschaft“ und „Pforte“ legte die Landesregierung auch eine Verfahrensbeschreibung mit der Bezeichnung „DOMEA“ vor. Diese konkretisiert den Inhalt des § 13 Abs. 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes und stellt eine Papieraktenverwaltung auf elektronischer Basis dar, um das Behördenhandeln zu dokumentieren und die Recherche zu erleichtern. Da bestimmte Regelungen dieser Verfahrensbeschreibung auch den Thüringer Landtag betreffen, bestanden Nachfragen zur Gewährleistung der Ausübung des freien Mandats. Die Nachfragen wurden umfassend beantwortet. Die ebenfalls vorgestellte Hausverfügung zur Umsetzung der Krisenkommunikation nahm die Kommission zum Anlass, die Landesregierung aufzufordern, zukünftig auch über entsprechende Verfügungen zu informieren, soweit sie über den Charakter einer reinen Einzelweisung hinausgeht. Dies wurde dankenswerterweise zugesagt. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eines muss uns immer bewusst sein: Nur bei Kenntnis aller wesentlichen verwaltungsinternen Rechtsvorschriften ist eine Kontrolle auch umfassend gewährleistet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss meiner allgemeinen Ausführungen noch auf folgenden Aspekt eingehen: Nach § 39 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes prüft die Landesregierung die Regelungen des Verfassungsschutzgesetzes zwei Jahre nach Errichtung des Amts für Verfassungsschutz und legt der Parlamentarischen Kontrollkommission hierzu nach weiteren sechs Monaten einen Evaluationsbericht vor. Das neue Verfassungsschutzgesetz trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Landesregierung hat die Kommission im Jahr 2018 entsprechend ausführlich informiert mit einem Bericht, der neben der Darstellung der wesentlichen Rechtsänderungen insbesondere auf die Erfahrungen mit dem Gesetz hinsichtlich der einzelnen Phänomenbereiche eingegangen ist. Schwerpunkte der Evaluierung waren die Effektivität der Kontrollmöglichkeiten der Kommission, auch im Zusammenhang mit dem Weitergabevorbehalt des § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die Tätigkeit der Stabsstelle Controlling mit ihren Auswirkungen auf die amtsinterne Arbeit, die Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt in der Thüringer Informations- und Auswertezentrale – kurz TIAZ genannt –, die Probleme im Zusammenhang mit der abschließenden gesetzlichen Regelung zu den nachrichtendienstlichen Mitteln, Möglichkeiten der Einführung eines gesetzlichen Rechtfertigungsgrunds bei notwendiger Begehung szenetypischer Straftaten durch V-Leute oder auch die Regelungen zur Unterrichtung bzw. Nichtunterrichtung von Personen, die von nachrichtendienstlichen Maßnahmen betroffen waren, und schließlich die Kontrolldichte im Rahmen der monatlichen Sitzungsfolge der Parlamentarischen Kontrollkommission. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, resümierend hat die Landesregierung angeraten, die im Nachgang zu den ausführlichen parlamentarischen Beratungen im Zusammenhang mit dem NSU angepassten gesetzlichen Regelungen beizubehalten. Die Parlamentarische Kontrollkommission nahm die Ausführungen der Landesregierung dann zum Anlass, ihrerseits Stellung zu nehmen und ihre Empfehlungen an Frau Landtagspräsidentin mit der Bitte um Weiterleitung an die Fraktionsvorsitzenden zu übersenden. Lassen Sie mich kurz auf die Kommissionsstellungnahme eingehen. Zunächst so viel: Gravierende Mängel bezüglich der Regelungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes und deren Vollzug waren dem Evaluationsbericht nicht zu entnehmen. Die Parlamentarische Kontrollkommission gelangte zum gleichen Befund. Das mit der Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes erstrebte Ziel, sowohl innerbehördlich als auch parlamentarisch die Kontrolle des Verfassungsschutzes zu stärken, ist grundsätzlich erreicht. Die zur Erreichung dieser Ziele im Thüringer Verfassungsschutzgesetz implementierten Neuerungen wie die Errichtung des Amts für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und die Einrichtung einer Stabsstelle Controlling haben sich im Wesentlichen bewährt. Durch die Regelungen in den §§ 24 ff. des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wurde die Funktion der Parlamentarischen Kontrollkommission im Vergleich zur früheren Rechtslage gestärkt. Die umfassenden Berichtspflichten der Landesregierung gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission haben sich als tauglich erwiesen, eine stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zu unterstützen. Denn klar ist, Informationen sind unverzichtbare Grundlage jeglicher Kontrolle und die parlamentarische Kontrolle wiederum ist Grundlage der notwendigen demokratischen Legitimierung der Tätigkeit des Verfassungsschutzes. Zur gestärkten parlamentarischen Kontrolle hat auch beigetragen, dass die Parlamentarische Kontrollkommission gemäß ihrer Geschäftsordnung nicht nur vierteljährlich, wie das § 26 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes als Mindestvorgabe vorsieht, zusammentritt, sondern in der Regel monatlich. Die damit einhergehende Mehrbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Verfassungsschutz wird gesehen und auch anerkannt. Sie ist aber durch den Zweck einer angemessenen parlamentarischen Kontrolle gerechtfertigt. Die Parlamentarische Kontrollkommission begrüßt ausdrücklich, dass der Verfassungsschutzbericht wieder jährlich herausgegeben wird. Die Empfehlung im Evaluierungsbericht in diesem Zusammenhang, die Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit entsprechend zu konkretisieren, wird unterstützt. Die Parlamentarische Kontrollkommission schließt sich zudem der im Evaluierungsbericht erhobenen Forderung an, in § 10 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Klarstellungen bezüglich des Einsatzes von nachrichtendienstlichen Mitteln gegenüber Mitarbeitern von Abgeordneten vorzunehmen. Darüber hinaus besteht Bedarf für eine Ergänzung der Regelungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, soweit es um Informationspflichten gegenüber dem Landtag bei der beabsichtigten Überwachung von Abgeordneten und/oder ihren Mitarbeitern geht. Überlegenswert erscheint es zudem, eine solche Überwachung von einer Zustimmung des Landtags bzw. der Parlamentarischen Kontrollkommission abhängig zu machen. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage mit ihren mannigfaltigen Herausforderungen, denen sich auch der Freistaat Thüringen stellen muss, wird in Zukunft noch verstärkter auf eine bundesweite und auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit und damit insbesondere auf eine weitere Stärkung des Verfassungsschutzverbundes zu achten sein. Um hier keine Kontrolllücken entstehen zu lassen, wird parallel die Zusammenarbeit der parlamentarischen Kontrollgremien in Bund und Ländern zu effektivieren sein. Dies setzt eine auf gegenseitigem Vertrauen gründende Teilhabe an den notwendigen Informationen voraus, womit sich eine restriktive Handhabung von Weitergabevorbehalten – hier ist insbesondere der bereits angesprochene § 6 Abs. 1 Satz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz zu nennen – gegenüber parlamentarischen Kontrollgremien nicht vereinbaren lässt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Parlamente und ihre Organe, mithin auch die zur Kontrolle des Verfassungsschutzes berufenen parlamentarischen Gremien, nicht als „Außenstehende“ qualifiziert werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind. Die Parlamentarische Kontrollkommission hält an ihrer Forderung fest, die Regelungen nicht zum Nachteil der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste auszulegen. Ferner ist es erforderlich, die Vielzahl von Gesetzesänderungen im Bereich des Verfassungsschutzes auf Bundes- und Länderebene und die Vorgaben der einschlägigen Rechtsprechung mit dem Ziel einer rechtskonformen und reibungslosen Arbeit des Amts für Verfassungsschutz auch im Verfassungsschutzverbund nachzuvollziehen und das Thüringer Verfassungsschutzgesetz gegebenenfalls an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Darüber hinaus tritt die Parlamentarische Kontrollkommission den Ausführungen im Evaluierungsbericht ausdrücklich bei, soweit dort auf die Notwendigkeit einer ausreichenden personellen Ausstattung des Amts für Verfassungsschutz hingewiesen wird. Der Aufgabenmehrung, die die Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes beim Amt für Verfassungsschutz mit sich gebracht hat, ist personell entsprechend Rechnung zu tragen, damit der Vollzug des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes effektiv gestaltet werden kann. Soweit der durch aktuelle Gefährdungslagen bestehende Personalbedarf nicht durch organisatorische Maßnahmen abgemildert werden kann, wären nicht hinnehmbare Beobachtungslücken zu befürchten, sollte eben kein ausreichendes Personal im Amt für Verfassungsschutz vorhanden sein. So weit in der gebotenen Kürze der Inhalt unserer Stellungnahme. In diesem Zusammenhang möchte ich erneut Kollegen Fiedler besonders danken, der stets eindringlich auf den bestehenden Personalbedarf hingewiesen hat. Dieser Dank geht ebenso an Herrn Minister Maier, der nicht nur zuletzt im Rahmen der Erstellung des Landeshaushalts 2021 mehrfach eindringlich einen Personalaufwuchs beim Thüringer Verfassungsschutz angemahnt hat. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die beschriebene Problematik zum Weitergabevorbehalt war auch in den weiteren Sitzungen Gegenstand intensiver Beratung. Eine zufriedenstellende Lösung, die den Kontrollaufgaben nach unserem Verständnis gerecht wird, konnte bislang leider noch nicht gefunden werden. Seitens des Bundes wird nach wie vor die Auffassung vertreten, dass sich das Kontrollrecht der hiesigen Parlamentarischen Kontrollkommission und damit die Auskunftspflicht des Amts für Verfassungsschutz nur auf die Informationen beschränkt, die durch das Amt für Verfassungsschutz selbst erhoben werden. Fakt ist: Dies schränkt die Kontrollmöglichkeiten jedoch ein, das Problem der Nachvollziehbarkeit bei Informationslücken besteht weiter. Die Kontrolle kann nicht umfassend gewährleistet werden, da jede Kontrollkommission lediglich das Wissen des eigenen Amts erhält, obwohl die zu kontrollierende Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden nur auf der Grundlage der Informationen aller Verfassungsschutzbehörden vollumfänglich sein kann. Seitens des Amts für Verfassungsschutz muss somit vor jeder Berichterstattung zunächst die Genehmigung der erhebenden Verfassungsschutzbehörde eingeholt werden und es gibt keinen Automatismus des Weitergabevorbehalts, sondern es ist eine ausdrückliche Erklärung notwendig. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist jedoch gerade nicht eine Stelle außerhalb des Verfassungsschutzverbundes, nein, die parlamentarische Kontrolle legitimiert gerade den Verfassungsschutz von Bund und Ländern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verfassungsschutzberichte bieten einen Überblick über die Entwicklungen in den beobachteten Phänomenbereichen und zu den möglichen Gefährdungstendenzen in Thüringen, sie beschreiben die Arbeitsund Beobachtungsschwerpunkte der Landesregierung. Natürlich wissen wir, dass ein Verfassungsschutzbericht nicht tagesaktuell sein kann. Wer diese Informationen sucht, bedient sich der digitalen Angebote der Nachrichtendienste der Bundesregierung sowie der Landesregierung. Aber ein Verfassungsschutzbericht ist ein erster Einstieg für die interessierte Öffentlichkeit und bietet nicht zuletzt in der parlamentarischen Arbeit auch bei der Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollaufgaben gegenüber der Landesregierung ein nicht zu unterschätzendes Hilfsmittel. Gerade vor diesem Hintergrund kritisiert die Parlamentarische Kontrollkommission, dass der Verfassungsschutzbericht im letzten Jahr verspätet vorgelegt wurde und auch der aktuelle Bericht trotz mehrfacher Ankündigung nach wie vor auf sich warten lässt. Bis vor einigen Jahren hat das Amt für Verfassungsschutz zudem die Periodika „Nachrichtendienst“ herausgegeben. Diese Publikation wurde seinerzeit aufgrund kritischer Hinweise aus dem parlamentarischen Raum eingestellt, aber eine neue Publikation, ein Verfassungsschutzbrief – so der damalige Arbeitstitel – angekündigt. Dieser sollte sich weniger als ein Kalendarium von Geschehnissen begreifen, als vielmehr thematisch ausgerichtet sein. Es bleibt daher zu überlegen, eine solche Publikation mit geändertem konzeptionellen Ansatz auf den Weg zu bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ein roter Faden zog sich die unzureichende Personalausstattung des Amts für Verfassungsschutz durch die Kommissionssitzungen. Es wurde deutlich, dass zu keinem Zeitpunkt alle Planstellen und Stellen auch tatsächlich besetzt waren. Dieser missliche Umstand darf aber eben nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Amt für Verfassungsschutz nach über Überzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission insgesamt über zu wenig Personal verfügt, um seine Aufgaben zufriedenstellend erfüllen zu können. Zu nennen sind hier insbesondere die Beobachtungen des Rechtsextremismus und des Islamismus sowie der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene, aber auch die vielfältigen Informationszulieferungen für andere Behörden, wie beispielsweise die Waffenbehörden. Auch die Unterstützung der Kommission zur Datenüberprüfung, das Berichtswesen gegenüber dem Ministerium sowie der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G 10-Komission banden und binden Personal in nicht unerheblichem Umfang. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich aus diesem Grunde im Januar dieses Jahres an die Öffentlichkeit gewandt und ihre große Sorge um eine angemessene personelle Ausstattung des Amts für Verfassungsschutz nach außen kommuniziert – ein ungewöhnlicher Vorgang. Sie bekräftigte ihre Forderungen nochmals eindringlich im Juli dieses Jahres, indem sie erneut die Öffentlichkeit über die Personalsituation im Amt für Verfassungsschutz informierte. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist ein ernst zu nehmendes Problem, wenn die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Amts für Verfassungsschutz gefährdet ist. Eine infolge Personalmangels notwendige Priorisierung bestimmter Phänomenbereiche und eine damit einhergehende Vernachlässigung anderer Bereiche, wie sie in der Vergangenheit bereits zu beobachten waren, hält die Parlamentarische Kontrollkommission auf Dauer für einen unhaltbaren Zustand. Die vom Amt für Verfassungsschutz zu bewältigenden Aufgaben werden nicht weniger – ganz im Gegenteil, ich hatte es bereits gesagt. Um den Anforderungen in ihrer Breite und auch in ihrer Komplexität dauerhaft und nachhaltig gerecht zu werden, bedarf es adäquat beschulten Personals in ausreichendem Umfang und ausgestattet mit den notwendigen technischen und sonstigen sächlichen Mitteln, mögen bestimmte Aufgaben kurzfristig auch nicht von speziell ausgebildetem Personal zu erledigen sein. Die Parlamentarische Kontrollkommission bat wiederholt auch das Ministerium für Inneres und Kommunales, durch geeignete Personalmaßnahmen zumindest die im Haushalt vorgesehenen Sollstärken zu besetzen und darüber hinaus die Möglichkeit des Haushaltsvollzugs zum Beispiel durch weitere Abordnungen auszuschöpfen. Dies gilt auch und insbesondere für den Haushalt 2021 und wir sehen den Landtag als Haushaltsgesetzgeber da in einer besonderen Verantwortung, aber auch in der besonderen Pflicht, die Anzahl der Stellen im Verfassungsschutz angemessen aufzustocken und dem tatsächlichen Personalbedarf anzupassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zu den einzelnen Phänomenbereichen. Die Berichterstattung des Amts für Verfassungsschutz orientiert sich in den Kategorien Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus. Diese Gliederung greift auch dieser Berichtsteil im Grundsatz auf. Uns ist dabei bewusst, dass die dem Amt für Verfassungsschutz vorgegebene gesetzliche Handlungsgrundlage den Extremismusbegriff nicht kennt. Die gesetzliche Pflicht zur Erfüllung seiner Aufgaben besteht für das Amt für Verfassungsschutz vielmehr unabhängig davon, aus welcher politischen, weltanschaulichen oder religiösen Richtung die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung droht. (Beifall CDU, FDP) Laut der aktuellen Statistik zur politisch motivierten Kriminalität vom April dieses Jahres verzeichnete Thüringen mit fast 2.500 Straftaten 2019 die höchste Zahl politisch motivierter Straftaten seit Einführung der Statistik im Jahr 2001. Gegenüber dem Jahr 2018 war ein Anstieg um fast 40 Prozent zu verzeichnen. Zu den phänomenbezogenen Zahlen werde ich später noch ausführen. Den größten Teil an der Phänomenberichterstattung nahm der Rechtsextremismus ein. Die angesprochene Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeigt in diesem Phänomenbereich auf, dass auch im Jahr 2019 erneut die große Mehrheit der registrierten Fälle dem Rechtsextremismus zuzuordnen ist. So stieg die Gesamtzahl auf 1.301 im Jahr 2019. Ein Jahr zuvor wurden 1.228 Fälle registriert, 2017 1.353, 2016 1.570 und 2015 1.412. Bei den Gewaltdelikten war hingegen ein Rückgang von 67 auf 49 Delikte zu verzeichnen, nachdem im Jahr 2017 78, im Jahr 2016 128 und im Jahr 2015 92 Delikte registriert wurden. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung der Konzertszene. Diese Veranstaltungen sind gekennzeichnet durch Podiumsdiskussionen mit Volksverhetzungsdelikten, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verstößen gegen das Versammlungsrecht und das Betäubungsmittelgesetz. Es kam zu zahlreichen Strafanzeigen, aber auch die zahlreichen Versuche von Vertretern des rechtsextremistischen Spektrums, Immobilien zu erwerben, um diese für ihre politischen Zwecke zu nutzen, waren Informationsschwerpunkte. Deutlich wurde zudem die immer stärker werdende internationale Vernetzung rechtsextremistischer Strukturen. Und auch die Teilnahme von im rechtsextremistischen Bereich angesiedelten Parteien und Bündnissen an den Wahlen im vergangenen Jahr nahm einen breiten Raum ein. Thüringen war – wie bereits erwähnt – auch in den letzten beiden Jahren ein Veranstaltungsschwerpunkt der bundesweiten rechtsextremistischen Szene, wobei allerdings das Verbot bzw. der Ausfall solcher Veranstaltungen zunehmend für Unmut in der Szene gesorgt hat und zudem die finanzielle Basis schmälerte. Im Jahr 2019 wurden acht solcher Veranstaltungen registriert, eine aufgelöst und eine verhindert. Ein Jahr zuvor waren es neun Konzerte, drei wurden verhindert. Im Juni 2018 fand im südthüringischen Themar erneut eines der größten Szenekonzerte statt. Die sogenannten Tage der nationalen Bewegung zogen insgesamt über 3.200 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet, aber auch dem europäischen Ausland an. Damit handelte es sich um die publikumsstärkste Rechtsrockveranstaltung 2018 in ganz Deutschland. Die für den 25. August 2018 in Mattstedt von der „Bruderschaft Thüringen“ geplante Konzertveranstaltung „Rock gegen Überfremdung III“ wurde aus eigentumsrechtlichen Gründen behördlich verhindert und kurzfristig nach Kloster Veßra in die dortige Gaststätte „Goldener Löwe“ verlegt. An der verlegten Veranstaltung nahm trotz alledem eine dreistellige Personenzahl teil. Hierbei zeigte sich leider auch wieder der Vorteil einer für die Szene „sicheren“ Immobilie. Der Ausfall der Veranstaltung führte in der Szene gleichwohl zu einer großen Unzufriedenheit und erhöhte den Druck auf die Veranstalter, da sich deren Aufwendungen verdoppelten. Dies kann durchaus als ein Erfolg im Kampf gegen den Rechtsextremismus gewertet werden, wenngleich natürlich nach wie vor die politische Auseinandersetzung im Vordergrund stehen muss. Im Juli letzten Jahres fand in Themar erneut ein Rechtsrockkonzert mit Musik- und Wortbeiträgen und mit insgesamt über 1.200 Teilnehmern statt. Die Teilnehmer kamen auch wieder aus dem europäischen Ausland. Durch das zuständige Gericht wurden die verwaltungsseitig erteilten Auflagen bestätigt. Die Parlamentarische Kontrollkommission begrüßt ausdrücklich die neue Strategie der Landesregierung und unterstützt sie in ihrem Vorgehen. Die Strategie ist erfolgreich, die beim Innenministerium eingerichtete Taskforce „Versammlungslagen“ hat sich bewährt. Über Auflagen und das konkrete Zusammenwirken der verantwortlichen Institutionen gelingt es zunehmend, dass das bisher erfolgreiche Geschäftsmodell der Konzertevents in Thüringen weiter an Attraktivität verliert. Damit werden größere Veranstaltungen wohl zurückgedrängt, dafür aber wohl auch mehr kleinere neu organisiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das von der NPD organisierte Format des sogenannten Eichsfeldtags, vor wenigen Jahren noch eine der größten Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene in Thüringen, hat an Zuspruch verloren. Dies spiegelte sich insbesondere an den weiter sinkenden Teilnehmerzahlen wider. Ursächlich hierfür scheint auch der Unmut in der Szene über den Ablauf der Veranstaltungen in der Vergangenheit zu sein. Auch wurden bundesweite Großdemonstrationen mit rechtsextremistischen Bezügen von Thüringer Rechtsextremisten genutzt, um sich dort zu präsentieren, die Szene zusammenzuführen und zu festigen. Zu nennen sind hier die Demonstrationen in Chemnitz im Zusammenhang mit dem Tod eines 35-jährigen Deutschen oder diejenigen in Köthen im August und September 2018. Diese Demonstrationen zeichneten sich auch dadurch aus, dass in ihrem Rahmen Straftaten begangen wurden bis hin zu Bedrohungshandlungen für Leib und Leben. Nicht zuletzt trat die sogenannte Identitäre Bewegung in Thüringen in Erscheinung. Am 4. März dieses Jahres, dem Tag der Ministerpräsidentenwahl, sorgte sie hier vor dem Thüringer Landtag für Aufsehen, als sie im Rahmen einer geplanten Protestaktion den Parlamentsablauf so störte, dass dies im Anschluss zu einer Sitzungsunterbrechung führte. Die Weiterführung der Protestaktion konnte anschließend in Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei von der Polizei schließlich verhindert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Formate der Lieder- sowie Zeitzeugen- und Vortragsabende dienten dazu, die rechtsextremistische Szene zusammenzuführen und weiter zu festigen. Zu nennen sind hier insbesondere die Veranstaltungen im „Flieder Volkshaus“ in Eisenach, im ehemaligen Rittergut Guthmannshausen und im bereits erwähnten „Goldenen Löwen“ in Kloster Veßra. Im Jahr 2019 wurden 13 solcher Liederabende registriert, einer wurde aufgelöst und ein Liederabend verhindert. Ein Jahr zuvor wurden neun Liederabende festgestellt. Im parteipolitischen Bereich machte die Kleinstpartei „Der III. Weg“ insbesondere hier in der Landeshauptstadt Erfurt von sich reden. Ab dem Jahr 2018 war sie verstärkt im Objekt in der Stielerstraße im Süden der Stadt aktiv. Das Objekt hatte sich seither als zentraler Anlaufpunkt für die Partei in Thüringen und in Mitteldeutschland etabliert, galt seit Längerem als eine der wichtigsten Adressen der rechtsextremistischen Szene für Liederabende, Versammlungen sowie Parteitage und entwickelte sich zusehends zu einem Kampfsportzentrum. Ziel war es hierbei vor allem, Aufmerksamkeit und Zulauf zu generieren, die eigene Klientel weiter zu motivieren und natürlich auch Einnahmen zu erwirtschaften, um sich auf einen zukünftigen Kampf auf der Straße einzustellen. Dass auch Kinder in der Kampfsportschule trainiert wurden, machte die Entwicklung umso schlimmer. Beim „III. Weg“ scheint es zwischenzeitlich zu Strukturveränderungen in Erfurt gekommen zu sein. Zwischen dem Verein „Volksgemeinschaft“ und der Partei ist es zum Bruch gekommen. Der Verein „Neue Stärke Erfurt e. V.“, vormals „Volksgemeinschaft“, war zuletzt Mieter des Objekts in der Stielerstraße, muss dieses aber aufgrund eines Urteils des Amtsgerichts Erfurt bis zum 30. September 2020 verlassen. Mehr als bedenklich ist zudem die Initiierung einer sogenannten Bürgerwehr durch die Partei, die im Erfurter Stadtteil Melchendorf sogenannte Streifendienste durchgeführt hat. Darüber hinaus gibt es in Thüringen aktuell vier Gruppierungen mit rechtsextremistischen Bezügen, die sich als „Bürgerwehr“ bezeichnen oder bei denen ein vergleichbares Selbstverständnis angenommen werden kann. Erkenntnisse zu öffentlichen Aktivitäten der Gruppen liegen jedoch nicht vor. Lediglich in den sozialen Medien scheinen Aktivitäten vorhanden zu sein. Die NPD verfolgt mit ihrem sogenannten Schutzraumkonzept einen ähnlichen Ansatz wie die Partei „Der III. Weg“, so im „Flieder Volkshaus“ in Eisenach. Auch gab es vereinzelt als solche bezeichnete „Patrouillen“ in Sondershausen oder auch in Heilbad Heiligenstadt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die rechtsextremistische Szene verfügte auch im aktuellen Berichtszeitraum in Thüringen über zahlreiche etablierte Immobilien. Zum Teil befinden sich diese im Besitz oder Eigentum rechtsextremistischer Gruppierungen oder Einzelpersonen. So wurde das sogenannte Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz in Kirchheim für Veranstaltungen aus dem rechtsextremistischen Bereich genutzt. Die Räumlichkeiten des „Fachwerkhofes“ dienten bevorzugt für Vortragsveranstaltungen, interne Treffen und Schulungen und die sogenannte Erlebnisscheune diente für Rechtsrockkonzerte oder Parteiveranstaltungen. Im Sonneberger Ortsteil Haselbach wird das ehemalige Kulturhaus von der rechtsextremistischen Szene betrieben. Eine weitere Lokalität, das „Waldhaus“, eine ehemalige Gaststätte, befindet sich ebenfalls in der Südthüringer Stadt. Aber auch im ehemaligen Rittergut in Guthmannshausen fanden Veranstaltungen statt, so Sommerfeste und Herbstfeste des Gedächtnisstätte e. V. mit ausländischen Gästen und Rednern oder auch Kampfsportveranstaltungen in Form von sogenannten Mixed Martial Arts, die unter dem Vorwand einer gesunden Lebensweise der Festigung der NS-Ideologie dienen. Das bereits mehrfach benannte „Flieder Volkshaus“ in Eisenach, in dem sich auch die NPD-Landesgeschäftsstelle befindet, ist ein weiteres typisches Beispiel für einen rechtsextremistischen Hotspot. Parteiaktivitäten, subkulturelle Veranstaltungen, Kampfsport und Wirtschaftsinteressen verschmelzen hier und verschiedene Strömungen des Rechtsextremismus vernetzen sich. In dem Objekt fanden Tagungen des NPD-Landesvorstands und NPD-Landesparteitage statt. Es wurden zudem diverse Musik- und Vortragsveranstaltungen durchgeführt. Daneben sollten Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür, Diskoabende, Familien- und Straßenfeste als Scharnier zum bürgerlichen Spektrum dienen. Das Gasthaus „Goldener Löwe“ in Kloster Veßra muss sicher als eine der bedeutendsten rechtsextremistischen Szeneimmobilien und Anlaufpunkt in Thüringen angesehen werden. Mit der Durchführung verschiedenster Veranstaltungen wie Konzerte, Lieder- und Balladenabende, Vortragsund Spendenveranstaltungen oder auch politischen Kundgebungen verfolgt der Inhaber eine intensive Vernetzungsstrategie der rechtsextremistischen Szene innerhalb und außerhalb von Thüringen. Das Gasthaus ist darüber hinaus regelmäßig Treffpunkt einer im Landkreis Hildburghausen kommunalpolitisch verankerten Vereinigung, die sich als „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ bezeichnet. Neue Szenelokale gibt es in der sogenannten „Baracke“, aber auch in Ronneburg sowie in Eisenach. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Angehörige der rechtsextremistischen Szene nach wie vor versuchen, weitere Grundstücke und Gebäude zu erwerben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 2. Juni 2019 war ein weiterer schwarzer Tag in der Geschichte unseres Landes. An diesem Tag wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke vor seinem Haus durch einen Kopfschuss regelrecht hingerichtet. Zahlreiche Anhaltspunkte belegen einen rechtsextremistischen Hintergrund und der ermittelte und festgenommene Tatverdächtige Stephan Ernst war in Thüringen bislang zumindest polizeilich nicht in Erscheinung getreten, gleichwohl in die extremistische Szene eingebunden, Mitglied der NPD gewesen, mit vermutlicher Zugehörigkeit zu „Combat 18“ und „Sturm 18“ sowie Verbindungen zur Artgemeinschaft im Südharz. Bei Durchsuchungen wurden mehrere Waffen gefunden, unter anderem auch die vermutliche Tatwaffe. Mögliche Verbindungen nach Thüringen konnten bislang unter anderem durch ein Kraftfahrzeugkennzeichen hergestellt werden. Die Hauptverhandlung vor dem OLG in Frankfurt begann am 16. Juni dieses Jahres und es bleibt abzuwarten, welche weiteren Erkenntnisse der Prozess zutage fördern wird. Dieser Mord reiht sich ein in eine Reihe weiterer Anschläge mit rechtsextremistischem Hintergrund bzw. rechtsextremistischer Motivation, so am 9. Oktober des letzten Jahres in Halle an der Saale oder am 19. Februar dieses Jahres im hessischen Hanau. Aber auch das Verbot der Gruppierung „Combat 18“ oder die Exekutivmaßnahmen bzw. Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßliche Terrorzelle „Der harte Kern“ oder die Gruppierung „Revolution Chemnitz“ gegen eine mutmaßliche Nachfolgeorganisation der bereits verbotenen Vereinigung „Blood & Honour“ und die kriminelle Vereinigung „National Socialist Knights of the Ku-Klux-Klan Deutschland“ zeigen die Gefährlichkeit auf. Sehr geehrte Damen und Herren, bewahren wir den Opfern rechtsextremistischer Gewalt an dieser Stelle ein ehrendes Gedenken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im vergangenen Jahr fanden neben der Europawahl in Thüringen auch die Kommunalwahlen und die Landtagswahl statt. Die Partei „Der III. Weg“ beteiligte sich sowohl an der Stadtratswahl in Erfurt als auch an der Landtagswahl mit eigenen Kandidaten. Das „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ im Südthüringer Raum trat zu den Kommunalwahlen mit über 90 Kandidaten sowohl für den Kreistag als auch für die Stadt- und Gemeinderäte an und im Kreistag Hildburghausen hat „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ nunmehr drei Sitze. Bis vor wenigen Jahren die führende parteipolitische Größe im rechtsextremistischen Spektrum führt die NPD seit geraumer Zeit nur noch ein Schattendasein. Auch die Neuwahl des Vorstands im November 2018 konnte keine neuen Impulse setzen. Im Ergebnis der Kommunalwahl verlor die NPD deutlich an Kommunalmandaten und verfügt nunmehr nur noch über insgesamt 24 Sitze in Thüringen. Erfolgreich konnte sie lediglich dort sein, wo sie mit bekannten Personen antrat. So gelang es ihr beispielsweise in Eisenach, ein Mandat hinzuzugewinnen. Die höchsten Stimmenanteile verbucht die Partei im Wartburgkreis und in Eisenach sowie im Kyffhäuserkreis. Aus der Landtagswahl ging die NPD mit 0,5 Prozent der Zweitstimmen hervor. Andere Parteien des rechtsextremistischen Spektrums nahmen nicht teil. Die Ergebnisse zeigen, dass die genannte Partei zumindest bei diesen Wahlen zu marginalisieren ist. An den Europawahlen im vergangenen Jahr nahm aus dem rechtsextremistischen Spektrum neben der NPD auch „Der III. Weg“ und die Partei „DIE RECHTE“ teil. Auf die NPD entfielen in Thüringen 1,0 Prozent der Stimmen, auf den „Dritten Weg“ und „DIE RECHTE“ jeweils 0,1 Prozent. Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit März dieses Jahres bestimmt ein Thema maßgeblich die Agenda: die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Begleiterscheinungen. Zunehmend verstehen es auch hier rechtsextremistische Gruppierungen, bürgerliche Protestveranstaltungen gegen die staatlich verordneten Beschränkungsmaßnahmen für sich zu nutzen und die Veranstaltungen für ihre Ziele zu instrumentalisieren. War es vor einigen Jahren die sogenannte Gelbwestenbewegung, die von Frankreich auch nach Deutschland getragen wurde und zunehmend auch Zulauf aus dem extremistischen Bereich erhielt, so sind es heute Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungsmaßnahmen wie zuletzt in Berlin, die instrumentalisiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die sogenannte Reichsbürger- und Selbstverwalterszene trat in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, der Arbeit von Polizei, Justiz und insbesondere auch der Nachrichtendienste. In der Vergangenheit allenfalls am Rande Beachtung findend, wurden sie als Spinner oder Querulanten abgetan. Die Sichtweise auf die Szene hat sich aber in der jüngeren Vergangenheit grundlegend geändert. Im Jahr 2016 wurde sie zum bundesweiten Beobachtungsobjekt erklärt und in Thüringen erfolgte die Bearbeitung des Phänomens bereits seit Jahren zuvor als sogenannter Verdachtsfall. Gegenwärtig gehen die Verfassungsschutzbehörden bundesweit von etwa 19.000 sogenannten Reichsbürgern aus. Davon werden 950 dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet. In Thüringen sind derzeit 710 Reichsbürger bekannt, davon 30 im rechtsextremistischen Milieu verhaftet. Zudem gibt es 50 Prüffälle des Amts für Verfassungsschutz, die noch andauern. Von ihrer Persönlichkeitsstruktur werden sie so charakterisiert, dass es sich überwiegend um männliche Personen handelt mit höherem Lebensalter und im ländlichen Raum wohnend. Zum Wesen und zu den Merkmalen der Reichsbürger- und Selbstverwalterszene wurde im letzten Tätigkeitsbericht ausführlich informiert, weshalb ich an dieser Stelle auf die seinerzeitigen Ausführungen verweisen möchte. Wie real die Gefahr jedoch nach wie vor ist, zeigen einige Beispiele der letzten Zeit. Im Ergebnis einer Durchsuchung im September 2018 in Guthmannshausen wurden im Rahmen der Vollstreckung eines Waffenbesitzverbots insgesamt 50 legale Waffen und daneben auch illegale Waffen, Reizstoffsprühgeräte, Elektroschocker oder auch eine Flachgranate aufgefunden. Im Oktober des gleichen Jahres wurde in Schlotheim bei der Vollstreckung eines Haftbefehls die Vorrichtung einer USBV entdeckt, einer unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtung. Bei der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe im November letzten Jahres gegen einen Reichsbürger in Steinbach-Hallenberg hat sich dieser massiv seiner Festnahme widersetzt und in Saalfeld wird ein Restaurant betrieben, dessen Grundstück als „Königreich Deutschland“ deklariert ist. Aber auch im Internet treten Reichsbürger immer stärker in Erscheinung, so mit einem sogenannten Global Common Law Court, einer Art Phantasiegericht für privatrechtliche Streitigkeiten oder einem Verzeichnis „Global Public Register Offenders Debtors“, in dem mehrere Tausend Vor- und Familiennamen von Justizmitarbeitern unter dem Vorwurf veröffentlicht wurden, sie würden unrechtmäßig Justiz betreiben. In diesem Zusammenhang sei auch auf ein sogenanntes Bundesstrafregister hingewiesen, in dem allgemein zugängliche Steckbriefe veröffentlicht sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Reichsbürger treten in der Regel dann in Erscheinung, wenn behördliches Handeln sichtbar wird, indem sie von Verwaltungsakten betroffen sind und sich diesen Maßnahmen entziehen möchten. In Thüringen gab es bislang glücklicherweise nur wenige Fälle von Gewaltanwendungen gegenüber Richtern, Polizisten, Justizbediensteten bzw. Angehörigen der Ordnungsbehörden. Zahlreiche Amtswalter, Ordnungsämter, Gerichte und Polizeibeamte werden allerdings nicht nur mit seitenlangen Schreiben malträtiert, sondern es kam in Gerichtssälen auch zu Handgreiflichkeiten. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich regelmäßig mittels statistischen Materials über das Personenmaterial informieren lassen. Das Vorgehen der Behörden gegenüber sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern wurde zunehmend repressiver, sei es bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Rahmen der Erteilung bzw. dem Entzug von Waffenbesitzerlaubnissen, Durchsuchungsmaßnahmen, der Erhebung von Gebühren für die Verwahrung amtlicher Dokumente wie Personalausweisen oder Reisepässen und der öffentlichen Kommunikation. Da von dieser Personengruppe tatsächliche reale Gefahren ausgehen, ist es notwendig, dass das Amt für Verfassungsschutz seine Kenntnisse bei der Erteilung bzw. dem Entzug von Waffenbesitzerlaubnissen bei entsprechenden Widerspruchsverfahren zur Verfügung stellt, ebenso wie im Vorfeld von Vollstreckungsmaßnahmen von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbeamten. Mit der Änderung des Waffengesetzes finden nun seit Februar dieses Jahres im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfungen Regelabfragen im Vorfeld der Erteilung von Waffenerlaubnissen bei den Verfassungsschutzbehörden statt. Dies war auch eine langjährige Forderung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Regelabfragen sind richtig und waren längst überfällig. Leider fehlt beispielsweise im Bereich der Bundeswehrreservisten aber immer noch eine gesetzliche Grundlage zum Informationsaustausch mit den Reservistenverbänden. Erkenntnisse zu Reichsbürgern und Selbstverwaltern werden durch das Amt für Verfassungsschutz derzeit für zwei Jahre gespeichert. Wenn sich also die betreffenden Personen innerhalb dieses Zeitraums nicht weiter als Reichsbürger betätigen, keine neuen Erkenntnisse gespeichert werden, werden die Informationen dann nach zwei Jahren gelöscht. Wir finden, es sollte überlegt werden, diese relativ kurze Speicherfrist zu erhöhen, beispielsweise auf fünf Jahre. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit dem Islamismus einen weiteren Phänomenbereich ansprechen. Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeigt für den Phänomenbereich religiöse Ideologie für das Jahr 2019 20 Fälle auf. 2018 wurden noch 14 Fälle registriert und 2017 waren es 34. Bei den Gewaltdelikten wurden für 2019 zwei Fälle registriert, nachdem im Vorjahr kein und im Jahr 2017 vier solcher Fälle registriert wurden. Im gesamten Berichtszeitraum wurde die Lage mit weiterhin abstrakt hoher Gefährdungslage und jederzeit möglichen unkoordinierten Spontantaten von IS-Anhängern beschrieben. In Thüringen werden derzeit 186 Personen der islamistischen Szene zugeordnet, davon allein 135 Salafisten. 31 Personen werden der islamistischen nordkaukasischen Szene zugeordnet, weitere Personen sind als Anhänger der Tablighi Jamaat, der Deutschen Muslimischen Gemeinschaft, der Hizb Allah und der Hamas registriert. Die Konflikte in Syrien und im Irak beeinflussen nach wie vor die Sicherheitslage auch hier bei uns in Deutschland, und dies sicher nicht zuletzt auch infolge der Tötung des IS-Anführers Abu Bakr alBaghdadi durch eine US-Militäraktion bei Idlib im Oktober 2019. Aber auch der anhaltende Konflikt zwischen den USA und dem Iran hat eine hohe Gewaltbereitschaft zur Folge, insbesondere auch aus emotionalisierten Einzeltaten heraus. Ebenso hat die Propaganda-Offensive des IS zum sogenannten Kinder-Dschihad gezeigt, dass die Gefahren, die von dieser Terrororganisation ausgehen, nach wie vor bestehen. Daneben rückt die sogenannte nordkaukasische Islamistenszene – wir sprechen hier von dem Gebiet von Tschetschenien, Inguschetien und Dagestan – in den Fokus der Beobachtung. Neben Delikten, die unzweifelhaft im Bereich der organisierten Kriminalität angesiedelt sind, bestehen auch Bezüge zum Islamismus. Deutschland ist nicht nur Kontakt- und Vernetzungsraum für den politischen Salafismus, sondern dient auch als Kontaktraum zu anderen Ethnien, insbesondere balkanstämmigen Extremisten. In Thüringen wird das Potenzial – ich erwähnte es – auf 31 Personen als Rückkehrer aus den Krisengebieten des Nahen und Mittleren Ostens grundsätzlich als kampferprobt eingeschätzt. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Personen auch über die Flüchtlingsbewegung der letzten Jahre den Weg nach Deutschland gefunden hat. So existieren in Thüringen Einzelpersonen bzw. Kleinstgruppen auf regionaler Ebene. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Amt für Verfassungsschutz informierte in diesem Zusammenhang auch darüber, dass es zumindest in einem Fall möglich erscheint, das eine junge Frau aus Thüringen, die sich vor einigen Jahren dem IS angeschlossen hat und in den Nahen Osten ausgereist ist, möglicherweise nach Thüringen zurückkehren wird. Wir als Parlamentarische Kontrollkommission haben mehrfach gefordert, dass hier ein Konzept erstellt wird, wie mit solchen und anderen Rückkehrern umzugehen ist, um Gefahren, die von diesen Personen möglicherweise ausgehen, zu minimieren. Dieses Rückkehrkonzept wurde der Kommission Ende letzten Jahres vorgelegt und in diesem Rahmen war auch die Lage von in Thüringer Gefängnissen einsitzenden Islamisten Gegenstand der Beratungen. Radikalisierte Strafgefangene stellen auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiterhin eine Gefahr dar, sollte es nicht gelingen, sie während der Verbüßung ihrer Haftstrafe von ihrem Weg abzubringen. Gegenwärtig sitzt in Thüringen eine einstellige Zahl von Islamisten ein. Unter diesen befindet sich ein sogenannter Gefährder. Die Zahl klingt zunächst einmal überschaubar, jedoch geht von jeder dieser Personen eine potenzielle Gefahr aus. Im Jahr 2020 wurde daher das Projekt zur Deradikalisierung neu ausgerichtet und firmiert seither unter der Bezeichnung „Kompetent ohne Hass und Gewalt“. Das Projekt richtet sich sowohl an radikalisierte und radikalisierungsgefährdete Gefangene als auch an die verantwortlichen Bediensteten der Justizvollzugsanstalten und der Sozialen Dienste in der Justiz. Wichtig ist es aus unserer Sicht, Radikalisierungsverläufe und risiken zeitnah zu erkennen ‑ und sodann präventiv bzw. gegensteuernd tätig zu werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission sieht die Gefahr, dass die erstrebten Ziele nicht erreicht werden und appelliert eindringlich an die Landesregierung, ihre Bemühungen zu intensivieren, um so Risiken und Gefährdungen zu minimieren. In diesem Zusammenhang war für die Parlamentarische Kontrollkommission stets die Zahl der sogenannten Gefährder von besonderem Interesse, wenngleich dieser Begriff dem Gefahrenabwehrrecht entnommen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt gibt es in Thüringen derzeit zehn etablierte Moscheevereine, von denen drei salafistisch beeinflusst werden. Ein Verein war deshalb bereits Gegenstand von polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen. Im Fokus der Beobachtung stehen jedoch nicht die Moscheevereine und Gebetsräume als solche – dies möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen –, sondern im Fokus stehen einzelne relevante Personen und Personengruppen, die islamistischen Organisationen zugerechnet werden. Als eine islamistische Gruppierung ist die libanesische „Hizb Allah“ zu nennen, die Deutschland jedoch überwiegend als Rückzugsraum nutzt. Im Berichtszeitraum bestanden weiterhin Verbindungen des hiesigen schiitischen Vereins zu schiitischen Geistlichen im Iran und Libanon, was für eine Fortsetzung der Einflussnahme von Schiiten aus dem Ausland spricht. Festzustellen war zudem, dass es in Thüringen keinen lokalen Hotspot islamistisch geprägter Örtlichkeiten gibt. Neben den größeren Thüringer Städten sind in nahezu allen Regionen des Freistaats entsprechende Einrichtungen etabliert. In Thüringen fehlt es der islamistischen Szene derzeit an einer charismatischen Führungsfigur. Etablierte Strukturen gibt es kaum, lediglich lose Personennetzwerke oder autonom agierende Einzelpersonen. Der bundesweite Trend des Rückzugs ins Private und Konspirative ist auch in Thüringen zu beobachten. Aktivitäten sind somit kaum öffentlich wahrnehmbar. Zunehmend sind auch Verbindungen zwischen den Personengruppen der salafistischen Bestrebungen und der islamistisch nordkaukasischen Szene festzustellen. In Thüringen ist die salafistische Szene, welche die einflussreichste Strömung des islamistischen Spektrums in Thüringen darstellt, stark männlich geprägt. Sie stellt allerdings kein reines Jugendphänomen mehr dar, ist somit in allen Altersgruppen vorhanden. Zudem ist wegen langwieriger Asylverfahren ein erhöhtes Frustpotenzial im Bereich von jungen Asylbewerbern zu beobachten, was zur Folge haben kann, dass Kriminalität und die Hinwendung zu islamistischen Strukturen steigen. Etwa 12,2 Prozent der in Thüringen bekannten Salafisten haben einen Gewaltbezug. Die Verknüpfungen zur salafistischen Szene erstarken und die Verdachtsfälle der Radikalisierung sind mehrheitlich bei Personen mit Flüchtlingsstatus festzustellen. Dabei bestehen hier ein erhöhter Nachsorgebedarf und eine ressortübergreifende Kommunikation. Für die Parlamentarische Kontrollkommission ist deshalb wichtig, dass unsere Sicherheitsbehörden konzeptionell gut aufgestellt sind, um im Falle von Rückkehrern aus den Krisen- und Kriegsgebieten diese unter Beobachtung zu halten, bei Anhaltspunkten für begangene Straftaten diese konsequent zu verfolgen, die Gefahren, die gegebenenfalls von diesen Personen ausgehen, zu minimieren und mittels sogenannter Nachsorgemaßahmen und eines ressortübergreifend abgestimmten Konzepts eine Deradikalisierung und Reintegration vorzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt der Beobachtungstätigkeit des Amts für Verfassungsschutz lag im Bereich des Ausländerextremismus. Die „Arbeiterpartei Kurdistans“ – kurz PKK – bildete dabei den Bearbeitungsschwerpunkt unter den ausländerextremistischen Gruppierungen und internationale Konflikte beeinflussten auch hier die Szene. So hatte die türkische Militäroffensive in Syrien bundesweit und auch in Thüringen eine Reihe von Großveranstaltungen und Solidaritätsbekundungen zur Folge. Demonstrationen und Solidaritätsbekundungen gegen die Militäroffensive würden für sich betrachtet die Nachrichtendienste natürlich nicht auf den Plan rufen, handelt es sich doch dabei zunächst um die Wahrnehmung des Demonstrations- und Meinungsfreiheitsrechts. Allerdings war feststellbar, dass es in diesem Zusammenhang zu anhaltenden Rekrutierungsmaßnahmen – auch mittels Videos – der in Deutschland seit dem Jahr 1993 mit einem Betätigungsverbot belegten PKK und zu Solidaritätsbekundungen für den seit dem Jahr 1999 inhaftierten Parteigründer Abdullah Öcalan gekommen ist. Jugendliche und junge Erwachsene sollen so in die Kriegs- und Krisengebiete in Syrien und den Irak geschickt werden, um dort dann gegen den türkischen Staat zu kämpfen. Auch in Thüringen haben sich PKK-Strukturen etabliert. Diese PKK-Anhängerschaft umfasst etwa 130 Personen und bildet das sogenannte Teilgebiet Erfurt. Die PKK nutzt verschiedene Finanzierungsquellen, unter anderem zum Unterhalt der PKK-Strukturen und zur Finanzierung von Veranstaltungen. Die meisten Einnahmen werden dabei durch Spendenkampagnen unter den Anhängern erzielt, welche durch die jeweiligen Teilgebietsleiter organisiert werden. So wurden allein in Deutschland mehrere Millionen Euro gesammelt. Unterstützungsaktionen der in Deutschland verbotenen PKK eröffnen nach Überzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission immer den Aufgabenbereich des Amts für Verfassungsschutz. Damit – und das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen – wird in keinster Weise das legale Bemühen von in Deutschland und in Thüringen lebenden Kurden für eine Verbesserung der Lebensbedingungen des türkischen Volkes in der Türkei in Abrede gestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit dem Linksextremismus (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Den gibt es doch gar nicht!) einen weiteren Phänomenbereich ansprechen. Die angesprochene Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeigt in diesem Phänomenbereich auf, dass die Fallzahlen beachtlich gestiegen sind. So stieg die Gesamtzahl linksmotivierter Straftaten von 310 im Jahr 2018 auf 646 im Jahr 2019, was mehr als einer Verdopplung entspricht. Im Jahr 2017 wurden 434, im Jahr 2016 442 und im Jahr 2015 373 Fälle registriert. Bei den Gewaltdelikten war hingegen ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen von 30 Delikten im Jahr 2018 auf 42 Delikte im letzten Jahr; die Zahlen für die Vorjahre: 2017 25, 2016 52 und 2015 67 Delikte. Der Schwerpunkt der Aktivitäten in diesem Bereich lag bei den sogenannten antifaschistischen autonomen Gruppen. Die Aktionen richteten sich gegen den Staat – verkörpert zumeist durch Einsatzbeamte der Polizei – und die politischen Gegner im rechten und rechtsextremistischen Bereich. Bürgerlicher Protest gegen Veranstaltungen rechter und rechtsextremer Gruppierungen und Organisationen wurde dazu genutzt, aus der Protestveranstaltung heraus Straftaten zu begehen. Die unmittelbare Konfrontation mit dem politischen Gegner zählte nach wie vor zu den bedeutendsten Betätigungsfeldern der gewaltbereiten linksextremistischen Antifa-Aktivitäten. Gewalt ist ein selbstverständliches Aktionsmittel der Autonomen. Unter dem Begriff „Nazi-Hunter“ hat sich eine Aktionsform etabliert, bei der vermeintliche oder tatsächliche Angehörige der rechtsextremistischen Szene überfallen und zum Teil schwer verletzt werden. Gerechtfertigt werden diese Angriffe damit, dass es sich um Nazis handelt. So kam es beispielsweise in Eisenach zu mehreren solcher gewalttätigen Übergriffe, ebenso in Bad Blankenburg und in Jena. Aber auch das sogenannte Nazi-Outing gehört seit mehreren Jahren zu den Aktionsformen, bei der detaillierte personenbezogene Informationen des politischen Gegners via Internet veröffentlicht und diese einer realen Gefährdung ausgesetzt werden. Die Thüringer Szene ist überregional und bundesweit vernetzt. Am gewalttätigen Überfall im Mai letzten Jahres auf eine Polizeiwache im Leipziger Stadtteil Connewitz war zumindest auch ein Tatverdächtiger aus Thüringen beteiligt, der über eine gute überregionale Vernetzung verfügt bis hin zu gewalttätigen Szeneangehörigen aus Berlin. Ebenso kam es im Oktober des gleichen Jahres in Leipzig unter Beteiligung einer aus Thüringen stammenden Person zu erneuten Angriffen auf die Polizei und die Feuerwehr sowie zu Sachbeschädigungen unter anderem auch an Baukränen. Sachbeschädigungen in Form vom Graffiti, sogenannte Entglasungen, Farbbeutelanschläge und Brandstiftungen in mehreren Thüringer Städten waren weitere Mittel der angeblich politischen Auseinandersetzung ebenso wie tätliche Angriffe und Körperverletzungen. Besonders verwerflich ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass auch demokratischer Protest bürgerlicher Bündnisse genutzt wurde, linksextremistische Ziele zu verfolgen und entsprechend motivierte Straftaten wie Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte zu begehen. Ebenso war die AntifaDemonstration im März 2019 in Eisenach auch von Linksextremisten geprägt. Die Teilnahme des Schwarzen Blocks, die Verwendung linksextremistischer Symbole und vermummte Personen sprechen dafür. Die wenigen Beispiele verdeutlichen die Gefahren, die auch vom linksextremistischen Spektrum für unser freiheitliches Gemeinwesen ausgehen. Und eines muss klar sein: Gewalt gegen Personen und Sachen ist nie legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung, kann nie legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. (Beifall AfD, CDU) Vielmehr bedarf es des Konsenses, dass politischer Protest selbstredend nur friedlich erfolgen darf und Gruppierungen, die diesen Konsens verlassen – davon ist die Parlamentarische Kontrollkommission fest überzeugt –, diskreditieren sich selbst. Im parteipolitischen Bereich traten bei den Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen die Kleinparteien MLPD, DKP und KPD an. Die MLPD nahm an der Landtagswahl mit 35 Bewerbern teil und konnte für ihre Verhältnisse ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Dabei kam der Partei sicher auch eine größere Erbschaft und eine bundesweite Spendenkampagne zugute, mit der unter anderem der Wahlkampf finanziert und der Thüringer Landesverband aufgebaut wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Amts für Verfassungsschutz gehört auch die Spionageabwehr, wenngleich es scheint, dass sie in der Öffentlichkeit wenig Beachtung findet. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht 2018 findet sie überhaupt keine inhaltliche Erwähnung mehr und im ausstehenden Verfassungsschutzbericht soll sie wieder Aufnahme finden. Schwerpunkte der Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz waren Sensibilisierungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Proliferationsbekämpfung und des Wirtschaftsschutzes sowie im Bereich „elektronische Angriffe auf soziale Netzwerke“. Hierzu dienen auch Vortragsveranstaltungen in potenziell betroffenen Unternehmen. Leider mussten wir den Eindruck gewinnen, dass es bei Thüringer Unternehmen noch keine ausreichende Risikosensibilisierung gibt. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es zudem häufig an ausreichenden Möglichkeiten und den finanziellen Mitteln, sich vor Spionageangriffen zu schützen. Lassen Sie mich aber einige Beispiele für Spionageaktivitäten benennen, die verdeutlichen, dass auch unser kleines Thüringen in vielfältiger Weise betroffen ist. Über bestimmte deutsche Homepages aus Russland werden aggressiv Propaganda und Einflussnahme betrieben. Ein Unternehmen war in Proliferationsaktivitäten im Zusammenhang mit dem militärischen Raketenprogramm der Volksrepublik China involviert und chinesische Studenten standen im Verdacht, im Rahmen einer Projektarbeit in Spionageabsicht Fotografien gefertigt zu haben. Seitens des Iran gab es eine Hacker-AngriffKampagne auf sensible Netzbereiche und darüber hinaus versuchten auch iranische Geheimdienste mit Trojanern und E-Mails, sich in Deutschland in Netzwerke zu hacken. Es gab Hinweise auf weitere proliferationsrelevante Aktivitäten aus Pakistan, mittels Schein- und Tarnfirmen Thüringer Unternehmen zu kontaktieren. So weit spiegelstrichartig einige Beispiele, ich könnte Ihnen konkret die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen benennen, aber aus Gründen des Unternehmensschutzes verzichten wir hier natürlich darauf. Das zurückhaltende Verhalten der Thüringer Unternehmen und Hochschulen ist natürlich in gewissem Maße auch nachvollziehbar und verständlich. Die Information, Opfer eines Hackeroder Spionageangriffs geworden zu sein, möchte niemand mit seinem Unternehmen oder seiner Hochschule in Verbindung gebracht sehen. Allerdings – das wollen wir betonen – sind die Gefahren so real, was bereits die wenigen Beispiele zeigen, und die Spielarten so vielfältig, was dieses Spionagegeschäft betrifft. Daher unser Appell an unsere Unternehmen und Hochschuleinrichtungen: Lassen Sie sich helfen, informieren Sie die Polizei oder Nachrichtendienste, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Angriffs geworden zu sein. Nur so kann Ihnen wirksam geholfen und für die Zukunft das Risiko neuer Angriffe minimiert werden. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass durch China, Nordkorea, Russland und den Iran intensive Aktivitäten im Spionagebereich entfaltet werden, hier bei uns in Thüringen. Auch in diesem Zusammenhang muss ich auf die Personalausstattung des Amts für Verfassungsschutz hinweisen. Priorisierungen zugunsten anderer Beobachtungsbereiche werden als eine Ursache für fehlende Informationen angesehen und klar ist: Mit größerer Manpower könnte im Bereich der Spionageabwehr deutlich mehr geleistet werden. Gerade im Zusammenhang mit der deutlich gestiegenen Anzahl und Intensität an Cyberangriffen wird eine personelle Aufstockung von Mitarbeitern mit Ausbildungsexpertenwissen für erforderlich gehalten. Bis dahin ist im Verfassungsschutzverbund auf die Expertise des Bundesamts für Verfassungsschutz und anderer Landesverfassungsschutzbehörden zurückzugreifen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor knapp einem Jahr wurde der 7. Thüringer Landtag gewählt und im Vorfeld der Wahl hat die politische Auseinandersetzung nochmals an Schärfe zugenommen. Wir haben das eben den Zahlen schon entnehmen können. Dies beschreibt in gewisser Weise auch das politische Klima in unserem Land. Das Wahlergebnis spiegelt sich in der Zusammensetzung des Hohen Hauses wider und die Regierungsbildung gestaltete sich – wir wissen es alle – recht schwierig. Im Vorfeld der Wahlen kam es während des Wahlkampfs zu einer Vielzahl politisch motivierter Straftaten bis hin zu konkreten persönlichen Angriffen. Die Polizei registrierte in diesem Zusammenhang 353 Straftaten – größtenteils Sachbeschädigungen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigungen, Diebstähle und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. 115 dieser Straftaten wurden dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität – links – zugeordnet und 37 dem der politisch motivierten Kriminalität – rechts –. 201 Straftaten konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Alle im Thüringer Landtag vertretenen Parteien waren davon betroffen. Dies alles, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, hat eine Dimension erreicht, die wir nicht mehr achselzuckend einfach so hinnehmen können, nicht mehr hinnehmen dürfen. Das politische Klima wird sonst immer weiter vergiftet, die notwendige politische Auseinandersetzung um die besten Ideen und besten Konzepte ist spätestens dann nicht mehr möglich, wenn jeder, der sich dieser Herausforderung stellt, sei es als Plakatekleber, Standbetreuer oder Flyerverteiler, sei es als Kandidat, Partei- oder Fraktionsvorsitzender oder als Mitglied der Landesregierung, Gefahr läuft, verbal oder tätlich angegriffen zu werden, selbst oder der Familienkreis bedroht und Wohnhäuser oder Fahrzeuge beschädigt oder gar zerstört werden. Ich muss es in diesem Zusammenhang ansprechen: Kollegen auch aus diesem Hause wurden mit dem Tode bedroht. So erhielten Kollege Mike Mohring und Kollegin König-Preuss mehrere DrohE-Mails und es gab auch Bedrohungen des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Nicht zu vergessen die Droh-E-Mails der sogenannten Atomwaffendivision Deutschland gegen die Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir und Claudia Roth. Dies sind nur einige wenige Beispiele einer langen Kette von im wahrsten Sinne des Wortes widerwärtigen Aktionen. Auch viele unserer kommunalen Mandatsträger sind betroffen. Traurig, dass manche ihr ehrenamtliches Engagement daraufhin beendet haben, was aber menschlich durchaus auch verständlich ist. Meist aus der Anonymität des Internets heraus werden die Bedrohungen ausgesprochen und vergiften das Klima in unserem Lande weiter. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die auf den verschiedensten Ebenen in unserem Land politische Verantwortung übernommen haben oder übernehmen wollen, Angst um ihre Gesundheit, ihr Leben und das ihrer Familien haben müssen. (Beifall CDU, FDP) Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist jede einzelne Bedrohung, egal wer davon betroffen ist, ernst zu nehmen. Alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten – und da denke ich auch an die Möglichkeiten von Nachrichtendiensten – müssen genutzt werden, um solchen kriminellen Elementen – und das sind sie letztendlich – ihr Handwerk zu legen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine wesentliche Neuerung des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Verfassungsschutzgesetzes war die gesetzliche Normierung der Stabsstelle Controlling im neuen Amt für Verfassungsschutz. Zu den Aufgaben der Stabsstelle Controlling gehört es, die Recht- und Zweckmäßigkeit der nachrichtendienstlichen Mittel und sonstigen ihr zugewiesenen Maßnahmen zu überprüfen und dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz Bericht zu erstatten. Die Stabsstelle Controlling ist bei der Beurteilung der Recht- und Zweckmäßigkeit weisungsfrei. Wenngleich die Stabsstelle organisatorischer Bestandteil des Amts für Verfassungsschutz ist, betrachtet die Parlamentarische Kontrollkommission sie aber auch als Unterstützung ihrer Arbeit zur Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben. Dankenswerterweise nimmt der Controller regelmäßig an den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission teil und steht für Fragen der Kommissionsmitglieder zur Verfügung. Zudem unterrichtet der Controller die Parlamentarische Kontrollkommission halbjährlich über seine Arbeit und über besondere Schwerpunkte. Es war seinerzeit die richtige Entscheidung, die Stabsstelle Controlling im Verfassungsschutzgesetz zu verankern und mit umfangreichen Befugnissen auszustatten. Neben der Führungsberatung des Präsidenten lag ein Schwerpunkt der Controllertätigkeit im Berichtszeitraum in der Prüfung der Durchführung der Dokumentation und der Absicherung von Quellentreffs, der Quellenbeschaffung und der besonderen Geheimhaltungserfordernisse. Zudem fungierte die Stabsstelle verstärkt als Bedarfsüberprüfungsstelle. Im Ergebnis dieser Beratungstätigkeit konnte die Qualität der Sachbearbeitung erhöht werden und die Auswertung der gesammelten Informationen wurde intensiviert. Um eine schnellere Einarbeitung in die Sachbearbeitung zu ermöglichen, wurden beispielsweise auch mehr Zwischenvermerke angelegt; Lagebilder, die den aktuellen Wissens- und Kenntnisstand zu Beobachtungsobjekten und schwerpunkten beinhalten, ‑ mussten in einigen Fällen verbessert werden. Insbesondere bedurfte es dabei auch einer Intensivierung und Verdichtung der gewonnenen Erkenntnisse. Für die Parlamentarische Kontrollkommission rückte auch im Rahmen der Berichterstattung des Controllers in der letzten Zeit die Personalsituation im Amt für Verfassungsschutz in den Fokus. Dies nahm die Kommission zum Anlass, die Stabsstelle Controlling aufzufordern, dies in ihrer Berichterstattung noch stärker als bisher zu berücksichtigen, auf Mängel und Unzulänglichkeiten sowie unzweckmäßigen Personaleinsatz hinzuweisen. Im Zuge der Neubesetzung der Funktion des mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Controllers wurde diese einem langjährigen Mitarbeiter des Amts für Verfassungsschutz übertragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Koalitionsvertrag vom Dezember 2014 für die 6. Wahlperiode hieß es – ich zitiere –: „Sämtliche beim TLfV gespeicherten Personendaten werden auf ihre rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Speicherung und bislang nicht erfolgten Löschung überprüft.“ Dieser Auftrag wurde mit der „Kommission zur Überprüfung der von dem Amt für Verfassungsschutz Thüringen gespeicherten Personendaten“ unter Leitung des ehemaligen Ministerialbeamten Dr. Schmitt-Wellbrock umgesetzt. Die Kommission nahm ihre Arbeit im März 2019 auf und hat sie im Februar dieses Jahres abgeschlossen. Als problematisch stellte sich im Vorfeld im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit die rechtliche Einordnung der Kommission heraus. Es standen die Fragen im Raum, welche Stellung die Kommission hat, wie das strenge Verschwiegenheitsregime sichergestellt werden kann und wie im Rahmen der Prüfhandlungen mit dem sogenannten Weitergabevorbehalt nach § 6 Bundesverfassungsschutzgesetz umzugehen ist. Diese Umstände führten zunächst zu einer Verzögerung der Arbeitsaufnahme. Insgesamt dauerte es knapp ein Jahr, ich erwähnte es. Die Prüfungskommission wurde von einigen Bundesländern – das muss ich an dieser Stelle leider auch ansprechen – als sogenanntes potenzielles Leck angesehen. Dieser berechtigte und nachvollziehbare Vorwurf resultierte aus den Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des NSU-Komplexes, als seinerzeit dem Deutschen Bundestag und anderen Landtagen sowie nicht zuletzt auch dem hiesigen Landtag durch die Landesregierung auf äußerst bedenklicher Grundlage umfangreiches Material ohne Abstimmung mit den anderen Ländern zur Verfügung gestellt wurde. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das war jetzt nicht Ihr Ernst!?) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ernsthaft jetzt? Wirklich!?) Schlussendlich wurde die Kommission als aufsichtliche Maßnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales akzeptiert. Grundlage war ein vom Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung gestellter Datenklon aller Thüringer Daten zum Stichtag 8. März 2019. Auf die NADIS-Gesamtdatei bestand damit kein Zugriff. Geprüft wurden die rechtlichen Grundlagen für die Erstspeicherung und für die letzte Speicherung zu jeder Person. Bei den sogenannten Mitwirkungsaufgaben erfolgten Stichproben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Überprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz, dem Waffen- und Sprengstoffgesetz oder auch nach dem Luftsicherheitsgesetz. Maßstab der Überprüfung waren die Vorgaben des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes, ob tatsächliche Anhaltspunkte für Tatsachen und Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten oder ob es sich beispielsweise um frühere, fortwirkende und unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik handelt. Maßgeblich war somit der Begriff der „tatsächlichen Anhaltspunkte“. Personenbezogene Daten sind spätestens nach 10 Jahren, in Ausnahmefällen nach 15 Jahren nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen. Der Präsident des Amts für Verfassungsschutz kann im Einzelfall ausnahmsweise eine längere Speicherdauer anordnen. Im Bereich der Spionageabwehr gibt es keine Höchstspeicherdauer. Für den Beobachtungsbereich der Reichsbürger und Selbstverwalter wurde amtsintern eine Speicherdauer von zwei Jahren festgelegt. Ebenso gibt es bei gespeicherten Minderjährigen kürzere Speicherfristen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Erörterung der Ergebnisse der Kommissionsarbeit wurde das Spannungsfeld zwischen den gesetzlichen Löschfristen einerseits und dem sogenannten Löschmoratorium des Landtags andererseits für die Arbeit der NSU-Untersuchungsausschüsse intensiver diskutiert. Wenngleich dieses Löschmoratorium der Arbeitsfähigkeit möglich zukünftiger Untersuchungsausschüsse dient und somit Ausfluss des Respekts vor dem Parlament ist, steht dies jedoch nach Überzeugung der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Löschfristen. Die Prüfungskommission kam daher zu dem Ergebnis, dass das Amt für Verfassungsschutz im Bereich der Speicherfristen und der Wiedervorlagen flexibler arbeiten könnte. Wiedervorlagen sollten häufiger erfolgen, um zu prüfen, inwieweit eine Speicherung noch notwendig ist. Ebenso wurde empfohlen, wenn für Eintragungen nur wenige Anhaltspunkte bestehen, diese aber möglicherweise mit weiteren Informationen über eine extremistische Tätigkeit verdichtet werden können, dass Speicherund Kontrollfristen kürzer ausfallen sollten. In den Extremismusbereichen wurden durch die Kommission insgesamt 5.378 personenbezogene Eintragungen bearbeitet, insgesamt gab es ca. 20.500 Datensätze, die allermeisten jedoch aus dem Bereich der sogenannten Mitwirkungsaufgaben. Von den in den Extremismusbereichen geprüften Daten sind aufgrund fehlender Speichergrundlagen 91 zu löschen, was einem Anteil von 1,69 Prozent entspricht. Somit können wir feststellen, dass die allermeisten gespeicherten Personendaten rechtmäßig gespeichert sind. Der größte Teil der Löschempfehlungen bezieht sich auf den Phänomenbereich des Linksextremismus, gefolgt von dem Bereich der Reichsbürger, dem Ausländerextremismus und dem Rechtsextremismus. Die Parlamentarische Kontrollkommission begrüßt das Ergebnis der Untersuchung, welches aufzeigt, dass das Amt für Verfassungsschutz auch bei der Speicherung und Löschung personenbezogener Daten Recht und Gesetz einzuhalten hat. Die Untersuchung hat aber auch das Spannungsfeld aufgezeigt, welches zwischen dem Vorwurf der ungezügelten Sammelwut einerseits und dem Vorwurf andererseits besteht, eben nicht genügend für die innere Sicherheit getan zu haben. Auf einen weiteren Aspekt muss ich in diesem Zusammenhang jedoch noch hinweisen. Der „Mitteldeutsche Rundfunk“ berichtete am 22. März 2020 ausführlich über die Arbeit der Kommission und über einzelne Prüfergebnisse und dies, obwohl der Bericht selbst noch nicht veröffentlich war, vielmehr noch als Verschlusssache eingestuft war. Ich will es hier deutlich sagen: Es kann und darf nicht sein, dass solch sensible Informationen vor einer Freigabe für die Öffentlichkeit an diese weitergegeben werden. Die Parlamentarische Kontrollkommission regte daher an, die unzulässige Weitergabe dieser besonders sensiblen Informationen auch strafrechtlich untersuchen zu lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um gute Arbeit liefern zu können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Dies gilt in allen Bereichen und nicht zuletzt auch für den Nachrichtendienst. Leider sind die Arbeitsbedingungen nicht optimal, ich habe es mehrfach angesprochen. Nicht zuletzt die stetige Zunahme der Aufgaben in quantitativer und auch qualitativer Hinsicht trägt dazu bei. Für die Parlamentarische Kontrollkommission ist es in Kenntnis dessen seit mehreren Wahlperioden auch ein besonderes Anliegen, die örtlichen und räumlichen Verhältnisse für den Verfassungsschutz zu verbessern. Die derzeitigen Arbeitsbedingungen im Objekt Haarbergstraße sind eben nicht optimal. Insbesondere auch nach der Aufgabe des Außenobjekts in der Häßlerstraße vor einigen Jahren stieg die Gefährdung des operativ tätigen Personals. Vor diesem Hintergrund haben wir immer wieder gefordert, den Neubau eines Gebäudes für das Amt für Verfassungsschutz am Standort Schwemmbach/ Kranichfelder Straße zu forcieren. Wir wissen alle, dass dort seit mehreren Jahren umfangreiche Umund Neubauten für das LKA und für die Bereitschaftspolizei stattfinden. Sicher ist es auch unserer Hartnäckigkeit mit zu verdanken, dass nunmehr Licht am Ende des Tunnels zu erkennen ist. So soll dort nach dem Abriss weiterer alter Kasernengebäude der Bereitschaftspolizei ein neuer Gebäudekomplex für das Innenministerium und für das Amt für Verfassungsschutz entstehen. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am 12. März dieses Jahres den sogenannten Flügel in der AfD zum bundesweiten Beobachtungsobjekt erklärt. Am gleichen Tag informiert das hiesige Amt für Verfassungsschutz, dass der AfD-Landesverband Thüringen von einem Prüffall zu einem Verdachtsfall heraufgestuft wurde. Ein abschließendes Ergebnis für Thüringen liegt noch nicht vor. Die Parlamentarische Kontrollkommission wurde stets engmaschig und substanziiert von der Landesregierung über die Entwicklung sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene informiert. Für die Kommissionsmitglieder war es dabei aus Respekt vor dem Parlament wichtig, dass die Statusrechte der Abgeordneten des Thüringer Landtags nach Artikel 3 der Landesverfassung gewahrt wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie konnten diesem Bericht entnehmen, wie vielfältig und wie herausfordernd sich die in unserer Verfassung in Artikel 97 festgelegte Aufgabe des Schutzes unserer Verfassung darstellt. Im Berichtszeitraum wurde uns jederzeit und ausführlich Auskunft über die Tätigkeit des Amts erteilt und sämtliche von uns gestellten Fragen wurden beantwortet. Anregungen zur Verbesserung der Arbeit des Amts wurden trotz knapper Personalausstattung stets und offen aufgenommen. Die gesetzmäßige Aufgabenerfüllung hat uns auch der Controller bestätigt. Die Parlamentarische Kontrollkommission tagt hinter verschlossenen Türen, aber unser Bericht ermöglicht es dennoch, Ihnen und der Öffentlichkeit einen Überblick über unsere Kontrolltätigkeit und die umfangreiche Arbeit des Amts für Verfassungsschutz zu geben. Der Bericht hält deshalb auch in diesem Jahr an der Tradition fest, nicht nur Beschwerden oder festgestellte Mängel abzuarbeiten, sondern auch größtmögliche Transparenz über die Arbeit des Amts herzustellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Mitglieder einer neuen Parlamentarischen Kotrollkommission wurden erst in der 9. Plenarsitzung am 5. März 2020, also in diesem Jahr, gewählt, dies war sicher auch den ganz besonderen Umständen, die mit der Regierungsbildung und der Wahl eines Ministerpräsidenten verbunden waren, geschuldet. Gewählt wurden seinerzeit die Abgeordneten Steffen Dittes, Anja Müller und meine Person. Nicht die erforderliche Stimmzahl erhielten seinerzeit die Abgeordneten Ringo Mühlmann und Stefan Möller. Auch die weiteren Anläufe zur Wahl – beispielsweise gestern – der zwei noch vakanten Sitze blieben bislang erfolglos. Eine Konstituierung der neuen Parlamentarischen Kontrollkommission – das ist das Ergebnis – erfolgte bislang nicht. An dieser Stelle ist es mir eine ganz besondere Ehre, den Kommissionsmitgliedern recht herzlich für ihr Engagement und ihr Mitwirken zu danken. Mein Dank geht zunächst an meine Abgeordnetenkollegin Frau Marx sowie an Herrn Minister Dirk Adams – die habe ich beide schon erwähnt –, der der Kommission bis zur Übernahme des Ministeramts angehörte. Ganz besonders richte ich meinen Dank von diesem Rednerpult aber auch an unsere ehemaligen Abgeordneten – bereits erwähnt – Dieter Hausold und Wolfgang Fiedler, die ja bekanntlich unserem Haus nicht mehr angehören. Die Arbeit – das will ich noch mal betonen – war stets konstruktiv und auch von großer Sachlichkeit, von gegenseitigem Respekt geprägt. Ich finde es schon bemerkenswert, dass die allermeisten Entscheidungen auch einvernehmlich getroffen wurden. (Beifall SPD, FDP) Danken möchten wir an dieser Stelle auch den Vertretern der Landesregierung, allen voran Herrn Minister Maier und Herrn Staatssekretär Götze, dem Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz, Herrn Kramer, seinem Vertreter Vizepräsident Derichs sowie Herrn Bechtelsheimer als ehemaligem und Herrn Geiken als neuem Leiter der Stabsstelle Controlling für ihre Auskunfts- und Kooperationsbereitschaft. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, letzter Punkt: Bedanken möchte ich mich schließlich auch beim Geschäftsführer der Parlamentarischen Kontrollkommission Dr. Thomas Poschmann, dem stellvertretenden Geschäftsführer Herrn Volker Bieler, bei dem Mitarbeiter der Geschäftsstelle, Herrn Michael Apel, und bei Frau Judith Malicke als Protokollantin, zudem bei den weiteren Bediensteten der Landtagsverwaltung, die in verschiedenster Art und Weise die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission unterstützt haben. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, FDP)

