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Janine Merz

SPD 02.10.2020 Sitzungen 7/26

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, schon viele meiner Vorredner haben gesagt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre am Kapitalmarkt reagieren, um das Niveau der Feuerwehrrente stabil zu halten. Der monatliche Beitrag des Landes wird dabei von 6 auf 12 Euro pro Feuerwehrangehörigem verdoppelt, um den kommunalen Anteil und damit die finanzielle Belastung der Kommunen nicht weiter zu erhöhen. Das begrüßen wir ausdrücklich. Die bisherige Regelung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, nach der das Land und die Kommunen zu gleichen Teilen Beiträge an den Kommunalen Versorgungsverband Thüringen leisten, wird dabei also aufgehoben. Dieser Anteil mit entstehenden Mehrkosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro pro Jahr würde direkt durch das Land kompensiert und diese sind bereits im Haushalt 2020 wie auch im vorliegenden Haushaltsentwurf 2021 etatisiert. Wir freuen uns auf eine konstruktive Diskussion im Innen- und Kommunalausschuss zum Wohl aller Feuerwehrkameradinnen und kameraden im Interesse ihrer enorm wichtigen ‑ Arbeit für unser Land und in den Kommunen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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