Feller
Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Thüringer Landarztgesetz (ThürLArztG)
Nicht, weil das Thema der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Thüringen nicht ein wichtiges Thema wäre, sondern weil der vorliegende Gesetzentwurf so dünne Suppe ist, dass es sich nicht lohnt, darüber lang und ausführlich zu reden. Ich will das kurz begründen. Wir haben in der Tat seit über einem Jahr eine Diskussion in diesem Parlament über die Frage, wie wir mit den von ärztlicher Unterversorgung bedrohten Gebieten in Thüringen umgehen wollen. Wir haben eine Anhörung im Juni durchgeführt zu dem Thema und haben ein sehr differenziertes Bild dazu bekommen, was alles notwendig ist, um dieses komplexe Thema tatsächlich mit einer komplexen Antwort auch zu beantworten. Ich frage mich, wo Sie bei der Anhörung gewesen sind, dass Sie jetzt vier Monate nach dieser Anhörung einen Gesetzentwurf vorlegen, der völlig eindimensional ist, der einfach nur sagt, Landarztquote und öffentliche Gesundheitsdienstquote lösen unser Problem. Nein, das tut es nicht, das wird das Problem nicht lösen, das ist bei der Anhörung sehr deutlich geworden. Ich bin ein bisschen überrascht darüber, dass Sie selbst das Thema viel differenzierter dargestellt haben in Ihrem Redebeitrag. Sie haben in Ihrem Redebeitrag darüber gesprochen, dass es nicht nur Bedarfe bei den Hausärzten gibt, sondern dass es gleichwohl auch Bedarfe bei den Augenärzten gibt, bei den Zahnärzten, bei den Psychotherapeuten oder Psychiatern. All das haben Sie beschrieben, aber Ihr Gesetzentwurf bildet das überhaupt nicht ab. Man fragt sich ja so ein bisschen, wenn Sie das Problem beschreiben, warum Sie dann nicht auch eine Lösung für dieses Problem vorschlagen. Ich habe überlegt, wie es dazu gekommen sein könnte, ich habe nur eine Vermutung. Der Gesetzentwurf ist nahezu deckungsgleich mit dem, den es in Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Vielleicht haben Sie sich einfach nicht die Mühe gemacht, das, was Sie an Erkenntnissen hätten gewinnen können aus der Anhörung, und das, was Sie an eigenen Erkenntnissen vorgetragen haben, in einem eigenen Gesetzentwurf einzuführen. Das Thema ist komplexer, es ist weitgefasster, weil es tatsächlich mehrere fachärztliche Disziplinen anbelangt. Das Thema ist auch deswegen komplexer, weil es nicht mit einer Quote getan ist, sondern weil wir mehrere Aspekte berücksichtigen müssen, beispielsweise die Frage der Attraktivität der Versorgung im ländlichen Raum, auch die Frage der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenn wir inzwischen eine Situation haben, wo etwa zwei Drittel der Medizinstudentinnen und Medizinstudenten eben Studentinnen sind, für die das wichtige Lebensfragen sind, das mit Familie besser vereinbaren zu können. All diese Fragen der Attraktivierung des hausärztlichen Berufs, des ärztlichen Berufs in der Fläche haben Sie nicht thematisiert mit diesem Gesetzentwurf. Deswegen bleibt er weit hinter dem zurück, was notwendig ist. Ich kann Ihnen nur raten, bei dem Tagesordnungspunkt 18, dem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen und der CDU-Fraktion und dem Antrag der FDP-Fraktion noch mal zu gucken, wie man dieses Thema richtig anfasst. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