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Dorothea Marx

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Herr Walk, für diesen ausführlichen Bericht. Sie haben die vormaligen Abgeordnetenkollegen Fiedler und Hausold auf unserer Zuschauerbank oben schon begrüßt. Wir begrüßen aber natürlich auch den Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz, Herrn Kramer, der auch von Anbeginn unserer Sitzung unseren Ausführungen lauscht und lauschen wird. Ich eröffne die Aussprache und gebe als erstem Redner Herrn Abgeordneten Dittes von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Steffen Dittes Die Linke

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Walk, es ist schon eine besondere Herausforderung, zu einem 100-Minuten-Bericht innerhalb von, ich glaube, 9 Minuten und 30 Sekunden reagieren zu müssen.

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Dorothea Marx

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

9 Minuten und 50 Sekunden. (Unruhe DIE LINKE, SPD)

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Steffen Dittes Die Linke

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

9 Minuten 50 – Sie werden mich nicht davon abbringen, auch in dieser Zeit das Wesentliche zu sagen, Herr Hey. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir befürchtet!) Bevor ich zu dem Bericht komme, Herr Walk, will ich eine Sache sagen, die ich vermisst habe: Zwar mögen Sie sagen, das ist in Thüringen gar nicht relevant, aber ich habe eine Aussage eines parlamentarischen Kontrolleurs zu den Aufdeckungen eines Nazi-Netzwerks im Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen vermisst. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Nun werden Sie anmerken wollen: Das hat doch mit Thüringen nichts zu tun. Ich sage Ihnen drei Gründe, warum ich das für falsch halte. Der erste ist auch aus Ihrer Sicht, glaube ich, nachvollziehbar: Daraus entsteht eine Legitimationskrise für Sicherheitsbehörden, die auch in Thüringen von Bedeutung ist, weil sie vor Bundesländergrenzen eben nicht haltmacht. Das Zweite – das haben Sie selbst in Ihrem Beitrag ausführlich dargestellt – ist die sehr enge Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzämtern. Das heißt, das Thüringer Amt für Verfassungsschutz kommt ohne diese Zusammenarbeit mit diesen Verfassungsschutzämtern gar nicht aus und stützt seine Arbeit auch auf die dort erlangten Informationen – eben auch zu Personen. Deswegen ist es wichtig, darauf zu verweisen, dass das auch Probleme für das Thüringer Landesamt bedeutet. Drittens: Haben Sie sich eigentlich schon einmal in diesem Hohen Hause gefragt, warum wir nie etwas über Neonazi-Netzwerke unter Theaterschauspielern oder unter Professoren an Hochschulen hören? Sicherlich gibt es auch Schauspieler und Hochschulprofessoren mit extrem rechten Einstellungen, aber ich glaube, die Strukturen, das soziokulturelle Klima, die Arbeitssituation, der intellektuelle Austausch in diesen Strukturen führt dazu, dass aus Einstellungen Einzelner keine Netzwerke entstehen. Deswegen müssen wir uns auch mit diesen Strukturen auseinandersetzen, nämlich mit den strukturellen Voraussetzungen dafür, dass solche Netzwerke in Sicherheitsbehörden entstehen. Es kann keine Position der Thüringer Kontrolleure sein, zu sagen: Das ist für uns kein Thema, wir haben ja noch keinen Fall, zumindest keinen publizierten. Ich glaube, es ist Thema. Wir müssen uns auch in Thüringen mit diesen Strukturen beschäftigen, uns die Frage stellen. Wenn ein Fall öffentlich wird, ist es nämlich zu spät. Dann stellen Sie natürlich auch ganz berechtigt in der Öffentlichkeit die Frage an die parlamentarische Kontrolle: Was wurde denn eigentlich hier getan – auch, um dem möglicherweise vorzubeugen? Nun aber zu Ihrem inhaltlichen Bericht, der ja wie immer mit Spannung erwartet wird. Es gibt da immer wieder dieselbe Folklore: Sie fordern mehr Personal, werfen der Linken vor, den Verfassungsschutz abschaffen zu wollen. Der Innenminister kriegt die Frage gestellt, wie lange er sich noch von den Linken gängeln lassen will. Lassen wir diese Folklore doch einfach einmal beiseite und kümmern uns wirklich um Ihren Bericht. Ich bedauere es, Herr Walk, dass wir Teile des Berichts auch schon am Mittwoch – von Ihnen auch kommentiert – in der „Thüringer Allgemeinen“ lesen durften. Das ist dann eben auch nicht der wirklich kollegiale, solidarische Umgang in diesem Parlament. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will durchaus etwas sehr Positives an diesem Bericht an den Anfang stellen. Ich glaube, in Ihrem Bericht ist deutlich geworden, dass Sie die Kritik, die wir 2018 hier formuliert haben, auch berücksichtigt haben. Sie haben wesentlich mehr zur parlamentarischen Kontrolltätigkeit ausgeführt, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Das will ich durchaus anerkennen. Aber ich will auch sagen, dass in anderen Bereichen nicht nur praktisch der Verfassungsschutzbericht möglicherweise in Grundsätzen wiederholt wird und deswegen für uns gar keine Neuigkeit darstellt, sondern dass sich eben auch analytische Fehler des Verfassungsschutzberichts im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission wiederfinden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will das in der zur Verfügung stehenden Zeit an einem Punkt deutlich machen, den ich gern dann noch detaillierter ausführen kann, aber die Möglichkeit fehlt mir hier eben. Sie beziehen sich wiederum auf die Statistik der politisch motivierten Kriminalität. Diese veröffentlicht das Landeskriminalamt jedes Jahr im April. Die Zahlen sind bekannt. Ich glaube, die Analyse dieser Zahlen war im Innenausschuss in der letzten Sitzung – Sie waren ja anwesend – sehr viel differenzierter und sachlicher durchgeführt worden, als das, was Sie für die PKK heute hier vorgetragen haben. Was mich dabei aber tatsächlich aufregt, ist die analytische Schwäche dieses Berichts bei dem Vergleich der Bestandteile „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“, wie Sie sie aufgeführt haben. Wenn Sie Ihren Bericht noch mal zur Hand nehmen und wirklich durchlesen, dann wird Ihnen auffallen, dass Sie bei den Einzelbeispielen zum Rechtsextremismus das Bild vermitteln, dass Neonazis in Thüringen lediglich demonstrieren, Konzerte sowie Vortragsveranstaltungen organisieren und dadurch auffallen, dass sie verbotene Parolen rufen und Nazi-Symbole zeigen, während Sie im gesamten Bereich des Linksextremismus auf die Gewaltstraftaten rekurrieren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Unruhe CDU) – Doch. Lesen Sie sich diesen Bericht noch einmal durch! Sie können das ja im Protokoll tun. – Das heißt doch nicht, dass Sie es dort an dieser Stelle weglassen sollen. Darauf können Sie durchaus analytisch verweisen. Gerade in der Nebeneinanderstellung dieser beiden Berichtsteile wird deutlich, dass Sie den Rechtsextremismus nach wie vor in Thüringen verharmlosen. Dann nützt es eben nichts, immer wieder darauf hinzuweisen, dass das das größte, gefährlichste Potenzial ist für die Gefährdung der Demokratie in Thüringen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Dazu nur so viel. Ein roter Faden Ihres Berichts ist – und Sie haben auch an mehreren Stellen darauf verwiesen, dass Sie das auch in der Vergangenheit schon immer wieder eingefordert haben – die Frage des Personals beim Amt für Verfassungsschutz. Ein roter Faden ist aber auch, dass Sie permanent verwechseln: Personal und Stellen. Das begegnet uns ja auch bei der Polizei in Thüringen. Mein Lieblingssatz, den Sie gesagt haben, ist der, dass wir natürlich feststellen müssen, dass freie Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz mit Personal nicht besetzt sind. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass uns Personal fehlt. Sie begründen im Prinzip das Nichtbesetzen von zur Verfügung stehenden Stellen durch Personal mit der Forderung, zusätzliche Stellen beim Amt für Verfassungsschutz zu schaffen. Das ist absurd! Das ist vor allem deswegen absurd – Herr Kramer, diese Kritik darf ich mir durchaus erlauben –, weil wir bereits im Jahr 2018 an dieser Stelle deutlich gemacht haben, dass 10 Prozent der Stellen im Amt für Verfassungsschutz nicht besetzt sind, und das ist auch bis zum Sommer 2020 der Fall. Es nutzt doch also nichts, sich im politischen Überbietungswettbewerb hier zu ergehen, immer wieder neue Stellen zu beschaffen, wenn man die eigenen Hausaufgaben im Amt nicht erfüllt. Da würde mich im Prinzip mal von der Parlamentarischen Kontrollkommission interessieren, wenn wir 2018 darüber schon diskutiert haben: Was haben Sie denn in der Zeit tatsächlich unternommen? Wie waren denn die Bemühungen um die Besetzung? In welcher Weise wurde denn die Kontrollkommission in diesem Bereich tätig? Wie wurde der Nichtbesetzungsstand diskutiert? Was wurde durch Arbeitsorganisation geregelt? In welcher Weise wurde eine zügige Besetzung beraten, eingefordert und mit welchen Konzepten wurde dort gearbeitet? Welche Konzepte wurden da auch vom Amt für Verfassungsschutz eingefordert? Stattdessen enden Sie an dieser Stelle immer wieder mit der Forderung: Wir brauchen mehr Stellen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, es macht keinen Unterschied, ob Sie 10 oder 15 nicht besetzte Stellen haben. Sie werden im Prinzip dasselbe Lied dann auch in fünf Jahren oder in zwei Jahren wieder singen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt komme ich zu einem Punkt, zu dem ich hätte ausführlicher reden wollen, aber den lasse ich beiseite: die Überprüfungskommission der gespeicherten personenbezogenen Daten. Man kann da viel diskutieren. Man kann über den Auftrag diskutieren; die Erstspeicherung und die Letztspeicherung wurden überprüft. Die Kritik in dem Bericht, die haben Sie weggelassen. Auf die könnte man eingehen, dass im Prinzip gar keine Kontrolle stattfindet, ob die Speicherung fortgesetzt werden muss. Dazu will ich mich gar nicht äußern. Aber was ich wirklich skandalös finde – und, Frau Marx, bei allem Respekt, ich verstehe nicht, warum Sie diesem Bericht zugestimmt haben –, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) ist: Wenn Sie hier vortragen: „Die Prüfungskommission wurde von einigen Bundesländern – das muss ich an dieser Stelle leider auch ansprechen – als potenzielles Leck angesehen. Dieser berechtigte und nachvollziehbare Vorwurf resultierte aus den Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des NSU-Komplexes, als dem Deutschen Bundestag und anderen Landtagen sowie nicht zuletzt auch dem hiesigen Landtag durch die Landesregierung auf äußerst bedenklicher Grundlage umfangreiches Material ohne Abstimmung mit den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt wurde“, Herr Walk und auch die Parlamentarische Kontrollkommission im Ganzen, damit verhöhnen Sie jeden Abgeordneten und Politiker, der sich um Transparenz und Aufklärung der Verbrechen des NSU (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Verfolgen auch von Verfehlungen und Fehlern in den Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren verdient gemacht hat. Sie verhöhnen auch Ihre eigene Bundeskanzlerin, die den Opfern versprochen hat, vollständige Aufklärung und Transparenz herzustellen, und Sie verhöhnen auch Ihren ehemaligen CDU-Minister Jörg Geibert, der sein Zurverfügungstellen von Akten damit begründet hat – Zitat –: „Wenn man Transparenz will, kann man sich nicht anders verhalten.“ Das, was Sie heute zur Schau gestellt haben, das, was Sie heute hier dargestellt haben, ist im Umkehrschluss des Zitats von Herrn Geibert im Prinzip die Kritik und die Verweigerung von Transparenz und Aufklärung, und das kann man eigentlich so hier nicht stehen lassen. Das ist ein politischer Skandal und das finde ich auch unerhört gegenüber der Arbeitsleistung, die der Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses in den vergangenen zwei Legislaturperioden zugrunde lag. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ich sehe die 9 Minuten und 50 Sekunden! – Ich will am Ende vielleicht noch eines sagen, denn ich bin es eigentlich leid, dass sich Sicherheitsbehörden und politische Parteien wissenschaftlichen Diskursen überhaupt komplett verweigern. Sie haben selber an einer Stelle gesagt: Der Extremismusbegriff ist kein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes.

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Dorothea Marx

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Kommen Sie bitte zum Ende!

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Steffen Dittes Die Linke

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Und trotzdem zieht er sich von vorn bis zum Ende durch diesen Bericht und die Extremismustheorie lebt auf. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist wissenschaftlich belegt!) Deswegen will ich mit einem Zitat von Christoph Butterwegge, veröffentlicht bei der Bundeszentrale für politische Bildung enden: (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist wissenschaftlich belegt!)

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Dorothea Marx

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Also jetzt sind Sie 1 Minute über der Redezeit, es tut mir leid, Herr Kollege. Schreiben Sie es in Ihre Pressemitteilung.

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Steffen Dittes Die Linke

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ich ende mit einem Zitat von Christoph Butterwegge: „Nur wer noch in den politisch-ideologischen Schützengräben des Kalten Krieges liegt, kann beispielsweise auf die Idee kommen, eine linksradikale und eine rechtsextreme Partei hätten mehr miteinander zu tun als eine rechtsextreme und eine rechtspopulistische.“ Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Möller von der AfD-Fraktion das Wort.

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Stefan Möller AfD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, beim Bericht, der eben abgegeben worden ist, erwarten Sie von mir jetzt sicherlich nicht viel Lob. Es gibt sehr viel zu kritisieren, ich bringe es mal auf den knackigen Punkt: Es war sehr wenig Kontrolle vorhanden, im Grunde genommen wird die Kontrolle gerade mal so simuliert, dass der oberflächliche Beobachter glaubt, da findet eine statt, in Wirklichkeit findet gar keine statt, es war faktisch mehr so eine Art kleiner Verfassungsschutzbericht. Die Kommission hat ja auch gesagt, dass ihr die Berichte zweijährig viel zu wenig waren, vielleicht hat sie dann eben die Gelegenheit genutzt, hier noch mal einen einzuführen. Es gäbe eine ganze Menge zu sagen, was an Kontrolle hier auszuführen wäre und was da eben auch für Ergebnisse rausgekommen sind. Das fängt bei der sogenannten Stabsstelle Controlling an, die eingeführt worden ist und die so eine Art Zwitterstellung hat. Das ist schon mal sehr interessant: Einerseits soll sie also den Präsidenten in der Wahrnehmung seiner Leitungsfunktion unterstützen, andererseits soll sie ihn auch irgendwo kontrollieren. Dass die dabei entstehenden Interessenkonflikte nicht zu klein sind, sollte jedem klar sein, umso mehr, als diese Stelle mit jemandem besetzt worden ist, der langjähriger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in Thüringen ist. Das ist also keine Kontrollinstanz, das ist im Grunde genommen ein Feigenblatt. Dass die PKK dann auch noch sagt, diese Möchtegernkontrollinstanz unterstützt ihre eigene Arbeit, das zeigt, wie ernst die PKK ihren eigenen Kontrollauftrag wahrnimmt, nämlich gar nicht ernst. In dem Zusammenhang darf ich vielleicht auch noch mal darauf hinweisen: Der Verfassungsgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass der Verfassungsschutz eine Landesoberbehörde ist. Bei der Landesoberbehörde wird also die Fachaufsicht durch das zuständige Ministerium ausgeübt. Im Ministerium, das gerade nicht da ist, nämlich das Innenministerium von Herrn Maier, gibt es kein Aufsichtsreferat dafür. Das ist zwar eine Peinlichkeit, die schon eine gewisse Zeit dauert, also auch durchaus andere Minister im Innenministerium betrifft, aber es bleibt eben eine Peinlichkeit, die nicht erklärt werden kann. Weitere Punkte, auf die die PKK eigentlich hätte eingehen müssen: Das ist das Verhalten des Präsidenten des Verfassungsschutzes, seine Eigenschaft zur – ich sage es jetzt mal ganz vorsichtig – Gesprächigkeit. Da werden Gespräche geführt mit Vertretern von Beobachtungsobjekten der eigenen Behörde, zum Beispiel mit Abdelfatah Lahlou vom Internationalen Islamistischen Kulturzentrum Nordhausen e. V. – Beobachtungsobjekt des Thüringer Verfassungsschutzes. Es ist interessant, was da für Gespräche geführt werden, was für Inhalte da gesprochen worden sind – das scheint die Parlamentarische Kontrollkommission nicht im Geringsten zu interessieren. Es gibt weitere Punkte, die durch die Parlamentarische Kontrollkommission hätten geklärt werden müssen. Denken wir nur an die Prüffallverkündung gegenüber der AfD im September 2018: Seitenlang zitiert der Präsident des Verfassungsschutzes aus einer linksextremen Publikation, die von anderen Verfassungsschutzbehörden selbst beobachtet wird – Peinlichkeit sondergleichen. (Beifall AfD) Dieser Vorgang ist Thema gewesen von amtsinternen Auseinandersetzungen. Die Belegschaft hat den Kopf geschüttelt, es gab eine Remonstration, uns liegt eine entsprechende E-Mail vor – die Parlamentarische Kontrollkommission verliert dazu kein Wort, nicht mal Entlastung. So nehmen Sie Ihr Amt wahr – peinlich. (Beifall AfD) Weiteres Beispiel: Am 16. Januar 2019 – war es, glaube ich – traf sich der Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer mit den „SPIEGEL“-Reportern Roman Lehberger und Ansgar Siemens, die hat er offensichtlich bei sich im Amt empfangen. Einen Tag später erfolgt die Publikation des geheimen Verfassungsschutzgutachtens zur AfD im „SPIEGEL“ – das ist ein Zufall, meine Damen und Herren. Auch dazu keinerlei Hinweis im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, weder Belastendes noch Entlastendes, kein Hinweis, dass es geprüft worden ist – reines Desinteresse. Peinlich, einfach nur peinlich. (Beifall AfD) Und ich könnte zu diesem Thema, also zu den Eskapaden des Präsidenten, noch seitenlang und stundenlang ausführen, aber ich habe dasselbe Problem wie Herr Dittes, mir reicht die Zeit dafür nicht.

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Dorothea Marx

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sie kriegen jetzt 1 Minute mehr. Ich hatte Herrn Dittes ausreden lassen, weil er ja noch mal am Anfang nach seiner Redezeit gefragt hat und da lief die Uhr schon. Aber wenn es dem Frieden dient, dürfen Sie 1 Minute länger reden.

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Stefan Möller AfD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Gut, es reicht trotzdem leider nicht, macht aber auch nichts. Ich denke, ich habe einige prägnante Beispiele gebracht. Lassen Sie mich mal so ein bisschen in den kleinen Verfassungsschutzbericht mit einsteigen, der jetzt eben abgegeben worden ist. Auch da kann ich natürlich nicht auf alle Phänomenbereiche eingehen, dazu ist das zu umfangreich gewesen. Aber ich habe mal einen rausgegriffen: die Reichsbürger. Die Reichsbürger spielten gerade in den letzten zwei Jahren eine erhebliche Rolle, nicht nur beim Verfassungsschutz, auch bei verschiedenen politischen Parteien. Und die Gefahr, die davon ausgeht, wird ja auch im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission wieder mal beschworen. Da wird von realen Gefahren gesprochen. Allerdings, wenn es dann darum geht, die genauer zu spezifizieren, da wird es ziemlich dünn. Da ist die Rede beispielsweise von einem Fund von 50 legalen Waffen und Elektroschockern – ja, Elektroschocker können auch legal sein –, aber immerhin war eine Sprenggranate, irgendeine Flakgranate dabei. Also gut, da kann man sagen, es ist natürlich ein Fall, der gehört dort mit hinein, das kann man erwähnen. Allerdings frage ich mich, was 50 legale Waffen darin zu suchen haben, denn legale Waffen sind wie gesagt legal. Dann wird weiterhin erwähnt, dass es eine Widerstandshandlung bei einer Festnahme gab. Das ist eine Alltäglichkeit in Thüringen, meine Damen und Herren. Also da weiß ich nicht, warum das nun unbedingt die Reichsbürger charakterisiert, wie man auch immer zu ihnen steht. Wir haben da sicherlich auch unsere Vorbehalte, erhebliche Vorbehalte. Meine Damen und Herren, dann wird erwähnt – und da wir es schon grotesk, wenn es um reale Gefahren geht –, dass da ein paar Leute rumspinnen und irgendwelche Phantasiegerichte à la Global Common Law Court gründen oder behaupten, dass es den gäbe. Ja, meine Güte, das als reale Gefahr zu bezeichnen, da stelle ich mir manchmal die Frage: Was ist das denn eigentlich für eine Kriminalität? Ist das Rechtsextremismus oder ist es vielleicht nicht doch eher so eine Art Irre-Kriminalität oder Irre-Extremismus? Auf jeden Fall, allein damit, dass jemand so ein Gericht von sich behauptet, entblödet er sich als Spinner – ja –, aber er ist doch deswegen noch keine reale Gefahr. Dann habe ich weitergelesen und wurde stutzig. Da war mal was, da habe ich wirklich gesagt, das ist in der Tat eine Gefahr. Da steht also im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission: In Schlotheim wurde eine USBV gefunden, also eine unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung. – Herr Walk hat das eben auch noch mal vorgetragen. – Das hat mich interessiert, da habe ich mir gedacht, okay, das ist schon was und habe mal nachgegoogelt. Und dann finde ich einen Bericht der „Bild“Zeitung und dann steht da Folgendes drin, ich zitiere: „Nach der Untersuchung des verdächtigen Gegenstandes konnten die Ermittler am Mittag Entwarnung geben. ‚Es handelt sich nicht um Sprengstoff‘, teilten die Behörden mit, sondern ‚um eine Art selbstgebauter Batterie‘.“ (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, in diesem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen peinliche Fake News. Denn ich sage Ihnen eins: In diesem Fall glaube ich ausnahmsweise mehr der „Bild“-Zeitung als diesem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. (Beifall AfD) Was nicht erwähnt worden ist, das sind die Bombenbastler von Saalfeld-Rudolstadt, die mit 2,3 Kilo ETN erwischt worden sind und mit einem Trolley voll APEX-Komponenten – die Hamas wäre stolz darauf gewesen, ich habe es gestern schon gesagt. Im letzten Bericht der PKK stand, dass Beobachtungen der linksextremen Szene im örtlichen Bereich ruhend gestellt worden sind wegen Personalmangel; die weitere Aufklärung hat die Parlamentarische Kontrollkommission offensichtlich nicht interessiert. Und so muss ich einfach sagen, das zeigt exemplarisch dieses Ausblenden linksextremer Gefahren – insofern muss ich auch die Parlamentarische Kontrollkommission gegenüber dem Vorwurf von Herrn Dittes in Schutz nehmen –, dieses Ausblenden linksextremer Gefahren hat eine ganz eindeutige Tendenz. Und vor dem Hintergrund glaube ich der Beteuerung, dass man sich um die Rechte der Abgeordneten kümmert, wenn es also um die Beobachtung beispielsweise der AfD geht, kein einziges Wort. (Beifall AfD) Dieser Verfassungsschutz und auch die Parlamentarische Kontrollkommission haben insbesondere auch durch diesen Bericht schweren Schaden erlitten, sie sind faktisch demokratisch delegitimiert und sie werden das noch mal – wahrscheinlich heute Nachmittag –, wenn wieder die demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes, dieses Inlandsgeheimdienstes, hier im Haus von einer Mehrheit verweigert wird. Insofern sollten Sie überlegen, ob Sie an Ihrer Taktik weiter festhalten.

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Dorothea Marx

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Die Bonusminute ist jetzt auch rum.

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Stefan Möller AfD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Danke schön. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Damit ist es Zeit für unsere Lüftungspause, wir sehen uns hier wieder um 11.15 Uhr.

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Henry Worm

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Lüftungspause und fahren fort in der Aussprache zum Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ich erteile dem Abgeordneten Walk, CDU-Fraktion, das Wort.

