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Feller

02.10.2020 Sitzungen 7/26

Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und anderer berufsrechtlicher Vorschriften wird dem Anliegen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes der Bundesregierung Rechnung getragen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen die Bedarfe des Wirtschaftsstandorts Deutschland und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten flankiert und so ein Beitrag zum nachhaltigen gesellschaftlichen Wohlstand geleistet werden. Besondere Bedeutung gewinnt in diesem Zusammenhang die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Hierzu eröffnet das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes für Arbeitgeber eine neue Möglichkeit, in einem einzigen Verfahren in Vollmacht der ausländischen Fachkraft die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und daran anschließend ein Visum zu beantragen. In das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes wurden mit der Einführung des § 14a die Regelungen des § 81a Aufenthaltsgesetz für ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren für bundesrechtlich geregelte Berufe übernommen, darüber hinaus die Einreichung der Antragsunterlagen erleichtert und es ermöglicht, dass das Verfahren über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden kann. Heute und mit diesem Gesetz geht es jetzt darum, die Regelungen für die landesrechtlich geregelten Berufe, für das das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes keine Anwendung hat, in Landesrecht zu überführen. Vor diesem Hintergrund und um die Schaffung eines einheitlichen Maßnahmensystems zur Steigerung der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland effektiv zu unterstützen, sollen im Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz die neuen Regelungen des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes des Bundes mit nur geringfügigen landesspezifischen Anpassungen geregelt werden. Mit Ausweitung der statistischen Erhebungsmerkmale sollen Rückschlüsse auf die Verfahrensdauer ermöglicht werden, um Verfahrensverbesserungen zu erreichen. Um im Interesse der Transparenz für Antragsteller und andere Anwender möglichst einheitliche Regelungen zu schaffen, wurden die Änderungen des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes vorab mit den anderen Bundesländern abgestimmt. Folgeänderungen haben sich im Thüringer Markscheidergesetz und in der Thüringer Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung ergeben. Die Änderung der Thüringer Verwaltungskostenverordnung für öffentliche Leistungen nach dem Anerkennungsgesetz stellt sicher, dass auch für das beschleunigte Verfahren Verwaltungskosten erhoben werden können. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