Christoph Zippel
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als erste Reaktion, als ich den Gesetzentwurf gesehen habe, dachte ich mir: Guten Morgen, liebe AfD. Die Problemlage ist hier im Saal wahrscheinlich allen bekannt. Und alle, die Politik nicht nur als Showveranstaltung betreiben, arbeiten auch schon seit geraumer Zeit an genau dieser Lösung. Der erste Schritt dazu liegt sogar auch schon in diesem Plenum vor.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das wird ja
auch mal Zeit!) Vielleicht sollten Sie mal die Tagesordnung auch bis Punkt 18 durchlesen! Thüringer Landarztgesetz klingt bei Ihnen zwar ganz nett, aber das war es auch schon. Ich frage mich ganz ehrlich – und ich habe das auch schon in den Reihen gehört –: Keiner versteht, was dieser Antrag eigentlich soll. Vor allem: Was soll er jetzt, wo nach langen Verhandlungen auch ein Kompromiss zu dem Thema „Studienplatzerhöhung und Landarztquote“ vorliegt! Der Entwurf enthält schlichtweg nichts Originelles, keine neuen Ideen, geschweige denn neue Erkenntnisse. Außerdem fehlt das Thema „Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze“ völlig in Ihrem Entwurf. Sie haben also offensichtlich den Fachexperten in Thüringen nicht zugehört. Eine Quote allein – sei es für Landärzte, sei es für den ÖGD – wird eben nicht ausreichen. Wir müssen die Zahl der Mediziner insgesamt erhöhen. Wir kommen später heute im Plenum auch noch mal darauf zu sprechen, aber unser gemeinsamer Antrag sieht vor, die Ausbildungskapazität im Fach Medizin an der Friedrich-SchillerUniversität Jena um 10 Prozent zu erhöhen. Die Erhöhung der Studienplatzkapazität für Zahnmedizin und Pharmazie wollen wir ebenfalls anstoßen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass diese Quoten überhaupt greifen. Zur Landarztquote: Ab dem Wintersemester 2021/2022 wollen wir eine Quote von zunächst 6 Prozent auf den Weg bringen, perspektivisch prüfen, ob 20 Prozent möglich sind, und zwar für Hausärzte ebenso wie für Fachärzte in unterversorgten Gebieten. An der Stelle springen Sie nämlich zu kurz. Der Ärztemangel auf dem Land betrifft eben nicht nur Hausärzte, sondern auch Augenärzte, Kinderärzte, um nur weitere Beispiele zu nennen. Ein häufiger Kritikpunkt an der Landarztquote oder Quoten im Medizinstudium allgemein ist nun mal, dass Bewerber mit schlechteren Noten die Quote ausnutzen könnten und sich aus der Verpflichtung herausklagen könnten. Es wird tatsächlich eine Kunst sein, das auch rechtssicher zu gestalten. Aber ich sage Ihnen: So wie es in Ihrem Entwurf steht, geht es garantiert nicht. Formulierungen wie „besondere Härte“ oder „schwerwiegende soziale Gründe“ sind viel zu schwammig formuliert. Auch das Thema „Zusätzliche Kriterien zum Numerus clausus“ fassen wir an. Ehrenamtliche und/oder berufliche Vorerfahrungen werden als zusätzliches Kriterium herangezogen, denn wer sich in einer Region ehrenamtlich engagiert, plant dort mit höherer Wahrscheinlichkeit auch seine berufliche und private Zukunft. Neben der Landarztquote fordern Sie auch eine ÖGD-Quote. Ich bin ehrlicherweise erstaunt, dass sich die AfD auf einmal so für Quotenpolitik erwärmen kann, aber das ist ein anderes Thema. Im Ernst: Den Ärztemangel in den Gesundheitsämtern werden wir nicht durch eine Quote lösen können. Das A und O – und das haben schon Anhörungen der letzten Jahre hier im Landtag gezeigt – ist und bleibt die Attraktivität der Stellen im ÖGD oder – um es auf den Punkt zu bringen – die Bezahlung. Wenn wir hier bestimmte Blockaden aufbrechen und die Bezahlung im Öffentlichen Gesundheitsdienst endlich konkurrenzfähig gestalten, dann brauchen wir auch keine ÖGD-Quote. Eine Bemerkung am Rande: Für die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es sicher auch nicht hilfreich, wenn die Landesregierung im Haushalt 2021 das Geld für die Gesundheitsämter reduziert, in Erwartung, dass der Bund dann hier hoffentlich einspringt. Aber zusammenfassend gesagt: Das Thüringer Landarztgesetz Ihrer Fraktion ist vielleicht eine Fleißarbeit, allerdings sehr uninspiriert. Im TOP 18 haben wir heute noch einen Antrag, der tatsächlich Probleme löst und das Thema „Medizinische Versorgung auf dem Land“ wirklich voranbringt, und zwar seriös und handwerklich sauber. Der Entwurf ist eigentlich überflüssig, aber als Gesetzentwurf werden wir ihn dennoch an den Fachausschuss überweisen, um ihm dort die entsprechende Würdigung zukommen zu lassen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