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Raymond Walk CDU

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dittes, ich würde gern noch einmal auf die Dinge eingehen – (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber ich kann nicht mehr erwidern!) vielleicht kriegen wir dennoch ein vernünftiges Ergebnis hin –, auf Ihre Einlassungen zunächst einmal eingehen, weil mir das wichtig ist, damit nicht der falsche Eindruck entsteht, die Einlassung von Ihnen bezüglich der Prüfkommission, die eingesetzt wurde, um die Personaldatenspeicherung zu kontrollieren, und auf den Hinweis der Parlamentarischen Kontrollkommission im Tätigkeitsbericht, diese Prüfungskommission aus Sicht der anderen Länder als sogenanntes potenzielles Leck anzusehen. Die Vorwürfe aus den anderen Ländern und aus dem Verfassungsschutzverbund sind bekannt und sind auch belegt. Was falsch ist – und deswegen bin ich hier noch einmal nach vorn gegangen, weil mir das wichtig ist, das klarzustellen. Ich möchte keinesfalls, dass ein falsches Bild entsteht bezüglich des sich anschließenden Satzes auf Seite 71 der Rede – ich trage es auch gleich noch einmal vor. Ich habe mich noch mal mit Kollegin Marx und mit Herrn Kollegen Hausold zusammengesetzt, sozusagen in einer außerordentlichen kleinen Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission, weil wir das gemeinsam klarstellen wollen. Es ist durchgerutscht in der Rede – wir haben auch in der Kommission über diesen Passus nicht gesprochen –, deswegen will ich es klarstellen und will Ihnen auch die Passage noch einmal nennen, die wir jetzt streichen werden. Ich hatte ausgeführt in dem Bericht nach der Frage nach dem potenziellen Leck und den Vorwürfen der anderen Länder – jetzt zitiere ich –: „Dieser berechtigte und nachvollziehbare Vorwurf resultierte aus den Vorkommnissen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des NSU-Komplexes, als [...] dem Deutschen Bundestag und anderen Landtagen sowie nicht zuletzt auch dem hiesigen Landtag durch die Landesregierung auf äußerst bedenklicher Grundlage umfangreiches Material ohne Abstimmung mit den anderen Ländern zur Verfügung gestellt wurde.“ Diesen Passus werden wir streichen und wir werden in der nächsten Sitzung uns noch einmal Gedanken machen, wie wir das anders formulieren bzw. ob wir das am besten gestrichen lassen. Das war wichtig, damit dies nicht falsch ankommt. Ich entschuldige mich ausdrücklich dafür, dass uns das gemeinsam durchgerutscht ist. Deswegen war es wichtig, dass wir uns eben noch einmal zusammengesetzt haben, um das klarzustellen. Auf weitere Punkte von Ihnen will ich aber dennoch eingehen. Sie hatten zum einen gesagt, dass im Bericht kein Hinweis auf die rechten Netzwerke im Sicherheitsbereich Nordrhein-Westfalen von uns gegeben wurde, was impliziert, dass das möglicherweise kein Thema war. Auch diese rechten Netzwerke werden natürlich in unseren Berichten, in unseren Sitzungen thematisch aufgegriffen, allerdings nicht im Tätigkeitsbericht. Das hat einfach pragmatische Gründe, führt aber nicht dazu, dass wir dieses Thema verkennen – ganz im Gegenteil. Sie hatten dann angesprochen und den Vorwurf erhoben, dass wir mit dem Tätigkeitsbericht den Rechtsextremismus verharmlosen. Dem will ich ausdrücklich und ganz entschieden entgegentreten, denn ganz klar ist auch die Haltung meiner Fraktion. (Beifall CDU) Ich spreche jetzt aber auch als Person. Der Bericht war aber der Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ich spreche jetzt für unsere Fraktion und für mich ganz persönlich: Es weiß jeder, wo wir stehen. Ganz klar, die größte Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung, für unsere Verfassung, für unser Grundgesetz geht eindeutig vom Rechtsextremismus aus. (Beifall CDU) Das will ich noch mal eindeutig betonen. Und wenn Sie aufmerksam zugehört haben, haben wir uns auch in der Parlamentarischen Kontrollkommission sehr viel Mühe gegeben, diese ganzen Vernetzungen darzulegen. Ich will beispielsweise sagen: Die internationale Vernetzung, was wir jetzt schnell noch rausgeschrieben haben, die Scharnierfunktion ist ja das ganz Gefährliche, die Vermischung von bürgerlichen Interessen und Unterwanderung durch Rechtsextreme. Wir haben die Instrumentalisierung von Corona-Demonstrationen angesprochen. Wir haben die Instrumentalisierung von Kindern im Bereich der Kampfsportszene angesprochen. Wir haben die unsäglichen Bürgerwehren angesprochen. Wir haben darauf hingewiesen, dass Thüringen der Hotspot in der rechtsextremistischen Musikszene ist. Ich habe im Auftrag meiner Kollegen aus der Parlamentarischen Kontrollkommission davon gesprochen, dass der 2. Juni letzten Jahres ein schwarzer Tag war, weil Rechtsextremisten – so deutet alles darauf hin – den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke regelrecht hingerichtet haben. Wie man dann auf die Idee kommen könnte, den Rechtsextremismus zu verharmlosen, verstehe ich nicht. Noch mal eine Tatsache: Von den 82 Seiten entfällt ein Viertel auf den Bereich „Rechtsextremismus und Reichsbürger“. 22 Seiten haben wir diesem Kapitel gewidmet, weil es uns wichtig war, das herauszustellen. Für den Bereich des Linksextremismus habe ich einfach nur die Zahlen, die ich mir jetzt nicht mehr aufgeschrieben habe, noch mal dargelegt. Für den Bereich „Linksextremismus“ haben wir 5 Seiten, für den Bereich „Rechtsextremismus“ 22 Seiten. Allein daran erkennt man doch, wo wir in der Kommission den Schwerpunkt gesetzt haben. Da will ich einfach nur noch mal die Zahlen wiedergeben. Wenn sich doch die Zahlen im linkspolitisch motivierten Straftatenbereich verdoppeln – 108 Prozent innerhalb eines Jahres –, wenn sich die Gewalttaten im Bereich „Links“ um ein Drittel erhöhen, wobei sich die Gesamtgewalttaten aber verringern, da muss es doch erlaubt sein, auf diesen Umstand hinzuweisen. (Beifall AfD, CDU) Und der letzte Punkt: Zum Personal können wir noch so viel diskutieren. Wir sitzen in einer Geheimkommission bereits zusammen, in der G 10Kommission. Zukünftig werden wir in einer neuen Parlamentarischen Kommission auch zusammensitzen. Wir sind gemeinsam im Innenausschuss und es wird immer Streitpunkt zwischen Ihnen und mir bleiben, zwischen Ihrer Fraktion und unserer Fraktion. Das ist eben der Unterschied, dass wir sagen, wir wollen die Sicherheitsbehörden stärken, und das geht nur durch mehr Personal. Der Präsident, den ich eben im Gegenlicht gar nicht gesehen habe, Herr Kramer und auch der Minister weisen zu Recht immer wieder darauf hin, dass wir zu wenig Personal haben. Über einen Umstand haben wir überhaupt nicht gesprochen: dass der Verfassungsschutz überhaupt noch Arbeitsfähigkeit dadurch gewährleisten kann, dass er von Abordnungen lebt. Die Abordnungen – das wissen Sie besser als alle anderen hier im Raum – werden durch Minimierung des Personals in der Landespolizeidirektion gewährleistet. Wenn wir ständig zwischen 20 und 30 Personen abgeordnet haben – jetzt sprechen wir nicht von den unbesetzten Stellen, die jetzt hier von mir nicht erwähnt werden sollen –, dann zeigt das, dass das Amt überhaupt nicht mehr arbeitsfähig wäre, wenn nicht über Abordnungen. Jetzt sind wir bei dem Punkt, der uns wichtig ist. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Herr Walk, Sie wissen, dass die Abordnungen einen anderen Hintergrund haben! Das wissen Sie!) Ja, das weiß ich. Ich spreche aber von der Gesamtarbeitsfähigkeit. Fakt ist, ohne diese Abordnungen ist das Amt nicht arbeitsfähig. Da bin ich bei dem Punkt, wo wir politisch auseinanderliegen, (Unruhe DIE LINKE)

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Henry Worm

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Herr Dittes!

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Raymond Walk CDU

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

dass Sie mit Ihrer Fraktion sagen, Sie wollen den Verfassungsschutz auflösen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja!) Dazu haben Sie zweimal Grundsatzbeschlüsse auf Ihren Parteitagen gefasst. Wir sagen: Wir wollen die innere Sicherheit und den Verfassungsschutz stärken. Das macht den Unterschied aus. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir wollen die Sicherheit stärken, das ist der Unterschied! Sie die Sicherheitsbehörden!)

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Henry Worm

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Marx, SPD-Fraktion, das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mich noch mal dafür entschuldigen, dass da ein Passus im Bericht stand, der einfach untragbar ist. Den haben wir jetzt gestrichen in einer kurzen außerordentlichen Sitzung. Ich hoffe, es kommt nicht wieder vor, aber Sie wissen es selber, bei ziemlich langen Vorlagen unterfällt einem auch mal ein Fehler. Wir korrigieren den. Die Sachen dort sind vollkommen richtig von Herrn Dittes bewertet worden und deswegen jetzt auch nicht mehr Bestandteil des Berichts. Herr Möller, Sie arbeiten sich wie immer an der Person des Herrn Kramer ab mit persönlichen Vorwürfen. Das zeigt mir eigentlich nur, dass Herr Kramer seine Arbeit richtig macht. Herzlichen Dank dafür. (Beifall SPD) Besonders skurril fand ich, dass Sie sagen, er spricht mit Leuten, die sozusagen eigentlich auf der Beobachtungsliste seines Amts stehen. Also, ich spreche ja nun auch gerade mit Ihnen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie spielen aber nicht die Rolle, die Herr Kramer spielt!) Die Thüringer AfD ist ja nun auch auf dem Fokus des Verfassungsschutzes. Trotzdem sprechen wir mit Ihnen hier in diesem Haus. Ich möchte Ihnen nur sagen, was mir auch noch aufgefallen ist, eine kleine Äußerung: Sie haben gesagt, das wäre nicht der Rede wert, wenn irgendjemand Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei seiner Festnahme leistet, das wäre doch was Normales, das ist doch eine alltägliche Situation, das muss doch nicht in so einen Bericht geschrieben werden. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist eine alltägliche Situation!) Das ist eben keine alltägliche Situation und da unterscheiden wir uns, denke ich, alle hier im Haus von Ihnen, dass wir unsere Sicherheitsbehörden eben nicht solchen Situationen aussetzen wollen. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist etwas, mit dem wir uns hier im Haus schon sehr oft beschäftigt haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade bei den Reichsbürgern – um die geht es in dem Kapitel – ist es auch schon zu Todesfällen gekommen, beispielsweise in Bayern, wo ein Gerichtsvollzieher erschossen worden ist. Aber an so etwas erinnern Sie sich ja wahrscheinlich nicht. Es bleibt für meine Fraktion weiterhin dabei, auch wenn nun auch ein erstes braunes Nest in einem Verfassungsschutzamt in Nordrhein-Westfalen ausgehoben worden ist: Zu einer wehrhaften Demokratie gehört ein professionell arbeitender, gut ausgestatteter Verfassungsschutz, und zwar auch zur Abwehr der Angriffe von innen auf unsere Demokratie. Ich habe von diesem Pult aus schon öfter betont, dass es keine gute Idee wäre, der Polizei, die keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt, die Aufgaben der Frühwarnungsaufklärung von verfassungsfeindlichen Aktivitäten zu übertragen. Dies gilt einmal mehr nach den Schlagzeilen der letzten Wochen und Tage über mehr und mehr Nester in der Polizei. Wie bei Compliance-Grundsätzen in der Wirtschaft brauchen wir im Bereich politischer Aufklärung mindestens ein Vier-Augen-Prinzip – und dem dient die parlamentarische Kontrolle, dem dient die Parlamentarische Kontrollkommission –, damit eine dunkle Seite der Macht keine Chance in diesem Metier bekommt. Das ist wichtig. Die Einzelfälle in den Polizeiskandalen der letzten Wochen sind mittlerweile dreistellig und verweisen auf Strukturen. Wir haben gelesen von Chatprotokollen mit menschenverachtendem Inhalt, von unberechtigten Zugriffen auf Polizeidatenbanken, von Waffenfunden bei Angehörigen von Spezialkommandos und schließlich auch noch der Geschmacklosigkeit, dass die sich dann noch bewusst als NSU 2.0 bezeichnen. Rechtsextreme Netzwerke in der Polizei werden zum Untersuchungsfall und – das sage ich Ihnen jetzt hier mal – auch für den Verfassungsschutz. Ich habe am 19.09. zusammen mit Kolleginnen und Kollegen hier aus diesem Haus zum 20. Jahrestag des ersten Mordes des NSU an Enver Şimşek in Jena an einem Platz gestanden, wo wir einen Platz mit dem Namen dieses Menschen zum Gedächtnis versehen haben. Und das zweite Jubiläum war letzte Woche erst: vor einer Woche 40 Jahre Oktoberfestattentat vom 26.09.1980. Erstmals gab es an diesem Tag eine öffentliche Entschuldigung von Ministerpräsident Söder bei den Opfern bei der Gedenkfeier am letzten Samstag. Das ist eine erschütternde Bilanz. Unvollständige Ermittlungen, Akten über mögliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu Verbindungen des vermeintlichen Einzeltäters insbesondere zur Wehrsportgruppe Hoffmann werden bis heute – was skandalös ist – unter Verschluss gehalten. Aber schon seit Jahrzehnten geht es in München nicht nur um Unterschlagung vermuteter Kenntnisse des VS zu diesen Verbrechen, nein, es geht da vor allem auch um zweifelhafte Polizeiarbeit. Da geht es um Aufklärung, wehrhafte Demokratie und Strafverfolgung. 40 Jahre Oktoberfestattentat, 20 Jahre erster Mord des NSU – wo ist der Zusammenhang? Im Buch von Ulrich Chaussy „Oktoberfest. Das Attentat: Wie die Verdrängung des Rechtsterrors begann“ findet auf Seite 237 ein Kriminalbeamter Erwähnung, der bereits am 01.02.1981 die Saug- und Faserproben aus dem Auto des angeblichen Alleintäters Gundolf Köhler mitsamt sämtlichen Zigarettenkippen aus dem Aschenbecher des Autos vernichtet hat – schon ein Vierteljahr bevor die Akten und Asservate an den Generalbundesanwalt gingen. Dieser Beamte wechselte nach der Wende zum Thüringer Landeskriminalamt und brachte noch einen weiteren Oktoberfestermittler mit. Karl-Heinz Hoffmann, Gründer und Chef der Wehrsportgruppe Hoffmann, der der Oktoberfest-Attentäter angehört hat, zog in den 90er-Jahren auch nach Thüringen um, nach Kahla, angeblich aber nur, um das Erbe seiner Familie in Besitz zu nehmen und sein Alter straftatfrei zu verbringen. Er hielt dann aber doch Wehrsportübungen ab und pflegte intensive Kontakte zur rechten Szene. Im Jahr 2010 wird im Thüringer Landeskriminalamt ein Jahr vor dem Auffliegen des NSU und der BAO „Feuerball“ ein Netzwerk beobachtet, in dem sich lauter Menschen befinden, die man später dem engsten Umfeld des NSU zurechnen wird. Da taucht auch wieder Hoffmann auf, inzwischen lebt er in Sachsen. Im Standardwerk, dem Buch „Heimatschutz“ von Dirk Laabs, finden Sie lauter Bekannte wie Wohlleben und Kapke und im Übrigen auch einen Liedtext eines Liedes mit dem Namen „Dönerkiller“, das die Naziband „Gigi & die braunen Stadtmusikanten“ herausbringt und in dem der „Blutdurst des Killers nach neun Morden“ – die Zahl wird genannt – als „noch nicht gestillt“ besungen wird, ein Jahr vor dem Auffliegen des NSU, in dem angeblich noch niemand ahnen konnte, dass die sogenannten Dönermorde rechten Tätern zuzuordnen waren. Meine Fraktion besteht auch deshalb heute mehr denn je auf dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Verfassungsschutz, damit der parlamentarisch kontrollierte Verfassungsschutz nämlich – und es ist an der Zeit – künftig auch die Aufgabe erfüllen kann, schwarze oder besser tiefbraune Schafe bei der Polizei, soweit sie auch bei uns vorhanden sein sollten, zügig zu identifizieren. Wir können und müssen übrigens noch mehr tun. Es ist 40 Jahre nach dem Attentat in München und 20 Jahre nach dem ersten Mord des NSU an dem Blumenhändler Enver Şimşek nun spätestens nach den Neuwahlen im kommenden Jahr auch an der Zeit für einen dritten NSU-Untersuchungsausschuss, der sich angesichts der von mir geschilderten Abgründe fokussiert noch einmal konkret mit der Polizeiarbeit während der Straftaten des NSU beschäftigen sollte, vor allem auch mit der Tätigkeit der von der Polizei eingesetzten Vertrauenspersonen, weil wir alles daran setzen müssen, nicht so wie München dazustehen.

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Henry Worm

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Dorothea Marx SPD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ist die Minute schon drauf gewesen?

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Henry Worm

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ja, ja.

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Dorothea Marx SPD

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Okay, dann verabschiede ich mich hier mit dem Dank an Herrn Kramer – ausdrücklich – und an die Mitarbeiter des Amts und die Controller, die alles daran setzen, das Amt gut zu machen.

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Henry Worm

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, jetzt bin ich nicht wahnsinnig überrascht über diesen Bericht. Ich muss zugeben, der Teil zum NSU hat mich schon etwas schlucken lassen. Gut, dass Sie den rausgenommen haben, aber ich finde, das darf aus meiner Sicht nicht passieren, dass so was da drinsteht, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) schon gar nicht aus Thüringen heraus und schon gar nicht mit der Geschichte und der Vergangenheit, die wir haben, insbesondere mit Blick auf die NSU-Untersuchungsausschüsse, die wir hier geführt haben, und der guten Aufklärung, die viele Abgeordnete in diesen Ausschüssen geleistet haben. Deswegen sehen Sie mich hier auch immer noch einigermaßen fassungslos, dass so ein Satz tatsächlich in dem Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission landet und es keinem auffällt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, solange wir den Verfassungsschutz haben, müssen wir ihn auch kontrollieren; das steht, glaube ich, außer Frage. Wir haben ja in den letzten Wochen vermehrt über die Frage diskutiert, wie diese Parlamentarische Kontrollkommission aufgestellt ist. Es ist jetzt auch nicht verwunderlich, dass wir nach wie vor der Meinung sind, dass eine Partei wie die AfD, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird – mal abgesehen davon, dass ich den Verfassungsschutz nicht brauche, um zu wissen, wes Geistes Kind die AfD ist –, nicht in eine Parlamentarische Kontrollkommission gehört. Dabei ist es völlig unerheblich, welche Personen insbesondere aus der Thüringer Landtagsfraktion da benannt werden. Das gilt einerseits wegen der Berichtspflicht an den Fraktionsvorsitzenden und natürlich gilt es außerdem – mir ist nicht klar, wer aus Ihrer Fraktion eigentlich nicht hinter Höcke steht. Wenn sich da jemand outen möchte, immer her damit, aber ich würde mal sagen, da gibt es geschlossene Reihen und dementsprechend werden wir da auch nicht lockerlassen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Bericht – und das will ich hier noch mal ganz deutlich sagen – verharmlost das Phänomen rechter Gewalt in Thüringen. Das finde ich einigermaßen erschreckend. Und, Herr Walk, da nützt es auch nichts, wenn Sie quantitativ aufzählen, wie viele Seiten sich hier mit dem Phänomen „Rechts“ beschäftigen und wie viele Seiten sich mit den anderen Phänomenen beschäftigen. Die Quantität ist hier nicht das Problem. Die Art und Weise, wie dieser Bericht geschrieben wurde, ist das Problem. Sie tun so, als bestünde die rechte Szene in Thüringen aus so ein paar Leuten, die ein paar Liederabende sowie ein bisschen Rechtsrock machen und ein paar Vorträge halten. Sie erwähnen die Thüringer Szene mit keinem Wort in Bezug auf die Gewaltakte, die in den letzten Jahren hier permanent stattfinden. Ich könnte jetzt einfach meinen Browser auf diesem Handy öffnen, auf der Seite von ezra die Chronik von 2018 und 2019 aufrufen und Ihnen wahrscheinlich deutlich über meine Redezeit hinaus Vorfälle rechtsextremer und rassistischer Gewalt in Thüringen vorlesen. Das alles findet sich hier in diesem Bericht nicht und das ist ein Armutszeugnis. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie erwähnen beispielsweise nicht, dass im Oktober 2019 Schüsse auf das Flüchtlingswohnheim in Obermehler gefallen sind. Wir reden hier nicht einfach nur von einer Schubserei auf einer Demonstration, sondern wir reden hier von massiven Gewaltanwendungen. Sie erwähnen nicht den in diesem Sommer beendeten Prozess gegen den Saalfelder Neonazi Felix Reck, bei dem es um 15 Vorfälle von Gewalttaten, Verstößen gegen das Waffengesetz und Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz ging. Und da sind wir noch nicht bei den alltäglichen Angriffen auf Geflüchtete und auf People of Color in Thüringen, die hier wirklich fast täglich zu verzeichnen sind. Und was Sie auch nicht erwähnen: Sie erwähnen zwar die antifaschistische Demonstration in Eisenach im März 2019. Dass aber dieser Demonstration mindestens 18 Angriffe durch Rechtsextremisten auf alternative Jugendliche und People of Color in Eisenach vorangegangen sind, erwähnen Sie nicht. Und das finde ich wirklich armselig. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und es seien noch zwei Sätze in Richtung der AfD gesagt: Sie verharmlosen sowieso alles, was rechts von Ihnen steht, insbesondere die Reichsbürgerund Selbstverwalterszene. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das geht doch nach Ihrer Meinung gar nicht!) Ich zitiere gern eine Band, die ich sehr schätze: „Zu Verschwörungstheorien gehören Vernichtungsfantasien.“ Und deswegen ist es völlig egal, ob die Leute legale Waffen oder illegale Waffen besitzen, sie fußen auf Verschwörungstheorien. Und diese Verschwörungsideologien vertreten Sie ja auch. Das verbindet Sie ja unter anderem mit der Reichsbürgerszene und mit Rechtsextremisten. Und dementsprechend wundert es mich nicht wirklich, dass Sie sagen: Ja, mein Gott, wenn so ein paar Leute so eine eigene Justiz aufbauen, dann ist das ja nur so ein bisschen Pillepalle. Aber es ist nicht Pillepalle, sondern diese Leute bewegen sich außerhalb des demokratischen Spektrums, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Kommen Sie mal wieder runter, Frau Henfling!) Jetzt lassen Sie mich, nachdem ich hier ganz kurz mal geplatzt bin, noch zwei Sätze zu der Diskussion um die Stellen sagen. Ich bin da sehr beim Kollegen Dittes und ich finde diese Diskussion nicht zielführend. Wenn wir wirklich davon ausgehen, dass es der Verfassungsschutz in den letzten Jahren nicht geschafft hat, die vorhandenen Stellen zu besetzen, dann ist es unlogisch, neue Stellen zu fordern. Ich bin da beim Kollegen und sage ganz deutlich: Schauen Sie, was Sie vor Ort haben, was Sie momentan an Stellen zur Verfügung haben, besetzen Sie die entsprechend. Ich glaube, ansonsten müssen wir nicht über neue Stellen reden. Und der letzte Satz: Ich glaube – und das ist das, was ich erschütternd finde –, dass wir mittlerweile im neunten Jahr der Aufdeckung/der Selbstenttarnung des NSU immer noch darüber diskutieren, ob der Verfassungsschutz notwendig ist oder nicht, das sei mal dahingestellt. Aber ganz ehrlich: Dass Sie immer noch glauben, dass das Konzept der Extremismustheorie ein adäquates Mittel ist, um dem Phänomen in dieser Gesellschaft zu begegnen, das erschüttert mich doch immer wieder aufs Neue, denn ich glaube tatsächlich, dass an der Stelle die Extremismustheorie Teil des Problems und nicht Teil der Lösung ist. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich möchte an dieser Stelle die Kolleginnen und Kollegen noch mal darauf aufmerksam machen, dass beim Bewegen innerhalb der Reihen des Plenarsaals doch bitte der Mund- und Nasenschutz zu tragen ist. Als nächster Redner hat jetzt Herr Abgeordneter Bergner, Fraktion der FDP, das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrter Herr Präsident Kramer! Ich freue mich auch, Wolfgang Fiedler hier sehen und begrüßen zu dürfen, (Beifall CDU) der sehr lange eine sehr gute Arbeit in dieser Kommission geleistet hat und wo ich es schäbig finde, wenn man dann von einer Möchtegern-Kontrolle spricht. Das wird dieser Arbeit nicht gerecht, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Es zeigt sich, Thüringen braucht den Schutz der Verfassung und Thüringen braucht den Verfassungsschutz, und zwar einen Verfassungsschutz, der in keiner Richtung blind ist, wenn es um die Feinde dieser Verfassung und die Feinde dieser Demokratie geht, und der genau hinschaut. Meine Damen und Herren, zu den Problemen, die wir dabei haben, gehört eine Koalition, die, wie wir heute wieder ganz deutlich sehen konnten, sich schon bei diesem Thema nicht einig ist. Zu den Problemen, die wir dabei haben, gehört offensichtlich auch eine Mehrheit dieses Hauses, die mit dem Verfassungsschutz auf Kriegsfuß steht. Herr Kollege Dittes, das, was Sie da als Folklore bezeichnet haben, hat schon auch ein in meinen Augen sehr bedenkliches Verhältnis gezeigt. Ich finde, dass eine Stigmatisierung der Bediensteten des Verfassungsschutzes der Sachlage in keiner Weise gerecht wird. Natürlich muss Politik hinschauen und natürlich muss parlamentarische Kontrolle hinschauen, ob sich irgendwo Netzwerke bilden, die mit unserer parlamentarischen Demokratie nicht vereinbar sind. Aber von vornherein Leute, die ihre Arbeit in den Dienst dieser Demokratie stellen, in einen Verdacht zu stellen, das wird dem Umgang mit dem Verfassungsschutz in keiner Weise gerecht, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich will deswegen auch klar und deutlich sagen: Die FDP sagt Ja zum Verfassungsschutz, sie sagt Ja zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes. Wir sagen aber auch, dass es eine bessere Ausstattung mit Personal und Technik braucht, dass es mehr Geld dafür braucht, gerade bei den Verhältnissen, wie sie sich in diesem Lande entwickeln. Und wir sagen auch, dass natürlich die Aufgabe der Parlamentarischen Kontrollkommission deutlicher und breiter aufgestellt werden muss. Wir haben kein Verständnis dafür, wenn einzelne Fraktionen dieses Hauses von dieser Kontrolle ausgeschlossen werden, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deswegen will ich aber trotzdem auch noch mit sagen: Ich meine damit, dass kleine Fraktionen von vornherein ausgeschlossen sind, und das ist nicht gut für eine breit aufgestellte Kontrolle, Frau Kollegin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage aber auch: Wir brauchen einen Verfassungsschutz, der Bürgerrechte ernst nimmt. Wenn ich da lese, dass eben die Erforderlichkeit der Rückstellung – das ist ja doch ein sehr bürokratisch-sperriger Begriff – zu oft nicht hinreichend begründet war, dann erfüllt mich das mit Sorge. Dann ist das ein Punkt, der, glaube ich, auch in der künftigen Arbeit ernst genommen werden sollte und worauf auch wir, selbst wenn wir in der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht dabei sein können, unser Augenmerk legen werden, nämlich dass Bürgerrechte respektiert und ernst genommen werden, meine Damen und Herren. Auf jeden Fall aber – sage ich ganz klar und deutlich – ist es ein Thema, wo wir uns nicht dazu hergeben werden, die Kolleginnen und Kollegen des Verfassungsschutzes von vornherein schlechtzumachen, von vornherein unter Verdacht zu stellen, sondern wir stehen dafür, dass erst mal jeder so wahrgenommen wird, wie er ist, wie er seine Arbeit leistet. Und erst dann, wenn sich wirklich ein Verdacht begründet herausgestellt hat, muss man das konkret auf die Person bezogen auch benennen, aber nicht einen Generalverdacht gegenüber den Menschen erzeugen, die für unsere Sicherheit stehen. (Beifall FDP) In diesem Sinne wünsche ich der Arbeit der Kommission weiter eine gute Zukunft. Ich wünsche dem Verfassungsschutz weiter eine gute Zukunft, dass er eben dieses Land, diese Demokratie und diese Verfassung erfolgreich schützen kann, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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Henry Worm

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt den nochmaligen Redewunsch aus den Reihen der CDUFraktion. Herr Abgeordneter Walk, Sie haben noch 2 Minuten Redezeit.

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Raymond Walk CDU

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal kurz auf das Erwähnte von Frau Kollegin Henfling eingehen. Frau Kollegin Henfling, Sie haben sozusagen vorgeworfen, dass wir im Bericht – der übrigens, ich will das noch mal klarstellen, weil selbst in meiner Fraktion jetzt noch mal Fragen aufkamen, ein Tätigkeitsbericht ist, der in der Parlamentarischen Kontrollkommission einstimmig verabschiedet wurde. Sie unterstellen, dass wir Vorfälle rassistischer Gewalt dort nicht berücksichtigt hätten, und verweisen auf die Opferschutzorganisation ezra. Ich will nur sagen: Grundlage des Berichts sind ausschließlich und ganz allein die offiziellen Verlautbarungen der Landesregierung. Das macht sich fest in der Thüringer Kriminalstatistik vom LKA und da im besonderen Bereich der politisch motivierten Kriminalität. Alles das, was Sie auch von anderen Organisationen erwähnen, findet sich in der Statistik wieder. Das ist unsere Grundlage. Da sagt die Statistik: im Bereich Rechtsextremismus 1.301 Fälle, im Bereich Linksextremismus 646 Fälle. Das ist Grundlage unseres Tätigkeitsberichts. Wir vertrauen im Übrigen darauf, dass die Angaben der Landesregierung, die wir nicht nur durch Kleine Anfragen, durch Mündliche Anfragen, aber auch im Innenausschuss bekommen und erhalten, selbstverständlich richtig sind. Das sind – wie gesagt – die Basisdinge, die wir dem Bericht zugrunde legen. Abschließend will ich vielleicht noch mal das erwähnen, was eben möglicherweise ein bisschen untergegangen ist. Ich habe es im Bericht schon gesagt und ich finde, dahinter sollten sich alle im Hohen Hause auch versammeln können. Es ging dabei um den Gewaltbegriff und ich hatte erwähnt, dass eines doch klar sein muss: Gewalt gegen Personen und Sachen ist nie legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung. (Beifall AfD, CDU) Vielmehr bedarf es des Konsenses, dass politischer Protest nur friedlich erfolgen darf. Gruppierungen, die diesen Konsens verlassen, davon ist die Parlamentarische Kontrollkommission fest überzeugt, diskreditieren sich selbst. Herzlichen Dank. (Beifall AfD, CDU, FDP)

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Henry Worm

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank. Ich erteile das Wort nochmals Frau Abgeordneter Henfling. Es ist noch 1 Minute Redezeit.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz auf das Thema „Politisch motivierte Kriminalität“ eingehen. Vielleicht haben wir da ein ähnliches Problem wie mit der Extremismustheorie. Die Frage stellt sich nämlich, ob die Erhebungen, wie sie in dieser Statistik tatsächlich stattfinden, geeignet sind, um Phänomenbereiche explizit zu beschreiben. Wenn sie nämlich alltägliche rassistische Gewalt gegen Menschen, vorgelagerte Gewalt beispielsweise zu der antifaschistischen Demonstration, ausblenden, bekommen Sie kein analytisch tiefgehendes und vor allen Dingen kein breites Bild. Vielleicht sollten Sie sich dann eben mal fragen, ob die Informationen, die Sie vonseiten der Landesregierung und dem Verfassungsschutz an dieser Stelle bekommen, wirklich dazu beitragen, dass wir ein gutes, differenziertes Bild auf die Thüringer Geschehnisse bekommen. Das ist doch die Frage, die Sie sich an dieser Stelle stellen müssen. Ich sage Ihnen noch mal, und das haben wir in der Diskussion auch schon häufiger gehabt, auch mit einem Antrag, den Sie gemacht haben: Die Grundlage „politisch motivierte Kriminalität“ ist aus meiner Sicht absolut nicht geeignet, um tatsächlich genau dieses Bild zu zeichnen, weil sie verkürzt ist und weil sie teilweise Sachen gleichstellt, die nicht gleichzustellen sind. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 33 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Die Redezeit der Fraktionen ist vollumfänglich erschöpft. Möchte die Landesregierung noch mal reden? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache und den Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1633 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer am Livestream! Mit dem Gesetzentwurf, der jetzt hier in der Beratung steht, möchten wir als Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Wünschen der Universität Erfurt und ihrer School of Education entsprechen sowie den KMK-Vorgaben für das Grundschul- und Primarstufenlehramt gerecht werden. Für das Wintersemester 2021 steht eine Reakkreditierung der Studiengänge an, die mit der Ausbildungspraxis im Vorbereitungsdienst in Übereinstimmung gebracht werden sollen. Die Änderungen sehen die Umstellung des Grundschullehramtsstudiums an der Universität Erfurt in der Ausbildung in vier Fächern zur Ausbildung in drei Fächern vor. Zudem werden Vorgaben mit den Staatsprüfungsordnungen für das Regelschul- und Gymnasiallehramt hinsichtlich des Umgangs mit Heterogenität, Inklusion, Digitalisierung und Grundlagen der Förderdiagnostik im bildungswissenschaftlichen Teil synchronisiert. Schließlich bleiben die Fächer Deutsch und Mathematik im Pflichtbereich erhalten. Das thüringenspezifische Fach Schulgarten wird im Fach Heimat- und Sachkunde integriert und die Möglichkeit geschaffen, das Fach Werken als Schwerpunktfach zu studieren. Dabei bleibt die Wahl eines Schwerpunktfachs generell erhalten, dessen Studienumfang auch einen Einsatz in der Sekundarstufe I ermöglicht. Darüber hinaus sind Übereinstimmungen notwendig, um Studierenden so auch Vertrauensschutz und einen ordentlichen Abschluss nach der Studienordnung, mit der sie begonnen haben zu studieren, zu gewährleisten. Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte zu den notwendigen hier vorliegenden kleinen Änderungen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat Herr Abgeordneter Tischner, Fraktion der CDU, das Wort.

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Christian Tischner CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Studium für das Lehramt an Grundschulen an der Universität hier bei uns in Erfurt an bestehende KMK-Vorgaben angepasst werden. Künftig soll das Studium lediglich drei Fächer umfassen, nämlich Deutsch, Mathematik und ein weiteres Fach. Das Studium im Fach Schulgarten wird in Heimat- und Sachkunde integriert, so ist es eben vom Kollegen Wolf begründet worden. Es sei von uns angemerkt, dass es uns schon ein bisschen überrascht, dass so ein Gesetzentwurf dann nicht durch die Landesregierung vorgelegt wird, wenn es sich hier um KMK-Vorgaben handelt. Ich möchte es auch gleich vorneweg sagen: Wir werden sehr genau in der kommenden Anhörung hinterfragen, warum das Fach Schulgarten als eigenständiges Fach im Grunde infrage gestellt wird, denn das war ein gutes, vernünftiges Alleinstellungsmerkmal, worum uns viele Bundesländer tatsächlich auch beneidet haben. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist gegen eine Anpassung – wenn es sich um KMK-Vorgaben handelt – nichts einzuwenden, doch ebendiese Reduzierung auf drei Fächer lässt, neben der Einschränkung für das Fach Schulgarten, auch befürchten, dass unsere Grundschullehrer zukünftig eine verringerte Verwendungsbreite haben werden. Dies gilt es ebenfalls in der Anhörung herauszufinden. Meine Damen und Herren, die Intention der Universität Erfurt bei der anstehenden Reakkreditierung der Studiengänge ist aus unserer Sicht näher zu beleuchten und zu hinterfragen, denn auch, wenn schon jetzt der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen in Thüringen lediglich in drei Ausbildungsfächern erfolgt, erwirbt der Lehramtsanwärter mit erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes durch das Ablegen des zweiten Staatsexamens zumindest die Lehrbefähigung im dritten Fach und damit auch eine große Aufwertung. Außerdem bietet es sich an, im Rahmen der weiteren Beratungen dieses Gesetzentwurfs auch noch einmal die Frage der Verkürzung des Vorbereitungsdiensts für das Lehramt Grundschule in Thüringen vor einigen Jahren kritisch zu diskutieren und gegebenenfalls auch hier im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens noch einmal eine Änderung einzubringen. Für die Kolleginnen und Kollegen, die nicht so tief in den bildungspolitischen Diskussionen drinstecken, sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Thüringen eines der wenigen – wenn nicht sogar das einzige – Bundesland ist, in dem Grundschulreferendare theoretisch nur zwölf Monate, praktisch aber wahrscheinlich nur acht, neun Monate ihr Referendariat absolvieren. Das ist deutlich zu wenig. Das sind die Rückmeldungen, die wir von Fachleitungen, aber auch von den Referendaren bekommen. Das sollte aus unserer Sicht mit Blick auf die Qualität unserer Lehrerausbildung im Rahmen dieses Verfahrens auch noch mal wirklich hinterfragt werden. Im Übrigen freut sich die CDU-Fraktion auf die Beratungen in den zuständigen Ausschüssen und wir gehen da ergebnisoffen hinein. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Jankowski, Fraktion der AfD, das Wort.

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Denny Jankowski AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, in der vorgelegten Gesetzesänderung soll es vorrangig um die Umsetzung der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz gehen. An solche Rahmenvereinbarungen sollen sich die Bundesländer anlehnen, selbst aber einen gewissen Spielraum behalten. Gemeinsame Beschlüsse sind wichtig, aber noch wichtiger ist, dass Bildung Ländersache ist und gemeinsame Beschlüsse nur befolgt werden dürfen, wenn sie keine Nachteile mit sich bringen. Bundesländer wie Bayern und Sachsen legen dies auch immer wieder in Protokollen dar, wenn sie von der Meinung der anderen Bundesländer abweichen. Bei der vorgelegten Änderung sehen wir aber sehr wohl Nachteile für das Thüringer Bildungssystem. Wir sehen vor allem die schleichende Abwertung des Heimat- und Sachkundeunterrichts sehr kritisch. Und wenn es ein weiteres Prüfungsfach von vielen ist, dann werden es auch künftig weniger Studenten studieren. Dann heißt es nachher in zehn Jahren: Wir haben nicht mehr genug Lehrer für dieses wichtige Fach. Im Heimat- und Sachkundeunterricht und auch im Schulgartenunterricht wurde den Kinder grundlegendes Wissen über den Wohnort und die Region, über das menschliche Zusammenleben und auch die Natur beigebracht. Ein kleines Beispiel über die Wichtigkeit des Faches liefert der Jugendreport Natur. Laut Jugendreport Natur 2016 können deutschlandweit nur 12 Prozent der Kinder mehrere essbare Waldfrüchte benennen. Dafür ordneten sie aber als Herkunft von Banane, Mango und Kokosnuss unsere heimischen Wälder zu. Das kann niemandem egal sein. Es zeigt, wie wichtig gerade der Heimat- und Sachkundeunterricht ist. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Klima- wandel?) Also Sie wollen doch wohl nicht sagen, dass durch den Klimawandel hier schon Kokosnüsse im heimischen Wald sind. Ich bitte Sie, das ist doch wohl schon lachhaft. Aber abgesehen vom Heimat- und Sachkundeunterricht gewinnen wir nichts durch die Reduzierung von vier auf zukünftig drei Ausbildungsfächer. Tatsächlich verlieren wir jede Menge Flexibilität. Denn wenn Lehrer weniger Fächer studieren, dann werden sie auch entsprechend in den nächsten Jahren weniger Nebenfächer unterrichten können und wir werden mehr Unterrichtsausfall erleben. Und das kann nicht das Ziel sein. (Beifall AfD) Das Grundschullehramt wird nicht dadurch attraktiver und mehr Zulauf gewinnen, wenn wir an der falschen Stelle sparen. Was ist denn aber die Aufgabe von Schule? Die Aufgabe der allgemeinbildenden Schulen ist zuallererst, dass Wissen und Fertigkeiten vermittelt werden, um die Kinder bestmöglich auf die Welt vorzubereiten. Gerade diese allgemeinen Kenntnisse werden vor allem in der Grundschule vermittelt und müssen deswegen in der Lehrerausbildung auch Priorität genießen. Es muss also gerade darum gehen, was allen nützt, und nicht darum, wie bestmöglich mit gescheiterten Ideologieprojekten umgegangen werden kann. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wissen Sie eigentlich, worum es in dem Gesetzentwurf geht?) Sehr gut, dazu komme ich gleich noch. So sollen unter anderem mit der Gesetzesänderung im Fach Deutsch zu den fachwissenschaftlichen oder auch fachdidaktischen Studienanteilen nun zukünftig auch noch grundlegende Studienanteile für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache einfließen. Der reguläre Unterricht in der Grundschule ist aber nicht der richtige Ort für das Erlernen von Deutsch als Fremdsprache. Es muss sichergestellt werden, dass vor einer Beschulung die sprachliche Fähigkeit geprüft und gegebenenfalls im ausreichenden Umfang vermittelt wird. Grundschullehrer dürfen nicht zum Ausfallbürgen einer gescheiterten Migrationspolitik werden. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Zur Sache, Herr Kollege, zur Sache!) Das Gleiche gilt beim Thema „Inklusion“, welches nun verstärkt in die Ausbildung einfließen soll. Ja, es ist ein wichtiges Problem für viele Lehrer, dass sie sich immer mehr um Kinder mit Förderbedarf kümmern müssen. Das Problem ist doch aber, dass die komplette Inklusion übereilt vorangetrieben wird, sodass in den meisten Klassen Inklusionsbetreuer fehlen, die eigentlich nötig wären, um die Lehrer im Unterricht zu unterstützen. Das ist das eigentliche Problem, denn da werden die Lehrer alleingelassen. Die Landesregierung muss da endlich ihre Hausaufgaben machen und sicherstellen, dass, wenn Kinder mit Förderbedarf in den normalen Unterricht kommen, vorher dafür gesorgt wird, dass auch die nötigen Inklusionsbetreuer vorhanden sind. Das würde den Grundschullehrern wirklich helfen. (Beifall AfD) Um offen zu benennen, was die Lehrer im Studium zur Inklusion lernen sollen, gebe ich mal ein kleines Beispiel: Theoretiker und Befürworter der Inklusion haben sich überlegt, dass Lerninhalte und Aufgaben nicht mehr für alle Kinder gleich sein sollen, soll heißen, man hat ein Grundthema, jedoch haben die verschiedenen Kinder verschiedene Lernziele. Wir sind zwar auch der Meinung, dass Kinder mit zum Beispiel Förderbedarf „Lernen“ oder vielleicht Förderbedarf „geistige Entwicklung“ andere Lernziele haben, aber gerade deswegen benötigen sie eine besondere Beschulung in den entsprechenden Förderschulen. Die Befürworter und Theoretiker der Inklusion haben sich auch überlegt, dass sich nicht nur die Lernziele bei den Kindern innerhalb einer Klasse unterscheiden sollen, nein, auch die Aufgaben. Der Lehrer soll den verschiedenen Kindern verschiedene Aufgaben stellen. Das wird ein riesiger Spaß für einige Lehrer bei 20 bis 30 Kindern in der Klasse, dann auch noch ein oder zwei Dutzend verschiedene Aufgaben zu konzipieren. Dann braucht er aber auch noch deutlich mehr Vorbereitungszeit für den Unterricht. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das funktioniert schon wunderbar! Sie haben echt überhaupt keine Ahnung!) Solche theoretischen ideologischen Ideen führen in der Praxis meistens zu Konflikten unter den Schülern und zu einer weiteren Überforderung unserer Lehrer. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schon mal einen Wochenplan gesehen?) Und wenn das Thüringer Lehrergesetz nun auch angepasst werden soll, muss natürlich auch wieder das Thema der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes diskutiert werden, da bin ich ganz bei Ihnen, liebe CDU. Und wieder: Auch das fehlt komplett in dem Gesetz. Die CDU änderte 2008 das Lehrerbildungsgesetz und verkürzte den Vorbereitungsdienst für das Grundschullehramt von 24 auf 18 Monate. Ich finde es gut, dass Sie das jetzt als Fehler anerkennen. Bei allen anderen Lehrämtern sind wir zum Glück noch bei 24 Monaten. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das stimmt auch nicht! Sie haben keine Ahnung!) Gerade aber im Grundschulbereich übernehmen die Lehrer eine besondere Verantwortung für die Entwicklung der Kinder. Für die AfD-Fraktion war deswegen die damalige Verkürzung ein Fehler. Wir wollen, dass im Grundschulbereich die Verlängerung der Ausbildung der Grundschullehrer wieder ermöglicht wird. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf geht aus unseren Augen schon komplett in die falsche Richtung und deswegen werden wir dem nicht zustimmen und auch einer Ausschussüberweisung nicht. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Danke sehr. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wollte ich mich jetzt gar nicht zu Wort melden, weil wir die Fachdiskussion sicherlich im Ausschuss führen werden. Aber ich bin schon einigermaßen fassungslos, dass sich hier jemand von der AfD ans Pult stellt, der den Gesetzentwurf offenkundig nicht einmal gelesen hat. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Sie von der AfD hätten ja wenigstens mal nachschauen können, worum es in dem Gesetzentwurf geht. Das ist einfach nur peinlich, was Sie hier gerade vorgetragen haben. Weder stimmt das, was Sie eben zu den Vorbereitungszeiten gesagt haben mit Blick auf die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, noch das, was Sie sonst so ausgeführt haben. Außerdem ist auch die Lebensrealität und die Lernrealität an unseren Grundschulen längst eine ganz andere. Es wird längst binnendifferenziert unterrichtet. Vielleicht dürfen Sie die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer nicht länger unterschätzen. Was meinen Sie denn, womit die arbeiten? Sie arbeiten beispielsweise längst mit Wochenplänen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wo jedes Kind einen anderen Plan gemäß dem eigenen Lernrhythmus und dem eigenen Lernstand hat. Das machen sie ganz selbstverständlich, weil es ihre Aufgabe ist, jedes Kind bereits in der Grundschule zum bestmöglichen Erfolg zu führen. Ich bin wirklich entsetzt, weil das, was Sie hier vorgetragen haben, überhaupt nichts mit dem Gesetzentwurf zu tun hat. Und ich muss auch noch auf einen zweiten Punkt eingehen, weil der tatsächlich den Unterschied macht zu vielen anderen Bundesländern, nämlich den Schulgartenunterricht. Lieber Herr Tischner, an der Stelle muss auch ich Sie korrigieren, denn am Schulgartenunterricht selbst wird sich nichts ändern. Es geht nur um die Ausbildung, dass nämlich die Ausbildung für das Fach Schulgarten jetzt im Fachbereich Heimat- und Sachkunde mit stattfinden soll. Ich glaube, auch das ist völlig richtig. Insofern freue ich mich auf eine dann hoffentlich sachliche Debatte im Ausschuss. Vielleicht lesen die Kollegen von der AfD ja bis dahin mal, worüber hier der Herr gerade gesprochen hat. Das hatte jedenfalls nichts mit der Realität zu tun. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Schaft, Fraktion Die Linke.

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Christian Schaft Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vielen Dank an Kollegin Rothe-Beinlich, die noch mal einiges klargestellt hat. Wir widmen uns ja heute hier einer Phase der Lehrerinnenbildung, die nicht allzu oft im Mittelpunkt der bildungspolitischen Debatten steht. Deswegen finde ich es fast ein bisschen schade, dass wir mit dem vorgelegten Entwurf der Koalitionsfraktionen am Ende nur einen ganz kleinen Teilbereich neu regeln, aber ich denke, in der Ausschussanhörung werden wir vielleicht noch mal die Möglichkeit haben, auf das eine oder andere Themenfeld dazu einzugehen. Worum es geht, ist auch schon dargestellt worden. Ich will vielleicht eine kurze Klarstellung zum Verfahren machen, weil Kollege Tischner hinterfragt hatte, warum der Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen eingereicht wird und nicht von der Landesregierung. Das hat ganz einfach zeitliche Gründe, weil ja nicht nur die Frage der Anpassung an den Mobilitätsbeschluss der KMK notwendig ist, sondern auch das Ziel verfolgt wird, der Universität Erfurt das Grundschullehramt zum Wintersemester 2021/2022 erfolgreich zu reakkreditieren. Wir müssen im Prinzip den Spielraum für die Frage des Anteils Bildungswissenschaften und der fachdidaktischen Anteile entsprechend schon jetzt in dieser Phase noch bis Ende des Jahres regeln, damit der Zeitplan für das Reakkreditierungsverfahren dann tatsächlich eingehalten werden kann. Das vielleicht zum Hintergrund – also keine böse Absicht. (Beifall DIE LINKE) Vielleicht noch mal zum Thema „Mobilität“: Auch da würde es vielleicht helfen, wenn die AfD-Fraktion Beschlüsse der KMK richtig liest, weil hier so suggeriert wurde, mit der Integration des Fachs Schulgarten in den Bereich Heimat- und Sachkunde würde im Prinzip die Flexibilität abnehmen und würde das zu einer Schwächung der Lehrerinnenbildung in Thüringen führen. Ziel des Mobilitätsbeschlusses der KMK ist genau das Gegenteil, ist nämlich, zu sagen, der Berufszugang für die Studierenden und Absolventinnen muss in den Bundesländern so gestaltet werden, dass es eine möglichst hohe Mobilität und damit auch eine Erhöhung der Flexibilität gibt. Auch da lohnt noch mal der Blick in die KMKBeschlüsse, bevor man hier von Dingen redet, von denen man offensichtlich keine Ahnung hat. Zur Frage „Schulgarten“ ist schon gesagt worden – das ist auch unsere Position –, wir brauchen keine Angst haben, dass es verschwindet. Es wird in den Heimat- und Sachkundeunterricht integriert. Ich glaube, wir müssen davon ausgehen, was wir auch in vielen anderen Bereichen, was wir im Bereich der politischen Bildung in Schulen beispielweise diskutieren, auch Schulgarten, wo beispielsweise frühzeitig eine Sensibilisierung für das Thema „Nachhaltigkeit, Umwelt, gesunde Ernährung“ stattfindet, ist am Ende Querschnittsthema und nicht nur daran gebunden, dass es in einem Ausbildungsfach tatsächlich irgendwie gebündelt ist, sondern wird dann auch querschnittsübergreifend im Heimat- und Sachkundeunterricht, im Schulgarten, aber auch in anderen Fächern in der Grundschule sicherlich durchaus eine Rolle spielen. Da geht es dann um die Frage, wie am Ende diese Themen, die Bedeutung von Natur und Umwelt, auch im Grundschullehramt vermittelt werden. Ein Aspekt im vorliegenden Gesetzentwurf, den ich aber noch vergleichsweise wichtiger finde, ist die Frage, wie wir mit den Bildungswissenschaften umgehen. Es wurde schon gesagt, die Studienanteile sollen erhöht werden. Auch da widerspricht sich übrigens die AfD-Fraktion. Auf der einen Seite wird hier gesagt, die Lehrerinnen und Lehrer an der Grundschule werden beispielsweise mit dem Thema „Inklusion“ alleingelassen. Aber was macht denn dieser Gesetzentwurf? Es geht doch darum, mit diesem Gesetzentwurf die gestiegenen Anforderungen an den Lehrerinnenberuf ganz konkret anzufassen, denn der Lernort Schule ist doch mittlerweile geprägt von vielen Herausforderungen, die eben nicht vor der Schultür haltmachen. Die Schlagworte „Digitalisierung“, „Inklusion“, „Vielfalt“ sind uns allen bekannt. Der falsche Weg wäre es, den zu begehen, wie es die AfD will, nämlich die Augen zu verschließen und so zu tun, als könne man so weitermachen wie bisher. Der richtige Weg ist es aber, den Lehrkräften frühzeitig das Handwerkszeug mitzugeben, damit eben diese drei Schlagworte nicht am Ende ein Schreckgespenst sind, sondern ganz selbstverständlich in den Arbeitsalltag der Lehrerinnen und Lehrer vor Ort eingebunden werden können, wie es jetzt schon geübte Praxis ist. Das soll sich dann auch in der Ausbildung widerspiegeln. Diesen Weg will die Universität Erfurt gehen. Damit setzt sie unseres Erachtens völlig zu Recht den Fokus darauf, bereits ab dem ersten Tag der Ausbildung der künftigen Lehrkräfte, diese Anforderungen tatsächlich auch mit in der ersten Phase der Lehrerinnenbildung aufzugreifen. Als Mitglied im Beirat der Erfurt School of Education konnte ich mir diese Ideen auch schon mal vorstellen lassen. In der Beiratssitzung haben wir uns davon ein Bild gemacht – aus dem Bereich der Digitalisierung sei das Projekt BildungDigital an der Universität Erfurt oder Digitale Lehre in einer heterogenitätssensiblen Lehrerinnenbildung genannt – und am Ende geht es auch darum, die Erfahrungen aus bestehenden Projekten in die Regelausbildung zu überführen. Als Fraktion Die Linke begrüßen wir das ausdrücklich. Schon in der vergangenen Legislatur haben wir in verschiedensten Fachgesprächen darüber diskutiert, wie wir das schaffen, die genannten Herausforderungen tatsächlich auch in der Lehrerinnenbildung abzubilden. Es geht dabei auch nicht darum, jetzt zu sagen, dass am Ende jede Lehrkraft rundum Experte oder Expertin für Inklusion, Vielfalt, Mehrsprachigkeit oder Digitalisierung sein muss, aber es geht darum, dass jede Lehrkraft ein pädagogisches Grundlagenwissen hat, um mit diesen Themenbereichen am Ende ganz selbstverständlich umzugehen und eben nicht vor der Herausforderung zurückzuschrecken, sondern das als Chance zu verstehen. Deshalb war es auch schon die letzten Jahre eine Forderung von uns, zu gucken, wie der Spielraum im Thüringer Lehrerinnenbildungsgesetz bei den Rahmenvorgaben zu Bildungswissenschaften, Fachwissenschaft erhöht werden kann, damit die Lehramtsauszubildenden in Universitäten in die Lage versetzt werden, ihre Konzepte zur diversitätssensiblen und medienkompetenten Lehrerinnenbildung umzusetzen. Damit gehen wir jetzt einen kleinen Schritt spezifisch für die Universität Erfurt im Rahmen der Reakkreditierung. Die grundlegende Reform der Lehrerinnenbildung, wie wir uns das als Fraktion Die Linke wünschen, ist der Gesetzentwurf noch nicht. Aber an anderen Punkten – wir hatten ja die Anhörung im letzten Bildungsausschuss – liegen auch noch andere Anträge zur Anhörung vor, da ploppen immer wieder Handlungsfelder auf, die wir noch haben. Ich glaube, das schaffen wir in dieser Legislatur wahrscheinlich nicht mehr. Aber die ersten Punkte/ Handlungsfelder sind uns aufgezeigt. Da würde es uns freuen, wenn wir quasi jetzt diese Novellierung des Lehrerinnenbildungsgesetzes als Auftakt nehmen, die Handlungsbedarfe zu identifizieren und gemeinsam zu gucken, welche Weichen in den nächsten Jahren noch gestellt werden müssen. In diesem Sinne bitte ich Sie darum, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen, und freue mich auf die intensive Debatte dann dort. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Baum, FDP-Fraktion, das Wort.

