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Denny Jankowski

AfD 02.10.2020 Sitzungen 7/26

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, in der vorgelegten Gesetzesänderung soll es vorrangig um die Umsetzung der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz gehen. An solche Rahmenvereinbarungen sollen sich die Bundesländer anlehnen, selbst aber einen gewissen Spielraum behalten. Gemeinsame Beschlüsse sind wichtig, aber noch wichtiger ist, dass Bildung Ländersache ist und gemeinsame Beschlüsse nur befolgt werden dürfen, wenn sie keine Nachteile mit sich bringen. Bundesländer wie Bayern und Sachsen legen dies auch immer wieder in Protokollen dar, wenn sie von der Meinung der anderen Bundesländer abweichen. Bei der vorgelegten Änderung sehen wir aber sehr wohl Nachteile für das Thüringer Bildungssystem. Wir sehen vor allem die schleichende Abwertung des Heimat- und Sachkundeunterrichts sehr kritisch. Und wenn es ein weiteres Prüfungsfach von vielen ist, dann werden es auch künftig weniger Studenten studieren. Dann heißt es nachher in zehn Jahren: Wir haben nicht mehr genug Lehrer für dieses wichtige Fach. Im Heimat- und Sachkundeunterricht und auch im Schulgartenunterricht wurde den Kinder grundlegendes Wissen über den Wohnort und die Region, über das menschliche Zusammenleben und auch die Natur beigebracht. Ein kleines Beispiel über die Wichtigkeit des Faches liefert der Jugendreport Natur. Laut Jugendreport Natur 2016 können deutschlandweit nur 12 Prozent der Kinder mehrere essbare Waldfrüchte benennen. Dafür ordneten sie aber als Herkunft von Banane, Mango und Kokosnuss unsere heimischen Wälder zu. Das kann niemandem egal sein. Es zeigt, wie wichtig gerade der Heimat- und Sachkundeunterricht ist. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Klima- wandel?) Also Sie wollen doch wohl nicht sagen, dass durch den Klimawandel hier schon Kokosnüsse im heimischen Wald sind. Ich bitte Sie, das ist doch wohl schon lachhaft. Aber abgesehen vom Heimat- und Sachkundeunterricht gewinnen wir nichts durch die Reduzierung von vier auf zukünftig drei Ausbildungsfächer. Tatsächlich verlieren wir jede Menge Flexibilität. Denn wenn Lehrer weniger Fächer studieren, dann werden sie auch entsprechend in den nächsten Jahren weniger Nebenfächer unterrichten können und wir werden mehr Unterrichtsausfall erleben. Und das kann nicht das Ziel sein. (Beifall AfD) Das Grundschullehramt wird nicht dadurch attraktiver und mehr Zulauf gewinnen, wenn wir an der falschen Stelle sparen. Was ist denn aber die Aufgabe von Schule? Die Aufgabe der allgemeinbildenden Schulen ist zuallererst, dass Wissen und Fertigkeiten vermittelt werden, um die Kinder bestmöglich auf die Welt vorzubereiten. Gerade diese allgemeinen Kenntnisse werden vor allem in der Grundschule vermittelt und müssen deswegen in der Lehrerausbildung auch Priorität genießen. Es muss also gerade darum gehen, was allen nützt, und nicht darum, wie bestmöglich mit gescheiterten Ideologieprojekten umgegangen werden kann. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wissen Sie eigentlich, worum es in dem Gesetzentwurf geht?) Sehr gut, dazu komme ich gleich noch. So sollen unter anderem mit der Gesetzesänderung im Fach Deutsch zu den fachwissenschaftlichen oder auch fachdidaktischen Studienanteilen nun zukünftig auch noch grundlegende Studienanteile für Deutsch als Zweit- und Fremdsprache einfließen. Der reguläre Unterricht in der Grundschule ist aber nicht der richtige Ort für das Erlernen von Deutsch als Fremdsprache. Es muss sichergestellt werden, dass vor einer Beschulung die sprachliche Fähigkeit geprüft und gegebenenfalls im ausreichenden Umfang vermittelt wird. Grundschullehrer dürfen nicht zum Ausfallbürgen einer gescheiterten Migrationspolitik werden. