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Steffen Dittes

Die Linke 02.10.2020 Sitzungen 7/26

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung versorgungsrechtlicher Regelungen

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe mich vor dem vorherigen Redebeitrag schon gefragt, was es eigentlich in Ergänzung zu Madeleine Henfling noch zu sagen gibt. Die Frage konnte ich mir jetzt beantworten. Aber gestatten Sie mir zwei Bemerkungen. Zuerst: Es ist wohl ein seltener Vorgang, dass beim Thema „Feuerwehr“ der innenpolitische Sprecher der CDUFraktion nicht im Raum ist. Das hat es, glaube ich, viele Jahre in diesem Haus nicht gegeben. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Können Sie bitte damit aufhören?) Aber vielleicht muss Herr Walk an anderer Stelle auch etwas löschen – (Heiterkeit DIE LINKE) ich sehe ja den Kollegen Urbach – und deswegen ist das Thema bei ihm auch in guten Händen. (Unruhe CDU) Herr Bühl, Sie wissen, was ich meine, das wäre vor Jahren nicht passiert. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Er hat mindes- tens genauso das Format von Wolfgang Fiedler!) (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Schade, dass er jetzt nicht mehr oben sitzt!) Provozieren Sie mich nicht, darauf zu reagieren. Im Interesse von Ihnen, Herr Bühl, und auch im Interesse von Herrn Urbach nicht. Lassen Sie mich als Ausschussvorsitzender aber noch mal meinen Dank dafür aussprechen, dass wir vorhin in der Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses schon vorbehaltlich der Überweisung der Tagesordnungspunkte 11, 12 und 14 die Anhörungen beschließen und auf den Weg bringen konnten. Ich glaube, das war eine sinnvolle Sache und deswegen kann man hier vielleicht einige Diskussionen auch noch mal kürzer fassen. Es wurde angesprochen: 2009 wurde die Feuerwehrrente eingeführt. Und wenn ich jetzt von der AfD höre, die ist nicht kostenneutral – nein, die war von Anfang nie als kostenneutral angelegt, sondern das war ein aktiver Beitrag des Landes und der Gemeinden, um zwei Sachen zu realisieren: Erstens nämlich auch ein Stück weit ehrenamtliche Arbeit anzuerkennen, um deutlich zu dokumentieren, es ist zwar ehrenamtliche Arbeit in den freiwilligen Feuerwehren, aber es ist etwas, wo wir auch eine Anerkennung zum Ausdruck bringen. Anerkennung nur in warmen Worten reicht wenig aus. (Beifall DIE LINKE, SPD) Deswegen ist es eine Ergänzung aufseiten des Landes in Zusammenarbeit mit den Kommunen neben den kostenfreien Angeboten, die Kommunen für ihre aktiven Feuerwehrangehörigen zur Verfügung stellen. Natürlich war auch der zweite Grund der, dass man auch ein Stück weit dem Rückgang der Feuerwehrangehörigen in den aktiven Einsatzabteilungen begegnen wollte, um deutlich zu machen, hier gibt es Anreize, hier gibt es auch Vorteile, die auch langfristig angelegt sind. Deswegen muss ich auch in Richtung des AfD-Redebeitrags noch mal erwidern: Sie haben sich im Prinzip mit der Geschichte der Feuerwehr und der Feuerwehreinheiten und auch der Entwicklung der Zahlen der aktiven Feuerwehrangehörigen in Thüringen nie beschäftigt, sonst würden Sie nämlich hier nicht so einen Redebeitrag halten. Der Rückgang 2009 zu 2010 der aktiven Angehörigen in Feuerwehrabteilungen hat nämlich auch etwas damit zu tun, dass die Feuerwehrrente im Jahr 2009 eingeführt worden ist. Man hat nämlich dort eine Bereinigung der Statistik vorgenommen und kam dann zu anderen Zahlen. Wenn Sie dann zweitens hier zum Ausdruck bringen