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Franziska Baum FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete hier im Haus, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ich freue mich, dass wir über das Lehrerbildungsgesetz sprechen, weil Lehrerbildung eine der Grundlagen sein wird, um moderne Schule und die Schule der Zukunft zu gestalten. Wir Freien Demokraten stehen ganz deutlich hinter der Harmonisierung der Ausbildungsinhalte deutschlandweit. Es macht überhaupt gar keinen Sinn, dass Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, die in Thüringen ausgebildet werden, völlig anders ausgebildet werden als in anderen Bundesländern. Insofern unterstützen wir, dass hier die Vorgaben der KMK umgesetzt werden. Es geht an der Stelle gar nicht darum, das Fach Schulgarten in irgendeiner Form abzuschaffen – das haben die Kollegen vorhin auch schon gesagt –, sondern tatsächlich eine Einbindung in den Heimat- und Sachkundebereich zu machen, Herr Jankowski. Und dann hilft das wahrscheinlich auch, die Sache mit den Möhren und den Kokosnüssen und der Heimatverbundenheit an der Stelle zu erläutern. Uns geht es aber in erster Linie auch darum, dass wir hier in Thüringen Fachkräfte für das Grundschullehramt anwerben wollen. Das Ziel muss sein, dass Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer aus anderen Bundesländern auch in Thüringen durchstarten können. Zwar werden die Abschlüsse anerkannt, aber bisher wandern die Kolleginnen und Kollegen nach dem Studium, aber auch nach dem Referendariat immer noch ab. Da kann Thüringen sicher noch etwas tun. Was uns sehr gut gefällt, ist, den Bereich „Digitales“ frühzeitig in das Lehramtsstudium mit aufzunehmen, genauso wie den Bereich „Inklusion und Heterogenität“. Allerdings habe ich mich gefragt, warum wir das nur für das Grundschullehramt nehmen. Sie haben in Ihrer Einführung erklärt, Herr Wolf, dass es einen Hinweis aus der Hochschule gab. Vielleicht können wir in der Diskussion im Ausschuss darüber noch mal sprechen, ob sich gerade der Bereich „digitales Lernen“ auch noch auf die anderen Schularten ausweiten ließe. Das fände ich grundsätzlich sehr sinnvoll. Wir verstehen diesen Vorschlag hier jetzt als ein Puzzleteil bei der Frage, wie wir die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern neu aufstellen müssen, um sie zukunftsfähig zu machen, und unterstützen da die Überweisung in den Bildungsausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

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Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Aus den Reihen der Fraktionen liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Möchte die Landesregierung sprechen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich habe vernommen, dass der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen werden soll. Gibt es weitere Ausschüsse? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer ist dafür? Das sind Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der AfD. Damit ist die Überweisung mit Mehrheit beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen nun zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1636 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist eine wichtige Arbeitsgrundlage für die örtlichen sowie für den überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines Änderungsgesetzes sollen die landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen an das derzeit geltende Bundesrecht angepasst werden. Nachfolgend möchte ich Ihnen die wesentlichen Änderungen kurz skizzieren und noch mal darauf hinweisen: In dem Fall geht es um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Wie Sie wissen, ist im Bundesteilhabegesetz die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegt. Es gibt dazu verschiedene Umsetzungsstufen. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen teilhaben können und vor allem selbstbestimmt teilhaben können. Wie Sie vielleicht wissen, trat am 1. Januar 2020 die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Kernstück dieser Reformstufe war die Überführung der bisher im Fürsorgesystem der Sozialhilfe geregelten Eingliederungshilfe in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch. Dadurch müssen Zuständigkeitsregelungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe angepasst werden. Diejenigen Zuständigkeitsregelungen, die sich bisher im Ausführungsgesetz auf die Eingliederungshilfe bezogen, sind nunmehr gegenstandslos und sind daher aufzuheben. Weitere erforderliche Anpassungen betreffen die Korrektur der im Ausführungsgesetz zitierten Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, die zwischenzeitlich geändert wurden. Des Weiteren enthält das Ausführungsgesetz in § 6b eine Regelung, welche der Umsetzung eines Erstattungsverfahrens nach § 136a SGB XII dient. Im Rahmen dieses Erstattungsverfahrens müssen die Länder bzw. die örtlichen Träger der Sozialhilfe gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmte Meldungen vornehmen. Da die hierfür maßgeblichen Meldezeiträume und Meldetermine geändert wurden, ist eine entsprechende Aktualisierung der Ausführungsvorschriften notwendig. Schließlich sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines anlassunabhängigen Prüfrechts für die Träger der Sozialhilfe in Bezug auf die Qualität und Wirtschaftlichkeit der mit den Leistungserbringern vereinbarten Leistungen vor. Ein Prüfrecht aus einem konkreten Anlass ergibt sich bereits aus dem Bundesgesetz. Der Bundesgesetzgeber räumt den Ländern jedoch die Möglichkeit ein, darüber hinaus anlassunabhängiges Prüfrecht zu regeln. Ich halte ein solches anlassunabhängiges Prüfrecht, das den Trägern der Sozialhilfe die Durchführung von Stichproben ermöglicht, im Interesse einer effektiven Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung für geboten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache. Es liegt mir lediglich eine Redemeldung aus den Reihen der FDP vor. Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Thüringen macht von der Ermächtigung in § 78 Abs. 1 SGB XII Gebrauch und schlägt die Umsetzung und Implementierung der Änderung des Bundesteilhabegesetzes hier für uns vor. Nach Gesprächen mit Trägern, mit Betroffenen dieser Regelung wundere ich mich schon, dass ich hier scheinbar zunächst mal der Einzige bin, der sich zu dieser Umsetzung äußert, denn wir haben eben nicht nur positive Rückmeldungen zu dem Vorhaben der Landesregierung hier bekommen. Ein großer Kritikpunkt war, dass die Landesregierung zukünftig eine anlasslose Prüfung der Leistungserbringer einführen will. Anlasslos heißt für uns, es ist ein Misstrauen, ein generelles Misstrauen gegenüber denjenigen, die aus unserer Sicht in überwiegendem Maße gute Arbeit verrichten. Vor allen Dingen wird in der Begründung darauf verwiesen, Frau Ministerin, dass man damit eine effektive Prüfung und eine wirtschaftliche Verwendung von Steuergeldern sicherstellen will. Nun ist es einmal so, dass die Fragen der Pauschalen und Vergütung verhandelt werden, die Leistung wird erbracht, sie wird abgerechnet. Wie man da grundsätzlich eine anlasslose Prüfung rechtfertigen möchte, erschließt sich uns nicht, denn bei einem zweiten Punkt sehen wir auch kritisch, was die Landesregierung vorhat. Denn es soll zukünftig auch die Wirksamkeit der Maßnahmen geprüft werden und das ist schon ein spannender Ansatz. Wir kennen eine ähnliche Diskussion bei der Qualität in Krankenhäusern oder beim Benchmarkingsystem von Arbeitsämtern, Arbeitsagenturen und Jobcentern. Aber es bleibt doch immer die Frage, ob nicht die Leistung, die ja zugeschnitten ist auf einen ganz bestimmten komplexen Personenkreis, nicht so individuell ist, dass man (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Das haben die Betroffenen gesagt!) nicht am Ende eben die Leistung des Erbringers allgemein prüfen kann, sondern die Frage der Qualität eine so aufwendige Frage ist, die sich eben nicht in einem reinen Prüfkriterium und Katalog ergeben kann, wie das beispielsweise in der Pflege einfach nur über Dokumentation ist. Also die Frage ist, wie man hier tatsächlich die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen will; das erschließt sich uns auch nicht. Und es ist auch nicht definiert, ob und wie gegebenenfalls dann die Vergütung als Sanktion gekürzt, ausgesetzt oder ganz und gar zurückgefordert werden kann oder werden soll. Die Träger befürchten also hier zu Recht eine unklare Rechtslage bis hin zu – das Wort fiel auch – Behördenwillkür. Auch die Frage von Doppelstrukturen und Doppelzuständigkeiten ist angesprochen, denn man hat es versäumt, gleich bei dieser Novellierung diese Doppelstruktur zu beseitigen und klare Zuständigkeiten zu schaffen. Zuständig im Grunde ist als Kostenträger zunächst der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt. Das Landesverwaltungsamt ist aber wiederum zuständig für den Abschluss von Vereinbarungen für stationäre und eben teilstationäre Leistungen und Einrichtungen, allerdings im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Kostenträger. Zum Zweiten: Auch die Kommunikation bei Nachfragen zu den Leistungen, für die der zuständige Kostenträger der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt ist, läuft über das Landesverwaltungsamt. Die Erfahrungen sind aber so, dass das Landesverwaltungsamt lediglich die Antwortmails der eigentlich zuständigen Kostenträger kopiert und weiterleitet. Aus unserer Sicht ist das weder effizient noch wirtschaftlich. Aus unserer Sicht: Hier ist Luft nach oben, hier wollen wir nachbessern. Und insofern hoffe ich, dass wir mit diesen kritischen Bemerkungen eben doch eine Debatte angestoßen haben, die wir gern natürlich im Ausschuss gemeinsam fortsetzen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Henry Worm

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Möchte die Landesregierung noch mal zu ihrem Gesetzentwurf reden, Frau Ministerin Werner? Nein. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung gewünscht? (Zuruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Af- SAGG!) Wir stimmen darüber ab: Wer für eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Damit ist die Überweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1644 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Abgeordneter.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Damen und Herren und Zuhörer am Livestream! „Ein Arzt, der kein Künstler ist, ist auch kein Arzt.“ So sagte einst der deutsch-schweizerische Schriftsteller und Schauspieler Kurt Goetz. Der Hausarzt ist in Deutschland der erste Ansprechpartner bei allen gesundheitlichen Problemen. Von der Prävention über die Kuration bis zur Palliation decken die Hausärzte das ganze Spektrum des Lebens ab. Sie koordinieren und überwachen sämtliche Behandlungsschritte. Angesichts zunehmender Spezialisierung und Fragmentierung im Gesundheitswesen sind die Hausärzte als Generalisten wichtiger denn je. Familienmedizin ist dabei eine wichtige Aufgabe. Im Zentrum der Tätigkeit steht dabei die langfristige und vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung. Nicht selten betreut der Hausarzt die ganze Familie generationenübergreifend. Thüringen leidet unter einem immer stärkeren Ärztemangel, besonders im ländlichen Raum. Aber auch in der Stadt wird es zunehmend schwieriger, Vertragsarztsitze wieder zu besetzen und die Versorgung zu gewährleisten. In 20 der insgesamt 40 Planungsbereiche herrscht bereits Unterversorgung bei der hausärztlichen Versorgung. In Thüringen gibt es derzeit 52 offene Hausarztstellen, gleichzeitig wächst das Durchschnittsalter. 31 Prozent der Hausärzte sind 60 Jahre und älter. Die Problemlage wird sich absehbar weiter verschärfen. Ein zügiges und geschlossenes Handeln ist mehr als überfällig. Es wird in Zukunft immer schwieriger, die ärztliche Versorgung der Bevölkerung gerade im ländlichen Raum sicherzustellen. Diese Versorgungsprobleme werden sich nicht nur auf die Hausärzte beschränken, sondern auch auf weitere ärztliche Fachdisziplinen erstrecken. Genannt seien beispielsweise die Augenärzte und die Zahnärzte. Aber auch die Zunahme psychischer und psychosomatischer Erkrankungen fordert unser Gesundheitssystem heraus. Bundesweit fehlen bereits heute 7.000 Kassensitze für Psychotherapeuten. Patienten in Thüringen sind davon am stärksten betroffen. Sie müssen am längsten auf einen Therapiebeginn warten. Auf diese Problematik hat die AfD-Fraktion bereits im Juni in ihrem Alternativantrag hingewiesen. Gesund werden, gesund bleiben – das ist hausärztliche Versorgung in Thüringen. Diese müssen wir auch in Zukunft in ganz Thüringen sicherstellen. (Beifall AfD) Hierzu leistet der vorgelegte Gesetzentwurf der AfD einen Beitrag. Die Landarztquote ist sicherlich nicht allein die Ultima Ratio. Aber sie kann in Verbindung mit weiteren Maßnahmen wie zum Beispiel mit dem von uns geforderten Modellstudiengang „Landarzt“ einen Beitrag zur Lösung des medizinischen Fachkräfteproblems leisten. (Beifall AfD) Alternativ zu Tätigkeiten einer Klinik oder Praxis, in der Pharmaindustrie oder im universitären Bereich bietet der Öffentliche Gesundheitsdienst ein interessantes und vielfältiges Arbeitsgebiet. Neben der stationären und ambulanten Versorgung, stellt der ÖGD die dritte Säule des deutschen Gesundheitswesens dar. Die Corona-Krise offenbart einmal mehr, wie sträflich der ÖGD in den letzten Jahrzehnten behandelt wurde. Am Beispiel COVID-19 lässt sich mit großer Klarheit demonstrieren, was passiert, wenn Einrichtungen der Daseinsfürsorge zusammengespart oder privatisiert werden. Der ÖGD ist wie andere Einrichtungen der öffentlichen Fürsorge und Daseinsvorsorge auch unter dem Einfluss eines neoliberalen Zeitgeistes ausgeblutet worden. Am ÖGD wurde massiv gespart. Es kam zu einer Ausdünnung des Personals und der Ausstattung. Diese stiefkindliche Behandlung rächt sich nun. Der ÖGD kämpft mit massiven Nachwuchssorgen. Schuld daran sind nicht nur die Einsparungen der Länder und Kommunen im öffentlichen Dienst. Ein Hauptproblem liegt im Tarifgefälle von Ärzten, wie zum Beispiel der Unterschied zu diesen in Krankenhäusern. Deswegen braucht es gezielte Förderinstrumente im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs. Die vorgeschlagene ÖGD-Quote beschreitet diesen Weg. Wir freuen uns auf die Aussprache. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt auf Verlangen der Fraktion der AfD in einfacher Redezeit beraten wird. Ich erteile Herrn Abgeordneten Zippel, Fraktion der CDU, das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als erste Reaktion, als ich den Gesetzentwurf gesehen habe, dachte ich mir: Guten Morgen, liebe AfD. Die Problemlage ist hier im Saal wahrscheinlich allen bekannt. Und alle, die Politik nicht nur als Showveranstaltung betreiben, arbeiten auch schon seit geraumer Zeit an genau dieser Lösung. Der erste Schritt dazu liegt sogar auch schon in diesem Plenum vor. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das wird ja auch mal Zeit!) Vielleicht sollten Sie mal die Tagesordnung auch bis Punkt 18 durchlesen! Thüringer Landarztgesetz klingt bei Ihnen zwar ganz nett, aber das war es auch schon. Ich frage mich ganz ehrlich – und ich habe das auch schon in den Reihen gehört –: Keiner versteht, was dieser Antrag eigentlich soll. Vor allem: Was soll er jetzt, wo nach langen Verhandlungen auch ein Kompromiss zu dem Thema „Studienplatzerhöhung und Landarztquote“ vorliegt! Der Entwurf enthält schlichtweg nichts Originelles, keine neuen Ideen, geschweige denn neue Erkenntnisse. Außerdem fehlt das Thema „Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze“ völlig in Ihrem Entwurf. Sie haben also offensichtlich den Fachexperten in Thüringen nicht zugehört. Eine Quote allein – sei es für Landärzte, sei es für den ÖGD – wird eben nicht ausreichen. Wir müssen die Zahl der Mediziner insgesamt erhöhen. Wir kommen später heute im Plenum auch noch mal darauf zu sprechen, aber unser gemeinsamer Antrag sieht vor, die Ausbildungskapazität im Fach Medizin an der Friedrich-SchillerUniversität Jena um 10 Prozent zu erhöhen. Die Erhöhung der Studienplatzkapazität für Zahnmedizin und Pharmazie wollen wir ebenfalls anstoßen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass diese Quoten überhaupt greifen. Zur Landarztquote: Ab dem Wintersemester 2021/2022 wollen wir eine Quote von zunächst 6 Prozent auf den Weg bringen, perspektivisch prüfen, ob 20 Prozent möglich sind, und zwar für Hausärzte ebenso wie für Fachärzte in unterversorgten Gebieten. An der Stelle springen Sie nämlich zu kurz. Der Ärztemangel auf dem Land betrifft eben nicht nur Hausärzte, sondern auch Augenärzte, Kinderärzte, um nur weitere Beispiele zu nennen. Ein häufiger Kritikpunkt an der Landarztquote oder Quoten im Medizinstudium allgemein ist nun mal, dass Bewerber mit schlechteren Noten die Quote ausnutzen könnten und sich aus der Verpflichtung herausklagen könnten. Es wird tatsächlich eine Kunst sein, das auch rechtssicher zu gestalten. Aber ich sage Ihnen: So wie es in Ihrem Entwurf steht, geht es garantiert nicht. Formulierungen wie „besondere Härte“ oder „schwerwiegende soziale Gründe“ sind viel zu schwammig formuliert. Auch das Thema „Zusätzliche Kriterien zum Numerus clausus“ fassen wir an. Ehrenamtliche und/oder berufliche Vorerfahrungen werden als zusätzliches Kriterium herangezogen, denn wer sich in einer Region ehrenamtlich engagiert, plant dort mit höherer Wahrscheinlichkeit auch seine berufliche und private Zukunft. Neben der Landarztquote fordern Sie auch eine ÖGD-Quote. Ich bin ehrlicherweise erstaunt, dass sich die AfD auf einmal so für Quotenpolitik erwärmen kann, aber das ist ein anderes Thema. Im Ernst: Den Ärztemangel in den Gesundheitsämtern werden wir nicht durch eine Quote lösen können. Das A und O – und das haben schon Anhörungen der letzten Jahre hier im Landtag gezeigt – ist und bleibt die Attraktivität der Stellen im ÖGD oder – um es auf den Punkt zu bringen – die Bezahlung. Wenn wir hier bestimmte Blockaden aufbrechen und die Bezahlung im Öffentlichen Gesundheitsdienst endlich konkurrenzfähig gestalten, dann brauchen wir auch keine ÖGD-Quote. Eine Bemerkung am Rande: Für die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es sicher auch nicht hilfreich, wenn die Landesregierung im Haushalt 2021 das Geld für die Gesundheitsämter reduziert, in Erwartung, dass der Bund dann hier hoffentlich einspringt. Aber zusammenfassend gesagt: Das Thüringer Landarztgesetz Ihrer Fraktion ist vielleicht eine Fleißarbeit, allerdings sehr uninspiriert. Im TOP 18 haben wir heute noch einen Antrag, der tatsächlich Probleme löst und das Thema „Medizinische Versorgung auf dem Land“ wirklich voranbringt, und zwar seriös und handwerklich sauber. Der Entwurf ist eigentlich überflüssig, aber als Gesetzentwurf werden wir ihn dennoch an den Fachausschuss überweisen, um ihm dort die entsprechende Würdigung zukommen zu lassen. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Henry Worm

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Dr. Klisch, SPD-Fraktion, das Wort.

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Cornelia Klisch SPD

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, mir persönlich liegt eine gute, dauerhafte medizinische Versorgung in allen Regionen von Thüringen wirklich sehr am Herzen, und das nicht zuletzt, weil ich selber Ärztin bin. Ich glaube, da sind wir uns auch alle einig: Gesundheit ist das höchste Gut, was es gibt. Man kann es eigentlich nicht bezahlen. Wir wissen auch nicht erst seit Corona, dass wir alle gemeinsam wirklich unser Möglichstes tun sollten und leisten sollten, damit unser Gesundheitssystem gestützt und gestärkt wird. Das ist die erste Pflicht der Politik: die Sicherheit, der Schutz unserer Bürger und eine bestmögliche Gesundheitsversorgung an jedem Ort, zu jeder Zeit in Thüringen. Dass dies aufgrund der demografischen Entwicklung, der unterschiedlichen Bevölkerungsverteilung und auch der sich wandelnden medizinischen Versorgungslandschaft in den nächsten Jahren wirklich auch eine Herausforderung werden kann, da sind wir uns auch fraktionsübergreifend in dem Sinne, wie Sie es gerade angesprochen haben, Herr Dr. Lauerwald, einig und dessen sind wir uns bewusst. Aber, Herr Dr. Lauerwald, ich bin mir zum Beispiel nicht sicher – und mein Vorredner sagte das gerade –, ob Sie zum Beispiel als Arzt diesen Gesetzentwurf maßgeblich begleitet haben oder ob es nicht vielleicht wieder ein Werbeprodukt Ihrer Fraktionsjuristen ist oder vielleicht der Copy-and-pasteFunktion am Computer. (Beifall CDU) In jedem Fall fühle ich mich von diesem Entwurf betrogen, denn – ich sage jetzt mal so – Fake News sind eigentlich nichts dagegen, denn Sie missbrauchen dieses ernste Thema einzig für eine Schaufensternummer mit einem wirklichen schönen und auch sehr effektvollen Namen „Landarztgesetz“ und auch mit einer sehr schönen Platzierung in der Tagesordnung, nämlich vor dem TOP 18, der da kommt und zu dem sich viele Fraktionen in den letzten Monaten sehr viele Gedanken gemacht haben. Also mal abgesehen davon, dass wir heute diesen TOP 18 haben, der wirklich – und mein Vorredner sagte es gerade – deutlich über eine Quotenregelung hinausgeht, ein Antrag, der sich sozusagen ebenfalls mit der Verbesserung der Nachwuchsgewinnung für die ärztliche Versorgung in Thüringen auseinandersetzt und der von fünf Fraktionen unterstützt wird, abgesehen davon – wenn wir diesen Antrag in TOP 18 heute hoffentlich abstimmen können –, dass damit auch Maßnahmen schneller wirksam werden können, und abgesehen davon, dass wir in den Ausschüssen – also ich nehme jetzt mal den Wissenschaftsausschuss, Gesundheitsausschuss – genau zu diesen Fragen in den letzten Monaten sehr viel diskutiert haben und Sie sich aber kein einziges Mal diesbezüglich zu Wort gemeldet haben, abgesehen davon strahlt Ihr Gesetzentwurf wirklich den Charme eher von einem – ich sage jetzt mal – hohlen Bürokratiemonster aus. Ich habe den Eindruck, Sie haben sich noch nicht mal die Mühe gemacht, diesen Gesetzentwurf wirklich auf Thüringer Beine zu stellen, sondern Sie haben ein Retortenbaby quasi aus Gesetzentwürfen aus Bayern und NRW produziert. Sie haben sich also noch nicht mal die Mühe gemacht, das so zu ertüchtigen, dass überhaupt dieses Gesetz laufen könnte. Aber Sie haben sich plakativ für wirklich zwei angesagte Schlagwörter entschieden, Sie haben zwei angesagte Schlagwörter herausgepickt, nämlich „Landärzte“ und „Öffentlicher Gesundheitsdienst“. Zu Ersterem, den Landärzten, vielleicht nur so viel – ich weiß nicht, wer sich von den Gesundheitsausschussmitgliedern erinnert –: Wir haben am Dienstag eine Anhörung gehabt, eine Anhörung zur medizinischen Versorgung der Krebspatienten in Thüringen. Da hat unter anderem Herr Prof. Stier vom Helios-Klinikum Erfurt Folgendes gesagt bzw. er hat seine Ausführungen damit begonnen zu sagen, dass sich 1950 das medizinische Wissen noch circa alle 50 Jahre verdoppelt hat. Heute sprechen wir von einer Verdoppelung des medizinischen Fachwissens innerhalb von zweieinhalb Monaten. Wenn wir diesen Fakt einmal auf uns, auf die Frage des Landarztes, mit dem sich ja dieses Gesetz beschäftigt, projizieren, dann bedeutet das in jedem Fall, dass wir in den nächsten Jahren einen Wandel vieler ärztlicher Berufsbilder erleben werden. Das heißt, dass es den von uns – sicherlich von uns allen – wirklich geschätzten und manchmal vielleicht auch so ein bisschen verklärten klassischen Landarzt wirklich nur noch im Vorabendprogramm im Fernsehen oder in Rosamunde-Pilcher-Büchern geben wird. Die nächste Generation unserer Landärzte wird weitaus multiprofessioneller, flexibler und digitaler aufgestellt sein, als es jetzt noch der Fall ist. Erste Hinweise sehen wir bereits heute schon. Nehmen wir mal die Corona-Pandemie: Es gibt viele Patienten, die dankbar sind, dass sie reguläre Rezeptabholungen nicht direkt beim Arzt tätigen müssen, sondern diese digital übertragen bekommen können, dass sie digital bei der Apotheke anfragen können und dann ihr Medikament nach Hause vor die Tür geliefert bekommen. Es gibt Diabetespatienten, die bereits heute ihre Blutzuckerwerte einfach digital an ihren Arzt übertragen und dieser im Rahmen einer digitalen Sprechstunde dann ihre Medikamenteneinstellung vornimmt. Es gibt hausärztliche Assistenzprogramme – VERAH in Thüringen –, die durch digitale KI-Helfer verstärkt werden und damit auch professioneller aufgestellt werden. Also wir sehen hier erste zarte Reformansätze und ich hoffe, dass genau diese Art von Reform Hausund Fachärzte in Zukunft entlasten wird, sodass sie sich mehr auf ihre ärztliche Tätigkeit konzentrieren können. Damit wird natürlich der Landarzt in Zukunft eher ein Kopf eines multiprofessionellen Teams sein. Dieser Entwicklung allein mit einer Quote begegnen zu wollen, das wirkt auf mich, als wenn Sie einen Flächenbrand quasi mit einer kleinen Wasserpistole auspusten wollen. Das reicht eben nicht – und das hat mein Vorredner treffend gesagt –; diese Maßnahme allein wird niemals reichen, um dem Problem zu begegnen. Doch da wir über Haus- und Fachärzte für unterversorgte Gebiete und nicht nur über Landärzte noch unter TOP 18 ausführlich reden werden, möchte ich mich noch einmal ganz kurz auf den zweiten Teil Ihres Gesetzentwurfs, nämlich die Nachwuchsgewinnung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, konzentrieren. Sie haben in diesem Gesetzentwurf die Sicherung des medizinischen Nachwuchses an ein Prozedere gekoppelt. Dieses Prozedere haben Sie in §§ 2 bis 9 beschrieben. Ich bin selbst keine Juristin, ich habe nur jahrelang Medizinstudenten ausgebildet und bin selbst als niedergelassene Fachärztin auch tätig, also ich bin eher Praktikerin. Deswegen möchte ich voranstellen, dass es für mich nicht immer ganz leicht war, aufgrund der ganzen Paragrafen, Aufzählungen und Querverweise das wirklich gut lesen zu können, aber vielleicht war das ja auch Absicht, dass es nicht so einfach verständlich war. Zum Beispiel steht in § 7 Abs. 1, wenn ich jetzt mal alle Aufzählungen und Verweise ausklammere: „Soweit […] Studienplätze […] im Rahmen der Vorabquote […] zur Verfügung stehen, werden Bewerber nach Maßgabe von § 9 zugelassen […]“, sofern ihre Eignung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt wurde. Nur verstehe ich nicht so ganz, was „Soweit […] Studienplätze […] im Rahmen der Vorabquote […] zur Verfügung stehen […]“ eigentlich dann konkret bedeuten soll. Geht es jetzt hier um einen Studienplatz, geht es um 40 Studienplätze, um wie viele geht es? Und sofern ihre Eignung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt wurde – wann und wie ist man denn mit 18 Jahren zum Beispiel mehr für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geeignet als für den Landarzt? Das ist ja die gleiche Quote, die Sie da noch in dem Gesetz verankert haben. Und wer entscheidet das? Und wenn Sie, wie unter § 2 beschrieben, laut Artikel 9 Abs. 1 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung die definierte Vorabquote als Instrument für die Platzbereitstellung nutzen möchten, was machen Sie dann eigentlich mit den anderen gesetzlich vorgeschriebenen Bewerbergruppen, die auch für diese 20-Prozent-Vorabquote vorgesehen sind? Solche sind zum Beispiel Bundeswehrkandidaten, Härtefälle, Zweitstudienbewerber und ausländische Studenten. Heißt das, dass wir dann keine Ärzte mehr für die Bundeswehr ausbilden, oder wie haben Sie sich das vorgestellt? Weiter heißt es in der Begründung zu § 7: „Die Einkommensnachteile einer ärztlichen Tätigkeit im ÖGD sind so gravierend, dass der ÖGD im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs chancenlos ins Hintertreffen geraten ist.“ Hier haben Sie – und mein Vorredner hat das auch angesprochen – pointiert einen Hauptfaktor herausgenommen, der wirklich für den Personalmangel im Öffentlichen Gesundheitsdienst verantwortlich ist, den wir sicherlich benennen müssen. Aber – und das verstehe ich nicht – anstatt aus dieser Erkenntnis abzuleiten, dass das Gehaltsgefüge im Öffentlichen Gesundheitsdienst überprüft und den Wettbewerbsrealitäten angepasst werden muss oder dass wir zum Beispiel die Arbeitsbedingungen bei ständig zunehmender Aufgabenlast im Öffentlichen Gesundheitsdienst durch Digitalisierung oder durch den Ausbau von Netzwerkstrukturen verbessern müssen, sagen Sie, die einzige Lösung für dieses Problem ist, dass wir jetzt also mit viel Aufwand ein spezielles Nadelöhr als Zugang für das Medizinstudium schaffen, dass die Kandidaten dann mal zusammengezählt nach ca. 20 bis 25 Jahren – also wenn sie dann 40 bis 45 Jahre alt sind – vielleicht selbst frei über eine qualifizierte Entlohnung nachdenken dürfen. Das heißt, es ist Ihnen vollkommen egal, wie und zu welchen Konditionen die Quotenärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst nach Abschluss ihres Studiums die ersten 15 Jahre arbeiten oder entlohnt werden. Also für mich klingt das jetzt nicht nach einem guten Plan und für mich klingt das eher danach, dass man hier wirklich die Not der Bewerber einfach kaltblütig ausnutzt und sie im Regen stehen lässt. In den Begründungen zu § 8 und § 10 – und jetzt komme ich auch zum Ende – widersprechen Sie sich dann komplett. Einerseits sagen Sie in der Begründung zu § 8, dass ein konkreter Bedarf aufgrund der großen zeitlichen Differenz – und ich habe ja gerade ein bisschen versucht, über das Zeitfenster auszuführen, wir reden von 10 bis 20 Jahren – noch nicht feststehen kann. Das stimmt, da gebe ich Ihnen recht. Andererseits fordern Sie dann in der Begründung zu § 10 eine Berichtspflicht gegenüber dem Landtag erstmalig in drei Jahren, also zum 31.12.2023, um „Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Maßnahmen ziehen zu können“. Also, ich frage mich bezüglich der „Rückschlüsse auf die Wirksamkeit“, wie man nach so kurzer Zeit wirklich valide Daten für einen weiteren Entscheidungsprozess generieren wollen kann. Das erschließt sich mir nicht. Für mich klingt das nach Kaffeesatzlesen und nicht nach wirklich seriöser und verantwortungsvoller Politik. Und man könnte es jetzt vielleicht auch anders beschreiben – und dieser Begriff ist schon öfter genannt worden –, man könnte es auch mit Ihrem großen amerikanischen Bruder sagen: Es klingt einfach nur fake. In diesem Sinne würde ich sagen: Für mich klingt das nach einem Fake-Gesetzentwurf und deshalb werden wir diesen auch ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Henry Worm

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Dr. Lauerwald, Fraktion der AfD, das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich möchte am Anfang erst einmal auf die Redebeiträge meiner beiden Vorredner eingehen. Herr Zippel, der Unterschied zwischen Agieren und Reagieren ist meines Erachtens immer entscheidend und wir als AfD haben agiert. Wir haben als Erstes zu Ihrem TOP 18 einen Alternativantrag eingebracht und dann kamen alle anderen fünf Fraktionen. Dann haben wir auch unseren Gesetzentwurf zuerst eingebracht, unser Gesetz, was jetzt behandelt wird. Das war zuerst da und dann kamen die anderen Fraktionen. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist falsch, Herr Lauerwald, November 2019!) Dann zu Ihnen, Frau Klisch: Ihre Begriffe „Schaufensternummer“, „hohles Bürokratiemonster“ usw., das nehme ich jetzt mal nicht so ernst und die Beiträge im Ausschuss – wir hatten bereits im Juni einen Alternativantrag zum TOP 18 gestellt, was ich gerade Herrn Zippel gegenüber erwähnt hatte. Dann ist es natürlich auch so, dass die Tagesordnung festgelegt wurde, darauf habe ich keinen Einfluss und der TOP 9 kommt nun mal vor dem TOP 18. Die Rolle des Hausarztes – ich denke, auf dem Land wird es noch sehr, sehr lange so sein, dass betagte, alte Leute nicht über Internet verfügen oder nicht nutzen können oder wollen. Dann haben wir ja auch noch die Infrastruktur, die nicht funktioniert. Also die digitale Hausarztpraxis oder die digitale Sprechstunde, das ist erst einmal, denke ich, Zukunftsmusik. Aber wir müssen jetzt handeln. Die Entscheidung von jungen Menschen für eine Karriere als Hausarzt oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst sehe ich schon darin, dass der eine Student oder der eine Bewerber lieber mit Menschen agiert, dass er Zuwendung zeigen will, dass er Empathie ausleben will, und das ist bei einer Tätigkeit als Hausarzt viel mehr gefragt, und der andere möchte lieber mehr administrativ und organisatorisch arbeiten und weniger Patientenkontakt ausleben. Der ist natürlich dann mehr von seiner Mentalität her für einen Öffentlichen Gesundheitsdienst geeignet. Dann habe ich auch erwähnt, dass die Landarztquote, die wir hier einbringen als Gesetzesvorschlag, nicht die Ultima Ratio ist und nur ein Vorschlag ist. Ich will jetzt erst mal zu meiner eigentlichen Rede kommen, ich wollte jetzt nicht auf alle Ihre Äußerungen eingehen. „Mancher lehnt eine gute Idee bloß deshalb ab, weil sie nicht von ihm ist.“ Das hat vor vielen Jahren schon Luis Bunuel gesagt, und wir als AfD-Fraktion erfahren es heute wieder einmal aufs Neue. (Beifall AfD) Die Landarztquote ist in vieler Munde, so auch im Munde von CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn. Er kritisierte jüngst, dass vielerorts der Abiturdurchschnitt über die Zulassung für ein Medizinstudium entscheidet. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: „Wer ein Einser-Abi hat, aber nicht gerne mit anderen Menschen in einem Raum ist, sollte nicht Arzt werden. Das Abitur allein reicht als Kriterium nicht. Mir kommt es eher darauf an, dass ein Arzt kompetent ist, zugewandt ist, mich versteht und gut erklären kann. Deshalb begrüße ich auch als Patient, dass meine Heimat Nordrhein-Westfalen eine Landarztquote eingeführt hat. Das sollten noch mehr andere Bundesländer nachmachen. So sorgen wir für Ärzte in der Fläche.“ Andere Bundesländer haben diesen Weg bereits beschritten. Die Resonanz ist äußerst positiv. In NRW, an deren Landesregierung im Übrigen auch die FDP beteiligt ist, stieß das Auswahlverfahren bereits im ersten Durchlauf auf großes Interesse. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Ja, Gott sei Dank!) Im Wintersemester 2019/2020 kamen auf 145 Plätze gut 1.300 Bewerber. Damit trifft die Landarztquote doch sichtlich den Nerv der Zeit. (Beifall AfD) Ähnliches lässt sich aus Bayern berichten. Auch dort ist das Interesse an der Landarztquote hoch. Die Studienplätze sind begehrt und auch die Resonanz in Rheinland-Pfalz übertrifft die Erwartungen bei Weitem. Gestatten Sie auch hier den Einwand, dass hier neben der FDP die SPD und die Grünen in Regierungsverantwortung sind. Für das Wintersemester 2020/2021 kamen auf 16 Studienplätze 450 Bewerber. Ich denke, diese Zahlen verdeutlichen, dass es sehr wohl eine große Nachfrage gibt. Und es ist auch der Hinweis darauf, dass diese jungen Menschen sehr wohl – anders als immer wieder behauptet – mit der frühen Festlegung umgehen können, die wir hier abverlangen. Die Erfahrungen zeigen also, dass sich durchaus viele angehende Mediziner für eine Arbeit auf dem Land und auch im Öffentlichen Gesundheitsdienst interessieren, sofern man ihnen eine besondere Chance einräumt. Mit dem Gesetzentwurf bekommen auch die jungen Leute eine Chance, die zwar kein Einser-Abitur haben, aber sich zum Beispiel durch eine einschlägige Berufsausbildung oder eine Tätigkeit in einem Ehrenamt besonders für die Tätigkeit als Arzt eignen. Genau diese jungen Leute brauchen wir hier in Thüringen. Wir brauchen mehr junge Mediziner, die sich für den Beruf des Hausarztes begeistern und ihn auch dort ausüben wollen, wo sie besonders gebraucht werden. Auch wenn die Facharztausbildung erst nach vielen Jahren abgeschlossen ist, werden wichtige Grundlagen hierfür bereits vor Studienbeginn gelegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Jenaer Absolvent später in Thüringen praktiziert, ist sicherlich am höchsten, wenn er aus Thüringen stammt. Es würde daher naheliegen, den Anteil der Medizinstudenten zu erhöhen, die in Thüringen aufgewachsen sind. Allerdings ist eine direkte Bevorzugung der Studienplatzvergabe, der sogenannte Landeskinderbonus, rechtlich nicht umsetzbar. Eine allgemeine Erhöhung der Studienplatzzahl, die indirekt zu mehr einheimischen Studenten führen würde, ist hingegen sehr teuer und noch kein Garant dafür, Herr Zippel, dass die Absolventen auch in Thüringen eine Praxis übernehmen wollen. (Beifall AfD) Daher sollte auch Thüringen den Weg beschreiten und eine Landarztquote einführen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird dieses Verfahren ganz nebenbei auch zu einer größeren Zahl einheimischer Studenten in Thüringen führen, was wir sehr begrüßen würden. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Montag, Fraktion der FDP, das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Lauerwald, es ist immer schwierig – deswegen habe ich die ganze Zeit mitgeschrieben –, sich bei Ihnen zu überlegen, wo man eigentlich anfangen soll, um noch mal ein paar Grundlagen mit Ihnen zu debattieren. Wir freuen uns, wenn Sie Vorschläge machen, wie man den Ärztemangel insgesamt oder den drohenden Ärztemangel bekämpfen kann. Das ist legitim, dafür tauschen wir uns aus und das tun wir auch sehr gern. Hier haben Sie etwas vorgelegt, was sich aber schlichtweg auf falsche Grundlagen bezieht, Dr. Lauerwald. Nicht nur, dass es viel zu spät ist, denn unser Antrag kam im November 2019. Dann wurde lange diskutiert. Sagen wir mal, bei der einen oder anderen Seite hat es ein bisschen gedauert, bis man das auch akzeptiert hat, dass man Probleme bei der Medizinergewinnung hat. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Sie haben recht, ich habe mich geirrt!)

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Henry Worm

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Bitte keine Dialoge! Jetzt ist der Redner Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Dann mache ich es einfach kurz, ich lese Ihnen mal etwas vor, was Sie damals im Januar gesagt haben: „Die alleinige Ausweitung der Anzahl der Studienplätze an staatlichen Hochschulen ohne Aussicht auf eine Perspektive in Thüringen ist mit hohen Kosten für die öffentliche Hand verbunden, löst aber die Nachwuchsproblematik im Gesundheitswesen nicht.“ Sie fordern damals wie heute eine Landarztquote. Sie wissen ganz genau, dass Sie, bevor Sie Leute in das Studium lassen, die zehn Jahre dauert plus Facharztausbildung, also mindestens zwölf Jahre dauert, gar nicht wissen, ob diejenigen Kollegen später auch im Land anfangen können, denn Sie können es juristisch gar nicht durchsetzen. Das Zweite ist, Sie sprechen davon, dass es eine Unterversorgung mit Hausärzten in Thüringen gibt. Das ist falsch. Ich lese Ihnen auch gern die gesetzliche Regelung vor, nach der man die Unterversorgung definiert. Das ist § 100 SGB V. Ich finde es jetzt nicht, ich kann es Ihnen aber auch sagen. Allgemeinmedizinische Unterversorgung ist 25 Prozent minus Durchschnitt von Bedarfsplanungsrichtlinien. Das sind die sogenannten 75 Prozent. Vorher, wenn man unter der Quote ist, ist es eine von Unterversorgung bedrohte Region. Das heißt, wir haben gar keine unterversorgte Region, wie Sie hier voller Panik berichten, sondern im Gegenteil – wir haben drei oder vier von Unterversorgung bedrohte Regionen. Auch Ihre Behauptung, dass die Anzahl der offenen Arztsitze im Bereich „Facharzt für Allgemeinmedizin“ steigt, ist nicht richtig, sondern die freie Anzahl sinkt seit dem Jahr 2014 von 80 auf 40 im Jahr 2019. Jetzt kommt ein Effekt dazu, der ganz mysteriös plötzlich die Zahlen verschiebt, nämlich die neue Bedarfsplanungsrichtlinie der KBV aufgrund von Gesetzesänderungen im Bund. Jetzt sind es wieder 55 Facharztsitze für Allgemeinmedizin. Jetzt will ich Ihnen noch etwas sagen: Das Problem sind nicht die sogenannten Hausärzte, die Fachärzte für Allgemeinmedizin, sondern das sind die anderen grundversorgenden Facharztrichtungen, das sind die Internisten, die Augenärzte usw. Dort haben wir tatsächlich ein massives Problem heute schon, noch keine Unterversorgung, aber drohende Unterversorgung und es wird sich verschärfen in den nächsten Jahren. Das Rezept, was Sie aber haben, ist, weil Sie nur schlagwortartig agieren, dass Sie wieder nur eine Quote einführen wollen für Facharzt Allgemeinmedizin. Das heißt, Sie schmeißen einen Popanz an die Wand, der so nicht existiert in der realen Welt, stellen eine Problemlösung, die das Problem, das es gar nicht gibt, noch nicht mal löst, dagegen und erzählen uns, Sie haben die Welt und die Weisheit mit Löffeln gefressen. Das funktioniert einfach so nicht und so macht man auch nicht seriös Politik. Ich tausche mich gern aus, auch kritisch, im Diskurs, aber die Grundlagen, über die wir hier reden, das sind gesetzliche Grundlagen, die sind vor allen Dingen eng gestrickt im Bereich des SGB V, die muss man sich zu Gemüte führen, man muss die Planungsgrundlagen kennen, um hier überhaupt einen Lösungsvorschlag erarbeiten zu können. Alles andere ist nur plakative Rumschreierei und das tun Sie hier, auch wenn Sie recht leise vorgetragen haben. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Henry Worm

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Fraktionen liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Gibt es einen Redewunsch seitens der Landesregierung? Herr Staatssekretär.

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Feller

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich will mich kurzfassen.

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Henry Worm

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Ich bitte doch um etwas mehr Ruhe!

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Feller

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Nicht, weil das Thema der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Thüringen nicht ein wichtiges Thema wäre, sondern weil der vorliegende Gesetzentwurf so dünne Suppe ist, dass es sich nicht lohnt, darüber lang und ausführlich zu reden. Ich will das kurz begründen. Wir haben in der Tat seit über einem Jahr eine Diskussion in diesem Parlament über die Frage, wie wir mit den von ärztlicher Unterversorgung bedrohten Gebieten in Thüringen umgehen wollen. Wir haben eine Anhörung im Juni durchgeführt zu dem Thema und haben ein sehr differenziertes Bild dazu bekommen, was alles notwendig ist, um dieses komplexe Thema tatsächlich mit einer komplexen Antwort auch zu beantworten. Ich frage mich, wo Sie bei der Anhörung gewesen sind, dass Sie jetzt vier Monate nach dieser Anhörung einen Gesetzentwurf vorlegen, der völlig eindimensional ist, der einfach nur sagt, Landarztquote und öffentliche Gesundheitsdienstquote lösen unser Problem. Nein, das tut es nicht, das wird das Problem nicht lösen, das ist bei der Anhörung sehr deutlich geworden. Ich bin ein bisschen überrascht darüber, dass Sie selbst das Thema viel differenzierter dargestellt haben in Ihrem Redebeitrag. Sie haben in Ihrem Redebeitrag darüber gesprochen, dass es nicht nur Bedarfe bei den Hausärzten gibt, sondern dass es gleichwohl auch Bedarfe bei den Augenärzten gibt, bei den Zahnärzten, bei den Psychotherapeuten oder Psychiatern. All das haben Sie beschrieben, aber Ihr Gesetzentwurf bildet das überhaupt nicht ab. Man fragt sich ja so ein bisschen, wenn Sie das Problem beschreiben, warum Sie dann nicht auch eine Lösung für dieses Problem vorschlagen. Ich habe überlegt, wie es dazu gekommen sein könnte, ich habe nur eine Vermutung. Der Gesetzentwurf ist nahezu deckungsgleich mit dem, den es in Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Vielleicht haben Sie sich einfach nicht die Mühe gemacht, das, was Sie an Erkenntnissen hätten gewinnen können aus der Anhörung, und das, was Sie an eigenen Erkenntnissen vorgetragen haben, in einem eigenen Gesetzentwurf einzuführen. Das Thema ist komplexer, es ist weitgefasster, weil es tatsächlich mehrere fachärztliche Disziplinen anbelangt. Das Thema ist auch deswegen komplexer, weil es nicht mit einer Quote getan ist, sondern weil wir mehrere Aspekte berücksichtigen müssen, beispielsweise die Frage der Attraktivität der Versorgung im ländlichen Raum, auch die Frage der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenn wir inzwischen eine Situation haben, wo etwa zwei Drittel der Medizinstudentinnen und Medizinstudenten eben Studentinnen sind, für die das wichtige Lebensfragen sind, das mit Familie besser vereinbaren zu können. All diese Fragen der Attraktivierung des hausärztlichen Berufs, des ärztlichen Berufs in der Fläche haben Sie nicht thematisiert mit diesem Gesetzentwurf. Deswegen bleibt er weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Ich kann Ihnen nur raten, bei dem Tagesordnungspunkt 18, dem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion und dem Antrag der FDP-Fraktion noch mal zu gucken, wie man dieses Thema richtig anfasst. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Feller. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Gibt es weitere Ausschüsse? (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Wirtschaft und Wissenschaft!) Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Gut. Dann stimmen wir über die Überweisung an die Ausschüsse ab. Wir beginnen mit dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind alle anderen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind alle anderen Fraktionen. Da die Überweisungen an die Ausschüsse abgelehnt worden sind, schließe ich die Beratung für heute. Wir treten nun punktgenau in die Lüftungs- und Mittagspause ein. Ich weise an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass sowohl der Innen- und Kommunalausschuss 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause im Raum 125/125a zu einer Sitzung zusammentrifft als auch der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport in 5 Minuten im Raum F 101. Die Mittagspause endet 13.35 Uhr und wir rufen dann erneut den Tagesordnungspunkt 48 – Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission – und Tagesordnungspunkt 49 auf.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)

Sehr geehrte Abgeordnete, ich bitte um Aufmerksamkeit. Wir setzen die Sitzung fort. Es folgt der erneute, gemeinsame Aufruf der TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1770 - korrigierte Fassung Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1771 - korrigierte Fassung Bei der Feststellung der Tagesordnung sind wir übereingekommen, eine Wiederholung der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission und der Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission heute nach der Mittagspause durchzuführen. Für die Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission hat die Fraktion der AfD erneut Herrn Abgeordneten Jörg Henke und Herrn Abgeordneten Uwe Thrum vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, also mindestens 46 Stimmen. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist offenbar nicht der Fall. Für die Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommision hat die Fraktion der AfD erneut Frau Abgeordnete Tosca Kniese vorgeschlagen. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, also mindestens 46 Stimmen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Sehe ich nicht. Dann folgt jetzt die Wahl. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission können Sie bei jedem der beiden vorgeschlagenen Wahlbewerber mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bezüglich der weiteren Regularien erinnere ich an die Erläuterungen von Herrn Vizepräsidenten Worm im Zusammenhang mit den gestern durchgeführten Wahlen. Ich bitte die Wahlhelfenden Frau Abgeordnete Maurer, Herrn Abgeordneten Urbach und Herrn Abgeordneten Denny Möller nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Philipp Weltzien Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr.Ing. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Stephan Tiesler CDU

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Während die Stimmen ausgezählt werden, setzen wir mit der Fragestunde fort. Die ste Frage stellt Abgeordneter Braga von er der Fraktion der AfD. Bitte, Herr Braga.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Tourismusförderung im Altenburger Land Wirtschaftsminister Tiefensee sprach im Mai 2020 davon, dass die Landesregierung den Trend zum Inlandsurlaub, der infolge der Corona-Krise zu beobachten sei, nutzen werde, „um Thüringen als attraktives Reiseland zu bewerben“. Unter anderem würden dazu auf der Internetseite „entdeckedeutschland.de“ Thüringens schönste Reiseziele vorgestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum stellt die Landesregierung mit ihrer Thüringer Tourismus GmbH TTG auf der Internetseite „entdecke-deutschland.de“ keine Reiseziele im Altenburger Land vor? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit dem Jahr 2019 ergriffen, um die Tourismusregion Altenburger Land, die seit Jahren steigende Touristenzahlen verbucht, weiterzuentwickeln? Danke schön.

