Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder und zur Änderung weiterer Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht noch ein paar Eckpunkte zu dem, was wir heute hier verabschieden. Im Prinzip ist es ja, das hat die Kollegin von der SPD schon gesagt, relativ simpel. Wir reichen Geld durch an die Kommunen. Die Kommunen bekommen insgesamt 182,5 Millionen Euro zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen. Wir haben bereits 100 Millionen Euro durch das Landespaket ausgereicht, jetzt kommen noch mal 82,5 Millionen Euro drauf und die werden verrechnet, obwohl wir nur 65 Millionen Euro hätten weitergeben müssen. Begrenzung aus unserem Gesetzentwurf ist beispielsweise, dass die maximale Anzahl von 100 Euro pro Einwohner aufgehoben wird und 185 Millionen Euro werden auf Gemeinden nach dem Anteil der Gewerbesteuermittel von 2017 bis 2019 verteilt. Wenn nach Feststellung der Kassenstatistik 2020 und 2021 festgestellt wird, dass Kommunen zu viel bekommen haben, müssen sie das Geld zurückzahlen und diese Mittel werden bis zur Höhe von 17,5 Millionen Euro in den Landesausgleichsstock gegeben. Alles was darüber geht, wird auf Kommunen verteilt, die zu wenig bekommen haben. Wir begrüßen natürlich, dass der Bund nun auch ein kommunales Hilfspaket auf den Weg gebracht hat, auch wenn er uns mit der Frist zum 31.12. ganz schön unter Zeitdruck setzt. Wir hoffen aber deshalb auf ein schnelles Verfahren auch im Ausschuss. Zu kritisieren ist aber, dass der Bund seine Hilfen nur auf dieses Jahr begrenzt, obwohl die Krise und damit Ausfälle bei Kommunen und Ländern länger dauern werden. Das zeigen auch die Steuerschätzungen. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass der Bund mit dem gleichen Gesetz die Länder bei Aufwendungen zur Rentenversicherung aus dem Zusatzversorgungssystem der DDR stärker unterstützt. Ab dann werden 50 Prozent statt bisher 40 Prozent gezahlt und Kommunen bei den Kosten der Unterkunft von 50 auf 75 Prozent Beteiligung festgesetzt – und dies vor allem dauerhaft, siehe auch dazu die Stellungnahme unserer Grünen auf der Bundesebene. Das ist besonders wichtig, dass das dauerhaft erfolgt. Wenn wir diese Gesetze dann beschließen sollten, werden die Kommunen am Ende dieses Jahres umfangreiche finanzielle Hilfen bekommen haben. Wir hätten uns ein zielgerichteteres Verfahren hier gewünscht. Allerdings werden wir dann im nächsten Jahr evaluieren und weiter diskutieren müssen, wie wir den Kommunen weiter auch unter die Arme greifen können. Wir sollten dann aber auch gründlich diskutieren, was wir mit dem Hilfsprogramm erreichen wollen und wie wir es erreichen wollen. In diesem Jahr war eine solche gründliche Diskussion durchaus schwierig, das sehen wir auch ein. Wir müssen aber irgendwann wieder etwas vorausschauender arbeiten. Ich hoffe, dass wir dann den Kommunen, die Hilfe brauchen, zielgerichtet helfen, aber nicht das begrenzte Geld mit der Gießkanne über das Land verteilen. Hoffentlich haben wir dann nach der Wahl klarere Mehrheitsverhältnisse im Landtag, damit uns das eben auch vernünftig gelingen kann. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