wollen, dass die Feuerwehrrente natürlich auch nicht der Entwicklung entgegengesetzt werden konnte, dann will ich zumindest auf zwei Punkte auch noch mal eingehen und darauf hinweisen: Vielleicht hat der eine oder andere heute früh die „Thüringer Allgemeine“ in der Hand gehabt und hat sich die Bilder des Demografie-Baumes, des Bevölkerungsbaumes 1990 bis 2020 in Thüringen angeguckt. Dann wird man sehen, dass gerade im unteren Bereich der jüngeren Generation eine absolute Verdünnung stattgefunden hat. Das ist ein demografischer Rückgang in diesem Bereich, der natürlich Auswirkungen hat. Deswegen ist frühzeitig im politischen Raum darüber diskutiert worden, wie man zumindest auch unter diesen demografischen Bedingungen Menschen dafür gewinnen kann, in der freiwilligen Feuerwehr mitzuarbeiten. Da war eben die Feuerwehrrente im Jahr 2009 ein Aspekt. Ein anderer Aspekt war die langjährige Unterstützung der Mitgliederkampagne beim Feuerwehrverband durch die Thüringer Landesregierung, aber natürlich auch beschlossen durch das Parlament. Es gehört eben auch dazu, dass wir dort einen Ehrenamtsbeauftragten beim Landesfeuerwehr-Verband unterstützt haben, mitfinanziert haben. Das führt eben auch dazu, dass wir 2018 durchaus einen Anstieg auch der aktiven Feuerwehrangehörigen in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren zu verzeichnen hatten, 2019 einen geringfügigen Rückgang wiederum. Aber was man auch benennen muss – und das macht den Blick in die Zukunft möglicherweise nicht ganz so pessimistisch –, dass wir einen deutlichen Zugang bei den Angehörigen in den Jugendfeuerwehren haben. Insofern wurde zum Inhalt des Gesetzes vieles gesagt. Es ist eine Sicherung des Niveaus der Feuerwehrrente, die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt bereits verankert. Da im Gesetz steht, Kommunen und Land finanzieren in gleicher Höhe, muss eben auch das Gesetz geändert werden. Die Verordnung wäre selbst in der Verantwortung der Landesregierung veränderbar gewesen. Ich muss aber, weil durch den Redebeitrag der AfD auch auf die Förderrichtlinie Brandschutz hingewiesen worden ist, darauf noch mal erwidern. Der Abgeordnetenkollege der AfD hat hier zum Ausdruck bringen wollen, der Minister hätte in irgendeiner Form in dem Zwischenruf gelogen. Nun rannte aber dieses Jahr die AfD-Fraktion ein halbes Jahr lang durch das Land und sagte: Eine Förderung von Feuerwehrinvestitionen, Brandschutz und allgemeiner Hilfe sei nicht möglich, die Feuerwehr-Förderrichtlinie wäre ausgelaufen, das wäre ein unhaltbarer Zustand. Das ist tatsächlich die falsche Information. Die Richtlinie ist zwar ausgelaufen, aber das führte in der Tat zu keiner Änderung der Förderpraxis. Es waren Anträge möglich, es waren Bewilligungen möglich, auf Grundlage der alten Förderrichtlinie war die Auszahlung von Geld möglich. Die neue Förderrichtlinie ist jetzt in Kraft gesetzt worden und die Differenzen für die Gemeinden werden dann nachträglich auch bearbeitet und ausgezahlt. Das ist das, was wir im Innen- und Kommunalausschuss tatsächlich lange erörtert haben und auch durch die Landesregierung erläutert worden ist. Und sich dann wiederum hierhinzustellen und den Eindruck zu vermitteln, es hätte eine förderfreie Zeit in diesem Bereich gegeben, ist auch Ausdruck des gesamten Redebeitrags gewesen, der von Unkenntnis in vielen Bereichen geprägt war. Ich bitte um weitere Beratung im Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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