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft, Staatssekretärin Kerst.

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Kerst

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Braga für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zunächst entstand in Kooperation der Bundesländer ein modulares Gerüst der Internetseite. Die Länder konnten sich dabei für verschiedene Content- und Traffic-Pakete entscheiden. Die TTG schöpft in diesem Zusammenhang das größtmögliche Paket aus. Die inhaltliche Auswahl erfolgte im Sinne der Tourismusstrategie des Landes, das heißt, Geschichten zu Weimar, Erfurt, der Wartburg waren entsprechend gesetzt. Ergänzt wurden diese um Geschichten, die einer Profilierung im überregionalen Raum zuträglich sind und für die zum Zeitpunkt Mai 2020 eine entsprechende Empfänglichkeit vorhanden war. Der Schwerpunkt lag daher auf Outdoor-Aktivitäten. So kam es zu folgenden Themen – ich liste auf: fünf schöne Wanderwege, fünf schöne Radwege, fünf Schlösser und Gärten, fünfmal ungewöhnlich übernachten, neun Kulturorte, Familienferien in der Rhön, Picknick im Weinberg in Bad Sulza und der Städtekettenradweg. Der Städtekettenradweg führt von Eisenach bis nach Altenburg. Das ist in der erzählten Geschichte sichtbar und unter dem weiterführenden Artikel „Und nach der Tour: Kultur“ abrufbar. Ich empfehle in diesem Sinne die Website „www.entdecke-deutschland.de“. Nach entsprechender Feinjustierung und der Positionierung der Internetseite am Markt hat der Länderverbund auch aufgrund von Anfragen aus der Region in den Ländern die Erweiterung des Contents beschlossen. So besteht seit Mitte Juli die Möglichkeit für die regionalen Partner, sich auf eigene Rechnung in der Internetseite einzukaufen. Der Preis von 800 Euro pro Hub ist dabei durch die Länderfinanzierung gestützt. Dieses Angebot wurde durch die TTG an die Thüringer DMOs kommuniziert und bislang nur durch das Saaleland und den Thüringer Wald in unterschiedlichen Umfängen angenommen. Der Tourismusverband Altenburg hat dieses Angebot nicht bemüht. Zu Frage 2: Die Landesregierung ist in unterschiedlichen Bereichen mit der Stadt Altenburg und dem Landkreis Altenburger Land im Gespräch bzw. in laufende Maßnahmen eingebunden, die dem Ziel dienen, die Region touristisch weiterzuentwickeln. Beispielhaft zu nennen ist hier die Neugestaltung des Altenburger Schlossquartiers oder die Modernisierung des Lindenau-Museums. Zudem hat das Land im Jahr 2019 die Erweiterung des touristischen Entwicklungskonzepts für das Altenburger Land mit dem Schwerpunkt „Erlebnis Natur“ mit 17.250 Euro gefördert. Darüber hinaus fördert das Land den Tourismusverband Altenburger Land in diesem Jahr mit 25.000 Euro im Rahmen des Landesprogramms Tourismus, um dessen Profilierung zu einer anerkannten Destinationsmanagementorganisation zu unterstützen. Herzlichen Dank.

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Rückfrage zu Ihren Ausführungen hinsichtlich der Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Stadt Altenburg und dem Altenburger Land: Gibt es seitens der Landesregierung konkrete Maßnahmen, die Sie benennen könnten, die auf die Steigerung der Bettenkapazität und der besseren Versorgung im ÖPNV-Bereich, in der ÖPNV-Struktur abzielen?

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Kerst

Fragestunde

Also ich würde da gern noch mal auf das Programm verweisen, nämlich die 25.000 Euro, die wir im Rahmen des Landesprogramms an die DMO Altenburger Land geben. Dort sind alle Komponenten beinhaltet – sowohl die Frage, wie können wir mehr Touristen in das Altenburger Land bringen, wie sehen die Übernachtungszahlen aus, und natürlich wird auch die Mobilität eine Rolle spielen. Da würde ich aber gern noch darauf verweisen, dass gerade das Altenburger Land sich touristisch neu aufstellt mithilfe des Geldes, sodass wir dann zeitnah noch einmal ein Ergebnis erwarten, wie die DMO sich aufstellt.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Danke schön.

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht. Danke schön, Frau Kerst. Ich freue mich sehr über die zahlreiche Teilnahme an der Fragestunde, würde aber darum bitten, dass Sie alle ein bisschen leise sind und die Gespräche eventuell nach draußen verlegen. Als nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Prof. Dr. Kaufmann von der Fraktion der AfD mit der Drucksache 7/1709 dran.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Fragestunde

Forschung, Entwicklung und Wirtschaftsstruktur in Ostthüringen Ostthüringen gilt als strukturschwache Wirtschaftsregion, die nun auch vom sogenannten Braunkohleausstieg betroffen ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung geprüft, ob die jetzt für das Schwarzatal projektierte Wasserstoff-Modellregion auch im strukturschwachen Altenburger Land angesiedelt werden könnte? 2. Welche Forschungseinrichtungen möchte die Landesregierung in Ostthüringen und insbesondere im Altenburger Land bis zum Jahr 2025 ansiedeln? 3. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung seit dem Jahr 2014 unternommen, um die in Frage 2 genannten Vorhaben zu realisieren? 4. Mit welchen wirtschaftlichen Akteuren steht die Landesregierung im politischen Dialog, um für Investitionen des produzierenden sowie des verarbeitenden Gewerbes im strukturschwachen Altenburger Land zu werben?

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Staatssekretärin Kerst.

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Kerst

Fragestunde

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kaufmann beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Aufbauend auf den Ergebnissen und Impulsen des IBA-Projekts Bahnhof Rottenbach und der Machbarkeitsstudie der Bauhaus-Universität Weimar zum Einsatz von Wasserstoff-Brennstoffzellen-Triebwagen in Thüringen wurde die Strecke Rottenbach-Katzhütte als die am besten geeignete Eisenbahntrasse herausgearbeitet. In dieser Untersuchung wurden alle Eisenbahnstrecken Thüringens nach einheitlichen Kriterien betrachtet. Im Februar 2019 wurde die Schwarzatalbahn erfolgreich einem Praxistest unterzogen. Nun soll die gesamte Region Schwarzatal zur Thüringer Wasserstoff-Modellregion avancieren. Derzeit läuft dazu eine entsprechende Konzeptstudie, deren Ergebnisse bis November dieses Jahres vorliegen sollen. Auch das Schwarzatal ist in diesem Sinne eine strukturschwache Region. Zu Frage 2: Die Meinungsbildung der Landesregierung ist dazu noch nicht abgeschlossen, insbesondere weil der Einsatz der Mittel des Investitionsgesetzes Kohleregionen noch nicht abschließend zwischen Bund und Ländern geklärt ist. Zu Frage 3: Es erfolgten unter anderem intensive Abstimmungen mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt zur Ansiedlung eines Drohnenforschungszentrums am Flugplatz Altenburg-Nobitz. Zu Frage 4: Die Landesregierung führt den offenen Dialog mit allen wirtschaftlichen Akteuren, die das Standortmarketing für Thüringen im Ganzen und für Ostthüringen im Speziellen befördern. Dazu zählen unter anderem Kammern, Verbände, Vereine, kommunale Verwaltungen, Sparkassen und örtliche Banken, die öffentlichen Wirtschaftsförderer, aber auch eine Vielzahl von Wirtschaftsunternehmen aus der Region. Die Akquisitionsstrategie der Landesregierung adressiert nicht nur Unternehmen des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, sondern auch wirtschaftsnahe und wissensintensive Dienstleistungen. Bei relevanten Unternehmensplanungen aller geeigneten Zielgruppen werden dabei auch die bestehenden Möglichkeiten im Altenburger Land mit all seinen Standorteigenschaften aufgezeigt und mit bedarfsgerechten Serviceangeboten untersetzt. Bei der Entscheidung, ob und wo ein Unternehmen Investitionen tätigen wird, handelt es sich letzten Endes jedoch um eine originäre unternehmerische Entscheidung, die maßgeblich von Faktoren wie Fachkräftepotenzial, infrastrukturelle Rahmenbedingungen und der verkehrstechnischen Anbindung beeinflusst wird. Herzlichen Dank.

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es Nachfragen? Prof. Kaufmann.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, können Sie mir Genaueres zu dem in Altenburg-Nobitz geplanten Projekt sagen, welche Größenordnung das finanziell und personell hat?

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Kerst

Fragestunde

Zu dem Drohnenforschungszentrum?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann AfD

Fragestunde

Ja.

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Kerst

Fragestunde

Da können wir schauen, ob wir einige Informationen zusammenstellen.

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Madeleine Henfling

Fragestunde

Okay. Die Informationen werden also schriftlich nachgereicht. Vielen Dank. Gibt es weitere Fragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufen wir jetzt die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudy von der Fraktion der AfD in Drucksache 7/1710 auf. Bitte schön.

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Thomas Rudy AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Infrastruktur und wirtschaftliche Entwicklung in Ostthüringen Das hat mein Kollege Herr Kaufmann schon gesagt, Ostthüringen gilt als strukturschwache Wirtschaftsregion, die nun auch vom sogenannten Braunkohleausstieg betroffen ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Verwendung plant die Landesregierung für die bis zu 90 Millionen Euro, die der Freistaat Thüringen für den Landkreis Altenburger Land aus den im Zusammenhang mit dem im Juli 2020 vom Bundestag beschlossenen Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Mitteln für das Mitteldeutsche Revier erhalten soll? 2. Weshalb gibt es im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft weder eine eigene Stabsstelle noch eine eigene Arbeitsgruppe, um die infrastrukturelle Förderung bzw. weitere Erschließung der Wirtschaftsregion Ostthüringen und besonders des Altenburger Landes zu unterstützen? 3. Welche EU- und Bundesbehörden möchte die Landesregierung in Ostthüringen und insbesondere im strukturschwachen Altenburger Land bis zum Jahr 2025 ansiedeln? 4. Welche Anstrengungen hat sie seit dem Jahr 2014 unternommen, um dies zu realisieren? Vielen Dank.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft bzw. für Umwelt, Energie und Naturschutz oder für Infrastruktur und Landwirtschaft. Es stehen mehrere Varianten hier auf meinem Zettel.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine verehrten Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudy beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Derzeit steht noch nicht fest, für welche Maßnahmen die Mittel des Investitionsgesetzes Kohleregionen, die der Freistaat Thüringen für das Altenburger Land erhält, eingesetzt werden sollen. Mit dem Landkreis Altenburger Land wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet und vorabgestimmt, für dessen projektbezogene Realisierung auch die Mittel nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen als Teil des Strukturstärkungsgesetzes infrage kommen. Derzeit laufen, wie schon eben von Staatssekretärin Kerst erläutert, noch Abstimmungen mit dem Bund in Vorbereitung einer Bund-Länder-Vereinbarung, die die Grundlage für den Einsatz der Strukturstärkungsmittel bilden wird. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat sich auf verschiedenen Wegen über die Dauer von zwei Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass das Altenburger Land durch die Bundesregierung als Teil des Mitteldeutschen Braunkohlereviers anerkannt wird und entsprechende Bundesmittel erhält. Sie hat gemeinsam mit dem Landkreis den unter der Antwort zu Frage 1 erwähnten Maßnahmenkatalog erarbeitet und damit die finanziellen Forderungen gegenüber dem Bund untersetzt. Das Altenburger Land bildet mit ca. 5 Prozent Bevölkerungsanteil am mitteldeutschen Braunkohlerevier nur einen kleinen Teil des Reviers und ist aber dennoch in den regionalen Gremien und Arbeitsgruppen exponiert vertreten. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung arbeiten in den einzelnen länderübergreifenden Arbeitsgruppen mit. In Sachsen und Sachsen-Anhalt hat das Thema „Kohlereviere und Kohleausstieg“ aufgrund der größeren regionalen Betroffenheit einen anderen politischen und fachlichen Stellenwert. Insofern haben sich die beiden Länder für die Einrichtung von Stabsstellen entschieden, die jeweils in der Staatskanzlei angesiedelt sind. Unabhängig von dieser konkreten organisatorischen Abbildung gibt es auch in Thüringen eine interministerielle Koordinierung und enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Im Übrigen liegt die Federführung in der Sache beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Eine separate Stabsstelle wird aus heutiger Sicht des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft nicht als notwendig erachtet. Zu Frage 3: Herr Ministerpräsident Ramelow hat in einem Brief an Frau Bundeskanzlerin Merkel vom 2. Juli 2020 darum gebeten, für den zukünftigen Sitz der Forschungsfertigung Batteriezelle die Bewerbung des Fraunhofer Instituts für keramische Technologien und Systeme zu berücksichtigen, das bereits Standorte in Dresden und Hermsdorf hat. Zu Frage 4: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder haben in ihren Gesprächen mit der Bundeskanzlerin und dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder wiederholt eine angemessene Berücksichtigung der ostdeutschen Länder bei Standortentscheidungen gefordert. Thüringen hat darauf hingewiesen, dass insbesondere Thüringen hinsichtlich der Zahl der Haupt- und Nebenstandorte von Bundeseinrichtungen, bundesweit bedeutsamen Behörden, Instituten, Forschungseinrichtungen und Veranstaltungen etc. gegenüber anderen Ländern deutlich unterrepräsentiert ist. Das betrifft auch die Verteilung von Gemeinschaftseinrichtungen des öffentlichrechtlichen Rundfunks oder die Veranstaltungsplanung für die EU-Ratspräsidentschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Frage von Herrn Abgeordneten Kowalleck, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/1712 auf.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Hilferufe von Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Zahlreiche Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt haben sich in den vergangenen Wochen mit Hilferufen an den Fragesteller gewandt. Maßgebliche Gründe sind die schwierige Personalsituation durch fehlende Lehrer und Hortner durch Nichtbesetzung von Stellen, durch Krankenstand und Kündigungen. Neben Unterrichtsausfällen bereitet die Zusammenlegung von Klassen und die damit erhöhte Klassenstärke Probleme. Die Durchführung des Gemeinsamen Unterrichts mit weniger Lehrern und mehr Kindern mit Förderbedarf führt zu zusätzlichen Überlastungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Gesamtsituation in den Schulen des Landkreises SaalfeldRudolstadt und die damit zusammenhängenden Hilferufe hinsichtlich fehlender Lehrkräfte und erschwerter Unterrichtsbedingungen? 2. In welchen Schulen des Landkreises SaalfeldRudolstadt fehlen wie viele Lehrer, Hortner und Sozialpädagogen aufgrund nicht besetzter Stellen, Krankheit, Elternzeit, Kündigung und weiterer Gründe? 3. In welchen Schulen des Landkreises SaalfeldRudolstadt mussten welche Klassen mit welchen Schülerzahlen zusammengelegt werden? 4. Welche Lösungen hinsichtlich Besetzung der freien Stellen hat die Landesregierung für die jeweiligen Schulen konkret und für wann vorgesehen?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

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Heike Werner

Fragestunde

Ich würde gern in Vertretung von Herrn Holter die Fragen beantworten und würde gern die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantworten. An den 13 Grundschulen des Landkreises SaalfeldRudolstadt ist derzeit bei 88 beschäftigten Lehrerinnen und Lehrern eine Stelle unbesetzt. Dies betrifft die Grundschule Lehesten, die Besetzung der Stelle soll zum 1. März 2021 erfolgen. Ein Abgang an der Grundschule Gorndorf zum 31. Dezember 2020 soll mit einer Neueinstellung ausgeglichen werden. Mit der infrage kommenden Bewerberin steht das Schulamt in Kontakt. Die fehlenden Lehrerwochenstunden von acht Personen, die in Elternzeit oder Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot sind, konnten durch Abordnungen oder Teilabordnungen weitgehend ausgeglichen werden. Insgesamt gibt es derzeit noch Kürzungen im Umfang von 100 Stunden bei ca. 4.000 Sollstunden. Diese erstrecken sich auf die Grundschulen Lehesten, Dittrichshütte, Uhlstädt, Remda, „Marco Polo“, Gorndorf, Rudolstadt-West, Leutenberg und Könitz. In den Grundschulen Schwarza und Gorndorf wurden jeweils zwei 3. Klassen zu einer Klasse mit 30 Schülern zusammengelegt. An den Regelschulen im Landkreis sind 103 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt, sieben Stellen sind unbesetzt. Davon können drei zeitnah besetzt werden. Eine Stelle wird durch einen Lehrer vertreten, der bereits aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und nun über das Programm „Grau macht schlau“ beschäftigt ist. Es gibt vier langzeiterkrankte Lehrerinnen und Lehrer und vier Lehrerinnen, die im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes nicht im Dienst sind. Es wird mit schulorganisatorischen Maßnahmen entgegengewirkt. Die Schüler der drei ehemaligen 9. Klassen an der Regelschule in Rudolstadt werden in diesem Jahr in zwei 10. Klassen mit insgesamt 56 Schülern unterrichtet. An der Thüringer Gemeinschaftsschule in Kaulsdorf wurden zwei 10. Klassen zu einer Klasse mit 30 Schülern zusammengelegt. An den vier Gymnasien im Landkreis sind 186 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt, es sind vier Stellen unbesetzt. Acht Lehrerinnen und Lehrer sind langzeiterkrankt. 17 Lehrerinnen sind im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes nicht im Dienst. Im Bereich Förderschulen sind der Landesregierung derzeit keine strukturellen Probleme bekannt. Am Staatlichen Berufsbildungszentrum des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ist die Lehrersituation bedingt durch sieben langzeiterkrankte bzw. im Beschäftigungsverbot befindliche Kolleginnen und Kollegen in einigen Fächern besonders angespannt. An der Berufsfachschule Wirtschaft wurde aus diesem Grund der Unterricht in der Fachpraxis gekürzt und die Gruppenteilung in Absprache mit den betroffenen Lehrern teilweise aufgehoben. Es fällt Mehrarbeit an. An der Staatlichen berufsbildenden Schule für Gesundheit und Soziales in Saalfeld ist die Situation vergleichbar. Im Übrigen gab es auf die kurzfristige Abfrage keine Rückmeldungen. Zu Frage 4: In Bezug auf die Maßnahmen der Landesregierung und des Parlaments als Gesetzgeber seien hier einige beispielhaft genannt: die Wiedereinführung der Verbeamtung, die Lehrergewinnungskampagne, die Anhebung der Besoldung der Regelschullehrerinnen und -lehrer, der alsbald die Grundschullehrerinnen und lehrer folgen sollen, ‑ die zur Verfügung stehenden Stellen für befristete Einstellungen zum Ausgleich von Elternzeiten und Langzeiterkrankungen, befristete Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern, die bereits aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, die verstärkte Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern. Im TMBJS wird das Thema „Unterrichtsabsicherung“ von einer eigens eingerichteten Stabsgruppe aktiv begleitet. Darüber hinaus erfolgt eine Vielzahl von insbesondere organisatorischen Maßnahmen, die die Schulämter und Schulen tagtäglich zur Anwendung bringen und in den Antworten der Fragen 1 bis 3 teilweise aufgezeigt wurden. Daher mein ausdrücklicher Dank an die Beschäftigten für ihre Arbeit und bei Ihnen bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es Nachfragen?

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Vielen Dank für die Beantwortung zunächst. Sie hatten ja in Ihren Ausführungen auch die Zusammenlegung von Klassen erwähnt. Wie beurteilt die Landesregierung die Größe der Klassen gerade mit 30 Schülern Klassenstärke und die damit verbundene Qualität des Unterrichts?

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Heike Werner

Fragestunde

Wir setzen hier auf die qualitätsvolle Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die mit großen Klassen auch durchaus umgehen können. Es ist sorgfältig abgewogen worden, an welchen Stellen Zusammenlegungen tatsächlich möglich und umsetzbar sind. Insofern gehen wir davon aus, dass die Qualität dabei keinen Abbruch nehmen wird.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Und noch eine zweite Frage – gerade hinsichtlich der Regelschule in Rudolstadt und der Grundschule in Gorndorf gab es ja entsprechende Presseberichte: Inwieweit wird hier Abhilfe in Richtung der Lehrkräfte stattfinden? Denn hier besteht ja eine besondere Situation.

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Heike Werner

Fragestunde

Da mir die Presseberichte jetzt nicht bekannt sind, kann ich Ihnen das im Detail nicht beantworten, würde Ihnen das gern nachreichen wollen, aber noch mal auf die Antwort zur Frage 1 verweisen. Es gibt hier einen engen Kontakt des Schulamts mit den Schulen und es wird versucht, durch verschiedene organisatorische Maßnahmen hier auch Abhilfe zu schaffen.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Nein, dann vielen Dank, Frau Ministerin Werner. Die nächste Frage stellt Herr Abgeordneter Walk, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/1723 – korrigierte Fassung –.

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Maik Kowalleck CDU

Fragestunde

Kontaktbereichsbeamte der Thüringer Polizei Medienberichten aus dem Jahr 2019 zufolge plante die Landesregierung mehr Kontaktbereichsbeamte in den Stadtteilen und Ortschaften einzusetzen. Ihre Zahl sollte sich demnach schrittweise von 192 auf bis zu 240 erhöhen. Zuletzt forderte auch der Bürgermeister von Bad Langensalza eine stärkere Polizeipräsenz vor Ort und wandte sich diesbezüglich an das Innenministerium. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Dienstposten waren jeweils mit Stichtag 1. Januar 2014, 1. Januar 2019 und 1. September 2020 mit Kontaktbereichsbeamten besetzt? 2. Wie viele Dienstposten werden in den Jahren 2021 bis 2023 mit Kontaktbereichsbeamten besetzt sein? 3. Welchen Städten und Gemeinden wurden bzw. werden in den Jahren 2020 bis 2023 Kontaktbereichsbeamte neu zugeordnet? 4. Hält die Landesregierung an dem Ziel fest, dass in größeren Bereichen nicht nur ein, sondern zwei Kontaktbereichsbeamte unterwegs sind, und wie begründet sie ihre Auffassung?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Zum 1. Januar 2014 waren 179 von 198 verfügbaren, zum 1. Januar 2019 waren 170 vom 203 verfügbaren und zum 1. Oktober 2020 waren 184 von 203 verfügbaren Dienstposten besetzt. Gegenwärtig befinden sich weitere neun freie Dienstposten im Ausschreibungsverfahren, bei vier Dienstposten steht die Ausschreibung unmittelbar bevor. Die Antwort zu Frage 2: Ein valider Ausblick kann hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben werden. Unbenommen dessen besteht die Bestrebung, alle verfügbaren Dienstposten zu besetzen. Über die Neueinstellungen unter Beachtung der derzeitigen Dienstpostenbesetzungen in den einzelnen Organisationsbereichen ist die weitere Umsetzung des Konzepts zum Kontaktbereichsdienst vorgesehen. So sollen in den kommenden drei Jahren jeweils weitere 15 bis 20 Dienstposten besetzt werden, um die beabsichtigte Gesamtzahl von 240 Dienstposten zu personalisieren. Dieser Stufenplan wird begleitet durch eine diesbezügliche Aus- und Fortbildung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Ausstattungselemente. Es liegt in der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, ob die Wunscheinstellungszahlen von Anwärtern und damit einhergehend die Ausweisung zusätzlicher Planstellen und Stellen entsprechend des für die Thüringer Polizei einschließlich des Kontaktbereichsdienstes ermittelten Personalbedarfs erfolgen sollen. Die Antwort zu Frage 3: Im Jahr 2020 blieben die Dienstpostenzuweisungen für Kontaktbereichsbeamte bislang unverändert. Die gegenwärtigen Planungen zur Erhöhung der Dienstpostenanzahl für Kontaktbereichsbeamte und deren Zuweisung zu den kommunalen Körperschaften stehen in direkter Abhängigkeit zur langfristigen Entwicklung der Personalsituation der Thüringer Polizei. Die Antwort zu Frage 4: Im Jahr 2019 wurde die strategische Ausrichtung des Kontaktbereichsdienstes angepasst und modernisiert. Danach soll in Zukunft der gesamte ländliche Raum des Freistaats Thüringen von Kontaktbereichsbeamten betreut werden. Zusätzlich werden in städtischen Schwerpunktgebieten Kontaktbereichsbeamte eingesetzt. Einzelne Kontaktbereichsbeamte können dabei nach territorialen und taktischen Gesichtspunkten zu Betreuungsgebieten verbunden werden. Dies ermöglicht eine gemeinsame abgestimmte Betreuung der Kontaktbereiche und führt zu einer erhöhten Verfügbarkeit der Kontaktbereichsbeamten durch gegenseitige Unterstützung und Vertretung. Zugleich besteht bei entsprechender Würdigung der Strukturierungskriterien in ausgewählten Fällen die Perspektive, einem Kontaktbereich zwei Beamtinnen oder Beamte zuzuweisen. Zu den Kriterien gehören zum Beispiel die polizeiliche Lage, die Einwohnerzahl und die territoriale Ausdehnung des Bereichs oder auch die Entfernung zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Polizeidienststelle sowie auch soziokulturelle und infrastrukturelle Besonderheiten. Darüber hinaus werden die im Kontaktbereichsdienst tätigen Beamtinnen und Beamten unter Beibehaltung der prägenden Wirkfaktoren nunmehr stärker in die Bewältigung des operativen Einsatzgeschehens einbezogen. Damit einhergehend ist bei Bedarf ausdrücklich die Möglichkeit der Doppelstreife eröffnet, sobald es die Lage erfordert. So können auch gefahrenträchtige Aufgaben vollzugspolizeilichen Eingriffshandelns bei Wahrung der Grundsätze der Eigensicherung erfüllt werden. Diese Option führt ausdrücklich nicht zu einer grundsätzlichen Pflicht zur Durchführung des Kontaktbereichsdienstes als Doppelstreife, sondern erfolgt in Abhängigkeit vom konkreten Auftrag. Die diesbezügliche Anpassung der Ausstattung wurde bereits in den Blick genommen und findet aktuell im Bereich der Funkstreifenwagen und der Schutzausstattung Umsetzung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Gibt es Nachfragen? Eine. Bitte.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt die Vorzüge der Kontaktbereichsbeamten gelobt und auch dargelegt, dass das Land deren Anzahl ausbauen will. So möchte ich mal ganz konkret nachfragen: Es gibt im südlichen Landkreis Sonneberg, genauer gesagt in der Gemeinde Föritztal, seit Jahren die Bemühungen nach einem Kontaktbereichsbeamten, es gibt positive Stellungnahmen auch von der LPI in Saalfeld und dennoch ist da noch nichts geschehen. Können Sie mir die Gründe dafür nennen?

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Götze

Fragestunde

Die Gründe liegen darin, dass wir an den Polizeidienststellen jetzt die polizeiliche Grundversorgung zunächst sicherzustellen haben – nicht jetzt, sondern das ist immer unsere Aufgabe. Das erforderliche Personal steht uns leider nicht zur Verfügung, um die jetzt vorgesehenen Kontaktbereichsbeamtenstellen auch besetzen zu können. Das heißt, wir müssen erst ausbilden. Das ist die Frage, die wir auch gestern schon diskutiert haben. Die verstärkte Ausbildung wird dazu führen, dass wir mehr Personal in die Dienststellen bringen können und dann auch in der Lage sind, die von Ihnen angefragten Stellen zu besetzen.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Weitere Nachfragen? Nein. Dann vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Tischner, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/1728.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle GreizIrchwitz In den Jahren 2016 bis 2018 wurde die Grundschule in Greiz-Irchwitz grundlegend durch den Schulträger saniert. Insgesamt wurden hierfür durch den Landkreis Greiz rund 2,4 Millionen Euro investiert. Neben der Instandsetzung der Bausubstanz stand vor allem die energetische Sanierung des Gebäudes sowie die Erneuerung der kompletten Haustechnik im Mittelpunkt der Anstrengungen. Parallel dazu erfolgte in einigen Bereichen eine Neustrukturierung der Räumlichkeiten sowie der Außenbereiche. Ebenfalls im Jahr 2018 erfolgte leider die Schließung der auf dem Grundschulgelände befindlichen Turnhalle wegen sicherheitsgefährdenden Baumängeln. Traditionell wurde die Turnhalle durch die Grundschule und ansässige Vereine rege genutzt. Eine Sanierung ist für die Durchführung des Schul- und Vereinssports dringend nötig. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Auswirkungen auf den Schulsport, die Stundentafel und das Vereinsleben hat die Schließung der Turnhalle Irchwitz? 2. Welche Baumängel und damit verbundene Sanierungsbedarfe bestehen an der Turnhalle Irchwitz? 3. Gibt es bereits konkrete Planungen zur Sanierung und Wiedereröffnung der Turnhalle? 4. In welcher Höhe wird sich der Freistaat Thüringen an den Kosten der Sanierung beteiligen?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

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Karawanskij

Fragestunde

Vielen Dank. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Sportunterricht findet aufgrund der Schließung ersatzweise in der Kurt-Rödel-Sporthalle statt, wobei die Wegeaufsicht durch eine Erzieherin erfolgt. Es kann überwiegend nach der Stundentafel der Grundschule abgesichert werden. Lediglich für die Klasse 4 erfolgt derzeit eine Kürzung um eine Wochenstunde. Zu den Auswirkungen auf das Vereinsleben liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 2, was die Baumängel und den damit verbundenen Sanierungsbedarf betrifft: Neben dem allgemeinen schlechten baulichen Zustand des Sporthallengebäudes und Feuchteschäden im Mauerwerk bestehen insbesondere Mängel in den Bereichen Heizung, Sanitär und Elektro und daneben ist auch eine Erneuerung der Deckenkonstruktion sowie die Herstellung der Barrierefreiheit dringend erforderlich. Der vom Landkreis zur Abstellung dieser Mängel benannte Investitionsbedarf beträgt etwa 1,18 Millionen Euro. Zur dritten Frage, ob es bereits konkrete Planungen zur Sanierung und Wiedereröffnung der Turnhalle gibt: Der Landkreis beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle und hat das Vorhaben daher beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Förderung aus Mitteln des Sportstättenbaus angemeldet. Laut den vorliegenden Anmeldeunterlagen soll die Bauplanung bis zum Jahr 2021 abgeschlossen werden. Die bauliche Umsetzung ist vom Juni nächsten Jahres bis Dezember 2022 vorgesehen, sodass eine Wiedereröffnung im Jahr 2023 erfolgen könnte. Zur vierten Frage, in welcher Höhe sich der Freistaat an den Kosten der Sanierung beteiligen würde: Dazu sind momentan keine belastbaren Aussagen zu einer möglichen Beteiligung des Freistaats an der Finanzierung des Vorhabens möglich. Im Rahmen der Sportstättenförderung des TMBJS, zu der eine Vorhabenanmeldung vorliegt, würde der Fördersatz grundsätzlich 66 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Hier bedarf es allerdings – Sie wissen das – eines Beschlusses des Thüringer Landtags über den Haushaltsplan 2021 und der Entscheidung des Bildungsressorts über den Förderplan 2021. Im Anschluss daran werden vonseiten des Landkreises bewilligungsreife Antragsunterlagen vorgelegt werden. Ergänzend möchte ich an der Stelle darauf verweisen, dass der Landkreis Greiz vonseiten des Landes jährliche Investitionspauschalen erhält, die auch ohne konkreten Projektbezug zugewiesen werden. Diese Mittel könnten vom Landkreis selbstverständlich auch für die Sanierung der Sporthalle in Greiz verwendet werden.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Die nächste Frage stellt Abgeordneter Henke, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/1729.

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Jörg Henke AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Bevölkerungsentwicklung und Arbeitslosigkeit im Altenburger Land Seit vielen Jahren hat der Landkreis Altenburger Land einen stark überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen, der insbesondere durch die Abwanderung (ca. 2.000 Personen pro Jahr) bedingt ist. Zugleich liegt die seit Beginn der Corona-Maßnahmen auch noch deutlich angestiegene Arbeitslosenquote vor allem bei Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren weiterhin über dem Thüringer Durchschnitt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2015 ergriffen, um der unvermindert starken Abwanderung aus dem Landkreis Altenburg entgegenzuwirken? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2015 gegen die hohe Gesamt- und besonders die Jugendarbeitslosigkeit speziell im Landkreis Altenburg ergriffen und welche Resultate wurden durch diese Maßnahmen erzielt? 3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die infolge der Corona-Maßnahmen gestiegene Arbeitslosigkeit speziell im Landkreis Altenburg zu bekämpfen?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage beantworten. Bevor ich auf die Fragen im Einzelnen eingehe, möchte ich darauf hinweisen, dass die amtliche Statistik des TLS für das Altenburger Land einen deutlich abnehmenden Wanderungsverlust aufweist, der sich in den letzten Jahren in ein Wanderungsgewinn gewandelt hat. Seit 2015 ist mit Ausnahme des Jahres 2017 im Landkreis Altenburger Land stets ein Wanderungsgewinn zu beobachten. Die Arbeitslosenquote der jungen Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren liegt im Altenburger Land zwar etwas über dem Thüringer Durchschnitt, im Altenburger Land werden jedoch keineswegs die ungünstigsten Quoten ausgewiesen. Im Jahresdurchschnitt war dies leider in der Stadt Gera der Fall. Im August 2020 wurde für fünf Thüringer Kreise eine höhere Jugendarbeitslosigkeit als im Altenburger Land ermittelt. Nun zu den Fragen im Einzelnen. Zu Frage 1: Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2015 umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den demografischen Wandel auch im Altenburger Land abzufedern. Einige Beispiele kann ich hier ansprechen. So förderte die Serviceagentur Demografischer Wandel in der Zuständigkeit des TMIL seit 2015 konkrete Projekte vor Ort. Seither konnten im Landkreis Altenburger Land in verschiedenen Gemeinden zwölf Projekte und Maßnahmen mit finanziellen Mitteln des TMIL in Höhe von 181.000 Euro unterstützt bzw. angeschoben werden. Das waren Projekte wie der Sportplatz der Gemeinde Lumpzig, das Altenburger Familienzentrum „Alle unter einem Dach“, die LandCineasten in Göpfersdorf, der Feuerwehrverein in Nischwitz, Gemeinde Rositz, „Generationentreffpunkt Bernsteinhof“ usw. Darüber hinaus wurde das im Landkreis Altenburger Land eigeninitiierte Projekt „Engagement mit Zukunft“ der Wandel-Werte-Wege gGmbH durch die Serviceagentur Demografischer Wandel sowohl inhaltlich als auch fachlich begleitet und unterstützt. Das Altenburger Land wurde mit Mitteln der Regionalentwicklung von 2010 bis 2016 über eine Wachstumsinitiative mit einer Zuwendung von insgesamt 248.000 Euro gefördert. Die Initiative unterstützt regional bedeutende Vorhaben in einzelnen Kommunen, die zumeist zügig umgesetzt werden konnten und von denen strukturwirksame und nachhaltige Effekte für die Region zu erwarten sind. Auch das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ hat zusätzliche Mittel für den Landkreis zur Verfügung gestellt. Die ursprünglichen 70.000 Euro, die das Altenburger Land für Familienfördermaßnahmen noch 2014/2015 jeweils zur Verfügung hatte, sind in diesem Jahr beispielsweise bei 627.000 Euro. Das sind natürlich sehr viele zusätzliche Mittel, die genau für Familienfreundlichkeit dem Landkreis zugutekommen. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat für ganz Thüringen seit Jahren Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosigkeit und dabei auch der Jugendarbeitslosigkeit ergriffen, die jedoch nicht regional ausgerichtet oder gar begrenzt sind, sondern für den Freistaat insgesamt gelten. Maßnahmen der Integration für langzeitarbeitslose Menschen und zur Armutsbekämpfung, zur Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung fallen in das Förderspektrum aus dem Europäischen Sozialfonds. Ferner werden aus Landesprogrammen Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung und für die Integration von Geflüchteten unterstützt. Aufzählungen im Einzelnen würden den Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage sprengen, aber das sei hier zumindest an der Stelle so noch einmal erwähnt. Zudem greifen natürlich auch hier die verschiedenen Fördermöglichkeiten der Arbeitsagenturen und Jobcenter nach dem SGB III und SGB II. Ich will hier besonders auf die neu gegründete Jugendberufsagentur im Jahr 2018 hinweisen. Auch hier hat das Land diese Initiative des Landkreises mitunterstützt und auch in Teilen mitfinanziert. Ich empfehle der Fraktion der AfD hierzu einen Blick in unseren monatlichen Arbeitsmarktbericht und die umfangreiche Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit, die jedem zur Verfügung steht. Zu Frage 3: Auch hier nutzt der Freistaat alle Möglichkeiten zur Vermeidung von steigender Arbeitslosigkeit im Rahmen der ESF- und Landesprogramme, die ich bereits zu Frage 2 erwähnt habe. Insbesondere sei hier allerdings die deutlich verbesserte Kurzarbeiterregelung genannt, durch die der Anstieg der Arbeitslosigkeit insgesamt begrenzt werden konnte. Im Altenburger Land liegt die Quote aktuell bei 7,3 Prozent. Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit haben wir die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Blick und stimmen regelmäßig notwendige Maßnahmen ab. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Ministerin Werner. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Aust, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/1730.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Fragestunde

Danke, Herr Vorsitzender. Gestatten Sie, dass ich die Mündliche Anfrage von Herrn Aust übernehme. Rückkehr-Konzept Krankenhäuser In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Aust in Drucksache 7/1619 vom 9. September 2020 kündigte die Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie an, dass in Kürze die Veröffentlichung des „RückkehrKonzepts Krankenhäuser“ als Fortschreibung des „COVID-19-Konzepts Beatmung“ erfolgen würde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann wird das neue Konzept „Rückkehr-Konzept Krankenhäuser“ der Öffentlichkeit vorgelegt? 2. Welche Akteure waren an der Erarbeitung des neuen Konzepts „Rückkehr-Konzept Krankenhäuser“ beteiligt? 3. Was sind die Eckpunkte des neuen Konzepts „Rückkehr-Konzept Krankenhäuser“? 4. Welche Erkenntnisse konnten aus dem „COVID-19-Konzept Beatmung“ gewonnen werden? Vielen Dank.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Das „Rückkehr-Konzept Krankenhäuser“ wurde am 11. September 2020 an die Thüringer Krankenhäuser und am 15. September an die Mitglieder des Clusters „Stationäre Versorgung“ versandt sowie auf der Internetseite des TMASGFF veröffentlicht. Zu Frage 2: Das Konzept wurde im Cluster „Stationäre Versorgung“ erarbeitet, dem unter anderem Experten des Universitätsklinikums Jena zu medizinischen Fragen, Mitarbeiter des TMIK zu Fragen des Rettungsdiensts, die Landeskrankenausgesellschaft und Vertreter der Kostenträger angehören. Zu Frage 3: Das Konzept ist auf der Internetseite des TMASGFF als PDF-Datei abrufbar. Zu Frage 4: Es bestand schon bei der Erarbeitung des COVID-19-Versorgungskonzepts Thüringen, Stand 06.04.2020, Konsens dahin gehend, eine gegliederte Versorgungslandschaft für die Versorgung der COVID-19-Erkrankten aufzubauen, in der sich die Krankenhäuser entsprechend ihrem Versorgungsauftrag und Leistungsvermögen in regionalen Verbünden organisieren. Die erfolgreiche Behandlung des schwer erkrankten Teils von COVID-19Patienten wird von der Verfügbarkeit von und dem Zugang zu Beatmungsplätzen in Krankenhäusern abhängen. Die Corona-Pandemie ist zwar noch nicht für beendet erklärt worden und ihre Auswirkungen werden sich erst in frühestens zwei bis drei Jahren zuverlässig analysieren und bewerten lassen, aber es kann schon jetzt geschlussfolgert werden, dass sich die gestufte Versorgung nach dem COVID-19-Versorgungskonzept Thüringen insgesamt bewährt hat. In dem europäischen Vergleich zu den Entwicklungen in besonders betroffenen Regionen Italiens, Spaniens, Großbritanniens oder Frankreichs ist im bisherigen Verlauf der Pandemie deutlich geworden, dass flächendeckend verfügbare und leistungsfähige Strukturen wichtig sind, insbesondere in der stationären Versorgung. Eine wichtige Erkenntnis ist weiterhin, dass es für eine gute, leistungsfähige Versorgung von COVID-19-Patienten erforderlich ist, dass die Krankenhäuser und Intensivstationen ihre Kapazitäten erhöhen und sich miteinander abstimmen. Dafür waren und sind alle Thüringer Krankenhäuser erforderlich. Kein Krankenhausstandort ist entbehrlich. Das gilt insbesondere für ein Flächenland wie Thüringen und trifft vor allem auf kleinere Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung zu. Das lässt sich vor allem auch im Gegensatz zu den Aussagen der Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2019 feststellen. Zudem ist es gelungen, dass die Krankenhäuser in den Versorgungsregionen die Versorgung von COVID-19-Erkrankten untereinander abstimmten. Dabei arbeiten sie in dem von Prof. Dr. Bauer, Direktor der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin am Universitätsklinikum Jena, aufgebauten und betreuten intensivmedizinischen Netzwerk entsprechend ihres Versorgungsauftrags zusammen. Herzlichen Dank.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Ministerin Werner. Gibt es Nachfragen dazu? Das ist nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Schubert, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/1732.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nebenwirkungen der Pandemie In den ersten Monaten der Pandemie wurden viele private und auch gemeinnützige Träger und Anbieter betreuerischer und pflegerischer Leistungen bei der Beschaffung von Schutzbekleidung und aus‑ rüstung durch das Land und die Kommunen unterstützt. Die Materialien wurden dann durch die Kommune an Träger, Private und Einrichtungen übergeben. Die Rechnung, die durch die Kommune an die jeweiligen Träger gestellt wird, enthält auch eine Verwaltungskostenpauschale. Die Pauschale wird nicht je Verpackung – Karton, Behälter oder Ähnliches – berechnet, sondern je darin enthaltener Stückzahl. So entsteht für einen Behälter von 100 Einweghandschuhen eine zusätzliche, von der Stadt in Rechnung gestellte Verwaltungskostenpauschale von 100 mal 0,20 Euro, also 20 Euro. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es zulässig, dass die Kommune für die Bereitstellung dieser Materialien eine Verwaltungskostenpauschale in Rechnung stellt, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 2. Ist es zulässig, diese Pauschale je Stück Einzelgegenstand, der sich in einer geschlossenen Verpackung befindet, zu berechnen, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 3. Hält die Landesregierung die Höhe der Pauschale in diesem obigen Fall, bei dem sich der Preis der Handschuhe verdreifacht, für angemessen und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 4. Wird die Landesregierung diesen Vorgang zum Anlass nehmen, die Basis der Verwaltungskostenpauschale-Berechnung und Anwendung in den ‑ Thüringer Städten und Landkreisen zu überprüfen, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

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Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. Bevor ich mit der eigentlichen Beantwortung zu den Fragen beginne, allerdings noch eine kurze allgemeine Anmerkung: Die Mündliche Anfrage oder der Sachverhalt, der dort geschildert wird, ist sehr abstrakt und wenig konkret dargestellt. Infolge dessen war eine genaue Sachverhaltsermittlung und damit einhergehend eine umfassende rechtliche Würdigung, wie wahrscheinlich intendiert, nicht möglich. Insbesondere konnte den Angaben nicht entnommen werden, ob die hier namentlich nicht benannte Gemeinde im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis tätig wurde bzw. aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen sie die bezeichnete Verwaltungskostenpauschale erhoben hat. Vor diesem Hintergrund sind die jetzt darzustellenden Antworten grundsätzliche Ausführungen zum geltenden Recht in Thüringen. Zu Frage 1: Soweit eine Gemeinde Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt, erhebt sie Verwaltungskosten, also Gebühren und Auslagen, aufgrund § 1 Nr. 2 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Verwaltungskostenordnung nach § 21 eben dieses Gesetzes. Diese Verwaltungskosten werden als öffentlich-rechtliche Geldleistung erhoben, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistung durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahmen dem Verwaltungskostenschuldner auferlegt werden. Soweit die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis tätig wird, kann sie gemäß § 2 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes als Gegenleistung für die Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeiten, welche auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse eines Einzelnen vorgenommen werden, Verwaltungsgebühren erheben. Diese Erhebung erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis der Gemeinde. Sie kann aber auch anstelle einer solchen Kostensatzung das Verwaltungskostengesetz nebst Gebührenverzeichnis für den eigenen Wirkungskreis für anwendbar erklären. Zu Frage 2: Im Falle des Handelns der Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis ist hinsichtlich der Gebühren und der Auslagen zu differenzieren. Bei Gebühren bildet die Grundlage zunächst der durchschnittlich notwendige Verwaltungsaufwand. Da die Gebührenbemessung im Regelfall dem Äquivalenzprinzip unterliegt, ist neben dem Verwaltungsaufwand auch der Umfang, die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind Gebühren grundsätzlich pauschalierend und typisierend zu bemessen und entsprechend zu normieren. Mit der Erhebung von Auslagen sollen der Verwaltung die Aufwendungen abgegolten werden, die im Zusammenhang mit einer öffentlichen Leistung in besonderer Weise entstanden sind. Auslagen können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auch in pauschalierter Form in einer Verwaltungskostenordnung bestimmt werden. Soweit Verwaltungskosten von der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis erhoben werden, erfolgt die Gebührenbemessung unter Berücksichtigung des Interesses der Gebührenpflichtigen und nach dem Verwaltungsaufwand. Die Höhe der Gebühren muss dabei – ebenso wie beim Handeln im übertragenen Wirkungskreis – unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Amtshandlung stehen. Zu Frage 3: Wie eingangs erwähnt, konnte der Sachverhalt im konkreten Fall nicht ermittelt werden. Daher bleibt unklar, welcher tatsächliche Aufwand der Gemeinde von der Pauschale abgedeckt werden soll. Insoweit möchte ich an dieser Stelle auf die Antwort zu Frage 2 verweisen, wonach die Bemessung der Höhe einer Gebühr sowohl im übertragenen als auch im eigenen Wirkungskreis dem schon erwähnten Äquivalenzprinzip unterliegt. Zu Frage 4: Aufgrund des abstrakt dargestellten Sachverhalts wird kein Anlass gesehen, die Berechnung der Verwaltungskostenpauschale in den Thüringer Gemeinden zu überprüfen. Insbesondere lässt sich der Anfrage nicht entnehmen, welche Thüringer Verwaltungskostenordnung im vorliegenden Sachverhalt als Rechtsgrundlage zugrunde gelegt wurde. Vielen Dank.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Bitte. Es gibt eine Nachfrage.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Gestatten – zwei. Frau Staatssekretärin, es handelt sich tatsächlich um einen konkreten Fall aus der Stadt Gera. Die konkrete Rechnung, die den Pflegedienst erreicht hat, liegt uns in Kopie vor. Ich würde jetzt noch einmal zwei Nachfragen stellen. Erstens: Gibt es aus Ihrer Sicht eine Vorschrift, die tatsächlich die Kommune bindet, Einzelstückberechnungen vorzunehmen bei der Verwaltungskostenpauschale, oder wäre aus Ihrer Sicht auch eine Gebührenberechnung auf Grundlage von Packungsgrößen möglich? Die zweite Frage: Bewegt sich das tatsächlich in diesem geschilderten konkreten Einzelfall noch in dem von Ihnen angesprochenen angemessenen Verhältnis, wenn sich die Kosten für Einweghandschuhe durch die Verwaltungsgebühren, die in Rechnung gestellt wurden, verdreifachen?

