Janine Merz
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, am 17. und 18. September haben der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder beschlossen. Es sieht vor, dass den Städten und Gemeinden die durch die Corona-Krise erlittenen Gewerbesteuerausfälle kompensiert werden. Für Thüringen regelt das Gesetz, dass das Land und der Bund bis zum Jahresende gemeinsam 165 Millionen Euro bereitstellen. Auf das Land Thüringen entfällt somit ein Eigenanteil von 82,5 Millionen. Da Thüringen bereits 100 Millionen Euro zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle an die Gemeinden ausgezahlt hat, muss das Land Thüringen daher keine zusätzlichen Mittel aufbringen, um diese Bundesmittel nun gegenzufinanzieren. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen sieht vor, die 82,5 Millionen Bundesmittel eins zu eins an die Kommunen weiterzureichen. Maßgeblich für die individuellen Zuweisungen der Gemeinden soll wie beim bereits beschlossenen Corona-Hilfsgesetz der Gewerbesteuerdurchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 bezogen auf die gesamten Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden in diesem Zeitraum sein. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die bisherigen Einschränkungen bei den Gewerbesteuerstabilisierungszuweisungen zu streichen, sodass alle Gemeinden gleichermaßen einen Ausgleich erhalten können. Die bereits erhaltenen Zuweisungen aus dem Thüringer Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen werden dabei gegengerechnet. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
