Olaf Kießling
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer an den Bildschirmen, wir beraten das Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung anderer Vorschriften – so weit der Text. Allein der Name des Gesetzes zeigt schon, dass es in Summe natürlich nicht so einfach ist. Im Grundsatz ist natürlich eine Stabilisierung der Gemeindefinanzen sinnvoll, hilfreich und auch von unserer Fraktion zu begrüßen.
(Beifall AfD)
Doch wie sieht es im Detail aus? Wie Sie richtig in der Einführung zu Ihrem Gesetzentwurf festgestellt haben, sind durch die Maßnahmen zur Eindämmung der sogenannten Corona-Pandemie durch Bund und Land die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden massiv eingebrochen, welche einen wesentlichen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage darstellen. Da das Land Thüringen gemäß Gesetz neben dem Bund auch verpflichtet ist, für eine auskömmliche Finanzierung der Gemeinden zu sorgen, so ist es nur logisch und konsequent, ein entsprechendes Ausgleichsgesetz auf den Weg zu bringen. Sie wollen einen pauschalen Ausgleich für im Jahre 2020 zu erwartende Gewerbesteuermindereinnahmen zahlen. Dazu stellt der Bund unserem Freistaat Mittel in Höhe von 165 Millionen Euro zur Verfügung. So weit, so gut, könnte man sagen. Sie wollen aber die bisher gezahlten Hilfsgelder in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen vom 11. Juni 2020 auf diese Zahlung an die Gemeinden anrechnen. Herr Bergner ist richtigerweise schon darauf eingegangen. Um dies möglich zu machen, soll nun das Finanzausgleichsgesetz geändert werden, um die weiteren Ausgleichszahlungen bei der Ermittlung der Steuerkraftmesszahl berücksichtigen zu können. Ebenso sollen weitere Bestimmungen zur Prüfung angepasst werden. – So weit ist es ja noch in Ordnung. Allerdings haben die Kommunen von den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen nur Geld erhalten, sofern deren Einnahmen aus der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen um mindestens 15 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 eingebrochen sind. Hier wird es logischerweise aufgrund dieser Berechnung zu Ungerechtigkeiten kommen, auch wenn Sie den Faktor 4 in Ihre Berechnung mit einbezogen haben, da Sie ja von den Zahlen der Oktober-Steuerschätzung ausgehen. Wir haben gerade gehört, dass diese Ungerechtigkeit nun beendet werden soll. Im Punkt D führen Sie aus, dass dem Freistaat durch das Gesetz Mehrausgaben in Höhe von 17,5 Millionen Euro entstehen würden, da Sie ja nun so nett sind, die 100 Millionen Euro doch nicht ganz anrechnen zu wollen und die Hälfte der jetzt zur Disposition stehenden 165 Millionen Euro, also diese 82,5 Millionen Euro, an die Kommunen weiterleiten zu wollen statt eben nur 65 Millionen Euro. Da unsere Kommunen leider chronisch unterfinanziert sind, gerade bei den Aufgaben, die Sie von Rot-Rot-Grün aus dem Land – auch von der CDU vom Bund aus – an die Kommunen weiterdelegiert haben, so wäre es zu begrüßen, sofern denn diese 17,5 Millionen Euro tatsächlich an die Kommunen gezahlt werden würden, ohne § 24 FAG zu bemühen. Doch Sie wären nicht Die Linke, wenn Sie denn nicht das Geld, was Sie nun als Mehrausgabe deklarieren, von den Kommunen wieder zurückfordern würden, und zwar bereits im Jahr 2021. Meine Vorredner sind auch schon darauf eingegangen: Das wird zu Unsicherheit führen. Natürlich bleibt es der kommunalen Familie erhalten, allerdings nur bei den Kommunen, bei denen Bedarfszuweisungen erforderlich sind. Auch schreiben Sie davon, dass aufgrund Ihrer Berechnungsmethode eventuell sogar mehr als 17,5 Millionen Euro von den Kommunen zurückzuzahlen sind. Hier wollen Sie netterweise dieses zu viel zurückgezahlte Geld an die Gemeinden verteilen, welche nach wie vor mit den Gewerbesteuermindereinnahmen zu kämpfen haben. Problematisch ist Ihr angeführtes Berechnungssystem für den Gewerbesteuerausfall. Sie wollen den Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 netto gemäß Jahresrechnungsstatistik bzw. für das Jahr 2019 gemäß Kassenstatistik des Thüringer Landesamts für Statistik zugrunde legen. Hier interessieren die tatsächlichen Mindereinnahmen in der Kommune überhaupt nicht, sondern eben nur die Durchschnittswerte der Statistik, was zu kritisieren ist. Ich erinnere nur an die fiktiven Hebesätze, die Sie zugrunde legen, oder auch bei den Soziallasten gehen Sie mit fiktiven Werten ran. Besser wäre es nämlich gewesen, die Kommunen hätten diese Einnahmeverluste in der Gewerbesteuer nie erleiden müssen. Laut Grundgesetz sind Sie verpflichtet, zum wirtschaftlichen Erhalt der Industrie vor Ort beizutragen. Doch dieser Verpflichtung sind Sie in CoronaZeiten oder auch schon zuvor nicht adäquat nachgekommen, im Gegenteil, müssen wir leider feststellen. Die jetzigen Verluste hätten sicherlich auch von den Kommunen besser verkraftet werden können, sofern Sie denn Artikel 106 Abs. 7 des Grundgesetzes nicht so ausgelegt hätten, wie Sie es in der Vergangenheit gemacht haben, und zusätzlich dabei noch das Konnexitätsprinzip missachtet haben. Denn der besagte Artikel im Grundgesetz lautet – ich zitiere –: „Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu. Im übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden […] zufließt.“ – So weit, so gut, das ist der Text des Gesetzes. Aber was ist den Gemeinden bisher zugeflossen? Ein Gutachten des Bielefelder Rechtsprofessors Johannes Hellermann im Auftrag der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits 2017 festgestellt, dass der Kommunale Finanzausgleich wohl teilweise gegen die Thüringer Verfassung verstößt. Als Beispiel nannte er die Vorausberechnung des Finanzbedarfs. Die Landesregierung ist davon ausgegangen, dass die Kosten der Kommunen genauso stark steigen würden wie die Verbraucherpreise, was laut Gutachten unzulässig ist. Die Personalkosten sind bei den Gemeinden deutlich stärker gestiegen als der Verbraucherpreisindex, soll heißen, wie es Frau Schweinsburg in ihrem Schreiben von Ende 2019 mitgeteilt hat, die Landkreise stehen finanziell schlechter da als noch vor fünf Jahren – damals war die CDU dran – und die Kommunen werden mit dem jetzigen KFA finanziell unter Wasser gedrückt. – So weit Frau Schweinsburg. Nun ist der Thüringer Landtag bereits damit beschäftigt, den KFA neu zu regeln bzw. es wurde begonnen, im neu gegründeten Unterausschuss darüber zu reden. Das freut mich sehr, doch dies hätte schon sehr viel eher erfolgen müssen. Daher können wir als AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf, so wie er jetzt in dieser Form ist, nicht so einfach unsere Zustimmung erteilen, aber wir begrüßen natürlich auch hier die finanzielle und notwendige Unterstützung, die Ausgleichszahlungen an die Kommunen. Wir freuen uns auf Verbesserungsvorschläge und auf die Diskussion im Ausschuss. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