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Schenk

Fragestunde

Das Äquivalenzprinzip berücksichtigt da, wie gesagt, diverse Faktoren. Wir können uns das gern im konkreten Fall noch einmal anschauen. Das gilt auch für Frage 1.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gut. Danke, Frau Staatssekretärin. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Gottweiss, Fraktion der CDU, in Drucksache 7/1734.

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Thomas Gottweiss CDU

Fragestunde

Nachfragen zur Kleinen Anfrage 7/912 – Windkraftanlagen außerhalb von Windvorranggebieten in Thüringen – Sachstand 2020 Mit Drucksache 7/1558 hat das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage 7/912 beantwortet. Daraus ergeben sich folgende weitere Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die installierte Leistung der 464 Windenergieanlagen außerhalb von bestätigten Vorranggebieten Windenergie bzw. der 516 Windenergieanlagen außerhalb von geplanten Vorranggebieten Windenergie? 2. Wie viele und welche der Windenergieanlagen außerhalb von bestätigten Vorranggebieten Windenergie wurden als atypische Einzelfälle in Abweichung zum betreffenden Regionalplan genehmigt? 3. Wie viele und welche der Windenergieanlagen außerhalb von bestätigten Vorranggebieten Windenergie wurden zu einem Zeitpunkt genehmigt, als es noch keine Konzentrationsplanung für die Windenergie in den betreffenden Regionalplänen gab? 4. Bei wie vielen und welchen der Windenergieanlagen unter Frage 3 gab es eine Konzentrationsplanung für die Windenergie im Flächennutzungsplan der betreffenden Gemeinde?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ich gehe davon aus, dass mit der Formulierung „bestätigte Vorranggebiete“ diejenigen Gebiete gemeint sind, die Teil eines wirksamen Regionalplans sind. Die 464 Windenergieanlagen außerhalb von bestätigten Vorranggebieten Windenergie weisen in der Summe eine installierte Leistung von ca. 880 Megawatt auf. Die 516 Windenergieanlagen außerhalb von geplanten Vorranggebieten Windenergie weisen in der Summe eine installierte Leistung von ca. 900 Megawatt auf. Zu Frage 2: Keine. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine verlässlichen Informationen über den damaligen Genehmigungszeitpunkt der Windenergieanlagen vor. Insofern wird nachfolgend auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme abgestellt. Insgesamt sind in Thüringen 145 Windenergieanlagen bis zum 4. Oktober 1999 in Betrieb gegangen. Um welche Windenergieanlagen es sich handelt, kann der in Kürze vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1026 der Abgeordneten Dr. Bergner – Bilanz der bestehenden Windenergieanlagen in Thüringen – entnommen werden. Von diesen 145 Windenergieanlagen befinden sich 76 außerhalb der bestätigten Vorranggebiete Windenergie noch immer in Betrieb. Die mir vorliegende Übersicht über diese 76 Windenergieanlagen möchte ich Ihnen gern in Papierform zur Verfügung stellen. Zu Frage 4: Aufgrund der Entscheidung in den 1990er-Jahren, die Steuerung der Windenergieanlagen in den Regionalen Raumordnungsplänen vorzunehmen, war keine darüber hinausgehende Planung von Konzentrationszonen in den kommunalen Flächennutzungsplänen erforderlich. Rückblickend gab es nur wenige Versuche, die Windenergienutzung über Flächennutzungspläne zu steuern. Diese eingeleiteten Planungen wurden aber nach Inkrafttreten der Regionalpläne nicht weitergeführt. Weitergehende Kenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Es gibt Nachfragen, wie ich sehe. Bitte.

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Thomas Gottweiss CDU

Fragestunde

Herr Staatssekretär, die Kleine Anfrage 7/912 zielte vor allen Dingen darauf ab, nicht nur herauszufinden, welche Windenergieanlagen außerhalb von Vorranggebieten stehen, sondern auch, wie die dahin kommen, weil die normalerweise Ausschlusswirkung haben. Jetzt haben Sie hier 145 aufgezählt, die vor 1999 installiert wurden, aber es sind insgesamt 446 Windenergieanlagen, die außerhalb von Vorranggebieten stehen. Da Sie weder als atypische Einzelfälle genehmigt wurden, noch Zielabweichungsverfahren gemacht wurden, wie in der Kleinen Anfrage geantwortet wurde, stellt sich natürlich die Frage: Wie kommen die dahin außerhalb von Vorranggebieten, wo es eigentlich ausgeschlossen ist?

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Weil

Fragestunde

Zu der Differenz würde ich noch mal nachliefern. Ich kümmere mich noch mal darum.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Staatssekretär. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit beende ich die Fragestunde an dieser Stelle. Ich gehe davon aus, dass die übrigen Fragen von der Landesregierung dann schriftlich beantwortet werden. Ich komme zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 48 – Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes – und 49 – Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Aus ­ führung des Artikel 10-Gesetzes –, und zwar zur Verkündung der Wahlergebnisse. Zu Tagesordnungspunkt 48 – Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission –: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Henke: abgegebene Stimmen 79, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Henke, entfallen 29 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Thrum: abgegebene Stimmen 79, gültige Stimmen 78, ungültige Stimmen 1. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Thrum, entfallen 28 Jastimmen, 47 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Zu Tagesordnungspunkt 49 – Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission –: abgegebene Stimmen 79, gültige Stimmen 79, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 45 Neinstimmen, es liegen 7 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Frau Abgeordnete Kniese, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Bei der Feststellung der Tagesordnung wurde festgelegt, dass die Tagesordnungspunkte 12, 14 und 18 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden. Um die Abarbeitung gewährleisten zu können, rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 12, danach den Tagesordnungspunkt 14 und danach den Tagesordnungspunkt 18 auf. Sollte danach noch Zeit verbleiben, würde es in der Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt 10 weitergehen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 12 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1718 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Bitte.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, am 17. und 18. September haben der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder beschlossen. Es sieht vor, dass den Städten und Gemeinden die durch die Corona-Krise erlittenen Gewerbesteuerausfälle kompensiert werden. Für Thüringen regelt das Gesetz, dass das Land und der Bund bis zum Jahresende gemeinsam 165 Millionen Euro bereitstellen. Auf das Land Thüringen entfällt somit ein Eigenanteil von 82,5 Millionen. Da Thüringen bereits 100 Millionen Euro zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle an die Gemeinden ausgezahlt hat, muss das Land Thüringen daher keine zusätzlichen Mittel aufbringen, um diese Bundesmittel nun gegenzufinanzieren. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen sieht vor, die 82,5 Millionen Bundesmittel eins zu eins an die Kommunen weiterzureichen. Maßgeblich für die individuellen Zuweisungen der Gemeinden soll wie beim bereits beschlossenen Corona-Hilfsgesetz der Gewerbesteuerdurchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 bezogen auf die gesamten Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden in diesem Zeitraum sein. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die bisherigen Einschränkungen bei den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen zu streichen, sodass alle Gemeinden gleichermaßen einen Ausgleich erhalten können. Die bereits erhaltenen Zuweisungen aus dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen werden dabei gegengerechnet. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Danke, Frau Merz. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner erhält Abgeordneter Bergner von der Fraktion der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist die logische Konsequenz aus der Bundesgesetzgebung. Es geht darum, dass wir die Gelder, die die Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensieren sollen, nun auch an die Kommunen weiterreichen. Schade ist, dass dabei bereits vom Land beschlossene Hilfen angerechnet werden, die wurden ja damals ohne einen Gedanken an Bundesmittel beschlossen. Aber sei es drum, denn vermutlich ist für die meisten Kommunen nicht einmal der Ausfall dieser Einnahmen das wirkliche Problem. Da könnte man jetzt wieder damit anfangen, das Thema „Investitionsstau“ zu diskutieren, wie viele Investitionen in den letzten Jahren liegen geblieben sind und auch heute noch liegen. Aber dazu haben wir auch später noch Gelegenheit, es gibt ja noch einen Tagesordnungspunkt, bei dem das besser passt. Was ich hier noch anmerken möchte, dazu veranlasst mich ein Satz aus der Begründung des Entwurfs im Bund: Von den Geldern, die finanzielle Spielräume zur Stärkung der kommunalen Investitionen schaffen sollen, nämlich Drucksache 364/20, Seite 1, haben wir anscheinend noch nichts gehört, oder? Und da hoffe ich doch, dass wir das dann demnächst in genau solchen Investitionspaketen finden, meine Damen und Herren, und ich hoffe, dass das dabei nicht mit den Corona-Investitionen vermischt wird, mit denen die deutlichen Schuldenaufnahmen begründet werden. Insofern freue ich mich auf eine interessante Debatte zu einem Thema, das hoffentlich bald Hilfe bringt. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Danke, Herr Bergner. Als Nächste erhält Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht noch ein paar Eckpunkte zu dem, was wir heute hier verabschieden. Im Prinzip ist es ja, das hat die Kollegin von der SPD schon gesagt, relativ simpel. Wir reichen Geld durch an die Kommunen. Die Kommunen bekommen insgesamt 182,5 Millionen Euro zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen. Wir haben bereits 100 Millionen Euro durch das Landespaket ausgereicht, jetzt kommen noch mal 82,5 Millionen Euro drauf und die werden verrechnet, obwohl wir nur 65 Millionen Euro hätten weitergeben müssen. Begrenzung aus unserem Gesetzentwurf ist beispielsweise, dass die maximale Anzahl von 100 Euro pro Einwohner aufgehoben wird und 185 Millionen Euro werden auf Gemeinden nach dem Anteil der Gewerbesteuermittel von 2017 bis 2019 verteilt. Wenn nach Feststellung der Kassenstatistik 2020 und 2021 festgestellt wird, dass Kommunen zu viel bekommen haben, müssen sie das Geld zurückzahlen und diese Mittel werden bis zur Höhe von 17,5 Millionen Euro in den Landesausgleichsstock gegeben. Alles was darüber geht, wird auf Kommunen verteilt, die zu wenig bekommen haben. Wir begrüßen natürlich, dass der Bund nun auch ein kommunales Hilfspaket auf den Weg gebracht hat, auch wenn er uns mit der Frist zum 31.12. ganz schön unter Zeitdruck setzt. Wir hoffen aber deshalb auf ein schnelles Verfahren auch im Ausschuss. Zu kritisieren ist aber, dass der Bund seine Hilfen nur auf dieses Jahr begrenzt, obwohl die Krise und damit Ausfälle bei Kommunen und Ländern länger dauern werden. Das zeigen auch die Steuerschätzungen. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass der Bund mit dem gleichen Gesetz die Länder bei Aufwendungen zur Rentenversicherung aus dem Zusatzversorgungssystem der DDR stärker unterstützt. Ab dann werden 50 Prozent statt bisher 40 Prozent gezahlt und Kommunen bei den Kosten der Unterkunft von 50 auf 75 Prozent Beteiligung festgesetzt – und dies vor allem dauerhaft, siehe auch dazu die Stellungnahme unserer Grünen auf der Bundesebene. Das ist besonders wichtig, dass das dauerhaft erfolgt. Wenn wir diese Gesetze dann beschließen sollten, werden die Kommunen am Ende dieses Jahres umfangreiche finanzielle Hilfen bekommen haben. Wir hätten uns ein zielgerichteteres Verfahren hier gewünscht. Allerdings werden wir dann im nächsten Jahr evaluieren und weiter diskutieren müssen, wie wir den Kommunen weiter auch unter die Arme greifen können. Wir sollten dann aber auch gründlich diskutieren, was wir mit dem Hilfsprogramm erreichen wollen und wie wir es erreichen wollen. In diesem Jahr war eine solche gründliche Diskussion durchaus schwierig, das sehen wir auch ein. Wir müssen aber irgendwann wieder etwas vorausschauender arbeiten. Ich hoffe, dass wir dann den Kommunen, die Hilfe brauchen, zielgerichtet helfen, aber nicht das begrenzte Geld mit der Gießkanne über das Land verteilen. Hoffentlich haben wir dann nach der Wahl klarere Mehrheitsverhältnisse im Landtag, damit uns das eben auch vernünftig gelingen kann. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Danke, Frau Henfling. Der nächste Redner ist Abgeordneter Urbach von der Fraktion der CDU.

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Jonas Urbach CDU

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Meine sehr geehrten Damen und Herren, klarere Mehrheiten nach einer neuen Wahl können auch Dinge bedeuten, die man nicht möchte, Frau Kollegin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will voranstellen: Auf unsere Kommunen ist Verlass. Dies gilt generell, insbesondere aber in Krisenzeiten wie diesen, das haben wir in den letzten Wochen und Monaten erlebt. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden im Ergebnis des Berliner Koalitionsgipfels von CDU/CSU und SPD vor der Sommerpause für das Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden. Damit wird deutlich, dass wir unsere Kommunen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wie versprochen nicht allein lassen. (Beifall CDU) Die Belastung von 165 Millionen Euro auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung teilen sich Bund und Länder mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hälftig. Und damit wir es nicht aus dem Blick verlieren: Mit dem Mantelgesetz haben wir bereits im Juni dafür gesorgt, dass unsere Gemeinden 100 Millionen Euro aus Landesmitteln erhalten, um die Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 auszugleichen. Berechtigt waren Gemeinden mit mehr als 15 Prozent Gewerbesteueranteil an der Haushaltsfinanzierung in den vergangenen drei Jahren, beschränkt auf 100 Euro pro Einwohner. Zusätzlich wurden als Schlüsselzuweisungen – das ist eine sehr gute Idee gewesen – 85 Millionen Euro für coronabedingte Mehrausgaben für Gemeinden und Landkreise bereitgestellt. Von dieser Summe kamen 35 Millionen Euro auf unsere Initiative hin den Landkreisen zugute. Da war im Ursprungsentwurf für die Landkreise weit weniger vorgesehen. Mit dem heute vorliegenden Gesetz sollen nun die gesamten Mindereinnahmen durch Bundes- und Landesmittel jeweils hälftig ausgeglichen werden. Der Bund wird 82,5 Millionen Euro vollständig eins zu eins an die Gemeinden ausreichen. Damit wird unterstrichen, dass sich die Kommunen auch auf den Bund verlassen können. Mit dem Gesetzentwurf soll nun sichergestellt werden, dass die bisher nicht begünstigten Kommunen vorrangig bedient werden und die überschießenden Mittel dann unter den bereits im Juni 2020 unterstützten Kommunen verteilt werden. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die tatsächlichen Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 sollen durch eine Spitzabrechnung im Frühjahr 2021 festgestellt werden, was natürlich zu individuellen Rückzahlungsverpflichtungen der Gemeinden führen kann. Von den Gesamtzuweisungen des Jahres 2020 in Höhe von 182,5 Millionen Euro werden dann schließlich 165 Millionen Euro zwischen den Gemeinden nach dem individuellen Ausfall verteilt. Und der Unterschiedsbetrag von 17,5 Millionen Euro ergibt sich aus dem überhälftigen Finanzierungsanteil des Landes und soll dem Landesausgleichsstock zugeführt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorliegende Gesetz erfüllt unsere Forderung nach einer Eins-zu-eins-Weiterreichung der Bundesmittel an die Kommunen. Das Jahr 2021 wird aller Voraussicht nach für viele Gemeinden ein grundsätzlich schlechteres Steuerjahr und für viele Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben schmerzlich sein. Problematisch ist aus unserer Sicht eben die bereits erwähnte Rückzahlungsverpflichtung für viele weniger stark betroffene Gemeinden nach der Spitzabrechnung im Frühjahr 2021. Auch wenn dieser finanzielle Schaden womöglich nicht gravierend ins Gewicht fällt – wir wissen es nicht –, ist die politische Verunsicherung bei unseren Kommunen bereits schon jetzt immens. Die Kolleginnen und Kollegen sind unsicher, was eigentlich passieren wird. Und an dieser Stelle werden wir darauf achten, dass wir bereits jetzt im Blick behalten, dass für die möglichen Rückzahlungsverpflichtungen im Frühjahr 2021 eine Lösung gefunden werden muss. Deshalb wollen wir zeitnah auf den von uns angeregten Kommunalgipfel am 8. Oktober mit den kommunalen Spitzenverbänden über mögliche Lösungen sprechen, damit unsere Kommunen auch im Jahr 2021 finanziell handlungsfähig bleiben. Uns ist bewusst, dass wir dann möglicherweise auch über einen weiteren Schutzschirm 2021 für unsere Gemeinden und Landkreise sprechen müssen. Denn eines steht doch fest: Neben den Gewerbesteuerausfällen bei den Gemeinden dürfen wir unsere Landkreise nicht aus dem Blick verlieren, denn auch die Landkreise werden sicherlich mit erheblichen Mehrausgaben zu kämpfen haben. Wir wollen den Landkreisen auch deshalb unter die Arme greifen, damit sie ihre Kreisumlagen im nächsten Jahr nicht weiter erhöhen müssen, denn letztendlich sollen die Kommunen nicht weiter belastet werden. Wir werden daher einer Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss zustimmen und im Ausschuss eine mündliche Anhörung – das ist passiert – der beiden kommunalen Spitzenverbände beantragen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Danke, Herr Urbach. Die nächste Rednerin ist Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich muss kurz auf Herrn Bergner eingehen, der ja moniert hat, dass wir leider nicht noch mal die 100 Millionen oder die 82,5 Millionen obendrauf packen für die Kommunen. Ich muss ganz ehrlich sagen, das hat vorher niemand so angekündigt. Sie wissen alle, dass das Geld nicht mehr so locker sitzt. Wir würden den Kommunen gern mehr geben, aber es ist momentan in der aktuellen Haushaltslage und mit Blick auf die nächsten Jahre einfach nicht drin. Deswegen lieber konstruktiv darüber reden und sehen, wie wir die Kommunen in den nächsten Jahren stützen. Was ich auch sagen muss: Das Land hat mit den bereits zugesagten Zahlungen schon längst reagiert. Wenn wir gewartet hätten, bis der Bund diesen Beschluss getroffen hat, hätten die Kommunen bis jetzt noch nicht die anderen 200 Millionen erhalten. Die Auswirkungen der Pandemie und des damit verbundenen Shutdowns haben unsere Unternehmen schwer getroffen. Dies spüren zunehmend auch die Kommunen, weil ihnen durch das Wegbrechen der Gewerbesteuereinnahmen eine der wichtigsten Quellen in ihren Haushalten abhandenkommt. Die September-Steuerschätzung zeigt, dass in den kommenden Jahren nicht mit einer schnellen Erholung bei den kommunalen Steuereinnahmen zu rechnen ist. Im Gegensatz zum Jahr 2020, wo der Rückgang etwas geringer ausfällt als erwartet, zeigt die September-Steuerschätzung, dass die Städte und Gemeinden in den Jahren 2021 bis 2024 sogar mit noch weniger Einnahmen auskommen müssen als noch im Mai erwartet. Verglichen mit 2019 belaufen sich die Mindereinnahmen auf jährlich rund 100 Millionen Euro. Die SPDFraktion ist fest entschlossen, die Kommunen in dieser schwierigen Situation weiter zu unterstützen. (Beifall CDU, SPD) Denn die finanzielle Situation der Gemeinden hat unmittelbare Auswirkungen auf die Lebenswelt der Menschen in Thüringen. Dabei geht es nicht weniger als darum, unsere Städte und Gemeinden als die Zentren gesellschaftlichen Zusammenlebens zu erhalten und zu unterstützen. Es geht um gute Kinderbetreuung in den Kindergärten und um gute Bedingungen für wichtige ehrenamtliche Vereinsarbeit. Es geht um den Erhalt und Ausbau einer den Bürgerinnen und Bürgern dienenden Infrastruktur. Aus diesen Gründen hat die Koalition bereits im Frühjahr 2020 auf dem Höhepunkt der bisherigen Krise mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Thüringer Kommunalfinanzen ein erstes Hilfspaket für die Kommunen auf den Weg gebracht. Damit sind wir gegenüber dem Bund in Vorleistung gegangen und haben den Gemeinden 100 Millionen Euro zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle, 85 Millionen Euro als pauschale Zuweisungen und weitere 15 Millionen Euro für die besonders von der Krise betroffenen Kurorte bereitgestellt, insgesamt also schon 200 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, meine Fraktion hat dabei stets betont, dass es nach diesem Gesetz einen zweiten wichtigen Schritt braucht, bei dem auch der Bund seinen Beitrag leisten muss, und den wollen wir mit dem vorliegenden Gesetz gehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, diese 82,5 Millionen Euro eins zu eins weiterzureichen. Außerdem werden die Kappungsgrenzen aufgehoben und alle Gemeinden werden nun von diesen Mitteln profitieren. Insgesamt – und das will ich noch mal herausheben – stellen wir den Kommunen also 282,5 Millionen Euro bereit, um die finanziellen Folgen der Krise vorerst zu bewältigen. Ich möchte hier ausdrücklich für eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs werben, denn das Bundesgesetz sieht vor, dass wir die zusätzlichen Mittel bis zum Jahresende zur Auszahlung bringen müssen, und sie werden dringend gebraucht. Trotz dieses Zeitdrucks bin ich aber zuversichtlich, dass wir im Innen- und Kommunalausschuss wie auch beim anstehenden Kommunalgipfel ausgiebig Gelegenheit haben werden, diesen Gesetzentwurf zu diskutieren. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe eingangs bereits skizziert, vor welchen finanziellen Herausforderungen, neben dem demografischen und wirtschaftlichen, die Städte und Gemeinden in Thüringen in den nächsten Jahren stehen. Wir begrüßen daher, dass dies auch in der kommenden Woche zwischen Koalition, Opposition und den kommunalen Spitzenverbänden beraten werden soll. Wir erhoffen uns von diesem Termin gute Gespräche, vor allem aber gute Ergebnisse im Sinne der Thüringer Kommunen. Als einen ersten Baustein hat die Koalition mit dem heutigen Gesetzentwurf einen Vorschlag auf den Tisch gelegt. Ich gehe davon aus, dass sich auch die Opposition mit Vorschlägen, von denen wir sicher bald erfahren werden, konstruktiv und vor allem ergebnisorientiert an dieser Debatte beteiligt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Danke, Frau Merz. Ich rufe nun Abgeordneten Kießling von der Fraktion der AfD auf.

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Olaf Kießling AfD

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, wir beraten das Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung anderer Vorschriften – so weit der Text. Allein der Name des Gesetzes zeigt schon, dass es in Summe natürlich nicht so einfach ist. Im Grundsatz ist natürlich eine Stabilisierung der Gemeindefinanzen sinnvoll, hilfreich und auch von unserer Fraktion zu begrüßen. (Beifall AfD) Doch wie sieht es im Detail aus? Wie Sie richtig in der Einführung zu Ihrem Gesetzentwurf festgestellt haben, sind durch die Maßnahmen zur Eindämmung der sogenannten Corona-Pandemie durch Bund und Land die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden massiv eingebrochen, welche einen wesentlichen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage darstellen. Da das Land Thüringen gemäß Gesetz neben dem Bund auch verpflichtet ist, für eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinden zu sorgen, so ist es nur logisch und konsequent, ein entsprechendes Ausgleichsgesetz auf den Weg zu bringen. Sie wollen einen pauschalen Ausgleich für im Jahre 2020 zu erwartende Gewerbesteuermindereinnahmen zahlen. Dazu stellt der Bund unserem Freistaat Mittel in Höhe von 165 Millionen Euro zur Verfügung. So weit, so gut, könnte man sagen. Sie wollen aber die bisher gezahlten Hilfsgelder in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 auf diese Zahlung an die Gemeinden anrechnen. Herr Bergner ist richtigerweise schon darauf eingegangen. Um dies möglich zu machen, soll nun das Finanzausgleichsgesetz geändert werden, um die weiteren Ausgleichszahlungen bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahl berücksichtigen zu können. Ebenso sollen weitere Bestimmungen zur Prüfung angepasst werden. – So weit ist es ja noch in Ordnung. Allerdings haben die Kommunen von den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen nur Geld erhalten, sofern deren Einnahmen aus der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen um mindestens 15 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 eingebrochen sind. Hier wird es logischerweise aufgrund dieser Berechnung zu Ungerechtigkeiten kommen, auch wenn Sie den Faktor 4 in Ihre Berechnung mit einbezogen haben, da Sie ja von den Zahlen der Oktober-Steuerschätzung ausgehen. Wir haben gerade gehört, dass diese Ungerechtigkeit nun beendet werden soll. Im Punkt D führen Sie aus, dass dem Freistaat durch das Gesetz Mehrausgaben in Höhe von 17,5 Millionen Euro entstehen würden, da Sie ja nun so nett sind, die 100 Millionen Euro doch nicht ganz anrechnen zu wollen und die Hälfte der jetzt zur Disposition stehenden 165 Millionen Euro, also diese 82,5 Millionen Euro, an die Kommunen weiterleiten zu wollen statt eben nur 65 Millionen Euro. Da unsere Kommunen leider chronisch unterfinanziert sind, gerade bei den Aufgaben, die Sie von Rot-Rot-Grün aus dem Land – auch von der CDU vom Bund aus – an die Kommunen weiterdelegiert haben, so wäre es zu begrüßen, sofern denn diese 17,5 Millionen Euro tatsächlich an die Kommunen gezahlt werden würden, ohne § 24 FAG zu bemühen. Doch Sie wären nicht Die Linke, wenn Sie denn nicht das Geld, was Sie nun als Mehrausgabe deklarieren, von den Kommunen wieder zurückfordern würden, und zwar bereits im Jahr 2021. Meine Vorredner sind auch schon darauf eingegangen: Das wird zu Unsicherheit führen. Natürlich bleibt es der kommunalen Familie erhalten, allerdings nur bei den Kommunen, bei denen Bedarfszuweisungen erforderlich sind. Auch schreiben Sie davon, dass aufgrund Ihrer Berechnungsmethode eventuell sogar mehr als 17,5 Millionen Euro von den Kommunen zurückzuzahlen sind. Hier wollen Sie netterweise dieses zu viel zurückgezahlte Geld an die Gemeinden verteilen, welche nach wie vor mit den Gewerbesteuermindereinnahmen zu kämpfen haben. Problematisch ist Ihr angeführtes Berechnungssystem für den Gewerbesteuerausfall. Sie wollen den Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 netto gemäß Jahresrechnungsstatistik bzw. für das Jahr 2019 gemäß Kassenstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik zugrunde legen. Hier interessieren die tatsächlichen Mindereinnahmen in der Kommune überhaupt nicht, sondern eben nur die Durchschnittswerte der Statistik, was zu kritisieren ist. Ich erinnere nur an die fiktiven Hebesätze, die Sie zugrunde legen, oder auch bei den Soziallasten gehen Sie mit fiktiven Werten ran. Besser wäre es nämlich gewesen, die Kommunen hätten diese Einnahmeverluste in der Gewerbesteuer nie erleiden müssen. Laut Grundgesetz sind Sie verpflichtet, zum wirtschaftlichen Erhalt der Industrie vor Ort beizutragen. Doch dieser Verpflichtung sind Sie in CoronaZeiten oder auch schon zuvor nicht adäquat nachgekommen, im Gegenteil, müssen wir leider feststellen. Die jetzigen Verluste hätten sicherlich auch von den Kommunen besser verkraftet werden können, sofern Sie denn Artikel 106 Abs. 7 des Grundgesetzes nicht so ausgelegt hätten, wie Sie es in der Vergangenheit gemacht haben, und zusätzlich dabei noch das Konnexitätsprinzip missachtet haben. Denn der besagte Artikel im Grundgesetz lautet – ich zitiere –: „Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu. Im übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden […] zufließt.“ – So weit, so gut, das ist der Text des Gesetzes. Aber was ist den Gemeinden bisher zugeflossen? Ein Gutachten des Bielefelder Rechtsprofessors Johannes Hellermann im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits 2017 festgestellt, dass der Kommunale Finanzausgleich wohl teilweise gegen die Thüringer Verfassung verstößt. Als Beispiel nannte er die Vorausberechnung des Finanzbedarfs. Die Landesregierung ist davon ausgegangen, dass die Kosten der Kommunen genauso stark steigen würden wie die Verbraucherpreise, was laut Gutachten unzulässig ist. Die Personalkosten sind bei den Gemeinden deutlich stärker gestiegen als der Verbraucherpreisindex, soll heißen, wie es Frau Schweinsburg in ihrem Schreiben von Ende 2019 mitgeteilt hat, die Landkreise stehen finanziell schlechter da als noch vor fünf Jahren – damals war die CDU dran – und die Kommunen werden mit dem jetzigen KFA finanziell unter Wasser gedrückt. – So weit Frau Schweinsburg. Nun ist der Thüringer Landtag bereits damit beschäftigt, den KFA neu zu regeln bzw. es wurde begonnen, im neu gegründeten Unterausschuss darüber zu reden. Das freut mich sehr, doch dies hätte schon sehr viel eher erfolgen müssen. Daher können wir als AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt in dieser Form ist, nicht so einfach unsere Zustimmung erteilen, aber wir begrüßen natürlich auch hier die finanzielle und notwendige Unterstützung, die Ausgleichszahlungen an die Kommunen. Wir freuen uns auf Verbesserungsvorschläge und auf die Diskussion im Ausschuss. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Kollege. Als Nächster hat Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, ich will zunächst vorausschicken, dass dieser Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ein Beleg dafür ist, dass die Koalition vollumfänglich handlungsfähig ist. Es wurde nämlich schon von Frau Merz vorhin darauf hingewiesen, dass am 17. September der Bundestag und einen Tag später der Bundesrat das entsprechende Gesetz auf den Weg gebracht haben. (Beifall DIE LINKE) Es hat nicht einmal zwei Werktage gedauert, bis die Koalition in der Lage gewesen ist, die Vorgaben des Gesetzes mit einem Vorschlag für ein Landesgesetz entsprechend umzusetzen. (Beifall DIE LINKE) Herr Bergner, es ist jetzt schwierig, aber ich muss es trotzdem erwähnen: Sie haben ja den Investitionsstau auf kommunaler Ebene angesprochen. Der ist unbestritten da und nach wie vor auch noch sehr hoch. Ich warne aber davor, ständig neues Geld auch für Investitionsausgaben zu fordern. Aus einer Anfrage, die ich jetzt gemacht habe – die Antwort ist letzte Woche gekommen –, geht hervor, dass aus dem letzten Investitionsprogramm des Landes, die zwei Mal 50 Millionen Euro aus den letzten zwei Jahren, noch immer 30,6 Millionen Euro nicht abgeflossen sind. Da müssen wir doch eher die Frage stellen, woran das liegt, dass von den 100 Millionen Euro fast ein Drittel noch nicht für kommunale Investitionen umgesetzt werden konnte, bevor wir weitere Mittel fordern. Es ist darauf hingewiesen worden, dass das Land mit dem ersten Corona-Hilfspaket schon Geld für die kommunale Ebene bereitgestellt hat. Da dürfen wir auch einmal ehrlich miteinander umgehen. In dem Hilfspaket sind 200 Millionen Euro an die kommunale Ebene bereits ausgeschüttet worden. Es ist immer von 100 Millionen Euro für die Gewerbesteuermindereinnahmen die Rede gewesen. Wir dürfen ja aber nicht vergessen: Zu den 100 Millionen Euro Gewerbesteuer kommen 85 Millionen Euro hinzu, mit denen wir über die Schlüsselzuweisungen pauschal Mehrausgaben bei den Gemeinden, Städten und auch bei den Landkreisen finanziert haben und 15 Millionen Euro für die Kurorte, Erholungsorte bzw. die Bäder. Das sind in der Summe also 200 Millionen Euro. Jetzt kommen noch einmal 82,5 Millionen Euro dazu. Was noch gar keine Rolle gespielt hat: In dem bundesgesetzlichen Paket werden die Kommunen auch bei den KdU-Kosten entlastet. Das macht für Thüringen noch mal rund 50 Millionen Euro aus. Wenn ich das alles zusammenziehe, sind wir bei rund 330 Millionen Euro an Hilfsgeldern von Bund und Ländern zusammen für die kommunalen Ebene allein in diesem Jahr, bei geschätzten Steuermindereinnahmen von rund 200 Millionen Euro. Da ist eine erhebliche Lücke. Wir haben klar gesagt: Ja, wir gleichen die Steuermindereinnahmen aus, aber wir geben den Kommunen auch noch zusätzliches Geld für die Mehraufwendungen, die sie haben. Herr Urbach, wenn Sie die Kreisumlage vorhin thematisiert haben, da haben Sie einen Vorschlag zumindest angedeutet. Ich will darauf hinweisen, dass die Landkreise mit der aktuellen Situation der gemeindlichen Ebene bei den Steuermindereinnahmen überhaupt kein Problem haben. Erstens haben sie aus dem 185-Millionen-Euro-Paket – das haben Sie selbst erwähnt – auch Geld bekommen. Zweitens haben wir sichergestellt, dass mit den Hilfsmitteln, die wir den Gemeinden und Städten geben, dass die bei der Kreisumlage auch mit berechnet werden. Das heißt: Damit sichern wir nicht nur die Finanzierungsfähigkeit der gemeindlichen Ebene, sondern auch, dass die Landkreise ihren Aufgaben gerecht werden können, weil nämlich davon über das Umlagesystem auch die Landkreise entsprechend profitieren. Von daher sehe ich da auch gar keinen Widerspruch. Herr Urbach, auch Herr Kießling, Sie haben eben die Evaluierungsklausel angesprochen. Ich will nur, Herr Urbach, zu Ihnen sagen: Die haben Sie damals in dem Mantelgesetz mit beschlossen, in dem Sondervermögen, was wir gemacht haben. Das war aus meiner Sicht auch völlig berechtigt, weil wir nicht zulassen können, dass wir in einer Krisensituation durch Hilfsmaßnahmen im Sofortpaket Steuermindereinnahmen überkompensieren. Die Lage vor Ort, das wissen Sie als Kommunalpolitiker auch, ist von Ort zu Ort höchst unterschiedlich. Wir haben im Einzelfall Kommunen, die von dem ersten Hilfspaket, was wir gemacht haben, unzureichend profitieren. Deswegen ist folgerichtig, dass wir jetzt auch noch einmal nachsteuern, weil wir eben über ein bestimmtes Verrechnungsmodell die Mittel auch pauschal ausgezahlt haben. Es gibt Kommunen, bei denen gehen die Hilfszahlungen in etwa so auf, wie das, was man prognostiziert, was die Mindereinnahmen sind. Es gibt aber auch Kommunen, die bekommen höhere Hilfsleistungen als das, was ihre Steuerausfälle tatsächlich sind. Ich verweise auf den Oberbürgermeister von Nordhausen, der erklärt hat, er überweist das Geld zurück, weil er davon ausgeht, dass die Steuerausfälle nicht so hoch sind, und er muss es nächstes Jahr zurückzahlen. Ich verweise an die Gemeinde Wutha-Farnroda im Wartburgkreis, wo der Beigeordnete – also der Amtierende, weil der Bürgermeister nicht im Dienst ist – erklärt hat, die Steuermindereinnahmen belaufen sich de facto gegen null und er geht davon aus, dass er das Geld nächstes Jahr zurückzahlen muss. Das ist auch sachgerecht, denn das Geld fließt in den Landesausgleichsstock und damit wollen wir sicherstellen, dass die Kommunen, die dieses Jahr zu wenig bekommen haben, zumindest nächstes Jahr noch den Nachschlag erhalten, um das Defizit, das Delta, das in diesem Jahr nicht ausgeglichen werden konnte, auch auszugleichen. Wenn wir das nämlich nicht machen würden, dann würden insbesondere diejenigen Kommunen darunter leiden, die dieses Jahr nicht entsprechend ihre Hilfe erhalten haben, die ihnen auch zusteht. Von daher warne ich vor einer solchen Debatte und davor, den Menschen und Bürgermeistern draußen zu versprechen, dass wir an dieser Evaluierungsklausel etwas abändern. Insgesamt freue ich mich auf die Debatte, die wir sicherlich in den Ausschüssen intensiver weiter diskutieren können. Danke. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Vielen Dank, Kollege Bilay. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Frau Staatssekretärin, Sie haben das Wort.

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Schenk

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf soll – das wurde jetzt hinreichend dargestellt – als Grundlage dienen, um einen weiteren Betrag von 82,5 Millionen Euro an pauschalen Leistungen zur Abfederung von Gewerbesteuermindereinnahmen an die Kommunen auszukehren. Den insbesondere gesetzgeberischen Regelungsbedarf möchte ich hier noch einmal darstellen und auch die Zusammenhänge aufzeigen, die dem Ganzen zugrunde liegen. Das scheint mir gerade ob des Redebeitrags von Herrn Abgeordneten Kießling notwendig. Sie haben sehr häufig von der „sogenannten Pandemie“ gesprochen. Ich muss sagen, ich weiß nicht, wie Sie das Angehörigen erklären, die früh in ihre Küche kommen und dort einen leeren Küchenstuhl vorfinden, weil jemand an dieser sogenannten Pandemie verstorben ist. Aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Thüringen hat – und das wurde mehrmals dargestellt – in einem schnellen ersten Schritt auf Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen im Juni den Gemeinden 100 Millionen Euro Soforthilfe zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte gezahlt, die sich nach den Gewerbesteuern gerichtet haben. Vollkommen zu Recht wurde auch gerade von Herrn Bilay noch mal dargestellt, natürlich wurde viel mehr ausgezahlt und wir hatten auch noch 85 Millionen Euro allein für die Schlüsselzuweisungen und weitere 15 Millionen Euro für Kur- und Erholungsorte im Angebot. Zu diesem Zeitpunkt konnte man eben nicht davon ausgehen, dass es ein Bundespaket geben wird. Insofern war das – denke ich – ein richtiger und wichtiger Schritt. Die Klärung ist nämlich erst in der vorletzten Woche in Form eines Bundesgesetzes erfolgt, auf dessen Grundlage den Thüringer Kommunen nun also 165 Millionen Euro zum pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen zur Verfügung gestellt werden sollen. Damit ist also die Grundlage geebnet, um weiter auf Landesebene tätig zu werden. Es freut mich, dass die Regierungsfraktionen im Interesse der Thüringer Gemeinden sich dazu entschlossen haben, abstrakt den hälftigen Anteil dieser 165 Millionen Euro, also 82,5 Millionen Euro, auch fließen zu lassen. Das ist eben keine Selbstverständlichkeit und auch nicht unbedingt eine logische Konsequenz, denn es wurden ja schon 100 Millionen Euro ausgezahlt. Man hätte das also durchaus auch komplett anrechnen können, denn es ist ja keine Frage des Wollens und Entscheidens, sondern es ist einfach in dem Bundesgesetz so vorgesehen, dass es eine hälftige Finanzierung geben soll. Nichtsdestotrotz denke ich, man sollte noch mal klar und deutlich darauf eingehen, die Entscheidung, den Kommunen nochmals 82,5 Millionen Euro statt eben nur 65 Millionen Euro zum Ausgleich der wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen zu gewähren, ist eine Entscheidung, die vom Landesgesetzgeber zu treffen ist. Ich bin sehr erfreut, dass die Regierungsfraktionen genau diesen Vorschlag nun also auch zügig zur Entscheidung stellen. (Beifall SPD) Damit die vom Freistaat bereits an die Gemeinden ausgezahlten Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen überhaupt neben den von Bund und Ländern anteilig zu tragenden Hilfen angerechnet werden können, bedarf es einiger Anpassungen der Bestimmungen, auf deren Basis die Thüringer Soforthilfen ausgereicht wurden. Das sind konkret einige Punkte, die ich kurz darstellen möchte. Erstens: Die Voraussetzung für eine Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen, die für die Thüringer Soforthilfe gefordert wurde, entfällt. Bei der jeweiligen Gemeinde mussten die schon oft erwähnten 15 Prozent der Gesamteinnahmen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen jeweils im Schnitt der letzten drei Jahre – 2017 bis 2019 – gelegen haben. Zudem – zweitens –: Die pauschale Deckelung der Kompensationszahlung auf 100 Euro je Einwohner – das heißt, es wurde ja oben abgeschnitten – entfällt weiterhin. Drittens: Die im Rahmen der Spitzabrechnung zurückfließenden Beträge werden zur weiteren Kompensation von Gewerbesteuerrückgängen verwandt. Das heißt, sie fließen nicht zurück in irgendeinen unbestimmten Haushalt, sondern werden wieder direkt für kommunale Hilfen in Anschlag gebracht. Die Thüringer Regelung zur Gewerbesteuerstabilisierung wurde als schnelle erste Hilfe pauschal ausgereicht. Dabei konnte natürlich die unterschiedliche Betroffenheit der Gemeinden auch gar nicht berücksichtigt werden. Das wurde auch von den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder in Anschlag gebracht, dass dieses Mehr, was habe ich an Mehrausgaben und Mindereinnahmen zum Zeitpunkt des Aufflammens der Pandemie, überhaupt nicht seriös abgeschätzt werden konnte und auch jetzt in vielen Teilen noch nicht abgeschätzt werden kann. Entsprechend ist eben davon auszugehen, dass es Gemeinden gibt, die einen höheren Ausfall von Gewerbesteuereinnahmen haben als die ihnen ausgereichte Soforthilfe, auf der anderen Seite gibt es eben auch die überkompensierten Gemeinden. Gemeint ist also, dass es Gemeinden gibt, die mehr Soforthilfe erhalten haben, als der Verlust der Gewerbesteuereinnahmen oder der Ausfall beträgt. Um diese Ungenauigkeiten der Soforthilfe zu korrigieren, ist eine Spitzabrechnung dergestalt vorgesehen, dass Zuweisungen zurückgefordert werden, wenn und soweit der tatsächliche Gewerbesteuerausfall geringer ausfällt als der der Kompensationszahlungen zugrunde gelegte Vergleichswert. Ziel der Regelung bleibt damit, dass mit den Hilfszahlungen im Ergebnis trotz pauschaler Betrachtung möglichst eine gemeindescharfe Betrachtung möglich wird. Die bisherige Regelung sah vor, dass diese Rückzahlungsbeträge in den schon erwähnten Landesausgleichsstock fließen und damit auch für die besonderen Härten verwendet werden können. Es ist im Übrigen nicht richtig, dass es allein Bedarfszuweisungen sein müssen. Es obliegt dem Gesetzgeber, gegebenenfalls andere Entscheidungen zu treffen, was eine besondere Härte sein kann. Diese eben erwähnten Regelungen werden dem Grunde nach beibehalten. Es ist aber nicht mehr vorgesehen, dass Rückzahlungsbeträge, die über den Betrag von 17,5 Millionen Euro hinausgehen, erneut unter den Gemeinden aufgeteilt werden, die noch unkompensierte Gewerbesteuermindereinnahmen haben. Das heißt, es wird im Einzelfall konkrete – Herr Urbach hatte darauf hingewiesen – besonders benachteiligte Gemeinden geben können, die man auch besonders würdigen muss. Die 17,5 Millionen Euro sind nämlich genau der Betrag, den das Land zusätzlich zu den laut Bundesgesetz vorgesehenen Mitteln bereitstellen will. Deshalb kann der Landesgesetzgeber über deren weitere Verwendung auch frei disponieren. Hinsichtlich des darüber hinausgehenden Betrags sind die Vorgaben des Bundesgesetzes zu beachten. Dieses sieht die Verwendung der Kompensationszahlungen ausschließlich für Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 vor. Dies zu beachten, ist eben entscheidend, damit überhaupt die Anrechnung der nach dem Bundesgesetz zu leistenden Kompensationszahlungen erfolgen kann. Die weiteren im Gesetzentwurf dargestellten Änderungen sind Folgeänderungen, die sicherstellen, dass auch die weiteren Kompensationszahlungen bei der Bemessung der Steuerkraftmesszahl des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes beachtet werden. Damit kann sichergestellt werden, dass im Rahmen der Binnenverteilung der Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs die Hilfezahlungen ebenso berücksichtigt werden wie die Gewerbesteuern selbst. Sehr geehrte Damen und Herren, durch den vorliegenden Gesetzentwurf schafft der Thüringer Gesetzgeber im Wesentlichen zwei Vorteile. Zum einen erhalten die Thüringer Gemeinden weitere Hilfen zur Kompensation der aufgrund der Pandemie einbrechenden Gewerbesteuern. Damit soll den Gemeinden geholfen werden, das wirtschaftliche, soziale, kulturelle wie politische Leben aufrechtzuerhalten, denn es ist der Ausgangspunkt des Gemeinwesens. Das wurde hier mehrmals zu Recht mit der Formulierung dargestellt: Unsere Kommunen sind stark und sollen es bleiben. Darauf ruht der ganze Staat. Zum anderen gewährleisten die Bestimmungen in dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass die im Freistaat bereits geleisteten Soforthilfen auch als Kofinanzierung anerkannt werden und wir nicht unnötig mit den sowieso schon knappen Ressourcen falsch umgehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wortmeldungen sehe ich keine mehr. Damit kommen wir zur Frage der Ausschussüberweisung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? (Zuruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, Inneres und Kommunales!) Der Innenausschuss. Weitere Ausschüsse? Nein. Es ist die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Keine weiteren Ausschussüberweisungen sind beantragt. Damit stelle ich das zur Abstimmung. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist es einstimmig an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in eine zehnminütige Lüftungspause ein und sehen uns damit 15.55 Uhr wieder. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen dann mit der Beratung wieder fortfahren. Es wäre schön, wenn dann auch die Türen wieder geschlossen werden könnten. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den TagesGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1720 ERSTE BERATUNG Für das Wort zur Begründung hat sich Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Vielen Dank, Herr Präsident. Unsere Feuerwehrfrauen und männer leisten einen unschätzbaren ‑ Beitrag für unser aller Sicherheit und das Leben in unseren Gemeinden. Der Anteil der Ehrenamtlichen an den Einsatzkräften beträgt nach dem Brand- und Katastrophenschutzbericht beeindruckende 97 Prozent. Damit dieses Engagement nicht nur in Worten und Sonntagsreden gewürdigt wird, wurde 2009 eine zusätzliche Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren eingeführt. Dafür zahlen Land und Kommunen derzeit nach § 14a Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz einen monatlichen Beitrag in gleicher Höhe an den kommunalen Versorgungsverband Thüringen, der derzeit je 6 Euro beträgt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir – die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen – dies an die Entwicklung des Zinsniveaus der letzten Jahre anpassen. Ohne eine Anpassung würden die Verrentungssätze um ca. 36 Prozent fallen. Um das zu verhindern, müssen die Beiträge insgesamt um ca. 50 Prozent steigen. Damit der Beitrag der Kommunen dabei stabil bleiben kann, muss das Land seinen Anteil erhöhen können. Dazu sollen nach Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs in § 14a Satz 3 ThürBKG die Worte „in gleicher Höhe“ gestrichen werden. Genauer gesagt soll der Beitrag des Landes auf 12 Euro verdoppelt werden, womit eine Gesamtsteigerung des Beitrags um 50 Prozent erreicht wird. Dafür soll mit Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs § 1 Abs. 1 der Thüringer Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren in diesem Sinne neu gefasst werden. Durch den Gesetzentwurf entstehen für das Land zusätzliche Kosten in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro, wofür wir bereits vor einem Jahr mit dem Beschluss des Haushalts 2020 Vorsorge getroffen haben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Czuppon.

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Torsten Czuppon AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Thüringer, ich möchte zuerst meinen Blick in Richtung der CDU-Kollegen richten und möchte Sie an eine schöne Zeit erinnern. 2009, als Sie hier noch die Alleinregierung innehatten, (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das war doch schön!) haben Sie unter anderem auch die Feuerwehrrente auf den Weg gebracht. Das war sehr gut. Aber leider ist das Finanzierungsmodell gescheitert. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Da muss man noch mal nachbessern!) Genau. – Deswegen sind wir jetzt hier und müssen uns darüber noch mal unterhalten. Jetzt muss das Land auch noch für eine angemessene Verzinsung und damit die Rettung der Verrentungssätze aufkommen. Eine voll staatlich subventionierte Feuerwehrrente ist aus Ihrem letzten großen CDU-Wahlkampfprojekt aus dem Jahr 2009 geworden. In der Gesetzesbegründung damals heißt es, dass in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren 42.500 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige aktiv sind. Mit der neu eingeführten Feuerwehrrente sollte der Gesetzesbegründung nach auch die Attraktivität des Feuerwehrehrenamts gestärkt werden. Das hat aber leider nicht geklappt. Die Zahlen dazu sehen anders aus. Bei der Vorstellung des Brand- und Katastrophenschutzberichts 2019 am 8. September 2020 in Sondershausen teilte Minister Maier jedenfalls mit, dass noch 33.418 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ihren Dienst in den freiwilligen Feuerwehren taten. Das ist ein Rückgang um fast ein Viertel gegenüber 2009. In der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf wird sinngemäß unter Punkt A – Allgemeines – ausgeführt: Der Personalbestand in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren ist langfristig gesichert. Was ist nun richtig? 25 Prozent Rückgang der Angehörigen in den Einsatzabteilungen oder ein stabiler Personalbestand? Beides zusammen geht nicht. Die SPD mit ihrem Vorsitzenden Maier formuliert relativ salopp oder umgangssprachlich, wie es der Staatssekretär Götze zu meiner Nachfrage im letzten Innenausschuss nannte. Ich wollte die unwahre Aussage des Innenministers vom 4. September 2020 – nachzulesen im Arbeitsprotokoll der 22. Sitzung des Plenums auf Seite 23 – die Förderrichtlinie Brandschutz und Allgemeine Hilfe betreffend aufgeklärt wissen. Umgangssprachlich ist meines Erachtens nach leicht verständlich, aber inhaltlich richtig. Faktisch falsch ist aber zu behaupten, eine Förderrichtlinie sei am 4. September 2020 in Kraft, wenn diese am 3. April 2020 ausgelaufen und nicht verlängert ist und eine neue Verordnung mit der Verkündung im Thüringer Staatsanzeiger am 28. September 2020 in Kraft tritt. Diese Aussage wird auch nicht dadurch richtiger, wenn die Förderrichtlinie rückwirkend gilt und man ein Datum über diese Förderrichtlinie schreibt: 02.09.2020. Dieses Datum ist völlig unbeachtlich, denn wichtig ist, wann sie im Staatsanzeiger öffentlich gemacht wurde. Aber zurück zur Feuerwehrrente: Die Feuerwehrrente allein ist damit weder nachhaltig noch kostenneutral für das Land sowie für Städte und Gemeinden als Aufgabenträger ausfinanziert, was Sie jetzt selbstkritisch zur Kenntnis nehmen müssten. Wir als Heimatpartei wollten daher (Beifall AfD) (Heiterkeit CDU) mit unserem Gesetzentwurf in Drucksache 7/944 vom 10. Juni 2020 das Übel an der Wurzel packen, was aber von den meisten von Ihnen – ich denke, in Unkenntnis der Sachlage – abgelehnt wurde. Ich frage den Thüringer Minister für Inneres und Kommunales an dieser Stelle: Wie hoch ist die Feuerwehrrente für einen Angehörigen der Einsatzabteilungen, für den vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2019 vom Land und von der Kommune Beitrag gezahlt wurde? Ich hätte da gern mal eine absolute Zahl gewusst. Und die zweite Frage: Warum wurden bis heute bei der Feuerwehrrente private Versicherer mit anderen Anlagemöglichkeiten als dem Kommunalen Versorgungsverband nicht wegen einer Mitfinanzierung in Anspruch genommen? Aber zur Unterstützung des ehrenamtlichen Mühens unserer Feuerwehrangehörigen, die nichts für die verfehlte Finanzpolitik der Landesregierungen bei der Finanzierung der Feuerwehrrente können, werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss oder die zuständigen Ausschüsse zustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Dittes für die Fraktion Die Linke.

