Andreas Schubert
Fragestunde
Gestatten – zwei. Frau Staatssekretärin, es handelt sich tatsächlich um einen konkreten Fall aus der Stadt Gera. Die konkrete Rechnung, die den Pflegedienst erreicht hat, liegt uns in Kopie vor. Ich würde jetzt noch einmal zwei Nachfragen stellen. Erstens: Gibt es aus Ihrer Sicht eine Vorschrift, die tatsächlich die Kommune bindet, Einzelstückberechnungen vorzunehmen bei der Verwaltungskostenpauschale, oder wäre aus Ihrer Sicht auch eine Gebührenberechnung auf Grundlage von Packungsgrößen möglich? Die zweite Frage: Bewegt sich das tatsächlich in diesem geschilderten konkreten Einzelfall noch in dem von Ihnen angesprochenen angemessenen Verhältnis, wenn sich die Kosten für Einweghandschuhe durch die Verwaltungsgebühren, die in Rechnung gestellt wurden, verdreifachen?