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Zur Sache, Herr Kollege, zur Sache!) Das Gleiche gilt beim Thema „Inklusion“, welches nun verstärkt in die Ausbildung einfließen soll. Ja, es ist ein wichtiges Problem für viele Lehrer, dass sie sich immer mehr um Kinder mit Förderbedarf kümmern müssen. Das Problem ist doch aber, dass die komplette Inklusion übereilt vorangetrieben wird, sodass in den meisten Klassen Inklusionsbetreuer fehlen, die eigentlich nötig wären, um die Lehrer im Unterricht zu unterstützen. Das ist das eigentliche Problem, denn da werden die Lehrer alleingelassen. Die Landesregierung muss da endlich ihre Hausaufgaben machen und sicherstellen, dass, wenn Kinder mit Förderbedarf in den normalen Unterricht kommen, vorher dafür gesorgt wird, dass auch die nötigen Inklusionsbetreuer vorhanden sind. Das würde den Grundschullehrern wirklich helfen. (Beifall AfD) Um offen zu benennen, was die Lehrer im Studium zur Inklusion lernen sollen, gebe ich mal ein kleines Beispiel: Theoretiker und Befürworter der Inklusion haben sich überlegt, dass Lerninhalte und Aufgaben nicht mehr für alle Kinder gleich sein sollen, soll heißen, man hat ein Grundthema, jedoch haben die verschiedenen Kinder verschiedene Lernziele. Wir sind zwar auch der Meinung, dass Kinder mit zum Beispiel Förderbedarf „Lernen“ oder vielleicht Förderbedarf „geistige Entwicklung“ andere Lernziele haben, aber gerade deswegen benötigen sie eine besondere Beschulung in den entsprechenden Förderschulen. Die Befürworter und Theoretiker der Inklusion haben sich auch überlegt, dass sich nicht nur die Lernziele bei den Kindern innerhalb einer Klasse unterscheiden sollen, nein, auch die Aufgaben. Der Lehrer soll den verschiedenen Kindern verschiedene Aufgaben stellen. Das wird ein riesiger Spaß für einige Lehrer bei 20 bis 30 Kindern in der Klasse, dann auch noch ein oder zwei Dutzend verschiedene Aufgaben zu konzipieren. Dann braucht er aber auch noch deutlich mehr Vorbereitungszeit für den Unterricht. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das funktioniert schon wunderbar! Sie haben echt überhaupt keine Ahnung!) Solche theoretischen ideologischen Ideen führen in der Praxis meistens zu Konflikten unter den Schülern und zu einer weiteren Überforderung unserer Lehrer. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schon mal einen Wochenplan gesehen?) Und wenn das Thüringer Lehrergesetz nun auch angepasst werden soll, muss natürlich auch wieder das Thema der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes diskutiert werden, da bin ich ganz bei Ihnen, liebe CDU. Und wieder: Auch das fehlt komplett in dem Gesetz. Die CDU änderte 2008 das Lehrerbildungsgesetz und verkürzte den Vorbereitungsdienst für das Grundschullehramt von 24 auf 18 Monate. Ich finde es gut, dass Sie das jetzt als Fehler anerkennen. Bei allen anderen Lehrämtern sind wir zum Glück noch bei 24 Monaten. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das stimmt auch nicht! Sie haben keine Ahnung!) Gerade aber im Grundschulbereich übernehmen die Lehrer eine besondere Verantwortung für die Entwicklung der Kinder. Für die AfD-Fraktion war deswegen die damalige Verkürzung ein Fehler. Wir wollen, dass im Grundschulbereich die Verlängerung der Ausbildung der Grundschullehrer wieder ermöglicht wird. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf geht aus unseren Augen schon komplett in die falsche Richtung und deswegen werden wir dem nicht zustimmen und auch einer Ausschussüberweisung nicht. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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