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Steffen Dittes Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe mich vor dem vorherigen Redebeitrag schon gefragt, was es eigentlich in Ergänzung zu Madeleine Henfling noch zu sagen gibt. Die Frage konnte ich mir jetzt beantworten. Aber gestatten Sie mir zwei Bemerkungen. Zuerst: Es ist wohl ein seltener Vorgang, dass beim Thema „Feuerwehr“ der innenpolitische Sprecher der CDUFraktion nicht im Raum ist. Das hat es, glaube ich, viele Jahre in diesem Haus nicht gegeben. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Können Sie bitte damit aufhören?) Aber vielleicht muss Herr Walk an anderer Stelle auch etwas löschen – (Heiterkeit DIE LINKE) ich sehe ja den Kollegen Urbach – und deswegen ist das Thema bei ihm auch in guten Händen. (Unruhe CDU) Herr Bühl, Sie wissen, was ich meine, das wäre vor Jahren nicht passiert. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Er hat mindes- tens genauso das Format von Wolfgang Fiedler!) (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Schade, dass er jetzt nicht mehr oben sitzt!) Provozieren Sie mich nicht, darauf zu reagieren. Im Interesse von Ihnen, Herr Bühl, und auch im Interesse von Herrn Urbach nicht. Lassen Sie mich als Ausschussvorsitzender aber noch mal meinen Dank dafür aussprechen, dass wir vorhin in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses schon vorbehaltlich der Überweisung der Tagesordnungspunkte 11, 12 und 14 die Anhörungen beschließen und auf den Weg bringen konnten. Ich glaube, das war eine sinnvolle Sache und deswegen kann man hier vielleicht einige Diskussionen auch noch mal kürzer fassen. Es wurde angesprochen: 2009 wurde die Feuerwehrrente eingeführt. Und wenn ich jetzt von der AfD höre, die ist nicht kostenneutral – nein, die war von Anfang nie als kostenneutral angelegt, sondern das war ein aktiver Beitrag des Landes und der Gemeinden, um zwei Sachen zu realisieren: Erstens nämlich auch ein Stück weit ehrenamtliche Arbeit anzuerkennen, um deutlich zu dokumentieren, es ist zwar ehrenamtliche Arbeit in den freiwilligen Feuerwehren, aber es ist etwas, wo wir auch eine Anerkennung zum Ausdruck bringen. Anerkennung nur in warmen Worten reicht wenig aus. (Beifall DIE LINKE, SPD) Deswegen ist es eine Ergänzung aufseiten des Landes in Zusammenarbeit mit den Kommunen neben den kostenfreien Angeboten, die Kommunen für ihre aktiven Feuerwehrangehörigen zur Verfügung stellen. Natürlich war auch der zweite Grund der, dass man auch ein Stück weit dem Rückgang der Feuerwehrangehörigen in den aktiven Einsatzabteilungen begegnen wollte, um deutlich zu machen, hier gibt es Anreize, hier gibt es auch Vorteile, die auch langfristig angelegt sind. Deswegen muss ich auch in Richtung des AfD-Redebeitrags noch mal erwidern: Sie haben sich im Prinzip mit der Geschichte der Feuerwehr und der Feuerwehreinheiten und auch der Entwicklung der Zahlen der aktiven Feuerwehrangehörigen in Thüringen nie beschäftigt, sonst würden Sie nämlich hier nicht so einen Redebeitrag halten. Der Rückgang 2009 zu 2010 der aktiven Angehörigen in Feuerwehrabteilungen hat nämlich auch etwas damit zu tun, dass die Feuerwehrrente im Jahr 2009 eingeführt worden ist. Man hat nämlich dort eine Bereinigung der Statistik vorgenommen und kam dann zu anderen Zahlen. Wenn Sie dann zweitens hier zum Ausdruck bringen wollen, dass die Feuerwehrrente natürlich auch nicht der Entwicklung entgegengesetzt werden konnte, dann will ich zumindest auf zwei Punkte auch noch mal eingehen und darauf hinweisen: Vielleicht hat der eine oder andere heute früh die „Thüringer Allgemeine“ in der Hand gehabt und hat sich die Bilder des Demografie-Baumes, des Bevölkerungsbaumes 1990 bis 2020 in Thüringen angeguckt. Dann wird man sehen, dass gerade im unteren Bereich der jüngeren Generation eine absolute Verdünnung stattgefunden hat. Das ist ein demografischer Rückgang in diesem Bereich, der natürlich Auswirkungen hat. Deswegen ist frühzeitig im politischen Raum darüber diskutiert worden, wie man zumindest auch unter diesen demografischen Bedingungen Menschen dafür gewinnen kann, in der freiwilligen Feuerwehr mitzuarbeiten. Da war eben die Feuerwehrrente im Jahr 2009 ein Aspekt. Ein anderer Aspekt war die langjährige Unterstützung der Mitgliederkampagne beim Feuerwehrverband durch die Thüringer Landesregierung, aber natürlich auch beschlossen durch das Parlament. Es gehört eben auch dazu, dass wir dort einen Ehrenamtsbeauftragten beim Landesfeuerwehr-Verband unterstützt haben, mitfinanziert haben. Das führt eben auch dazu, dass wir 2018 durchaus einen Anstieg auch der aktiven Feuerwehrangehörigen in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren zu verzeichnen hatten, 2019 einen geringfügigen Rückgang wiederum. Aber was man auch benennen muss – und das macht den Blick in die Zukunft möglicherweise nicht ganz so pessimistisch –, dass wir einen deutlichen Zugang bei den Angehörigen in den Jugendfeuerwehren haben. Insofern wurde zum Inhalt des Gesetzes vieles gesagt. Es ist eine Sicherung des Niveaus der Feuerwehrrente, die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt bereits verankert. Da im Gesetz steht, Kommunen und Land finanzieren in gleicher Höhe, muss eben auch das Gesetz geändert werden. Die Verordnung wäre selbst in der Verantwortung der Landesregierung veränderbar gewesen. Ich muss aber, weil durch den Redebeitrag der AfD auch auf die Förderrichtlinie Brandschutz hingewiesen worden ist, darauf noch mal erwidern. Der Abgeordnetenkollege der AfD hat hier zum Ausdruck bringen wollen, der Minister hätte in irgendeiner Form in dem Zwischenruf gelogen. Nun rannte aber dieses Jahr die AfD-Fraktion ein halbes Jahr lang durch das Land und sagte: Eine Förderung von Feuerwehrinvestitionen, Brandschutz und allgemeiner Hilfe sei nicht möglich, die Feuerwehr-Förderrichtlinie wäre ausgelaufen, das wäre ein unhaltbarer Zustand. Das ist tatsächlich die falsche Information. Die Richtlinie ist zwar ausgelaufen, aber das führte in der Tat zu keiner Änderung der Förderpraxis. Es waren Anträge möglich, es waren Bewilligungen möglich, auf Grundlage der alten Förderrichtlinie war die Auszahlung von Geld möglich. Die neue Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft gesetzt worden und die Differenzen für die Gemeinden werden dann nachträglich auch bearbeitet und ausgezahlt. Das ist das, was wir im Innen- und Kommunalausschuss tatsächlich lange erörtert haben und auch durch die Landesregierung erläutert worden ist. Und sich dann wiederum hierhinzustellen und den Eindruck zu vermitteln, es hätte eine förderfreie Zeit in diesem Bereich gegeben, ist auch Ausdruck des gesamten Redebeitrags gewesen, der von Unkenntnis in vielen Bereichen geprägt war. Ich bitte um weitere Beratung im Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Vielen Dank, Herr Kollege Dittes. Jetzt habe ich hier auf dem Zettel die Redemeldung von Kollegin Marx stehen, aber ich nehme an, Frau Merz wird es machen. Frau Merz, Sie haben das Wort.

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Janine Merz SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, schon viele meiner Vorredner haben gesagt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre am Kapitalmarkt reagieren, um das Niveau der Feuerwehrrente stabil zu halten. Der monatliche Beitrag des Landes wird dabei von 6 auf 12 Euro pro Feuerwehrangehörigem verdoppelt, um den kommunalen Anteil und damit die finanzielle Belastung der Kommunen nicht weiter zu erhöhen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Die bisherige Regelung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, nach der das Land und die Kommunen zu gleichen Teilen Beiträge an den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen leisten, wird dabei also aufgehoben. Dieser Anteil mit entstehenden Mehrkosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro pro Jahr würde direkt durch das Land kompensiert und diese sind bereits im Haushalt 2020 wie auch im vorliegenden Haushaltsentwurf 2021 etatisiert. Wir freuen uns auf eine konstruktive Diskussion im Innen- und Kommunalausschuss zum Wohl aller Feuerwehrkameradinnen und kameraden im Interesse ihrer enorm wichtigen ‑ Arbeit für unser Land und in den Kommunen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Das Wort hat für die FDP-Fraktion Herr Abgeordneter Montag. Die Kollegen von der Union können beruhigt sein, wir sind in der Lage, uns auszutauschen.

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Robert-Martin Montag FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Vielen Dank, Herr Präsident, dass ich auch zu diesem Thema reden darf. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf möchte die Landesregierung mehr Gelder für Angehörige der freiwilligen Feuerwehr zur Seite legen und im Alter auszahlen. Grundsätzlich finden wir Freien Demokraten die Feuerwehrrente gut und richtig, denn sie ist eine Anerkennung für den unermüdlichen Einsatz für unsere Gesellschaft und für unsere Sicherheit. An dieser Stelle darf ich mich für die Freien Demokraten insgesamt zunächst bei allen Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren aufs Herzlichste für diesen Dienst an unserer Gesellschaft bedanken. Eines darf ich auch klarstellen: Eine Erhöhung von Zuwendungen für ein Ehrenamt ist immer zu begrüßen. Nun kommt jedoch das Aber. Denn es muss auch beim Empfänger ankommen – nicht so, wie Sie das bei der Entschädigungsverordnung gemacht haben, liebe Landesregierung. Da zahlen seit Ihrer letzten Erhöhung viele Kameradinnen und Kameraden auf einmal Einkommensteuer und haben von der Entschädigung nun weniger als vorher. Da sind wir bei dem Punkt, den wir noch nicht ganz verstehen, den Sie uns aber sicher im Ausschuss dann später in der Beratung erläutern können: Wieso erweitern Sie den Kreis der Einsatzabteilungen auf alle Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren? Damit beziehen Sie auch die Kinder der Jugendfeuerwehren mit ein, die nebenbei gesagt noch nicht einmal eine Rentenversicherungsnummer haben, wenn sie vor 2005 geboren sind. Was dann mit den Anwartschaften passiert, wenn der Austritt noch vor Eintritt in die Einsatzabteilung erfolgt, ist leider ebenso wenig geregelt. Auch erschließt sich noch nicht so ganz, weshalb Sie für die Kameradinnen und Kameraden der Altersfeuerwehr nun ebenfalls Beiträge zahlen wollen. Theoretisch ist Ihnen das aber auch freigestellt, sofern Sie das mit dem Haushalt durch- und hinbekommen. Aber – und jetzt kommt ein Lied, das Sie schon auswendig können dürften – damit belasten Sie dann auch einmal mehr die Kommunen. Nach unserem Anteil erweitert sich dann der Anteil ebenfalls mit dem neuen erweiterten Personenkreis. Das Thema „Feuerwehren“ scheint Mode im Landtag zu sein. Man könnte denken, es stünden Wahlen bevor. Erst die AfD, die dann doch eher den Unternehmern mehr Geld aus der Tasche ziehen will, als die Ehrenamtlichen zu unterstützen, und nun die Landesregierung, die den Kommunen das Geld aus der Tasche ziehen will, um vermutlich ein Geldpolster anzulegen.

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Herr Kollege Montag, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dittes?

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Robert-Martin Montag FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Nein. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein. Fragen können Sie dann am Ende. Bitte? (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Diskus- sion! Kritischer Rationalismus!) Ja, kritischer Rationalismus ist Denken. – Ich möchte Ihnen dazu noch etwas sagen: Gut wäre, wenn das Ehrenamt und die Arbeitgeber sinnvoll entlastet würden, (Beifall FDP) beispielsweise mit einer Entlastung von Schadenersatzforderungen bei Terminverzügen. Die Freien Demokraten stimmen aber der Verweisung in den Ausschuss zu und wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse dieser Anhörung. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Vielen Dank. Herr Kollege Montag, Sie hatten jetzt für das Ende eine Frage zugelassen.

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Robert-Martin Montag FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Richtig.

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Steffen Dittes Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Wir hatten so eine Diskussion schon im Innenausschuss. Ich höre immer sehr genau zu und ich gestehe auch ein, dass auch wir uns irren können. Aber, Herr Montag, können Sie mir noch mal erklären, wie Sie bei diesem Änderungsgesetz auf die Idee kommen, dass eine Erweiterung auf alle Angehörigen der Feuerwehren vorgenommen wird und wie sich der Beitrag für die Gemeinden hier erhöht? Vielleicht haben Sie einen anderen Gesetzentwurf vorliegen, aber ich entnehme das dieser Drucksache auf gar keinen Fall.

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Robert-Martin Montag FDP

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Das wird Ihnen der Kollege Bergner im Ausschuss noch mal erklären. Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Bergner

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Das ist eine Antwort, die der zuständige Abgeordnete nicht hätte besser geben können. Vielen Dank, Herr Kollege Montag und auch Herr Kollege Dittes, für diese nette Einlage. Damit hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kollegin Henfling das Wort. Sie zieht zurück, dann können wir gleich dem Kollegen Urbach für die Fraktion der CDU das Wort geben. (Beifall CDU)

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Jonas Urbach CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einiges ist schon gesagt, aber ich möchte auch von unserer Seite noch mal verdeutlichen, dass uns die Feuerwehren wichtig sind. (Beifall im Hause) Die Feuerwehren als Rückgrat des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes in den Gemeinden und in den Städten leisten einen ganz wichtigen Teil, sie sind personell und technisch in der Regel gut ausgestattet und sind in wenigen Minuten einsatzbereit, riskieren ihr Leben für den Rest der Bevölkerung und haben ein hohes Ansehen in derselben. Fraglich ist allerdings, ob die Erwartungen, die alle haben, dass die Feuerwehr sie rettet, wenn es ein Problem gibt, auch zukünftig tatsächlich so aufrechterhalten werden können, denn es ist in der Tat so, dass wir weniger Feuerwehrleute haben. Die Frage ist natürlich, ob diese Reduzierung der Zahlen in den letzten elf Jahren tatsächlich nur zustande kam, weil viele die Feuerwehr verlassen haben oder – wie Herr Kollege Dittes sicherlich richtig gesagt hat – dass man sich einfach mal die Statistik genauer angeschaut hat. Ich denke auch, da liegt die Wahrheit in der Mitte. Ich möchte noch sagen, dass wir den Kameradinnen und Kameraden, die ihr Leben riskieren, eigentlich etwas mehr entgegenkommen sollten, als wir das bisher tun. Vielerorts bewegt sich die Ausstattung nicht auf der Höhe der Zeit. Die bauliche und auch die personelle Ausstattung – es ist immer wieder erwähnt worden, aber ich werde nicht müde, es noch mal zu tun – an der Landesfeuerwehrschule entspricht nicht den Erfordernissen. Da bin ich auch auf die Haushaltsberatungen gespannt, baulich ist da ja schon einiges am Laufen, aber personell ist da – denke ich – noch Luft nach oben. Die Kameradinnen und Kameraden haben einen Anspruch darauf, dass sie vernünftig ausgestattet sind, denn nur so – denke ich – ist es möglich, dass sie auch mit Freude ihren Dienst tun. Ein wichtiger Punkt, ein Meilenstein, wie ich finde, der – Sie haben das freundlicherweise erwähnt – im Jahr 2009 unter Führung der CDU eingeführt wurde, war diese Feuerwehrrente. (Beifall CDU) Jetzt haben wir erkannt, Herr Czuppon, dass die Versorgung vielleicht nicht so ideal auf Dauer angelegt war, wie das gedacht war. Ich bin aber sehr dankbar für diesen vorliegenden Gesetzentwurf, das möchte ich an dieser Stelle sagen, und die Einsicht, dass das Land hier in der Pflicht ist, diesen geringer werdenden Anteil oder diesen nicht vorhandenen Anteil an finanziellen Mitteln auszugleichen. Man hätte auch auf die Idee kommen können – was ich ja begrüße, dass das nicht passiert ist –, dass man auch weiterhin die Kommunen 50-prozentig beteiligt. Ich freue mich, dass das Land hier aber einfach noch mal etwas obendrauf legt, denn das zeigt – und da habe ich den Eindruck, dass das hier im Hohen Hause tatsächlich den meisten doch am Herzen liegt –, dass uns die Feuerwehr hier wichtig ist. Ich höre aber trotzdem aus dem Beitrag von der AfD, dass Sie die Feuerwehrrente doch ein bisschen infrage stellen. Am Ende haben Sie noch mal die Kurve so ein bisschen bekommen, aber während ich bei allen anderen Fraktionen eigentlich vernommen habe, dass man das auch beibehalten möchte und auch zukünftig die Feuerwehrleute unterstützen möchte, habe ich das bei Ihnen nur so halb gehört, aber da können Sie noch ein bisschen zulegen und Ihrer Liebe zur Feuerwehr durchaus noch etwas mehr Ausdruck verleihen. Ich möchte daher im Namen der CDU-Fraktion sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf gern auch in den Ausschuss überweisen, nicht nur, um mit Kollegen Bergner über die Frage zu reden, ob die Ehrenamtlichen und die Angehörigen der Feuerwehr und der Einsatzabteilungen quasi auch Geld bekommen sollen, denn das ist in der Tat das Anliegen, dass es wirklich nur um die ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilungen geht. Da können wir noch mal darüber reden und ich freue mich – wie gesagt – auf diese Beratung in den Ausschüssen und bedanke mich. (Beifall CDU)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Vielen Dank, Herr Kollege Urbach. Herr Kollege Bergner hat gesagt, er freut sich auch darauf. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr und für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Götze das Wort.

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Götze

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren zahlt das Land monatlich einen Beitrag von 12 Euro und die Gemeinden als kommunale Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz monatlich einen Beitrag von 6 Euro an den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen als Beitrag für den Aufbau einer zusätzlichen individuellen Altersversorgung im Sinne des § 14a Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Nicht mehr und nicht weniger soll der vorliegende Gesetzentwurf regeln. Herr Abgeordneter Bergner, ich freue mich auch auf die nächste Innenausschusssitzung und bin gespannt, wie Sie die Interpretation Ihrer Fraktion zu dieser Regelung, dass quasi alle in Alters- und Ehrenabteilungen und auch die Jugendfeuerwehren in den Genuss dieser Rente kommen sollen, dann erklären. Das Modell der Feuerwehrrente wird – so habe ich Sie, Herr Czuppon, verstanden – von Ihrer Fraktion abgelehnt. Ich hätte mir gewünscht, wenn Sie diese Position wirklich vertreten, dass Sie die auch auf der letzten Jahreshauptversammlung des Thüringer Feuerwehrverbandes so klar formuliert hätten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: ... Das ist ja so billig!) (Unruhe AfD) Da hat man von diesen Aussagen und von dieser mangelnden Unterstützung für unsere Kameradinnen und Kameraden, die jeden Tag eine ganz hervorragende Arbeit leisten, nichts hören können. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Lesen Sie mal durch, was ich gesagt habe! Das ist ja eine Frechheit!) Das lese ich mir gern durch, Herr Czuppon. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Herr Czuppon, Sie könnten ja dann auch noch etwas dazu sagen.

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Götze

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Auch wenn Sie beabsichtigen sollten, eine Rente, die im Interesse der Kameradinnen und Kameraden eine sichere Anlageform braucht, in einen Hochrisikobereich überführen zu wollen, um den Preis, dass sie am Ende gar nicht mehr ausgezahlt werden kann, dann müssen Sie das den Kameradinnen und Kameraden auch erklären. Auch das haben Sie am letzten Samstag nicht getan. Ich denke, der Schritt, der 2009 gegangen wurde vom damaligen Innenminister Huber – müsste es gewesen sein –, ist der richtige Schritt gewesen. Klar sind die Zahlen in den Einsatzabteilungen seit der Wende oder im gesamten Bereich der Feuerwehr seit der Wende dramatisch nach unten gegangen. Ich glaube, wir starteten 1990 mit 64.000 Männern und Frauen in der Feuerwehr. Momentan sind wir bei 34.000. Der Hauptgrund dafür ist auch klar, das ist das von Herrn Abgeordneten Dittes genannte demografische Problem, was wir in einigen Teilen des Landes massiv haben. Wenn wir uns die Altersstruktur in Ostthüringen anschauen, dann stellen wir fest, dass diese bei durchschnittlich 47 Jahren liegt. Wir alle wissen, was das für den Brandschutz bedeutet. Trotzdem ist die Aussage richtig, dass wir den Brandschutz in der aktuellen Struktur – getragen von freiwilligen Feuerwehren – gesichert haben und auch in Zukunft weiter sichern können. Das ist die Aussage, die hier getroffen wurde und die weiterhin richtig ist, die uns aber auch vor Herausforderungen stellt. Auch da bitte ich mal zur Kenntnis zu nehmen, was hier in den letzten Jahren an unterstützenden Maßnahmen gerade im Landtag für die Feuerwehren auf den Weg gebracht worden ist. Es ist nicht so, dass hier auch in diesem Jahr – weil Sie gern auf die Förderrichtlinie Brandschutz immer wieder Bezug nehmen – die Förderung gefährdet war. Ja, die Förderrichtlinie ist ausgelaufen, nichtsdestotrotz haben wir das ganze Jahr über auf Basis des § 44 Landeshaushaltsordnung und nach den Regeln der ausgelaufenen Förderrichtlinie Brandschutz in den Gemeinden gefördert – egal, ob das die Beschaffung von Fahrzeugen war, ob das die Förderung von Stellplätzen war. Dort gab es überhaupt keine Defizite. Die neue Förderrichtlinie ist in Kraft getreten und sie ist rückwirkend in Kraft getreten, sodass den Gemeinden – auch das sei an dieser Stelle noch einmal klargestellt – keine Nachteile entstanden sind. Ich möchte mich noch einmal dafür bedanken, dass auch heute Mittag schon die Anhörung beschlossen und das Verfahren gestartet wurde, was dieses Jahr, wenn das Gesetz noch wirksam werden soll, zum Abschluss gebracht werden sollte. Ich freue mich auf die Beratungen im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich schaue in die Runde. Es gibt noch die Wortmeldung des Abgeordneten Czuppon.

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Torsten Czuppon AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Thüringer! Ich finde es eine Unverschämtheit, wie Sie das, was ich gesagt habe, fehlinterpretieren. Ich werde es jetzt so machen, wie in der Schule. (Beifall AfD) Ich werde Ihnen das noch einmal vorlesen, was ich hier gesagt habe, denn bei mehrfacher Wiederholung prägt sich das vielleicht auch richtig bei Ihnen ein. Ich habe gesagt, 2009 war die CDU noch in Alleinregierung, hat die Feuerwehrrente auf den Weg gebracht und das war eine gute Sache. Was Sie daraus machen – dass ich gegen die Feuerwehrrente wäre –, ist eine absolute Frechheit. Wie gesagt, es ist eine Unverschämtheit. Mein Fraktionsmitglied Thomas Rudy hat schon 2019 eine höhere Feuerwehrrente gefordert. Wir sind immer aufseiten der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes. Das haben – glaube ich – auch alle verstanden, nur Sie nicht. Wenn es da noch einmal Erklärungsbedarf gibt, können Sie sich gern bei mir melden. Dann erkläre ich Ihnen das noch einmal. (Beifall AfD)

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Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Danke. Das war die Wortmeldung des Abgeordneten Czuppon. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beratung über die Überweisung. Ich habe es so verstanden, dass die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss beantragt ist? Gibt es weitere Ausschüsse? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich alle, die der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen wollen, jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist es einstimmig an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Meine Damen und Herren, damit rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/26 Nummer II hier: dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/1751 dazu: Erhöhung der Studienkapazitäten akademischer Heilberufe an realistischer Bedarfsplanung ausrichten Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/1064 dazu: Medizinische und pharmazeutische Versorgung in allen Landesteilen gewährleisten – Verteilung sinnvoll steuern, Digitalisierungschancen nutzen, Ausbildungskapazitäten erhöhen Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksache 7/1731 Das Wort hat Herr Abgeordneter Schaft aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zur Berichterstattung. Ich stelle noch die Frage, ob die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag wünscht, und stelle dann noch die Frage … – Entschuldigung, das war jetzt zu weit davongaloppiert. Legen Sie bitte los.

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Christian Schaft Die Linke

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Ich weiß, dass der Wille groß ist, dass wir das heute hier endlich verabschieden, insofern verstehe ich die Schnelligkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Berichterstatter aus dem Ausschuss will ich kurz darlegen, wie der Ausschuss entschieden hat. Durch Beschluss des Landtags in seiner 6. Sitzung am 31. Januar 2020 wurde die Nummer II des Antrags in der Drucksache 7/26 an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft federführend sowie an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mitberatend überwiesen. Der Antrag mit dem Titel „Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen“ der FDP-Fraktion forderte neben einem Berichtsersuchen an die Landesregierung dazu auf, ein Konzept zum Ausbau der Studienplatzkapazitäten im Bereich Medizin und Pharmazie vorzulegen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat in seiner 2. Sitzung am 26. Februar 2020 beschlossen, eine mündliche Anhörung am 6. Mai durchzuführen. Aufgrund der pandemischen Situation seit März dieses Jahres beschloss der Ausschuss mehrheitlich in seiner 3. Sitzung, die mündliche Anhörung in eine schriftliche Anhörung umzuwandeln. In der 4. Sitzung am 3. Juni 2020 beschloss dann der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft auf Bitte der Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die Auswertung der schriftlichen Anhörung in einer gemeinsamen Beratung vorzunehmen. Aufgrund der thematischen Überschneidung und Mitberatung des Ausschusses stimmte der Wirtschaftsausschuss dem Verfahren einstimmig zu. Die Auswertung wurde dann wie geplant in der gemeinsamen Beratung am 10. Juni 2020 vorgenommen. Im Rahmen der schriftlichen Anhörung gingen 34 Zuschriften von Anzuhörenden ein. Nur beispielhaft will ich die Bandbreite der Stellungnahmen aufzeigen, einige Aspekte aus den Zuschriften nennen. Einige der Anzuhörenden wie beispielsweise die Krankenkassen oder Kammervertreterinnen begrüßten die Forderungen nach einer Erhöhung der Studienplatzkapazitäten. Eine große Zahl der Anzuhörenden wie die Medizinische Fakultät Jena, die Techniker Krankenkasse oder der Fachschaftsrat der Medizinstudierenden verwies darauf, dass diese in ein ganzheitliches Konzept eingebettet sein sollten. Das Zentrum für Hochschulentwicklung sowie der Wissenschaftsrat verwiesen darauf, dass zur bedarfsgerechten Ausbildung eine Datengrundlage zur Evaluierung des Fachkräftebedarfs im Bereich Medizin oder Pharmazie notwendig sei. Weiterhin verwiesen der Wissenschaftsrat oder auch die Medizinische Fakultät der Universität in Jena darauf, dass die Bindung der Absolventinnen erhöht werden muss, um Verteilungsprobleme zu berücksichtigen. Die Fachschaftsräte der Medizinund Pharmaziestudierenden forderten zudem, dass die Ausstattung personell wie räumlich ebenso in den Blick zu nehmen sei wie die Studieninhalte und Studienbedingungen. Sehr differenziert wurde die Einführung einer sogenannten Landarztquote betrachtet. Eine solche Quote befürworteten der Deutsche Hochschulverband, die AOK Plus Thüringen, die Techniker Krankenkasse oder die Landeskrankenhausgesellschaft. Kritisch wurde diese eingeschätzt durch die Fachschaftsräte der Medizinstudierenden, die Liberale Hochschulgruppe oder den Verein der Deutschen Hochschulmedizin. Andere Anzuhörende wie die Medizinische Fakultät der Universität Jena brachte in diesem Zusammenhang andere Instrumente wie Stipendienmodelle ins Spiel. Weitere Aspekte, die in den Zuschriften thematisiert wurden, waren die Rahmenbedingungen zu Niederlassungen sowie die Werbung ausländischer Fachkräfte und die damit verbundenen Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. In der Sitzung am 8. Juli 2020 beantragte die FDPFraktion dann, die Beratung des Tagesordnungspunkts zum vorliegenden Antrag aufgrund noch offenen Abstimmungsbedarfs von der Tagesordnung abzusetzen. Gegen diese Verschiebung gab es keinen Widerspruch, sodass der Antrag der FDP-Fraktion in der 8. Sitzung am 23. September 2020 abschließend beraten wurde. Die demokratischen Fraktionen des Ausschusses kündigten in der Sitzung einen gemeinsamen Alternativantrag zur heutigen Plenarsitzung an. Die CDU-Fraktion zog ihren Änderungsantrag in der Drucksache 7/85 zum Ursprungsantrag in der Drucksache 7/26 zurück. Im Ergebnis der Beratung des Antrags und mit Verweis auf den angekündigten Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und der FDP kam der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mehrheitlich zur Empfehlung, die Nummer II des Antrags der FDP-Fraktion abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank, Herr Kollege. Aus der AfD-Fraktion hat sich Dr. Lauerwald zur Begründung des Alternativantrags der Fraktion zu Wort gemeldet.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Zuhörer am Livestream, die Bewerberzahlen für Humanmedizin an der Uni Jena: steigend. Die Studentenzahlen für Humanmedizin an der Uni Jena: steigend. Die Absolventenzahlen für Humanmedizin an der Uni Jena: steigend. Im Fach Medizin gibt es in Thüringen folglich immer mehr Medizinstudenten und folglich auch immer mehr Absolventen. Demgegenüber sinkt die Zahl der niedergelassenen Ärzte in Thüringen seit 2004 stetig. Was sagt uns das? Es sagt uns, wir müssen genauer hinschauen. Pi mal Daumen die Studienplatzkapazitäten zu erhöhen, wenn es denn die räumlichen Kapazitäten überhaupt hergeben, wird wohl kaum zur Lösung des eigentlichen Problems beitragen. Deutschlands Unikliniken und medizinische Fakultäten bringen jedes Jahr rund 10.000 Medizinabsolventen hervor. Gemessen an der Einwohnerzahl ist das im internationalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Anzahl. Auch mit Blick auf die Ärztedichte muss sich Deutschland weder im europäischen noch im internationalen Vergleich verstecken. Laut Statistischem Bundesamt kommen auf 1.000 Einwohner 4,2 Ärzte. Damit weist Deutschland eine überdurchschnittlich hohe ärztliche Versorgungsdichte auf. Ein Blick auf die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen nach Arztgruppen und Planungsregionen offenbart ebenfalls derzeit noch eine thüringenweite ausreichende Facharztversorgung, obwohl bereits 52 Hausarztstellen unbesetzt sind. Das sind erst einmal die Fakten. Die kann jeder überall nachlesen, an denen gibt es also nichts zu rütteln. Wenn man die Zahlen so liest, stellt sich die Frage: Wo liegt das Problem, worüber müssen wir wirklich reden? Wir müssen darüber reden, dass die Arztdichte in Deutschland große regionale Unterschiede aufweist. Die Zahl der Praxisärzte in Deutschland steigt; ob Patienten davon profitieren, hängt allerdings stark von ihrem Wohnort ab. Die Probleme liegen eher in dünn besiedelten Regionen. Dort müssen Anwohner mitunter trotz eines guten ArztPatienten-Schlüssels lange Fahrtwege in Kauf nehmen. Für den Einzelnen entscheidend ist deshalb immer, wie weit entfernt die nächsten Arztpraxen liegen und wie gut sie mit Bussen und Bahnen erreichbar sind. Wir müssen darüber reden, dass die Zahlen einen Schönheitsfehler haben. Besonders stark zugenommen hat nämlich die Zahl der Vertragsärzte, die nur als Angestellte in einer bestehenden Praxis arbeiten. In einem planwirtschaftlich strukturierten MVZ ist die Leistungsfähigkeit ein Drittel geringer als in einer marktwirtschaftlich geführten Praxis in eigener Niederlassung. Der bereits von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt eingeführte Strukturwandel in der Versorgung schreitet voran, weg von der Einzelpraxis hin zu Praxen und medizinischen Versorgungszentren mit angestellten Ärzten. Die klassische Einzelarztpraxis wird zum Auslaufmodell. Wir müssen ferner darüber reden, dass immer mehr Ärzte in Teilzeit arbeiten und arbeiten wollen. Wir müssen darüber reden, dass die freiberuflich niedergelassenen Ärzte in Thüringen immer älter werden und regional Schwierigkeiten haben werden, einen Nachfolger zu finden. Wir müssen darüber reden, dass ein Großteil der Uniabsolventen Ostdeutschland verlässt. Damit verlieren wir nicht nur die jungen Fachkräfte, sondern auch eine Menge Finanzen. Wir müssen dafür sorgen, dass die investierten Bildungskosten auch in Thüringen bleiben, und wir müssen darüber reden, dass immer mehr deutsche Ärzte das Land verlassen. Und nein, die Lösung kann nicht sein, wie es Minister Tiefensee schon mehrfach vorgeschlagen hat, die jahrzehntelange politische Fehlsteuerung mit der Zuwanderung ausländischer Ärzte korrigieren zu wollen. Viele deutsche Ärzte emigrieren ins Ausland, da sie die hiesigen Arbeitsbedingungen als untragbar empfinden. Befragungen haben ergeben, dass hauptsächlich drei Gründe den Ausschlag dafür geben: erstens, die nicht als leistungsgerecht empfundene Entlohnung; zweitens, die mangelnde Vereinbarkeit von Beruf mit Familie und Freizeit aufgrund der erheblichen zeitlichen Belastung; drittens, die zunehmende Überlagerung der ärztlichen Tätigkeit mit bürokratischen und administrativen Aufgaben. Eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten ist also nur ein Baustein einer komplexen Problematik. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Begründung zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich Abgeordneter Zippel zu Wort gemeldet.

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Christoph Zippel CDU

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das Thema heute Vormittag schon angeschnitten, dieser Antrag hat eine lange Vorgeschichte. Es geht um die Erhöhung der Medizin- und Pharmaziestudienplätze, wie von Fachverbänden immer wieder gefordert. Auch hier im Plenum wurde dies von der CDU-Fraktion immer wieder thematisiert, auch in der letzten Legislaturperiode schon. Im November 2019, also vor fast einem Jahr, kam es zu einem Antrag der FDPFraktion, es folgte ein Änderungsantrag der CDUFraktion und die erste Plenarberatung im Dezember 2019. Die CDU-Fraktion ging in diesem Moment davon aus, dass die Debatten hier im Landtag wieder sehr schwierig werden würden und wir waren sehr erfreut, als es dann anlässlich dieser Anträge zu Bewegungen in den Koalitionsfraktionen im Thüringer Landtag kam. So kam es zu einer Behandlung im Ausschuss und zu einer schriftlichen Anhörung und parallel kam es auf Einladung der CDU-Fraktion zu Gesprächen zwischen den fünf heute einreichenden Fraktionen. Alle Fraktionen waren sich einig, dass es hier eine einmalige Chance geben könnte, Bewegung in das Thema zu bringen und endlich eine Lösung herbeizuführen. Es war der gemeinsame Wunsch gereift, den langjährigen Widerstand des Wissenschaftsministeriums – so ehrlich muss man bei diesem Thema einfach sein – zu brechen, zu umgehen, jedenfalls gemeinsam voranzuschreiten. Das Resultat ist nun dieser gemeinsame Änderungsantrag, der heute vorliegt. Zwischen den Fraktionen gab und gibt es sicherlich unterschiedliche Ansichten, wie weit man bei einzelnen Punkten gehen will. Ich will nicht verhehlen, dass es sehr intensive Beratungen waren. Wenn ich in die Gesichter so manches Kollegen und so mancher Kollegin gucke, die dabei waren, dann muss ich gestehen, habe ich zwischendurch schon meine Zweifel gehabt, dass wir das zu einem guten gemeinsamen Ende bringen. Aber ich bin durchaus etwas stolz, dass wir das so geschafft haben, und ich denke, wir können uns, wenn das heute den Landtag so verlässt, durchaus auch mal gegenseitig auf die Schulter klopfen. Alle Beteiligten hätten an der einen oder anderen Stelle natürlich noch Wünsche gehabt, das gehört zur Ehrlichkeit dazu, aber es ist eben so wie bei jedem guten Kompromiss. Fest steht, wir haben gemeinsam ein wirklich gutes Paket geschnürt. Wir haben das gemeinsame Ziel: mehr Ärztinnen und Ärzte, mehr Apothekerinnen und Apotheker. Vor allem der Ärztemangel ist eine der größten Herausforderungen für Thüringen. Und auch wenn der Vorredner von der AfD das immer wieder relativiert und versucht, überkomplexe Probleme darzustellen, es lässt sich auch immer wieder darauf reduzieren. Ich verweise Sie da auch gern an die Landesärztekammer und andere, die können Ihnen das auch noch mal ganz in Ruhe erläutern. Auf dem Land haben wir dieses Problem natürlich verstärkt, aber eben nicht nur dort. Aber dort ist ein Apothekermangel zu spüren, noch nicht so dringend, aber er ist abzusehen. Die Menschen haben zu Recht die Erwartung, dass die medizinische Versorgung und die Versorgung mit Arzneimitteln garantiert ist, egal wo sie wohnen. Und dabei – und da waren wir uns einig – brauchen wir das Rad auch nicht neu zu erfinden. Es bestehen bereits erfolgreiche Fördermaßnahmen für Medizinstudenten, für Ärzte in der Weiterbildung, für niederlassungswillige Ärzte. Ich nenne als Beispiel nur die Stiftung Ambulante Versorgung. Diese Instrumente wollen wir ausbauen und weiterentwickeln: Stärkere Vermittlung von Kenntnissen in der Allgemeinmedizin während des Studiums, weitere Anreize für Medizinstudenten, für ihre Ausbildung eine ländliche Region zu wählen, aber auch familienfreundliche Arbeitsbedingungen in einer attraktiven Work-LifeBalance, Unterstützung ländlicher Arzt- und Zahnarztpraxen mit einem Angebot zur Facharztweiterbildung. Aber das A und O ist und bleibt allerdings, dass wir mehr Ärztinnen und Ärzte brauchen. Deshalb ist Kern dieses Antrags die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten in der Medizin an der Uni Jena und die Einführung einer Haus- und Facharztquote, damit die Mediziner auch tatsächlich in den unterversorgten Gebieten ankommen. Wir waren uns von Anfang an einig, dass es nicht allein reicht, die Quote zu erhöhen, mehr Medizinstudenten zu bekommen, sondern wir wollten auch dafür sorgen, dass diese Medizinstudenten, diese Absolventen auch dorthin geleitet werden, wo wir sie brauchen, eben in die unterversorgten Bereiche und Regionen. Die Voraussetzung für eine Kapazitätserhöhung in den Fächern Zahnmedizin und Pharmazie wird mit diesem Antrag auch geschaffen. (Beifall CDU) Es ist ein echter Schritt nach vorn, aber klar ist auch, es kann nur ein Zwischenschritt sein. Wir sind noch nicht am Ziel angekommen, es muss weitergehen. Vor allem werden wir jetzt mit dem Wissenschaftsministerium in engem Austausch sein und werden genau – und ich denke, da rede ich für alle Fraktionen –, bewusst darauf schauen, dass alle Fristen, die gesetzt worden sind, bewusst auch eingehalten werden. Wir wollen keine weitere Verschleppung und keine halbherzige Umsetzung. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zippel. Damit eröffne ich jetzt die Aussprache und für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Kollege Müller das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren heute die medizinische Versorgungsqualität in Thüringen und wir wollen die hohe Qualität in Thüringen beibehalten und sicherstellen. Das beschäftigt besonders den Sozialbereich, nicht erst seit der Corona-Pandemie. Auch beim heutigen Tagesordnungspunkt werden wir nicht die Gesamtheit des medizinischen Sektors analysieren und neu aufstellen können. Das ist uns durchaus bewusst. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, wie wir es schaffen, den ländlichen Raum für zukünftige Ärztinnen attraktiv zu gestalten und die medizinischen Fachkräfte dort nachhaltig zu binden. Die universitäre Ausbildung ist dabei sicherlich ein Maßnahmenfeld. Hierbei fällt jedoch ziemlich schnell auf, dass wir keine validen Zahlen zur Problemanalyse besitzen. Wir wissen einfach nicht, wie viele Absolventinnen Thüringen verlassen, wir kennen auch die Gründe nicht. Auch die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen sind bisher nicht evaluiert worden. Diese Datenlücke, meine sehr geehrten Damen und Herren, gilt es zu schließen, um Fördermaßnahmen zielgerichtet einsetzen zu können. Das wollen wir im vorliegenden Alternativantrag tun. Wir als Grüne glauben nicht, dass die Qualität der medizinischen Versorgung durch mehr Medizinstudienplätze gelöst wird. Ein Blick zu unseren benachbarten Bundesländern zeigt uns das sehr deutlich. Sowohl Sachsen als auch Sachsen-Anhalt haben die Anzahl der Medizinstudienplätze erhöht. Der Landarztmangel hat sich dort allerdings weiter verstärkt. Es zeigt sich also wieder, dass bei einem komplexen Problem keine monokausalen Antworten helfen. Wir haben in dem vorliegenden Antrag parteiübergreifend ein Maßnahmenpaket formuliert, das dieser Komplexität Rechnung trägt. Ja, liebe Kolleginnen, das Papier ist das Paradebeispiel für ein Kompromisspapier. Wir sehen weder die Studienplatzerhöhung noch die Reiche-Kinder-Variante, einer Vorabquote, die Studierende direkt nach dem Abitur in eine mehr als zwölfjährige Abhängigkeit zwängt, als adäquate Lösung des Problems an. Wir sind fest überzeugt davon, dass die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse vor Ort einen elementaren Schlüssel für die Bindung der Studierenden in Thüringen darstellt. Dazu zählen wir auch die Ausweitung von Studieninhalten auf die Unterhaltung einer Praxis und verstärkte Kooperationen mit Lehrkrankenhäusern im ländlichen Raum. Studierende suchen sich nach ihrem Abschluss Arbeitsstellen, bei denen sie sich beruflich wie privat verwirklichen können. Dafür braucht es familienfreundliche Arbeitsmodelle und Orte, wo diese gelebt werden können. Die Steigerung des Standorts Thüringen ist der Schlüssel für eine steigende Akzeptanz und Haltefähigkeit bei Absolventinnen. Das muss unserer Meinung nach im Mittelpunkt der Bemühungen stehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür haben wir eine Reihe von Prüfaufträgen an die Landesregierung formuliert und mit konkreten Fristen versehen. Wir brauchen eine valide Datengrundlage, um Absolventinnen mit Thüringen in Verbindung zu bringen. Diese Bindung erhalte ich nicht durch langfristige Vertragsbindungen, bei denen sich alle die freikaufen können, die das nötige Kleingeld besitzen. Auch die AfD präferiert diese Reiche-Kinder-Lösung, die sich hinter der Landarztquote ganz offensichtlich verbirgt. Das finden wir weder sozialverträglich noch erstrebenswert. Wir streben eine Erhöhung der Vorabquote der fachlichen Eignung an. Das geht ohne die abenteuerlichen Vertragsideen. Wer in Thüringen eine medizinische Ausbildung gemacht hat und sogar in diesem Berufsfeld in Thüringen arbeitet, wer hier ehrenamtlich engagiert ist, wird auch eher in Thüringen bleiben. Thüringen hat als Hochschul- und Arbeitsstandort vieles zu bieten. Einiges wurde in den letzten Jahrzehnten eher stiefmütterlich behandelt. Da haben wir sicherlich Nachholbedarf. Stichwort wäre beispielsweise der Breitbandausbau und die nicht abgeflossenen Mittel im Kommunalinvestpaket. Ziel kann es nicht sein, mehr Mediziner für andere Bundesländer oder gar andere Bereiche auszubilden. Dafür sind die Ressourcen zu kostbar, die wir in Thüringen haben. Ziel muss sein, die Problemlagen genau und detailliert zu analysieren und dafür eine adäquate Lösung zu finden. Der Alternativantrag ist ein Kompromisspapier, das auch wir Grüne mittragen. Daher werbe ich um Ihre Unterstützung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank, Herr Kollege. Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Liebscher zu Wort gemeldet.

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Lutz Liebscher SPD

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir die flächendeckende Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten auch in Zukunft sicherstellen können, das hat uns hier im Hause das letzte Jahr umgetrieben. Ich bin froh, dass der Prozess zu dem Ende gekommen ist, der jetzt unmittelbar bevorsteht. Die Diskussionen waren geprägt von der Suche nach Lösungen und Maßnahmen, genau das Ziel zu erreichen. An dieser Stelle auch mal herzlichen Dank sowohl an die Kolleginnen und Kollegen hier im Hause als auch an alle externen Partner, die Stellungnahmen abgegeben und uns hier beraten haben. (Beifall SPD, FDP) Der Alternativantrag, der hier vorliegt, sieht unter anderem die Erhöhung der Medizinstudienplätze um 26 in Jena vor. Es ist klar und von allen schon richtig festgestellt worden, dass das nur ein Teil der Lösung ist. Aber es kann ein Teil der Lösung sein und das haben ja auch die Anhörungen gezeigt und auch ein Gespräch mit den Akteuren in Jena und dem Ministerium, das ich Ende August geführt habe. Es ist schwierig, aber es ist möglich, diese Erweiterung schon bis zum Wintersemester 2021/2022 zu schaffen. Die Ausbildungsplatzkapazitäten allein sind nicht der Lösungsweg, das ist klar. Deswegen gibt es im Antrag auch viele andere Punkte, die sich genau dieser Frage widmen. Wir wollen eine Haus- und Facharztquote über die Vorabquote einführen. Wir wollen die praktische Ausbildung mehr in die Fläche bringen, mehr regional verankern. Wir wollen dafür Förderformate schaffen, den Studierenden entsprechende Aufwendungen auch erstatten. Und wir wollen uns systematisch angucken, wie sich Berufsbiografien von Absolventen aus Jena entwickeln, was gerade auch schon angesprochen wurde. Es ist, wie ich finde, doch schon ein umfassender Ansatz, der dieses Problem einer Lösung zuführt. Aber – und am Ende ist das auch klar, aber auch da bin ich zuversichtlich – das alles wird nur funktionieren, wenn wir auch die notwendigen Mittel dafür in den Haushalt einstellen. Noch sind die Gelder nicht im Haushaltsentwurf vorgesehen. Ich bin sehr zuversichtlich und hoffe darauf, dass wir uns alle, die wir heute gemeinsam diesen Alternativantrag vorgelegt haben, auch bei der Haushaltsdebatte in die Augen schauen und in dieser Frage nicht diskutieren, sondern klar sind und die Mittel für das nächste Jahr und kommende Jahre einstellen. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank, Herr Kollege Liebscher. Das Wort hat jetzt für die CDU-Fraktion Abgeordneter Zippel. Nicht? Dann machen wir weiter. Dann ist für die Fraktion Die Linke Kollege Schaft gemeldet.

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Christian Schaft Die Linke

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Zippel hat es vorhin in der Einbringung schon angedeutet: Wer hätte gedacht, als wir vor ein paar Monaten noch am Tisch gemeinsam gestritten haben, dass jetzt hier ein gemeinsamer Alternativantrag rauskommt, der aber, denke ich, einen guten Kompromiss darstellt, auch wenn nicht immer alles ganz einfach war. Wir haben im Januar oder Ende letzten Jahres/ Anfang dieses Jahres noch sehr intensiv über die Frage gestritten, was ja jetzt auch schon mehrfach zum Tragen kam: Reicht es, die Medizinstudienplätze zu erhöhen? Und sehr schnell wurde deutlich, allein die Erhöhung wird nicht die Lösung sein. Das zeigt jetzt auch schon der Titel des vorliegenden Alternativantrags. Es braucht das Gesamtpaket aus Kapazitätserhöhung, Verbesserung der Studienbedingungen und vor allem der Erhöhung der Bindung der Absolventinnen und Absolventen sowie die Unterstützung beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf. Das grundsätzliche Problem, das es zu lösen gilt und wo auch dieser Alternativantrag an vielen Stellen ansetzt, aber sicherlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, ist das, was uns der Wissenschaftsrat in seiner Stellungnahme quasi ins Stammbuch geschrieben hat. Dort stand: Die Sicherstellung einer flächendeckenden allgemeinmedizinischen Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen mit bereits vorhandener bzw. sich abzeichnender Unterversorgung ist eine erhebliche Herausforderung, die allein durch eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze nicht lösbar sein wird, solange die Anreize für die Fehlverteilung bestehen bleiben. Deswegen haben wir auch diese Anreize mit in den Blick genommen – die finden sich jetzt auch in dem Antrag wieder – und haben hier auch gezeigt, dass wir die Expertinnenmeinung durchaus ernst genommen und in die gemeinsamen Beratungen mit aufgenommen haben und damit jetzt den gemeinsamen Alternativantrag gewissermaßen auch gespickt haben. Denn am Ende – Kollege Müller hat es schon gesagt – bringen uns die 26 neuen Studienplätze nicht viel, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, dass die 26 zusätzlichen Studierenden aus Jena dann auch am Ende in Thüringen einen Weg in eine Praxis, in ein Krankenhaus oder, wenn wir dann eventuell auch den Bereich der Pharmazie ausgebaut haben, in eine Apotheke in Thüringen finden. Deshalb ist es auf der einen Seite richtig, dass wir uns darauf einigen konnten, die Studienplätze und die Ausbildungskapazitäten in der Medizin zum Wintersemester 2021/2022 um 10 Prozent auszubauen und auch, dass wir sagen, im Bereich der Zahnmedizin und Pharmazie braucht es eben die Prüfung eines umfassenden Konzepts. Es ist aber auch wichtig zu sagen, wir nehmen auch andere Maßnahmen in den Blick. Das bedeutet, sich eben ein Bild von der Lage zu verschaffen. Deswegen bitten wir ja auch die Landesregierung unter Punkt I.2, dafür Sorge zu tragen, dass wir einmal systematisch den beruflichen Werdegang der Absolventinnen in den Blick nehmen, zu fragen, warum sich Absolventinnen vielleicht nach dem Studium dafür entscheiden, in einen anderen Bereich zu wechseln, in ein anderes Bundesland zu gehen. Diese Analyse wird uns sicherlich helfen, dann im Nachgang, wenn die Ergebnisse vorliegen, weitere Maßnahmen zu identifizieren. Da bin ich auch froh bei den vielen anderen Prüfaufträgen, dass wir den Antrag heute auch noch abschließen, damit das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft und das Gesundheitsministerium noch ein paar Wochen mehr Zeit haben, die Prüfaufträge dann auch zu erfüllen. Ganz akut handeln wir auch, indem wir die Landesregierung gebeten haben, in den aktuellen Verhandlungen zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der FSU Jena dort auch die Studienbedingungen zu Medizin und Pharmazie mit in den Blick zu nehmen, die Qualität des Studiums zu steigern. Das haben uns auch die Studierenden in ihren Stellungnahmen als wichtige Forderung mitgegeben. Wir wollen zudem frühzeitig ansetzen, um die Studierenden für ihre künftige Arbeit als Absolventinnen in einer Region oder einem Fachbereich zu gewinnen, der von Unterversorgung bedroht ist, beispielsweise durch die stärkere regionale Verankerung während der praktischen Ausbildung oder auch dadurch, dass sie bereits im Studium vermittelt bekommen, was es eigentlich bedeutet, Landarzt oder Landärztin zu sein. Von dieser frühzeitigen Sensibilisierung versprechen wir uns deutlich mehr, als einfach nur zu sagen, wir bauen Kapazitäten aus, oder von einer vertraglichen Bindung. Da würde ich vielleicht noch mal etwas klarstellen. Ich verstehe da die Kritik vom Kollegen Müller von den Grünen. Beim Thema „Haus- und Facharzt“ will ich noch mal darauf hinweisen, was uns eint. Es eint uns das Ziel, im ländlichen Raum die medizinische Versorgung zu gewährleisten. Was uns gewissermaßen trennt, ist der Weg dorthin. Wir haben jetzt die 6 Prozent Haus- und Facharztquote im Antrag stehen. Wir lassen aber bewusst offen, wie das am Ende ausgestaltet wird, weil wir als Linke beispielsweise die Sorgen aus den Stellungnahmen der Studierenden insofern ernst genommen haben, als sie davor gewarnt haben, dass es eben kein Instrument sein darf, aus dem man sich eventuell wieder freikaufen kann, aber auch deutlich gemacht haben, einmal zu sagen, es ist der falsche Zeitpunkt oder auch die falsche Zielgruppe, bereits zu Beginn des Studiums mit einem Vertrag anzusetzen. Denn fragen wir uns doch alle mal selber: Wussten wir denn, was wir mit 18, 19 oder 20 eventuell in zehn Jahren machen wollen? Konnten wir uns vertraglich binden, dass wir in zehn Jahren eventuell Landarzt oder Landärztin sein wollen? Ich glaube nicht. (Beifall DIE LINKE, FDP) Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, frühzeitig in der Sensibilisierung während des Studiums dort den Fokus zu setzen und den Universitäten gemeinsam mit den Studierenden die Möglichkeit offenzulassen, wie konkret diese Haus- und Facharztquote am Ende ausgestaltet wird. Inwiefern daraus eine Landarztquote werden kann, ist als Prüfauftrag trotzdem als Kompromiss mit formuliert. Was auch noch ein ganz besonderer Punkt in dem gemeinsamen Alternativantrag ist, ist, dass wir den Nimbus der Abiturnote ein Stück weit weiter brechen wollen, dass wir gucken wollen, über die Quoten, die wir haben, die örtlichen Vorabquoten, welche ehrenamtlichen oder beruflichen Vorerfahrungen im Bereich der ambulanten Versorgung beispielsweise effektiv mit in den Blick genommen werden können, um auch dort Studierenden einen einfachen Zugang zum Medizinstudium zu ermöglichen. Auch an anderen Punkten wollen wir ansetzen, um Menschen bereits frühzeitig davon zu überzeugen, in Thüringen zu bleiben. Das betrifft beispielsweise die Frage von Förderformaten, also Studierenden finanziell unter die Arme zu greifen, wenn sie sich entscheiden, im ländlichen Raum einen Ausbildungsabschnitt abzuleisten. Und wir wollen, wie es die Studierenden beispielsweise auch gefordert haben, schauen, dass wir über Mentoringstrukturen im allgemeinmedizinischen Bereich durchaus hier die ambulanten Versorgungsstrukturen attraktiver machen. Das bedeutet also, Studieninhalte, Studienstruktur mit in den Blick zu nehmen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Baustein, den wir jetzt in den gemeinsamen Alternativantrag mit aufgenommen haben. Nicht zuletzt müssen wir dann auch an die Arbeitsbedingungen denken, auch hier neue Wege gehen. Wir müssen erkennen, dass – wie in vielen anderen Bereichen – die Selbstständigkeit eventuell in einer eigenen Praxis vielleicht nicht mehr das zwingend erstrebte Ziel ist. Deshalb wollen wir auch Maßnahmen in den Blick nehmen, die Angestelltenverhältnisse fördern. Für uns als Linke – auch, wenn es das nicht in den Antrag geschafft hat – bedeutet das eben auch, über andere Versorgungsstrukturen, beispielsweise genossenschaftlicher Art, intensiver zu sprechen, wo verschiedene Professionen aus Medizin und Pharmazie gemeinsam zum Wohle der Patientinnen arbeiten. Die Prüfaufträge – das hatte ich schon gesagt: Der Alternativantrag ist quasi als Auftrag an die Ministerien und an uns mit Prüfaufträgen gespickt. Insofern wird uns das Thema sicherlich noch weiter begleiten, das wird heute hier nicht der Abschluss der Debatte sein. Wir werden dann, wenn uns in den Ausschüssen die Ergebnisse vorliegen, weiter schauen, welche Maßnahmen noch ergriffen werden können. Vielleicht können wir ja dann alsbald, wenn die Ergebnisse vorliegen, auch wieder im Konsens der fünf demokratischen Fraktionen hier in diesem Thüringer Parlament weitere Maßnahmen ergreifen. Insofern: Lassen Sie uns heute ein wichtiges Signal senden – in die Gesundheitslandschaft, für die Pharmazie und Medizin in Thüringen – und diesen Antrag gemeinsam verabschieden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank, Herr Kollege Schaft. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Dr. Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, werte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream! Dass Ihr Antrag nicht das Gelbe vom Ei ist, liebe Kollegen von der FDP, ist Ihnen ja nun selbst bewusst geworden. Scheinbar waren Sie auch mit der Hilfestellung der CDU in Form des eingebrachten Änderungsantrags nicht zufrieden. Oder hat Sie unser Alternativantrag dazu bewogen, Ihr Vorhaben auf Eis zu legen? Jedenfalls scheint die Arbeit der AfDFraktion Sie zu inspirieren. (Beifall AfD) Oder haben Sie sich von Ihren neuen Freunden überzeugen lassen? Das, was sich schon seit Beginn der Legislatur abzeichnet, haben wir hier schwarz auf weiß. Es gibt nur noch eine Oppositionsfraktion in Thüringen, es gibt nur noch eine Alternative zur Einheitspartei im Thüringer Landtag, und das ist die AfD. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ganz billig!) Meine Damen und Herren, die Fraktionen Die Linke, SPD, der Grünen, die CDU und die FDP haben hier ein Gemeinschaftsprojekt vorgelegt. Man kuschelt jetzt also völlig ungeniert ganz offiziell über Parteigrenzen hinweg. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das nennt sich sachliches Arbeiten, Herr Kollege, das kennen Sie nicht!) Das habe ich mein ganzes Leben lang schon so gemacht und wir waren die Vorreiter. Wir reden dann noch mal dazu. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Davon ist aber nicht viel übrig geblieben!) (Unruhe CDU) Dabei greifen Sie den Tenor auf, der unserem Alternativantrag zugrunde liegt, nämlich dass ohne eine empirisch fundierte Grundlage eine valide Bedarfsplanung nicht möglich ist. In unserem Antrag vom Juni fordern wir eine empirisch fundierte Studie bis Juni 2021. Auch Sie folgen unter Punkt I.1 und I.2 diesem Ansatz, Sie nennen es „systematische Analyse“. Auch greifen Sie unsere Anregungen auf, auch mal nach den zusätzlichen Ausbildungskosten zu fragen, die eine Erhöhung der Studienkapazität in den akademischen Heilberufen Arzt und Zahnarzt mit sich bringen würde. Auch greifen Sie unter Punkt II.2 und II.3 die Forderung der AfD-Fraktion auf, erst einmal die räumlichen Kapazitäten zu prüfen, die neu oder zusätzlich geschaffen werden müssten, um überhaupt eine Erhöhung der Studienplätze vornehmen lassen zu können, und natürlich auch zu prüfen – und das, bevor man es verspricht –, welche finanziellen Mittel in welcher Höhe bereitgestellt werden müssen. (Beifall AfD) Still und leise verarbeiten Sie in Ihrem Antrag auch den Vorschlag der AfD, einen Modellstudiengang „Landarzt“ zu entwickeln, welcher Medizinstudenten bereits während der Ausbildung zielgerichtet auf ihre zukünftige Tätigkeit in ländlichen Strukturen vorbereitet. Schnittmengen sind auch in puncto Anreize für praktische Studienabschnitte, die in einer Arztpraxis im Ländlichen absolviert werden, zu finden. Die AfD-Fraktion hat in ihrem Alternativantrag vom 25. Juni bereits gefordert, den Masterplan „Medizinstudium 2020“ umzusetzen und von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, eine Landarztquote einzuführen. Wir haben den Worten Taten folgen lassen und haben einen entsprechenden Gesetzentwurf heute in den Landtag eingebracht – das Gesetz zur Einführung einer Landarztquote und einer ÖGDQuote in Thüringen. Wir haben eine solide Vorlage geliefert, mit der hätte man sich auseinandersetzen können. (Beifall AfD) Aber nein, Sie, liebe Scheinopposition, ziehen es vor, den regierungstragenden Fraktionen Honig ums Maul zu schmieren. So greifen Sie unsere Forderungen in Ihrem Antrag auf. Nur bleiben Sie bei vagen Aussagen einer Haus- und Facharztquote, eine erweitere Landarztquote soll geprüft werden.

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Herr Abgeordneter Lauerwald, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage des Abgeordneten Montag. Lassen Sie die zu?

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Sekunde, ich bin gleich am Ende meiner Rede.

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Gut. Am Ende der Rede.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Noch deutlicher geht es nun wirklich nicht mehr. Sie halten rein gar nichts von Sachpolitik. Ihnen geht es nicht um die Bürger. Ihnen geht es nicht darum, was für dieses Land das Beste ist. Nein, es geht Ihnen nur darum, die einzig wahre Oppositionspartei in ihrer Arbeit zu behindern und eine sachliche Zusammenarbeit aus Prinzip abzulehnen. (Beifall AfD)

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Jetzt wäre Zeit für die Zwischenfrage des Abgeordneten Montag. Herr Abgeordneter Montag, es ist jetzt Zeit für Ihre Zwischenfrage. (Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Lauer- walds Freitagscomedy!)

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Robert-Martin Montag FDP

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank, Herr Kollege Lauerwald. Also Ihre Interpretation ist ganz interessant, aber die Lesenund-verstehen-Kompetenz will ich doch noch mal abfragen bezüglich unseres Antrags. Sie haben eben vorgetragen, dass wir von Ihnen lernen könnten, dass wir finanzielle, personelle und infrastrukturelle Kapazitäten zu prüfen haben, bevor man tatsächlich den Barbedarf dann finanziell auch im Haushalt ausweitet. Wie bewerten Sie also den Absatz II, wo erstens die finanziellen, personellen und infrastrukturellen Kapazitäten der FSU Jena im Hinblick auf die absehbaren Herausforderungen zu bewerten sind, Festlegungen – in Punkt 2 – für die zeitlichen und räumlichen Umsetzungen eines Ausbaus der Studienkapazitäten zu treffen sind sowie diese personell und finanziell dann entsprechend zu untersetzen sind und drittens die alternativen Standorte etwa in Erfurt etc. in die Prüfung einzubeziehen sind? Entspricht das der Frage der Prüfung, die Sie für sich allein beanspruchen?

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Das haben wir alles schon in der Vergangenheit diskutiert. Zu den alternativen Standorten in Thüringen habe ich auch schon Stellung bezogen. Ich weiß nicht, ob es im Januar schon war. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Abschlä- gig!) Wir haben auch schon öfter über die Möglichkeiten gesprochen, die Studienplatzkapazitäten zu erhöhen, dass das nicht der einzige Weg sein kann und dass es dann natürlich große Aufwendungen braucht, um mehr Studenten in ein Studium zu bringen. Das geht nicht auf die Schnelle. Das muss gut vorbereitet sein. Da braucht man entsprechende strukturelle Möglichkeiten an Räumlichkeiten, an Laboren usw. und auch die personellen Aufwendungen. Das hatte ich auch alles schon in meinen Redebeiträgen … (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das steht ja auch schon in unserem Antrag!) Wir haben das ja auch schon gebracht. Das ist ja nichts Neues. Ich sage es Ihnen noch mal, weil Sie gerade das angesprochen hatten. In unserem Alternativantrag, den ich gerade erwähnt hatte, vom 25. Juni haben wir nicht nur eine Landarztquote erwähnt, sondern auch gefordert, den Masterplan 2020 umzusetzen. Dann haben wir den Modellstudiengang Landarzt im Punkt 2 erwähnt. Dann haben wir eine Aufwandsentschädigung für Studenten gefordert in Form des BAföG-Höchstsatzes, wie es auch in der Approbationsordnung verankert werden könnte. Und dann haben wir auch vorgeschlagen, dass Landärzte, die Absolventen nach ihrem Studium ausbilden, finanziell unterstützt und gefördert werden müssen. Also wir haben schon reichlich darüber gesprochen. (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: … Das war eine ganz einfache Frage!) Das ist Ihre Interpretation. (Unruhe AfD) Wenn ich die Redebeiträge alle so verfolgt habe, haben wir gehört, dass niemand eine Studienplatzerhöhung als Alleinmittel betrachtet. Herr Schaft hat das gesagt, Herr Müller hat das gesagt. Dann haben wir ja die Situation – weil vorhin die Frage aufkam –, das kann ich auch beantworten, dass 53 Prozent der Absolventen Thüringen verlassen. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das habe ich nicht gefragt. Ich habe nach einer ganz konkreten Behauptung gefragt!) Können Sie es bitte noch mal konkretisieren, Ihre Frage? (Heiterkeit DIE LINKE)

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Robert-Martin Montag FDP

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Herr Dr. Lauerwald, ganz kurz. Ich habe auf Ihre Behauptung, Sie hätten sozusagen die Fragen finanzieller, personeller, infrastruktureller Kapazitätenplanung in Ihrem Antrag erwähnt, reagiert und einfach unseren Antrag vorgelesen, der im November hier eingereicht worden ist mit der Frage, ob das denn genau das ist, was Sie hinterher jetzt behaupten, dass Sie das allein verstanden hätten. Das würde ich nämlich negieren, weil es bei uns schon drinsteht.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Also es gibt zu einem Thema immer gleiche Meinungen und das sind keine Ideen, die jetzt plötzlich neu in der Welt entstanden sind, (Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Aber Ihre Rede war eine ganz andere!) sondern das sehen wir auch, dass diese Voraussetzungen, diese Kapazitäten geprüft werden müssen. Wenn Sie das eher gesagt haben und wir sagen das dann später, dann haben wir das nicht von Ihnen kopiert. Dann haben wir die gleiche Ansicht dieser Dinge. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Alles klar! Das habt ihr auch selbst geglaubt!) Herr Zippel, Sie haben vorhin angesprochen, dass Sie die Apotheken im ländlichen Raum unterstützen wollten. Wir als AfD hatten schon im Januar den Antrag gestellt.

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Herr Kollege Lauerwald, Ihre Redezeit endet.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Okay. (Beifall AfD)

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank. Dann hat jetzt für die SPD-Fraktion Frau Dr. Klisch das Wort.

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Cornelia Klisch SPD

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte auch gern noch einmal persönlich ein paar Worte zu diesem für mich persönlich wirklich besonderen Alternativantrag von diesen fünf Fraktionen sagen. Dass es diesen Antrag gibt, lässt sich am besten mit den Eingangsworten zu diesem kleinen Büchlein beschreiben, das ich Ihnen hier mitgebracht habe, wo Thomas Mann zitiert wird, und zwar wird quasi sinnbildlich gesagt: Beinahe alles Große, was dastehe, stehe als ein Trotzdem da, es sei trotz tausend Hemmnissen zustande gekommen. Ich habe das Gefühl, dass Thomas Mann – und in diesem Fall ist es Ferdinand von Schierach, der ihn zitiert – offensichtlich das Ringen in diesem Parlament um Großes kennt. Ich glaube, besser hätte man den Entstehungsprozess zu diesem Alternativantrag auch nicht beschreiben können. Dieser Alternativantrag ist trotz der Befassung in zwei Ausschüssen und er ist trotz vieler Widrigkeiten zustande gekommen; ich möchte nur mal jetzt zuletzt diese ewig lange Tagesordnung mit ganz vielen Gesetzentwürfen nennen. Meine Vorredner haben alle schon gesagt, wie viele unterschiedliche Aspekte da eingeflossen sind, wie viele Kompromisse gemacht wurden. Ich möchte nur noch mal zu Ihnen, Herr Dr. Lauerwald, sagen: Mit Kuscheln hatte das jetzt wirklich gar nichts zu tun! (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD) Das war ein wirklich hartes Ringen und auch oft ein Runterschlucken und auch oft ein Mal-tief-Luft-holen-und-Rausgehen. Vielleicht auch noch zu dem Aspekt, den Sie nannten, wir hätten aus einem Forderungskatalog, aus Ihrem Antrag, der vier Punkte enthält, abgeschrieben. Ich kann nur sagen: Es waren sehr umfangreiche Gespräche und sehr lange und intensive Gespräche. Deshalb bin ich hier an dieser Stelle wirklich allen Fachsprechern der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen, von der CDU, von der FDP, von meiner eigenen Fraktion und insbesondere auch allen Referenten, die an diesem Ausarbeitungsprozess beteiligt waren, extrem dankbar. Ich bin euch sehr dankbar, dass wir das geschafft haben, dass wir trotz unserer Differenzen gemeinsame Ziele beschrieben haben und uns auf diesen machbaren Weg gemacht haben, diese medizinische Versorgung in Thüringen für die Zukunft zu sichern, und dass wir einfach auch nur Wort gehalten haben. Denn das ist es ja: Die Bürger da draußen im Land erwarten von uns, dass wir Wort halten, dass wir nicht immer nur Sprüche klopfen, sondern Dinge, die wir versprechen, auch halten. Das tun wir jetzt hiermit. Ich denke, darauf dürfen wir stolz sein, so wie Herr Zippel das schon sagte. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD) Ich möchte zum Abschluss nur ganz kurz eine oder zwei Bitten sagen: Wir müssen wirklich beachten, dass wir unseren Antrag natürlich auch mit Geld ausstatten. Das Geld sollte auf jeden Fall zusätzlich bereitgestellt werden, wir dürfen das nicht zulasten des Wissenschaftsetats oder bestehender Strukturen tun. Und zum Zweiten: Die Apotheker – das wurde auch schon angesprochen – warten natürlich analog zu den Medizinern händeringend auf Entlastung, sie haben große Zukunftssorgen. Wir haben hierzu in Punkt II.3 eine Basis gelegt, damit dem Abhilfe geschaffen werden kann. Aber wir müssen uns natürlich auch auf diesen Weg begeben und diesen Weg auch trotz aller Gegenwinde weitergehen. In jedem Falle ist mit diesem Antrag ein Anfang für eine sichere und gute medizinische Gesundheitsversorgung gemacht. Auch wenn der Anfang bekanntlich immer am schwersten ist, wird der weitere Weg sicher auch kein Zuckerschlecken und auch nicht kuschelig. Lassen Sie es uns trotz allem immer weiter gemeinsam versuchen! Deswegen noch einmal vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank, Frau Dr. Klisch. Aus den Reihen der Abgeordneten hat sich noch Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Zum Glück jetzt wieder Gesundheitspolitik. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich stelle auch keine Frage!) (Heiterkeit DIE LINKE) Das würde mich sehr freuen, sonst würde ich sie Ihnen vielleicht sogar noch beantworten. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrter Herr Präsident, zu Gesundheitspolitik und zu etwas, was sinnbildlich für unsere Auffassung von Politik steht: Wir sind im Jahr 2019 mit 73 Stimmen über dem Durst, wenn man es jetzt mal sportlich sagen möchte, eingezogen. Ich kann mir vorstellen, dass uns nicht alle willkommen geheißen haben, gerade die, die dadurch die Mehrheit verloren haben, wie wir es versprochen hatten. Aber wir haben ein Politikverständnis davon, dass wir konstruktiv im Sinne der Bürger hier unsere Positionen vortragen. Dieses konstruktive Miteinander, auch wenn das Ringen um die richtige Lösung, liebe Frau Dr. Klisch, definitiv keine kuschelige Angelegenheit ist, wenn man tatsächlich als Liberaler versucht, ordnungspolitische Grundsätze auch in der Gesundheitspolitik mit diesen breiten Partnern einzuhalten, so gibt es dennoch Ziele und Positionen, die uns einen. Und wie das nun mal so ist im Leben, lieber Herr Dr. Lauerwald, das haben Sie im Privaten sicherlich auch schon erleben dürfen, derjenige, der meint, 100 Prozent von seiner eigenen Position durchzusetzen, der ist es eben nicht, nämlich fähig zu einem Kompromiss. Ich will noch mal – das kann ich den Kolleginnen und Kollegen nicht ersparen – auf die Genese dieser Lösungen hinweisen. Wir haben im November 2019, also kurz nach unserem Einzug, einen Antrag eingebracht, der nicht nur eine Prüfung gefordert hat, finanziell/strukturell/personell, lieber Herr Dr. Lauerwald, sondern wir haben auch einen Vorschlag gemacht, wie das umzusetzen ist. Ich will noch mal darauf hinweisen, dass – und das ist eigentlich das, worauf wir als Parlamentarier stolz sein dürften, das hat bisher leider keiner der Koalitionäre so gesagt – wir uns als Parlament hier gegen die Landesregierung durchgesetzt haben. (Beifall CDU, FDP) Denn das, was wir heute haben, meine Damen und Herren, ist nicht ein Kompromiss, der mithilfe der Landesregierung entstanden ist, sondern – ich bestehe darauf – explizit gegen den politischen Willen der Landesregierung. Insofern darf man auch als Parlamentarier heute ein Stück weit stolz darauf sein. (Beifall FDP) Ich darf noch mal an die Debattenlage aus dem Januar erinnern, wo die Staatssekretärin aus dem Wissenschaftsministerium schon allein die Grundlage des Problems in Zweifel gezogen hat. Danach gab es eine Anhörung zu unserem Antrag, wo es zur Frage der Wirkung der Erhöhung von Studienplätzen nur Zustimmung gab. Das will ich schon noch behaupten und das auch nachweisen. Selbst da gab es bei der darauffolgenden Auswertung noch erhebliche Skepsis aufseiten des Wissenschaftsministeriums. Das ist auch völlig legitim, denn nicht alles muss von Anfang an gemeinschaftlich getan sein. Aber eins möchte ich dann doch noch sagen, weil hier immer so kommt, wir haben jetzt einen großen Wurf gemacht: Ja, wir haben den ersten Schritt gemacht. Aber Sie haben, lieber Herr Feller, auch in der Sitzung eigentlich sehr schön beschrieben, was die Aufgabe von Politik sein muss: Die Zukunft des Gesundheitswesens auch in Thüringen zu gestalten. Das ist nämlich eigentlich die Frage des sektorenübergreifenden Zusammenwirkens von klinischer und ambulanter Versorgung. Damit haben Sie faktisch einen politischen Arbeitsauftrag nicht nur an das Parlament formuliert, sondern eben auch an das werte Gesundheitsministerium, dessen Fehlen in der Debatte bei einem zentralen Thema ich schon sehr merkwürdig finde. Ich darf sagen, es ist politisch vielleicht klug, sich in den Streit nicht reinzuhängen, aber es gibt eben auch eine Verantwortlichkeit für die gesundheitspolitische Versorgung und die liegt naturgemäß auch bei unserer Gesundheitsministerin. Insofern habe ich ihr Schweigen schon als deutlich und dröhnend verstanden. Trotzdem, wir sind auf dem Weg, ein Problem, das zehn Jahre ungelöst auf der Straße lag, gemeinsam einer Lösung zuzuführen. Das darf uns, glaube ich, alle in diesem Hohen Hause stolz machen. (Beifall FDP) Deswegen möchte ich nicht darauf eingehen, wie man manchen Zwischenschritt hat bewerten müssen, wenn man sich beispielsweise darauf einigt, sich zunächst einmal vielleicht zu konsentieren, bevor man an die Presse geht. Ich schaue noch mal in die Richtung der Kollegen der SPD-Fraktion, das fand ich damals schon problematisch, ist nachweislich dann natürlich auch durch alle anderen sehr kritisch gesehen worden, dass da einer vorprescht, ohne ein finales Ergebnis in den Händen zu halten. Insofern trotz allem, das Ergebnis ist da, das Ergebnis ist gut. Es ist nicht abschließend, aber – das sage ich auch ganz deutlich – unser Antrag hat seine Schuldigkeit getan, deswegen kann ich diesen Antrag zurückziehen und ich freue mich, wenn der Alternativantrag hier die entsprechende Mehrheit in diesem Hohen Haus findet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, FDP)

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Bergner

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Jetzt gibt es noch eine Wortmeldung vom Abgeordneten Zippel von der CDU-Fraktion.

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Christoph Zippel CDU

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich hatte vorhin die angenehme Situation, dass ich diesen Antrag einbringen durfte, und im Rahmen der Einbringung ist man natürlich immer bedacht, alle Einbringer mit zu berücksichtigen, deswegen hatte ich da noch nicht so die Freude und die Bereitschaft, auf einige Dinge einzugehen. Aber vielen Dank an die AfD-Fraktion, dass Sie mir noch mal ein paar Vorlagen gegeben haben, dass ich noch mal ein bisschen Spaß hier im Plenum und am Rednerpult mit Ihnen haben darf, Herr Dr. Lauerwald. Ich will Ihnen mal drei Dinge kurz darlegen, die mir doch schon ein bisschen arg wehtun, wenn man Ihnen zuhört. Zum einen mache ich mal ein ganz großes Fragezeichen an die Stringenz und Konsistenz Ihrer Reden. Sie reden zu einem Tagesordnungspunkt zum Landarztgesetz so und bei diesem Tagesordnungspunkt anders. Einmal ist alles richtig, einmal ist alles falsch, Sie machen sich die Welt, wie sie Ihnen gefällt. Das ist auch ein sehr spannendes Verständnis von Opposition. (Beifall CDU) Da kommen wir gleich zum zweiten Punkt, Ihrem grundsätzlichen Verständnis von Opposition. Wir können gern darüber diskutieren, dass Sie meinen, Krawall ist immer die beste Lösung. Das habe ich schon verstanden. Ich bin jetzt sechs Jahre hier im Landtag und ich habe verstanden, dass Ihr Verständnis von der gesamten Truppe inzwischen das Verständnis ist, es ist immer besser, Krawall zu machen, Rabatz zu machen, aber keine Lösung draußen für die Menschen anzubieten. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD) Dann ist es doch klar, dass Sie ein Problem damit haben, wenn sich fünf Fraktionen, die sich vielleicht nicht immer einig sind, das ist vollkommen klar, hier zusammenfinden und im harten Ringen miteinander um Inhalte kämpfen, dass Sie dann Probleme damit haben, weil wir dann nämlich rausgehen können und den Leuten sagen können: Passt auf, wir haben gemeinsam das Beste für euch erreicht. (Unruhe AfD) Dass Sie da nichts anderes machen können, als dumm zu grinsen, wie Sie es jetzt nämlich machen, das ist mir doch vollkommen klar. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD) Opposition heißt etwas ganz anderes, liebe Kollegen. Sie können noch so sehr mit Dreck werfen, aber Ihr Demokratieverständnis wird sich hier nicht durchsetzen. Unser Demokratieverständnis heißt, dass man miteinander spricht, dass man miteinander Lösungen findet, und Demokratie heißt, dass man miteinander um die beste Lösung ringt. (Unruhe AfD) Das ist Ihnen fremd. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD) Ein Punkt, das ist der dritte, und da kann ich sicherlich auch für alle Fraktionen abseits der AfD hier im Landtag sprechen: Es ist schon sehr unterhaltsam, wenn Sie immer meinen, alle anderen würden von Ihnen abschreiben. Es war gerade sehr entlarvend, Herr Dr. Lauerwald, als Sie gesagt haben: Wenn der AfD-Antrag früher da ist, dann schreiben quasi alle von Ihnen ab, aber wenn unser Antrag zuerst da ist und Sie kommen hinterher, dann haben Sie natürlich nicht abgeschrieben. Das ist natürlich der Allrechtsanspruch der AfD, egal wie es ist, es ist immer genauso, wie Sie es sich vorstellen, das passt gut zu dem, wie ich es vorhin gerade gesagt habe, die Stringenz lässt doch hier arg zu wünschen übrig. Ich will Ihnen mal eines sagen: Die Probleme, von denen Sie meinen, dass Sie die hier zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte adressiert hätten, die haben wir in der letzten Legislaturperiode, die haben andere Fraktionen der letzten Legislaturperiode und lange davor schon längst hier adressiert, angesprochen und gemeinsame Lösungen gesucht. (Unruhe AfD) Da waren Sie in den vorhergehenden Legislaturperioden noch Quark im Schaufenster und in der letzten Legislaturperiode waren Sie da noch zu sehr damit beschäftigt, sich selbst zu zerlegen, und waren im Selbststreit beschäftigt. Das ist klar, dass Sie sich natürlich nicht damit auseinandersetzen konnten, dass da diese Probleme schon besprochen worden sind. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das waren noch Zeiten, Herr Zippel!) Herr Dr. Lauerwald, es war kein starker Auftritt, den Sie hier hingelegt haben. Ich bitte Sie noch mal ganz gründlich darüber nachzudenken, ob Ihr Demokratieverständnis hier das korrekte ist. Die Menschen draußen sind, denke ich, in der Lage, zu erkennen, wer ihre Probleme löst und wer nicht nur heiße Luft produziert. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zippel. Für das „dumme Grinsen“ muss ich Ihnen aber leider eine Rüge erteilen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen wahrgenommen. Dann die Landesregierung? Okay, der Herr Feller hat das Wort. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wofür hat Herr Zippel die Rüge bekommen?) Herr Zippel hat eine Rüge bekommen dafür, dass er „dumm grinsen“ benutzt hat. (Unruhe im Hause) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber wer hat dumm gegrinst?) Und wir diskutieren nicht mit der Präsidentin über die Rüge.

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Feller

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Volksmund sagt: Was lange währt, wird endlich gut. Und ich glaube, das trifft auf diesen gemeinsamen Alternativantrag zu. Es ist ein guter Antrag und ich glaube, es ist Großes damit auf den Weg gebracht. Worum geht es? Es geht um 70 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer, die leben nämlich alle im ländlichen Raum und für die ist der Zugang zu ärztlicher Versorgung, zu gesundheitlicher Versorgung, auch zu pharmazeutischer Versorgung heute noch kein großes Problem, aber es wird in Zukunft ein größer werdendes Problem werden. Und diese Sorge darum, den Menschen den Zugang zu Ihrem Hausarzt, zu ihrem Augenarzt, zu ihrem Psychotherapeuten, wo das notwendig ist, dadurch zu erleichtern, dass wir insgesamt die ambulante und die klinische Versorgung im ländlichen Raum verbessern, ist, glaube ich, das Ziel, das die fünf Fraktionen, die diesen Antrag jetzt gemeinsam eingebracht haben, eint. Ich glaube, es ist gut, dass es an dieser Stelle ein gemeinsames Ziel gibt. Es gibt Diskussionen über unterschiedliche Wege, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Auch diese Diskussionen brauchten die Zeit, weil es in der Tat so ist, dass man ganz unterschiedliche Instrumente dort einsetzen kann. Der Antrag, den wir jetzt vorliegen haben, vereint – und das macht ihn wirklich zu einem guten und großen Antrag – viele Instrumente, um diesem Ziel näherzukommen. Ausgangspunkt der Diskussion war der Antrag der FDP-Fraktion, das sei gesagt. Herr Abgeordneter Montag hat ihn eingebracht und hat ihn begründet und hat auch noch mal gesagt, dieser Alternativantrag wäre gegen den Willen unseres Hauses, unseres Ministeriums erarbeitet worden. Das ist nicht der Fall. Dieser Antrag, der jetzt gemeinsam von den Fraktionen getragen wird, ist einer, der auch von unserem Haus in der Breite mitgetragen wird. Was wir damals gesagt haben, ist, dass der Antrag von Ihnen, der Ausgangspunkt der Diskussion war – so viel sei zu Ihrer Ehre gesagt –, nicht ausreichend war, um das Ziel zu erreichen. Er zielte nämlich ausschließlich auf die Erweiterung und auf die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten an der Universität Jena und dieser Schritt allein ist nicht ausreichend, um das Problem zu lösen. Von daher bin ich froh, dass die Fraktionen sich in diesem Diskussionsprozess auf ein vielfältiges Maßnahmenbündel geeinigt haben, das aus meiner Sicht wirklich geeignet ist, das Problem, das ich beschrieben habe, in der gesamten Breite auch zu adressieren. Was macht diese Breite aus? Es macht erst mal aus, dass es nicht nur um die hausärztliche Versorgung geht, sondern dass es um weitere Facharztgruppen geht. Das kommt darin zum Ausdruck, dass es eben keine reine Landarztquote gibt, die sich auf die hausärztliche Versorgung bezieht, sondern dass auch eine Facharztquote jetzt in den Blick genommen wird, die auch die Unterversorgung in anderen fachärztlichen Disziplinen anspricht. Es spricht darüber hinaus auch die pharmazeutische Versorgung an. Auch da ist es genau das Thema, wie ältere Menschen auf dem Land zu den Medikamenten kommen, die sie brauchen. Und auch das ist ein Thema, dem wir uns gern widmen wollen. Die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten ist ein wichtiger Baustein, um dieses Ziel zu erreichen. Er reicht aber allein nicht aus. Ich habe als zweiten Baustein die Facharztquote, die Hausarztquote in unterversorgten Bereichen erwähnt. Das kann ein weiterer Baustein sein. Es gibt inzwischen einige Länder in der Bundesrepublik, die diesen Weg gegangen sind, und ich bin optimistisch, dass damit ein weiterer guter Schritt gegangen ist. Aber es braucht in der Tat mehr – der Abgeordnete Müller hat auf einiges hingewiesen, was ich noch mal unterstreichen muss. Wir brauchen schon im Studium frühzeitige Maßnahmen, um junge Medizinstudentinnen und studenten dazu zu bewegen, sich der ‑ ambulanten Versorgung zu verschreiben. Das ist nicht ganz so einfach, weil man ja doch erst mal an einer Uniklinik ist, die Hochleistungsmedizin macht. Und sich dann vorzunehmen, in einem ländlichen Bereich mit eingeschränkten therapeutischen Möglichkeiten tätig zu sein, ist etwas, was zunächst nicht auf der Hand liegt. Wir brauchen also Werbung für ambulante Versorgung und müssen an der Stelle weiterkommen. Das hängt zusammen mit dem Masterplan Medizinstudium 2020, der das explizit vorsieht, die ambulante Versorgung, auch die hausärztliche Versorgung deutlich zu stärken, auch dadurch zu stärken, dass wir schon im Studium frühzeitig auch Praxisphasen beispielsweise in der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum einbauen können. Es braucht mehr. Ich habe vorhin schon mal angesprochen: Zwei Drittel der Absolventinnen und Absolventen sind inzwischen Frauen und die haben, anders als das möglicherweise bei dem Inhaber in einer Landarztpraxis vor 20, 25 Jahren noch möglich war, nämlich dass man 60, 70 Stunden arbeitet, das Wochenende in Bereitschaft ist, den berechtigten Anspruch darauf, Familienleben, Freizeit und Beruf unter den Hut zu bringen. Von daher brauchen wir auch da neue Modelle, neue Arbeitszeitmodelle, die diese Work-LifeBalance, die Vereinbarkeit von ärztlicher Tätigkeit und Familie, abbilden. Wir brauchen – auch davon bin ich fest überzeugt – bessere Kooperationen zwischen der Universitätsklinik in Jena, den Krankenhäusern in der Fläche, den Lehrkrankenhäusern, aber auch den Lehrpraxen in der Fläche. Ich habe vor einigen Wochen ein kommunales Krankenhaus besucht. Da wurde mir erzählt, dass man dort seit sieben Jahren keinen Studenten im praktischen Jahr mehr gesehen habe. Auch das ist ein Problem, worüber wir mit dem Uniklinikum reden müssen, weil die natürlich ein großes Interesse haben, ihren eigenen Nachwuchs auch zu binden. Trotzdem brauchen wir auch in der klinischen Versorgung in der Fläche diese jungen Leute und müssen darüber nachdenken, wie die Kooperation zwischen dem UKJ und den Lehrkrankenhäusern verbessert werden kann. Ich hatte schon das Medizinstudium 2020 angesprochen. Hier sei mir noch mal gestattet, auch auf die Verantwortung des Bundes hinzuweisen. Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ ist durch den Bund verabschiedet worden. Inhaltlich ist er richtig, das sehen wir auch so, aber der Bund lässt die Länder, lässt die Universitätskliniken, was die finanzielle Umsetzung dieses Masterplans anbelangt, im Regen stehen. Das adressiert dieser Antrag eben auch, noch mal auf den Bund zuzugehen und dieses dort einzufordern. Es ist von zwei Abgeordneten – und dafür bin ich sehr dankbar – schon auf die Finanzierung hingewiesen worden. Sie sind heute nicht nur Fachpolitiker, die gesprochen haben, sondern Sie sind auch Haushaltsgesetzgeber und es ist vollständig klar, dass eine Ausweitung um 26 Studienplätze in Jena nicht kostenlos zu haben ist. Wir haben eine erste Kalkulation des Uniklinikums, die von etwa 3,9 Millionen Euro jährlich für laufende Kosten spricht. Ich darf Sie wirklich bitten, wenn Sie heute A sagen zu diesem Antrag, auch B zu sagen zu der Verankerung dieser zusätzlichen Mittel im Landeshaushalt 2021. (Beifall DIE LINKE, SPD) Ich möchte noch einen Punkt nennen, der von mehreren von Ihnen auch angesprochen wurde, nämlich der Zeitplan und die engen Fristen, die Sie gesetzt haben. Ich habe, sehr geehrter Herr Abgeordneter Zippel, viel Verständnis dafür, dass Sie für diese Diskussion im Parlament einige Monate, fast ein Jahr insgesamt brauchten. Die Fristen, die Sie uns jetzt für ein wirklich großes Maßnahmenbündel gesetzt haben, sind dagegen aber sehr eng. Ich kann das verstehen, dass Sie jetzt, nachdem Sie sich geeinigt haben, ungeduldig sind. Ich kann heute nur sagen: Wir werden alles dafür tun, um die Arbeitsaufträge, die wir erhalten haben, die auch das Gesundheitsministerium erhalten hat, umzusetzen. Ich muss Ihnen aber schon sagen: Allein die Einführung einer wirklich verfassungsrechtlich gesicherten Hausarzt- und Facharztquote braucht umfangreiche administrative und auch rechtliche Voraussetzungen, der Aufbau der Studienkapazität in Jena braucht umfangreiche technische und organisatorische Vorbereitung. Auch die Studien, die Sie uns aufgegeben haben, werden erheblichen Aufwand verursachen. Ich sage Ihnen heute zu, wir werden alles dafür tun, um diese Fristen einzuhalten, aber es wird nicht leicht sein, weil das Arbeitspaket, das Sie uns heute mitgeben, wirklich umfangreich ist. (Beifall SPD) Ich möchte einen letzten Punkt ansprechen, der mir wichtig ist und für den wir schon die Grundlage geschaffen haben. Ich glaube, wir nutzen auch in der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich die Digitalisierung bei Weitem noch nicht so, wie wir sie nutzen könnten. Aber das meint nicht nur das Thema „Telemedizin“, wo es darum geht, Konsile in Kliniken einzuholen, sondern es geht um die vielfältige Nutzung von technischen Möglichkeiten, wirklich in der Breite die ambulante Versorgung durch Verschränkung mit der klinischen Versorgung besser auszugestalten, als es im Moment ist. (Beifall FDP) Wir haben in der Zielvereinbarung mit dem Universitätsklinikum, die wir gerade abgeschlossen haben, deswegen als eines der zentralen und strategischen Ziele für das Klinikum die Digitalisierung in Forschung, in Lehre festgehalten, weil die jungen Studenten und Studentinnen dieses Thema natürlich auch beherrschen müssen und natürlich in der Krankenversorgung dieses Thema mit hoher Priorität in den nächsten Jahren verfolgen. All das, glaube ich, wird am Ende Beiträge leisten, um das Ziel zu erreichen, das ich am Anfang beschrieben habe, nämlich den 70 Prozent Thüringerinnen und Thüringern, die im ländlichen Raum leben und für die die Frage des Zugangs zu ärztlicher Versorgung, zu pharmazeutischer Versorgung auch eine Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse ist, diesen Zugang zu gewährleisten. Ich danke Ihnen sehr herzlich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Madeleine Henfling

Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten ausbauen

Vielen Dank. Damit würden wir jetzt zur Abstimmung kommen. Die FDP hat ihren Antrag zurückgezogen. Deswegen würden wir zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/1064 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Wer stimmt dagegen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in der Drucksache 7/1731. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ich beantrage namentliche Abstimmung!) Es ist namentliche Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in der Drucksache 7/1731 beantragt und ich würde bitten, dass die Wahlhelferinnen hier nach vorn kommen. Wir machen das so wie immer. Vielleicht schauen Sie, dass Sie nicht zu große Gruppenbildungen hervorrufen. Ich würde wirklich darum bitten, dass wir die Masken hier aufsetzen, Herr Sesselmann. Sie haben keine Maske auf. Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Dann würde ich die namentliche Abstimmung schließen und um Auszählung bitten. Und während der Auszählung würde ich die Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen nach vorn bitten. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Es wurden abgegeben 73 Stimmen, davon 53 Jastimmen, keine Neinstimmen und 20 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Alternativantrag in der Drucksache 7/1731 angenommen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bin mit den Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen übereingekommen, dass wir noch die Tagesordnungspunkte 10 und 11 aufrufen. Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1647 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Staatssekretär Feller.

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Feller

Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften wird dem Anliegen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes der Bundesregierung Rechnung getragen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen die Bedarfe des Wirtschaftsstandorts Deutschland und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten flankiert und so ein Beitrag zum nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand geleistet werden. Besondere Bedeutung gewinnt in diesem Zusammenhang die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Hierzu eröffnet das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes für Arbeitgeber eine neue Möglichkeit, in einem einzigen Verfahren in Vollmacht der ausländischen Fachkraft die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und daran anschließend ein Visum zu beantragen. In das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes wurden mit der Einführung des § 14a die Regelungen des § 81a Aufenthaltsgesetz für ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren für bundesrechtlich geregelte Berufe übernommen, darüber hinaus die Einreichung der Antragsunterlagen erleichtert und es ermöglicht, dass das Verfahren über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden kann. Heute und mit diesem Gesetz geht es jetzt darum, die Regelungen für die landesrechtlich geregelten Berufe, für das das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes keine Anwendung hat, in Landesrecht zu überführen. Vor diesem Hintergrund und um die Schaffung eines einheitlichen Maßnahmensystems zur Steigerung der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland effektiv zu unterstützen, sollen im Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz die neuen Regelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Bundes mit nur geringfügigen landesspezifischen Anpassungen geregelt werden. Mit Ausweitung der statistischen Erhebungsmerkmale sollen Rückschlüsse auf die Verfahrensdauer ermöglicht werden, um Verfahrensverbesserungen zu erreichen. Um im Interesse der Transparenz für Antragsteller und andere Anwender möglichst einheitliche Regelungen zu schaffen, wurden die Änderungen des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes vorab mit den anderen Bundesländern abgestimmt. Folgeänderungen haben sich im Thüringer Markscheidergesetz und in der Thüringer Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung ergeben. Die Änderung der Thüringer Verwaltungskostenverordnung für öffentliche Leistungen nach dem Anerkennungsgesetz stellt sicher, dass auch für das beschleunigte Verfahren Verwaltungskosten erhoben werden können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich eröffne damit die Aussprache und für die FDP-Fraktion würde Herr Kemmerich – Herr Kemmerich zieht zurück. Für die AfD-Fraktion habe ich Herrn Lauerwald stehen – der zieht auch zurück. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir das an der Stelle wieder schließen. Ausschussüberweisung? An den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Weitere? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Vielen Dank. Die Gegenprobe: Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Überweisung stattgegeben. Dann kann ich diesen Tagesordnungspunkt an dieser Stelle schließen und rufe auf den TagesordGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/1649 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Die Staatssekretärin des Innenministeriums. Bitte schön.

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Schenk

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir wieder ein Stück in der digitalen Verwaltung voran. Der Gesetzentwurf enthält dabei Regelungen zur Umsetzung des eID-Karte-Gesetzes des Bundes sowie eine redaktionelle Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes. Mit Artikel 1 des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs sollen für Thüringen die erforderlichen Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürgerinnen und bürger ‑ und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21. Juni 2019, kurz eID-Gesetz, geschaffen werden. Das eID-Gesetz macht die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises auch für Unionsbürgerinnen und bürger und Angehörige des Euro‑ päischen Wirtschaftsraums zugänglich. Unionsbürgerinnen und bürger und Angehörige dieses Euro‑ päischen Wirtschaftsraums können künftig auf freiwilliger Basis eine eID-Karte beantragen. Der Karteninhaber kann diese Karte dazu nutzen, im Rechts- und Geschäftsverkehr seine Identität elektronisch nachzuweisen. Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Es handelt sich um eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person, wie etwa Name und Adresse, gespeichert sind. Mit dieser Chipkarte können die EU-Bürgerinnen und Bürger im Kontakt ‑ mit den Behörden einfach und sicher ihre Identität übermitteln. Vorbild ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die Ihnen schon bekannt ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die in Thüringen zuständigen Behörden, nämlich die Kommunen, zur Aufgabenerfüllung im übertragenen Wirkungskreis aufgrund der Ermächtigungsgrundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 1 des eID-Karte-Gesetzes bestimmt werden. Darüber hinaus sind von den Ländern die für die Anhörung von für Ordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes zu bestimmen. Des Weiteren enthält Artikel 2 eine redaktionelle Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes. In Artikel 2 geht es darum, einen redaktionellen Fehler in § 34 des Thüringer E-Government-Gesetzes zu bereinigen. Das Gesetz beinhaltet die Rechtsgrundlage für die technischen Überwachungsmaßnahmen des Thüringer Landesrechnungszentrums zum Schutz des Landesdatennetzes in seinem § 32. Im Rahmen der Arbeit mit der Ermächtigungsgrundlage ist aufgefallen, dass das in § 34 des Thüringer E-Government-Gesetzes verankerte Zitiergebot, das wegen der Einschränkung des Artikels 10 des Grundgesetzes notwendig ist, auf den § 30 des Thüringer E-Government-Gesetzes verweist. Durch eine Änderung der Nummerierung der Paragrafen im Rahmen der parlamentarischen Gesetzgebung wurde aus dem im Gesetzentwurf aufgenommenen § 30 Thüringer E-Government-Gesetz der § 32. Der entsprechende Verweis auf die vom Zitiergebot betroffene Regelung wurde also nicht angepasst. Das fehlerhaft angewendete Zitiergebot nach Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 kann die Unwirksamkeit der Regelung nach sich ziehen. Deshalb soll dieses redaktionelle Versehen nun unverzüglich behoben werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes und des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Alle Redner/innen, die reden wollten, haben ihre Redebeiträge zurückgezogen. Gibt es dennoch Redebedarf vonseiten der Abgeordneten zu diesem Tagesordnungspunkt? Das kann ich nicht erkennen, dann müssen wir auch nicht in die Aussprache gehen und können direkt in die Abstimmung kommen. Es ist bestimmt Ausschussüberweisung an den (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Innen- und Kommunalausschuss!) Innen- und Kommunalausschuss. Gibt es noch andere Ausschüsse? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir darüber abstimmen. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Die Gegenprobe: Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Überweisung stattgegeben. Damit würde ich, auch wenn es noch kurz vor 18.00 Uhr ist, die heutige Plenarsitzung beenden und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und einen schönen Feiertag. Kommen Sie gut nach Hause!

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